Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 51 [Autor/Zitation] Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 grds. nicht aktiviert werden; sie sind unmittelbar aufwandswirksam zu erfassen. Da Gründungsaufwendungen regelmäßig weder zu einem Vermögensgegenstand führen noch die Ansatzvoraussetzungen eines aktiven RAP erfüllen (kein Aufwand für eine "bestimmte Zeit" nach dem Bilanzsti...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 532 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[550] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Fertigungsgemeinkosten

Rz. 322 [Autor/Zitation] Fertigungsgemeinkosten sind alle für die Leistung anfallenden Aufwendungen, die nicht als Materialeinzel- oder -gemeinkosten, als Fertigungseinzelkosten oder als Sonderkosten der Fertigung verrechnet werden können und zugleich darüber hinaus nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind. Als Beispiele für die Fertigungsgemeinkosten se...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.5 Reisekosten

Rz. 192 Bei den Umsätzen für das Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 UStG nehmen die Reisekosten des Unternehmers und des Mitunternehmers bei Personengesellschaften sowie die vom Unternehmer an seine Arbeitnehmer gezahlten Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen eine besondere Stellung ein, weil sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß betriebliche und private Interessen übersc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7 Einzelfälle

Rz. 88 Sind z. B. in die Vermittlung einer Flugreise zwei Reisebüros eingeschaltet und handelt das eine Reisebüro als Vermittler im Auftrag der Fluggesellschaft und das andere Reisebüro nur aufgrund einer Vereinbarung mit dem ersten Reisebüro als dessen Beauftragter, nicht aber im Einvernehmen mit der Fluggesellschaft, erbringt nur das erste Reisebüro Vermittlungsleistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Weitere Voraussetzungen

Rz. 34 Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er im Inland oder Ausland Umsätze bewirkt; die persönliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist auch nicht davon abhängig, ob der Unternehmer im Inland[1] seinen Sitz hat oder dort eine Betriebsstätte unterhält. Die dazu in § 13b Abs. 7 UStG geltenden Regelungen spielen bei § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Der gesonderte Ausweis der USt in der Rechnung

Rz. 42 Um den ordnungsgemäßen Abzug zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG angeordnet, dass ein Unternehmer, der Umsätze an einen anderen Unternehmer ausführt, verpflichtet ist, Rechnungen innerhalb von sechs Monaten auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist. Die mit dem offenen Steuerausweis ausgestattete Rechnung des Leistenden ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 4 Verwaltungspauschalen

Rz. 16 Verwaltungspauschalen sind Werbungskosten-Pauschbeträge, deren Grundlage in typisierenden Entscheidungen (Schätzungen gem. § 162 AO) der Finanzverwaltung bestehen. Obwohl sie aus grundsätzlichen Erwägungen rechtsstaatlich bedenklich sind, werden sie von der Rspr. regelmäßig als angemessene Schätzungen anerkannt.[1] Tragendes Motiv für die Verwaltungspauschalen ist die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisekosten bei privaten ArbN

a) Grundsatz Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Reisekosten im Einzelnen

Rn. 305 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wählt der StPfl auf einer Dienstreise eine Übernachtungsmöglichkeit im Einzugsbereich seines Zielortes und fährt er von dort täglich mit dem Pkw zum Tätigkeitsort, so gehören diese Fahrtkosten grundsätzlich auch zu den Dienstreisekosten. Wenn sich die Dienstreise über mehrere Wochen erstreckt und der StPfl an Wochenenden zum Ort seines Lebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Reisekosten und Fahrtauslagen

Schrifttum: Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter Haushaltsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung vom Arbeitslohn

Rn. 299a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Reisespesen sind insoweit stpfl Arbeitslohn, als sie für andere Aufwendungen als für Reisekosten bezahlt werden. In Betracht kommt hier Ersatz des ArbG für besondere Aufwendungen, die für die Vorbereitung der Reise gemacht wurden oder die zur privaten Lebenshaltung des ArbN gehören und auch ohne die Reise gemacht worden wären. Reisekosten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Nebenkosten

Rn. 320 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nebenkosten, die während der Auswärtstätigkeit angefallen sind, zB für Taxen, Gepäckaufbewahrung, Parkplatz und Reiseunfallversicherung, können dem ArbN ebenfalls, soweit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, steuerfrei ersetzt werden, R 9.8 Abs 2 LStR 2023. Zu Parkgebühren BFH BFH/NV 1987, 241; FG Bre EFG 1977, 580; neben den Km-Sätzen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschsätze der LStR/Gesetzliche Regelungen ab 1996

ca) Rechtsgrundlage Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand

Rn. 317 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist für ArbN ab VZ 2014 neu in § 9 EStG geregelt worden. Die Regelung ist dem Grunde und der Höhe nach abschließend, s § 9 Abs 4a EStG. Es kann nur in den genannten Fällen Verpflegungsmehraufwand in den vorgegeben Pauschbeträgen geltend gemacht werden. Tatsächlich angefallene höhere Kosten bleiben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Umzugskostenersatz

Rn. 337 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kosten, die einem privaten ArbN durch einen beruflich veranlassten Umzug – auch bei "freiwilliger" Versetzung, FG Köln EFG 1981, 449 rkr – entstehen, sind WK, BFH BStBl II 1977, 117; R 9.9 Abs 1 LStR 2023 und s Rn 343. Wegen der Höhe der ohne weiteres als WK anzuerkennenden Umzugskosten vgl R 9.9 Abs 2 LStR 2023, die eine richtige Auslegung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzusehen zu sein. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Auswärtstätigkeiten im Ausland

Rn. 322 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie bei Auswärtstätigkeiten im Inland kann der ArbG auch bei Auswärtstätigkeiten im Ausland Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von sog Auslandstagegeldern, bei denen es sich um Pauschbeträge handelt, steuerfrei ersetzen, R 9.6 Abs 3 LStR 2023. Der steuerfreie Ersatz von nachgewiesenen Verpflegungsmehraufwendungen, die die jeweiligen festg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Pauschsätze für Übernachtung

Rn. 318 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Kosten der Übernachtung im Rahmen von beruflichen Auswärtstätigkeiten im Inland oder Ausland sowie bei einer Fahrtätigkeit (R 9.7 LStR 2023) können wie bisher entweder ohne Einzelnachweis mit Pauschbeträgen oder in der nachgewiesenen Höhe steuerfrei ersetzt werden. Soweit der ArbG die Übernachtungskosten pauschal ersetzen will, darf er ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Pauschbeträge für Fahrzeugbenutzung

Rn. 312 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab VZ 2014 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke., s § 9 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Für VZ 2021 ist ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 0,35 EUR auzusetzen und für die VZ 2022 bis 2026 von 0,38 EUR, s § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auslösung

Rn. 332 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die häufig vertraglich vereinbarten Auslösungen stehen Reisekostenvergütungen gleich. Denn sie werden an private ArbN vor allem gezahlt, um den Mehraufwand für Verpflegung und Unterkunft bei auswärtigen Arbeiten, insbesondere Bau- und Montagestellen, abzugelten. Auslösungen sind zunächst iRd § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, also wenn eine Auswärt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachweis

Rn. 309 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Nachweis setzt nach R 9.5 Abs 2 LStR 2023 und BFH BStBl II 1980, 289 im Einzelnen Abrechnungen des ArbN voraus, aus denen die Dauer der Reise, deren Route und – soweit nicht die Pauschbeträge beansprucht werden – die Höhe der Kosten ersichtlich ist. Der ArbG habe diese Unterlagen zum Lohnkonto zu nehmen. Diese Rspr beruht auf Praktikabi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Rechtsgrundlage

Rn. 310 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen waren vor 1996 nicht gesetzlich, sondern nur in den LStR geregelt. Die Pauschalen der LStR wurden von der Rspr ständig als angemessene Schätzungen nach § 162 AO angesehen, von denen abzuweichen Anlass nur bestand, wenn ihre Anwendung zu einer offens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

a) Grundsatz Rn. 298 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen sind gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, ebenso Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstbeträge, s Rn 308ff. Dasselbe gilt nach § 3 Nr 16 EStG für Reisekostenersatz und die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstgrenze an im privaten Dienst angestellte Pers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bei ArbN im öffentlichen Dienst

a) Allgemeines Rn. 341 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfreien Reisekostenentschädigungen an Beamte und sonstige öffentliche Bedienstete wird unterstellt, dass die Zahlungen die tatsächlichen Reisekosten nicht übersteigen, vgl Bergkemper in H/H/R, § 3 Nr 13 EStG Rz 2 (Juni 2019). Die Tätigkeit des Empfängers braucht nicht als öffentlicher Dienst anzus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umzugskosten

Schrifttum: Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 298 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütungen sind gemäß § 3 Nr 13 EStG steuerfrei, ebenso Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstbeträge, s Rn 308ff. Dasselbe gilt nach § 3 Nr 16 EStG für Reisekostenersatz und die Erstattung von Verpflegungsmehraufwand iRd Höchstgrenze an im privaten Dienst angestellte Personen, wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zur Dienstreise bzw beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit

a) Begriff Rn. 300 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Dienstreise liegt vor, wenn der ArbN von seinem ArbG außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis 31.12.2013 = regelmäßige Arbeitsstätte) beschäftigt wird, ständiger Rspr zB BFH BStBl II 1979, 521. Dabei braucht die Reise nicht von der ersten Tätigkeitsstätte, sie kann auch von der Wohnung aus angetreten werden, BFH BStBl III 1...mehr

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AGS 09/2023, Beratungshilfe... / 2. Änderungen der BerHFV

In § 1 Nr. 1 BerHFV vom 2.1.2014,[11] die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16.12.2022[12] geändert worden ist, werden die Wörter "mündlich stellt" durch die Wörter "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt" ersetzt. Die Änderungen im Beratungshilfegesetz – i.Ü. auch bei Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) – beruhen auf den Überlegungen, die Justiz zu modernisieren....mehr

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AGS 09/2023, Keine Kostenfe... / I. Sachverhalt

In dem vor dem ArbG Berlin anhängigen Verfahren hatten sich die Parteien über die Wirksamkeit einer durch den Beklagten zu 1 ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Vergütungsansprüche, Reisekosten und eine Verzugspauschale gestritten. Der Beklagte zu 1 hatte gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Gegen das Urteil des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallgruppen

Rn. 351 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Besondere für ArbN in Betracht kommende WK sind in § 9 Abs 1 Nr 3–6 EStG aufgeführt. Es handelt sich um Beiträge zu Berufsverbänden, Aufwendungen für eigene Arbeitsmittel, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für doppelte Haushaltsführung, insbesondere Mehraufwendungen für Verpflegung, Miete, Familienheimfahrten. ...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Verfahren nach billigem Ermessen

Rz. 13 Muster 1.7: Verfahren nach billigem Ermessen Muster 1.7: Verfahren nach billigem Ermessen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Das Amtsgericht hat (wird möglicherweise) das "Verfahren nach billigem Ermessen" angeordnet (anordnen), weil der Streitwert 600 EUR nicht übersteigt. Damit sind folgende Besonderheiten verbunden:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 300 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Dienstreise liegt vor, wenn der ArbN von seinem ArbG außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis 31.12.2013 = regelmäßige Arbeitsstätte) beschäftigt wird, ständiger Rspr zB BFH BStBl II 1979, 521. Dabei braucht die Reise nicht von der ersten Tätigkeitsstätte, sie kann auch von der Wohnung aus angetreten werden, BFH BStBl III 1967, 430. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Über WK, FR 1981, 473; Kottke, Problematik negativer Einnahmen BB 1981, 965; von Bornhaupt, Zur Problematik des WK-Begriffs, FR 1982, 313; von Bornhaupt, Ermittlung des WK-Begriffs nach dem Veranlassungsprinzip im Wege der Rechtsfortbildung, DStR 1983, 11; Richter, Neue Erkenntnisse zum WK-Begriff bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, INF 1983, 347; Kröner, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anschaffungsnebenkosten

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einem Erwerb der Anteile durch Kaufvertrag macht grundsätzlich der Kaufpreis den größten Teil der AK aus. Darüber hinaus sind aber auch Anschaffungsnebenkosten in die AK mit einzubeziehen. Maßgebend ist, dass diese Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile stehen, ausschließlich durch die Anschaffung veranlasst sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.32.1 Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (§ 32 Absatz 1 BsGaV)

356 Nach § 32 Absatz 1 Satz 1 BsGaV gilt die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags im Regelfall (Ausnahme s. § 33 BsGaV) als fiktive Dienstleistung (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 BsGaV) gegenüber dem übrigen Unternehmen, für die der Verrechnungspreis nach § 32 Absatz 1 Satz 2 Bs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.1 Grundsatz (§ 37 Absatz 1 BsGaV)

404 Nach § 37 Absatz 1 Satz 1 BsGaV gilt die Mitwirkung einer Förderbetriebsstätte an der Nutzung des vom Bergbau- bzw. vom Erdöl- oder Erdgasunternehmen erworbenen Explorationsrechts im Regelfall als fiktive Dienstleistung (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 BsGaV) gegenüber dem übrigen Unternehmen (Ausnahme: s. § 36 Absatz 3 und § 37 Absatz 2 BsGaV), für die der Verrechnungspreis nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kriterien

Rn. 85 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der zutreffenden (s BFH BStBl II 1985, 661; 1986, 184; 1988, 768) Interpretation des § 19 EStG durch § 1 Abs 2 LStDV ist nichtselbstständig tätig, wer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des ArbG steht oder im geschäftlichen Organismus des ArbG dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Danach ist zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 302 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der Rspr des BFH aus dem Jahr 2005 (s BFH BStBl II 2005, 782; 2005, 785; 2005, 788; 2005, 789; 2005, 791) ist das steuerrechtliche Reisekostenrecht neu konzipiert und vereinfacht worden. Grundlage dieser neuen Rspr ist die konsequente Anwendung des objektiven Nettoprinzips. Dies bedeutet, dass die Kosten, die zur Erzielung von Einn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klauser, Steuerliche Berücksichtigung von Bürgschaftsverlusten, BB 1980, 1574; Bormann, Der Diebstahl von Geld als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit?, DStZ 1982, 97; Glanegger, Vermögensveränderungen und Veranlassungsprinzip bei den Überschußeinkünften, DStZ 1984, 583; E. Schmidt, Vermögensverluste bei ArbN als WK, DB 1985, 1918; von Bornhaupt, Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. BMF, Schr. v. 30.12.1999 – IV B 4 - S 1341 - 14/99, BStBl. I 1999, 1122 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge international verbundener Unternehmen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr