Fachbeiträge & Kommentare zu Solidaritätszuschlag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3 Erzielung von Einnahmen

Rz. 8 Zweck der Geldleistungen muss die Erzielung von Einnahmen sein. Eine etwaige Zweckbindung des Steueraufkommens ist für den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO unschädlich.[1] Dabei lassen sich nach Zweck und Zielrichtung der Besteuerungsvorschriften die sog. Fiskalzwecknormen ("Finanzzwecksteuern"[2]) von den sog. Lenkungsnormen (Sozialzwecknormen) unterscheiden. Alleinig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuerliche Behandlung ... / c) Verzicht auf die Steuerfreiheit für das Job-Ticket

Um die Anrechnung auf die Entfernungspauschale und die Bescheinigung in der Lohnsteuerbescheinigung zu vermeiden, kann der Arbeitgeber auf die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG verzichten und den Zuschuss bzw. das Deutschland-Ticket mit einem Steuersatz von 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG). Einheitliche Ausübung des Wahlrec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuerliche Behandlung ... / d) Gehaltsumwandlung zugunsten des Job-Tickets

Wird der Arbeitgeberzuschuss für das Deutschland-Ticket durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, entfällt die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG . Der Arbeitgeber kann aber die Pauschalierung mit dem Steuersatz von 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) nutzen (s. unter 4 c). Auch in diesem Fall ist das Deutschland-Ticket beitragsfrei in der Sozialversicherung. Beraterhinweis De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.1 Gegenstand der Besteuerung

Rz. 72 Realsteuern (Objektsteuern) sind Steuern, die nach rein objektiven Merkmalen auf einer Sache oder einem Sachinbegriff lasten und die persönlichen Verhältnisse des Stpfl. unberücksichtigt lassen.[1] Nach § 3 Abs. 2 AO sind Realsteuern die GrSt und die GewSt. Die GewSt hat sich zwar durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und der Besteuerung des Gewerbekapitals von eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.3 Aufkommen (Ertragshoheit)

Rz. 76 Art. 106 GG regelt die Ertragshoheit, d. h. die Verteilung der steuerlichen Erträge auf Bund, Länder und Gemeinden. Dabei ist derzeit nicht von allen nach dem GG möglichen Steuern Gebrauch gemacht: Bundessteuern [1]: Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern ohne BierSt, StraßengüterverkehrSt (gesetzliche Regelung ist ausgelaufen), KapitalverkehrSt (wurde aus ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.3 Leistungsfähigkeit

Rz. 38 Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren (§ 1603 BGB).[1] Der Unterhaltsverpflichtete selbst muss entsprechend leistungsfähig sein.[2] Dies bedeutet, dass eine Unterhaltsverpflichtung nur dann besteht, wenn dem Unterhaltsschuldner s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 4 Buchungsbeispiel Personalaufwendungen

So buchen Sie richtig Die Beschäftigtenvergütungen (brutto) belaufen sich im Monat Oktober auf 125.000 EUR.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind alle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.6 Fehlende Rechtsformneutralität

Rz. 137 Das neue Körperschaftsteuersystem mit Teileinkünfteverfahren führt zu einer Steuerbelastung, die von der der Einzelunternehmer bzw. der Gesellschafter von Personengesellschaften deutlich abweicht. Während der Steuerpflichtige bei Investition in einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft sowohl auf thesaurierte als auch auf entnommene Gewinne eine Steuerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.1 Übersicht über das System

Rz. 99 Das ab 2001 in Deutschland geltende Körperschaftsteuersystem einschließlich der Besteuerung der Dividendeneinkünfte beim Anteilsinhaber geht zurück auf die Empfehlungen einer Sachverständigenkommission, der sog. Brühler Empfehlungen.[1] Rz. 100 Das aufgrund des Steuersenkungsgesetzes v. 23.10.1999[2] in Deutschland geltende Körperschaftsteuersystem ist ein klassisches ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.1 Belastungsunterschiede

Rz. 115 Das Teileinkünfteverfahren basiert auf einem typisierenden Belastungsvergleich, der die von der Körperschaft und die von dem Anteilseigner gezahlte Steuern einbezieht. Durch Ansatz von 60 % der Einkünfte auf der Ebene des Anteilseigners soll eine Besteuerung hergestellt werden, die als angemessen angesehen wird. Da dieser Belastungsvergleich, auf dem die gesetzliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.4 Thesaurierung und lock-in Effekt

Rz. 129 Das Teileinkünfteverfahren reduziert die Doppelbelastung, die mit dem "klassischen System" verbunden ist, auf doppelte Weise. Zum einen wird das Einkommen der Körperschaft mit einem niedrigen Satz von 15 % besteuert, der für Thesaurierung und Ausschüttung identisch ist. Aus der Sicht der Körperschaft ist der Steuersatz daher entscheidungsneutral. Auf der Ebene des An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Sonstige Einkünfte

Handelt es sich bei den Stiftungsleistungen um keine Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG, sind sie als sonstige Einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 1 EStG bei den Destinatären einkommensteuerpflichtig, wenn wiederkehrende Bezüge gegeben sind. Die wiederkehrenden Bezüge sind bei den Destinatären unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern (§ 3 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen sämtliche Einkünfte einer privatnützigen Stiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 %[27] (zzgl. 5,5 % Solidar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerpflichtig, wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rechtsprechung bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kö...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 6.1 Berechnung der Körperschaftsteuer

Nachstehend ist eine vereinfachte Darstellung der Steuerberechnung abgebildet.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuererklärungen im Verein / 5 Körperschaftsteuer

Vereine sind grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig. Befreit sind jedoch die Aktivitäten im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung und in den Zweckbetrieben. Der Verein ist mit seinen wirtschaftlichen Aktivitäten, die kein Zweckbetrieb sind, steuerpflichtig. Hierzu zählen im Wesentlichen: die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeeinnahmen, z. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 3. Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 S. 2 KStG

(BFH v. 17.5.2022 – VIII R 14/18, DStR 2022, 1654 = GmbHR 2022, 1153 = GmbH-StB 2022, 302 [Görden]) Beispiel Die Gesellschafterversammlung der GmbH beschließt eine Ausschüttung aus der Kapitalrücklage i.H.v. 5 Mio. EUR am 27.7.2010. Am 28.7.2010 wird der Betrag an die Gesellschafter ausgezahlt. Ein ausschüttbarer Gewinn der GmbH i.S.d. Verwendungsreihenfolge nach § 27 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 ist im Zuge der schnell zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wieder mit Gesetzestext belegt worden. Ausgangsüberlegung des Gesetzgebers der 19. Legislaturperiode war, dass für einzelne Branchen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollständigen A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.10 Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen

Geschenke an Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer führen – ebenso wie Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer – bei den Beschenkten zu geldwerten Vorteilen und müssen versteuert werden. Hinweis Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen Unternehmen, die aus betrieblichem Anlass ein Geschenk machen, "können" den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % versteuern (Pauschalie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KiSt und SolZ

Rn. 29 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zur pauschalen LSt wird nach den Landesgesetzen ein KiSt-Zuschlag festgesetzt, allerdings nicht in den Fällen des § 40a Abs 2 EStG . In diesem Fall ist in dem 2-%-Pauschsteuersatz sowohl der SolZ als auch die KiSt abgegolten. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Solidaritätszuschlaggesetz

Rn. 12 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der gem §§ 1ff SolZG iVm § 51a EStG als Ergänzungsabgabe zu erhebende SolZ knüpft an die Höhe der festzusetzenden ESt oder KSt an (§ 3 SolZG). Seit dem VZ 1998 beträgt der Zuschlagsatz 5,5 % der Bemessungsgrundlage (§ 4 S 1 SolZG). Da der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe von BV iSd § 16 EStG der ordentlichen Veranlagung unterliegt und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringfügige Beschäftigung im Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (s § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV). Seit dem 01.10.2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an dem monatlichen Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aufwendungen, die nicht abziehbar sind

Tz. 26 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Nicht abziehbar sind nach § 10 KStG (s. Anhang 3): die Gewerbesteuer; die auf die Gewerbesteuer entfallenden Nebenleistungen (Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen, Zwangsgelder); die Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind; die Steuern vom Einkommen u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt liegt vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet worden ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird (§ 8a SGB IV). Dies ist das sog Haushaltsscheckverfahren, § 28a Abs 7 und 8 SGB IV. Typische Bsp für Tätigkeiten hierfür sind R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sozialversicherungsbetrag im Übergangsbereich

Rn. 12 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 520 monatlich führt zur vollen Sozialversicherungspflicht, wobei die ArbN mit Arbeitsentgelten zwischen EUR 520,01 und EUR 2 000,01 (sog Übergangsbereich) nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Die Sozialabgaben des ArbN steigen im Übergangsbereich ab EUR 520,01 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 43 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer laufenden Beschäftigung ist ein Pauschsteuersatz von 2 % zulässig, wenn der Umfang der Beschäftigung als "geringfügig" anzusehen ist. Die Geringfügigkeit bemisst sich ausschließlich nach der Höhe des monatlichen Entgelts, welches EUR 520 (bis 30.09.2022 EUR 450) nicht übersteigen darf (s Rn 45–45b). Die Stundenlohnbegrenzung von EU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kirchensteuergesetze

Rn. 13 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Da die KiSt (bzw die Kultussteuer) wie der SolZ als Zuschlag auf die ESt erhoben wird (8 % bzw 9 %), unterliegen Gewinne aus der Veräußerung bzw Aufgabe von BV iSd § 16 EStG grundsätzlich auch diesen Steuern. Auf Antrag kann aber ggf eine Erstattung von 50 % der KiSt erreicht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 227 AO iVm den entspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen (§ 38b Abs 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Kinderfreibeträge werden im LSt-Abzugsverfahren grds nicht berücksichtigt, so dass die einbehaltene LSt für ArbN gleich hoch ist, unabhängig davon, ob der ArbN Kinder hat oder nicht. Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kj bei ArbN über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge gemäß § 38b Abs 2 EStG wirken sich daher nur bei de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Sowohl für den SolZ als Ergänzungsabgabe wie auch für die KiSt als Zuschlagsteuer finden die Vorschriften über die Einbehaltung, Abführung von LSt und über die Haftung entsprechende Anwendung (Stache in Bordewin/Brandt, § 38 EStG Rz 24f (November 2013)). Rn. 6 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ebenso wie die Vorauszahlung gemäß § 37 EStG betrifft der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nationale Bestimmungen

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Anwendung der sog Zinsschranken-Regelung gemäß § 4h EStG kommt für beschränkt stpfl Einkünfte aus einer inländischen LuF (§ 49 Abs 1 Nr 1 EStG), aus Gewerbebetrieb (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a und f EStG und aus selbstständiger Tätigkeit (§ 49 Abs 1 Nr 3 EStG) in Betracht (vgl Bärsch in H/H/R, § 49 EStG Rz 31, August 2019). Rn. 25 Stand: EL ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 1.3 Definitionen

Um Arbeiten 4.0 besser zu verstehen, sollen die häufigsten in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe erläutert werden. Die Definitionen entstammen dem Glossar des "Grünbuchs: Arbeiten 4.0" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.[1] Das "Grünbuch" wirft einen Blick in die Arbeitswelt von heute und morgen und initiierte 2015 eine grundlegende Diskussion über das Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 7 Arbeiten 4.0 aus psychologischer Sicht

So sehr die Freiheiten, die mit Arbeiten 4.0 einhergehen können, verlocken, so bedacht muss man mit ihnen umgehen. Wie eingangs erwähnt, wird es in der Arbeitswelt 4.0 Gewinner und Verlierer geben. Die Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Neuorganisation von Arbeit, sondern auch Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen, die sich in dieser Arbeits...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 2.1 Kennzeichnende Merkmale der Arbeitswelt 4.0

Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung sind das beherrschende Prinzip der Arbeit Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und die Zusammenarbeit mit Maschinen werden weiter zunehmen. Industrieroboter bevölkern die Werkshallen und verdrängen den Menschen aus Routinetätigkeiten. Arbeit ist räumlich und zeitlich entgrenzt Technische Endgeräte, wie Laptops, Smartphones...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Grundsätzee

Rz. 156 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung kumulativ vor, betreibt neben der Betriebsgesellschaft auch das Besitzunternehmen einen Gewerbebetrieb, der auch der GewSt unterliegt.[1] Anders als bei der Betriebsverpachtung im Ganzen (vgl. Rz. 228, 228b) sind die hierfür entwickelten Grundsätze, denen zu Folge die GewSt-Pflicht regelmäßig erlischt, nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.2 Abzugsteuersatz

Rz. 114 Der Steuerabzugssatz beträgt 15 %, für die Aufsichtsratssteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 4 EStG dagegen 30 %. Hinzu kommt der SolZ. Der gegenüber dem einkommensteuerlichen Tarifsteuersatz von bis zu 45 % niedrigere Steuerabzugssatz soll berücksichtigen, dass der Steuerabzug von den Einnahmen erfolgt, der Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten nicht zugelassen ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abrechnungsbescheid; Aufrechnung in sogenannten Bauträger-Fällen; keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung; Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz 1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt – auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das Finanzgericht (FG) das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pauschalierung des Solidaritätszuschlags

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Wird LSt mit einem Pauschalsteuersatz erhoben, ist die pauschale > Lohnsteuer > Bemessungsgrundlage für den > Solidaritätszuschlag. Der SolZ beträgt 5,5 % dieser BMG. Eine Kürzung der BMG, wie in § 3 Abs 3–5 SolZG (> Anh 3) für veranlagte ArbN vorgesehen, ist nicht zulässig (BFH 197, 559 = BStBl 2002 II, 440). Zu Einzelheiten > Solidaritätszuschlag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Berechnung des Pauschsteuersatzes in den Fällen des § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der variable Pauschsteuersatz ist in den Fällen des § 40 Abs 1 EStG "unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 38a zu ermitteln" (§ 40 Abs 1 Satz 1 EStG). Maßgebend ist der "durchschnittliche Steuersatz", der sich "unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Jahresarbeitslöhne und der durchschnittlichen Jahreslohnsteuer in jeder Steuerk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Pauschalbesteuerung der Bezüge von Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

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