Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Versicherungsfall im Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 4 Abs. 1 a ARB

Rz. 391 Im Bereich des Schadensersatz-Rechtsschutzes kommen je nach vereinbarten Bedingungen für den Versicherungsfall zwei unterschiedliche Zeitpunkte in Betracht. Beispiel Der Versicherungsnehmer begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich bereits im Jahre 2001 ereignet hat, der jedoch erst im Jahre 2004 zu einem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 1 Bücher

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 40. Auflage 2019 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Auflage 2018 Bühren, van (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 Bühren, van (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 Bühren, van/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 Burma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / (4) Rückforderungsvorbehalt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes

Rz. 341 Hinsichtlich des Rückforderungsvorbehalts bei Verurteilung wegen Vorsatzes gem. § 2 i aa S. 2 ARB wird häufig übersehen, dass nach dem ausdrücklichen Wortlaut der vertraglichen Erstattungsregelung nicht stets sämtliche Kosten zurückzuerstatten sind, sondern nur diejenigen Kosten, die der Rechtsschutzversicherer "für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Rechtsanwaltskosten gem. § 5 Abs. 1 a ARB

Rz. 351 Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Das bedeutet zunächst, dass zusätzliche, durch einen Anwaltswechsel verursachte Rechtsanwaltskosten grundsätzlich nicht vom Rechtsschutzversicherer zu tragen sind, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Quotenvorrecht / a) Reisekosten

Rz. 40 Das Quotenvorrecht hängt davon ab, ob eine sachliche Kongruenz zu der versicherten Leistung besteht. Wie zuvor schon für die bedingungsgemäß nicht auszugleichende Wertminderung bei der Vollkaskoversicherung dargestellt wurde, gehört sie dennoch zum Deckungsumfang. Sie gehört dort zum "unmittelbaren Sachschaden". Demzufolge gehören die Reisekosten als Teil der Rechtsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Anwendbarkeit der Klausel

Rz. 369 Die Klausel ist vor allem anwendbar beim Abschluss gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche (BGH VersR 2006, 404; VersR 2011, 1005). Streitig ist allerdings, ob die Klausel darüber hinaus auch beim lediglich einseitigen Nachgeben bzw. Sich-zufrieden-geben des Versicherungsnehmers bzw. des Gegners anzuwenden ist (für die Anwendbarkeit auch in diesen Fällen Böh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Rechtswirkungen der Deckungszusage

Rz. 294 Soweit der Rechtsanwalt beim Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage einholt, tut er dies rechtlich lediglich im Deckungsverhältnis im Namen seines Mandanten als Versicherungsnehmer. Dementsprechend wird auch die Deckungszusage rechtlich lediglich gegenüber dem Versicherungsnehmer erteilt, welche der Rechtsanwalt (Wissenserklärungsvertreter) im Namen des Versiche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Rückzahlungsansprüche im Dreiecksverhältnis

Rz. 302 Aus der rechtlich erfolgenden Leistung über das Dreieck folgt auch, dass eventuelle Rückzahlungsansprüche jeweils nur in dem betreffenden Rechtsverhältnis bestehen. Beispiel Bestehen aufgrund des Vorsatzvorbehaltes und geleisteter Honorarvorschüsse Rückzahlungsansprüche des Versicherers, beziehen diese sich ausschließlich auf den Versicherungsvertrag (Deckungsverhältn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Übergangsfähige Ansprüche

Rz. 304 Bei den regelmäßig übergehenden Ansprüchen handelt es sich z.B. ummehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB

Rz. 406 Gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB besteht bei den Leistungsarten § 2b bis 2 g (also nicht beim Schadensersatz- und Straf-/OWi-Rechtsschutz) eine Wartezeit. Das bedeutet, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall innerhalb von 3 Monaten seit Vertragsbeginn eingetreten ist. Vorsicht Inzwischen gibt es Individualklauseln mit der Vereinbarung einer längeren Wartez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / IV. Leistungsumfang gem. § 5 ARB

1. Versicherte Kostenarten Rz. 350 Im Verkehrsbereich kommen folgende versicherte Kostenarten in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Besonderheiten einzelner Kostenarten

a) Rechtsanwaltskosten gem. § 5 Abs. 1 a ARB Rz. 351 Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Das bedeutet zunächst, dass zusätzliche, durch einen Anwaltswechsel verursachte Rechtsanwaltskosten grundsätzlich nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Streit mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 425 Für einen Streit mit dem Rechtsschutzversicherer selbst über dessen Deckungspflicht besteht gem. § 3 Abs. 2 h ARB in keinem Fall ein Rechtsschutzanspruch. Hinweis Der rechtsschutzversicherte Mandant ist umfassend über die Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung aufzuklären. Anderenfalls besteht bei Erteilung von Mandaten, für die keine Deckung erteilt wird, ein erhebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB

Rz. 322 Grundsätzlich ist beim Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB zu beachten, dass das Fahrzeug nur dann versichert ist, wenn es auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Rechtsschutz bei das Kfz betreffenden Vertragsstreitigkeiten (z.B. Gewährleistung beim Fahrzeugkauf) besteht gem. § 21 Abs. 6 ARB jedoch bereits vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Korrespondenz mit eigenem KH-Versicherer des Mandanten

Rz. 420 Schaltet sich der Anwalt in die Schadenmeldung und -abwicklung mit dem eigenen KH-Versicherer des Mandanten ein, so besteht für diese Tätigkeit (die gebührenrechtlich eine gesonderte versicherungsrechtliche Angelegenheit darstellt) zunächst ebenfalls keine Rechtsschutzdeckung. Insoweit fehlt es an einem Versicherungsfall bezogen auf die eigene KH-Versicherung des Man...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / d) Volkswirtschaftlicher Schaden

Rz. 370 Welcher volkswirtschaftliche Schaden jedoch mit der Provozierung von Klagen, welche vom Versicherer sodann nicht aufgenommen werden, hervorgerufen wird, macht sich eine solche Versicherung offenbar gar nicht klar.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Rechtswirkungen der Zahlung des Rechtsschutzversicherers an den Anwalt

Rz. 295 Rechnet der Rechtsanwalt seine Kosten unmittelbar gegenüber dem Rechtsschutzversicherer ab, so geschieht rechtlich zweierlei:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Quotenvorrecht / b) Honorarvereinbarung

Rz. 41 Auch hier besteht ein Quotenvorrecht des Versicherten (ausführlich hierzu Freyberger, Das Quotenvorrecht, DAR 2001, 385, 387). Da es hierzu noch keine Rechtsprechung oder Literatur gibt, kann nur eine Ableitung aus der Kaskorechtsprechung erfolgen. Auch die Kosten aufgrund einer Honorarvereinbarung gehören zum "unmittelbaren Rechtsschutzschaden" in Form aller entstand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Zur Anspruchshöhe

Rz. 390 Das Gleiche gilt für die Schadenshöhe, wenn z.B. die Haftungsquote unproblematisch ist, das total- oder teilbeschädigte Fahrzeug des Mandanten aber verschrottet oder repariert werden soll und demzufolge eine Ermittlung der Schadenshöhe anschließend nicht mehr möglich ist. Rz. 391 Dem Mandanten fehlen aber oft die Mittel für die Beauftragung eines freien Sachverständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Deckung dem Grunde nach

1. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr Rz. 318 In der Rechtsschutzversicherung gilt das sog. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr. Das bedeutet im Gegensatz zur sog. Allgefahrendeckung, dass nur die Bereiche versichert sind, die in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Es handelt sich bei der Rechtsschutzversicherung bewusst nicht um eine Abdeckung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Rechnungsstellung beim rechtsschutzversicherten Mandanten

Rz. 299 Aus dem Dreiecksverhältnis folgt ferner, dass der Anwalt lediglich für seinen Mandanten tätig wird und sich dementsprechend auch die Honorarforderungen ausschließlich gegen den Versicherungsnehmer als Mandanten richten. Merke Auch die Kostenrechnung ist daher ausschließlich an den Mandanten (als Rechnungsempfänger) zu stellen und lediglich dem Rechtsschutzversicherer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Mehrere Versicherungsfälle gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB

Rz. 408 Sind für die Interessenwahrnehmung mehrere (selbstständige) Versicherungsfälle ursächlich, ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB der erste Versicherungsfall maßgeblich. Zu berücksichtigen sind allerdings nur solche Verstöße, die noch Bedeutung für den späteren Konflikt haben. Rz. 409 Hinweis Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Probleme der Aktivlegitimation

Rz. 306 Der gesetzliche Forderungsübergang führt dazu, dass keine Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers mehr hinsichtlich der auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Ansprüche besteht. Dies birgt stets das Risiko, dass der erstattungspflichtige Gegner bei der Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten im Hauptsacheverfahren oder später im Kostenfestsetzungsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / g) Abtretung von Versicherungsansprüchen an den Anwalt

Rz. 316 Gelegentlich übersehen wird, dass § 17 Abs. 7 ARB 94/2000/2008 (ähnlich § 20 Abs. 1 ARB 75) regelt, dass Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten werden können (dieses Abtretungsverbot ist wirksam, vgl. BGH VersR 2012, 230). Dieses Einverständnis wird regelmäßig nicht erteilt, sodass die Ansprüche aus dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Allgemeines

1. Bedeutung der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Rz. 286 Im Bereich des Verkehrsrechts – wie in keinem anderen Rechtsgebiet – findet sich der größte Anteil rechtsschutzversicherter Mandanten. Das hängt damit zusammen, dass die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung separat von Automobilclubs (wie ADAC, ACE) und zunehmend von Kfz-Haftpflichtversicherern durch ein einfaches Kreuz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 6. Typische Probleme des Versicherungsfalls beim Verkehrsunfall

Rz. 417 Beim Verkehrsunfall können sich typische Probleme der Rechtsschutzdeckung wegen der Voraussetzung des Versicherungsfalls ergeben. So bereitet der Versicherungsfall zwar bezogen auf den Schadensersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung der Schadensersatzansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer) regelmäßig keine Probleme, da der Versicherungsfall unproblematisch de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Kaskoabwicklung

Rz. 423 Im Bereich der Kaskoversicherung besteht auch zunächst kein Deckungsschutz für die Abwicklung der Regulierung durch den Anwalt. Auch hier fehlt es (zunächst) an einem Streit (behaupteter Rechtsverstoß) mit dem Kaskoversicherer. Sobald sich allerdings die Regulierung verzögert (Untätigkeit genügt), unberechtigt Unterlagen (z.B. Reparaturrechnung o.Ä.) gefordert werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / d) Schreiben an den Rechtsschutzversicherer

Rz. 343 Auch die sofortige Meldung eines Versicherungsfalles beim Rechtsschutzversicherer ist empfehlenswert. Zwar mag einem dies in manchem, insbesondere eindeutig gelagerten Fall überflüssig erscheinen. Außerdem hat leider jede Schadensmeldung bei einer Rechtsschutzversicherung zur Folge, dass dort ein "Fall" angelegt wird, was dann später einmal bei der Frage der Kündigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Zivilrecht

Rz. 388 Für das Zivilrecht kann eine Teildeckung des Rechtsschutzversicherers z.B. bei versicherter Klage und nicht versicherter Widerklage vorliegen. Der BGH hat inzwischen entschieden (BGH VersR 2005, 936), dass die Aufteilung linear entsprechend dem Anteil an den Gesamtkosten zu erfolgen hat, sodass der Degressionsvorteil nicht allein dem Versicherungsnehmer zugutekommt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Kostenübernahme bei anteiligem Versicherungsschutz

Rz. 385 Fraglich ist, welche Kosten der Rechtsschutzversicherer zu übernehmen hat, wenn nur für einen Teil der Interessenwahrnehmung Kostenschutz besteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Straf-/OWi-Recht und dem Zivilrecht. a) Straf-/OWi-Recht Rz. 386 Die Situation einer Teildeckung kann z.B. entstehen bei einer Strafverfolgung wegen eines versicherten und eines nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Betroffene Formen

Rz. 321 Die folgenden sechs Formen des Versicherungsschutzes enthalten einen Rechtsschutz für den Verkehrsbereich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gem. § 2 e ARB

Rz. 331 Der Steuer-Rechtsschutz gem. § 2 e ARB (denkbar z.B. Streitigkeiten betreffend die Kfz-Steuer) ist auf die Interessenwahrnehmung vor Gerichten beschränkt, sodass weder für ein eventuelles Vorverfahren noch für das Ausgangsverfahren Rechtsschutz gewährt wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sonstige materielle Sch... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Kostenbeschränkungen gem. § 5 Abs. 3 ARB

a) Allgemeines Rz. 366 § 5 Abs. 3 ARB enthält im Sinne eines Risikoausschlusses eine Einschränkung der Leistungspflicht. Danach trägt der Rechtsschutzversicherer nichtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / VII. Checkliste zur Prüfung des Versicherungsschutzes

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Passivlegitimation und ... / 4. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 52 In der Praxis wird viel zu selten von der Möglichkeit der Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO Gebrauch gemacht. Dieses Verfahren ist deshalb geschaffen worden, damit jede Partei die Möglichkeit hat, in einem laufenden oder späteren Rechtsstreit notwendige Beweise sichern zu lassen, die ansonsten verloren gehen oder nur sehr erschwert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anhang / E. Anlage 5: Checkliste zur Erfassung der fixen Kosten

Rz. 6 (Nach Ege, Band 7, S. 81 ff. der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV) A. Aufwand für Wohnung, Garten, Haustierhaltung und Grabpflege 1. Wohnung OLG Hamm MittBl 1998, 58mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2020, Antrag auf ger... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Nrn. 5100 ff. VV gelten nur für den Verteidiger. Sie setzen also voraus, dass gegen den Mandanten ermittelt wird. Das ist aber nicht der Fall, solange der Mandant nur als Zeuge beteiligt ist, mag er auch der wahre Täter sein. Abzurechnen ist dann nach Nr. 5200 VV. Solange der Mandant Zeuge ist, besteht auch kein Versicherungsschutz im Rahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Einverständliche Erledigung gem. § 5 Abs. 3 b ARB

Rz. 368 In der Praxis erhebliche Probleme bereitet immer wieder die Leistungseinschränkung gem. § 5 Abs. 3 b ARB im Falle einer einvernehmlichen Regelung. aa) Anwendbarkeit der Klausel Rz. 369 Die Klausel ist vor allem anwendbar beim Abschluss gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche (BGH VersR 2006, 404; VersR 2011, 1005). Streitig ist allerdings, ob die Klausel darüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Im Verkehrsbereich versicherten Leistungsarten gem. § 2 ARB

a) Betroffene Leistungsarten Rz. 327 Versichert bei den verschiedenen, den Verkehrs-Rechtsschutz betreffenden Formen des Rechtsschutzes sind die folgenden sechs Leistungsarten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Besonderheiten einzelner Leistungsarten

aa) Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB Rz. 329 Beim Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 2 a ARB ist zu berücksichtigen, dass lediglich die Geltendmachung von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen, niemals jedoch die Abwehr versichert ist, da letztere in den Bereich der Haftpflichtversicherung fällt (vgl. oben Rdn 278 ff.). Ferner besteht ein genereller Ausschluss für S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / dd) Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB

(1) Rechtsschutz für "Verteidigung" Rz. 334 Beim Straf-Rechtsschutz gem. § 2 i ARB ist zu berücksichtigen, dass danach von vornherein Rechtsschutz nur für die Verteidigung gewährt wird. Das bedeutet zunächst, dass jegliche aktive Strafverfolgung (Nebenkläger-, Privatkläger-, Verletztenvertretung, Zeugenbeistand etc.) ausscheidet. Ausnahmen gibt es insoweit in Individualklause...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen" gem. § 4 Abs. 1 c ARB

Rz. 400 In den übrigen im Bereich des Verkehrsrechts versicherten Leistungsarten wird der Versicherungsfall gem. § 4 Abs. 1 c ARB definiert als Zeitpunkt des (behaupteten) Rechtsverstoßes, den der Versicherungsnehmer oder ein anderer begangen hat oder begangen haben soll. Bereits allein die Behauptung ist entscheidend ohne Rücksicht auf ihre Richtigkeit. Rz. 401 In Betracht k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sonstige materielle Sch... / 3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Rz. 447 In der Rechtsprechung wird uneinheitlich beurteilt, inwieweit der rechtsschutzversicherte Geschädigte vom gegnerischen Haftpflichtversicherer Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen kann, welche ihm für die Einholung der Deckungszusage bei seinem Rechtsschutzversicherer entstehen (Schneider, Rechtsschutzversicherung für Anfänger, Rn 508). Während zum Teil eine Erstattu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / c) Argumente für Werkstätten zur Zusammenarbeit mit Verkehrsanwälten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / ee) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gem. § 2 j ARB

Rz. 344 Beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gem. § 2 j aa ARB besteht dieses Problem nicht, da dort bezogen auf den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit vorbehaltlos Rechtsschutz unabhängig vom Schuldvorwurf und vom Ausgang des Verfahrens gewährt wird, also auch im Falle rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Formen des Versicherungsschutzes mit Verkehrs-Rechtsschutz

a) Betroffene Formen Rz. 321 Die folgenden sechs Formen des Versicherungsschutzes enthalten einen Rechtsschutz für den Verkehrsbereich:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Besonderheiten bei einzelnen Formen

aa) Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB Rz. 322 Grundsätzlich ist beim Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB zu beachten, dass das Fahrzeug nur dann versichert ist, wenn es auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Rechtsschutz bei das Kfz betreffenden Vertragsstreitigkeiten (z.B. Gewährleistung beim Fahrzeugkauf) besteht gem. § 21 Abs. 6 ARB jedoch bereits vor der Zulassung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (b) Gegner außerhalb der EU

Rz. 300 Solche Fälle sind für einen deutschen Anwalt sehr schwer zu bearbeiten. Es gilt das ausländische Straßenverkehrs- und Schadensrecht. Zuständig für die Schadensregulierung ist der ausländische Versicherer und nur selten verfügt dieser bislang über ein deutsches Regulierungsbüro. Aber auch ein solches würde nur nach ausländischem Recht regulieren mit allen dort herrsch...mehr