Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6 Problemfälle

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die quotale Kürzung gem § 29 Abs 2 S 2 KStG gilt unabhängig davon, wer auf der Seite der AE die Einlagen tats erbracht hat. Ebenso s Urt des FG Ba-Wü v 05.06.2014 (EFG 2014, 1612) zur Abwärtsverschmelzung. UE ist das dem § 29 Abs 2 S 2 KStG zu Grunde liegende Denkgebäude für den Fall stimmig, dass Deckungsgleichheit zwischen dem bei der Übert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Zulässigkeit inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 3 S 2 GmbHG kann eine GA auch abw vom Beteiligungsverhältnis (also inkongruent/disquotal/disproportional) erfolgen. Ein solcher abw Gewinnverteilungsmaßstab kann im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Stlich ist fraglich (und streitig), ob eine solche inkongruente GA anerkannt werden kann. Der BFH hat diese Frage selbst für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 4 KStG regelt die "Angleichung der Nennkap-Sphäre" im Anschluss an eine Verschmelzung bzw Spaltung. Nach § 29 Abs 4 KStG ist nach Anwendung der Abs 2 und 3 "für die Anpassung des Nennkap" der umwandlungsbeteiligten Kö § 28 Abs 1 und 3 KStG anzuwenden. Erhöht die übernehmende Kö iRd Umw ihr Nennkap, finden darauf die Regelungen des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Vorschrift des § 29 KStG beinhaltet neben den §§ 27, 28 KStG spezielle Regelungen zur Ermittlung des stlichen Einlagekontos und des Sonderausweises in Umw-Vorgängen. § 29 KStG idF des StSenkG regelte zunächst in Anlehnung an § 47 Abs 2 Nr 2 und 3 KStG 1999 Grundlagenfunktionen des KSt-Bescheids, allerdings unvollkommen. In der damaligen G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 AG oder KGaA als Organgesellschaft

Tz. 31 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 304 Abs 1, 2 AktG lässt für die Bemessung von Az mehrere Methoden zu: Grundfall: Wiederkehrende Geldleistung in Form eines Festbetrags, der sich nach dem von dem außenstehenden AE gehaltenen Anteil am Nenn-Kap der OG richtet: Nach § 304 Abs 2 S 1 AktG richtet sich die Höhe des Prozentsatzes nach der bisherigen Ertragslage, den künftigen wirt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 35 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 Abs 3 KStG (idF des UntStFG) geht auf § 27 Abs 7 KStG idF des StSenkG zurück. Die Vorschrift regelt in ihren S 1–3 den spaltungsbedingten Vermögensübergang zwischen Kö und in ihrem S 4 den spaltungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges. Ebenso wie sein Abs 2 regelt auch der Abs 3 des § 29 KStG die stlichen Folgen sowo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anwendung des § 28 Abs 1 und 3 KStG auf die Anpassung des Nennkapitals der umwandlungsbeteiligten Körperschaften

Tz. 50 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Was die in § 29 Abs 4 KStG enthaltene Anweisung, in Verschmelzungs- und Spaltungsfällen zwischen Kö nach Anwendung der Abs 2 und 3 des § 29 KStG für die Anpassung des Nennkap der umwandlungsbeteiligten Kö § 28 Abs 1 und 3 KStG anzuwenden, konkret bedeutet, wird nachstehend anhand eines Schaubilds dargestellt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller/Maiterth, Die Anpassung des stlichen EK-Ausweises bei der Verschmelzung von Kö im neuen StR, DStR 2001, 1229; Förster/van Lishaut, Das kstliche EK (Teil 1 und 2), FR 2002, 1205 und 1257; Müller/Maiterth, Die Anpassung des gesonderten stlichen EK-Ausweises von Kö bei Kap-Veränderungen in Umw-fällen, DStR 2002, 746; Rödder, Aktuelles Beratungs-Know-how Konzern-StR, DStR 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Aufwärts-Abspaltung

Tz. 42c Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die in § 29 KStG geregelten Kap-Veränderungen betr gem § 29 Abs 3 KStG auch die Abspaltung. Bei der Aufwärts-Abspaltung gilt nach § 29 Abs 1 KStG das Nennkap der übertragenden TG als in vollem Umfang herabgesetzt, dh nach § 28 Abs 2 S 1 KStG ist es, soweit es einen evtl Sonderausweis überschreitet, dem stlichen Einlagekonto zuzurechnen. Nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage WiFö / 3.1 Die Gesellschaft hat folgende Rücklagen gebildet

Zeile 44 In dieser Zeile wird abgefragt, ob eine zulässige oder unzulässige Rücklagenbildung erfolgt ist. Dazu sind Zweck und Höhe der gebildeten Rücklage anzugeben. Rücklagen dürfen steuerunschädlich für bestimmte Projekte sowie dann gebildet werden, wenn dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für die Zweckverwirklichung erforderlich ist. Die in die Rücklage einges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.8 Erhöhung des Nennkapitals eines Betriebs gewerblicher Art durch Umwandlung von Rücklagen nach § 28 Abs. 1 KStG

Zeile 40 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos nach Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Wirtschaftsjahrs und der Einlagen. Zeilen 41–46 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 47–49 Die Zeilen 47–49 nehmen Änderungen von steuerlichem Einlagekonto, Neurücklagen und Sonderausweis infolge einer Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rück...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 6 Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)

Zeilen 33-39 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 40-152 Die Zeilen 40–152 dienen der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals. Sie sind in eine Vorspalte (Spalte 2), Spalte 3 zur Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG und Spalte 4 zur Ermittlung des Sonderausweises aufgeteilt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.11 Fiktive Rückzahlung der offenen Rücklagen bei Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 55 In Zeile 55 ist die Zwischensumme nach Abzug des Kapitalabgangs durch die Einbringung zu bilden. Vor Zeilen 55a–55e In den Zeilen 55a–55e werden die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und der Formwechsel einer Personengesellschaft, an der ein Betrieb gewerblicher Art oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beteiligt ist, in eine Kapitalgesellschaft dargestellt....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 9 Auflösung steuerbilanzieller Ausgleichsposten nach § 34 Abs. 6e KStG

Vor Zeilen 203-218 Ab dem VZ 2023 ist die steuerliche Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen geändert worden. Diese sind nunmehr als Einlagen und Ausschüttungen zu behandeln. Anders als bis zur Gesetzesänderung werden keine Ausgleichsposten mehr gebildet. Die Ausgleichsposten, die für die Vergangenheit bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 15 Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen (§ 28 Abs. 1 KStG) – außerhalb einer Umwandlung i. S. d. UmwStG

Vor Zeilen 115–119 Die Zeilen 115–119 nehmen die Änderungen von steuerlichem Einlagekonto und Sonderausweis durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln außerhalb einer Verschmelzung oder Spaltung auf (zur Kapitalerhöhung bei Verschmelzung und Spaltung Zeilen 100–114). Zeile 115 In dieser Zeile ergibt sich in Spalte 3 der Bestand des steuerlichen Einlagekontos nach Berüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4 Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG) und des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals (§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG)

Vor Zeilen 6d–65 Die Zeilen 6d–65 enthalten die Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises und damit den wesentlichen Teil des Vordrucks. Dieser Teil ist durch eine Anzahl von Zwischenüberschriften untergliedert. Dieser Teil des Vordrucks ist in eine Text- und 4 Betragsspalten aufgeteilt, wobei Spalte 2 als Vorspalte dient. Spalte 3 zeigt das steuerlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 6 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen

Vor Zeilen 66–68 Die nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG als ausgeschüttet geltenden Leistungen unterliegen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Kapitalertragsteuer von 15 %. Kapitalertragsteuerpflicht entsteht allerdings nur, wenn die Gewinn- und Umsatzgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG überschritten worden sind oder d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 5.2 Besonderer Steuersatz

Zeilen 72–72a In Zeile 72 können Einkommensteile mit abweichenden Steuersätzen eingetragen werden. Ebenfalls anzugeben ist die Vorschrift, aus der sich der abweichende Steuersatz ergibt. Möglich sind folgende abweichende Steuersätze: Ausländische Einkünfte mit Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG. Da der Pauschalier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 23 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG bei Abspaltung

Vor Zeilen 167–178 In den Zeilen 167–178 sind Angaben zu machen, wenn die Körperschaft ihr Vermögen im Wege der Abspaltung auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person übertragen (Zeilen 167–172) oder einen Formwechsel auf eine Personengesellschaft vollzogen hat (Zeilen 173–178). Diese Zeilen dienen der Durchführung der Besteuerung nach § 7 UmwStG. Danach gelten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 5 Minder-/Mehrabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG

Vor Zeilen 21–30 Die Zeilen 21–30 berücksichtigen organschaftliche Mehr- und Minderabführungen nach § 27 Abs. 6 KStG, die die organschaftliche Zeit betreffen. Diese Zeilen sind nur auszufüllen, wenn die Körperschaft, für die der Vordruck auszufüllen ist, eine Organgesellschaft ist, dann aber auch, wenn sie gleichzeitig Organträger nachgeordneter Organgesellschaften ist. Für d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.1 Anfangsbestände

Zeile 6d In dieser Zeile ist der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos anzugeben, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2023 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Weitere Fälle sind die Gründu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 20 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 150 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 151 Nach § 28 Abs. 3 KStG wird der Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahrs um einen Bestand des steuerlichen Einlagekontos vermindert. Der Sache nach bedeutet dies, dass die vorherige Finanzierung einer Nennkapitalerhöhung durch sonstige Rücklagen (weil kein steuerliches Einlagekonto vorhanden war) nachträ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 4.3 Rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen

Zeile 61 In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme. Zeile 62 Die Zeile haben nur rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen auszufüllen. Sie dient zur Aufnahme des zu versteuernden Einkommens bei einer Überdotierung der Kasse nach § 6 KStG. Eine Kasse ist überdotiert, soweit ihr Vermögen höher ist als die Verlustrücklage bzw. der dieser Rücklage entsp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.4 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung oder Zusammenfassung mit einem anderen Betrieb gewerblicher Art)

Zeile 31e In dieser Zeile ergibt sich die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 5). Dieser Betrag wird für die Fortentwicklung des Sonderausweises benötigt. Vor Zeilen 32–65 Die Zeilen 32–37c, 47–54g und 57–62 betreffen nur Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, nicht wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Sie erfassen Vorgänge, die den Veränderungen des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.10 Einbringung eines gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft

Zeile 54a In dieser Zeile ist eine Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises zu bilden. Vorspalte 2 kann keinen Betrag mehr enthalten. Zeile 54b In Zeilen 54b–54g werden die Auswirkungen der Einbringung des gesamten Betriebs gewerblicher Art oder eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft dargestellt. Gleiches gilt für den Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.12 Abspaltung

Zeile 55f Diese Zeile zeigt als Zwischensumme den Bestand von steuerlichem Einlagekonto und Neurücklagen nach Verrechnung der Auskehrung des Dotationskapitals und der Neurücklagen bei einer Einbringung bzw. dem Formwechsel. Zeilen 55g–55h In den Zeilen 55g–55h werden die Faktoren für die Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos und der Neurücklagen bei einem übertragenden Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.14 Endbestände

Zeile 65 Diese Zeile enthält die Endbestände des steuerlichen Einlagekontos, der Neurücklagen und des Sonderausweises zum Schluss des Wirtschaftsjahrs. Die Beträge des steuerlichen Einlagekontos (Spalte 3) und des Sonderausweises (Spalte 5) werden gesondert festgestellt. Der Bestand der Neurücklagen (Spalte 4) wird nicht gesondert festgestellt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Vor Zeilen 12–13 In den Zeilen 12–13 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Person sein, für die das T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 14.2 Bei Beteiligung des übertragenden Rechtsträgers am übernehmenden Rechtsträger

Vor Zeilen 101–107 Die Zeilen 101–107 erfassen die Konstellation, dass bei einer Verschmelzung oder Spaltung der übertragende Rechtsträger an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt ist. Dies ist der Fall, dass die Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft verschmolzen oder gespalten wird. Hierfür bestimmt § 29 Abs. 2 Satz 3 KStG, dass der Bestand des steuerlichen Einla...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage WiFö / 3 Vermögensbindung

Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft müssen ausschließlich auf die begünstigten Tätigkeiten gerichtet sein.[1] Das bedeutet, dass auch das Vermögen und alle Einnahmen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für diesen Zweck eingesetzt werden müssen (Vermögensbindung). Rücklagen dürfen daher nur zu bestimmten begünstigten Zwecken gebildet werden. Eine darüber h...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 24 Ermittlung der Bezüge nach § 7 UmwStG bei Verschmelzung, Aufspaltung oder bei Formwechsel in eine Personengesellschaft,

Zeile 173 Vergleiche die Ausführungen zu Zeile 167. Zeile 174 Zur Ermittlung der ausschüttbaren Rücklagen i. S. d. § 7 UmwStG ist vom Gesamtvermögen das steuerliche Einlagekonto (einschließlich des fiktiv herabgesetzten Nennkapitals) abzuziehen. Der Betrag ist Zeile 148 Spalte 3 zu entnehmen. Zeile 175 Vergleiche die Ausführungen zu Zeile 169. Zeile 176 Vergleiche die Ausführungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.2 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Vor Zeilen 8–11 Die Zeilen 8–11 gelten nur für Betriebe gewerblicher Art. Sie nehmen die Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto und Sonderausweis auf, wenn Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst wurden. Die Systematik des Vordrucks folgt der bei Umwandlungen. Es wird ermittelt, welcher Betrag des Nennkapitals (Dotationskapital) aus dem steuerlichen Einlagekonto gebildet wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.6 Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Zeile 36g In dieser Zeile ist in Spalte 3 die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Damit kann in Zeile 37c ermittelt werden, in welcher Höhe die Rückzahlung des Nennkapitals mit dem steuerlichen Einlagekonto verrechnet werden kann. Zeile 37 In den Zeilen 37–37c ist zu berücksichtigen, dass das herabgesetzte Nennkapital, soweit es in das steuerliche Eigenkapit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 2.2 Erhaltene Ausschüttungen und Bezüge

Zeile 21 In dieser Zeile ist das Datum des Ausschüttungsbeschlusses anzugeben. Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG bestimmt sich nach diesem Zeitpunkt, wem die Ausschüttung zuzurechnen ist. Steuerlich erfasst werden die Ausschüttungen bei dem Gesellschafter erst im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. der Aktivierung des Anspruchs auf die Gewinnausschüttung. Bei beherrschenden Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.5 Auflösung des Betriebs gewerblicher Art

Zeile 36b In dieser Zeile ist die Zwischensumme für den Sonderausweis (Spalte 3) zu bilden. Diese Zwischensumme dient zur Feststellung, welcher Betrag des Nennkapitals aus eigenen Mitteln stammt und daher in Zeile 36e zu verrechnen ist. Zeile 36c Diese Zeile berücksichtigt das Dotationskapital im Fall der Auflösung des Betriebs gewerblicher Art (Liquidation). Bei der Liquidatio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 4.9 Fiktive Herabsetzung des Nennkapitals bei Betrieben gewerblicher Art bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art und Abspaltung

Vor Zeilen 50–64 Die Zeilen 50–64 nehmen die Folgen eines umwandlungsähnlichen Vorgangs bei dem übertragenden Betrieb gewerblicher Art auf. Dazu gehört auch die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art, die als verschmelzungsähnlich angesehen werden kann. Der Vordruck kann nur verwendet werden, wenn übertragender Rechtsträger ein Betrieb gewerblicher Art in der Form...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ausschluss der Buchwertüber... / 3. Anforderungen an erforderliche Neuregelung

Grds. Aufdeckung stiller Reserven? Zwar könnte der Gesetzgeber im Rahmen einer Neuregelung nun auch im Wege einer prinzipiellen Neukonzeption der steuerrechtlichen Behandlung des Transfers von WG eine grds. Aufdeckung stiller Reserven regeln. Angesichts der immensen Bedeutung der Buchwertfortführung bei Umstrukturierungsmaßnahmen erscheint dies allerdings politisch nicht ums...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.3 Verbot der Abführung von Rücklagen

Rz. 21 Anders als zur handelsrechtlichen Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abführung von vorvertraglichen Rücklagen bei einer GmbH als Organgesellschaft; diese ist für Aktiengesellschaften nach § 301 AktG unzulässig. Aus diesem Grund bestimmt § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KStG für die steuerrechtliche Anerkennung der...mehr