Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenreform

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4.1 Überblick und Sinn des Nachhaltigkeitsfaktors

Rz. 33 Zu dem ab 1.8.2004 in die Rentenanpassungsformel aufgenommenen Nachhaltigkeitsfaktor, der in Abs. 4 definiert wird, heißt es in der Begründung zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz (BT-Drs. 15/2149 S. 18): "Bei der Ermittlung des neuen aktuellen Rentenwerts wird künftig neben der Veränderung der Bruttolöhne und den Belastungsveränderungen, die die Altersvorsorge betreffen, auc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.2 Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Rz. 9 Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig sind grundsätzlich der Landwirt[1], mitarbeitende Familienangehörige[2], der Ehegatte des Landwirts[3]. Dieser Personenkreis ist einbezogen, weil er zwar nicht durch Leistungseinschränkungen, aber durch Beitragserhöhung bei gleichbleibendem Leistungsniveau von der Rentenreform ebenfalls betroffen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 10 Besitzschutzregelung

Wer in naher Vergangenheit Rente bezogen hat, soll bei erneutem Rentenanspruch mindestens die "alte" Rente weiter erhalten. Der Besitzschutz bezieht sich nicht – wie vor der Rentenreform von 1992 – auf den Zahlbetrag, sondern auf die "früheren" persönlichen Entgeltpunkte bzw. persönlichen Entgeltpunkte (Ost).[1] 10.1 Versichertenrenten Der Besitzschutz kommt zum Tragen bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2640 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 63 EStG ist anlässlich der Rentenreform 2001 durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingefügt und durch das AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) und RVOrgG vom 09.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) geändert bzw erweitert worden, insbesondere durch Einbeziehung der Direktversicherung. Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2700 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 66 EStG ist anlässlich der Rentenreform 2001 durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingefügt worden. Zum AVmG allgemeinen s Erläut vor §§ 79ff (Mühlenharz), insbesondere s vor §§ 79ff Rn 66f und s vor § 1 Rn 143 (Bitz). Ferner s Erläut zu § 4d und § 4e (Höfer). Rn. 2701 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bestehende Anwartschaften...mehr

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Riester-Rente / 3.2.1 Berechnungsgrundsätze

Der Zulageberechtigte erhält die ungekürzte Altersvorsorgezulage nur, wenn er einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke leistet. Die insgesamt für die Altersvorsorge aufzubringenden Beträge setzen sich aus den Eigenbeiträgen des Zulageberechtigten und der gewährten Zulage zusammen. Erbringt der Zulageberechtigte nicht den von ihm erwarteten Eigenbeitrag, wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, die von entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende außerbetrieblicher Einrichtungen im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 1 S. 1 Nr. 3a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7 Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Versorgung aufgrund Dienstunfähigkeit (§ 10a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Stpfl., die nicht mehr zum Kreis der Begünstigten nach Abs. 1 und 3 gehören, weil sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus den entsprechenden Alterssicherungssystemen beziehen, sind nicht nur gehindert, weitere Anwartschaften auf Altersversorgung in den genannten Systemen aufzubauen, sie sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 3 § 71 legt die Grundsätze für die Bewertung beitragsfreier Zeiten (vgl. § 54 Abs. 4 i. V. m. §§ 58, 59, 250 ff.) sowie für die Erhöhung des Wertes beitragsgeminderter Zeiten (§ 54 Abs. 3) fest. Vgl. Ausführungen zu den Reformschwerpunkten bei § 63. Sie erhalten nach Abs. 1 und 2 im Rentenfall den Wert, der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten wäh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nominalwerterhaltungszusage

Rn. 11 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Nominalwerterhaltungszusage war Gegenstand heftiger Diskussionen während der Gesetzgebungsphase und ist gegenüber ursprünglichen Überlegungen letztlich nicht als Garantie ausgestaltet worden, da die Anbieter keine Verpflichtung zur Kapitalstockbindung haben, s Haufe, Rentenreform 2001/2002, 23. Der Anbieter muss zusagen, dass zu Beginn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Laufende Zahlungen

Rn. 8 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Gesetz definiert nicht, was unter laufenden Beiträgen zu verstehen ist. Es ist nach der Gesetzesbegründung davon auszugehen, dass es Zahlungen sein müssen, die einen kontinuierlichen Aufbau der privaten Altersvorsorge gewährleisten. Die vereinbarte Beitragszahlung darf wirtschaftlich nicht eine Einmalzahlung darstellen. Missbrauchsfälle s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskampf / 2.12.1  Politischer Streik

Ein Streik darf nur zur Erreichung einer gesetzlich zulässigen Tarifregelung geführt werden, dabei wird Druck auf den oder die Arbeitgeber ausgeübt, die mit Gegenmaßnahmen oder Nachgeben auf Arbeitsniederlegungen reagieren können. Unzulässig sind in Deutschland daher sog. politische Streiks, z. B. Protestaktionen gegen die Änderung von Gesetzen, auch wenn von ihnen Arbeitneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. fiktiver Versicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift über den Betriebsausgabenabzug von Beiträgen an Pensionsfonds ist durch das im Rahmen der sog. "Riesterschen Rentenreform" erlassene AVmG v. 26.6.2001[1] eingefügt worden (Vor § 4b EStG Rz. 2, 24). Eine der wesentlichen Neuerungen des AVmG ist die Zulassung sog. Pensionsfonds für die betriebliche Altersversorgung gem. der §§ 236ff. VAG. Damit wurde neben...mehr

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FoVo 03/2020, Eingang der Lohnabrechnung und deren Prüfung

Den pfändbaren Betrag hat nach einer Lohnabrechnung der Drittschuldner zu bestimmen. Das entbindet den Gläubiger und vor allem seinen Rechtsdienstleister aber nicht von der Prüfung, ob dies ordnungsgemäß geschehen ist. Auch können sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Gläubiger eigene Anträge stellen muss. Es gilt deshalb, die Lohnabrechnung als Teil des Informationsman...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Landwirte (§ 86 Abs 3 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Landwirte gehören ebenfalls zum begünstigten Personenkreis, s § 10a Rn 18 (Mühlenharz). Eine den beitragspflichtigen Einnahmen vergleichbare Größe gibt es beim Alterssicherungssystem der Landwirte nicht, sondern es wird ein Einheitsbetrag erhoben. Für die Berechnung des erforderlichen Mindesteigenbeitrages ist auf die Einnahmen aus § 13 EStG...mehr

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Klose, SGB I § 15 Auskunft / 2.4 Geförderte Altersvorsorge

Rz. 13 Abs. 4 erlegt den Rentenversicherungsträgern die Pflicht auf, Auskünfte über die gesamte geförderte zusätzliche Altersvorsorge zu erteilen. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. nur in atypischen Fällen darf die Auskunft verweigert werden. Das könnte der Fall sein, wenn im Einzelfall einmal die fachliche Kompetenz zur Auskunftserteilung nicht verfügbar ist, o...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Rentenreform ("Rente mit 67")

Rz. 172 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[157] nach hinten verschoben. Die Übergangsvorschriften (§§ 235 ff. SGB VI) für Geburtsjahre vor 1964 sind zu beachten.mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Rentenreform 2014 ("Rente mit 63")

Rz. 175 Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung[158] wurde be­sonders langjährig Versicherten ein vorzeitiger Renteneinstieg ohne (nennenswerte) Rentenkürzung ermöglicht. Rz. 176 Versicherte, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 63. Lebensjahr ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Rentenreformen

(1) Voraussetzung der Rentengewähr Rz. 324 Die Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 33 SGB VI): Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) setzt kumulativ voraus (§ 34 SGB VI): (a) Mindestversicherungszeit Rz. 325 Grundlegende Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit. Diese beträgt 60 Beitragsmonate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Ausnahmen ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 350 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[242] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Langjährig Versicherte

(a) Langjährig Versicherte, § 36 SGB VI Rz. 336 Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 67. Lebensjahr (Abweichungen je nach Geburtsjahr zwischen 65. Lebensjahr und 67. Lebensjahr, § 236 SGB VI) vollendet und die Wartezeit (incl. Kinderzeiten, Bundeswehr etc., §§ 50 Abs. 4, 51 Abs. 3 SGB VI) von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser A...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (5) Vorzeitige Rente

(a) Abschlag Rz. 347 Unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitnehmer mit mindestens 35 Versicherungsjahren, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) ist es möglich, vorzeitig Rente zu beziehen, dann zumeist mit Abschlägen an deren Höhe. Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen Abzüge iHv 0,3 % an, und dies lebe...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Voraussetzung der Rentengewähr

Rz. 324 Die Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 33 SGB VI): Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) setzt kumulativ voraus (§ 34 SGB VI): (a) Mindestversicherungszeit Rz. 325 Grundlegende Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit. Diese beträgt 60 Beitragsmonate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Ausnahmen gelten für Arbeitsunfälle und in j...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) "Rente mit 67"

Rz. 331 Das Renteneintrittsalter wurde mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz[240] nach oben verschoben. Die Übergangsvorschriften für die Geburtsjahre vor 1964 (§§ 235 ff. SGB VI) sind zu beachten. (a) Altersrente Rz. 332 Nach § 35 SGB VI besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 5 Beitragsjahre, § 50...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Versicherungsrechtliche Aspekte

Rz. 327 Manche Rentenarten verlangen die Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen, z.B. bei der Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI). Rz. 328 Versicherte, deren anhaltende volle Erwerbsminderung bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit eintrat, haben Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen (§ 43 VI SGB VI).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) ALG II, Sozialhilfe

Rz. 334 Für den Bezug von ALG II [241] und Sozialhilfe enthalten § 7a SGB II und § 41 SGB XII entsprechende Tabellen.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Besonders langjährig Versicherte, § 38 SGB VI

Rz. 339 Besonders langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege (nicht aber aus Pflichtbeiträgen bei Arbeitslosigkeit) haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 38 SGB VI).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Landwirtschaft

Rz. 345 §§ 11, 12 i.V.m. §§ 87a, 87b ALG ändern die Altersversorgung (Regelaltersrente) der Landwirte parallel, § 27a ALG ebenso die Versorgung bei Erwerbsminderung.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Erwerbsminderungsrente

Rz. 349 Die Bestimmungen für die Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) wurden angeglichen. Die Übergangszeiten für die Rentenkürzungen beschreiben die in §§ 264c, 265 SGB VI enthaltenen Tabellen.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Mindestversicherungszeit

Rz. 325 Grundlegende Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit. Diese beträgt 60 Beitragsmonate (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Ausnahmen gelten für Arbeitsunfälle und in jungen Jahren Verletzte (§ 53 SGB VI). Hinzu kommen die besonderen Zeiten nach §§ 35 ff. SGB VI. Rz. 326 Zeiten der Rentenversicherungsbefreiung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, z.B. durch Mitgliedschaft in einer berufss...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Altersrente für Frauen, § 237a SGB VI

Rz. 335 Für Frauen ist das Übergangsrecht in § 237a SGB VI zu beachten.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Arbeitslosigkeit

Rz. 343 Nur Personen, die vor dem 1.1.1952 geboren sind, können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen. Für alle zwischen 1946 und 1948 Geborenen ist die Altersgrenze für die Rente nach Arbeitslosigkeit stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben worden (siehe § 237 SGB VI). Rz. 344 Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, ist diese ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Bergleute, § 40 SGB VI

Rz. 340 Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute erhalten ab dem 62. Lebensjahr (Übergangsregelung § 238 SGB VI) Altersrente, wenn eine Wartezeit von 25 Jahren erfüllt ist.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (g) Künstler

Rz. 346 Das KSVG verweist in § 5 I Nr. 2 KSVG auf die Bestimmungen des SGB VI.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Abschlag

Rz. 347 Unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitnehmer mit mindestens 35 Versicherungsjahren, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) ist es möglich, vorzeitig Rente zu beziehen, dann zumeist mit Abschlägen an deren Höhe. Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen Abzüge iHv 0,3 % an, und dies lebenslang. Rz. ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Schwerbehinderte Menschen, § 37 SGB VI

Rz. 341 Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX) haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 65. Lebensjahr (Abweichungen je nach Geburtsjahr zwischen 63. Lebensjahr und 65. Lebensjahr, § 236a SGB VI) vollendet haben, und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente ist bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich (§ 236a Abs...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Persönliche Aspekte

Rz. 329 Die persönlichen Voraussetzungen eines Rentenbezugsrechts sind gekoppelt an die jeweilige Rentenart. Abgestellt wird z.B. auf Lebensalter, Arbeitslosigkeit oder Schwerbehinderung. Rz. 330 § 34 Abs. 4 SGB VI schließt den Wechsel in eine andere Rentenart (außerhalb der Hinterbliebenenversorgung) aus, wenn eine Altersrente bewilligt wurde.[238] Hingegen ist der Anspruch ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Altersrente

Rz. 332 Nach § 35 SGB VI besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente, wenn die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (i.d.R. 5 Beitragsjahre, § 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt ist. Die Eintrittsgrenze für die Regelaltersrente ist, beginnend mit dem Jahr 2012 (§ 235 SGB VI), schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Diese stufenweise Anhebung der...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Langjährig Versicherte, § 36 SGB VI

Rz. 336 Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie das 67. Lebensjahr (Abweichungen je nach Geburtsjahr zwischen 65. Lebensjahr und 67. Lebensjahr, § 236 SGB VI) vollendet und die Wartezeit (incl. Kinderzeiten, Bundeswehr etc., §§ 50 Abs. 4, 51 Abs. 3 SGB VI) von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist spätestens nach Vollendu...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / IV. Vorbehalt zum Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens

Rz. 58 Ein solcher Vorbehalt ist lediglich erforderlich, sollte kein umfänglicher materieller Zukunftsschadensvorbehalt erklärt werden. Hierbei ist grundsätzlich zwischen drei Konstellationen zu differenzieren:mehr