Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gratifikation / 2 Berücksichtigung bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung

Zur Beurteilung der Krankenversicherungspflicht werden Gratifikationen – ohne Familienzuschläge – grundsätzlich auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet. Der Anspruch muss schriftlich festgelegt oder die Zahlung mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich zu erwarten sein. Gratifikationen werden auch bei der Frage berücksichtigt, ob eine Beschäftigung ...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 2.2.3 Praxisbeispiel: Berechnung der Ersparnis

Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse III, hat einen Stundenlohn von 20 EUR bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Aufgrund von Kurzarbeit im Februar 2025 von 40 Stunden reduziert sich sein Gehalt um 800 EUR. Ansonsten arbeitet der Mitarbeiter jeden Arbeitstag acht Stunden. Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Welche Ersparnis hat das Un...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / Sozialversicherung

1 Gesetzliche Insolvenzsicherung Im Rahmen der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestimmter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung übernehmen die Arbeitgeber die dafür zu entrichtenden Beiträge. Diese Beiträge sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei und gehören damit nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestimmter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung übernehmen die Arbeitgeber die dafür zu entrichtenden Beiträge. Diese Beiträge sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei und gehören damit nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

Arendt/Siegel, Aufzeichnungspflicht von Trinkgeldern an Arbeitnehmer – Ein Überblick mit Fokus auf die Gastronomie, DStR 28/2025, S. 1565; Bramburger/Schwirkslies, Buchführung – Richtig abgrenzen und steuerlich ansetzen – Aus- und Fortbildungskosten, b+b 8/2025, S. 31; Cremer, Erstattungszinsen – Steuerliche Einordnung und buchhalterische Behandlung, BBK 16/2025, S. 739; Zwir...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / Zusammenfassung

Überblick Die betriebliche Altersversorgung ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Ansprüche der Arbeitnehmer gehen nicht verloren. Ergänzend können durch privatrechtliche Maßnahmen die Rechte der Arbeitnehmer über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus geschützt werden. Der Insolvenzschutz der betrieblichen Alters...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern darüber hinaus ihre Verpflichtungen aus einer Direkt-/Pensionszusage häufig zusätzlich privat ab. Dies geschieht z. B. durch die Übertragung von entsprechenden Vermögenswerten auf einen Treuhänder. In diesen Fällen besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers die Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs der Ansprüche durch den Arbeitnehmer. Allerdings gilt dies nur...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

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Reisekosten, Inland / Sozialversicherung

1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt Zulagen, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich gewährt werden und lohnsteuerfrei sind, sind nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zuzurechnen.[1] Hierunter fallen auch die Reisekostenvergütungen und Reisekostenentschädigungen, gleichgültig, in welcher Form sie gewährt werden. Zu Reisekosten in diesem S...mehr

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Ausbildungsfreibetrag / Sozialversicherung

Alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung sind grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Ausnahmen werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt: Danach sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie und pauschal versteuerte Bezüge nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen. Für steuerrechtliche Freibeträge...mehr

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BahnCard / Sozialversicherung

1 Geldwerter Vorteil bei freier Nutzung Die Überlassung einer Jahresnetzkarte eines Verkehrsunternehmens bzw. einer BahnCard zur uneingeschränkten Nutzung durch den Arbeitnehmer stellt grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar und ist deshalb beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Hierbei handelt es sich um einen sofortigen Zufluss von Arbeitse...mehr

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Ausbildungsfreibetrag / Zusammenfassung

Begriff Neben den kindbedingten Entlastungen durch den Kinderfreibetrag und dem sog. Bedarfsfreibetrag (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) können Eltern für auswärts wohnende Kinder über 18 Jahre einen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Der Ausbildungsfreibetrag ist unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des volljähr...mehr

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BahnCard / 3 Rabattregelung für die Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen

Wird die BahnCard bzw. eine Jahresnetzkarte von dem Verkehrsunternehmen an die eigenen Mitarbeiter abgegeben, wird die Beitragspflicht im Rahmen der Rabattregelung beurteilt. Beträgt der Wert der Jahresnetzkarte nicht mehr als 1.080 EUR, besteht Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung für diesen geldwerten Vorteil.[1] Ist der geldwerte Vorteil höher, ist der Betrag, der den ...mehr

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Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

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Reisekosten, Inland / 1 Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Zulagen, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich gewährt werden und lohnsteuerfrei sind, sind nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung zuzurechnen.[1] Hierunter fallen auch die Reisekostenvergütungen und Reisekostenentschädigungen, gleichgültig, in welcher Form sie gewährt werden. Zu Reisekosten in diesem Sinne gehören die Fahrtkosten, d...mehr

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Reisekosten, Inland / Zusammenfassung

Begriff Reisekosten sind unter dem Oberbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Kernfrage des Reisekostenrechts ist, ob ein Arbeitnehmer eine sog. erste Tätigkeit...mehr

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BahnCard / 2 Überlassung aus eigenbetrieblichem Interesse

Wird eine Jahresnetzkarte oder eine BahnCard aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers überlassen, ist dies steuerfrei und damit beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer sie zu beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten nutzt und sich der Arbeitgeber hierdurch Reisekosten erspart. Dies ist dann der Fall, wenn die Aufwendungen des ...mehr

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Reisekosten, Inland / 2 Beitragsrecht

Steuer- und damit beitragspflichtige Reisekosten stellen laufendes Arbeitsentgelt dar. Sie sind daher grundsätzlich dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem die Dienstreise durchgeführt wurde. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger halten es aber auch für zulässig, diese beitragspflichtigen Reisekosten erst im nächsten oder übernächsten Entgeltabrechnungs...mehr

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BahnCard / 1 Geldwerter Vorteil bei freier Nutzung

Die Überlassung einer Jahresnetzkarte eines Verkehrsunternehmens bzw. einer BahnCard zur uneingeschränkten Nutzung durch den Arbeitnehmer stellt grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar und ist deshalb beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Hierbei handelt es sich um einen sofortigen Zufluss von Arbeitsentgelt, d. h. es fließt nicht erst bei ...mehr

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BahnCard / Zusammenfassung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard (oder gewährt eine Geldleistung für die Anschaffung einer solchen), ist dies grundsätzlich eine Sachzuwendung. Diese stellt sowohl steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Dies gilt insbesondere für die Privatnutzung der Karte. Wird die BahnCard ausschließlich zu berufliche...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Folgen der Rückzahlung von Entgelt 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung ...mehr

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Tätigkeitsschlüssel / Sozialversicherung

1 Aufbau und Inhalt Seit dem 1.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig anzugeben. Er setzt sich aus 5 einzelnen Schlüsseln zusammen. Folgende Inhalte sind zu melden: Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 – 5)Anhand der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit wird der gültige Schlüssel nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ermittelt. Die 5. Stelle des Schlüssels der ausgeüb...mehr

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Stipendium / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Bewertung des Stipendiums Der Bezug eines Stipendiums begründet allein regelmäßig kein abhängiges und demzufolge versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder für den durch die Aus- oder Fortbildung verursachten Aufwand bestimmt ist. Voraussetzung ist jedoch...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / Sozialversicherung

1 Formen des Statusfeststellungsverfahrens Derzeit existieren folgende Verfahren zur Festlegung des versicherungsrechtlichen Status: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Prognose...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Sozialversicherung

1 Meldungen zur Sozialversicherung Damit die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die notwendigen Leistungen von den Sozialversicherungsträgern erhalten, ist es wichtig, dass diese möglichst zeitnah über die entsprechenden Daten der Versicherten verfügen. Dazu ist es nötig, dass die Arbeitnehmer über Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden. D...mehr

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Betriebsdatenpflege / Sozialversicherung

1 Betriebsdaten Bei der Vergabe einer Betriebsnummer werden die notwendigen Betriebsdaten des jeweiligen Betriebs, insbesondere: Name und Anschrift des Betriebs, Beschäftigungsort, Wirtschaftszweig, Rechtsform des Betriebs, Unternehmernummer nach dem SGB VII, Name, Bezeichnung und Anschrift der "Meldenden Stelle", falls vom Beschäftigungsbetrieb abweichend, Ansprechpartner im Meldev...mehr

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Wehrdienst / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen Bei versicherungspflichtig Beschäftigten, denen nach § 1 Abs. 2 ArbPlSchG Entgelt weiterzugewähren ist (Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst), gilt das Beschäftigungsverhältnis als durch den freiwilligen Wehrdienst bzw. eine Wehrübung nicht unterbrochen. In diesen Fällen bleibt auch die Krankenkassenmitgliedschaft erhalten. Bei anderen ver...mehr

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Insolvenzgeld / Sozialversicherung

1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung bestehen, weil trotz der Zahlung noch ein Anspruch auf das für die bereits geleistete Arbeit zustehende Arbeitsentgelt besteht. Die Tatsache, dass der Entgeltanspruch mit der Zahlung des Insolvenzgeldes auf die Bundesanstal...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Meldungen zur Sozialversicherung

Damit die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die notwendigen Leistungen von den Sozialversicherungsträgern erhalten, ist es wichtig, dass diese möglichst zeitnah über die entsprechenden Daten der Versicherten verfügen. Dazu ist es nötig, dass die Arbeitnehmer über Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet werden. Diese Meldepflicht hat in der Sozia...mehr

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Tätigkeitsschlüssel / Zusammenfassung

Begriff In der Meldung zur Sozialversicherung müssen für jeden zu meldenden Arbeitnehmer Angaben zur Tätigkeit gemacht werden. Die Tätigkeitsmerkmale in den Meldungen zur Sozialversicherung werden verschlüsselt angegeben durch den Tätigkeitsschlüssel. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hierfür ein Schlüsselverzeichnis. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialv...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 1 Formen des Statusfeststellungsverfahrens

Derzeit existieren folgende Verfahren zur Festlegung des versicherungsrechtlichen Status: Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge sowie geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Optionales Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Prognoseentscheidung. Gruppenfeststellung. Statusfes...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.2 Rechtssicherheit und Leistungsbindung

Mit Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens entscheidet die Clearingstelle über das Vorliegen einer Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung. Hierbei wird jedoch nur festgestellt, ob eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorliegt (Elementenfeststellung), oder ob die Tätigkeit im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt wird. Die Clearingstelle ent...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.1 Keine Erfassung aller Personenkreise

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird durch die Meldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ausgelöst. Dies bedeutet aber auch, dass Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und selbstständigem Auftragnehmer hiervon in der Regel nicht erfasst werden, da bei selbstständig Tätigen keine Meldung zur Sozialversicherung und somit kein Statuskennzeichen zu ...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.2 Annahme der Arbeitnehmereigenschaft

Aber auch der umgekehrte Fall ist möglich. Der Arbeitgeber meldet den Ehegatten und seine Kinder als Arbeitnehmer in der Sozialversicherung an, vergisst aber das Statuskennzeichen zu setzen. Es werden somit für alle Familienmitglieder treu und redlich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Wenn nun das Unternehmen von der Insolvenz bedroht ist, kann es sein, dass die Agentur f...mehr

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Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits- ...mehr

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Stipendium / Zusammenfassung

Begriff Finanzielle Unterstützungen, z. B. an Studenten, werden als Stipendien bezeichnet. Es handelt sich dabei um wesentliche Mittel der Förderung von begabten Menschen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Stipendien aus öffentlichen Mitteln ist in § 3 Nr. 11 und 44 EStG geregelt. Die OFD Frankfurt fasst mit der Verfügung v. 23.7.2018...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.1 Folgen für den Auftraggeber

Für den Auftraggeber bedeutet die Bewertung laufender als auch abgeschlossener Tätigkeiten aber auch, dass ein Auftragnehmer im Nachhinein den Status von Selbstständig in einen beschäftigten Arbeitnehmer erwirken kann. Auch hierdurch kommen Beitragsansprüche der Sozialversicherung auf den Arbeitgeber zu. Dies gilt umso mehr, als dass der Arbeitgeber zunächst Schuldner der Ge...mehr

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Betriebsdatenpflege / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsdaten aller Arbeitgeber sind in der von allen Sozialversicherungsträgern genutzten Betriebsstättendatei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gespeichert. Die erforderlichen Betriebsdaten des Arbeitgebers werden erstmalig bei der Vergabe einer Betriebsnummer durch den Betriebsnummern-Service (BNS) der BA in Saarbrücken erfasst. Änderungen der Betriebsdaten si...mehr

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Betriebsdatenpflege / 2 Meldung geänderter Betriebsdaten

2.1 Meldepflicht des Arbeitgebers Änderungen der Betriebsdaten sind unverzüglich zu melden. Die Änderungsmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber mittels elektronischer Datenübertragung[1] mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD). Manuelle Meldungen an den Betriebsnummern-Service (BNS) sind nicht vorgesehen. Können die Daten nicht mit einem Entgeltabrechnungsprogramm übermit...mehr

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Tätigkeitsschlüssel / 2 Offizielle Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit

Zur Recherche des zutreffenden Tätigkeitsschlüssels kann die offizielle Arbeitshilfe Tätigkeitsschlüssel-Online der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden. Durch Eingabe der für die Angaben zur Tätigkeit erforderlichen Eingaben wird der zutreffende Tätigkeitsschlüssel ermittelt.mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3 Optionales Statusfeststellungsverfahren

Sofern – unabhängig von den Beweggründen – ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, führen nur das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle bzw. das Statusfeststellungsverfahren bei der Einzugsstelle eine gewisse Rechtssicherheit. 3.1 Einschränkungen des Verfahrens 3.1.1 Antrag nur durch Beteiligte Beim optionalen Statusfes...mehr

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Wehrdienst / 4 Unfallversicherung

Vor dem Hintergrund der sog. Beschädigtenversorgung besteht während eines freiwilligen Wehrdienstes kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und somit auch keine Beitragspflicht.mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5 Vor- und Nachteile im Überblick

5.1 Keine Erfassung aller Personenkreise Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird durch die Meldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ausgelöst. Dies bedeutet aber auch, dass Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und selbstständigem Auftragnehmer hiervon in der Regel nicht erfasst werden, da bei selbstständig Tätigen keine Meldung zur Sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stipendium / 2 Unterschied zur Studienbeihilfe

Stipendien sind zu unterscheiden von sog. Studienbeihilfen, mit denen Unternehmen ihre studierenden Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses finanziell fördern.mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.1 Rückzahlung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Weihnachtszuwendungen, werden oftmals nur unter der Bedingung gewährt, dass sie zurückzuzahlen sind, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem vereinbarten Stichtag gekündigt wird oder durch Kündigung endet. Die für die zurückzuzahlende Einmalzahlung entrichteten Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Insolvenzgeldumlage sind dann wieder zurückzur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsdatenpflege / 2.6 Meldung durch die Krankenkasse

Die Krankenkassen (Einzugsstellen) können – zusätzlich zu den Meldungen der Arbeitgeber – Änderungen von Betriebsdaten über die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) an die Bundesagentur für Arbeit melden. Sie können auf diesem Weg Entscheidungen zur Sofortmeldepflicht, Insolvenzgeldumlagepflicht und Umlagepflicht U1 mitteilen.mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 3.1 Einschränkungen des Verfahrens

3.1.1 Antrag nur durch Beteiligte Beim optionalen Statusfeststellungsverfahren haben die Beteiligten die Möglichkeit, bei der Clearingstelle ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. Diese Option steht ihnen aber nicht uneingeschränkt zu. Zunächst einmal dürfen nur der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber und der Arbeitnehmer bzw. Auftragnehmer sowie Dritte, wenn die Tätigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stipendium / 1 Versicherungsrechtliche Bewertung des Stipendiums

Der Bezug eines Stipendiums begründet allein regelmäßig kein abhängiges und demzufolge versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder für den durch die Aus- oder Fortbildung verursachten Aufwand bestimmt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein solches Stipendium uneigennützig gegeben...mehr