Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Bamberg ist zuzustimmen. Das OLG ist zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kläger die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten seines Prozessbevollmächtigten nicht dargetan und glaubhaft gemacht hat. Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren Gem. § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO genügt es zur Berücksichtigung eines Ansatzes...mehr

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

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AGS 06/2023, Abgrenzung zwi... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte einen Gebrauchtwagen erworben, der von dem sog. Diesel-Skandal betroffen war. Er beauftragte deshalb eine Anwaltskanzlei, die bereits in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle auch gerichtlich tätig geworden war. Unter dem 13.2.2020 übersandten die Rechtsanwälte der (späteren) Beklagten ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben, dem keine Vollmacht beigef...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1b)2. Abwandlung

K bittet Rechtsanwalt A, den B zunächst durch außergerichtliche Bemühungen zur Zahlung zu bewegen. Dem kommt Rechtsanwalt A nach und übersendet dem B eine entsprechende kurze Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Geschäftsgebühr

Die in Nr. 2300 VV geregelte Geschäftsgebühr ist nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV durch das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information entstanden. Dabei ist unerheblich, ob die von Rechtsanwalt A gefertigte Zahlungsaufforderung als Schreiben einfacher Art i.S.d. Nr. 2301 VV anzusehen ist, wonach die Geschäftsgebühr lediglich mit einem Gebührensatz von...mehr

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AGS 06/2023, Beschwerdeverf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg und die dort geschilderte Verfahrensweise der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zeigen, dass die Beteiligten mit Kostenfragen nicht immer auf "gutem Fuß" stehen. Dies betrifft sowohl die Prozessbevollmächtigten der Beklagten als auch die Kollegen des LAG Berlin-Brandenburg. 1. "Erinnerung" gegen die Beschwerdeentscheidung Allein ...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 5 Verfahrenskostenhilfe

KG, Beschl. v. 21.4.2023 – 16 WF 28/23 1. Wenn ein Rechtsanwalt für den eigenen Mandanten (Beteiligten) Verfahrenskostenhilfe beantragt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass damit – mindestens stillschweigend – zugleich die Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten begehrt wird. 2. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist aufzuheben, wenn der beigeordnete Rechtsanwalt ...mehr

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AGS 06/2023, Die Erforderli... / I. Gegenstand der Entscheidung

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Bewilligung von Beratungshilfe und anschließender Liquidation der Rechtsanwalt eine Kürzung seiner Gebühren hinnehmen muss, oder eine über die bloße Beratung hinausgehende Tätigkeit vielmehr im Ermessen des Rechtsanwaltes selbst steht. Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Täti...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1a)1. Abwandlung

K fragt Rechtsanwalt A um Rat, wie er am besten gegen B vorgehen kann. Rechtsanwalt A berät K im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs kurz über die Sach- und Rechtslage.mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / Leitsatz

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" beigeordnet und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren nicht in Betracht kommt. Erfolgt die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 1 Nr...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1c)3. Abwandlung

K erteilt Rechtsanwalt A den Auftrag, die Kaufpreisforderung einzuklagen, bittet ihn jedoch, dem B zuvor noch ein Aufforderungsschreiben zu übersenden. Auf dieses von Rechtsanwalt A gefertigte Aufforderungsschreiben zahlt B dem Kläger die Kaufpreisforderung.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

In Fall 1 Abwandlung 1 und 2 erteilt K dem Rechtsanwalt A den Auftrag, die offene Kaufpreisforderung einzuklagen. Rechtsanwalt A erhebt Klage und erwirkt im schriftlichen Verfahren gem. § 331 Abs. 3 ZPO ein Versäumnisurteil gegen B. Welche Vergütung steht Rechtsanwalt A für seine Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter zu?mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / V. Fazit

Effektiver Rechtsschutz ist eine zentrale Idee unseres Grundgesetzes, Art. 19 Abs. 4 GG.[35] Dies setzt aber voraus, dass zunächst überhaupt ein Zugang zum Recht besteht.[36] Die Furcht vor einem zu hohen Kosten- und Zeitaufwand hält eine Vielzahl von Verbrauchern von der Auseinandersetzung mit ihren rechtlichen Problemstellungen ab.[37] Durch das Konzept von Legal Tech erge...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte den Beklagten wegen eines aufgrund eines Kfz-Verkehrsunfalls erlittenen Schadens vor dem LG Frankfurt (Oder) auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Dem vom Gericht mitgeteilten Sachverhalt lässt sich nicht entnehmen, ob der Kläger im Wege des Direktanspruchs auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten mit verklagt hatte. Jedenfalls hat der Beklagte ...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / Leitsatz

Ein Anwaltswechsel ist dann nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Beklagten von ihrem Recht nach Ziffer E 1.2.4 AKB 2015 Gebrauch gemacht hat, die Führung des Rechtsstreits für den Beklagten als ihren Versicherungsnehmer zu übernehmen und einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt hat. In diesem Fall sind nur die Kosten eines ...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Wie beim Zeugenbeistand Man kann es (so) kurz machen wie das Schöffengericht, das die Zurückweisung der Erinnerung der Staatskasse gegen die Gebührenfestsetzung der UdG kurz mit einem Verweis auf die Gründe des Nichtabhilfeschlusses begründet hat, denen es "beigetreten" ist. Denn: Die Entscheidung des AG ist richtig. Das gilt insbesondere hinsichtlich der Ausführungen des ...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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AGS 06/2023, Insolvenz und ... / V. Befugnis alleine beim Insolvenzverwalter

Gem. § 80 InsO geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Dies gilt grds. auch für das Vermögen eines in Insolvenz gefallenen Rechtsanwalts (BGH, Urt. v. 28.11.2019 – IX ZR 239/18, BGHZ 224, 177–195, Rn 32). Zwar ist der Abwickler n...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte im Wege der Stufenklage gegen die Beklagte vor dem LG Bamberg Pflichtteilsansprüche geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit ließ er sich von einem in München kanzleiansässigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Als ladungsfähige Anschrift des Klägers war in der Klageschrift eine Straße in der im Landkreis Bamberg gelegenen Gemeinde X bezeichnet. Der Rechtsst...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Vergleichbare Problematik bei Klagerücknahme vor Klageabweisungsantrag a) Problem Das hier aufgeworfene Gebührenproblem kommt gewöhnlicherweise in anderer Konstellation vor, nämlich dergestalt, dass sich ein Anwalt für den Beklagten nach Klageerhebung zunächst nur bestellt und ggf. dessen Verteidigungsbereitschaft anzeigt, ohne jedoch bereits einen Sachantrag zu stellen und...mehr

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AGS 06/2023, van Bühren/Heldt, Unfallregulierung - Beratungspflichten, Schadensminderungspflicht, Schadenspositionen

Von RA und FA VersR Dr. Hubert van Bühren und RAin, FAin VersR und FAin MedR Dr. Claudia Heldt. 10. Aufl., 2023. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 253 S., 49 EUR Das Werk liefert – insbesondere für Berufsanfänger – einen wertvollen Leitfaden zur Unfallregulierung. Gerade für den Berufsanfänger gehören Verkehrsunfallregulierungen zur täglichen Praxis. Aber auch erfahrene Anwälte s...mehr

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ZErb 06/2023, Legal Tech: D... / IV. Möglichkeiten und Chancen für die Rechtsberatung und das Notariat

Aufgrund der Vielzahl vorhandener Angebote tritt vermehrt die Sorge auf, die disruptive Macht technologischen Fortschreitens könnte die Herabsetzung von Standards bedeuten und das Rechtsleben auf lange Sicht vollumfänglich automatisieren.[31] Für Anwälte und Notare fürchtet man eine Bedrohung der Art und Weise ihrer Arbeit, indem ihre traditionelle Funktion in der Branche al...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Pauschale Abgeltung

Der Umstand, dass es sich bei einem strafverfahrensrechtlichen Beschwerdeverfahren nicht um eine besondere Angelegenheit i.S.d. § 18 Nr. 5 RVG handelt, und die Regelung in Vorbem. 4.1 Abs. 2 S. 1 VV, die den Pauschalcharakter der in Teil 4 Abschnitt 1 VV enthaltenen Verteidigergebühren regelt,[5] führen dazu, dass für die Tätigkeit in einem strafverfahrensrechtlichen Beschwe...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Verfahrensgebühr

Die in Nrn. 3100, 3101 VV geregelte Verfahrensgebühr ist dem Rechtsanwalt A nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen. Durch diese Verfahrensgebühr ist gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG auch die Zahlungsaufforderung als Vorbereitung der Klage abgegolten.[1] Da der Prozessauftrag des Rechtsanwalts A ende...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Beschwerde – besondere Angelegenheit

Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollverteidigung, sondern als Einzeltätigkeit nur mit der Tätigkeit im Beschwerdeverfahren, z.B. gegen den Beschluss über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO oder gegen eine Bewährungsauflage gem. §§ 305a, 268a StPO, beauftragt, gelten für seine Vergütung nach Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV die Nrn. 4300–4304 VV. Für diesen nur mit der...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / b) Postentgeltpauschale im Beschwerdeverfahren

In der Vergangenheit ist darum gestritten worden, ob für das erstinstanzliche Verfahren und das Beschwerdeverfahren die Postentgeltpauschale doppelt entsteht. Denn nach Vorbem. 4.2 VV entstehen im Beschwerdeverfahren lediglich die Gebühren besonders. Im Gegensatz dazu bestimmt Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 3 VV für Einzeltätigkeiten ausdrücklich, dass das Beschwerdeverfahren als bes...mehr

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AGS 06/2023, Die Erforderli... / III. Zusammenfassung

Im Rahmen der Beratungshilfe besteht die gesetzliche Besonderheit, wonach die Beratungshilfe in Form einer Vertretung nur dann besteht, wenn sie erforderlich ist, wenn der Rechtsuchende also nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Die Vertretungsgebühr Nr. 2503 V...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Auftrag

K hat Rechtsanwalt A einen Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung i.S.v. Teil 2 Abschnitt 3 VV erteilt.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Auftrag

K hat Rechtsanwalt A einen unbedingten Prozessauftrag erteilt, sodass sich die Vergütung nach Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV bestimmt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 2953 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hat der Erblasser Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 EStG bezogen, dann kann die Erbengemeinschaft solche Einkünfte nur dann erzielen, wenn keine berufsfremden Erben an der Erbengemeinschaft beteiligt sind (FG Köln vom 24.06.2015, 14 K 1130/13, EFG 2015, 1923; BMF vom 14.03.2006, IV B 2 – S 2242–7/06, BStBl I 2006,...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Gleichzeitige Aufträge

Wird der Rechtsanwalt von vornherein gleichzeitig mit der Beschwerdeeinlegung und der Begründung der Beschwerde beauftragt, entsteht von vornherein nur eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4302 VV.[16] Denn bei gleichzeitiger Auftragserteilung gilt die Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 2 VV, § 15 Abs. 1 RVG die Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung d...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Auftrag

Auch in dieser Fallgestaltung ist Rechtsanwalt A ein unbedingter Prozessauftrag erteilt worden.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Beratungsauftrag

Für die Beratung hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1a) berechnete Vergütung i.H.v. 226,10 EUR verdient.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 3. Auslagen

Ferner kann Rechtsanwalt A die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV und auf die Gesamtvergütung 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV berechnen.mehr

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FoVo 06/2023, Lösungen zum RVG

Norbert Schneider Fälle und Lösungen zum RVG Handbuch, 6. Aufl. 2023 1.615 Seiten, 109,00 EUR Deutscher Anwaltverlag ISBN 978-3-8240-1679-2 Rechts- und Inkassodienstleistungen werden zum Unterhalt des Rechtsdienstleisters erbracht. Es soll damit Geld verdient werden. Die Dienstleistung ist schon nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten (§ 612 Abs. 1 BGB). Und d...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1. Fall 1 – Ausgangsfall

K, der Verbraucher ist, hat gegen B eine fällige Kaufpreisforderung i.H.v. 4.000,00 EUR. Er beauftragt Rechtsanwalt A in der Sprechstunde damit, diesen Kaufpreisanspruch durchzusetzen.mehr

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AGS 06/2023, Verfahrensdiff... / I. Ausgangsfall

Ausgangsfall Geklagt wird auf Zahlung einer Forderung i.H.v. 3.000,00 EUR. Der Mandant beauftragt sodann den Anwalt, mit dem Gegenanwalt Vergleichsverhandlungen zu führen und in die Vergleichsverhandlungen auch weitere nicht anhängige Forderungen i.H.v. 10.000,00 EUR einzubringen. Beide Anwälte führen sodann Vergleichsverhandlungen über die 3.000,00 EUR und die 10.000,00 EUR.mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / V. Fazit

Die Auswahl der vorstehenden Punkte zeigt, wie komplex die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sein kann, auch wenn sich die geschilderten Probleme nicht in jedem Fall stellen werden. Gleichwohl muss die anwaltliche Vertretung dies alles im Blick haben und dieser Aufsatz soll dazu dienen, die wichtigsten Dinge, in Erinnerung zu rufen und Lösungen aufzuzeigen. Autor: Dr. F...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / IV. Vergütung

Somit berechnet sich die Vergütung von Rechtsanwalt A wie folgt:mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 3. Getrennte Aufträge

Ist auftragsgemäß vom Rechtsanwalt zunächst Beschwerde eingelegt und diese dann später auftragsgemäß begründet worden, fallen gem. Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 1 VV die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV für die Einlegung und nach Nr. 4302 Nr. 2 VV für die Begründung der Beschwerde gesondert an. Anders als in den Anm. zu Nr. 4300 VV und Nr. 4301 VV ist zu Nr. 4302 VV insoweit nicht...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Verfahrensgebühr

Die für das Betreiben des Geschäfts nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV angefallene Verfahrensgebühr deckt auch in dieser Fallgestaltung die Zahlungsaufforderung ab, was die Berechnung einer Geschäftsgebühr ausschließt.[2] Da Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht und an der mündlichen Verhandlung mitgewirkt hat, ist ihm die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV mit einem Gebührensatz von ...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / I. Aufträge

In dieser Fallgestaltung hat Rechtsanwalt A zunächst einen Beratungsauftrag und sodann einen Prozessauftrag erhalten, sodass er nacheinander in zwei verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.v. § 15 Abs. 1 RVG tätig geworden ist.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / III. Prozessauftrag

Im Anschluss an die Beratung hat K dem Rechtsanwalt A einen unbedingten Prozessauftrag erteilt, sodass sich die hierdurch entstandenen Gebühren gem. Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV berechnen. 1. Verfahrensgebühr Die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV ist für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Für das E...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Rechtsanwalt A hat zwar keinen Termin zur mündlichen Verhandlung i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV wahrgenommen. Da auf seinen Antrag ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 331 Abs. 3 ZPO ergangen ist, hat er jedoch nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV eine 0,5-Terminsgebühr verdient.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 4. Anrechnung

Mangels anderweitiger Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt A und K ist die Gebühr für die Beratung gem. § 34 Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr in voller Höhe anzurechnen.mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / II. Vertretungsauftrag

Im Rahmen des ihm erteilten Vertretungsauftrags hat Rechtsanwalt A die vorstehend bei der Lösung zu Fall 1 unter 1b) III. berechnete Vergütung i.H.v. 354,62 EUR verdient.mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpflichtet, zur Einforderung seiner Vergütung außerhalb eines Kostenfestsetzungsverfahrens entsprechende Berechnungen zu unterzeichnen und den Auftraggebern mitzuteilen, wenn ein Abwickler nicht bestellt oder der bestellte Abwickler insoweit nicht tätig geworden ist. BGH, Versäumnisurt. v....mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 1. Persönlicher Geltungsbereich

Die nachstehenden Ausführungen gelten nicht nur für den Verteidiger – Wahlanwalt oder Pflichtverteidiger –, sondern nach Vorbem. 4 Abs. 1 bzw. Vorbem. 5 Abs. 1 VV auch für alle anderen in Teil 4 oder 5 VV tätigen Rechtsanwälte. Sie gelten also insbesondere auch für den Nebenklägervertreter oder -beistand oder für den Zeugenbeistand.mehr

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FF 06/2023, Internationales Scheidungsrecht einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich5. Aufl., Gieseking-Verlag, 2023, 128 Seiten, broschiert ISBN 978-3-7694-1280-2, 59 EUR "Die Europäisierung des Familienrechts geht jedenfalls munter weiter." So das Fazit von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Argiris Balomatis, Tübingen, in seinem Editorial zu Heft 4 der FF (FF 2023, 133). Recht hat er! Fast. Denn an den europäischen Grenzen macht das Fa...mehr