Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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AnwaltKommentar RVG / D. Kostenerstattung

Rz. 13 Gerade bei Einschaltung weiterer Anwälte nach den VV 3400 ff. ist die Erstattungsfähigkeit der hierdurch anfallenden Gebühren besonders umstritten. Ausgangspunkt ist § 91 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts für erstattungsfähig erklärt und die Kosten eines zusätzlichen Anwalts nur insoweit, als hierdurch Kosten erspart werden oder die Beauftragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Freigabeverfahren nach § 246a AktG und Verfahren nach § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG

Rz. 17 In Freigabeverfahren nach § 246a AktG bestimmt den Streitwert gem. § 247 AktG das Prozessgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach billigem Ermessen. Er darf jedoch ein Zehntel des Grundkapitals oder, wenn dieses Zehntel mehr als 500.000 EUR beträgt, 500.000 EUR nur insoweit überstei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Erhöhung des Gebührensatzes der Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung

Rz. 345 Erhöht sich der Gebührensatz der Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung, so ergeben sich jetzt als Anrechnungsfall im Gegensatz zum bisherigen Recht keine Probleme. Beispiel: Der Anwalt erhebt für seinen Mandanten Klage auf Zahlung von 5.000 EUR. Die Klage wird abgewiesen. Während des Berufungsverfahrens stirbt der Mandant und wird von seinen drei Kindern beerbt. Das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Festsetzungsantrag des Anwalts

Rz. 41 Beantragt der Anwalt die Festsetzung seiner Vergütung, so ist der Festsetzungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Dieser muss nicht notwendigerweise Partei des Rechtsstreits gewesen sein. Die Festsetzung kommt daher auch gegen nicht am Prozess beteiligte Personen in Betracht.[26] Rz. 42 Dass der Auftraggeber im Ausland wohnt, steht einer Festsetzung nach § 11 nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über eine Ablehnung

Rz. 62 Umstritten war darüber hinaus die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen.[88] Die Rechtsprechung hierzu war völlig kontrovers und zum Teil nicht eindeutig nachzuvollziehen, zumal häufig nicht zwischen Kostenentscheidung und Kostenerstattung differenziert wurde: Nach Auffassung einiger Gerichte war eine Kostene...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 2. Nach Saldierung der wechselseitigen Kostenerstattungsansprüche verbleibt ein Kostenerstattungsanspruch des Mandanten, der die nicht gedeckten Kosten abdeckt

Rz. 9 Hier ist die Abrechnung relativ einfach. Der Mandant erhält letztlich aus Versicherungsleistung und Kostenerstattung sämtliche Kosten gedeckt. Beispiel 2: Wie Beispiel 1 (vgl. Rdn 7), jedoch sind die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % dem Mandanten auferlegt worden und zu 60 % dem Beklagten. An der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ändert sich gegenüber dem Beispiel 1 ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Fälle des § 91 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. ZPO

Rz. 72 Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Kosten, eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen oder dort wohnhaften Anwalts für Geschäftsreisen, die er im Rahmen des Prozesses wahrzunehmen hat, immer zu erstatten. Rz. 73 Das gilt zu allererst für den am Ort des Gerichts ansässigen Anwalt für auswärtige Termine, etwa einen auswärtigen Beweistermin.[71] Beispiel: Vor dem LG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren nach dem KapMuG

Rz. 114 Durch die Einführung von Musterverfahren können bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen (vgl. § 1 Abs. 1 KapMuG)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beauftragung eines Rechtsanwalts

Rz. 548 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung ist die Einschaltung eines Anwalts im Rahmen des Vergleichsschlusses grundsätzlich auch notwendig. Die Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Kosten eines Anwalts grundsätzlich zu erstatten sind, findet in Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht unmittelbare, ansonsten entsprechende Anwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 8 In zahlreichen Fällen sieht das RVG vor, dass bestimmte Gebühren einer Angelegenheit auf Gebühren einer anderen Angelegenheit anzurechnen sind. Einen allgemeinen Anrechnungsgrundsatz gibt es nicht. Die Anrechnung ist die Ausnahme und muss daher ausdrücklich gesetzlich geregelt sein. Anrechnungen innerhalb einer Angelegenheit sieht das RVG nicht vor. Im Gegenteil ist ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einseitige Erledigungserklärung

Rz. 192 Welchen Einfluss die einseitige Erledigungserklärung auf den Gegenstandswert der Terminsgebühr hat, ist umstritten. Nach einer Meinung[215] bleibt es trotz Erledigungserklärung beim ursprünglichen Hauptsachewert, nach anderer Meinung[216] ist – vergleichbar mit den Fällen der positiven Feststellungsklage – ein Abschlag vom Hauptsachewert von ca. 50 % vorzunehmen. Nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Rz. 217 Bei der Führung eines Rechtsstreits für einen mittellosen Betreuten kann der anwaltliche Betreuer für seine berufsspezifischen Tätigkeiten nur eine Vergütung nach den Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe verlangen.[393] Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH/VKH vor, muss diese beantragt werden; der anwaltliche Betreuer is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übernahme der Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 123 Während nach den ARB 75 grundsätzlich auch Reisekosten eines auswärtigen Anwalts vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen waren, ist dies nach den neueren ARB grundsätzlich nicht mehr der Fall. I.d.R. übernimmt der Rechtsschutzversicherer nur noch die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 ZPO

Rz. 53 Stellt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners den Antrag gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, das Verfahren an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abzugeben, erwächst ihm hierfür eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3, da es sich um einen verfahrenseinleitenden Antrag i.S.v. VV 3101 Nr. 1 handelt.[59] Rz. 54 Die Frage der Erstattungsfähigkeit ist hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertänderung

Rz. 34 Da viele Gebühren nicht nur durch eine einzige punktuelle Tätigkeit ausgelöst werden, sondern durch andauernde oder sich wiederholende Tätigkeiten, kommt es häufig nicht allein auf einen einzigen Zeitpunkt an, sondern auf einen Zeitraum. Es gilt dann der höchste Wert während des gesamten Zeitraums bzw. der gesamten Zeitpunkte, in dem oder denen die Gebühr ausgelöst wo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren

Rz. 143 Für das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 63 ff. gilt § 78 GWB . Danach kann das Gericht anordnen, dass die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobes Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Anrechnungsausschluss nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 300 Eine Regelung für Anrechnungsfälle fehlte in der Vorgängervorschrift (§ 13 Abs. 5 S. 2 BRAGO). Daher war umstritten, ob nach Ablauf von zwei Kalenderjahren die Anrechnung ausgeschlossen war. Konsequenterweise musste man dies bejahen. Wenn schon in derselben Sache die Gebühren erneut anfielen, dann musste dies erst recht in verschiedenen Angelegenheiten gelten, bei de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Untätigkeitsklage

Rz. 25 Ob eine Erledigung durch Anerkenntnis nach § 101 Abs. 2 SGG im Rahmen einer Untätigkeitsklage eine "fiktive" Terminsgebühr anfallen lässt – wenn eine Untätigkeit der Behörde dadurch beendet wird, dass diese den beantragten (stattgebenden oder ablehnenden) Verwaltungsakt innerhalb der Frist nach § 88 Abs. 1 S. 3 SGG erlässt und sie einen zureichenden Grund für die vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Umfang des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 129 Gehemmt wird der Ablauf der Verjährung für die Vergütung des noch anhängigen gerichtlichen Verfahrens. Auch diese Regelung ist insoweit unklar, als sie nicht auf die Angelegenheit abstellt, sondern auf das "gerichtliche Verfahren". Abzustellen sein dürfte aber wohl auch hier auf die Angelegenheit. Sofern innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine gesonderte Angele...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verjährungshemmung durch Klageerhebung, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 102 Solange keine ordnungsgemäße Abrechnung erteilt ist, kann der Anwalt selbst den Ablauf der Verjährung, der von der Erteilung der Rechnung unabhängig ist (Abs. 1 S. 2), nicht hindern. Weder eine Klage noch ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides noch ein Vergütungsfestsetzungsantrag haben nach § 11 Abs. 7 RVG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung.[92]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Musterverfahren

Rz. 9 Durch die Einführung von Musterverfahren können bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen (vgl. § 1 Abs. 1 KapMuG)mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Besondere Angelegenheit

Rz. 8 Die Aus- oder Rückzahlung der an den Anwalt geleisteten Zahlungen gehört nicht mehr zu der Gebührenangelegenheit, anlässlich der die Gelder weitergeleitet werden, sondern stellt ein eigenes Verwahrungsgeschäft und damit gebührenrechtlich eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 dar.[7] Missverständlich ist daher die teilweise verwendete Formulierung, die Hebegebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrechnung zu erfol...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 53 Einzelfälle zum Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Inkasso durch Staatskasse

Rz. 12 Solange eine offene Forderung aus dem Anwaltvertrag besteht, ist die Staatskasse aufgrund der Beiordnung dem Anwalt gegenüber verpflichtet, der Partei auferlegte Zahlungen durchzusetzen.[9] Für sie besteht im Interesse des Anwalts eine "Amtspflicht zur Einziehung",[10] also zur Ausführung der Anordnung gem. § 120 Abs. 1 S. 1 ZPO. Angesichts der Vergünstigung, nicht in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auftrag

Rz. 11 Voraussetzung für den Anfall der Hebegebühr ist, dass der Anwalt von seinem Mandanten (auch) den Auftrag erhalten hat, Gelder auszuzahlen. Zumeist geht damit auch der Auftrag einher, diese Gelder zuvor einzuziehen oder entgegenzunehmen.[11] Denkbar ist aber auch ein isolierter Auszahlungs- oder Weiterleitungsauftrag, der ausreicht, da es nach VV 1009 nur auf die Ausza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmissbräuchliche Anspruchsstellung

Rz. 51 Dieser Einwand kann sich bereits daraus ergeben, dass der Anwalt versucht, die Partei auf unredliche Weise zum Nachteil der Staatskasse von dem Prozesskostenrisiko freizustellen. Trägt er bewusst unrichtig vor und erreicht er nur deshalb seine Beiordnung, so steht ihm wegen Erschleichens der Anspruchsvoraussetzungen eine Vergütung nicht zu. Beispiel: Der Anwalt rät ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenhang

Rz. 125 Der in Abs. 2 geforderte Zusammenhang der sonstigen Tätigkeit mit der Beratungsgebühr setzt zunächst voraus, dass letztere überhaupt entstanden ist. Dies ist namentlich bei der begleitenden Beratung (siehe Rdn 17 ff.) nicht der Fall. Voraussetzung ist zudem eine sachliche und eine zeitliche Verknüpfung beider Komponenten. Rz. 126 Sachlich verbunden sind die beratende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Mahnverfahren

Rz. 5 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305. Bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 um jeweils 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 6 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schr...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 7. Gegenstand der Festsetzung

Rz. 33 Festgesetzt werden können sämtliche Kosten der Partei, die mit der Durchführung des Rechtsstreits im Zusammenhang stehen.[6] Hierzu zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 und 2 legt fest, dass die dort genannten, nicht abschließend aufgeführten Beispielsfälle noch zu derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gehören. Bei der Angelegenheit muss es sich entweder um einen Rechtszug oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren handeln. Die Vorschrift betrifft alle Gerichtsbarkeiten sowie alle gerichtlichen und behördlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 61 Für die Teilnahme an einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die gleiche Terminsgebühr, die auch ein Verfahrensbevollmächtigter erhalten würde. Im Erkenntnisverfahren erster oder zweiter Instanz erhält der Anwalt also eine 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104; im Falle eines Versäumnisurteils oder wenn nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 65 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Widerspruchs- bzw. Einspruchsauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig – sein müssen.[73] Denn begrifflich kann nur etwas erledigt werden, was entweder an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3511)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenstandsidentität

Rz. 25 Da es sich bei der Verfahrensgebühr VV 3309 um eine Wertgebühr handelt,[23] setzt die Anwendung von VV 1008 voraus, dass der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist (Anm. Abs. 1 zu VV 1008). Die Erhöhung wird nach dem Betrag der gemeinschaftlichen Beteiligung der mehreren Personen berechnet (Anm. Abs. 2 zu VV 1008). Rz. 26 Betrifft die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Antragsgegner legt Widerspruch ein und der Antragsteller nimmt daraufhin den Antrag zurück

Rz. 137 Wird aufgrund des Widerspruchs das Mahnverfahren durch den Antragsteller zurückgenommen und daraufhin ein Abgabeantrag an das Gericht der Hauptsache gestellt, ist ebenfalls sowohl für den Erlass einer Kostenentscheidung als auch für die Kostenfestsetzung das angerufene Gericht der Hauptsache zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgabeantrag vom Antragsteller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach Abgabe des Mahnverfahrens bei Klagerücknahme vor Anspruchsbegründung

Rz. 166 Nimmt der Kläger nach der von ihm beantragten Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht die Klage vor Anspruchsbegründung zurück, so ist die dem Prozessbevollmächtigten des Beklagten erwachsene 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 aus dem Wert der Hauptsache erstattungsfähig. Stellt der Prozessbevollmächtigte des Beklagten einen Antrag nach § 269 Abs. 4 ZPO, ist zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Unterschiedliches Verfahrensergebnis für mehrere Gesamtschuldner

Rz. 143 Wie die Kosten des gemeinsamen Anwalts der Streitgenossen auf die einzelnen Schuldner zu verteilen sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Eine derartige Norm wäre ein verfassungswidriger Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatautonomie. Der Gesetzgeber darf insoweit nur Hilfestellungen anbieten, falls für eine individuelle Regelung nichts ersichtlich ist. So w...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / II. Volle Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 7 Soweit die Gegenseite die Kosten in voller Höhe zu tragen hat, wird sich die Frage des Quotenvorrechts in aller Regel nicht stellen, da dann der Mandant seine nicht gedeckten Kosten ohnehin in voller Höhe von der Gegenseite erstattet erhält und ein Forderungsübergang zu seinem Nachteil nicht stattfinden kann. Beispiel 1: Der Mandant wohnt in München und beauftragt dort...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung

Rz. 122 Der Ablauf der Verjährung wird gehemmt durch:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Reihenfolge bei Erstattung im Umfang der Haftungsanteile nach Abs. 2

Rz. 104 Wird – wie hier – die Auffassung vertreten, dass die Anwaltskosten von Streitgenossen im Umfang der jeweiligen Haftungsanteile nach Abs. 2 – begrenzt durch die Höhe der Gesamtkosten – erstattungsfähig sind, so bedarf es der Festlegung einer Reihenfolge dieser Anteile, wenn erstattungsberechtigte Streitgenossen teils vorsteuerabzugsberechtigt sind und teils nicht. Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch des Gegners

Rz. 70 Für den erstattungsberechtigten Gegner ist es unerheblich, ob die zur Erstattung verpflichteten Streitgenossen gemeinsam oder einzeln vertreten werden. Der Gegner kann seine notwendigen Kosten gegenüber sämtlichen Streitgenossen gleichermaßen – entweder anteilig oder in voller Höhe – geltend machen. Diese haften im Rahmen der Belastungsquote grundsätzlich kopfteilig (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Streitgenossen

Rz. 100 Probleme bereitet die Erstattung der Umsatzsteuer u.U. dann, wenn mehrere Streitgenossen erstattungsberechtigt sind. Rz. 101 Keine Probleme ergeben sich, wenn die Streitgenossen:mehr

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AGS 06/2021, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar (mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV)

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 39. neu bearb. Aufl., 2021. C.H. Beck. XXXI, 2387 S., 195,00 EUR Die Neuauflage des Standardkommentars zum UWG war erforderlich geworden durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl I 2020, 2568)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3512)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundessozialgericht nach § 160a SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3512 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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