Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

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Arbeitslosengeld / 2.10 Sozialversicherung

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen – auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 14 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Arbeitnehmeranteile für die Versicherungspflichtigen sind vom Arbeitgeber bei den jeweiligen Lohnzahlungen einzubehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberanteilen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden und an diese abzuführen.mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 3 Jahresmeldungen

3.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung Eine Jahresmeldung ist für jeden über den 31.12. eines Jahres hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, also der Januarabrechnung, zu erstatten. Auch für versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen. Die Meldung muss spätestens bis zum 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Behandlung selbstständiger Künstler

Tz. 90 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Sozialversicherung selbstständiger Künstler unterliegt den Besonderheiten des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Hierzu ausführlich s. "Künstlersozialversicherung". Hinweis: Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe beträgt gemäß Künstlersozialabgabeverordnung 2025 unverändert und wie 2024 5,0 %, zuvor von 2018 bis einschließlich 2022 4,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beitragsnachweis

1. Allgemeines Tz. 106 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden. 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises Tz. 107 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. UV-Jahresmeldung (seit 2016)

1. Meldung für die Unfallversicherung Tz. 99 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bislang waren die Unfallversicherungsdaten durch den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) an die originäre DEÜV-Entgeltmeldung angekoppelt. Dieses Verfahren wurde zum 01.01.2016 umgestellt. Seit 2016 müssen Arbeitgeber die für die Unfallversicherung maßgeblichen Daten in einer besonderen UV-Jahresmeldu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Renten- und Arbeitslosenversicherung

3.1 Rentenversicherung Tz. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleis...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Beitragsrecht

7.1 Allgemeines Tz. 59 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der Arbeitgeber trägt von dem für 2015 geltenden Rentenversicherungsbeitrag von derzeit (seit 2018) 18,6 % pauschal 15 % und der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Rentenversicherungsbeiträge

8.1 Rentenversicherungsbeiträge seit 2013 (Regelfall) Tz. 72 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind seit 2013 grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Beitragssatz beträgt seit 2018 18,6 % (2015–2017: 18,7 %, 2014: 18,9 %). Von diesem hat der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer den übersteigenden Anteil zu tragen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Meldepflichten

10.1 Allgemeines Tz. 75 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Minijobber sind zwischenzeitlich in das reguläre Meldeverfahren integriert. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Folgende Meldungen sind bspw. elektronisch zu übermitteln: Sofortmeldung, Kontrollmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Listenme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Tabellen

1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Tz. 91 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Versicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Arbeitnehmer

1. Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten...mehr

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Mahlzeiten / 2 Bedeutung des Zeitpunkts der Pauschalversteuerung für die Sozialversicherung

Der Wert der kostenlos überlassenen Mahlzeiten bzw. die Essenszuschüsse des Arbeitgebers sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 SvEV nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und bleiben somit beitragsfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Arbeitgeber macht nicht vom Regelbesteuerungsverfahren nach den §§ 39b bis 39d EStG...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 5 Dauer-Beitragsnachweis

Werden die monatlich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber den Einzugsstellen vom Arbeitgeber per Dauer-Beitragsnachweis nachgewiesen, ist der Dauer-Beitragsnachweis zum Jahreswechsel zu prüfen. Die im Dauer-Beitragsnachweis gemeldeten Beträge sind anzupassen, wenn sich Rechengrößen oder Beitragssätze in der Sozialversicherung oder die an die Beschäftigten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Mehrere Minijobs sowie Midijobs

Tz. 29 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander bzw. bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Beurteilung der Frage, ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus versicherungsrechtlicher Sicht gegeben ist, die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Beträgt das Arbeitsentgelt 202...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / Zusammenfassung

Überblick Zum Jahreswechsel fallen in der Entgeltabrechnung einige Arbeiten turnusmüßig jedes Jahr an. Dazu zählen z. B. die Jahresmeldungen. Besondere Konstellationen können sich dabei ergeben, soweit die Beschäftigung nicht ganzjährig bestand oder unterbrochen wurde. Außerdem sind Arbeitgeber und Betriebe am Ende eines Kalenderjahres verpflichtet festzustellen, ob die Mitar...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 118 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 1 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht von Mitarbeitern mit einem höheren Entgelt müssen die Regelungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) berücksichtigt werden.[1] Wird ein Arbeitnehmer aufgrund des Überschreitens der JAEG versicherungsfrei, hat dieser Anspruch auf einen Beitragszuschuss. Die Höhe des Beitragszuschusses orientiert sich an der jeweiligen Jahresarbei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Beispielsfall

Tz. 89 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Praxis-Beispiel Der Verein "Rote Teufel" beschäftigt Frau Schnell als Hausmeisterin. Sie erhält monatlich 556 EUR. Der Lohn beträgt pro Stunde 15,00 EUR. Frau Schnell übt keine andere Berufstätigkeit aus. Bei ihrem Ehemann ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse) mitversichert. Eine Option zur freiwilligen Zah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kurzfristige Beschäftigung ("Kurzfristiger Minijob")

Tz. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Tz. 42 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV liegt eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung, auch Saisonbeschäftigung genannt, vor, wenn entweder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenz...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 3.3 Künstlersozialversicherung

Für jeden in einem Kalenderjahr beschäftigten selbstständigen Künstler oder Publizisten hat der Arbeitgeber die für künstlerische, publizistische Werke oder Leistungen gezahlten Entgelte per Jahresmeldung der Künstlersozialkasse mitzuteilen.[1] Der Meldebogen für die Jahresmeldung ist vom Arbeitgeber bis zum 31.3. des Folgejahres in Papierform bei der Künstlersozialkasse einz...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 3.2 Unfallversicherung

Für jeden in einem Kalenderjahr unfallversicherungspflichtig Beschäftigten hat der Arbeitgeber – zusätzlich zu den originären Jahresmeldungen – bis zum 16.2. des Folgejahres eine Jahresmeldung-UV mit dem Abgabegrund "92" abzugeben. Wichtig Jahresmeldung-UV umfasst immer das ganze Kalenderjahr Unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum ist als Meldezeitraum in der Jahr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 2 Umlageverfahren

Ob im Kalenderjahr 2025 eine Teilnahme am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (U1)[1] erfolgt, ist zum Jahreswechsel zu prüfen. Betriebe, die im gesamten Vorjahr bestanden, nehmen dann am Umlageverfahren teil, wenn im Jahr 2024 in mindestens 8 Monaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt wurden. Außerdem kann zum Jah...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIII. Beitragspflicht für steuerfreie Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG

Tz. 138 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Seit 2007 können ehrenamtlich tätige Personen von Verbänden und Vereinen eine Vergütung von derzeit (seit 2021) 840 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist bei der Sozialversicherung beitragsfrei. Die genannten Beträge gelten somit nicht als Arbeitsentgelt bzw. sonstiges Einkommen (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.5 Datenbaustein Unfallversicherung (Meldungen von kurzfristig Beschäftigten – Personengruppe 110)

Tz. 82 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungsspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind. Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in...mehr

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Jahresschlussarbeiten in de... / 4 Lohnnachweis für die Unfallversicherung

Die Unternehmer haben zur Berechnung der Umlage innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf eines Kalenderjahres die Arbeitsentgelte der Versicherten und die geleisteten Arbeitsstunden in der vom Unfallversicherungsträger geforderten Aufteilung zu melden (Lohnnachweis).[1] Ein Unternehmer muss für das Kalenderjahr, in dem Beitragspflicht bestand, einen Lohnnachweis erstellen. Der Loh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Abführung der Krankenkassenbeiträge

Tz. 134 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 01.01.2009 die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiterleiten, der vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet wird. Da Beiträge bis zum 31.12.2008 bei den Krankenkassen verbleiben, wurde übergangsweise der Korrektur-Beitragsnachweis wieder eingeführt. Mussten Korrekturen für Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umstellung auf SEPA

Tz. 139 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Seit Februar 2014 sind die Banken gehalten, nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften anzunehmen. Dies gilt auch für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Elektronischer Lohnnachweis und Stammdatensatz

Tz. 101 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Seit 01.01.2017 besteht für Arbeitgeber noch eine zusätzliche Meldepflicht. Denn dann sind die Jahresarbeitsentgelte – bezogen auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen – per elektronischem Lohnnachweis zu melden, und zwar ebenfalls unmittelbar an die Datenannahmestelle der Unfallversicherungsträger. Zusätzlich wird bei der Deutschen Unfallv...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Versicherungspflicht der geringfügig oder kurzzeitig tätigen Arbeitnehmer

1. Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 141 – ET: 02...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Tz. 61 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Arbeitnehmer, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Voraussetzung ist also, dass der geringfügig Beschäftigte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich ab 2025 von 556 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 106 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Im Beitragsnachweis sind die Beiträge stets i. H. d. voraussichtlichen Beitragsschuld aufzuführen. Aus diesem Grund sind Restbeiträge erst im Nachweis des Folgemonats zu melden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8.2 Verteilung der Beitragslast

Tz. 73 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Da andererseits aber ein Mindestbeitrag von 32,55 EUR seit 2018 (2015–2017: 32,73 EUR, 2014: 33,08 EUR) zu zahlen ist, bedeutet dies, dass der geringfügig Beschäftigte bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175 EUR (Mindestberechnungsgrundlage für den Rentenversicherungsbeitrag) den vom Arbeitgeber i. H. v. 15 % zu tragenden Beitragsanteil e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen

3.4.1 Jahresmeldung Tz. 112 Stand: EL 141 – ET: 02/2025mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Jahresmeldung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Überschreiten der Arbeitsentgelt- oder Zeitgrenzen

4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Tz. 52 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 556 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versiche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Daten zur technischen Kommunikation

Tz. 102 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Der Aufbau und der Inhalt der Datensätze für die Kommunikationsdaten sind künftig in gesonderten "Gemeinsamen Grundsätzen für Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Nr. 4 SGB IV" in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung festgelegt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.2 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Tz. 69 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ferner sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen zu zahlen, die nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind oder die bereits am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus nach den §§ 231 un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schätzung der Beitragsschuld

Tz. 104 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Bislang sind gegenüber dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum eingetretene Änderungen, die sich auf die Beitragsschuld auswirken, wie z. B. variable Entgeltbestandteile, unvorhergesehene Arbeitsstunden, Fehlzeiten oder die Änderung der Beschäftigtenzahl, zu berücksichtigen und die voraussichtliche Beitragsschuld so genau wie möglich zu ermitteln...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises

Tz. 107 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "Minijob-Zentrale" bzw. der Einzugstelle "Knappschaft" einen Dauer-Beitragsnachweis mit den für Entgeltabrechnungszeiträume zu berücksichtigenden Abgaben zu übermitteln.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b SGB VI

Tz. 23 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Tz. 24 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Tz. 25 Stand: EL 141 – ET: 02/2025mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8.1 Rentenversicherungsbeiträge seit 2013 (Regelfall)

Tz. 72 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind seit 2013 grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Beitragssatz beträgt seit 2018 18,6 % (2015–2017: 18,7 %, 2014: 18,9 %). Von diesem hat der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer den übersteigenden Anteil zu tragen. Auf schriftlichen Antrag kann der geringfügig Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Meldeanlässe, Meldetatbestände und Meldefristen

3.1 Anmeldungen Tz. 108 Stand: EL 141 – ET: 02/2025mehr