Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Revision der Bekl." [19] Die Revision der Bekl. ist begründet und führt zur Wiederherstellung des klageabweisenden landgerichtlichen Urteils. Die Klage auf Freistellung von der Gebührenforderung der Prozessbevollmächtigten des Kl. für das Güteverfahren i.H.v. 1.094,80 EUR ist derzeit unbegründet. Die Bekl. hat den bezüglich dieser Forderung im Streitfall bestehende...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 235]

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zfs 1/2016, Sicherungshalbe... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… Die Bekl. könnte sich allenfalls auf den Leistungsausschluss nach § 3 (4) d) ARB-RU 2003 berufen, wonach Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom VN in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen. Die im Prozessbetreuungsvertrag unstreitig vereinbarte Sicherungszession macht die der … sicherungshalber abgetretenen ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 78]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 161]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 168]

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger schloss 1974 bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75). Diese bestimmen unter anderem: Hinweis “§ 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist...mehr

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / Leitsatz

1. Der Anspruch des VN aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet. Der VR kann diesen Befreiungsanspruch hinsichtlich der von ihm nach § 2 Abs. 1a ARB 75 zu tragenden gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts auch dadurch erfüllen, dass er dem VN Kostenschutz für einen etwaigen Gebü...mehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / Leitsatz

Der Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet. Der Versicherer kann diesen Befreiungsanspruch hinsichtlich der von ihm nach § 2 Abs. 1a ARB 75 zu tragenden gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts auch dadurch erfüllen, dass er dem Versicherungsneh...mehr

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch, der die ARB 75 zugrunde liegen. Nachdem die Bekl. ihm wegen einer beabsichtigten Inanspruchnahme der Fa. G, an der er sich als stiller Gesellschafter beteiligt hatte, sowie gegen die Konzeptanten, Initiatoren und ehemaligen Vorstände Kostenschutz zugesagt hatte, hat er auf Rat seiner Prozessbevollmächtig...mehr

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zfs 1/2016, Rüffer/Halbach/Schimikowski: Versicherungsvertragsgesetz, Handkommentar, Nomos, 3. Auflage 2015, 2.265 Seiten, 148 EUR, ISBN 978-3-8487-1984-6

Vier Jahre nach der viel gelobten zweiten Auflage haben die Herausgeber mit unverändertem Autorenteam den Kommentar auf einen aktuellen Stand (Sommer 2015) gebracht. Die Erwartungshaltung an dieses Werk war dementsprechend hoch. Festgehalten wurde an der nach wie vor erfreulich übersichtlichen Darstellungsweise und Praxisnähe, bei der eine Kontinuität in der Bearbeitung posit...mehr

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung wie aus der Urteilsformel ersichtlich fordern. Dies ergibt sich aus dem Mandatsvertrag i.V.m. den Vorschriften des RVG. Soweit zwischen den Parteien streitig ist, ob die von der Klägerseite geltend gemachte Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 gerechtfertigt ist, so ergibt sich dies gem. § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV, dass eine Gebühr von me...mehr

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AGS 12/2015, Einzahlung der... / 1 Sachverhalt

Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 2.11.2012 wurden mehrere Beschlüsse gefasst. Mit der am 23.11.2012 eingegangenen Beschlussmängelklage wenden sich die Kläger gegen das zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 6 beschlossene Sanierungskonzept und dessen Finanzierung durch Erhebung einer Sonderumlage. Nach Korrespondenz ...mehr

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zfs 11/2015, Ausschluss für... / Leitsatz

Ist in einer Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer Baufinanzierung ausgeschlossen, so erfasst dies auch ("darlehensrechtliche") Streitigkeiten aus einer Anschlussfinanzierung. OLG Hamm, Beschl. v. 8.5.2015 – 20 W 16/15mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung i... / 4. Vorsatz und Fahrlässigkeit des Fahrers

Normalerweise ist der Vorsatz des Fahrers einfach festzustellen: Er muss – Umkehrschluss aus § 16 StGB – alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfassen. Problematisch sind hier stets Irrtümer, die den Vorsatz entfallen lassen können (hierzu siehe nächster Gliederungspunkt). Die Frage des Vorsatzes ist bekanntlich für den Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung entsche...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 4 Anmerkung

Wer lesen kann ist, ist im Vorteil – Teil 1 Keine Frage, über die Berechtigung von anwaltlichen Honorarforderungen gibt es zwischen Kanzleien und Rechtsschutzversicherern immer wieder Differenzen. Insbesondere bei Rahmengebühren neigt der Rechtsschutzversicherer zu Kürzungen, während der Anwalt – naturgemäß – möglichst hoch abrechnen will. Unberührt von solchen Auseinandersetzu...mehr

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zfs 11/2015, Isolierte Verz... / 3 Anmerkung:

I. Praktische Bedeutung Das SG Frankfurt/Main befasst sich mit einer Streitfrage, deren praktische Bedeutung weit über das sozialgerichtliche Verfahren hinausgeht. Sie betrifft die Fälle, in denen der Erstattungspflichtige den Erstattungsbetrag nach Eingang des Kostenfestsetzungsantrags, aber vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zahlt. Dies ist auch im Zivilprozess ni...mehr

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zfs 10/2015, Zeitpunkt des ... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung, dass die Bekl. zur Gewährung von Rechtsschutz für eine Auseinandersetzung mit einer privaten Unfallversicherung verpflichtet ist. Im März 2002 schloss die Ehefrau des Kl. bei der D eine Unfallversicherung über die Zahlung einer monatlichen Unfallrente i.H.v. 1.650 EUR bei Eintritt des Versicherungsfalls ab. Im Mai 2006 schloss die Ehefrau des...mehr

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zfs 10/2015, van Bühren/Naumann: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 1. Auflage 2015, 564 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1344-9

Ich bin ein großer Freund der Reihe "AnwaltFormulare" aus dem Deutschen Anwaltverlag. Mit dieser Erwartungshaltung bin ich dann auch an das vorliegende Werk herangegangen. Nachdem ich mir regelmäßig die "AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht" zugelegt habe, habe ich deshalb ganz gespannt die neu erschienen "AnwaltFormulare Versicherungsrecht" bestellt. Die Herausgeber van Bühren...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / I. Rechtsschutz für das Rechtsbeschwerdeverfahren

Da im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht in den weit überwiegenden Fällen eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss der Rechtsanwalt im Vorfeld für die Mandantschaft abklären, ob auch für die 2. Instanz Kostendeckung besteht. Nach Abschnitt 2 ARB 2012/2008/2000 sowie den ARB 75 umfasst der Rechtsschutz die Verteidigung wegen sämtlicher Ordnungswidrigkeiten. In der Praxis wi...mehr

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zfs 9/2015, Ludovisy/Eggert/Burhoff: Praxis des Straßenverkehrsrechts, ZAP Verlag, 6. Auflage 2015, 2.088 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-89655-737-7

Mit über 2.000 Seiten inklusive Verzeichnissen ist die Neuauflage des Kompendiums zum Straßenverkehrsrecht schon optisch und physisch ein echtes Schwergewicht. Aber auch dem Inhalt kann dieses Prädikat problemlos verliehen werden: Das Handbuch hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dies sogar, obwohl es eine große Herausforderung ist, das Verkehrsrecht im Ganzen erfassen...mehr

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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Klagezustellung: Wann ist sie noch demnächst?

Leitsatz Das Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) ist erfüllt, wenn sich der Partei zuzurechnende Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten. Mit Blick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses kommt es bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen darauf an, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge d...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig, denn es geht vorliegend um einen Streit über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens und nicht um Kosten des Rechtsstreits, bei denen Berufung und Revision nicht statthaft sind (st. Rspr. vgl. BSG, Urt. v. 21.12.2009 – B 14 AS 83/08 R – SozR 4-1300 § 63 Nr. 11). Die Revision...mehr

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AGS 6/2015, Verweisung auf ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin zu 1) hat Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt, die sie gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Kläger zu 2), erhoben hat. Mit dieser Klage machen die Kläger als Gesamtgläubiger von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von rund 216.000,00 EUR geltend. Dem liegt zugrunde, dass die Kläger von den Beklagten mit notariellem Kaufvertrag ein bebautes Grundstück erworb...mehr

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AGS 6/2015, Verhandlungen ü... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (im Folgenden: A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimo...mehr

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zfs 6/2015, Burhoff: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, ZAP Verlag, 4. Auflage 2015, 1.605 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-89655-783-4

Die Neuauflage des Handbuchs ist inzwischen auf über 1.600 Seiten inklusive Verzeichnissen angewachsen. Die im Werk enthaltenen Muster (lobenswert etwa die Muster zur Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung nach § 62 OWiG zur Akteneinsicht, S. 151 ff., oder zur Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung, S. 1383 ff.) befinden sich auch auf einer beigefügten CD. I...mehr

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zfs 6/2015, Erteilung einer... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig. …" [12] Die Revision ist jedoch unbegründet. Das LSG hat die Berufung des Bekl. zu Recht zurückgewiesen und damit zutreffend die Entscheidung des SG bestätigt, dem Kl. stehe ein Freistellungsanspruch i.H.v. 309,40 EUR gegen den Bekl. zu. … [15] 2. Der Kl. hat den gelten...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / III. Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung

Nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) der meisten Rechtsschutzversicherungen besteht kein Rechtsschutz in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfs eines Halt- oder Parkverstoßes.[50] Nach den ARB 94/2000[51] gehört dieser Bereich zu den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Derart geringe Verwarnungsgelder wegen einer Ordn...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / II. Rechtsschutzversicherung

Ausgleichsansprüche zwischen Ehegatten nach § 426 BGB fallen, so das OLG Zweibrücken, nicht unter den Risikoausschluss des § 3 Abs. 2g ARB 2000, selbst wenn sie später Gegenstand einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden.[6] Bereits das AG Bremen hatte am 1.2.2013 auf die materielle Anspruchsgrundlage und nicht darauf abgestellt, ob es sich formell um eine sonstige Familiens...mehr

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ZFS 5/2015, Rechtsschutzfal... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… I. Das BG hat … offen gelassen, ob der Leistungsausschluss aus § 3 Abs. 5 ARB 2005 für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls oder eine Vorvertraglichkeit des dem Kl. vom Krankenversicherer angelasteten Pflichtenverstoßes dem Deckungsanspruch des Kl. entgegenstehen. Aus § 26 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7 ARB 2005 ergebe sich, dass der Kl. zwar die Geltendmac...mehr

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ZFS 5/2015, Rechtsschutzfal... / Leitsatz

1. Erhebt der VN einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall kennzeichnenden Pflichtverletzung allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der VN den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet. 2. Verfolgt der VN einen Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen, die sein Krankenversicherer allein we...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – offen gelassen, ob der Leistungsausschluss aus § 3 Abs. 5 ARB 2005 für die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles oder eine Vorvertraglichkeit des dem Kläger vom Krankenversicherer angelasteten Pflichtenverstoßes dem Deckungsanspruch des Klägers entgegenstehen. Aus § 26 Abs. 1 bis 3 u...mehr

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AGS 5/2015, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU.

Von Hans Buschbell, Dr. Hans Dieter Utzelmann (+), Dr. Matthias Quarch, Gesine Reisert und Dr. Don DeVol. 5. Aufl., 2015. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 904 S. 89,00 EUR Führerscheinsachen gehören für den Anwalt zur täglichen Praxis. Damit ist er sowohl in Straf- und Bußgeldsachen befasst als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, sei es in Verfahren auf Erteilung der...mehr

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ZFS 5/2015, Verhandlungen ü... / Sachverhalt

Der Kl., der bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimonatige Wartezeit; es...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / Leitsatz

Erhebt der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall kennzeichnenden Pflichtverletzung allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der Versicherungsnehmer den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet. Verfolgt der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Krankenversicherungsleis...mehr

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AGS 5/2015, Eintritt des Re... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, seit Ende 2006 Versicherungsnehmer einer bei der Beklagten gehaltenen Rechtsschutzversicherung, verlangt – soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse – von der Beklagten Deckungsschutz für einen Rechtsstreit um Krankenversicherungsleistungen sowie die Erstattung dabei entstandener Rechtsanwaltskosten. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die Allgemein...mehr

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ZFS 5/2015, Rechtsschutzfal... / Sachverhalt

Der Kl., seit Ende 2006 VN einer bei der Bekl. gehaltenen Rechtsschutzversicherung, verlangt von der Bekl. Deckungsschutz für einen Rechtsstreit um Krankenversicherungsleistungen sowie die Erstattung dabei entstandener Rechtsanwaltskosten. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag liegen die ARB 2005 zugrunde. Der körperlich schwer behinderte Kl. ist privat krankenversichert und s...mehr

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AGS 5/2015, Jahresmietwert ... / 1 Sachverhalt

Die Kläger, Widerbeklagten und Beschwerdegegner (nachfolgend: Kläger) nahmen die Beklagte, Widerklägerin und Beschwerdeführerin (nachfolgend: Beklagte) auf Räumung und Herausgabe der von dieser genutzten Mietwohnung in Anspruch. Die Kündigung des Mietverhältnisses war durch die Kläger am 21.2.2012, am 15.11.2012 sowie am 19.6.2013 erklärt worden. Die Beklagte verlangte widerk...mehr

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ZFS 5/2015, Übersicht über ... / K. Fazit

Nach Parkverstößen werden bei Bekanntwerden des Fahrers in aller Regel Verwarnungen gem. § 56 OWiG ausgesprochen. Nur bei besonders gravierenden Verstößen droht nach dem Bußgeldkatalog ein Punkt im FAER. Akzeptiert der Fahrer das Verwarnungsgeld nicht, ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Auch hier kommt es in der Folge zu einem Termin vor de...mehr

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zfs 4/2015, Kein Anfall der... / Sachverhalt

Der Kl. hat die beklagte Rechtsschutzversicherung auf Zahlung einer zusätzlichen Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 VV RVG in Anspruch genommen. Damit hatte es folgende Bewandnis: Gegen den Kl. war beim AG Osterholz-Scharmbeck ein Strafverfahren anhängig gewesen, in dessen Verlauf das Gericht einen Strafbefehl erlassen hatte. Der Verteidiger riet dem Kl., hiergegen keinen Einspr...mehr

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zfs 4/2015, Buschbell (Hrsg.): Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 4. Auflage 2015, 1.333 Seiten, 149 EUR, ISBN 978-3-406-66294-2

Die Münchener Anwaltshandbücher sind bisher zu 19 verschiedenen Themen erschienen und decken damit nahezu die gesamte Bandbreite der Rechtsberatung ab, ohne dabei auf die verschiedenen Fachanwaltsgattungen fixiert zu sein. Das vorliegende Handbuch widmet sich ganz dem Straßenverkehrsrecht und fasst auf mehr als 1.330 Seiten inklusive Verzeichnissen die wesentlichen rechtlich...mehr

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zfs 3/2015, Buschbell/Utzelmann/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher AnwaltVerlag, 5. Aufl. 2015, 904 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1343-2

Knapp fünf Jahre nach der Vorauflage erscheint das Handbuch zur Fahrerlaubnis unter der Federführung neuer Autoren: VRiLG Dr. Matthias Quarch und RAin Gesine Reisert verantworten die rechtlichen Ausführungen, Dr. Don DeVol den Abschnitt über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Durch die Fokussierung des Buches auf die Fahrerlaubnis unter assoziativem Einbezug der ta...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Leitsatz

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die die Erstattung von gerichtlichen Kosten davon abhängig macht, dass zuvor obligatorisch ein Mediationsverfahren durchgeführt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sich die Versicherung das Recht zur Auswahl des Mediators vorbehält. LG Frankfurt, Urt. v. 7.5.2014 – 2-06...mehr

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die angegriffene Klausel 2.8, Abs. 1 der Bekl.-ARB verstößt schon deswegen gegen § 1 UKlaG bzw. § 4 Nr. 11 UWG, jeweils i.V.m. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil die Auswahl der Mediatoren nach den angegriffenen Versicherungsbestimmung durch die Bekl. erfolgt." a) AVB sind nach gefestigter Rspr. des BGH so auszulegen, wie ein durchschnittlicher VN sie bei verständige...mehr

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zfs 3/2015, Unwirksamkeit e... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. in einem "Musterverfahren" aus UKlaG bzw. UWG wegen gesetzeswidriger Rechtsschutzversicherungsbedingungen in Anspruch. Die Bekl. bietet u.a. im Internet verschiedene Rechtsschutzversicherungen an. Eine Variante ist der Tarif "XYZ", der sich dadurch auszeichnet, dass er in vier verschiedenen Leistungsarten vorprozessual nur eine außergerichtliche Mediat...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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AGS 2/2015, Kosten der Akte... / 2 Aus den Gründen

Unstreitig haftet die Beklagte dem Grunde nach in vollem Umfang für die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden des Klägers. Zu den grundsätzlich gern. § 249 BGB erstattungsfähigen Kosten gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung, mithin insbesondere die Rechtsanwaltskosten. Zu diesen wiederum gehören in Verkehrsunfallsachen regelmäßig auch die Kosten, die durch die...mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Berufen auf das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist unerheblich; unstreitiger Erfüllungsweinwand

Leitsatz Ein unstreitiger Erfüllungsweinwand ist zu berücksichtigen, auch wenn es sich um einen nicht gebührenrechtlichen Einwand handelt. Der bloße Einwand, der Anwalt solle mit dem Rechtsschutzversicherer abrechnen, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren unerheblich. LAG Frankfurt, Beschl. v. 14.10.2014 – 13 Ta 481/14 1 Sachverhalt Nach Ende des vorliegenden Rechtsstreits durch...mehr