Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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zfs 11/2008, Anspruch des in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts gegen Rechtsschutzversicherung

ARB (1994) § 5 Abs. 1a S. 1, Abs. 2a § 17 Abs. 1 S. 1; VVG §§ 74 ff.; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3 Leitsatz 1. Eine mitversicherte Person ist nicht berechtigt, Versicherungsleistungen gegenüber der Rechtsschutzversicherung im eigenen Namen geltend zu machen. 2. Dem in den Rechtsschutzversicherungsvertrag als mitversicherte Person einbezogenen Rechtsanwalt steht für seine gerichtliche T...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschutzversicherung in den Jahren 2009 und 2010 (Teil 2)

Fortsetzung des Beitrags, erschienen in zfs 06/2011 (S. 306) VIII. Unterrichtungspflicht durch den Versicherungsnehmer (§ 17 ARB) Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine RS-Versicherung für Selbständige, die Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande einschließt. Dem Vertrag liegen die ARB 20...mehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschutzversicherung in den Jahren 2009 und 2010 (Teil 1)

A. Einführung Die Rechtsschutzversicherung (RS-Versicherung) ist immer noch von großer Bedeutung, sowohl für den Rechtsanwalt, dessen Honorar beim Vorliegen einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers gesichert ist, als auch für den Mandanten, der ohne eine RS-Versicherung oft nicht in der Lage ist, sein Recht durchzusetzen. Die Beitragseinnahmen der Rechtsschutzversiche...mehr

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zfs 02/2008, Gregor Samimi, AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung

DeutscherAnwaltVerlag, 303 Seiten, broschiert, mit CD, 46 EUR Der Inhalt des Buches hält mehr als der Titel verspricht: Neben den Musterschriftsätzen gibt der Autor einen umfassenden Überblick über die Systematik und Probleme der Rechtsschutzversicherung. Von Rechtsschutzversicherungen werden jährlich 3,5 Mio. Schadenfälle abgewickelt, im Regelfall unter Beteiligung von Rechts...mehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschu... / I. Aufgabe der Rechtsschutzversicherung (§ 1 ARB)

Nach § 1 ARB[1] trägt der Versicherer die für die Interessenwahrnehmung anfallenden Kosten. Nach § 17 Abs. 5c cc ARB hat der Versicherungsnehmer (VN) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Erhöhung der Kosten führt. Das LG Essen[2] stellt fest, dass eine unnötige Erhöhung der Kosten dann vorliegt, wenn eine anhängige Leistungsklage wegen der Rückabwicklung eines Darlehns...mehr

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AGS 04/2009, Arbeitslosengeld II als Einkommen; Abzugsfähigkeit von Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer und Rechtsschutzversicherung

ZPO § 115 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Leitsatz Arbeitslosengeld II ist Einkommen gem. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO. Zur Abzugsfähigkeit von Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer und Rechtsschutzversicherung gem. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO. OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.11.2008–9 WF 333/08 1 Aus den Gründen 1. Zutreffend hat das AG das so genannte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) von 751,20 EUR dem ...mehr

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AGS 02/2009, Handbuch der Rechtsschutzversicherung. Von Rechtsanwalt Hans Buschbell und Rechtsanwalt Manfred Hering. 4. Aufl. 2009. Deutscher Anwaltverlag Bonn. LVI, 742 S. 80,00 EUR.

Das Werk "Handbuch Rechtsschutzversicherung" erscheint zwischenzeitlich in der 4. Aufl. und beweist damit seine Qualität und Akzeptanz in der anwaltlichen Praxis. Das Werk versteht sich nicht als Kommentar oder Lehrbuch, sondern als echtes Praxishandbuch, bei dem die Mandatsbearbeitung stets im Vordergrund steht. Daher ist dem Mandat in der Abwicklung bei Beteiligung einer Re...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / 2. Rückzahlungsklage der Rechtsschutzversicherung

Die gerichtliche Festsetzung des Kostenerstattungsanspruchs gegen die Staatskasse hat keine Bindungswirkung für die dem freigesprochenen Angeklagten durch seinen Rechtsschutzversicherer zu erstattenden Kosten.[23] Der Entscheidung des AG Wiesbadens lag folgender Fall zugrunde: Die klagende RS-Versicherung hat im Rahmen eines Strafverfahrens gegen ihren VN Anwaltskosten als Vor...mehr

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AGS 10/2011, Rechtsschutzversicherung für Anfänger. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Klaus Schneider. Verlag C.H. Beck, München 2011. XIII,284 S. 32,90 EUR

In der bewährten "Anfänger-Reihe", in der bereits seit langem die Dauerbrenner "BRAGO bzw. RVG für Anfänger" von Enders oder "Zwangsvollstreckung für Anfänger" von Heussen/Damm erschienen sind, bringt der Verlag nunmehr auch einen Einführungsband für das in der anwaltlichen Praxis so bedeutsame Gebiet der Rechtsschutzversicherung heraus. In zahlreichen Rechtsgebieten, insbes...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a)

Die Rechtsschutzversicherung ist ihrer Natur nach eine Schadenversicherung. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) findet sich ihre gesetzliche Regelung in den §§ 158 l bis 158 o, also im zweiten Abschnitt des Gesetzes, der die Schadenversicherung regelt. Der Gesetzgeber hat durch diese Einordnung deutlich den Charakter als Schadenversicherung hervorgehoben. Grundsätzlich gelte...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Einführung

Die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung gehört zum Standardrepertoire jedes z.B. im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts. Im Familienrecht ist in den meisten Checklisten zur Mandatsaufnahme hierzu überhaupt nichts vorgesehen. Zu Unrecht: Auch für den Scheidungsanwalt ist die Rechtschutzversicherung interessant. Es soll mit dem Beitrag näher dargestellt werden, welche Berei...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c)

Dieser zuletzt genannte Anspruch auf Kostenbefreiung wird in der Praxis durch die sog. Deckungszusage gewährleistet. Danach bestätigt der Rechtsschutzversicherer den Umfang des für den Rechtsschutzfall bestehenden Versicherungsschutzes, in der Regel durch schriftliche Mitteilung. Der Versicherungsnehmer hat auf die Erteilung der Deckungszusage einen klagbaren Anspruch (vgl. u....mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 7. Zusammenfassung

Rechtsstreitigkeiten zwischen Eheleuten können nur dann durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, wenn der Mandant Versicherungsnehmer und nicht nur mitversicherte Person ist. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt und birgt so manche (positive) Überraschung. Nur Ansprüche familienrechtlicher Natur sind vom Ausschluss umfasst, sämtliche weitere schuldrechtli...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / d)

Die Versicherungsbedingungen ("ARB" – Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) sind in ihrer Entwicklung mehrfach grundlegend revidiert worden. Bei sorgfältiger Arbeit ist insoweit in jedem Fall zu empfehlen, sich vom Mandanten die, seinem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen vorlegen zu lassen. Zwischen den ARB 75, den ARB 94, den ARB 2000 und den in letzter Zeit t...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b)

Welcher Anspruch lässt sich hieraus ableiten? Grundsätzlich hat der Versicherer im Versicherungsfall zwei Leistungen zu gewähren: ein Anspruch auf Sorgeleistung, die sich gewissermaßen als Servicefunktion aus dem Versicherungsvertrag ergibt, also beispielsweise Hilfe bei der Auswahl des Rechtsanwalts u.a.; ein Anspruch auf Kostenbefreiung, der in der Praxis den wesentlichen Umf...mehr

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FoVo 02/2009, Rechtsschutzv... / 3 Der Praxistipp

BGH stärkt die Gläubiger Die Entscheidung stellt eine wesentliche Stärkung der Möglichkeiten eines Gläubigers dar. Während die Kosten der reinen Vollstreckungsmaßnahmen durchweg verträglich sind, verursachen einerseits Maßnahmen der Informationsbeschaffung und andererseits Einziehungsklagen erhebliche Kosten. Hier ist insbesondere an die Durchsetzung von Ansprüchen auf Lohnve...mehr

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zfs 05/2008, Rechtsschutzve... / I. Einleitung

Bekanntlich entfällt die Deckung in der Rechtsschutzversicherung beim Straf-Rechtsschutz, wenn der Versicherte wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt wird. So gehen Rechtsschutzversicherer wie Rechtsanwälte regelmäßig davon aus, dass in einem solchen Fall eventuell zuvor vom Rechtsschutzversicherer geleistete Vorschüsse diesem vollständig zu erstatten sind, wegen de...mehr

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zfs 03/2011, Mediation und Rechtsschutzversicherung

Die Bundesregierung hat am 12.1.2011 ein Gesetz zur Förderung der Mediation beschlossen. § 2 des Regierungsentwurfs (RE) regelt das Verfahren und die Aufgaben des Mediators. Nach Abs. 4 bestimmen die Parteien im "allseitigen Einverständnis", welche weiteren Personen in die Mediation einbezogen werden können, d.h. an den Mediationsverhandlungen teilnehmen dürfen. Die Anwesenhe...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / DBV-Winterthur

Der Versicherer trägt die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation bis zu einem maximalen Honorar von 500,00 EUR.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / HDI-Gerling

Für Beratung und … für eine außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation einer zum Richteramt befähigten Personmehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 2. Beteiligter Personenkreis

a) Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers im Versicherungsverhältnis. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel eine Bindungsfrist von einem Monat bei Antragstellung, welche gleichzeitig für den Rechtsschutzversicherer eine Annahmefrist ist. Der Rechtsschutzversicherer nimmt dann das Vertragsangebot des Versicherungsnehmers entweder ausdrücklich schrif...mehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschu... / III. Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f ARB)

1. Rechtschutz für Leistungen zur Grundsicherung Der Kläger begehrt Leistungen aus einer RS-Versicherung, die er seit Mai 2004 bei der Beklagten hält. Nach § 2f ARB 2000 umfasst der Versicherungsschutz "Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten". Der Kläger führte vor dem Sozialgericht einen Prozess wegen Leistungen zu...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / RSU Rechtschutzunion

Für Beratung … sowie für die Erstberatung gegenüber dem Sozialamt wegen der Verpflichtung zum Unterhaltmehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschu... / II. Der Arbeitsrechtsschutz (§ 2b ARB)

1. Androhung einer betriebsbedingten Kündigung Der BGH[3] hat durch seine Entscheidung einen jahrelangen Streit zur Frage des Rechtsschutzfalles bei einer angedrohten Kündigung zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherer entschieden: Anfang 2006 teilte die Arbeitgeberin, bei der der Kläger in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht, ihm mit, dass sein Arbeitsplatz im...mehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschu... / IV. Vertrags-Rechtsschutz

1. Versicherungsschutz für Einziehungsklage gegen Drittschuldner Die Klägerin, ein Handwerksunternehmen, nimmt die Beklagte auf Leistung aus einer RS-Versicherung in Anspruch. Dem Versicherungsvertrag liegen die ARB 92 zugrunde, die den ARB 75 entsprechen. Versicherungsschutz ist u.a. vereinbart für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige (gem. § 24 Abs. 1, 2, 4 und 5 ARB 9...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / 3. Rechtsanwalt und Deckungszusage

Das OLG Düsseldorf hatte einen Honorarrechtsstreit zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und seinem rechtsschutzversicherten Mandanten zu entscheiden.[25] Zwischen den Parteien wurde ein Anwaltsvertrag zwecks Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlicher Aufklärungspflichtverletzung vereinbart. Der Klägerin war bei der Auftragserteilung kein unbeschränktes Mandat erte...mehr

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zfs 05/2008, Rechtsschutzve... / b) ARB 94/2000/2008

§ 2 ARB 94 (VdS-Musterbedingungen, Stand Januar 1995) bzw. ARB 2000 (GDV-Musterbedingungen, Stand Juli 2006) bzw. ARB 2008 (GDV-Musterbedingungen, Stand Juli 2007): Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis § 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz [ … ] i) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfesmehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschu... / A. Einführung

Die Rechtsschutzversicherung (RS-Versicherung) ist immer noch von großer Bedeutung, sowohl für den Rechtsanwalt, dessen Honorar beim Vorliegen einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers gesichert ist, als auch für den Mandanten, der ohne eine RS-Versicherung oft nicht in der Lage ist, sein Recht durchzusetzen. Die Beitragseinnahmen der Rechtsschutzversicherer sind im B...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c)

Häufig ergeben sich Probleme, wenn sich gedeckte Streitigkeiten mit solchen, die dem Risikoausschluss unterfallen, vermischen. Beispiel: Die Eheleute veräußern während des Scheidungsverfahrens das gemeinsame, im hälftigen Miteigentum stehende Hausgrundstück. Im Laufe des Scheidungsverfahrens erfolgt keine Regelung des Zugewinnausgleichs. Über eine Verteilung des auf dem Notara...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c) Quotenvorrecht

Für die Abrechnung gilt es auf das, auch in der Rechtsschutzversicherung geltende Quotenvorrecht noch einmal besonders hinzuweisen. Danach kann eine übergegangene Forderung nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgeübt werden, § 67 VVG. Wenn der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten bezahlt hat, gehen dessen Kostenerstattungsansprüche gegen den Pro...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b)

Wichtig für die Praxis des Familienrechtlers sind die "mitversicherten Personen". Nach § 74 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer in eigenem Namen eine Versicherung auch für einen anderen abschließen, diesen also mit einbeziehen. Es handelt sich dann um die im Versicherungsrecht sog. "mitversicherten Personen". Im Bereich der Rechtsschutzversicherung sind mitversicherte Perso...mehr

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zfs 05/2008, Rechtsschutzve... / a) ARB 75

§ 4 Abs. 3 ARB 75: Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wird, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann. Versicherungsschutz besteht, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird oder wenn kein...mehr

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FoVo 02/2009, Rechtsschutzv... / 1 Der Fall

Fall betraf ARB 75 und ARB 92 Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Leistung aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Dem Versicherungsvertrag liegen die ARB 92 zugrunde, die soweit streitentscheidend den ARB 75 entsprechen. Versicherungsschutz ist u.a. vereinbart für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige (gemäß § 24 Abs. 1, 2, 4 und 5 ARB 92) einschließlich des "Fir...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Roland Rechtschutz

Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen einer versicherten Person in unmittelbarem Zusammenhang mit Betreuungsanordnungen nach § 1896 ff. BGBmehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a) Deckung für die Deckungszusage?

Obgleich Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen unter den schuldrechtlichen Vertragsrechtsschutz nach § 2 d ARB 2000 fallen, sind Deckungsklagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer vom Versicherungsschutz ausgenommen, § 3 Abs. 2I h ARB 2000. Die Tätigkeit des Anwalts (s.o.) und die Klage auf Deckungszusage sind also nicht versichert.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Ein in der Praxis häufiges Problem stellt die Frage des zeitlichen Geltungsbereichs für den Versicherungsschutz dar. Hier müssen einige Besonderheiten beachtet werden. a) Wartezeiten Für den Beginn des Versicherungsschutzes ist vor allem darauf hinzuweisen, dass nach den ARB 94/2000 Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Vertrags- und Schadenersatzstreitigkeiten nach § 2 b ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 4. Der familienrechtliche Beratungsrechtsschutz

Nach § 2 k ARB 2000 wird für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten Beratungsrechtsschutz gewährt, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenrechtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. a) Ausländisches Recht Erstmals nach den ARB 2000 kann die Beratung auch im ausländischen Recht erf...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 5. Neue Leistungen neben der Beratung

Im Rahmen einer Internetrecherche des Autors, die natürlich keine Vollständigkeit erhebt, zeigte sich eine durchaus bunte Vielfalt von zusätzlichen Leistungsangeboten verschiedener Rechtsschutzversicherer. Hier gilt umso mehr: Ein Blick in die Bedingungen des Mandanten kann lohnen! Im Einzelnen wurden folgende Leistungserweiterungen neben dem reinen Beratungsrechtsschutz im fa...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / Advocard

Wird der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig, übernimmt Advocard die gesetzliche Vergütung bis zu einer halben Gebühr zuzüglich MwSt., bis zu 520,00 EUR insgesamt.mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / DEURAG

… Statt der Kosten für Rat oder Auskunft übernimmt der Versicherer die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation gem. § 5 Abs. 1c). … die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation bis zu acht Sitzungsstunden à maximal 180,00 EUR. Sind am Mediationsverfahren nicht versicherte Personen als Partei beteiligt, trägt der Versicherer die Kost...mehr

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zfs 05/2008, Rechtsschutzve... / III. Anwendung der ARB-Regelungen bei verkehrsrechtlichen Vergehen

In unserem Beispielsfall geht es um ein verkehrsrechtliches Vergehen. Zu klären ist, ob die ARB eine Rechtsgrundlage für die Rückforderung geleisteter Vorschüsse wegen der schließlich erfolgten rechtskräftigen Verurteilung enthalten. a) Voraussetzungen und Umfang einer Rückzahlungsverpflichtung Der Versicherungsnehmer genießt bei den verkehrsrechtlichen Straftaten von Anfang a...mehr

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zfs 06/2011, Die Rechtsschu... / B. Rechtsprechung zur ARB in den Jahren 2009 und 2010

Im Berichtszeitraum ist eine Vielzahl von Urteilen zur RS-Versicherung ergangen. Ein Teil der Rechtsprechung basiert auf hauseigenen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Dies heißt aber nicht, dass diese Urteile nicht auf alle AVBs anwendbar sind. Ansonsten ergeht ein entsprechender Hinweis. I. Aufgabe der Rechtsschutzversicherung (§ 1 ARB) Nach § 1 ARB[1] trägt der Versi...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / 6. Der Anspruch gegen den Versicherer

Wie oben bereits erwähnt, wird sich der Rechtsanwalt häufig bei Streitigkeiten zwischen Eheleuten einer Ablehnung unter Hinweis auf den Risikoausschluss ausgesetzt sehen. Es sollen deshalb noch einige Fragen zur Anspruchsdurchsetzung gegen den Rechtsschutzversicherer geklärt werden. a) Deckung für die Deckungszusage? Obgleich Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen unter den ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b) Klageart

Der Versicherer muss nach Ablehnung im Prozessfall auf Gewährung der Deckung verklagt werden. Der Klageantrag könnte lauten: Es wird festgestellt, dass die Beklagte XYZ-Rechtsschutzvers. AG verpflichtet ist, dem Kläger Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen seine Ehefrau aus dem Vorfall vom … auf Grund des Versicherungsvertrages Nr. 12345 zu gew...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a)

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers im Versicherungsverhältnis. Der Versicherungsnehmer hat in der Regel eine Bindungsfrist von einem Monat bei Antragstellung, welche gleichzeitig für den Rechtsschutzversicherer eine Annahmefrist ist. Der Rechtsschutzversicherer nimmt dann das Vertragsangebot des Versicherungsnehmers entweder ausdrücklich schriftl...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / IX. Mangelnde Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit (§ 3a ARB)

Die Folgen der mangelnden Erfolgsaussichten und der Mutwilligkeit, die seit den ARB 94 bis 2009 in § 18c ARB geregelt wurden, finden sich seit den ARB 2010 in § 3a. Auch weiterhin besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem Gutachterverfahren und dem Stichentscheidverfahren. Wesentliche Änderungen sind durch die Einführung von § 3a ARB 2010 nicht vorgenommen worden. 1. Kapazität...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a) Wartezeiten

Für den Beginn des Versicherungsschutzes ist vor allem darauf hinzuweisen, dass nach den ARB 94/2000 Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus Vertrags- und Schadenersatzstreitigkeiten nach § 2 b bis g eine Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn besteht, § 4 Abs. 4 ARB. Konkret bedeutet dies also, dass der Versicherungsfall erst drei Monate nach Beginn des Vers...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / a) Ausländisches Recht

Erstmals nach den ARB 2000 kann die Beratung auch im ausländischen Recht erfolgen, solange sie durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt vorgenommen wird. Handelt es sich um einen Altvertrag, für den z.B. die ARB 1975 galten, kann sich die Beratung jedoch nach § 25 Abs. 2 e Satz 2 nur auf deutsches Recht erstrecken. Die Beratung im ausländischen Familienrecht ist b...mehr

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FoVo 02/2009, Rechtsschutzv... / Leitsatz

Die Prozesskosten für eine Drittschuldner-Einziehungsklage fallen nicht unter die Risikobegrenzungsklausel des § 2 Abs. 3 Buchst. b ARB 75. Der Ausschluss einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen Dritter, die vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 2 Buchst. c ARB 75), erfasst seinem Sinn und Zweck nach die Einziehungsklage des...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c) Ende das Versicherungszeitraums

Die Dauer des Rechtsschutzversicherungsvertrags ist meist unbegrenzt, da in der Praxis auf fünf Jahre laufende Verträge abgeschlossen werden und sich dadurch nach den ARB´s eine stillschweigende Verlängerung um ein weiteres Jahr ergibt, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.mehr