Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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zfs 03/2022, Keine Deckung ... / Leitsatz

Eine Rechtsschutzversicherung, die Deckung "für den privaten Bereich" verspricht, umfasst Ansprüche aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung für eine Heilpraktikerpraxis auch dann nicht, wenn sie Schutz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Inhabers nach einer den Deckungsbeitrag abbildenden Taxe verspricht. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Hamm, Beschl. v. 12.10...mehr

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zfs 03/2022, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat zu Recht entschieden, dass es an dem geltend gemachten Verfügungsanspruchs fehlt. Die Antragsgegnerin war ungeachtet ihrer Deckungszusage vom 4.5.2020 nicht gehindert, in Ansehung des im Ausgangsrechtsstreit festgesetzten Auslagenvorschusses für den gerichtlich beauftragten Sachverständigen den Rechtsschutz wegen einer Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen...mehr

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zfs 03/2022, Mutwilligkeit ... / Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung den Ausspruch der Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Einzahlung eines in einem Klageverfahren des Antragstellers und dortigen Klägers gegen die A AG vor dem LG B festgesetzten Auslagenvorschusses für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen. Er unterhält bei B eine Rechtsschutzversicherung. Versichert ist u...mehr

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zfs 03/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

I. Der Kl., von Beruf Heilpraktiker mit eigener Praxis, begehrt die Verurteilung der Bekl., eines Schadenabwicklungsunternehmens, ihm aus einer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Inanspruchnahme eines weiteren VR aus einer bei diesem gehaltenen Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu gewähren. Die dem Vertrag zugrunde liegenden A...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / II. Anwalt muss Vorschüsse an den Rechtsschutzversicherer zurückzahlen

Die Revision ist unbeschränkt zugelassen hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Gericht bestätigt den Rückzahlungsanspruch der nicht verbrauchten Gebührenvorschüsse. Der Rückzahlungsanspruch ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag, die §§ 675, 667 BGB sind mindestens entsprechend anzuwenden. Der Rechtsanwalt hat über erhaltene Vorschüsse abzurechnen; eine entsprechende vertragli...mehr

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AGS 03/2022, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Die gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung der PKH/VKH-Differenzvergütung, JurBüro 2022, 1 Während sich die Gebühren des Wahlanwalts nach der Tabelle des § 13 RVG berechnen, erhält der im Wege der PKH/VKH beigeordnete Rechtsanwalt seine Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG, nach der sich bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.00...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / I. Sachverhalt

Gegen den Kläger, der seine Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage auf Zahlung von Anwaltsvergütung in Anspruch nimmt, war ein Bußgeldbescheid erlassen worden, gegen den die Verteidigerin des Klägers Einspruch eingelegt hatte, und zwar wie folgt: Zitat "...Namens und im Auftrag meines Mandanten lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom 16.4.2021 Einspruch ein. Eine Begründu...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / V. Bedeutung für die Praxis

Die sehr umfangreiche und sehr schöne Begründung des AG, die in jeder Hinsicht lesenswert ist, ist zutreffend und ein weiterer Baustein für die Begründung des Anfalls der zusätzlichen Gebühr Nr. 5115 VV – oder der nach Nr. 4114 VV, für die die Ausführungen des AG entsprechend gelten. Man kann daraus sicherlich schöne Textbausteine fertigen, um ggfs. die Rechtsschutzversicher...mehr

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zfs 02/2022, Rechtzeitigkei... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die erhobene Gehörsrüge ist zulässig. Insbesondere wird mit dem Zulassungsantrag auch ausreichend zur Frage der Bevollmächtigung und unter Vorlage des nicht berücksichtigten Vortrags, der grundsätzlich auch geeignet ist, die Sachentscheidung zu beeinflussen, vorgetragen. Auf die zulässige Rüge wird die Rechtsbeschwerde zugelassen und das Verwerfungsurteil des Amtsgeri...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 37 Die Rechtsanwaltsvergütung wird regelmäßig von dem Auftraggeber des Rechtsanwalts geschuldet (§§ 611, 675 BGB). Der Auftraggeber kann die Erstattung der Vergütung, die er seinem Rechtsanwalt schuldet, von dem unterlegenen Gegner verlangen (§ 91 Abs. 2 ZPO). Ist der Auftraggeber Mitglied in einer Rechtsschutzversicherung, dann ist nur er allein der Schuldner der Vergüt...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Grundsätzlich kann eine Gebühr nur einmal gefordert werden

Rz. 127 Nach § 15 Absatz 2 RVG darf der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Hat beispielsweise der RA von Anfang an den unbedingten Auftrag, eine Forderung einzuklagen, so wird er zunächst versuchen, die Forderung mittels eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens einzufordern. Erst nachdem der vorherige außergerichtliche Versuch, die Forderung bei...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 9. Versicherungen im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 92 Wenn der Auftraggeber des Rechtsanwalts bei einer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung versichert ist, wird sich die Frage ergeben, ob dem Mandanten oder seiner Versicherung der Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner zusteht (vgl. Rdn 37). Da nicht die Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt beauftragt, sondern der Versicherte selbst den Auftra...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung

1. Allgemeines Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Re...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Allgemeines

Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzvers...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 80 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Versicherbare Leistung

Rz. 180 Es sind nur die in Ziffer 2 ARB 2021 genannten Rechtsgebiete und die dort aufgezählten Versicherungsleistungen versicherbar. Nach Ziffer 2.2.11 ARB 2021 besteht nach einer entsprechenden Vereinbarung ein sogenannter Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtsangelegenheiten für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / f) Hinweis auf die beschränkte Erstattungspflicht

Rz. 33 Die Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss, § 3a Abs. 1 S. 3 RVG. Durch die Hinweispflicht soll gewährleistet werden, dass dem Mandanten deutlich vor Augen geführt wird, dass e...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 183 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / I. Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Haftpflichtschadenregulierung

Während in der Kraftschadenhaftpflichtversicherung der Geschädigte einen Direktanspruch gegenüber dem Versicherer geltend machen kann,[27] besteht ein solcher Anspruch im Bereich der Privathaftpflichtversicherung nicht. Wird der Schädiger von daher von einem Geschädigten in Anspruch genommen, informiert er seinen Privathaftpflichtversicherer und erwartet, dass dieser sich um...mehr

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zfs 01/2022, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

[36] Die Berufung der Klägerin hat überwiegend Erfolg. [37] Ihr steht infolge des Unfalls eine Nutzungsausfallentschädigung für 104 Tage, mithin in Höhe von 8.216,00 EUR, aus §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG zu. In diesem Zeitraum, in dem das Fahrzeug vier Tage lang begutachtet und sodann über 127 Tage hinweg – 31 Tage davon hat die Beklagte bereits reguliert – repa...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / b) Erstattungsansprüche gegen Dritte

Die Auslagen müssen in der Person der Partei angefallen sein. Die Erstattungsfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Beteiligte wegen dieser notwendigen Auslagen auch einen Dritten, z.B. eine Rechtsschutzversicherung, einen Berufsverband oder den Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann.[7] Versicherungsbeiträge für eine Rechtsschutzversicherung oder Beiträge für de...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwältin, hatte die Beklagte in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren vertreten. Sie nimmt ihren Mandanten auf restliche Gebühren i.H.v. 188,79 EUR in Anspruch. Dieser bzw. seine Rechtsschutzversicherung hatte eine Gebührenrechnung der Klägerin nur teilweise ausgeglichen. Die Rechtsanwältin hatte jeweils die Mittelgebühr zugrunde gelegt. ...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / II. Anwendung der "Toleranzrechtsprechung"

Nach Auffassung des AG war die Klägerin im Rahmen der Gebührenbestimmung gem. § 14 RVG nicht zum Ansatz der Mittelgebühren berechtigt. Der Ansatz der Klägerin sei mithin unbillig und damit unverbindlich; zutreffend habe die Rechtsschutzversicherung der Beklagten lediglich unterhalb der Mittelgebühr liegende Gebühren angesetzt. Zu Recht gehe die Beklagte davon aus, dass bezüg...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / bb) Aktenversendungspauschale

Der Wahlverteidiger als Kostenschuldner[22] kann die verauslagte Aktenversendungspauschale seinem Mandanten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV, §§ 675, 670 BGB in Rechnung stellen, der sie dann im Fall des Freispruchs im Rahmen der notwendigen Auslagen gem. §§ 464a Abs. 2, 464b StPO, § 46 OWiG gegen die Staatskasse geltend machen kann.[23] Das gilt auch für den auswärtigen Verteidiger...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 1. Grundsätze

Auch bei der Erstattung notwendiger Auslagen im Strafverfahren ist die allgemeine Pflicht zur kostenschonenden Prozessführung zu beachten. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass einem Freigesprochenen sämtliche Auslagen erstattet werden müssen.[13] Von der Erstattungspflicht sind insbesondere Auslagen ausgenommen, die eine wirtschaftliche denkende Person nicht aufgewandt...mehr

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AGS 12/2021, Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG

Herausgegeben von Norbert Schneider und Joachim Volpert. 9. Aufl., 2021. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 3.180 S., 169,00 EUR Die nunmehr erschienene 9. Aufl. des in der Praxis beliebten RVG-Kommentars berücksichtigt die vielfältigen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit, die Einfluss auf das anwaltliche Gebührenrecht haben. Ferner sind seit dem Erscheinen der Vorauflage unzäh...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Kreativ, aber m.E. falsch, und zwar in doppelter Hinsicht. 1. Anwendung der Toleranzgrenze Die vom AG vertretene Ansicht, die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH vom 11.7.2012 (VIII ZR 323/11, AGS 2012, 373 = RVGreport 2012, 375) gebe die Möglichkeit, auch im sog. "20-%-Toleranzbereich" in die gem. § 14 Abs. 1 RVG vorgenommene Gebührenbemessung des Rechtsanwalts einzugr...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Die Hebegebühr

Rz. 368 Die Hebegebühr[715] nach Nr. 1009 VV RVG entsteht nicht für jeden Zahlungseingang, sondern für die Weiterleitung des Zahlungseingangs an den Gläubiger und Auftraggeber; diese ist Anknüpfungspunkt. Dabei kann unter Berücksichtigung eines Vorschussrechtes – soweit vereinbart – allerdings auch bereits mit dem Zahlungseingang eine entsprechende Abrechnung im Erstattungsv...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sachversicherung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beiträge zu Sachversicherungen sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung; sie werden mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Sonderausgaben Rz 25). Ausnahmsweise sind sie > Werbungskosten, wenn ausschließlich > Arbeitsmittel zB gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert werden. Ergänzend > Einbruchversicherung, > Entf...mehr

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AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / III. Anspruchsübergang

Der BGH geht ebenso wie das Berufungsgericht davon aus, dass hier ein Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 S. 1 RVG stattgefunden habe. a) Die Rechtsschutzversicherung sei eine Schadensversicherung, für die § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gelten (BGH NJW 2020, 1585 m.w.N.). Nach dieser Regelung gehe ein dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehender Ersatzanspruch auf den Versich...mehr

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AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / Leitsatz

Hat der Rechtsschutzversicherer Gerichtskosten gezahlt und erstattet die Gerichtskasse nicht verbrauchte Gerichtskosten an den Rechtsanwalt, geht der Anspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt, alles herauszugeben, was er aus der anwaltlichen Geschäftsbesorgung erlangt, insoweit auf den Rechtsschutzversicherer über. Für Erstattungsansprüche aufg...mehr

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AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH ist im Ergebnis zutreffend, nicht jedoch in ihrer Begründung. 1. Kein Ersatzanspruch Der BGH geht davon aus, dass es sich bei dem Anspruch auf Rückzahlung nicht verbrauchter Gerichtskosten um einen Ersatzanspruch i.S.d. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG handele. Ausgehend hiervon unternimmt er dann "Klimmzüge", um die daraus zwingend folgende Konsequenz des § 86 Ab...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

§ 86 Abs. 1 S. 2 VVG; § 812 Abs. 1 BGB Leitsatz Gerichtskostenerstattungen sind Fremdgelder und an den Rechtsschutzversicherer zu erstatten, soweit er diese bevorschusst hat. Jeder Gesellschafter einer Anwalts GbR haftet für Ansprüche gegen die GbR. Es besteht kein Quotenvorrecht des Mandanten bei Gerichtskostenerstattungen, da lediglich die Versicherungsleistung nachträglich re...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Rechtsanwalt in einem rechtsschutzversicherten Mandat tut gut daran, bei der Abrechnung auch auf die Ansprüche der Rechtsschutzversicherung zu achten. Sowohl der Anspruchsübergang nach § 86 VVG, als auch bereicherungsrechtliche Ansprüche müssen dabei Berücksichtigung finden. Auch wenn es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass die Rechtsschutzversicherung im Rahmen ...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, verlangt vom Beklagten, einem Rechtsanwalt, die Erstattung von nicht verbrauchten Gerichtskosten. Die Erstattung erfolgte durch das Ausgangsgericht nicht an den Beklagten persönlich, aber an die Rechtsanwalts GbR, in der der Beklagte tätig ist. Der Beklagte verteidigte sich mit der fehlenden Passivlegitimation, sowie eigenen Gebühr...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / Leitsatz

Gerichtskostenerstattungen sind Fremdgelder und an den Rechtsschutzversicherer zu erstatten, soweit er diese bevorschusst hat. Jeder Gesellschafter einer Anwalts GbR haftet für Ansprüche gegen die GbR. Es besteht kein Quotenvorrecht des Mandanten bei Gerichtskostenerstattungen, da lediglich die Versicherungsleistung nachträglich reduziert wird. Eine Aufrechnung des Anwalts mit ...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / II. Unmittelbarer Direktanspruch des Versicherers gegen den Anwalt

Die Klage ist zulässig. Der Beklagte ist für den Rückzahlungsanspruch passivlegitimiert, da er als Gesellschafter einer GbR im Außenverhältnis haftet. Gläubiger haben hierbei die Wahl, ob sie die GbR selbst oder einen beliebigen Gesellschafter in Anspruch nehmen. Die Klage ist auch begründet. Gem. § 812 Abs. 1 BGB hat die Klägerin einen Rückzahlungsanspruch gegen den Beklagten ...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / II. Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt gehen auf den Rechtsschutzversicherer über

Die Klage der Rechtsschutzversicherung ist zulässig und begründet. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, mit ihrer Entstehung auf den Versicherer über. Das Gericht bejaht einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Beklagten wegen Verletz...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Prüfung der Erfolgsaussichten Für den Rechtsanwalt gelten keine anderen Grundsätze der Prüfung des Sachverhalts und der Erfolgsaussichten, nur weil eine Rechtsschutzversicherung hinter dem Mandanten steht und die Kosten übernimmt. Die Kostenzusage für ein Tätigwerden entbindet den Rechtsanwalt nicht davon, zu prüfen, ob die Rechte des Mandanten überhaupt durchsetzbar sind....mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / Leitsatz

Gem. § 86 VVG gehen auch Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt wegen fehlerhafter Prozessführung auf den Rechtsschutzversicherer über. Wissentlich wahrheitswidrige Angaben des Anwalts im Mahnbescheid – eine Gegenleistung sei bereits erbracht – lösen einen Schadensersatzanspruch aus, wenn dadurch die verjährungshemmende Wirkung entfällt. Auch eine feh...mehr

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zfs 10/2021, Umfang der not... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt Rechtsschutz zur Verfolgung eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt aus einer beim beklagten VR bis zum 1.1.2017 gehaltenen Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen ARB 2012 zugrunde. Der Kl. ist Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in der er sich mit zwei Berufskollegen zur gemeinschaftlichen Au...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr