Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.3 Beispiel zur Berechnung auf begünstigtes Vermögen entfallende Steuer

Praxis-Beispiel Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Erblasser E hat seinen Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befindet sich eine 100 %ige Beteiligung an der E-GmbH und Kapitalvermögen mit einem Wert in Höhe von 750.000 EUR. Die GmbH-Beteiligung hat einen Steuerwert von 1.400.000 EUR. Hiervon sind begünstigtes Vermögen 1.300.000 EUR und nicht...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.8 Schuldenverrechnungsausschluss

Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel sind von der Verrechnung mit Schulden ausgeschlossen. Eine Schuldenverrechnung wird nicht vorgenommen, wenn es sich um nicht wirtschaftlich belastende Schulden handelt. Praxis-Beispiel Wirtschaftlich nicht belastende Schulden Eine bilanziell überschuldete Gesellschaft muss z. B. nur deshalb nicht Insolvenz beantragen, weil der G...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.9 Schuldenabzug

In den folgenden Fällen unterliegen die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang[1] stehenden Schulden der Schuldenkürzung nach § 10 Abs. 6a Satz 2 ErbStG:[2] Es findet nur der Vorwegabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG Anwendung, die anderen Verschonungsmaßnahmen greifen nicht. Es wird der Schwellenwert von 26.000.000 EUR überschritten. Der Erwerber hat eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 8.2.2 Folgebewertung

Die Fremdwährungsverbindlichkeit, d. h. der Erfüllungsbetrag, ist zum auf die Entstehung der Schuld folgenden Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.[1] Diese Vorschrift ist infolge des Maßgeblichkeitsprinzips auch für die Steuerbilanz einschlägig. Bei der Bewertung zum Bilanzstichtag ist das Anschaffungskostenprinzip zu beachten, wonach der Zugangswert der...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.6 Altersvorsorgeverpflichtungen

Vermögensgegenstände, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sollen aus dem Verwaltungsvermögenskatalog vorab ausgenommen werden. Aus diesem Grunde wurde § 13b Abs. 3 ErbStG neu eingefügt; eine Regelung die sich an § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB anlehnt. Hiernach gilt Folgendes. Teile des begünstigungsfähigen Vermögen...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags

Die Berechnung des Entlastungsbetrags ergibt sich aus § 19a Abs. 3 ErbStG und § 19a Abs. 4 ErbStG. Demnach bemisst sich der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer aus dem Verhältnis des Werts dieses Vermögens entweder nach Anwendung des § 13a ErbStG oder nach Anwendung des § 13c ErbStG und nach Abzug der mit diesem Vermögen in wirtschaftlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.8.2 Berechnung der zu stundenden Steuer

Die Berechnungsabfolge für die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer sieht wie folgt aus:[1] 1. Schritt: Zunächst ist die tarifliche Steuer gem. § 19 ErbStG auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb zu ermitteln 2. Schritt: Ermittlung der anzurechnenden Steuer auf einen Vorerwerb nach § 14 Abs. 1 ErbStG 3. Schritt: Nunmehr ist die tarifliche Steuer aus Schritt 1 um di...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.7.3 Die Alternative "Verschonungsbedarfsprüfung"

a) Überblick In § 28a ErbStG ist eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung vorgesehen. Die Vorschrift regelt die Bedürfnisprüfung in Erwerbsfällen ab einer bestimmten Größenordnung. Wurde der Schwellenwert überschritten und vom Erwerber des begünstigten Vermögens kein Antrag auf § 13c ErbStG gestellt (dieser führt dazu, dass die Verschonungsbedarfsprüfung keine Anwendung find...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert.[2] Bei Geldschulden entsprechen die Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag. [3] Verbindlichkeiten sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 15 Begünstigungsfähiges Vermögen besteht aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten

In vielen Fällen wird sich das auf einen Erwerber übergehende begünstigungsfähige Vermögen aus mehreren selbstständig zu bewertenden Einheiten zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um eine Vermögensart[1] oder aus mehreren Arten begünstigungsfähigen Vermögens handeln.[2] Hier gilt für die Vorgehensweise folgendes: Die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, nach der d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.4 Weitere Voraussetzungen

a) Höhe des Verwaltungsvermögens Voraussetzung für die Gewährung der 100 %igen Steuerbefreiung ist aber, dass das begünstigungsfähige Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG nicht zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG besteht. Dabei bestimmt sich nach § 13a Abs. 10 Satz 3 ErbStG der Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs nach ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 12.2 Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Der Antragsteller bzw. die steuerpflichtige Person muss den Antrag schriftlich stellen, dabei muss der Antrag die in § 1 Abs. 1 StAuskV bezeichneten Angaben enthalten. Im Auskunftsantrag ist der ernsthaft geplante und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichte Sachverhalt ausführlich und vollständig darzulegen. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darz...mehr

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Bewegung und Psyche: Stress... / 4.1 Ansatzpunkte

Zur Stressbewältigung gibt es verschiedene Ansatzpunkte. In der interaktiven Grafik sind 3 Ansatzpunkte zu erkennen (interaktive Grafik in Anlehnung an Kaluza).[1] Die folgende interaktive Grafik zeigt 3 Ansatzpunkte zur Stressbewältigung. Infographic 1. Ansatzpunkt Stressor Diese Maßnahmen der Stressbewältigung zielen darauf ab, Stressoren im privaten oder auch beruflichen Umfe...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 7.2.2 Nettowert des Verwaltungsvermögens

Wie der Nettowert des Verwaltungsvermögens zu ermitteln ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 6 ErbStG. Es ist dabei nach folgendem Schema vorzugehen: Gemeiner Wert des Verwaltungsvermögens ./. abzüglich nach Anwendung von § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG verbleibende anteiliger gemeiner Wert der Schulden = Wert des Nettoverwaltungsvermögens Für Zwecke der anteiligen Schuldenermittlung ist hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 4.3.3 Unverzinslich Forderungen

Eine Wertminderung einer Geldforderung kann sich auch aus ihrer Unverzinslichkeit oder aus einer nur niedrigen Verzinsung ergeben. Denn ein Erwerber einer unverzinslichen oder niedrigverzinslichen Forderung würde diese Forderung nicht zum Nennwert, sondern nur zu einem geringeren Wert erwerben. Hinweis Unverzinsliche Forderungen Es ist anerkannt, dass die Unverzinslichkeit ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 8.2.1 Zugangsbewertung

Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mangels besonderer Regelungen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzuwenden. Ist die Höhe der Zahlungsverpflichtung im Fall einer Fremdwährungsverbindlichkeit von einem bestimmten Kurswert abhängig, ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit maßgeb...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.5 Feststellungen

Eine Feststellung hat immer dann zu erfolgen, wenn und soweit diese Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i. S. d. § 13b Abs. 10 ErbStG von Bedeutung sind.[1] Nach § 13b Abs. 10 ErbStG sind folgende Feststellungen durch das Finanzamt durchzuführen: die Summen der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG die Summen der gemei...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.6 Verfahrensrechtliches

Der Erwerber obliegt nach § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 1 ErbStG die Verpflichtung, dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die Änderungen der genannten Bestimmungen oder der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb einer Frist von einem Monat anzuzeigen (Anzeigeverpflichtung). In § 13a Abs. 9 Satz 5 Nr. 2 ErbStG ist eine entsprechende Festsetzungsfrist vorgesehen. Demnach en...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 8.1 Grundsätzliches zur Bewertung

8.1.1 Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Die Bewertung erfolgt also prinzipiell mit den Anschaffungskosten bzw. wahlweise mit dem insoweit höheren Teilwert.[2] Bei Geldschulden entsprechen die Anschaffungskosten grundsätzlich...mehr

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Teilwertabschreibung / 8.2 Fremdwährungsverbindlichkeiten

8.2.1 Zugangsbewertung Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mangels besonderer Regelungen die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzuwenden. Ist die Höhe der Zahlungsverpflichtung im Fall einer Fremdwährungsverbindlichkeit von einem bestimmten Kurswert abhängig, ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt des Entstehens der ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.6 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2024 Änderungen vorgenommen. Hierbei wurde die bisherige Vorschrift des § 10 Abs. 6 ErbStG neu strukturiert und unterteilt sich nun in § 10 Abs. 6 ErbStG, § 10 Abs. 6a ErbStG und § 10 Abs. 6b ErbStG.[1] a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermög...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1 Schulden des Erblassers (Zeilen 85 bis 97)

In den Zeilen 85 bis 97 sind die Schulden des Erblassers einzutragen. Hierhin gehören aber nicht die Betriebsschulden. Denn diese sind schon bei der Bewertung des Betriebs berücksichtigt. Hypotheken- und Grundschulden sowie andere Darlehensschulden sind mit dem Betrag anzugeben, der am Todestag noch geschuldet wurde. Beizufügen ist eine Gläubigerbescheinigung. Schulden, zu d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten (Zeilen 93 bis 97)

In den Zeilen 93 bis 97 sind sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfassen. Hierunter fällt auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, wenn es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur güterrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs kommt. Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist auch darzustellen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus R E ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Ferner wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 die bisherige Vorschrift des § 10 Abs. 6 ErbStG neu strukturiert und unterteilt sich nun in § 10 Abs. 6 ErbStG, § 10 Abs. 6a ErbStG und § 10 Abs. 6b ErbStG. Im Einzelnen gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.4 Sonstige Hinweise

a) Weitergabe begünstigten Vermögens Den Verschonungsabschlag und den Abzugsbetrag von 150.000 EUR kann der Erwerber aber nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers auf einen Dritten übertragen muss. Gleiches...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.1 Darlehensschulden (Zeilen 85 bis 89)

In den Zeilen 85 bis 89 sind Darlehensschulden des Erblassers zu erfassen. Anzugeben sind der Name und die Anschrift des Gläubigers, der Nennbetrag der Darlehensschuld sowie der Zinssatz und der Wert. Beizufügen sind auch entsprechende Unterlagen oder Belege.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.1 Erbengemeinschaft

War der Erblasser an einer Erbengemeinschaft (ungeteilter Nachlass) beteiligt, ist dies in Zeile 13 anzukreuzen. Die auf den Erblasser entfallenden Anteile an den Vermögensgegenständen und Schulden der Erbengemeinschaft sind anzugeben. Ferner sind in Zeile 14 der Name, Sterbetag und der letzte Wohnsitz des vorverstorbenen Erblassers sowie sein Erbschaftsteuerfinanzamt und gg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.4 Pflichtteilsansprüche (Zeilen 111 bis 114)

Wurden vom Erblasser bestimmte Personen durch Verfügung von Todes wegen (Testament) von der Erbfolge ausgeschlossen, steht diesen trotzdem eine Teilhabe am Nachlass zu (sog. Pflichtteilsanspruch). Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist eine reine Geldforderung, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.2 Steuerschulden (Zeilen 90 bis 92)

Hatte der Erblasser Steuerschulden (z. B. Einkommensteuerschulden), sind diese in den Zeilen 90 bis 92 einzutragen. Dies gilt nicht für betriebliche Steuerschulden (z. B. Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerschulden). Anzugeben sind der Name des Finanzamts, die Steuernummer und der Wert der Steuerschulden. Sind die Steuerschulden vom Finanzamt noch nicht veranlagt worden, sind s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.7.6 Feststellungsverfahren

Zu einer Feststellung kommt es immer dann, wenn und soweit die nachfolgend aufgeführten Werte für die Erbschaftsteuer oder eine andere Feststellung i. S. d. § 13b Abs. 10 ErbStG von Bedeutung sind. Im Einzelnen sind dies die Summe der gemeinen Werte: der Finanzmittel, der jungen Finanzmittel das Verwaltungsvermögen das junge Verwaltungsvermögen die Schulden. Weitere Einzelheiten z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.11 Gründe für eine Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Hauptgrund für die Ausschlagung einer Erbschaft dürfte die Überschuldung des Nachlasses sein. Denn der Erbe wird nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen wollen. Mögliches Motiv kann aber auch die Überschuldung des Erben selbst sein. Denn der Erbe muss die Erbschaft nicht annehmen, um s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 8. Auswirkungen auf den Substanzwertvorbehalt nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG

Problematisch und i.R. dieser Ausarbeitung nicht abschließend zu klären ist die sinnwahrende und gleichzeitig rechtssichere Lösung auftretender Fragestellungen in denjenigen Fällen, in denen der Substanzwertvorbehalt des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG zur Anwendung gelangt, weil der Substanzwert über dem Ertragswert liegt. Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG ist der "Substanzwert" als Wert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 15.000 EUR sind[1]. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Voraussetzung ist nur, dass die Kosten dem Grunde nach entstanden sind. Nachzuweisen sind aber die höheren ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Insolvenz (Miete) / 2.3 Was ist mit der Kaution?

Solange das Mietverhältnis dauert, kann der Mieter mangels Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs weder die Kaution zurückfordern noch mit dem Rückzahlungsanspruch gegen Mietforderungen aufrechnen. Hinweis Aussonderungsrecht bei Treuhandkonto Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter gem. § 47 InsO ein Aussonderungsrecht, wenn die Kaution entsprechend § 551 BGB auf ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Personenmehrheiten im Mietv... / 1.3 Außen-GbR

Die Außen-GbR hat eine Sonderstellung. Sie ist rechts- und parteifähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[1] Dies hat folgende Konsequenzen: Die Außen-GbR kann unter ihrem Namen Verträge abschließen. Eine Außen-GbR hat die Wahl, ob sie den Mietvertrag als Gesellschaft abschließt oder ob die einzelnen Gesellschafter Vertragspart...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berücksichtigung eines Vorb... / 1. Einleitung

Bei der Planung der Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfreut sich die Bestellung eines vom Schenker vorbehaltenen Quotennießbrauchs, ggf. ergänzt durch weitergehende Vereinbarungen zur Stimmrechtsausübung zwischen Schenker und Beschenkten, zwecks steuerlicher Optimierung des Übertragungsvorgangs einiger Beliebtheit. Dabei erfolgt die steuerliche Berü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.4.3 Schulden und Lasten

Sind auch Schulden oder Lasten vorhanden, dann können diese nur soweit abgezogen werden, wie diese mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.[1] Darüber hinaus müssen die Schulden das Inlandsvermögen auch belasten.[2] Praxis-Beispiel Schulden und Lasten Der im Ausland lebende Witwer W hat seinen Sohn S, der ebenfalls im Ausland wohnt, zum Alleinerben best...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.4 Abzug von Schulden und Lasten

6.4.1 Rechtslage bis zum 31.12.2024 Zum Abzug von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht gilt Folgendes. Bei beschränkter Steuerpflicht werden Schulden und Lasten nur insoweit berücksichtigt, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Hinweis Wirtschaftlicher Zusammenhang Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5 Schulden und Lasten (Zeilen 13 bis 15)

2.5.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Schulden, die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind anteilig nicht abzugsfähig (soweit die Befreiung greift).[1] Im Regelfall kommt für die Schuld (bzw. Last) ein Abzug in Höhe von 90 % in Betracht.[2] Dabei liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.4.1 Rechtslage bis zum 31.12.2024

Zum Abzug von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht gilt Folgendes. Bei beschränkter Steuerpflicht werden Schulden und Lasten nur insoweit berücksichtigt, als sie mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und dieses Vermögen belasten.[1] Hinweis Wirtschaftlicher Zusammenhang Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögens...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.3 Beispiele zur Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Im Folgenden sollen 2 Beispiele die neue Berechnung für den Abzug von Schulden darstellen – insbesondere von solchen, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 13d ErbStG befreitem Vermögen stehen. Praxis-Beispiel Vorhandensein von nach § 13d ErbStG steuerbefreitem Vermögen Erblasser E hat in seinem Testament den Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Vorab soll hier darauf hingewiesen werden, dass die Regelungen zum Schuldenabzug, die bisher in § 10 Abs. 6 ErbStG ab 2025 in § 10 Abs. 6a ErbStG enthalten sind – mit einer veränderten Satzreihenfolge. a) Es liegt von den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem zu Wohnzwecken vermieteten Grundstück vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem zu Wohnzw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Schulden, die mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind anteilig nicht abzugsfähig (soweit die Befreiung greift).[1] Im Regelfall kommt für die Schuld (bzw. Last) ein Abzug in Höhe von 90 % in Betracht.[2] Dabei liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit Vermögensgegenständen nur vor, wenn die Entstehung der Schuld ursäc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 4.3 Sonstige Hinweise

a) Erwerb von mehreren wirtschaftlichen Einheiten[1] Einzelheiten hierzu s. Ziff. 1. Hinweis Nebeneinander von Regelverschonung und Optionsverschonung Die Regelverschonung und Optionsverschonung können nebeneinander zur Anwendung kommen. Praxis-Beispiel Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten Der Vater V schenkt seinem Sohn S (in einer einheitlichen Schenkung) den 100 %-igen A...mehr