Fachbeiträge & Kommentare zu Schätzung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bestimmung und Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Rz. 931 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands ist bei Erstellung des Abschreibungsplans bestmöglich zu schätzen (s. Rz. 498), sofern sie nicht durch den zeitlichen Ablauf eines Nutzungsrechts bereits feststeht. Dabei besteht ein Zusammenhang mit der gewählten Abschreibungsmethode. Folglich verliert bspw. bei einer degressiven Abschreibun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Gewinnschätzung nach § 162 AO

Rz. 1072 Bei der Gewinnschätzung nach § 162 AO handelt es sich nicht um eine Gewinnermittlungsart. Wesentliche Elemente der Abgabenordnung sind der Amtsermittlungsgrundsatz einerseits und andererseits auch erhebliche Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei allen Veranlagungssteuern. Die Schätzung kommt deshalb nur dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirku...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bilanzierung des Firmenwerts

Rz. 479 [Autor/Zitation] Ein derivativ erworbener Firmenwert ist zur Gänze zu aktivieren und planmäßig auf die GJ, in denen er voraussichtlich genutzt wird, abzuschreiben. Die Planmäßigkeit verlangt einen Abschreibungsplan und -methode, die den erwarteten Verbrauch des Firmenwerts über die voraussichtliche Nutzungsdauer abbildet. Der Grundsatz der Stetigkeit ist anzuwenden. D...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Fiktive Zurechnung von Einkünften

Rz. 481 Ist eine zumutbare Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu bejahen, können ihm erzielbare Nettoeinkünfte aus einer entsprechenden Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er sich nicht ernsthaft um eine entsprechende Arbeitsstelle bemüht und bei ernsthaften Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Rz. 482 Die Höhe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Schwarzgeld und Zuschätzung

Rz. 1080 Schätzungen des Einkommens sind geboten, wenn eine Schwarzgeldproblematik erkannt wird. Dabei sind die Anforderungen des Anspruchsberechtigten an seinen Sachvortrag im Hinblick auf Schwarzgeld außerordentlich niedrig. Rz. 1081 Hinweis So führt der BGH[885] aus: Zitat Wenn nähere Darlegungen von Schwarzeinkünften der beweisbelasteten Prozesspartei nicht zumutbar sind, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bildung von pauschalen (Verbindlichkeits-)Rückstellungen steuerlich anerkannt

Rz. 416 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 3 öEStG ist die Bildung von Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen nur zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit (Verbindlichkeitsrückstellung) oder eines Verlusts (Drohverlustrückstellung) ernsthaft zu rechnen ist ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestimmte Zeit

Rz. 162 [Autor/Zitation] Aus Gründen der Objektivierung kommt die Abgrenzung von Einnahmen nur in Betracht, wenn sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Hierdurch soll der Gefahr begegnet werden, dass über die willkürliche Bildung eines RAP die Ertragswirksamkeit von Einnahmen auf künftige Perioden verschoben und der Gewinn durch nicht nachpr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestimmte Zeit

Rz. 60 [Autor/Zitation] Aus Gründen der Objektivierung kommt die Abgrenzung von Ausgaben nur in Betracht, wenn sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Hierdurch soll der Gefahr begegnet werden, dass Ausgaben für nicht hinreichend greifbare Gegenwerte auf dem Umweg über die Rechnungsabgrenzung aktiviert werden (BT-Drucks. IV/171, 174; Moxter,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestimmungsfaktoren der Nutzungsdauer

Rz. 497 [Autor/Zitation] Ursachen für die zeitlich begrenzte Verwendbarkeit von Anlagegegenständen sind zahlreich; sie lassen sich aber grds. in zwei Hauptgruppen einteilen: technische Abnutzung (technische Vorgänge) und wirtschaftliche Entwertung (Marktvorgänge); ferner können auch rechtliche Gründe (zB Ablauf eines Mietvertrags bei Mietereinbauten) das Ende der Nutzungsdaue...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Vorsichtige Abschätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer

Rz. 522 [Autor/Zitation] Wie in den vorstehenden Ausführungen über die Bestimmungsfaktoren der Nutzungsdauer deutlich wird, ist die Nutzungsdauerschätzung idR mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet. Die fortschreitende (oft weltweite) Marktintegration sowie die auf vielen Gebieten zu beobachtende schnelle technische Entwicklung werden den Grad der Unsicherheit vermutl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 660 [Autor/Zitation] Der entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert ist gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 wie ein zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand zu behandeln. Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sind damit nicht ausgeschlossen, auch wenn diese in der Kommentierung weitgehend vernachlässigt werden. Durch die bis 2009 zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nutzungsdauerschätzung erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte

Rz. 516 [Autor/Zitation] Entgeltlich erworbene, derivative Geschäfts- oder Firmenwerte entstehen als Überschuss der vom Unternehmen vereinbarten Gegenleistung über die neubewerteten, einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden. Der entgeltlich erworbene, derivative Geschäfts- oder Firmenwert gilt nach § 246 Abs. 1 Satz 4 als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegensta...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kodifizierte GoB

Rz. 72 [Autor/Zitation] Im Gesetz sind einige wichtige Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung als allgemeine Prinzipien ausdrücklich verankert (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 195 Rz. 13; Mandl in Bertl/Mandl, § 195 Rz. 6 [12/2017]; vgl. dazu auch § 252 Rz. 320 ff.):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Keine verkürzte Nutzungsdauer für Computerhardware und -software (sog. digitale Güter)

Rz. 521 [Autor/Zitation] Steuerlich wird mit Verweis auf die BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF v. 26.2.2021 – IV C 3 - S 2190/21/10002:013, 2021/0231247, BStBl. I 2021, 298) und v. 22.2.2022 (BMF v. 22.2.2022 – IV C 3 - S 2190/21/10002:025, BStBl. I 2022, 187) für Computerhardware und -software zur Dateneingabe und -verarbeitung (und damit verbundene Kosten) die Nutzungsdauer a...mehr

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zfs 10/2023, Feststellung e... / 2 Aus den Gründen:

[7] II. 1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist. [8] Die Verfassungsbeschwerde ist nicht innerhalb der Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG ordnungsgemäß begründet worden. [9] a) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG bedarf die Verfas...mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 1. EuGH zu den Anforderungen an Stundensatzvereinbarungen

Die Gebührenreferenten befassten sich eingehend mit dem Urt. des EuGH v. 12.1.2023.[2] In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein litauischer Rechtsanwalt mit einem Verbraucher einen Stundensatz von 100,00 EUR vereinbart. Die Vergütungsvereinbarung enthielt weder eine Schätzung über die entstehenden Kosten noch etwaige Regelungen über eine regelmäßige Abrechnung. Als Vorschuss z...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 201 öUGB leitet den dritten Titel des ersten Abschnitts des dritten Buchs des öUGB ein. Die Regelung bezieht sich auf Ansatz und Bewertung und umfasst dem Wortlaut nach einen weiteren Anwendungsbereich als die deutsche Parallelbestimmung des § 252 HGB , welche auf "Allgemeine Bewertungsgrundsätze" Bezug nimmt (s. Rz. 311). Der Wortlaut des § 252 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Korrektur der Nutzungsdauerschätzung

Rz. 576 [Autor/Zitation] Sollte sich im Laufe der Nutzung eines Anlagegegenstands herausstellen, dass die der Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungsdauer voraussichtlich nicht erreicht werden, wird (ursprünglich zu lang geschätzte Nutzungsdauer), so ist für die restliche Nutzungsdauer ein neuer Abschreibungsplan aufzustellen. Die Anpassung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Ausfallrisiken

Rz. 722 [Autor/Zitation] Sollten die Rückzahlung oder die Zinszahlungen einer Ausleihung oder weiterer Forderungen bedroht sein, ist die Ausleihung auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben (vgl. Ehmcke in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz. 901 [3/2021]; Hachmeister/Glaser in HdJ, Abt. II/4 Rz. 376 [6/2022]). Zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem nach vernünftigem k...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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zfs 10/2023, Nachfestsetzun... / 2 Aus den Gründen:

…“ Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 Satz 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin, mit der diese sich gegen die Nachfestsetzung von Umsatzsteuer auf die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2.6.2022 festgesetzten Rechtsanwaltskosten für die zweite Instanz wendet, bleibt in der Sache ohne Erfol...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 537 [Autor/Zitation] Für die Folgebewertung der im Rahmen des Aktivierungswahlrecht gem. § 248 Abs. 2 Satz 1 aktivierbaren selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände gelten die allgemeinen Bewertungsregeln; diese Posten sind bei einer begrenzten Nutzungsdauer über die erwartete Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Mit dem BilRUG wird in Satz 3 eine typisierte N...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Voraussetzungen

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der bilanzielle Ansatz von Schulden, mithin also ihre Passivierung, ist auf Basis des Vorsichtsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 und auf aufgrund des Prinzips der periodengerechten Erfolgsermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 vorzunehmen (vgl. BFH v. 29.11.2000 – I R 87/99, BStBl. II 2002, 655; Kahle/Kopp/Baltromejus in HKMS3, § 246 HGB Rz. 102; Hennrichs ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Bemessung der vermerkpflichtigen Beträge

Rz. 156 [Autor/Zitation] Für die Bewertung ist § 211 öUGB analog anzuwenden (Konezny in Hirschler2, § 199 Rz. 24; § 253 Rz. 865). Wenn Risiken aus vermerkpflichtigen Haftungsverhältnissen nicht exakt quantifiziert werden können, erfordert dies eine Schätzung des nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendigen Betrags (so auch Rz. 128; zu den Rechtsfolgen, wenn ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Fälle des konkreten Mehrbedarfs

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Steuerliche Aspekte

Rz. 77 [Autor/Zitation] Wer nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet ist, muss gem. § 124 öBAO auch für steuerliche Zwecke Bücher führen. Der JA ist nach dem Maßgeblichkeitsprinzip für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich (§ 5 Abs. 1 öEStG). Zu Details s. § 238 Rz. 177 und § 238 Rz. 182 ff.; § 243 Rz. 65 ff. Rz. 78 [Autor/Zitation] Das öEStG...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die konkrete Bedarfsbemesssung

Rz. 73 Die Düsseldorfer Tabelle beschränkt sich auf den Unterhalt bei Einkommen bis 11.000 EUR.[83] Darüber hinaus, also für monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen über diesem Betrag, soll der Unterhalt nach den Umständen des Falles zu bemessen sein. Diese Pauschalierungsgrenze ist sachgerecht und erlaubt.[84] Rz. 74 Praxistipp Die Düsseldorfer Tabelle errichtet ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Folgebewertung

Rz. 181 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bestimmt sich nach den allgemeinen Bestimmungen des § 253 Abs. 3 iVm. Abs. 5 (vgl. Kahle/Haas in BKT, Bilanzrecht, § 255 HGB Rz. 212.1 [12/2021]; Drüen in Großkomm. HGB6, § 255 Rz. 39). Immaterielle Vermögensgegenstände können zwar grds. – wie materielle Verm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vorsichtsprinzip

Rz. 367 [Autor/Zitation] Das Vorsichtsprinzip ist als Erfordernis einer sorgfältigen und vollständigen Berücksichtigung aller für die Bewertung relevanten Parameter zu verstehen (Rz. 166). Die Bewertung kann nur auf Basis einer Schätzung erfolgen (vgl. dazu auch Rz. 167), welche auf einer umsichtigen Beurteilung beruht und ggf. statistisch ermittelbare Erfahrungswerte aus gle...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Kraftfahrzeugnutzung

Rz. 415 Fahrzeugkosten[257] sind steuerlich und unterhaltsrechtlich problematisch, weil die berufliche Fahrzeugnutzung starke Berührung mit der privaten Lebensführung und eine Prestigekomponente hat. Deswegen wird oft hoher Aufwand betrieben. Beim Unternehmer erhöht der private Nutzungsanteil letztlich die betrieblichen Erlöse. Insoweit ergibt sich die Beschränkung aus § 6 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Entgeltlicher Erwerb

Rz. 201 [Autor/Zitation] In der Steuerbilanz besteht gem. § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsgebot für entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dies bedeutet im Umkehrschluss zunächst, dass unentgeltlich erworbene sowie selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter nicht aktiviert werden dürfen. Die Aufwendungen für das selbst erstellte immater...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung eines Restwerts

Rz. 930 [Autor/Zitation] Die Abschreibungsbasis des Vermögensgegenstands sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 203 Abs. 1 öUGB) bzw. bei eingelegten oder zugewendeten Vermögensgegenständen (§ 202 Abs. 1 öUGB) der an die Stelle der Anschaffungswerte tretende beizulegende Wert (§ 189a Z 3 öUGB; vgl. Loser/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § 204 Rz. 7). Es existie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Steuerliche Aspekte

Rz. 56 [Autor/Zitation] §§ 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 öBAO enthalten hinsichtlich Buchführung und Aufbewahrung jeweils eine zu § 216 öUGB nahezu wortgleiche Regelung (Hirschler in Hirschler2, § 216 Rz. 5; Steiner in Straube/Ratka/Rauter3, § 216 Rz. 8; Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 4 [5/2018]). Rz. 57 [Autor/Zitation] Über § 216 öUGB hinausgehend verlangen die genann...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Rechnungswesen als Anknüpfungspunkt

Rz. 1084 Ausgangspunkt ist stets das Rechnungswesen. In §§ 140 ff. AO ist geregelt, wer buchführungspflichtig ist und Geschäftsvorfälle aufzeichnen muss. Eine Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 145 Abs. 1 AO;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bildung von Einzel- und Sammelrückstellungen

Rz. 887 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Einzelbewertung gilt auch für Rückstellungen, kann jedoch bei faktischer Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit zugunsten einer Sammel- bzw. Pauschalbewertung durchbrochen werden (vgl. Steinhauser/Urnik/Urtz in Straube/Ratka/Rauter3, § 211 Rz. 23; zu den Voraussetzungen vgl. Rz. 227). Anwendungsfälle in der Praxis sind Garantie- bzw...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Keine Abschreibung nach Maßgabe des Ergebnisses, der Rentabilität, von Verbundeffekten oder von Preissteigerungen

Rz. 479 [Autor/Zitation] Abschreibungen, die sich am Ergebnis oder der Rentabilität des jeweiligen GJ orientieren, sind gem. § 243 Abs. 1 nicht zulässig, da sie nicht den GoB entsprechen (vgl. Schubert/Andrejewski in Beck BilKomm.13, § 253 HGB Rz. 239). Sollte bereits bei Aufstellung des Abschreibungsplans bekannt sein, dass aus finanziellen Gründen keine Neuinvestition durch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Bei einer Verletzung der Aufbewahrungspflichten kommt aus steuerrechtlicher Sicht eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen in Betracht (§ 162 Abs. 2 Satz 2 AO). Im Sonderfall kann die Verletzung der Aufbewahrungsfrist auch als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder als leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) gewertet werden und insofern strafbar oder o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Innerer Betriebsvergleich per Chi-Quadrat-Test

Rz. 1112 Mit dem Chi-Quadrat-Test untersucht man Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit.[909] Es wird dabei getestet, ob eine Ziffer in der Buchführung überproportional häufig auftritt. Die einzelnen Ziffern und die Tagessalden in der Kassenbuchführung beispielsweise haben statistischen Zufallscharakter. Die Tageseinnahmen ergeben sich aus der Kombinatio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerrechtliche Aspekte

Rz. 43 [Autor/Zitation] Im Abgabenverfahren haben die Abgabenbehörden umfassende Auskunftsbefugnisse. Dazu zählt ua. die Urkundenvorlage, welche auch per Zwangsstrafe durchsetzbar ist (s. hierzu im Detail § 258 Rz. 65 ff.). Werden keine Unterlagen vorgelegt, ist die Behörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage verpflichtet (§ 258 Rz. 71).mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundidee

Rz. 706 [Autor/Zitation] Der beizulegende Wert von Ausleihungen und anderen Forderungen wird idR mithilfe eines Ertragswerts bestimmt. Basis des Ertragswerts sind die vereinbarten Zahlungen – Zins und Tilgung. Die Laufzeit von Ausleihungen wird durch vertraglich vereinbarte oder gesetzlich vorgeschriebene Erfüllungstermine bestimmt; sind Raten- oder Teilzahlungen vereinbart, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Vorgehensweise bei fehlender Bezifferbarkeit

Rz. 128 [Autor/Zitation] Ist kein Betrag bestimmt, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis eingreifen kann, so ist die mögliche Verpflichtung zu schätzen (vgl. Grottel/Berberich in Beck BilKomm.13, § 251 HGB Rz. 31). Hierfür ist ein gewisser Schätzungsspielraum anzuerkennen, der zu einer Bandbreite zulässiger Werte führt (G. Fey, Haftungsverhältnisse, 163). Der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Steuerrechtliche Rechtsfolgen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Eine ordnungsmäßige Buchführung ist nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Aus der Verletzung der handelsrechtlichen gesetzlichen Buchführungspflicht folgt über § 140 AO zugleich die Verletzung einer steuerrechtlichen Mitwirkungspflicht. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Beizulegender Wert als Abschreibungskorrekturwert

Rz. 631 [Autor/Zitation] Im abnutzbaren Anlagevermögen kann der beizulegende Wert auch den Charakter eines Abschreibungskorrekturwerts annehmen. Eine Einschränkung der Wertkategorie "beizulegender Wert" auf Wiederbeschaffungs- oder Veräußerungswerte bzw. Ertragswerte ist im abnutzbaren Anlagevermögen insbes. wegen des Objektivierungsgebots der Bilanzierung nicht geboten. Insb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Planmäßige Abschreibung erworbener Geschäfts- und Firmenwerte

Rz. 951 [Autor/Zitation] Ein entgeltlich erworbener Firmenwert ist zu aktivieren und längstens über die GJ, in denen er voraussichtlich genutzt wird, planmäßig abzuschreiben (§ 203 Abs. 5 öUGB; s. auch § 246 Rz. 471–473.). Kann die Nutzungsdauer des Firmenwerts, in der er voraussichtlich genutzt wird, nicht verlässlich geschätzt werden, muss dieser über zehn Jahre gleichmäßig...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ungewissheit hinsichtlich der Höhe der Verbindlichkeit

Rz. 82 [Autor/Zitation] Eine ungewisse Verbindlichkeit ist auch dann gegeben, wenn sie am Bilanzstichtag dem Grunde nach entstanden, ihre Höhe aber nicht bekannt ist. In diesem Fall ist für die Passivierung einer Rückstellung aber jedenfalls zu fordern, dass die Verbindlichkeit quantifizierbar ist (Schubert, Der Ansatz von gewissen und ungewissen Verbindlichkeiten in der HGB-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Um noch anfallende Aufwendungen geminderter Verkaufswert

Rz. 779 [Autor/Zitation] Wird auf die Verhältnisse am Absatzmarkt verwiesen (vgl. Rz. 773 ff.), muss der Vergleichswert aus dem vorsichtig geschätzten Veräußerungspreis abgeleitet werden. Hierbei sind vom Veräußerungspreis die noch zu erwartenden Aufwendungen und Erlösschmälerungen abzusetzen. Erst der danach verbleibende Betrag entpricht dem Wert, der den Vermögensgegenständ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Begriff des notwendigen Erfüllungsbetrags und Berücksichtigung von Preis- und Kostenänderungen

Rz. 204 [Autor/Zitation] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, der zur Erfüllung der Verpflichtung aufgebracht werden muss (Rz. 114). Die Verpflichtung zur Leistung, die der Rückstellung zugrunde liegt, kann eine Leistung in Geld, Geldwert, Sachleistung, Dienstleistung oder Sachwerten sein (Rz. 136–139). Aus dem Gesetzestext wird nicht klar, ob mit Erfüllungsbetrag der Nominalbetr...mehr