Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Häufig ist zu hören, Reisekosten des Anwalts seien im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandats nicht mitversichert. Das ist unzutreffend. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwalts zu übernehmen. Reisekosten sind gesetzliche Auslagen nach Teil 7 VV RVG, so dass sie grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer zu überneh...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / a) Ausschlussklausel

Ist die Prozesspartei rechtsschutzversichert und hat die Versicherung eine Deckungszusage erteilt, dann ist im Falle eines Prozessvergleichs § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2015 zu beachten: Zitat "Der Versicherer trägt nicht (...) die Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsp...mehr

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ZAP 11/2017, Eintrittspflic... / III. Anmerkung

Die Versagung des Versicherungsschutzes wegen der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls entspricht der gesetzlichen Regelung in § 81 Abs. 1 VVG und der Rechtsprechung. Der Kläger hat den Versicherungsfall provoziert und vorsätzlich herbeigeführt, weil er eine Änderung von § 43b BRAO erreichen will. Nach dieser Vorschrift ist Werbung nur erlaubt, „soweit sie über ...mehr

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ZAP 11/2017, Eintrittspflic... / II Entscheidung

Das Landgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme nicht verpflichtet sei, weil der Kläger den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt habe, außerdem fehle es an hinreichenden Erfolgsaussichten. In § 3 Abs. 4 ARB 2013 wird der Versicherungsschutz ausdrücklich für die Fälle ausgeschlossen, bei ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / I. Kostenrechtliche Auswirkungen des Abgasskandals

Ein großer Hersteller von Pkw hat in Dieselfahrzeugen eine Software verbaut, aufgrund der die gesetzlich vorgesehenen Stickoxidwerte lediglich auf dem Prüfstand eingehalten wurden, nicht jedoch im normalen Fahrbetrieb. Viele Käufer dieser Fahrzeuge haben aus diesem Grunde Ansprüche sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Hersteller geltend gemacht. Die Instanzgerichte ...mehr

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ZAP 16/2015, Vorsicht Rechtsanwalt – Eine kurze Erwiderung

Der Journalist Joachim Wagner hat im Jahre 2014 ein vielbeachtetes Buch mit dem Titel "Vorsicht Rechtsanwalt" (C.H. Beck Verlag) vorgelegt. Viele der darin geäußerten Beobachtungen und Thesen sind zutreffend. Einige der darin gemachten Behauptungen, Beschreibungen oder Folgerungen sind aber schlicht falsch. Als Beleg für den Werteverfall der Anwaltschaft sieht Wagner u.a. di...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 2. Beschränkung auf ortsansässigen Anwalt

Nach den ganz überwiegend verwendeten Versicherungsbedingungen sind Reisekosten eines Anwalts jedoch nur insoweit zu übernehmen, als sie bei einem ortsansässigen Anwalt angefallen wären. Diese Bedingungen haben i.d.R. einen Wortlaut, nach dem die Vergütung des Anwalts nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts ü...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / 5. Versicherungen bei Geschäftsraum

Versicherungsbeiträge können über die in § 2 Nr. 13 BetrKV hinaus genannten Positionen umgelegt werden, sofern bei formularmäßiger Vereinbarung keine Klausel i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB vorliegt. Dies dürfte bei ungewöhnlichen Versicherungen (zur Terrorversicherung s. BGH, Urt. v. 13.10.2010 – XII ZR 129/09, NZM 2010, 864) oder bei Versicherungen, deren Umlegung üblicherweise a...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / III. Interessenkollision?

Die sog. Vertrauensanwälte (Vertragsanwälte) sind mit den Rechtsschutzversicherern durch einen Vertrag gebunden, in dem Gebührenabschläge vereinbart werden mit der Zusicherung, dass die freien Mandate der Rechtsschutzversicherer an diese Vertragsanwälte vermittelt werden. Auf der anderen Seite steht der Mandatsvertrag zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und dem Versicherun...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren, 8. Aufl. 2015, 912 S., Deutscher Anwaltverlag, 89 EUR

Dieses Buch gehört zu den unverzichtbaren Klassikern für den Verkehrsrechtler. Der Aufbau des Buchs orientiert sich an der konkreten Mandatsannahme und beginnt im Vorfeld der Verteidigung (Bevollmächtigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung, Verjährungsfragen). Sodann werden alle praktisch relevanten Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten dargestellt, ebenso welche Ve...mehr

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ZAP 11/2017, Eintrittspflic... / Leitsätze des Bearbeiters:

Die Rechtsschutzversicherung eines Rechtsanwalts ist nicht eintrittspflichtig, wenn der Rechtsanwalt durch einen vorsätzlichen Verstoß gegen § 43b BRAO ein anwaltsgerichtliches Verfahren bewusst in Kauf nimmt. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles ist der Stichentscheid des beauftragten Rechtsanwalts auch dann nicht bindend, wenn in dem Stichentscheid die Er...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltshaftung: Unterlassenes Hinwirken auf ein Anerkenntnis

(AG Bonn, Urt. v. 5.8.2016 – 110 C 50/16) • Wirkt ein Anwalt bei klarer Rechtslage nicht auf ein Anerkenntnis hin, so handelt es sich dabei um eine schadensersatzpflichtige fehlerhafte Führung des Rechtsstreits. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er vermeidbare Nachteile für den Mandanten auch vermeidet. Er hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 1. Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 43a Abs. 4 BRAO)

Gemäß § 43a Abs. 4 BRAO darf ein Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, ist ein Grundpfeiler des anwaltlichen Berufsrechts (Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 43a BRAO Rn 166). In § 43a Abs. 4 BRAO heißt es zwar, ein Rechtsanwalt dürfe keine widerstreitenden Interessen "vertreten". Das Verb "vertre...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / b) Gerichtlicher Vergleich

Teils wird versucht, nur die Hauptsache durch Vergleich zu regeln, denn die Kostenaufhebung ergibt sich dann automatisch aus § 98 ZPO; eine gerichtliche Kostenentscheidung ergeht nicht mehr (BGH NJW 1961, 460). Das hilft aber nicht. Denn die ARB-Klausel unterscheidet nicht danach, ob die Kostenpflicht des Versicherungsnehmers auf einer Übernahme durch den Vergleich beruht od...mehr

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ZAP 14/2016, Das zuständige... / 1. Gemeinschaftliches Gericht

In der Praxis von einiger Bedeutung ist die Möglichkeit, gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO um die Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichts nachzusuchen. Hinweis: Gemäß § 17 Abs. 1 S. 4 ARB hat der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung alles zu vermeiden, was eine unnötige Kostenerhöhung verursachen könnte. Daraus wird eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers abgel...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 3. Übernahme anstelle der Kosten eines Verkehrsanwalts

Nach den gängigen Versicherungsbedingungen trägt der Rechtsschutzversicherer zusätzlich die Kosten eines Verkehrsanwalts, wenn der Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie entfernt liegt. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bedingungen trägt der Versicherer nach dieser Klausel zusätzlich zu den Kosten des ortsansässigen Prozessbevollmächtigen nur die Kosten eines im Landgerichtsb...mehr

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zfs 8/2016, Ausschluss der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Das Erstgericht hat zu Recht angenommen, dass die Voraussetzungen des Risikoausschlusses gem. § 3 Abs. 4 lit. b ARB-RU-2007 nicht erfüllt sind. Die Ausschlussklausel setzt einen ursächlichen Zusammenhang eines zwischen nichtehelichen Lebenspartner geführten Rechtsstreits, für den Deckungsschutz begehrt wird, mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft voraus." Allgemeine Ve...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / b) Anwendungsbeispiel

Stellen Sie sich einfach folgendes Szenario vor: Sie besuchen eine Webseite zum Thema Arbeitsrecht. Dort gelangen Sie in einen Chat, der rund um die Uhr erreichbar ist. Sie werden begrüßt und gefragt, was man für Sie tun kann. Sie schreiben, oder dank Spracherkennung sagen Sie: „Ich habe ein Problem. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt und ich bin nicht sicher, ob die Kündigu...mehr

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ZAP 4/2016, Verkehrsunfall in Europa – rechtlich (k)ein Problem?

Die EU (bzw. EWG/EG und auch der EWR) hat in den vergangenen rund 40 Jahren sechs Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinien in Kraft gesetzt. Da könnte man meinen, dass die Abwicklung von Auslandsunfällen – auf dieser Basis – innerhalb Europas inzwischen rechtlich und praktisch unproblematisch geworden sein müsste. Für die weit überwiegende Zahl der Sachschadensfälle dürfte dies z...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / 2. Definition "Erbrecht"

Die rechtliche Definition des Begriffs "Erbrecht" im Sinne der ARB geht dem Grunde nach davon aus, dass hierbei "die Gesamtheit der privatrechtlichen Vorschriften, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf dessen Rechtsnachfolger sowie deren Verhältnis zueinander aufgrund der gemeinsamen Erbschaft regeln und vornehmlich – aber nicht ausschließlich – im Fünften Bu...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / 1

Rechtsschutzversicherungen und Deckungsschutzanfragen spielen in der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts grundsätzlich eine nur untergeordnete Rolle: Aufgrund der konfliktträchtigen Materie und des sich hieraus ergebenden "subjektiven Risikos" schließen viele Versicherungsgesellschaften in ihren Versicherungsbedingungen den Risikoschutz für familien-, lebenspartners...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / I. ARB – Allgemeine Rechtsschutzbedingungen

Den Versicherungsgesellschaften ist es seit dem 1.7.1994 möglich, eigene, individuelle Bedingungen zu entwickeln und diese ihren Verträgen zugrunde zu legen, ohne diese vorab von dem ehemals hierfür zuständigen Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV) genehmigen lassen zu müssen.[1] Seit diesem Zeitpunkt sind die von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer e.V. (GD...mehr

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zfs 7/2016, Reichweite der ... / Sachverhalt

Der Kl. verlangt die Kostenübernahme aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag. Er unterhält bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung. In ihren AVB ist bestimmt: Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit "1.4.1 dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes;" 1.4.2 der Planung oder Err...mehr

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zerb 7/2016, Der Versicheru... / III. Deckungsschutz im Rechtsstreit nach § 2287 BGB?

Auf den ersten Blick und unter Zugrundelegung der Auffassung, dass eine "erbrechtliche Angelegenheit" immer dann vorliegt, wenn eine Norm aus dem 5. Buch des BGB betroffen ist,[25] handelt es sich bei Geltendmachung des Anspruchs aus § 2287 BGB um eine von dem Risikoausschluss betroffene Streitigkeit. Aus diesem Grund ist für viele Rechtsanwälte die Prüfung, ob die Rechtssch...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Prinzip in der Rechtsschutzversicherung?

1 Die Bestimmung des Versicherungsfalles ist im Versicherungsrecht von entscheidender Bedeutung, da nur ein Versicherungsfall eine Leistungsverpflichtung des Versicherers auslösen kann. Der Versicherungsfall muss durch die Verwirklichung eines versicherten Risikos eintreten während der materiellen Dauer des Versicherungsvertrages. 2 In der Haftpflichtversicherung und auch i...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / B. Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung

Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen ist ausschließlich der Vertragsrechtsschutz, da die Definition des Versicherungsfalles im Schadenersatzrechtsschutz und im Beratungsrechtsschutz unproblematisch ist. Für den Schadenersatzrechtsschutz löst das erste Ereignis, durch das der Schaden entstanden ist oder entstanden sein soll, die Leistungspflicht des Versicherers aus. Im B...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / IV. Fazit

Nach der vorgenannten Rechtsprechung des BGH hat es der Versicherungsnehmer selbst in der Hand, den Versicherungsfall und den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles selbst zu bestimmen. Entscheidend ist allein, auf welches tatsächliche oder vermeintliche Fehlverhalten des Anspruchsgegners der Versicherungsnehmer seinen Anspruch stützt. Vorangegangene Rechtsverstöße d...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / 2

In der Haftpflichtversicherung und auch in der Rechtsschutzversicherung löst der jeweilige Verstoß des Versicherungsnehmers gegen vertragliche oder rechtliche Vorschriften den Versicherungsfall aus. Im angelsächsischen Recht und in der D&O-Versicherung gilt das Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip): Als Versicherungsfall gilt die erstmalige schriftliche Geltendmach...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / E. Wahlmöglichkeit

Ebenfalls bislang nicht entschieden ist die Frage, ob der Versicherungsnehmer sich auf den Zeitpunkt der arglistigen Täuschung berufen kann, wenn zu dieser Zeit eine Rechtsschutzversicherung bestand, nicht jedoch bei der Leistungsablehnung durch den Versicherer. Nachdem der BGH auf den Parteivortrag des Versicherungsnehmers für die Bestimmung des Versicherungsfalles abstellt...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / 5

"Andererseits aber haben drei Urteile des BGH zu dem Ergebnis geführt, dass, wenn nicht ganze Bibliotheken, so doch ganze Kommentare völlig neu geschrieben werden müssen und dass älteren Urteilen zur Rechtsschutzversicherung kaum noch ein Aussagewert zukommt".mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / 3

Der BGH hat zur Definition des Vertragsrechtsschutzes in der Rechtsschutzversicherung einen Paradigmenwechsel von großer Tragweite vorgenommen: Eigene Verstöße des Versicherungsnehmers gegen Rechtsvorschriften oder vertragliche Vereinbarungen sind nicht mehr relevant; entscheidend ist allein, auf welchen Tatsachenvortrag der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Vert...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / I. Grundsatzurteil des BGH vom 28.9.2005

In dem Urt. v. 28.9.2005[8] ging es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall (Leistungsverweigerung des Feuerversicherers) eingetreten war. Der Feuerversicherer hatte gegenüber dem Versicherungsnehmer telefonisch seine Leistungspflicht verneint. Zu diesem Zeitpunkt war der Versicherungsnehmer noch nicht rechtsschutzversichert. Nach der früheren Rechtsprechung ...mehr

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zfs 6/2016, Claims-made-Pri... / F. Schlussbetrachtung

Die Rechtsprechung des BGH zur Bestimmung des Versicherungsfalles manifestiert zwar nicht das Claims-made-Prinzip; die wesentlichen Grundsätze dieses Prinzips greifen jedoch: Der Versicherungsnehmer kann den Zeitpunkt des Versicherungsfalles dadurch bestimmen, dass er seinen Anspruch erst dann geltend macht, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und die Wartezeit von dr...mehr

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AGS 5/2016, Kein Anspruch a... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erhoben. Zusammen mit der Beschwerdebegründung haben die Prozessbevollmächtigten der Klägerin beantragt, den Streitwert nach § 32 Abs. 2 RVG aus eigenem Recht festzusetzen. Zur Begründung tragen sie im Wesentlichen vor, es sei beabsichtigt, der Rechtsschutzversicherung der Klägerin eine Kostenvorschussnote (vgl. § 9 RVG) f...mehr

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AGS 5/2016, Anforderung an ... / Leitsatz

Eine durch eine Rechtsschutzversicherung erklärte Rechtsschutzzusage kann nachträglich nur noch aus Gründen widerrufen werden, die im Zeitpunkt der Erteilung der Zusage bekannt oder jedenfalls ohne Weiteres erkennbar waren. Damit scheidet ein Widerruf wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung bei unveränderter Sach- und Kenntnislage aus. OLG Frankfurt, Urt. v. 23.6.2015 –...mehr

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AGS 5/2016, Anforderung an ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel, mit dem der Kläger nur Deckung für die gerichtlichen (nicht auch die außergerichtlichen) Kosten verlangt, Erfolg. Die Feststellungsklage ist zulässig. Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO besteht, da der Beklagte einen Anspruch des Klägers bestreitet. Das festzustellende Rechtsverhältnis ist auch ausreichend konkret beschrieben...mehr

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zfs 5/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Freiburg / Mercure Hotel Freiburg Am Münster Datum: F...mehr

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zfs 3/2016, Veith/Gräfe/Gebert: Der Versicherungsprozess, Nomos, 3. Auflage 2016, 1.468 Seiten, 158 EUR, ISBN 978-3-8487-1302-8

Das 2005 erstmals erschienene und in der Fachpresse schon damals mit viel Lob aufgenommene Werk erscheint nun in dritter Auflage und inzwischen als Teil der Reihe "Nomos Prozesshandbuch". Dies ist auch gerechtfertigt, denn das Versicherungsrecht ist nicht nur materiell-rechtlich, sondern auch verfahrensrechtlich – trotz Geltung der ZPO – durchaus speziell, so dass man neben ...mehr

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AGS 3/2016, Keine Rückfests... / Leitsatz

Die Rückfestsetzung einer von dem Schuldner und seiner Rechtsschutzversicherung auf den Kostenfestsetzungsbeschluss erbrachten Doppelzahlung ist nicht im vereinfachten Verfahren nach § 91 Abs. 4 ZPO zulässig, wenn der Gläubiger gegenüber dem Rückforderungsanspruch mit einer bestrittenen Gegenforderung die Aufrechnung erklärt hat. OLG Celle, Beschl. v. 21.9.2015 – 2 W 212/15mehr

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zfs 3/2016, Vorvertraglichk... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der Bekl. seit dem 1.5.2013 eine Rechtsschutzversicherung. Mit der T-Bank hatte er am 4.10.2010 einen Darlehensvertrag abgeschlossen, den er am 20.8.2014 wegen angeblich unzureichender Widerrufsbelehrung widerrief. Den Widerruf wies die T-Bank zurück, weil die Belehrung nicht zu beanstanden und ein Widerrufsrecht ohnehin verwirkt sei. Nunmehr begehrt de...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / II. Vorüberlegungen und Begrifflichkeiten

Um bei der Lektüre von Gesetzen, Urteilen und Kommentierungen nicht sofort in die Irre zu gehen, ist es zunächst unumgänglich zu vergegenwärtigen, dass es eine Mehrzahl von Vorschriften über den "Wert" mit je unterschiedlichem Regelungsziel und Reglungsinhalt gibt. Selbst langjährig erfahrenen Zivilrichtern ist nicht zwangsläufig bewusst, oder wird es erstmals in einem "Pann...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / IV. Keine Schweigepflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer tritt durch den gesetzlichen Forderungsübergang, der auch für den Auskunftsanspruch gilt, in die Stellung des Mandanten ein und die Pflichten des Anwaltes aus dem Mandatsvertrag sind nunmehr auch gegenüber dem Versicherer zu erfüllen. Das LG Bochum[9] geht einen etwas anderen Weg. Es stellt zwar klar, dass es keiner Schweigepflichtentbindungserklärung bedarf, ...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / III. Anspruchsübergang und Dreiecksverhältnis

Der Gesetzgeber hat diese Problematik bereits seit längerem erkannt und für den Fall der Versicherungen eine Regelung in § 86 VVG normiert. Hierbei soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer sich bereichert, weil er gegebenenfalls von mehreren Erstattungen erhält. Die Ansprüche des Versicherungsnehmers auf die Rechtsschutzversicherung gehen aufgrund des gesetzlichen ...mehr

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AGS 2/2016, Kein Quotenvorr... / 2 Anmerkung

In der Rechtsschutzversicherung gilt das sogenannte Quotenvorrecht (§ 86 Abs. 1 S. 2 VVG). Das bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer an Kostenerstattungsansprüchen so lange bedienen darf, bis sämtliche vom Versicherungsschutz nicht gedeckten Kosten (insbesondere Selbstbeteiligung, Reisekosten des Anwalts, Parteikosten) ausgeglichen sind. Erst hiernach geht der Kostener...mehr

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zfs 2/2016, Rechtsschutzdec... / Sachverhalt

Die Parteien streiten darum, ob die Bekl. der Kl. Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung zu gewähren hat; diese wendet ein, dass der Ausgangsprozess Ausfluss einer nicht versicherten selbstständigen Tätigkeit der Kl. gewesen sei. Die Kl. unterhält bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung mit dem Deckungsbereich Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständig...mehr

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zfs 2/2016, Verspätungsrech... / Sachverhalt

Mit schriftlichem Vertrag vom Mai 2012 kaufte der Kl. von dem Bekl. einen gebrauchten, erstmals im Januar 2012 zum Straßenverkehr zugelassenen Pkw zum Preis von 4.990 EUR. Der Kaufpreis wurde über einen von dem Bekl. vermittelten Kredit der S-Bank finanziert, wobei der Kl. einen Kreditbetrag von 5.150 EUR in Anspruch nahm. Zwischen den Parteien ist es streitig, ob diese Summ...mehr

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AGS 2/2016, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde der Beklagten ist hinsichtlich der an Herrn L für das Beschwerdeverfahren gezahlten Rechtsanwaltsgebühren unzulässig und im Übrigen unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG zurückgewiesen. Die Klägerin kann von der Beklagten Erstattu...mehr

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AGS 2/2016, Der Auskunftsan... / II. Die Verschwiegenheitspflicht

Die weiteren Pflichten eines Anwaltes sind in einer Vielzahl von Vorschriften, nicht nur im anwaltlichen Berufsrecht, festgehalten. Hierbei gibt es nicht nur die Auskunfts- und Abrechnungspflicht gegenüber dem Mandanten nach §§ 11, 23 BORA, sondern natürlich auch die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 76 Abs. 1 BRAO, §§ 203, 204 StGB). Eine nicht zu ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 211]

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger habe gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarrechnung seiner Prozessbevollmächtigten in dem Umfang, in dem die Honorarforderung der Prozessbevollmächtigten begründet sei. Diesen Anspruch habe die Beklagte nicht dadurch erfüllt, dass sie dem Kläger Kostenschutz für eine Abwehr dieser anwaltlichen Geb...mehr