Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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zfs 01/2013, Neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung – ARB 2012

1 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat im Oktober 2012 neue Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.[1] Inwieweit die deutschen Rechtsschutzversicherer die neuen ARB in Zukunft anwenden oder ihre hauseigenen Bedingungen den ARB 2012 anpassen werden, lässt sich zur Zeit nicht feststellen. Die Versicherer können jedenfalls...mehr

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zfs 01/2013, Neue Allgemein... / 1

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat im Oktober 2012 neue Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.[1] Inwieweit die deutschen Rechtsschutzversicherer die neuen ARB in Zukunft anwenden oder ihre hauseigenen Bedingungen den ARB 2012 anpassen werden, lässt sich zur Zeit nicht feststellen. Die Versicherer können jedenfalls ih...mehr

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zfs 11/2012, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

“ … II. 2. Die Unterlassungsklage ist auch begründet. a) Anspruch der Kl. aus § 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG Die Kl. verlangt zu Recht gem. § 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG von der Bekl., die Verwendung der unter § 5a Abs. 5a) bb) und b) bb) ihrer Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2009) geregelten Klausel insoweit zu unterlassen, als bei Beauftragung eines seitens d...mehr

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zfs 01/2013, Neue Allgemein... / A. Was hat sich gegenüber den ARB 2010 geändert?

Komplett geändert wurde der Aufbau der neuen Musterbedingungen. Angepasst wurden die ARB 2012 dem Aufbau der AKB und der AUB. Abgegangen ist man auch hier vom Aufbau nach Paragraphen. Dies ist aber vom Grundsatz her kein Problem. Wichtiger ist, dass der gesamte Aufbau der ARB verändert worden ist.mehr

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zfs 12/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Dresden / Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 1.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis...mehr

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zfs 01/2013, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Hannover / Andor Plaza Hotel Datum: Samstag, 15.2.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– EUR Mi...mehr

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zfs 11/2012, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Kl., … , macht gegenüber der Bekl., … , Ansprüche nach dem Unterlassungsklagegesetz und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend. Insb. streiten die Parteien um die Wirksamkeit zweier Klauseln in den Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der Bekl. Ihnen liegen die ARB 2009 zugrunde, die im Versicherungsfall eine variable Selbstbeteiligung vorsehen. Mit...mehr

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zfs 01/2013, Heiße Eisen

Nachdem der 50. Verkehrsgerichtstag mit seinen flankierenden Jubiläumsveranstaltungen fast 1.900 Teilnehmer nach Goslar gezogen hatte, kann man auch für den 51. Verkehrsgerichtstag mit einer hohen Beteiligung rechnen. Dies liegt an einer wieder sehr aktuellen Themenauswahl, die viele gegenwärtig kontrovers diskutierte Themen aus dem Verkehrsrecht aufgreift. So wird im Arbeits...mehr

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zfs 12/2012, Meldung eines ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist unbegründet." Die Bekl. beruft sich zu Recht auf die Ausschlussfrist des § 4 Abs. 4 ARB 75. Die entsprechende Klausel ist wirksam. Die Bedenken, die insoweit aus dem Transparenzgebot abgeleitet werden, haben den BGH nicht dazu veranlasst, die Wirksamkeit entsprechender Klauseln in Frage zu stellen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 20.7.2011 – IV ZR 180/10). Die Meldu...mehr

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AGS 09/2013, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von dem Beklagten grundsätzlich gem. §§ 667, 675, 611 BGB die Auszahlung der von dem Beklagten im Rahmen der Bearbeitung der Mandate eingenommenen Gelder verlangen. Dabei handelte es sich unstreitig ursprünglich um 5.069,18 EUR, wovon vorprozessual an den Kläger bereits 1.680,74 EUR ausgekehrt worden sind, sodass 3.388,44 EUR verblieben. Hiervon werden mit de...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Eintr... / 2 Aus den Gründen

Ein Erstattungsanspruch der Versicherungsnehmer besteht nicht. 1. a) Nach h.M. ersetzt die Rechtsschutzversicherung nur prozessual verursachte Forderungen des Gegners, nicht aber solche, die allein auf materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage beruhen (vgl. Armbrüster, in: Prölls/Martin, VVG, 28. Aufl. § 5 ARB 2008 II Rn 41). Nur prozessbedingte Anwaltskosten, die in einem Kost...mehr

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AGS Nr.11/2012, Eintrittspf... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Zahlung von 359,50 EUR gegen die Beklagte. Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 86 VVG i.V.m. § 17 Abs. 8 ARB 1994/2000 (bzw. § 20 Abs. 2 ARB 75). Die Beklagte hat einen Anspruch auf Freistellung von den vorgerichtlichen Kosten ihres damaligen Prozessgegners in Höhe von 359,50 EUR ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Eintrittspf... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte ist bei der Klägerin rechtsschutzversichert. Bestandteil des Versicherungsvertrages sind die ARB. Die Klägerin hat für einen von der Beklagten vor dem AG geführten Rechtsstreit Kostenschutz übernommen. In dortigem Verfahren wurde die Beklagte u.a. durch Schlussurteil verurteilt, an den dortigen Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden in Höhe...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Bedarfsermittlung Unterhalt

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AGS Nr.11/2012, Verfahrensg... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Klägerin kann von der Beklagten die Erstattung einer anwaltlichen Verfahrensgebühr nebst Auslagenpauschale für eine Tätigkeit ihrer Prozessbevollmächtigten im Berufungsverfahren nicht verlangen. Die Rechtspflegerin hat den Kostenfestsetzungsantrag daher zu Recht zurückgewiesen. 1. Die Verfahrensgebühr entsteht gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV für da...mehr

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zfs 10/2012, Klaus Schneider: Rechtsschutzversicherung für Anfänger

C.H. Beck, 1. Aufl. 2011, 284 Seiten, 32,90 EUR, ISBN: 987-3-40660-445-4 Harbauer hat in Fortbildungskursen gern erwähnt, dass sich Rechtsschutzversicherungsjuristen auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht einlassen müssen. Diesen Nährboden bringt Schneider locker mit. Er ordnet die Fülle des Stoffes systematisch. Vor der Folie der ARB 2008 arbeitet er die Strukturen der Rech...mehr

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zfs 10/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Samstag,10.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 J...mehr

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zfs 10/2012, Bindungswirkun... / 1 Aus den Gründen:

“… 3. Dem Kl. steht gegenüber der Bekl. auch ein Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Rechtsschutz gem. RS 1, RS 2 Ziff. 1 der “Versicherungsbedingungen Besonderer Teil – Rechtsschutz' der Bekl. i.V.m. dem geschlossenen Versicherungsvertrag zu. Die Bekl. muss sich zwar entgegen den Ausführungen in der angegriffenen Entscheidung nicht die Anerkenntnisf...mehr

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zfs 10/2012, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

I. Anwendbare Gesetzesvorschriften Bei der vom BGH vorgenommenen Festsetzung des Streitwertes für das Revisionsverfahren ist es nicht um den Zuständigkeitsstreitwert gegangen. Somit hat der BGH den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert festgesetzt. Die vom BGH mehrfach herangezogene Bestimmung des § 4 ZPO war hier nicht einschlägig. Die Wertvorschriften der §§ 3 ff....mehr

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zfs 9/2012, Erstattung vorg... / 2 Aus den Gründen:

“ … Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kl. hat unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Zahlung von 359,50 EUR gegen die Bekl. Ein solcher Anspruch ergibt sich insb. nicht aus § 86 VVG i.V.m. § 17 Abs. 8 ARB 1994/2000. Die Bekl. hat einen Anspruch auf Freistellung von den vorgerichtlichen Kosten ihres damaligen Prozessgegners i.H.v. 359,50 EUR gegen die ...mehr

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zfs 9/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Samstag, 29.9.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung/ 249,– EUR M...mehr

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zfs 8/2012, Umfang der Bera... / 2 Aus den Gründen:

“… II. Die Bekl. hat eine ihr obliegende Beratungspflicht aus dem Versicherungsmaklervertrag der Parteien verletzt. Hiervon ist das LG zu Recht ausgegangen. Nach Maßgabe des zwischen den Parteien im Jahre 2000 fortbestehenden Versicherungsmaklervertrages hatte die Bekl. die Rechtsschutzversicherung der Kl. umfassend zu betreuen und die Kl. richtig und umfassend zu beraten. Si...mehr

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AGS 8/2012, Gesamtes Kostenhilferecht

Gesamtes Kostenhilferecht. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Bearbeitet von Ralf Bendtsen, Vorsitzender Richter am LG Lüneburg, Dr. Barbara v. Daumiller, Fachanwältin für Versicherungsrecht in Traunstein, Dr. Dominik Härtl, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator in Dachau, Heiko Janssen, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Handels- und Gesellschaftsrec...mehr

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zfs 8/2012, Umfang der Bera... / Leitsatz

Kann beim Wechsel einer Rechtsschutzversicherung infolge der Ausschlussfrist des § 4 Abs. 3 lit. b ARB 94 eine Deckungslücke entstehen, handelt ein umfassend beauftragter Versicherungsmakler zwar pflichtwidrig, wenn er seinen Kunden vor dem Versichererwechsel nicht auf diesen Umstand hinweist. Der Maklerkunde kann aufgrund dieser Pflichtverletzung aber keinen Schaden ersetzt...mehr

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AGS 8/2012, Kostenübernahme... / Leitsatz

Erfolgt ein Anwaltswechsel, weil der ursprünglich mandatierte Rechtsanwalt krankheitsbedingt die Fortführung des Mandats nicht gewährleisten kann, so handelt es sich um einen notwendigen Anwaltswechsel, für den die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss. LG Köln, Beschl. v. 13.4.2011 – 20 S 4/10mehr

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AGS 8/2012, Kein Beschwerde... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Beschluss des SG, mit dem die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) nachträglich wieder aufgehoben worden ist. Nachdem der Klägerin für das erstinstanzliche Klageverfahren PKH unter Beiordnung von Rechtsanwältin H. bewilligt worden war, hat das SG mit dem vorliegend angefochtenen Beschluss die PKH-Bewilligung wieder auf...mehr

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zfs 8/2012, Photovoltaikanl... / Sachverhalt

Der Kl unterhält bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung, für die deren ARB (Stand: 1.10.2005) vereinbart sind. Am 15.4.2009 beauftragte der Kl. eine Fachfirma mit der Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses zum Preis von brutto 550.943,82 EUR. Später beabsichtigte er diese Firma wegen behaupteter Mängel der Anlage in Anspruch zu nehmen....mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Es gehört zu den anwaltlichen Pflichten, die Streitwertfestsetzung zu prüfen und den Auftraggeber über mögliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen eine unzutreffende Wertfestsetzung zu belehren. Verstößt der Anwalt hiergegen, dann macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies bedeutet, dass er seine eigene Vergütung nur nach dem geringeren zut...mehr

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AGS 8/2012, Kein Beschwerde... / 2 Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig. Sie ist nicht nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG ausgeschlossen, da diese Norm lediglich bei Ablehnung von PKH ausschließlich wegen Verneinung der persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen Anwendung findet. Vorliegend hat das SG zwar auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Gewährung von ...mehr

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AGS 8/2012, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Räumung eines Betriebsgebäudekomplexes und Feststellung, dass die Beklagte zum Ersatz der durch die verspätete Räumung entstehenden Schäden verpflichtet ist. Der Verkehrswert des Objekts beträgt 565.000,00 EUR. Eine Teilfläche des Gebäudes war früher an die Beklagte untervermietet. Mit E-Mail vom 22.11.20...mehr

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zfs 8/2012, Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden

Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, 1. Auflage 2012, Deutscher Anwaltverlag, 304 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1232-9 Der BGH mit seinen eigenen Worten, aber dieses Mal nicht in der Form eines Urteils, sondern vielmehr als Interpret der eigenen Urteile: Wolfgang Wellner, der den 6. Zivilsenat jahrelang geprägt hat, hat mit diesem übersichtlichen Buch eine "Mark...mehr

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zfs 8/2012, Anfall und Erst... / 3 Anmerkung:

I. Praktische Auswirkungen auf die anwaltliche Abrechnung Die praktische Bedeutung der Entscheidung hinsichtlich zweier Probleme bei der Kostenerstattung von anwaltlichen Reiseauslagen kommt leider im amtlichen Leitsatz nicht so deutlich zum Ausdruck. Die Entscheidung betrifft die meisten als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte tätigen Anwälte, die umsatzsteuerpflichtig u...mehr

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zfs 7/2012, Gebührenklage gegen Rechtsschutzversicherung wegen Angemessenheit einer Rahmengebühr in Bußgeld- und Strafsachen

Hinweis Die von dem Kläger geltend gemachte Gebühr ist der Höhe nach gerechtfertigt. Bei einer Rahmengebühr ist nach § 14 RVG zunächst zu ermitteln, welche Gebühr "angemessen" ist. Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebühr ist die Mittelgebühr. Sodann müssen zur Bestimmung der Gebühren alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (vgl. Schneider/Wolf/Onderka, AnwK-R...mehr

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AGS 7/2012, Treuwidrigkeit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des LG Karlsruhe ist richtig, sie ist hervorragend begründet und sie ist wichtig für die Anwaltschaft. Die Herausgeber und Mitarbeiter dieser Zeitschrift sehen es seit langem als ihre Aufgabe an, gebührenrechtliche Rechtsprechung kritisch zu kommentieren, unabhängig davon, ob sie anwaltsfreundlich oder – teilweise auch nur vermeintlich – anwaltsfeindlich ist....mehr

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zfs 7/2012, Schadenminderun... / 1 Aus den Gründen:

“… Zu Recht ist das LG davon ausgegangen, dass dem Kl. nach §§ 1, 3 Abs. 1 Ziffer 2 UKlaG ein Anspruch auf Unterlassung der im Streit stehenden Klausel zusteht (1) und weitergehende Ansprüche auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten nicht bestehen (2). 1. Der Senat teilt die Ansicht des LG, des OLG München (Urt. v. 22.9.2011 – 29 U 1360/11), des OLG Celle (Urt. v. 29.9.2...mehr

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zfs 7/2012, Massentermine i... / E. Fazit

In Bußgeldsachen sind Sammel- oder Massentermine zulässig, soweit die Verfahrensgrundsätze und wesentlichen Formalien eingehalten, auch berechtigte Wünsche der Prozessbeteiligten berücksichtigt werden und der Grundsatz des fairen Verfahrens nicht unter der massenhaften Abhandlung der Verfahren leidet. Geeignet sind Sammeltermine für äußerst einfach gelagerte Fallkonstellation...mehr

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zfs 7/2012, Massentermine i... / II. Die Dauer der Hauptverhandlung

Sammeltermine bringen es mit sich, dass die Hauptverhandlung oft nur 5–10 Minuten andauert. 15 Sachen können in dieser Form schon in ein bis zwei Stunden abgeschlossen sein. In Verkehrsbußgeldsachen besteht zu einem sehr großen Teil eine Rechtsschutzversicherung. Rechnet der Anwalt mit der Versicherung ab, so wird möglicherweise von dem Sachbearbeiter an der festgesetzten Ter...mehr

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AGS 7/2012, Treuwidrigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin kann sowohl gem. den §§ 675 Abs. 1, 667 BGB als auch über § 812 Abs. 1 S. 2, 1. Alt. BGB jeweils i.V.m. § 17 Abs. 3 S. 1 ARB 2000 Herausgabe bzw. Rückzahlung des verauslagten Vorschusses in Höhe von 940,50 EUR verlangen. Es kann dahinstehen, ob infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Klägerin Verjährung eingetreten ist. Jedenfalls ist es der Beklagten in Ausprä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 67 Wiedereins... / 2.1.2 Eigenes Verschulden

Rz. 4 Der Begriff "Verschulden" meint nicht den Maßstab des § 276 BGB. Es ist von einem prozessrechtlichen Verschuldensbegriff auszugehen. Insoweit sind an einen Beteiligten grundsätzlich höhere Anforderungen zu stellen, als bei einem Verschulden nach Maßgabe des § 276 BGB (Zeihe, SGG, § 67 Rn. 3a). Für die Frage des Verschuldens gilt ein subjektiver Maßstab. Es ist auf die ...mehr

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zfs 6/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juli 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Honorarprofessor der Universität Bielefeld, Bochum Ort: Berlin / Hotel Palace Datum: Samstag, ...mehr

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zfs 5/2012, Balke/Reisert/Quarch: Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Auflage 2012, Nomos, 421 Seiten 49 EUR, ISBN 978-3-8329-4067-6

Mittlerweile gibt es zahlreiche (Hand-)Bücher zur Unfallregulierung. Auch im Nomos-Verlag erscheint nun in der ersten Auflage das vorliegende Kompendium, welches sich in die Palette von Regulierungsbücher einreiht und ab sofort auf dem Markt zu positionieren versucht. Das Werk erscheint in der Reihe "NomosAnwalt", woran die Zielgruppe schon deutlich erkennbar ist. Das Werk wu...mehr

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AGS 5/2012, Deckungszusage ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin hat nach Überzeugung des Senats keine Aussicht auf Erfolg. Da der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert, hält der Senat die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO für gegeben. 1. Zwischen der Kl...mehr

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zfs 5/2012, Übertragung ein... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Ausschluss nach § 3 Abs. 2c) ARB 2002 verlangt, dass der Anspruch, für dessen Geltendmachung Rechtsschutz begehrt wird, nach Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den VN übertragen worden oder übergegangen ist. So liegt der Fall hier aber nicht. Denn der Kl. will mit der beabsichtigten, insb. auf Feststellung zukünftiger Leistungen aus der von ihm bei der N AG unterhalt...mehr

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zfs 5/2012, van Bühren: Unfallregulierung, 6. Auflage 2012, DeutscherAnwaltVerlag, 218 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8240-1179-7

Unterstützt von Claudia Held bringt van Bühren die bereits sechste, überarbeitete Auflage seines Werkes "Unfallregulierung" auf den Markt. Bücher zur Unfallregulierung existieren mittlerweile zuhauf. Das vorliegende Werk stellt dennoch eine Besonderheit dar, umfasst es doch "nur" 218 Seiten (inklusive Inhaltsverzeichnis). Da es insbesondere im Verkehrsunfallrecht zahlreiche ...mehr

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AGS 4/2012, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht mit OWi-Verfahren im Ausland (Praxis der Strafverteidigung). Begründet von Wolf-Dieter Beck und Wolfgang Berr. Weitergeführt von Dr. Markus Schäpe, Jost Kärger, Michael Nissen und Stefan Bergmann. Verlag C.F. Müller. 6. Aufl. 2011. XXVII, 594 S. 59,95 EUR.

In der 6. Aufl. führen die Verfasser das von Beck/Berr bis zur 5. Aufl. bearbeitete Handbuch fort. OWi-Sachen haben in der anwaltlichen Praxis eine große Bedeutung. Ungeachtet dessen, dass es oft nur um geringe Bußgelder geht, treten häufig erhebliche Folgen ein (Fahrverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis; Nachschulung bei Fahranfängern), sodass oft hier gar nicht so sehr um d...mehr

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AGS 4/2012, Bindungswirkung... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von seinem Rechtsschutzversicherer die Übernahme der Kosten eines vorangegangenen Unfallversicherungsprozesses. Dabei streiten die Parteien insbesondere über die Bindungswirkung eines eingeholten Stichentscheides. Der Kläger unterhielt bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung. In § 18 der zugrunde liegenden ARB war vereinbart, dass dem Versicherungs...mehr

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AGS 4/2012, Bindungswirkung... / 2 Aus den Gründen

I. Die Beklagte ist zur Gewährung von Deckungsschutz für den Unfallversicherungsprozess aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrages verpflichtet. Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte an den Stichentscheid gebunden war (dazu unter II.) und die Klage auch der Höhe nach hinreichende Aussicht auf Erfolg besaß (dazu unter III.) II. Die Beklagte ist aufgrund ...mehr

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Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung als außergewöhnliche Belastung (agB)

Leitsatz Nach der geänderten BFH-Rechtsprechung (durch Urteil v. 12.5.2012, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig i. S. d. § 33 EStG erwachsen. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen, wenn die Rechtsverteidigung aus der Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht ...mehr

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AGS 3/2012, Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und die Gewährung von Deckungsschutz für weitere angekündigte Versicherungsfälle

ZPO § 3 EGZPO § 26 Nr. 8 Leitsatz Beim Streit über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bemisst sich die Beschwer zunächst auf den 3,5-fachen Wert der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 %. Außerdem sind bereits angekündigte bzw. eingeklagte Rechtsschutzversicherungsfälle mit zu berücksichtigen, wobei sich insoweit der Streitwert einer Klage auf ...mehr