Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Bund übernommen. Der dort ausgebr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss für leite... / 7 Mittel und Kosten

Der Sprecherausschuss ist nicht vermögensfähig. Auch wenn es nicht wie in § 41 BetrVG ausdrücklich verboten ist, ist der Sprecherausschuss nicht befugt, Beiträge zu erheben. Es obliegt dem Arbeitgeber, ihm die für die Sitzungen und laufende Geschäftsführung erforderlichen Räume, sachlichen Mittel und das Büropersonal nach § 14 Abs. 2 SprAuG zur Verfügung zu stellen. Mittel f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 16 Der Inhalt des Vermögensauskunft bzw. des Vermögensverzeichnisses nach dem alten Recht wird bestimmt durch den Wortlaut der Bestimmung sowie den Normzweck des § 284 AO, nämlich der Finanzbehörde einen Überblick über das Vermögen des Vollstreckungsschuldners zu verschaffen, um auf diese Weise Möglichkeiten für eine weitere Vollstreckung prüfen zu können.[1] Aus diesem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.6.2 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 64 Wegen der möglichen wirtschaftlichen Folgen der Aufnahme in das Schuldnerverzeichnis ist der vorläufige Rechtsschutz von besonderer Bedeutung. Als vollziehbarer Verwaltungsakt erfolgt der vorläufige Rechtsschutz nur durch die Aussetzung der Vollziehung.[1] Dieses gilt grundsätzlich auch für die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Allein die Möglichkeit eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.2 Handelsgeschäft, Unternehmen, Betrieb

Rz. 49 Das gewerbliche Unternehmen (Handelsgeschäft, Betrieb) ist die Gesamtheit der damit verbundenen Rechte und Sachen. Als Ganzes ist es nicht pfändbar, sondern die Vollstreckung kann nur in einzelne Sachen oder Rechte erfolgen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.1 Anteile an einer BGB-Gesellschaft

Rz. 30 Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] waren bis Ende 2024 gesamthänderisch am Gesellschaftsvermögen beteiligt.[2] Über diesen Anteil und über seinen Anteil an den einzelnen Vermögensgegenständen durfte der Gesellschafter nach § 719 BGB a. F. grundsätzlich nicht verfügen. Durch § 321 Abs. 7 AO i. V. m. § 859 Abs. 1 ZPO a. F. war jedoch die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2 Andere Verwertungsarten

Rz. 14 Ist die Einziehung aufgrund des Inhalts des Rechts unmöglich oder schwierig, so kann nach § 317 AO eine andere Art der Verwertung angeordnet werden.[1] § 321 Abs. 5 AO bestimmt hierzu, dass bei veräußerlichen Rechten, z. B. bei einem Miterbenanteil oder einer Eigentümergrundschuld, die Veräußerung – durch Versteigerung oder freihändigen Verkauf – angeordnet werden kan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5 Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Durch den am 1.1.2014 in Kraft getretenen TV EntgO Bund sind im Vergleich zum früheren Recht vielfach höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Für die hiervon betroffenen Beschäftigten eröffnete sich dadurch die Möglichkeit einer Höhergruppierung, ohne dass sich ihre auszuübende Tätigkeit ändert. Allerdings erfolgt eine derartige Höhergruppierung nur auf Antrag. Dies war u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss / 2 Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Betriebsrat

Mit dem Arbeitgeber arbeitet der Sprecherausschuss vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, den Sprecheraussch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3.4 Entstehung der Sicherungshypothek und Fortsetzung der Vollstreckung

Rz. 43 Nach § 867 Abs. 1 S. 2 ZPO entsteht die Hypothek mit der Eintragung, allerdings nur, wenn die zu sichernde Forderung besteht und vollstreckbar ist.[1] Ist der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Antragstellung zwar als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, ist aber diese Eintragung unrichtig, so kann die Hypothek nicht entstehen. Ein gutgläubiger Rechtserwerb gem....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / 3 Berücksichtigung von Änderungen

Im über- und zwischenstaatlichen Recht gibt es keine Regelungen für die Tatbestände, in denen die Umrechnungskurse verändert werden müssen. Daher wird in diesen Fällen auf § 17a SGB IV verwiesen. Nach dieser Regelung bleibt der angewandte Kurs solange maßgebend, bis Veränderungen eintreten. Eine Neuberechnung muss beispielsweise erfolgen, wenn sich die Höhe der Sozialleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.3 Drittschuldner

Rz. 11 Drittschuldner i. S. d. Vorschrift ist jeder Dritte, dessen Recht durch die Pfändung im weitesten Sinn berührt wird.[1] Hierzu zählen andere Anteilsberechtigte, der Miterbe oder Miteigentümer[2], bei einer Veräußerung unter Eigentumsvorbehalt der Vorbehaltsverkäufer, der Eigentümer oder Besitzer der belasteten Sache, der gegenwärtige Rechtsinhaber beim Anwartschaftsre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Duldungspflicht des Erwerbers

Rz. 7 Der Erwerber der belasteten Sache hat, da es hier einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb nicht gibt, den Vollstreckungsgegenstand, belastet mit dem Sicherungsrecht, erworben. Mit diesem Erwerb ist der Erwerber zwar nicht zur Erfüllung der Schuld des Vollstreckungsschuldners verpflichtet. Er ist aber nach § 1147 BGB verpflichtet, die Vollstreckung in den belasteten Verm...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss / 6 Aufgaben

Der Sprecherausschuss vertritt die Belange der leitenden Angestellten des Betriebs. Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Sprecherausschuss vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend zu unterrichten; auf Verlangen sind ihm die erforderlichen Unterlagen jederzeit zur Verfügung zu stellen.[1] Der Sprecherausschuss und der Arbeitgeber haben darüber zu wachen, dass alle leiten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 6.4 Die §§ 12, 13 TVöD (Bund) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge sind grundsätzlich nach §§ 12, 13 TVöD (Bund) vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2013 schon und am 1.1.2014 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (Bund) sind an die Regelunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.5 Bruchteile eines Grundstücks oder gleichgestellter Sachen

Rz. 15 § 322 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 864 Abs. 2 ZPO regeln die Vollstreckung in Bruchteile eines Grundstücks oder gleichgestellte Sachen. In diese kann vollstreckt werden, wenn der Bruchteil in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.[1] Der Miteigentumsanteil nach Bruchteilen muss aus dem Grundbuch ersichtlich sein. Ist der Miteigentumsanteil gesamthänderisch gebunden, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.5 Unterhalts- und andere Ansprüche (§ 850e Nr. 4 ZPO)

Rz. 36 § 850e Nr. 4 ZPO regelt, wie zu verfahren ist, wenn Pfändungen von normalen Gläubigern und von nach § 850d ZPO bevorrechtigten Gläubigern zusammentreffen. Zum Verständnis dieser Norm ist zu vergegenwärtigen, dass das Einkommen des Schuldners insoweit in drei Teile zerfällt: den unbedingt unpfändbaren Teil, den Teil, der nach § 850d ZPO nur bevorrechtigten Gläubigern z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (§ 850g ZPO)

Rz. 41 § 850g ZPO regelt, wie zu verfahren ist, wenn sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ändern. Entgegen dem Wortlaut des § 850g ZPO kann bei einer Verwaltungsvollstreckung nach der AO die Vollstreckungsbehörde selbstständig über die Änderung entscheiden.[1] Die Vollstreckungsbehörde kann in einem solchen Fall den unpfändb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.2 "Abbildung" der kurzen Bewährungsaufstiege in den EG 2 bis 8

Nach der Überleitung in den TVöD wurden in den Entgeltgruppen 2 bis 8 nach bisherigem Recht bestehende Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege nicht mehr berücksichtigt. Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 2 bis 8 mit ehemaligen Angestelltentätigkeiten, die seit dem 1.10.2005 neu eingestellt wurden, waren i. d. R. niedriger eingruppiert als die aus dem BAT/BAT-O in den TVöD übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberverband / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zwecks gemeinsamer Wahrnehmung arbeitsrechtlicher und sozialpolitischer Interessen. Sie sind in der Regel in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert. Das Recht, zur Wahrnehmung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist durch die Verfassung als Grundrecht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Abschnitt III – Zulagen

Bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L sind die bislang bestehenden Zulagen wie z. B. die Techniker-, Meister- und Programmierzulage, die Vorhandwerker-, Vorabeiter- und Lehrgesellenzulage oder auch Funktionszulagen übergangsweise grundsätzlich fortgeführt worden bzw. als Besitzstand erhalten geblieben, wie z. B. die Vergütungsgruppenzulage. Bei der Einführung der Entgelto...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 5.2 Teil II der Entgeltordnung

Die Tätigkeitsmerkmale des Teils II finden gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 TV EntgO Bund nur Anwendung auf körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Definiert sind die körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund. Teil II der Entgeltordnung enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Es werden hier nahezu unv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.1 Begriff des Pfändungspfandrechts

Rz. 7 Durch die Pfändung erlangt der Vollstreckungsgläubiger[1] ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.[2] Ein Pfandrecht ist nach der Legaldefinition des § 1204 Abs. 1 BGB die Belastung eines Gegenstands in der Weise, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus dem Gegenstand zu suchen.[3] Das Pfändungspfandrecht ist damit die notwendige Ergänzung zur Verstric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung ist ohne Vorbild in der RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht gibt es in § 830a ZPO eine entsprechende Bestimmung.[2] Diese regelt aber direkt nur die Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek bestellt ist.[3] Rz. 2 Inhaltlich bestimmt die Norm besondere Voraussetzungen, die an die Pfändung einer Forderung, die durch eine Schif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Besonderheiten bei ausländischen Luftfahrzeugen

Rz. 8 § 311 Abs. 5 AO normiert Besonderheiten für die Pfändung von Forderungen, für die ein Recht an einem ausländischen Luftfahrzeug besteht. Aus dem Verweis auf § 106 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 LuftfzG ergibt sich hierbei, dass es in diesen Fällen keiner Eintragung für eine wirksame Pfändung bedarf. Diese Besonderheit beruht darauf, dass nur inländische Luftfahrzeuge in die L...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Sprecherausschuss für leite... / 6.2.1 Einstellung und Entlassung

Der Arbeitgeber muss dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitteilen, wenn er einen leitenden Angestellten einzustellen beabsichtigt. Gleiches gilt, wenn er einen Angestellten mit den Aufgaben eines leitenden Angestellten beauftragen oder einem leitenden Angestellten die Leitungsaufgaben wieder entziehen will.[1] Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese personellen Verände...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländisches Einkommen / Zusammenfassung

Begriff Einkommen wird im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für die Berechnung von Beiträgen und für die Leistungsgewährung herangezogen. Bei der Berücksichtigung des Einkommens spielt es keine Rolle, ob das Einkommen in Deutschland oder in einem anderen Staat erzielt wurde. Als ausländisches Einkommen gelten das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen sowie Renten, sofer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Verwertungsrecht der Vollstreckungsbehörde

Rz. 6 Die Erlangung des Sicherungsrechts gibt der Finanzbehörde noch kein Recht zur Verwertung des Vermögensgegenstands. Mit dem Sicherungsrecht erwirbt die Finanzbehörde zunächst nur einen Rang. Erst mit dem Pfändungspfandrecht entsteht bei einer Vollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Verwertungsrecht. Bei der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen folgt das Verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Wesentliche Bestandteile

Rz. 9 Zum Grundstück gehören auch die wesentlichen Bestandteile i. S. d. §§ 93, 94 BGB. Ein Bestandteil ist jeder Teil einer einheitlichen, einfachen oder zusammengesetzten Sache. Ein wesentlicher Bestandteil liegt dann vor, wenn durch eine Trennung der Bestandteile der abgetrennte oder der verbleibende Teil zerstört oder in seinem Wesen verändert würde.[1] Nach § 94 BGB sin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 3.2.3 Parkettboden abziehen und versiegeln

Das Abschleifen und Neuversiegeln eines Parkettfußbodens zählt nicht zu den Schönheitsreparaturen.[1] Achtung Unwirksame Formularklausel Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter bei Mietende einen Parkettfußboden abziehen und neu versiegeln muss, verstößt gegen § 307 BGB und hat zur Folge, dass die gesamte Renovierungsvereinbarung unwirksam ist. Dies gilt unab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 281 AO war § 343 RAO.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 803 ZPO.[2] § 281 Abs. 1 AO stellt dabei klar, dass die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung erfolgt. Darüber hinaus werden in § 281 Abs. 2 und 3 AO Regelungen getroffen, die das Recht auf Pfändung beschränken und dam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Wirkung der Herausgabe

Rz. 14 Hat der Drittschuldner die Sache freiwillig herausgegeben oder ist sie nach einem Urteil durch den Gerichtsvollzieher weggenommen worden, erfüllt der Drittschuldner hierdurch seine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner. Der Anspruch des Vollstreckungsschuldners erlischt somit. Soweit der Inhalt der Leistungsverpflichtung die Verschaffung des Eig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2.1 Geldforderung

Rz. 2 § 309 AO gilt nur für die Pfändung einer Geldforderung.[1] Eine Forderung oder ein Anspruch ist das aus einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis resultierende Recht des Gläubigers auf eine Leistung, also ein Tun oder ein Unterlassen des Schuldners.[2] Diese Forderung muss auf Geld ausgerichtet sein, was bedeutet, dass die geschuldete Leistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.6 Urheberrecht

Rz. 53 Die Urheberrechte an Werken der Lit., Wissenschaft und Kunst sind nach § 321 AO pfändbar, soweit sich aus den §§ 112–119 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte nichts Abweichendes ergibt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.8 Kryptowerte

Rz. 55 Nach wohl h. M. sind Kryptowerte unmittelbar nach § 857 ZPO pfändbar.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.5 Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken

Rz. 52 Das Urheberrecht am angemeldeten Gebrauchsmuster[1], am angemeldeten Geschmacksmuster[2] und an Marken und sonstigen Kennzeichen[3] ist übertragbar[4] und damit pfändbar.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3 Rechtsstellung des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 31 Aufgrund der Pfändung kann die Vollstreckungsbehörde die Forderung verwerten. Hierfür gelten §§ 314, 315 und 317 AO. Sie hat alles zu unternehmen, um die Forderung für den Vollstreckungsschuldner zu erhalten und durchzusetzen, bevor die Verwertung erfolgt. Erforderlichenfalls hat sie zudem auch die Forderung einzuklagen. Rz. 32 Weitere rechtliche Pflichten des Vollstre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3 Schiffe, Schiffsbauwerke, Schwimmdocks und Luftfahrzeuge

Rz. 11 Wie unbewegliche Sachen werden die im Schiffsregister eingetragenen Schiffe[1] behandelt. Nicht eingetragene Schiffe sind dagegen bewegliche Sachen und unterliegen der entsprechenden Vollstreckung. Entsprechendes gilt für die im Schiffsbauregister eingetragenen Schiffsbauwerke und Schwimmdocks.[2] Demgegenüber erfolgt die Vollstreckung in den Gesellschaftsanteil einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind.[2] Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.1 Firma, Warenzeichen, Verbandszeichen

Rz. 48 Die Firma ist nach § 17 Abs. 1 HGB der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Der Firmenname ist untrennbar mit dem Handelsgeschäft verbunden, sodass er nicht selbstständig pfändbar ist. Gleiches gilt für das eingetragene Warenzeichen[1] und für Verbandszeichen.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.11.7 Internet-Domain

Rz. 54 Gegenstand einer Pfändung nach § 321 Abs. 1 AO kann eine Internet-Domain sein. Gepfändet werden hierbei die Ansprüche gegen die Vergabestelle.[1] Diese Auffassung hat der BFH bestätigt.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.7 Zuschlag

Rz. 58 Nach der Versteigerung erlässt das Gericht den Zuschlagsbeschluss[1], der im Verkündigungstermin[2] verkündet wird.[3] Durch den Zuschlag – also durch gerichtlichen Akt – erwirbt der Meistbietende das Eigentum am Versteigerungsgegenstand.[4] Rechte, die nicht "im geringsten Gebot" berücksichtigt sind, erlöschen.[5] An die Stelle des Rechts tritt ein Anspruch auf Werte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.5.3 Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten

Rz. 22 Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten[1], z. B. das Wohnrecht nach § 1093 BGB, sind nicht übertragbar.[2] Soweit allerdings nach § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB vereinbart ist, dass die Überlassung an einen Dritten zulässig ist, kann die Ausübungsbefugnis gepfändet werden.[3] Zudem ist § 321 Abs. 4 AO zu beachten, der eine Sonderregelung für die Pfändung unveräußerlicher Rech...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3.2 Ausschlussfrist

Rz. 12 Nach § 284 Abs. 4 S. 1 AO besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Vermögensauskunft nur dann, wenn anzunehmen ist, dass sich in den Vermögensverhältnisses des Vollstreckungsschuldners wesentliche Änderungen ergeben haben.[1] Der Wortlaut dieser Bestimmung wurde durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.2 Wesen des Pfändungspfandrechts

Rz. 8 Das Wesen des Pfändungspfandrechts ist immer noch umstritten. Im Wesentlichen werden, wenn auch mit verschiedenen Abweichungen, dabei drei Theorien vertreten, deren Unterschiede in der Praxis allerdings von untergeordneter Bedeutung sind.[1] Rz. 9 Die privat-rechtliche Theorie sieht das Pfändungspfandrecht als dritte Art privatrechtlicher Pfandrechte und nimmt volle Akz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Pfändung unübertragbarer Forderungen (§ 851 ZPO)

Rz. 52 § 851 Abs. 1 ZPO regelt die Pfändbarkeit von Forderungen, die gesetzlich normierten Abtretungsverboten unterliegen.[1] Nach § 851 Abs. 1 ZPO ist eine Forderung grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie nicht übertragbar ist. Diese Norm ist das Gegenstück zu § 400 BGB, der bestimmt, dass eine Forderung, die nicht pfändbar ist, auch nicht übertragbar ist. Grundsätzlich sin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.5 Sonstige tarifliche Zulagen

Erschwerniszuschläge § 19 TVöD enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Wesen - Akzessorietät

Rz. 24 Die im Weg der Vollstreckung nach § 322 i. V. m. § 867 ZPO zwangsweise eingetragene Sicherungshypothek (Zwangshypothek) ist ihrem Charakter nach eine Sicherungshypothek i. S. v. § 1184 Abs. 1 BGB.[1] Sie ist stets eine Buchhypothek[2] und im Grundbuch besonders als Sicherungshypothek zu bezeichnen.[3] Rz. 25 Die Sicherungshypothek ist streng akzessorisch, d. h. von dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt.[3] Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsa...mehr