Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Vorschüsse und anzurechnende Beträge

Rz. 52 Weiterhin ist nach Abs. 2 S. 1 vorgeschrieben, dass der Anwalt bereits erhaltene Vorschüsse oder Zahlungen Dritter und auch anzurechnende Beträge (z.B. nach VV Vorb. 2.3 Abs. 4 u. 5; VV Vorb. 3 Abs. 4, Abs. 5; § 34 Abs. 2) in die Abrechnung aufzunehmen hat. Insoweit ist es zweckmäßig, die Nettobeträge der Vorschüsse von der Netto-Vergütung abzuziehen und dann erst die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Einigungsverhandlungen (Anm. Abs. 2)

Rz. 81 Führen die Parteien oder die Beteiligten in einem Termin auch Einigungsverhandlungen, die sich auf in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche beziehen, so lassen sich aus der Regelung in Anm. Abs. 2 zwei verschiedene Rechtsfolgen ableiten: Zum einen wird klargestellt, dass auch die in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüche bei der Berechnung der Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bewilligung betrifft nicht alle Streitgenossen

Rz. 93 Auf VV 1008 Rdn 146 ff. wird zunächst verwiesen. Vertritt der Anwalt mehrere echte Streitgenossen, von denen nur ein Teil Prozesskostenhilfe unter seiner Beiordnung begehrt, so kommt nach der Rechtsprechung des BGH nur eine eingeschränkte Bewilligung in Betracht: Beauftragen zwei Streitgenossen ein und denselben Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in einem Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgrenzung

Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem Anwalt erteilte Auftrag hat sich also auf die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft zu beschränken. Die Abgrenzung ist häufig schwierig, da der Anwalt bei jeder Tätigkeit gleichzeitig auch beraten muss und Auskünfte zu erteilen hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abführung eingezogener Kosten an Auftraggeber

Rz. 37 Eine Hebegebühr fällt ebenfalls nicht an, wenn der Anwalt eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt. Unter Kosten sind in diesem Zusammenhang nur die mit der Erledigung des zugrunde liegenden Auftrags verbundenen Kosten als Nebenforderung, § 23 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 S. 1 GNotKG, zu verstehen. Soweit Kosten dagegen die Hauptforderung darstellen, also z.B. in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Festsetzung des Gegenstandswerts

Rz. 32 Folge der in § 83b AsylG vorgesehenen Gerichtskostenfreiheit (vgl. Rdn 1) ist, dass die ansonsten gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 GKG zusammen mit der Sachentscheidung von Amts wegen vorzunehmende Streitwertfestsetzung entfällt. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 33 Abs. 1 nur auf Antrag durch Beschluss festgesetzt. Rz. 33 Solange eine solche Wertf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Ermittlung für jede Gebühr gesondert

Rz. 16 Der Gegenstandswert muss nicht für sämtliche Gebühren in derselben Angelegenheit der gleiche sein. Für jede Gebühr ist der Gegenstandswert vielmehr gesondert zu ermitteln. Es kann daher durchaus vorkommen, dass sich eine Gebühr nach dem Wert nur eines Gegenstandes richtet und eine andere Gebühr nach den zusammengerechneten Werten. Beispiel: Eingeklagt werden 10.000 EU...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angaben zu passivierten Rückstellungen

Tz. 135 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 37.84–92 regelt die Anhangangaben für Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen. Für Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten beziehen sich die Angaben jeweils auf sog. Gruppen (classes). Zur Bestimmung einer solchen Gruppe ist nach IAS 37.87 darauf zu achten, dass die betroffenen Rückstellungen, Eventualverbi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 4 Für diese Fälle der Horizontalverweisung ordnet S. 1 an, dass das weitere Verfahren vor dem übernehmenden Gericht mit dem vorangegangenen Verfahren vor dem abgebenden Gericht ein Rechtszug sei, dass es sich also für den Anwalt, der in beiden Verfahren tätig wird, um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 handelt. Folglich kann der Anwalt die Gebühren insgesamt nur e...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsans... / II. Folgen der Nichtexistenz der Beklagten zu 1

1. Partielle Parteifähigkeit Das OLG Saarbrücken geht zunächst aufgrund der im Erkenntnisverfahren getroffenen Feststellungen auch für das Kostenfestsetzungsverfahren davon aus, dass die Beklagte zu 1 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht existiert. Eine nicht existente Partei sei in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 254 Kündigt der Anwalt, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers hierzu veranlasst worden zu sein, so richten sich die Rechtsfolgen nach § 628 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt aus wichtigem Grund gekündigt hat. § 628 Abs. 1 S. 1 BGB verweist auch auf die Kündigung nach § 626 BGB. Rz. 255 Auch hier gilt zunächst der Grundsatz de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Vorschrift ist grundsätzlich für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände anwendbar. Rz. 12 Ausgeschlossen ist VV 3403 dagegen, soweit der Anwalt gleichzeitig als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter beauftragt ist.[6] Dieser wird vielmehr nach den VV 3100 ff. vergütet (Anm. zu VV 3403). Ein solcher Fall ist nach OLG Stuttgart gegeben, wenn in einer Familiensache...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zwangsvollstreckung, Vollstreckung und Verwaltungszwang (Nr. 1)

Rz. 75 Die Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Rechtsstreit bzw. das Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung (vgl. z.B. §§ 86 ff. FamFG) und das Verwaltungszwangsverfahren. Insoweit muss gem. § 119 ZPO vom Vollstreckungsgericht[104] gesondert PKH bzw. VKH bewilligt (vgl. § 119 Abs. 2 ZPO; § 76 FamFG)[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung

Rz. 136 Während früher das Gesetz in Abs. 3 a.F. bei dem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin von einer "Vertretung" durch den Rechtsanwalt sprach, während bei dem von einem Sachverständigen anberaumten Termin von einer "Wahrnehmung" eines solchen Termins durch den Rechtsanwalt die Rede war, sollte dadurch keine unterschiedliche Tätigkeitsqualität zum Ausdru...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / II. Zulässigkeit der Feststellungsklage

Das OLG hat die Feststellungsklage als zulässig angesehen. Die Zulässigkeit beurteile sich unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage der Kläger sein Feststellungsbegehren zu stütze, nach § 256 Abs. 1 ZPO. Auch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruchs aus §§ 2 und 7 StrEG sei die Erhebung einer Feststellungsklage unter den in § 256 Abs. 1 ZP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die VV 4143, 4144 regeln die Vergütung des Anwalts im Adhäsionsverfahren. Nach §§ 403 ff. StPO kann der Verletzte oder sein Erbe gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren – im Verfahren vor dem Amtsgericht oder im Rechtsmittelverfahren ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes – geltend machen. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung bei erhöhter Geschäftsgebühr, VV 2300

Rz. 99 Zu beachten sind aber die unterschiedlichen Anrechnungen.[229] Während z.B. die nach VV 1008 (erhöhte) Verfahrensgebühr aus dem Mahnverfahren (VV 3305) stets insgesamt auf die (erhöhte) Verfahrensgebühr des Rechtsstreits angerechnet wird (Anm. VV 3305, 3307), gilt nach Vorb. 3 Abs. 4 eine Obergrenze für die Anrechnung der Geschäftsgebühr von 0,75 in allen Fällen und a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Kostenerstattung

Rz. 72 Die dem Anwalt nach Abs. 1 S. 1 gezahlte Vergütung für die Einholung eines Rechtsgutachtens zählt nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO. Die Kosten sind jedoch erstattungsfähig bis zur Höhe der erstattungsfähigen gesetzlichen Vergütung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erledigung

Rz. 88 Bei der Frage, wie sich eine Erledigung des Rechtsstreits auf die anwaltliche Verfahrensgebühr auswirkt, ist zu differenzieren: Wird die Erledigung im Termin erklärt, so ist die Verfahrensgebühr für beide Anwälte bereits aus dem vollen Wert der Hauptsache entstanden und kann durch die nachträgliche Verringerung des Gegenstandswertes nicht mehr beeinflusst werden. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung im Mahnverfahren eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,5. Hiermit ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, Prüfung der Erfolgsaussicht[1] und der eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[2] Rz. 2 Allerdings kann der Anwalt des Antragsgegners gemäß VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Abschluss eines Einigungsvertrages oder Mitwirkung an einer Erledigung i.S.d. VV 1002

Rz. 34 Nach der Regelung in Anm. Abs. 1 Nr. 1 fällt eine volle 1,2-Terminsgebühr schließlich auch dann an, wenn in einem Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts ein Vertrag i.S.d. VV 1000 geschlossen wird oder eine Erledigung der Rechtssache i.S.d. VV 1002 eingetreten ist. Diese Formulierung ist mit dem KostRÄG 2021 an die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / u) Verwaltungsrechtsstreit

Rz. 112 Für eine Einigung reicht es aus, wenn die Parteien eines auf ein Bescheidungsurteil gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsstreits sich auf die Aufhebung eines bestehenden Widerspruchsbescheides einigen.[102]mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / V. Rückfestsetzung

Rz. 99 Möglich ist auch eine sogenannte Rückfestsetzung, wenn der Kostenschuldner bereits Kosten gezahlt hat, später aber eine abändernde Kostenentscheidung ergeht. Nach § 91 Abs. 4 ZPO zählen zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO nämlich auch solche Kosten, die eine Partei der anderen Partei im Verlauf des Rechtsstreits gezahlt hat.[63] Hatte der nach der v...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / III. Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr

Rz. 11 Ist dem Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorangegangen, so ist die Geschäftsgebühr der VV 2300 oder der VV 2303 auf die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens anzurechnen. Sie ist dann aber nicht auch noch auf die Verfahrensgebühr des Rechtsstreits anzurechnen (siehe Rdn 38).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei nur teilweiser Gegenstandsidentität

Rz. 28 Die Beratungsgebühr nach VV 2501 ist auch dann in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits anzurechnen, wenn nur ein Teil des Gegenstands der Beratungstätigkeit zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden ist.[47]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Verfahrensgebühr nach Ende des Prozesses

Rz. 83 Die Verfahrensgebühr kann auch nach Abschluss des Rechtsstreits entstehen, wenn der beauftragte Anwalt entsprechend tätig wird. So fällt für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten auch dann eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 an, wenn er erst nach Klagerücknahme einen Sachantrag oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag bei Gericht einreicht, ihm aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) § 50 WEG

Rz. 245 Im Übrigen ist auch bei der Dokumentenpauschale § 50 WEG zu beachten: Den Wohnungseigentümern sind danach nur die Kosten eines bevollmächtigten Rechtsanwalts als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Kosten zu erstatten, wenn nicht aus Gründen, die mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängen, eine Vertretung durch mehrere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 143 Für die Kostenerstattung in Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, sind die Regelungen in § 193 Abs. 2 bis 4 SGG maßgeblich. Rz. 144 Nach § 193 Abs. 2 SGG sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Notwendigkeit einer Aufwendung beurteilt sich aus der Sicht einer verständigen Partei, die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 25 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO). Eine solche Notwendigkeit wird in der Rspr. in den folgenden Fällen bejaht bzw. verneint:mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 1. Überblick

Rz. 8 Problematischer wird es, wenn die Kosten des Rechtsstreits quotiert worden sind. Hier sind wieder drei Fälle zu unterscheiden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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AGS 06/2021, Keine Beschwer... / V. Zuständigkeitsstreitwert nicht anfechtbar

Die vorgenannten Grundsätze gelten auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall mit der vorläufigen Streitwertfestsetzung die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit erreicht werden soll. Auch in diesen Fällen folgt ein rechtliches Interesse des Antragstellers nicht aus einer zu erwartenden Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht. Zumal dies eine Umgehung der Regelung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Teilweise Erledigung

aa) Abgabe der Erledigungserklärung im Termin Rz. 197 Wird die Teilerledigungserklärung erstmals im Termin übereinstimmend abgegeben, so fällt für beide Prozessbevollmächtigte eine Terminsgebühr nach VV 3104 dem vollen Wert der Hauptsache an. Hier gilt nichts anderes als bei der vollständigen Erledigung der Hauptsache, die erst im Termin und nicht zuvor durch Schriftsätze übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenerstattung

Rz. 285 Ein Kostenerstattungstitel nach § 91 ZPO setzt ein Prozessrechtsverhältnis voraus. Das selbstständige Beweisverfahren ist noch kein Prozessrechtsverhältnis in diesem Sinne. Die Anwendung von § 91 ZPO kommt daher nur in Betracht,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 17 Das Beitreibungsrecht des Anwalts ist aus dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei abgeleitet und setzt daher notwendig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel voraus, § 103 Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. § 55 Rdn 193). Es reicht nicht hin, dass die Partei eine solche Kostengrundentscheidung zu erwirken vermag; solange sie nicht vorliegt, besteht keine Erst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Verweisungsantrag

Rz. 43 Nimmt der Rechtsanwalt des Beklagten auf Aufforderung des Gerichts zu einem Verweisungsantrag mit sachlichen Argumenten Stellung und beantragt er eine Verweisung des Rechtsstreits, so hat er eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 i.H.v. 1,3 verdient. Denn unstreitig ist der Verweisungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der auf eine Entscheidung des Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 298 Wird der Antrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zurückgenommen, so sind die Verfahrenskosten dem Antragsteller in analoger Anwendung von § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen.[368] Dies gilt auch dann, wenn später ein Prozess zur Hauptsache anhängig wird.[369] Das OLG Nürnberg[370] führt dazu aus: Zitat "Zwar gehören die Kosten des Beweisverfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebührenvereinbarungen nach § 34 (S. 4)

Rz. 53 Die Sätze 1 und 2 gelten nach Abs. 1 S. 4 nicht für eine Gebührenvereinbarung nach § 34. Sie ist von der Textform befreit, muss – und sollte (vgl. Rdn 41) – nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden, bedarf keiner räumlichen Trennung von anderen Vereinbarungen und darf mit einer Vollmacht kombiniert werden. Rz. 54 Die Regelung des Abs. 1 S. 3 ist vom Anwendung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung

Rz. 70 Eine Anrechnung der vereinbarten Gutachtengebühr auf andere Gebühren, etwa die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits, ist – im Gegensatz zu der Beratungsgebühr – nicht vorgesehen (siehe Rdn 123 ff.). Der Anwalt erhält die Vergütung vielmehr zusätzlich und kann diese auch behalten, wenn er anschließend einen weiter gehenden Auftrag, etwa einen Prozessauftr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein Zivilgericht

Rz. 48 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht bleibt wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Erstattung der erstinstanzlichen vor dem Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten ausgeschlossen.[24] Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Anwaltskosten, die vor dem ordentlichen Gericht erneut entstanden sind.[25] Beispiel: Die Klage wird beim ArbG eingereicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Zurückverweisung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 352 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist Abs. 1 ebenfalls anwendbar. Die frühere Streitfrage, ob die Geschäftsgebühr erneut entstehe oder nicht, ist obsolet, nachdem jetzt FG-Verfahren ebenso behandelt werden wie bürgerliche Rechtsstreite und keine Geschäftsgebühren, sondern Verfahrensgebühren entstehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Andere Gebührensätze

Rz. 18 Möglich ist, dass für das Verfahren vor und nach Verweisung unterschiedliche Gebührensätze anzuwenden sind. Es gilt dann auch hier der Grundsatz, dass einmal verdiente Gebühren nachträglich nicht entfallen können (§ 15 Abs. 4). Soweit die Gebühren nach dem höheren Satz einmal angefallen sind, verbleiben diese. Nur Gebühren, die ausschließlich nach dem geringeren Satz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Personenbezogene PKH-Bewilligung

Rz. 39 Die Bewilligung ist an subjektive Voraussetzungen gebunden (§ 114 ZPO) und deshalb personenbezogen. Daher endet sie ohne Weiteres mit dem Tod der bedürftigen Partei,[61] auch wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erben ebenfalls bedürftig sind. Die Bewilligung berechtigt nicht zur kostenfreien Aufnahme des Rechtsstreits. Sie begründet keine übertragbare und damit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Fiktion der Rechtsstellung als Partei bzw. Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 3 Ferner bestimmt die Vorschrift die Rechtsstellung des Rechtsanwalts hinsichtlich der Wertfestsetzung in einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1). Da der Rechtsanwalt nicht Partei (§ 50 ZPO) eines Rechtsstreits oder Beteiligter (§ 7 FamFG) eines gerichtlichen Verfahrens ist, hat er kein Beschwerderecht, das er unmittelbar aus § 68 GKG, § 59 FamGKG, § 83 GNotKG, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff.

Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschlagene Gebührenvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen sind und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach VV Teil 3

Rz. 34 Im Gegensatz zur BRAGO, wonach in § 15 Abs. 1 S. 2 BRAGO geregelt war, dass die Prozessgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) nach Zurückverweisung nicht erneut entstehe, ist für Verfahren nach VV Teil 3 nunmehr vorgesehen, dass die Verfahrensgebühr des Verfahrens vor Zurückverweisung (also des Ausgangsverfahrens) auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einzelne Beispiele

Rz. 146 Zu Nr. 1 Buchst. d zählen insbesondere folgende Fälle: Der Auftraggeber wünscht zusätzliche Kopien oder Ausdruckemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erteilung eines unbedingten Verfahrensauftrags

Rz. 12 Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Verfahrensauftrag seitens des Klägers, des Beklagten, eines Streitgenossen oder eines Streithelfers erteilt ist.[7] Ist dies schon nicht der Fall, kann überhaupt keine Verfahrensgebühr, auch keine nach VV 3101 reduzierte, entstehen. Beispiel: Während eines laufe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 176 Nach § 599 ZPO ist dem Beklagten, der dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten. Der Widerspruch muss zwar deutlich sein, liegt aber in jeder schlüssigen Handlung gegen eine unbedingte Verurteilung.[209] Dementsprechend ist allein die Erklärung, sich die Rechte im Nachver...mehr