Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Patentanwalt neben Prozessbevollmächtigtem

Rz. 43 In bestimmten Fällen kann die Partei, soweit ein Patentanwalt in einem Rechtsstreit mitgewirkt hat, die Erstattung der Gebühren des Patentanwaltes verlangen. Die entsprechende Erstattungspflicht des unterlegenen Gegners richtet sich nicht nach § 91 ZPO, sondern nach § 143 Abs. 3 PatG, § 27 Abs. 3 GebrMG, § 140 Abs. 3 MarkenG. Nach der neueren Rspr. des BPatG[31] richt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Inhalt des Termins

Rz. 131 Es ist weder eine streitige Verhandlung noch das Stellen von Anträgen im Termin erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn das Gericht mit einer oder beiden Parteien den Rechtsstreit betreffende sachliche oder rechtliche Gesichtspunkte bespricht. Der Gesetzgeber wollte mit dieser weiten Fassung eine erhebliche Vereinfachung bewirken, viele Streitfragen beseitigen und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 39 Eine Aufklärungspflicht kraft Gesetzes enthält auch § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG .[55] Danach muss der Anwalt den Mandanten vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung im arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges hinweisen. Die Hinweispflicht erstreckt sich auf den Umstand, dass auch die Kosten von der Partei selbst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 22 In der Kostenrechnung müssen die abgerechneten Angelegenheiten genau bezeichnet werden. Hierzu genügt grundsätzlich die Angabe der Parteien zur Konkretisierung, also "Rechtsstreit A./.B". Sind bei dem Anwalt allerdings mehrere Verfahren derselben Parteien anhängig, was insbesondere in Miet- oder Familiensachen häufig vorkommen wird, so sind weitere Angaben zur Konkret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mandant und Vertragspartner

Rz. 5 Der Anwalt ist Interessenvertreter. Er besorgt die Geschäfte eines anderen (§ 675 BGB). Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit ist der Einsatz zugunsten eines Trägers von Rechten und Pflichten (Mandanten). Dazu bedarf es nicht notwendig eines Rechtsgeschäfts und insbesondere nicht stets eines Auftrages durch den Vertretenen. Der Mandant eines Anwalts, dessen Belange d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Strafsachen, gerichtlichen Bußgeldsachen, Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, in Verfahren nach dem IStGH-Gesetz, in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in Verfahren nach § 151 Nummer 6 und 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stellt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verjährung

Rz. 5 Die Anmeldung einer Forderung zum Musterverfahren bewirkt indes die Hemmung der Verjährung bis zum Abschluss des Musterverfahrens (§ 204 Abs. 1 Nr. 6a, Abs. 3 BGB). Der Anmelder, der die Forderung angemeldet hat, kann das Musterverfahren abwarten, und dann die Geltendmachung seines Anspruchs fortsetzen. Wenn auch der Anmelder weder an dem Musterverfahren noch an einem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter

Rz. 13 Dieser Begriff ist nicht wörtlich zu verstehen. Gemeint ist damit nicht nur der Rechtsanwalt, der mit der Vertretung in einem Rechtsstreit beauftragt worden ist, sondern jeder Rechtsanwalt, der mit der Gesamtvertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen Verfahren beauftragt war. Hierzu zählen also insbesondere (nicht abschließend):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Volle Anrechnung der erhöhten Verfahrensgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandsgleichheit

Rz. 31 Die Anrechnung führt nicht zum kompletten Wegfall der im Mahnverfahren angefallenen Terminsgebühr. Vielmehr vermindert sich der Anspruch des Prozessbevollmächtigten auf die im nachfolgenden Rechtsstreit entstandene Terminsgebühr um den entsprechenden Gebührenbetrag.[29] Die Anrechnung erfolgt daher lediglich hinsichtlich des gleichen Gegenstandswerts. Beispiel: Nach E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Abs. 1 erklärt die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 und 4 (VV 3100 bis 3213; 3400 bis 3406), das heißt die Gebühren eines erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens, die Gebühren eines Rechtsmittelverfahrens und die Gebührenregelungen für Einzeltätigkeiten für entsprechend anwendbar. Grundsätzlich können daher alle dort aufgeführten Gebühren anfallen wie i...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / Leitsatz

1. Für die Berechnung der Terminsgebühr ist grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache maßgeblich, auch wenn der Kläger seine Klage nach Aufruf der Sache in der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise zurückgenommen hat. 2. Hat der Kläger hingegen seine Klage vor der mündlichen Verhandlung einseitig für teilweise in der Hauptsache erledigt erklärt, ist mit Eingang dieser ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Änderung des Gegenstandswerts

Rz. 11 Grundsätzlich gilt für die Bewertung des Gegenstands im Rechtsstreit § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 40 GKG, § 34 FamGKG. Maßgebend ist der Wert bei Einreichung des instanzeinleitenden Antrags. Dieser Wert bleibt auch dann maßgebend, wenn sich der Wert vor Eingang der Sache beim Empfangsgericht ändert. Da das weitere Verfahren nach Verweisung keine neue Angelegenheit eröffn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Anwaltswechsel

Rz. 299 Lässt sich eine Partei im selbstständigen Beweisverfahren von einem bei dem Hauptsachegericht nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vertreten, liegt in der Regel kein notwendiger Anwaltswechsel nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO vor.[372] Denn bei Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist regelmäßig mit einem nachfolgenden Rechtsstreit zu rechnen.[373] Die Kosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Anrechnung nach Kopfteilen

Rz. 57 Bei dieser Berechnungsvariante wird die erhöhte Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens durch die Anzahl der Mandanten d.h. nach Kopfteilen aufgeteilt. I. Mahnverfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Es ist unklar, ob die Vergütungsvereinbarung wirksam ist

Rz. 76 Probleme treten auf, wenn die Parteien darüber streiten, ob die Vergütungsvereinbarung nichtig ist. Der Anwalt gerät dann in ein Dilemma. Er läuft Gefahr, dass er im Rechtsstreit später völlig unterliegt, nämlichmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verbandsprozess

Rz. 242 Die anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert es i.d.R. nicht, dass der Prozessbevollmächtigte der Wohnungseigentümergemeinschaft sämtliche Prozessunterlagen kopiert und komplett jedem einzelnen Wohnungseigentümer zugeleitet werden (Nr. 1 Buchst. c). Es reicht vielmehr aus, den Vertreter der Wohnungseigentümer (Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Mehrere Angelegenheiten

Rz. 54 Soweit der Verfahrensbevollmächtigte in mehreren Angelegenheiten tätig wird, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 55 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen, so beginnt damit auch für den Verkehrsanwalt eine neue Angelegenheit.[33] Die Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 entsteht erneut (§ 21 Abs. 1), wird aber angerechnet (VV Vorb. 3 Abs. 6)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verschiedene Gegenstände

Rz. 217 Anders verhält es sich, wenn gleichartige Gebühren mit unterschiedlichen Gebührensätzen nach verschiedenen Teilgegenständen anfallen. In diesem Fall gilt nicht automatisch der höchste Gebührensatz. Vielmehr greift jetzt Abs. 3. Danach erhält der Anwalt ausnahmsweise mehrere Gebühren, und zwar aus den Werten der jeweiligen Teilgegenstände. Beispiel: In einem Rechtsstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Überschreiten des Gebührenrahmens

Rz. 132 Unzulässig ist die Festsetzung von Rahmengebühren, wenn der gesetzliche Rahmen überschritten ist und zwar auch dann, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung des Auftraggebers vorliegt und auch diese den Voraussetzungen des § 3a genügt. Der Wortlaut des Abs. 1 S. 1 ist eindeutig: Festgesetzt werden kann nur die gesetzliche Vergütung, nicht auch ein vereinbartes Ho...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 25 Die Rspr. zur Zurückverweisung i.S.d. Abs. 1 verhält sich zurzeit wie folgt: Rz. 26 Grundurteil:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Betragsrahmengebühren

Rz. 58 Richten sich die Verfahrensgebühren des Verfahrensbevollmächtigten nicht nach dem Gegenstandswert (§ 3 Abs. 1 S. 1), so erhält der Terminsvertreter ebenfalls die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Dies geschieht allerdings nicht dergestalt, dass der Verfahrensbevollmächtigte seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 bestimmt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift des § 21 steht im Zusammenhang mit den Regelungen des § 15, die den Umfang des Gebührenrechtszugs (Angelegenheit) bestimmen. Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1 ist als eine Ausnahmevorschrift zu § 15 Abs. 2 zu verstehen, wonach der Anwalt die Gebühren in demselben Rechtszug grundsätzlich nur einmal erhält. Ohne Abs. 1 würde der Anwalt nach § 15 Abs. 2 i.V.m. § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Der Gegenstand der nachfolgenden Angelegenheit ist umfangreicher

Rz. 67 Ist der Gegenstand des nachfolgenden Verfahrens umfangreicher, wird dennoch nur die Gebühr aus dem geringeren Wert angerechnet, da der Anwalt nur insoweit vorher tätig war. Beispiel: Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000 EUR geltend. Die Sache ist umfangreich und schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 5 Voraussetzung der Anwendung von VV 1005, 1006 ist, dass in sozialrechtlichen Angelegenheiten Betragsrahmengebühren anfallen. Dies ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 dann der Fall, wenn das GKG nicht anwendbar ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §§ 183, 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3511 und 3517 betreffen ausschließlich Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1). Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG ist das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anzuwenden, soweit dies im SGG bestimmt ist. Das SGG regelt in §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abtretungsfälle

Rz. 107 Nach Auffassung des BGH[43] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Art des Auftrags im nachfolgenden Verfahren

Rz. 43 Der Anwalt im Zivilverfahren muss nicht mehr als Prozessbevollmächtigter tätig werden – so aber noch § 89 BRAGO.[30] Der Wortlaut der neuen Anrechnungsbestimmung ist weiter gefasst als der der BRAGO. Dies ist auch richtig. Anderenfalls könnte der mit einer Einzeltätigkeit im Zivilprozess beauftragte Anwalt mehr verdienen als der Prozessbevollmächtigte. Rz. 44 Die Anrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / m) Nebenintervention

Rz. 97 Soweit der Vertreter des Nebenintervenienten beim Abschluss einer Einigung mitwirkt, kann auch er eine Einigungsgebühr erhalten. Zwei Voraussetzungen müssen allerdings gegeben sein. Zum einen muss der Nebenintervenient Partei des Einigungsvertrages geworden sein.[80] Dazu reicht es aus, dass der Nebenintervenient der Einigung beigetreten ist, dass also die zwischen den...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Bebauungsplan

Rz. 106 Die Anfertigung einer farbigen Fotokopie eines Bebauungsplanes gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO kann ebenfalls die Dokumentenpauschale auslösen, wenn die Fertigung erforderlich war (siehe auch Rdn 43 f.). Hiervon ist in einem verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Bebauungsplans auszugehen (zur Höhe vgl. Rdn 196 f.).[180]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 37 Nach VV 3400 erhält der Verkehrsanwalt eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens jedoch 1,0. Diese Kappung beruht auf der gesetzlichen Beschränkung des Pflichtenkreises; Prozessführung und die damit verbundene Beratung sind ja vom Prozessbevollmächtigten wahrzunehmende Aufgaben.[30] Die Vorschrift stellt damit eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Anhörung der Beteiligten (Abs. 2 S. 3)

Rz. 32 Nach Abs. 2 S. 3 sind die Beteiligten anzuhören, also insbesondere Rz. 33 Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach §...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 110 Muss keine Kürzung der Verfahrensgebühren aus den Einzelstreitwerten vorgenommen werden, weil der Höchstwert nach § 15 Abs. 3 nicht erreicht wird, unterfällt die volle 0,8-Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 2 der Anrechnung. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 2.000 EUR wird auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR verhandelt. Eine Einigung scheitert, so dass das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu VV 3105

Rz. 91 Die Terminsgebühr kann für den Hauptbevollmächtigten schließlich auch nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu VV 3105 anfallen, wenn er zunächst im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil oder einen Versäumnisbeschluss erwirkt hatte. Beispiel: Die in Köln ansässige Partei beauftragt dort einen Verfahrensbevollmächtigten für einen Rechtsstreit vor dem LG München I. Da der Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erteilung des Auftrags

Rz. 10 Der Mandant muss dem Anwalt den Auftrag erteilt haben, dass er mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr führen soll. Im Regelfall wird sich dieser Auftrag leicht feststellen lassen, nämlich dann, wenn die Partei den Anwalt ausdrücklich damit beauftragt hat, neben einem bereits bestellten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten tätig zu werden oder vor einem auswä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anspruch ist auf die Gebührenerhöhung nach VV 1008 beschränkt

Rz. 148 Der BGH hatte zu § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO entschieden, dass sich die Bewilligung der PKH bezüglich der Anwaltsgebühren auf die Erhöhungsbeträge nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO beschränkt, wenn der Rechtsanwalt mehrere Streitgenossen vertritt, die nicht alle die persönlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH erfüllen.[264] Insbesondere unter Hinweis auf diese Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (a) Tätigkeit für einen Unternehmer

Rz. 31 Handelt es sich bei dem ausländischen Leistungsempfänger um einen Unternehmer, ist Leistungsort der Ort seiner Betriebsstätte (§ 3a Abs. 1 UStG). Rz. 32 Danach ist also zu differenzieren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Vertretung mehrerer Auftraggeber, VV 1008

Rz. 43 Im Falle der Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Verfahrensgebühr nach VV 1008. Dies gilt auch für die Gebühr des VV 3400. Dennoch steht dem Verkehrsanwalt nicht schon deshalb die erhöhte Verfahrensgebühr zu, weil der Verfahrensbevollmächtigte mehrere Auftraggeber vertritt, vielmehr muss auch er für mehrere Auftraggeber tätig sein.[31] Beispiel: Der in Mü...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 21 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Anm. S. 1 Nr. 3 zu VV 3106 regelt, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die Terminsgebühr aus dem Betragsrahmen nach VV 3106 erhält. Auch dies gilt seit dem 2. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anerkenntnis

Rz. 81 Läuft die Regelung in einer als "Einigung" bezeichneten Vereinbarung darauf hinaus, dass praktisch ein vollkommenes Anerkenntnis des Beklagten gegeben wird, fehlt es an dem erforderlichen Nachgeben der Parteien, so dass keine Einigungsgebühr ausgelöst wird.[54] Dies wird in Anm. Abs. 1 S. 2 ausdrücklich klargestellt. Läuft die "Einigung" dagegen auf ein Anerkenntnis de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übersendung an einen Anwalt höherer Instanz

Rz. 123 Voraussetzung für die Anwendung der Anm. zu VV 3400 ist, dass der Anwalt die Handakten mit gutachterlichen Äußerungen an den Bevollmächtigten eines höheren Rechtszugs übersendet. Die Versendung an einen Anwalt gleicher Instanz ist nicht nach Anm. zu VV 3400 zu vergüten. Soweit der Anwalt hier die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen verbindet, ist seine Tätigke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anträge zur Prozess- und Sachleitung und spätere Verhandlung

Rz. 224 Gleiches (vgl. Rdn 221 f.) gilt, wenn über einen Teil nur Anträge zur Sach- und Prozessleitung gestellt werden und im Übrigen verhandelt wird. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 2.000 EUR wird bei Nichterscheinen des Beklagten auf Antrag des Klägers vertagt. Anschließend wird Widerklage über 18.000 EUR erhoben. Die Klage erledigt sich oder wird zurückgenommen. Verh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahrensbevollmächtigter wird Verkehrsanwalt und umgekehrt

Rz. 72 Wird der Verfahrensbevollmächtigte im späteren Verlauf des Verfahrens zum Verkehrsanwalt bestellt oder wird der zunächst als Verkehrsanwalt beauftragte Anwalt später Verfahrensbevollmächtigter, so entsteht sowohl die Verfahrensgebühr nach VV 3100 als auch die Gebühr nach VV 3400. Da beide Gebühren jedoch wesensgleich sind, kann der Anwalt die Gebühren nicht nebeneinan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Übersicht

Rz. 45 Der Anwalt erhält nach VV 3401 eine halbe Verfahrensgebühr sowie nach VV 3402 eine Terminsgebühr (z.B. VV 3104). Daneben kann er u.U. auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006 oder eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004; VV 1005, 1006 verdienen (vgl. Rdn 76 ff.). Rz. 46 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen, so e...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / b) Beide Parteien müssen Gerichtskosten nachzahlen

Rz. 27 Müssen nach Abschluss des Verfahrens beide Parteien Gerichtskosten nachzahlen, dann können sich weder untereinander noch gegen die Landeskasse Erstattungsansprüche ergeben. Beispiel 6: In einem Rechtsstreit zahlt der Kläger die 3,0-Gerichtsgebühr aus dem vorläufigen Streitwert von 5.000,00 EUR (483,00 EUR) voraus. Der Beklagte verteidigt sich mit zwei Hilfsaufrechnung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertaddition

Rz. 126 Bei der Vertretung mehrerer Kläger gelten die allgemeinen Regeln, nach denen der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal aus dem zusammengerechneten Wert fordern kann. Es gilt darauf zu achten, dass bei der Vertretung mehrerer Kläger in ein und demselben Verfahren allerdings wegen unterschiedlicher Gegenstände in Folge der Regelung des § 16 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zahlung im oder während des Verfahrens

Rz. 74 Zahlt der Gegner "freiwillig" während oder nach Abschluss des Rechtsstreits außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können Hebegebühren, soweit sie erstattungsfähig sind, nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, wobei umstritten ist, ob es sich noch um Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) oder um Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) handelt. Einig ist man sich jed...mehr