Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 26 Klagearten / I. Allgemeines

Rz. 69 Ziel der Feststellungsklage ist nicht ein zur unmittelbaren Leistung und Befriedigung führendes, vollstreckbares Urteil, sondern lediglich – soweit vorliegend von Interesse – die gerichtliche Entscheidung, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht (§ 256 Abs. 1 ZPO). Ein solches Urteil beschränkt sich folglich auf die begehrte rechtsbezeugende un...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 1. Beschwer

Rz. 146 Eine Partei ist durch ein Grundurteil beschwert, soweit dieses für sie negative Bindungswirkung (siehe unten Rdn 163 ff.) hat, was im Wege der Auslegung der Urteilsformel unter Heranziehung der Entscheidungsgründe zu ermitteln ist.[231] Wenn z.B. schon im Grundurteil die Unfallbedingtheit eines bestimmten Leidens des geschädigten Klägers festgestellt wird, so ist auc...mehr

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§ 26 Klagearten / 5. Vergangene Rechtsverhältnisse

Rz. 109 Das rechtliche Interesse an der Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses (siehe oben Rdn 87) – gleich ob es schon bei Klageerhebung vergangen war oder erst danach beendet wurde – besteht (nur) dann, wenn sich aus ihm noch Rechtswirkungen für die Zukunft ergeben können und die begehrte Feststellung geeignet ist, die weiterhin bestehenden Streitfragen abschli...mehr

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / G. Kontradiktorische Schadenstaxen

Rz. 55 Es entspricht Schifffahrtsbrauch, nach einem Unfall die Schadensfolgen durch Experten feststellen zu lassen. Schifffahrtsbräuche spielen im Binnenschifffahrtsrecht eine bedeutende Rolle. Der Gutachterausschuss der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort erstattet Gutachten zur Feststellung von Handelsbräuchen in der Binnenschifffahrt, die in einer Sammlung veröffentlicht we...mehr

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§ 24 Vergleich / A. Vergleich: Wesen, Abschluss, Formen, Wirkung

Rz. 1 § 779 BGB: Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage (1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Bestimmtheit der Teilklage (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 36 Bei einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbstständige Ansprüche – beispielsweise Sach-, Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse und Schmerzensgeld – geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge diese Ansprüche bis zu der geltend gemachten Gesam...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XI. Streitgenossenschaft und Interventionsklage

Rz. 120 Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der anderen Beklagten seinen Wohnsitz hat (sog. "Ankerbeklagter"), verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ersche...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

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Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als zehn Jahren aufgrund von Stützungskäufen einer Notenbank

Leitsatz 1. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von zumindest zehn Jahren berechtigt nicht jeder Kursverlust zur Annahme einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung. 2. Eine voraussichtlich dauernde Werterhöhung liegt jedoch jedenfalls dann vor, wenn fundamentale Veränderungen der wirtschaftlichen und/oder finanzpolitischen Daten eine dauerhafte Verände...mehr

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AGS 07/2021, Kosten des Rechtsstreits ohne den Hauptanspruch

§ 33 Abs. 1 RVG; § 43 Abs. 3 GKG Leitsatz Sind die Kosten des Rechtsstreits ohne den Hauptanspruch betroffen, ist der Betrag der Kosten maßgebend, soweit er den Wert des Hauptanspruchs nicht übersteigt. In einem solchen Fall ist auf Antrag eines Antragsberechtigten der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit gesondert festzusetzen. BGH, Beschl. v. 13.4.2021 – I ZB 38/2...mehr

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AGS 07/2021, Kosten des Rec... / Leitsatz

Sind die Kosten des Rechtsstreits ohne den Hauptanspruch betroffen, ist der Betrag der Kosten maßgebend, soweit er den Wert des Hauptanspruchs nicht übersteigt. In einem solchen Fall ist auf Antrag eines Antragsberechtigten der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit gesondert festzusetzen. BGH, Beschl. v. 13.4.2021 – I ZB 38/20mehr

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AGS 07/2021, Kosten des Rec... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte vor dem AG Köln auf Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes i.H.v. 1.000,00 EUR sowie ihrer Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 107,50 EUR als Hauptforderung in Anspruch genommen. Dies hat die Klägerin damit begründet, über den Internetanschluss der Beklagten seien zwei Folgen einer Fernsehserie, für die die Klägerin ausschließliche Nutzungsrec...mehr

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AGS 07/2021, Kosten des Rec... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Beschluss des BGH belegt, dass sich die Kenntnis von den Wertvorschriften auszahlt. Der Verfahrensbevollmächtigte der Beklagten hat hier offensichtlich gewusst, dass im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH eine Festbetragsgebühr angefallen war, sodass es an einem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert fehlte, der sonst gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Be...mehr

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AGS 07/2021, Kosten des Rec... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Voraussetzungen Der BGH hat darauf hingewiesen, dass über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, dann in der Sache zu entscheiden ist, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt. Vorliegend ist im Ve...mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendi... / 3 Anmerkung:

Die Frage, ob die durch das getrennte Führen mehrerer Prozesse durch denselben, aber auch durch verschiedene Kl. anfallenden Mehrkosten erstattungsfähig sind, stellt sich stets, wenn es in den mehreren in engem zeitlichen Zusammenhang geführten Verfahren um denselben oder zumindest um einen weitgehend identischen Lebenssachverhalt geht. Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinhei...mehr

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zfs 07/2021, Kostenerstattu... / 3 Anmerkung:

Es kommt in der Praxis gar nicht einmal so selten vor, das gerichtliche Verfahren gegen Rechtspersönlichkeiten betrieben werden, die rechtlich nicht (mehr) existent sind. Gerade der Fall der nicht existenten BGB-Gesellschaft ist in der Praxis häufiger. In einem solchen Fall stellt sich dann die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang die Kosten der nicht existenten Partei ersta...mehr

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Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7,...mehr

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zfs 07/2021, Dieselskandal:... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus §§ 826 Abs. 1, 31 BGB." Die Bekl. hat den Kl. vorsätzlich geschädigt, indem sie ein Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, die dazu führte, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs das Risiko einer Betriebsbeschränkung bzw. -untersagung bestand. Im Einzelnen: a. Die Wirkun...mehr

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zfs 07/2021, Umsatzsteuer a... / Sachverhalt

Die von der Kl. beim VG Berlin eingereichte Klage hatte keinen Erfolg. Der Rechtsstreit endete durch den die Kostengrundentscheidung zum Nachteil der Kl. enthaltenden Beschl. v. 3.12.2020. Laut dem Ab-Vermerk der Geschäftsstelle des VG wurde dieser Beschl. am 6.1.2021 an die Prozessbeteiligten übersandt. Am 11.1.2021 ist der Beschl. dem Prozessbevollmächtigten der Bekl. zuge...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Beklagte ist vor dem LG München I auf Zahlung einer Kaufpreisforderung i.H.v. 20.000,00 EUR in Anspruch genommen worden. Er beauftragt Rechtsanwalt B am 1.6.2020 mit der Vertretung in diesem Rechtsstreit. Rechtsanwalt B reicht eine Klageerwiderung ein und kündigt an, im Termin einen Klageabweisungsantrag zu stellen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 22.12.2020 ver...mehr

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AGS 07/2021, Maßgeblicher U... / I. Sachverhalt

Die von der Klägerin beim VG Berlin eingereichte Klage hatte keinen Erfolg. Der Rechtsstreit endete durch den die Kostengrundentscheidung zum Nachteil der Klägerin enthaltenden Beschl. v. 3.12.2020. Laut dem Ab-Vermerk der Geschäftsstelle des VG wurde dieser Beschluss am 6.1.2021 an die Prozessbeteiligten übersandt. Am 11.1.2021 ist der Beschluss dem Prozessbevollmächtigten ...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / XII. Rechtsanwalt/Rechtsschutzversicherung

1. Rechtsanwälte sind verpflichtet, Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten einer Klage oder einer Berufung zu belehren, gleichermaßen auch dann, wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist. Die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers hat keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt. Die Klage der Rechtsschutzversicherun...mehr

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AGS 07/2021, Maßgeblicher U... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Umsatzsteuer bei Änderungen des Steuersatzes Das VG Berlin vertritt ebenso wie Volpert (RVGreport 2020, 322, 323) die Auffassung, dass für die Frage, mit welchem Umsatzsteuersatz die Vergütung des Rechtsanwalts zu versteuern ist, auf die Beendigung der Anwaltstätigkeit abzustellen sei. Maßgebend ist hierfür das Ende des Leistungszeitraums, in dem die anwaltliche Tätigkeit ...mehr

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zfs 07/2021, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gem. § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gem. Nr. 1008 VV RVG in dem von den Bekl. geltend...mehr

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zfs 07/2021, Umsatzsteuer a... / 3 Anmerkung:

Höhe des Umsatzsteuersatzes Berechnung der Umsatzsteuer Nach Nr. 7008 VV RVG erhält der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer auf die Vergütung in voller Höhe, es sei denn, sie bleibt gem. § 19 Abs. 1 UStG unerhoben, nämlich dann, wenn der Rechtsanwalt sog. Kleinunternehmer ist. Gem. § 12 Abs. 2 UStG beträgt der Umsatzsteuersatz für die Vergütung des Rechtsanwalts regelmäßig 19 % der ...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat seinen in Berlin kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt K am 3.1.2021 beauftragt, vor dem ArbG Hamburg Kündigungsschutzklage zu erheben (Streitwert: 9.000,00 EUR). Rechtsanwalt K erhebt auftragsgemäß diese Klage und nimmt den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem ArbG Hamburg wahr. Zu diesem Termin reist Rechtsanwalt K m...mehr

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zfs 07/2021, Kostenerstattu... / Sachverhalt

Der Kl. hatte vor dem LG Saarbrücken eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Bekl. zu 1 und deren vermeintliche Gesellschafter als Bekl. zu 2 bis 4 im Wege einer Stufenklage auf Zahlung von Maklerprovision in Anspruch genommen. In seiner für alle Bekl. abgegebenen Verteidigungsanzeige wies der Prozessbevollmächtigte der Bekl. darauf hin, dass die Bekl. zu 1 nicht existiere...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / III. Repräsentant

Dem Versicherungsnehmer kann ein Versäumnis seines Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung in Ausnahmefällen dann zugerechnet werden, wenn der Anwalt mit der umfassenden Betreuung des Vertragsverhältnisses betraut ist und der Versicherungsnehmer die Betreuung des Rechtsschutzfalls vollständig in die Hände des Rechtsanwalts legt. Der beauftragte Rechtsanw...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin hatte für den Kläger vor dem ArbG Aachen eine Klage über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eingereicht. Während dieses Rechtsstreits hat die Anwältin für den Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Fortzahlung der vollen monatlichen Bruttovergütung für den Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist...mehr

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zfs 07/2021, Keine Dynamisi... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die geltend gemachten Auskunfts- und Leistungsansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und den unter Nr. 3 ergänzend gestellten Antrag auf “Beauskunftung und Berücksichtigung' bezüglich der Hauptversicherung im Ergebnis zutreffend abgelehnt." 1. Der Antrag Nr. 1, mit dem eine Dynamisierung der dem Kl. rechtskräftig zugesprochenen Berufsunfähigkeit...mehr

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AGS 07/2021, Bestreiten des... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des LAG ist zuzustimmen. Allerdings ist zu bemängeln, dass das LAG Köln mehrfach von "Kostenfestsetzung" und "Kostenfestsetzungsverfahren" spricht. Um eine Verwechslung mit dem die Kostenerstattung zwischen den Parteien des Rechtsstreits betreffenden Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden, sollte vielmehr der Begriff der Vergütungsfestsetzung benutzt werde...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 4.5.3 Leistungsort bestimmter Dienstleistungen an Nichtunternehmer

Das deutsche Umsatzsteuergesetz enthält in § 3a Abs. 4 UStG eine besondere Leistungsortbestimmung für die sogenannten Katalogleistungen. Die entsprechende Regelung basiert in vollem Umfang auf dem Unionsrecht. Sie sieht vor, dass der umsatzsteuerliche Leistungsort der genannten Leistungen sich auch bei Leistungserbringung an Personen, die keine umsatzsteuerlichen Unternehmer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Nachfolgender Rechtsstreit

Rz. 95 Gegenstandsidentität: Die Anrechnung erfolgt nur insoweit, als sich die Gegenstandswerte des gerichtlichen Mahnverfahrens und des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Die Anrechnung führt dann aber nicht zum kompletten Wegfall der im Mahnverfahren angefallenen Terminsgebühr. Vielmehr vermindert sich der Anspruch des Prozessbevollmächtigten auf die im nachfolgen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Kostenerstattung im Rechtsstreit

Rz. 39 Erhält der Rechtsanwalt die volle Geschäftsgebühr VV 2503 im Rahmen der Beratungshilfe aus der Staatskasse ausgezahlt und werden dem Rechtsanwalt für den Mandanten im anschließenden Rechtsstreit sämtliche Kosten einschließlich der Verfahrensgebühr von dem Gegner erstattet (§§ 91, 103 ff. ZPO), so ist der Anwalt verpflichtet, den anrechenbaren Betrag von 46,75 EUR even...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 229 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in Höhe von 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich in Höhe von 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Partei führt den Rechtsstreit in vollem Umfang, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist

Rz. 29 Beispiel: Der Beklagte will seinen Anwalt mit der Abwehr einer gegen ihn gerichteten Klage i.H.v. 20.000 EUR beauftragen und bittet ihn zunächst, hierfür Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe lediglich zur Abwehr eines Teilbetrages i.H.v. 12.000 EUR bewilligt. Im Übrigen wird die Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Nach teilweiser Prozesskostenhilfe-Bewilligung wird der Rechtsstreit nur im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe durchgeführt

Rz. 30 Beispiel: Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage i.H.v. 25.000 EUR Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Gericht ordnet einen Termin im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren an und bewilligt nach mündlicher Verhandlung im Prüfungsverfahren Prozesskostenhilfe lediglich i.H.v. 20.000 EUR; in Höhe der weiteren 5.000 EUR sieht d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Partei führt den Rechtsstreit, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist

Rz. 226 Häufig kommt es vor, dass das Gericht der Partei Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der beabsichtigten Prozessführung bewilligt. Soweit die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nämlich nur teilweise Aussicht auf Erfolg bietet, hat das Gericht die Bewilligung auf denjenigen Teil zu beschränken, der hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Im Übrigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Terminsgebühr bei Erledigung des Rechtsstreits

Rz. 185 Wird der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, kann dies zu einer Reduzierung des Gegenstandswertes führen. Inwiefern dies Auswirkungen auf die Terminsgebühr hat, hängt von Art und Zeitpunkt der Erledigungserklärung ab. a) Übereinstimmende Erledigungserklärungen erstmals im Termin Rz. 186 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung reduziert sich der Stre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der vollen Verfahrensgebühr bei zwischengeschaltetem Mahnverfahren auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (sog. Kettenanrechnung)

Rz. 170 Der BGH[148] hat entschieden, dass wenn die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen ist, bei der Kostenfestsetzung die gemäß VV 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß VV 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebühren des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 28 Im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen die Gebühren der VV 3100 ff. Abgesehen von der Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 4 hat das Verfahren keinen Einfluss auf die Gebühren des nachfolgenden Verfahrens vor dem Gericht. Rz. 29 Fraglich ist, ob für die Streitwertfestsetzung nach § 40 GKG auf den Zeitpunkt der Klageerhebung oder den des Schlichtungsantrags abzustellen ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 40 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm. zu V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Volle Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 45 Beispiel: Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Nach Abgabe an das zuständige LG wird mündlich verhandelt. Die Mahnverfahrensgebühr (VV 3305) ist jetzt in vollem Umfang auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (VV 3100) anzurechnen (Anm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 78 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Terminsgebühr des Mahnverfahrens gemäß Anm. Abs. 4 zu VV 3104 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag gegen einen Mahnbescheid über 7.500 EUR Wid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Teilweise Anrechnung auf Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 47 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Mahnverfahrensgebühr VV 3305 gemäß Anm. zu VV 3305 nur so weit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 3, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhäl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 98 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Terminsgebühr des Mahnverfahrens gemäß Anm. Abs. 4 zu VV 3104 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Teilweise Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei geringerem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 77 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen geringeren Wert, wird die Terminsgebühr nur soweit angerechnet, als sich seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken, also analog VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 5, sofern die Sache abgegeben und das streitige Verfahren durchgeführt wird. Beispiel: Der Anwalt erhält einen Auftrag gegen einen Mahnbesche...mehr