Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeleistung

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflege, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Rz. 484 In der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" können Steuerpflichtige Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, beantragen. 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigung...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 48 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–36] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Bereiche unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–18 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswär...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.2 Vertragsausschluss für Familien- und Haushaltsangehörige

Rz. 8 Unzulässig ist nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 der Abschluss von Einzelverträgen mit Verwandten oder Verschwägerten des Pflegebedürftigen bis zum 3. Grad (Angehörige) sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser – von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsgemäß erklärten (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.2 Anstellung einzelner Pflegekräfte

Rz. 18 Nach Abs. 2 kann die Pflegekasse bei Bedarf im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses auch selbst einzelne Pflegekräfte zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrags für die körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung sowie die Haushaltsführung i. S. d. § 36 anstellen. Sowohl der Wortlaut der Regelung wie auch die Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 140) leg...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.1 Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Pflichtenkreis der Pflegedienste

Rz. 3 Nach der Systematik des SGB XI hat der Versicherte gegenüber seiner Pflegekasse für alle nach § 28 vorgesehenen Leistungsarten grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährung von Sachleistungen (Sachleistungsprinzip), zu denen auch die häusliche Pflegehilfe gehört (vgl. § 36). Zur Sicherstellung dieser Leistungen schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit den ambulan...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.3 Verbot des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 9 Abs. 1 Satz 4 schreibt verbindlich fest, dass es Pflegekräften untersagt ist, mit dem Pflegebedürftigen, dem sie Leistungen der häuslichen Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Damit wird ausdrücklich klargestellt, dass das sog. Arbeitgebermodell (vgl. hierzu Piepenstock, in: Hauck/Noftz, SGB XI, Bd. 2, § 77 ...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sollen die Pflegekassen zur Sicherstellung der körperbezogenen Pflege, der pflegerischen Betreuung sowie der Haushaltsführung i. S. d. § 36 Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen, um dem Pflegebedürftigen zu helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen oder dem besonderen Wunsch des Pflegebedürftigen zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Sonstige Erblasserschulden

Rz. 80 Schulden aus schwebenden, noch von keiner Seite erfüllten Kaufverträgen bleiben i.d.R. außer Ansatz (s. Rz. 27). Die Verpflichtung des Erblassers ein ihm treuhänderisch übertragenes Wirtschaftsgut zurückzugeben, ist als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Mietzinsschulden sind abzugsfähig, soweit sie auf die Zeit nach dem Erbfall entfallen, jedoch nur bis zum ersten Kü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Kosten zur Erlangung des Erwerbs (Abs. 5 Nr. 3 Satz 1)

Rz. 130 [Autor/Stand] Da diese Kosten meist schon vor dem Erbfall entstehen, müssen sie mit dem Erwerb von Todes wegen synallagmatisch verknüpft sein, d.h. sich unmittelbar als Entgelt für die letztwillige Zuwendung des Erblassers darstellen (sog. Erwerbsaufwand).[2] Rz. 131 [Autor/Stand] Der Begriff der Erwerbskosten ist ebenso wie der Begriff der Nachlassregelungskosten (s....mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.6 Inhalt des Versorgungsvertrags

Rz. 14 Gemäß Abs. 1 Satz 2 sind in dem Versorgungsvertrag Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (§ 4 Abs. 2) festzulegen, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrags für die Versicherten zu erbringen sind (Versorgungsauftrag). Dies erfordert nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BR-Drs. 505/93 S. 135 f.) insbesondere Vereinbarungen d...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.5 Ausschlussregelung des Abs. 4

Rz. 5 Für den stationären Bereich stellt Abs. 4 Nr. 1 und 2 klar, dass stationäre Einrichtungen (Nr. 1) sowie Krankenhäuser (Nr. 2), in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, keine Pflegeeinrichtunge...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.7 Fachliche Voraussetzungen

Rz. 7 Um Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 71 handelt es sich ferner nur, wenn die angebotenen Pflegeleistungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft erbracht werden. Diese in § 72 Abs. 3 i. V. m. § 71 Abs. 2 Nr. 1 zur Zulassungsvoraussetzung erhobene Regelung gilt auch für Pflegeeinrichtungen von Glaubensgemeinschaften, die aus Gewissensgründen jede...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.4 Mitglieder in stationärer Pflege (Abs. 4)

Rz. 10 Nach Abs. 4 sind auf Antrag Mitglieder, die sich auf nicht absehbare Dauer in stationärer Pflege befinden und die nachfolgenden Pflegeleistungen bereits erhalten, beitragsfrei, wenn sie keine Familienangehörigen haben, für die eine Versicherung nach § 25 SGB XI besteht: Leistungen nach § 35 Abs. 6 Bundesversorgungsgesetz (BVG) bzw. ab dem 1.1.2024 nach § 74 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.2 Zulassungsvoraussetzungen

Rz. 6 Versorgungsverträge dürfen nach Abs. 3 Satz 1 nur mit Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste sowie Pflegeheime) abgeschlossen werden, die den Anforderungen des § 71 genügen (vgl. Rz. 6a), die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung bieten und die Vorgaben des Abs. 3a oder Abs. 3b erfüllen (vgl. Rz. 7), sich verpflichten, nach Maßgabe der Ve...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografischen Wandel erbrechtlich begegnen – Ausgleichungspflicht gem. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB bei Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser (Teil 2)

1 Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB fristete lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile gewinnt die Vorschrift jedoch infolge des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag[1] die von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägte Ausgleichungsvorschrift und geht anschließend auch auf denkbare Ausg...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / a. Honorierung mittels Erblasserschuld

Als Alternative zu den Ausgleichungsvorschriften wird teilweise vorgeschlagen, die Pflegeleistungen durch eine Nachlassverbindlichkeit in Form einer Erblasserschuld (§ 1967 Abs. 2 Alt. 1 BGB) zu honorieren.[14] Eine solche Lösung hätte den Vorteil, dass sich etwaige Pflichtteilsansprüche nicht negativ auf die Interessen der Pflegeperson auswirken würden.[15] Ursache hierfür ...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 3. Schuldrechtliche Lösung

Alternativ zu den erörterten erbrechtlichen Ausgleichsmöglichkeiten wird teilweise auch vorgeschlagen, die familiären Pflegeleistungen allein über das Schuldrecht auszugleichen.[55] Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei das Arbeits- sowie das Bereicherungsrecht genannt, denen es – anders als dem Erbrecht – obliegen würde, beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenlei...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Verhältnis zum Pflichtteilsrecht

Entscheidet man sich für ein Pflegevermächtnis, so müsste auch dessen Verhältnis zum Pflichtteilsrecht geklärt werden. Für die geltende Ausgleichungslösung weist § 2316 Abs. 1 BGB dem Ausgleichungsberechtigten die Hälfte seines Ausgleichungserbteils zu, wenn er nicht als gesetzlicher Erbe berufen ist, aber einen Pflichtteil geltend machen kann. Maßgeblicher Kritikpunkt hiera...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 6

Auf einen Blick Beim erbrechtlichen Ausgleich für innerhalb der Familie erbrachte Pflegeleistungen sollte die bisherige Fixierung auf die Abkömmlinge des Erblassers aufgegeben und stattdessen jeder Person, die sich um den Erblasser gekümmert hat, die Chance auf eine erbrechtliche Begünstigung eingeräumt werden. Da dies einen unlösbaren Konflikt mit den bestehenden Ausgleichu...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / aa. Disponibilität des Pflegevermächtnisses

Unter den Vertretern, die sich für eine Vermächtnislösung aussprechen, ist man sich jedoch uneinig darüber, ob ein solches Pflegevermächtnis unabhängig vom erklärten Willen des pflegebedürftigen Erblassers entstehen sollte. Mitunter wird mit Hinweis auf die fehlende Schutzwürdigkeit des entgegenstehenden Erblasserwillens vorgeschlagen, das Pflegevermächtnis indisponibel ausz...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / aa. Beschränkung auf Ausgleichung unter den Personen, die’vom Nachlasserhalt betroffen sind

Eine Ausweitung des von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB begünstigten Personenkreises auf die oben genannten Personengruppen könnte u.a. dazu führen, dass Pflegepersonen, die nicht konkret zur gesetzlichen Erbfolge des Pflegebedürftigen berufen sind, vom Ausgleichungstatbestand profitieren. Dies könnte sich in Widerspruch zu den übrigen in den §§ 2050 ff. BGB aufgeführten Ausgleichun...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / bb. Statusgedanke im Erbrecht

Gegen eine Ausweitung des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auf manche der oben benannten Personengruppen (z.B. Schwiegerkinder, familienfremde Pflegepersonen) könnte zudem der dem gesetzlichen Erbrecht zugrunde liegende Gedanke des Familienerbrechts sprechen. Flankiert von den verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG begünstigt das Erbrecht hier bei...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 2

Der zweite Teil des Beitrags[2] widmet sich dem Kreis der Ausgleichungsberechtigten und alternativen Ausgleichsformen für innerhalb der Familie erbrachte Pflegeleistungen.mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 2. Neukonzipierung der Ausgleichsform de lege ferenda

Im nachfolgenden Abschnitt sollen alternative Ausgleichungsformen diskutiert werden, mit deren Hilfe de lege ferenda ein erbrechtlicher Ausgleich für informelle Pflegeleistungen erfolgen kann. a. Honorierung mittels Erblasserschuld Als Alternative zu den Ausgleichungsvorschriften wird teilweise vorgeschlagen, die Pflegeleistungen durch eine Nachlassverbindlichkeit in Form eine...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / b. Honorierung durch Pflegevermächtnis

Anstatt eine Erblasserschuld zu konstruieren, sollte man die Pflegetätigkeit vielmehr in Form einer Erbfallschuld abgelten, die mit dem Erbfall entsteht und "den Erben als solchen" trifft, vgl. § 1967 Abs. 2 Alt. 2 BGB. Konkret wird hier die Einführung eines Pflegevermächtnisses vorgeschlagen, welches als gesetzliches Vermächtnis der Pflegeperson einen schuldrechtlichen Ansp...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 1

Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB fristete lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile gewinnt die Vorschrift jedoch infolge des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag[1] die von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägte Ausgleichungsvorschrift und geht anschließend auch auf denkbare Ausglei...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / b. Einwände gegen die Ausweitung des Berechtigtenkreises

Erscheint die Ausweitung des von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB begünstigten Personenkreises[7] an sich sinnvoll, gilt es in einem zweiten Schritt zu klären, ob hiergegen überzeugende rechtliche Argumente ins Feld führt werden können. aa. Beschränkung auf Ausgleichung unter den Personen, die’vom Nachlasserhalt betroffen sind Eine Ausweitung des von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB begünstigte...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / cc. Mutmaßlicher Begünstigungswille des Erblassers

Eine weitere Möglichkeit, gegen die Ausweitung des Berechtigtenkreises zu argumentieren, besteht darin, den mutmaßlichen Begünstigungswillen des Erblassers, dem die Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings stets zu entsprechen versucht, für bestimmte Personengruppen infrage zu stellen. So wie man also die Privilegierung bestimmter Verwandter im Rahmen...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.3 Prüffrequenz, Inhalte und Umfang der Regelprüfung

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Landesverbände der Pflegekassen für jede zugelassene Pflegeeinrichtung turnusmäßig eine Prüfung zu veranlassen, die durch den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder durch von ihnen bestellte Sachverständige für die Zeit nach Inkrafttreten der Neufassung des § 114 ab 1.7.2008 bis 31.12....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.1 Anspruchsberechtigte und zum Ersatz Verpflichtete nach Abs. 1

Rz. 6 Anspruchsberechtigte sind neben der Unfallversicherung alle Sozialversicherungsträger, die wegen des Versicherungsfalles im Sinne der Unfallversicherung Leistungen erbracht haben bzw. erbringen. Dazu können gehören: der Rentenversicherungsträger (Erwerbsminderungsrente wegen gesundheitlicher Folgen des Versicherungsfalls, soweit sie nach § 93 SGB VI zu zahlen ist. Für d...mehr

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Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.3.2 Rechte zur Inaugenscheinnahme, Einsichtnahme in die Pflegedokumentation sowie Befragungsrechte (Abs. 3)

Rz. 11 Für die Prüftätigkeit sind von grundlegender Bedeutung regelmäßig auch Feststellungen zu dem körperlichen Zustand der in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Personen, die ohne eine Inaugenscheinnahme nicht möglich sind. Dem hat der Gesetzgeber bereits durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 Rechnung getragen und deshalb mit Wirkung zum 1.7.2008 k...mehr

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Sommer, SGB XI § 112 Qualit... / 2.2 Maßnahmen der einrichtungsinternen Qualitätssicherung (Abs. 2)

Rz. 5 In Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Qualitätsverantwortung sind die zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach Abs. 2 verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements durchzuführen. Die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen haben sich an den für die Einrichtungsträger verbindlichen Vorgaben der nach § 113 auf Bundesebene getroffen...mehr

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Sommer, SGB XI § 113 Maßstä... / 2.1.2 Vereinbarungsinhalte

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Vertragspartner auf Bundesebene zu Vereinbarungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Bindende Erbe... / 1 Gründe

I. Am XXX2022 ist A (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Die Ehefrau des Erblassers ist am XXX2006 vorverstorben. Die Beteiligte zu 2) ist das einzige Kind des Erblassers und seiner vorverstorbenen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3), … , ist die Ehefrau des am XXX2021 vorverstorbenen Bruders des Erblassers, D. Am XXX.2005 errichteten der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 28 & Vorbemerkung Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen und bei der Bundesknappschaft eingerichtet. Sie sind dennoch ein eigener Träger der Sozialversicherung. Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie pflegebedürftig sind. Das SGB XI sieht Geld- oder Sachleistungen vor, durch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Pflegekosten / 1.2 Pflege in der eigenen Wohnung

Die Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Kranken- und Heilgymnastik usw. sind – nach ärztlicher Verordnung – abziehbar. Ebenso sind Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.5 Stationäre Rehabilitation von Pflegepersonen i. S. d. § 19 Satz 1 SGB XI (Abs. 3a)

Rz. 23 Das PpSG (vgl. Rz. 3h) hatte in Abs. 3 nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt, die nach dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) inhaltlich unverändert als Sätze 11 und 12 fortgalten. Der Gesetzentwurf zum PpSG sah vor, dass bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger die Krankenkasse zusätzlich verpflichtet wird, die Pflegeleistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Dem demografischen Wandel erbrechtlich begegnen - Ausgleichungspflicht gem. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB bei Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser (Teil 1)

1 Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB fristete lange Zeit ein Schattendasein. Mittlerweile gewinnt die Vorschrift, die bei Pflegeleistungen gegenüber dem Erblasser die Teilungsquoten zugunsten pflegender Abkömmlinge modifiziert, jedoch infolge des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag[1]...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.8 Sonstige Betreuungs- oder Pflegeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG)

Tz. 100g Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zu den begünstigten Leistungen zählen auch Leistungen zur Betreuung hilfsbedürftiger Personen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. die Unterrichtung im Um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.1.4 Umfang der Steuerbefreiung bei Betreuungs- und Pflegeleistungen

Tz. 98b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbefreiung umfasst die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Umsätze, unabhängig davon, ob diese Leistungen ambulant oder stationär erbracht werden. Werden die Leistungen stationär erbracht, kommt es zudem nicht darauf an, ob die Perso...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Würdigung

Maßgeblicher Vorteil der Drei-Stufen-Betrachtung der Rechtsprechung ist, dass den Beteiligten ein einheitliches Bewertungsinstrument zur Verfügung gestellt wird, welches die Höhe des Ausgleichungsbetrags zumindest in groben Zügen vorhersagbar macht.[55] Doch ist das von der Rechtsprechung entwickelte Bewertungsmodell durchaus auch auf Kritik gestoßen. So wird der Rechtsprechu...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 1. Ursprünglicher Normzweck und Bedeutungswandel

Als Ausgangspunkt für das Verständnis von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB kann die historische Entwicklung der Norm dienen. Im Laufe der Zeit hat sich der Normzweck der Vorschrift vor allem durch Impulse aus der Rechtsprechung stark verändert. § 2057a BGB mit seinen unterschiedlichen Ausgleichungstatbeständen wurde ursprünglich im Jahr 1969 geschaffen, um eine erbrechtliche Benachte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Pflegebegriff

Sucht man in den gerichtlichen Entscheidungen nach Anhaltspunkten dafür, wann genau von einer Pflegetätigkeit i.S.v. § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen ist, ist vor allem die jüngere Rechtsprechung bemüht, einheitliche Bewertungskriterien zu schaffen. Als Anknüpfungspunkt dient ihr hierbei der Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem SGB XI. Während § 14 SGB XI der Rechtsprechung ...mehr