Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Tätigkeitsschlüssel / 3 Zweck des Tätigkeitsschlüssels

Die Angaben zur Tätigkeit in den Sozialversicherungsmeldungen dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage für statistische Zwecke. Sie erstellt jährlich eine Statistik über die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland, in der die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen aktuell abgebildet wird. Die Beschäftigungsstati...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2.2 Verletzung der Meldepflicht

Eine Änderung der Betriebsdaten ist unverzüglich elektronisch zu übermitteln. Eine nicht bzw. eine nicht unverzüglich abgegebene Meldung der geänderten Betriebsdaten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.mehr

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Wehrdienst / 1.2 Ruhen des Leistungsanspruchs

Für die Dauer des Wehrdienstes ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] Bundeswehrangehörige erhalten ihre Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV). Gesetzlich versicherte Familienangehörige werden von der Ruhensvorschrift allerdings nicht erfasst; sie erhalten weiterhin Leistungen der Krankenkasse.mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.2 Rückzahlung von Ausbildungskosten

Die zulässige Rückzahlung von Ausbildungskosten hat keinen Einfluss auf die bisherige Beurteilung der Versicherungs- und Beitragspflicht des Beschäftigungsverhältnisses.[1]mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1 Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens

2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Re...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Folgen der Rückzahlung von Entgelt

1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzge...mehr

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Wehrdienst / 3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die unmittelbar vor Beginn des Wehrdienstes versicherungspflichtig waren oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen oder eine Beschäftigung gesucht haben, die Arbeitslosenversicherungspflicht begründet.[1] Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden für die Zeit des Wehrdienstes vom Bund gez...mehr

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Insolvenzgeld / 1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung bestehen, weil trotz der Zahlung noch ein Anspruch auf das für die bereits geleistete Arbeit zustehende Arbeitsentgelt besteht. Die Tatsache, dass der Entgeltanspruch mit der Zahlung des Insolvenzgeldes auf die Bundesanstalt für Arbeit übergeht, spielt also keine Rolle...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / Zusammenfassung

Überblick Folgender Sachverhalt tritt in der Praxis oft auf: Jemand arbeitet als Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, als Subunternehmer im Einmannbetrieb oder als Angehöriger eines Unternehmers. In der Tätigkeit ist die betroffene Person sozialversicherungsrechtlich entweder als Selbstständiger versicherungsfrei oder als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.2 Einleitung durch Einzugsstelle und Betriebsprüfung

Ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle ist darüber hinaus nicht möglich, wenn bereits durch eine Einzugsstelle ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wurde. Für eine solche Einleitung reicht die Übersendung des Fragebogens seitens der Einzugsstelle bereits aus. Ebenso ist ein optionales Statusfeststellungsverfahren nicht möglich, wenn dies Gegenstand einer Betriebs...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1.1 Antrag nur durch Beteiligte

Beim optionalen Statusfeststellungsverfahren haben die Beteiligten die Möglichkeit, bei der Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. Diese Option steht ihnen aber nicht uneingeschränkt zu. Zunächst einmal dürfen nur der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber und der Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer sowie Dritte, wenn die Tätigkeit für diese erbracht wird, dieses ...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2.1 Meldepflicht des Arbeitgebers

Änderungen der Betriebsdaten sind unverzüglich zu melden. Die Änderungsmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber mittels elektronischer Datenübertragung[1] mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD). Manuelle Meldungen an den Betriebsnummern-Service (BNS) sind nicht vorgesehen. Können die Daten nicht mit einem Entgeltabrechnungsprogramm übermittelt werden, ist die systemgeprüf...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.2 Keine Prüfung beendeter Tätigkeiten

Beim obligatorischen Statusfeststellungsverfahren werden nur aktuelle Beschäftigungen geprüft, da nur oder eben erst bei der Anmeldung das Statuskennzeichen gesetzt wird. Eine Prüfung von bereits abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnissen – beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien – ist in diesem Rahmen nicht möglich. Hier käme nur ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6 Bewertung aktueller und abgeschlossener Tätigkeiten

Wenn ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, so kann dieser Umstand durch ein optionales Verfahren geheilt werden. Dieses Verfahren ist somit immer dann zweckmäßig, wenn eine Beschäftigung bereits so lange besteht, dass dieses Statusfeststellungsverfahren nicht durch eine Kennzeichnung in der Meldung ausgelöst wurde. Aber auch ein selbststä...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

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Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

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Insolvenzgeld / 2 Höhe

Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzte Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird.[1] Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts ist in erster Linie das laufende Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Neben dem laufenden Arb...mehr

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Betriebsdatenpflege / 1 Betriebsdaten

Bei der Vergabe einer Betriebsnummer werden die notwendigen Betriebsdaten des jeweiligen Betriebs, insbesondere: Name und Anschrift des Betriebs, Beschäftigungsort, Wirtschaftszweig, Rechtsform des Betriebs, Unternehmernummer nach dem SGB VII, Name, Bezeichnung und Anschrift der "Meldenden Stelle", falls vom Beschäftigungsbetrieb abweichend, Ansprechpartner im Meldeverfahren (Name,...mehr

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Tätigkeitsschlüssel / 1 Aufbau und Inhalt

Seit dem 1.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig anzugeben. Er setzt sich aus 5 einzelnen Schlüsseln zusammen. Folgende Inhalte sind zu melden: Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 – 5)Anhand der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit wird der gültige Schlüssel nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ermittelt. Die 5. Stelle des Schlüssels der ausgeübten Tätigkeit kennz...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Berufskrankheiten

Der Betriebsunternehmer hat jeden Unfall in seinem Betrieb[1] oder den Verdacht auf eine Berufskrankheit dem zuständigen Unfallversicherungsträger binnen 3 Tagen anzuzeigen.[2] Bei einer Betriebseröffnung hat der Unternehmer dem zuständigen Unfallversicherungsträger die für die Berufsgenossenschaft wesentlichen Angaben binnen einer Woche mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht ...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohnrückzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber haben Folgen für die Lohnsteuererhebung. Der Rückzahlungsbetrag vermindert den laufenden Arbeitslohn und so die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers. Wie der Arbeitgeber die Rückzahlung abwickeln kann, was er dabei zu beachten hat, und zu welchen Folgen dies für den Arbeitnehmer führt, beschreibt der nachf...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.4 Gruppenfeststellung

Liegt für ein Auftragsverhältnis eine Statusentscheidung vor, kann der Auftraggeber eine Gruppenentscheidung beantragen.[1] Die Gruppenfeststellung hat eine Wirkung von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser 2 Jahre durch die Clearingstelle, im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch eine Krankenkasse eine Beschäftigung festgestellt, so tritt Versicherungspflicht in dieser Beschäfti...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2 Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund führt das obligatorische (verbindliche) Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner oder Abkömmlinge (Kind, Enkel) des Arbeitgebers sowie für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder eine UG durch. Mit der Kennzeichnung der einzelnen Personengruppen in der Anmeldung wird bei der Clearingstelle ein Ver...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2.4 Meldepflichtige Änderungen

Im Rahmen der Betriebsdatenpflege teilen Arbeitgeber alle betrieblichen Änderungen mit. Änderungen können auf unterschiedlichen Ereignissen beruhen, wie z. B.: Betriebsbezeichnung (u. a. Umfirmierung), Umzug des Beschäftigungsbetriebs, Kommunikationsdaten des Ansprechpartners, Betriebsstilllegungen, Betriebsaufgaben und Änderung der Korrespondenzadresse jeweils bezogen auf die Arb...mehr

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Betriebsdatenpflege / 3 Zweck der Betriebsdatenpflege im Meldeverfahren

Durch die Betriebsdatenpflege wird Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, ohne zusätzlichen Aufwand ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Meldung von geänderten Betriebsdaten gem. § 18i SGB IV nachzukommen, ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet, da im Rahmen des bestehenden, vollständig implementierten Meldeverfahrens nach der DEÜV ohne Medienbruch gemeldet wird, d. h. es w...mehr

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Wehrdienst / 6 Meldungen

Beginn und Ende des Wehrdienstes hat der Arbeitgeber der Krankenkasse auf besonderen Vordrucken zu melden, die mit der Einberufung zum Wehrdienst übersandt werden. Wird durch den Dienst die Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen, so ist außerdem eine Unterbrechungsmeldung nach der DEÜV vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu erstatte...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.3 Folgen der Verjährungsvorschriften

Beitragsnachforderung In beiden dargestellten Fällen greifen zusätzlich die Verjährungsvorschriften des SGB IV. So können bei einer Beitragsnachforderung im Rahmen der Betriebsprüfung – ohne dass ein Verschulden der unterlassenden Beitragszahlung geprüft wird – für die letzten 4 Kalenderjahre die Beiträge nachgefordert werden. Praxis-Beispiel Beitragsnachforderung für die letz...mehr

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Wehrdienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen versicherungspflichtig Beschäftigten, die...mehr

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Insolvenzgeld / 3 Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Die Einzugsstellen (Krankenkassen) haben gegenüber der Agentur für Arbeit bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Anspruch auf Ausgleich der noch nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis.[1] Der Anspruch der Einzugsstelle auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber dem Arbeitgeber bleibt dennoch bestehen. Sowe...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 4 Einzugsstellenverfahren

Als Einzugsstelle gelten die gesetzliche Krankenkasse oder die Minijob-Zentrale. Das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der Einzugsstelle können nicht nur die direkten Beteiligten, also Auftraggeber und Auftragnehmer beantragen, hier können auch der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit ein Statusfeststellungsverfahren erwirken. Achtung Kein...mehr

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Wehrdienst / 5 Nebenbeschäftigung während des Wehrdienstes

Eine Nebenbeschäftigung[1] während des Wehrdienstes ist nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber ausgeübt wird. Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind diese zusammenzurechnen. Auch Versicherungsfreiheit im Rah...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2.3 Empfänger der Meldungen

Der Datensatz DSBD wird an eine vom Arbeitgeber frei wählbare Annahmestelle einer Krankenkasse übermittelt. Die Daten sind nach der Verarbeitung in der zentralen Betriebsstättendatei für sämtliche Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit verfügbar. Hinweis Änderung nur einmal melden Ändern sich die Betriebsdaten, muss stets nur ein Datensa...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2.5 Abgabegründe

Die Änderung bestehender Betriebsdaten werden mit dem Datenbaustein DSBD gemeldet.[1] Es gibt Sachverhalte, die auch ohne Änderung von Betriebsdaten eine Übermittlung des Datenbausteins DSBD erfordern. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber den Dienstleister (u. a. Steuerberater, dienstleistendes Rechenzentrum) oder im Rahmen eines Umzugs das Abrechnungsprogramm wechselt. D...mehr

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Wehrdienst / 2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Personen, die freiwilligen Wehrdienst leisten, versicherungspflichtig.[1] Der Bund zahlt für die Dauer des Wehrdienstes pauschalierte Beiträge. Der bisherige Arbeitgeber und der Wehrdienstleistende zahlen aus dem Wehrsold keine Beiträge. Hinweis Sonderregelung für Beiträge zu einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung Die Beiträge zu einer zusät...mehr

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Insolvenzgeld / 4 Bescheinigung

Das Insolvenzgeld wird von der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) ausgezahlt. Außerdem hat sie das steuerfreie Insolvenzgeld zu bescheinigen. Das gilt auch für das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anstelle des Insolvenzgeldes zu zahlende Arbeitslosengeld. Bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung unterliegen die steuerfreien Entgeltersatzleistungen dem Progress...mehr

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Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Aufbewahrung/Führung von Entgeltunterlagen

Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich des SGB IV in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren.[1] Nach der Beitragsverfahrensverordnung (BVV)[2] hat der Arbeitgeber zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für j...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.3 Prognoseentscheidung

Auftraggeber und Auftragnehmer können, um im Vorfeld Planungs- und Rechtssicherheit zu erlangen, auch bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine Feststellung des zu erwartenden Erwerbsstatus bei der Clearingstelle beantragen (Prognoseentscheidung)[1]. Wichtig hierbei ist, dass sowohl ein schriftlicher Vertrag über das Auftragsverhältnis geschlossen wurde, als auch dass die Ausg...mehr

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Wehrdienst / 2 Bedeutung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG)

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt den Schutz vor Benachteiligungen und den Bestand der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die den Grundwehrdienst oder eine Wehrübung antreten. § 16 ArbPlSchG erweitert den Arbeitsplatzschutz über die Dauer des Grundwehrdienstes hinaus auf besondere Arten des Wehrdienstes.[1] Das ArbPlSchG erfasst aber gemäß § 16 Abs. 7 ArbPl...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Sozialversicherung

1 Entgeltunterlagen Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen in deutscher Sprache elektronisch zu führen. Entgeltunterlagen sind auch für geringfügig Beschäftigte zu führen. Das Lohn- bzw. Gehaltskonto ist Teil der Entgeltunterlagen. Der Inhalt der Entgeltunterlagen ergibt sich aus § 8 BVV. Die dort aufgeführten inhaltlichen...mehr

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Umschulung / Sozialversicherung

1 Berufliche Umschulung Die betriebliche und überbetriebliche Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG [1] ist der betrieblichen Berufsausbildung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gleichgestellt und damit in allen Sozialversicherungszweigen versicherungspflichtig. Die Sozialversicherungspflicht setzt nicht voraus, dass der Umschüler bereits zuvor e...mehr

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SV-Meldeportal / Sozialversicherung

1 Grundlagen Die Sozialversicherungsträger sind dazu verpflichtet, Arbeitgebern eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu stellen, um für die Sozialversicherung relevante Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge auf dem per Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt an die jeweilige...mehr

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Lettland / Sozialversicherung

1 Grenzüberschreitende Beschäftigung Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Lettland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wo...mehr

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Ungarn / Sozialversicherung

1 Grenzüberschreitende Beschäftigung Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Ungarn wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohn...mehr

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Norwegen / Sozialversicherung

1 Grenzüberschreitende Beschäftigung Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Norwegen wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wo...mehr

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Belgien / Sozialversicherung

1 Grenzüberschreitende Beschäftigung Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer woh...mehr

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Portugal / Sozialversicherung

1 Grenzüberschreitende Beschäftigung Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Portugal wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wo...mehr

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Irland / Sozialversicherung

1 Grenzüberschreitende Beschäftigung Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Irland wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohn...mehr