Fachbeiträge & Kommentare zu Online-Seminar

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitales BGM: Möglichkeite... / 4 Status Quo – Anwendung und Umsetzung digitaler Lösungen im BGM

Immer mehr Unternehmen erkennen, dass ein BGM heute weitaus mehr ist als "nice to have", und setzen dabei, auch vor dem Hintergrund der zunehmend geforderten Flexibilität, Mobilität und Kommunikation der jüngeren Generation, immer öfter auf digitale Optionen. Gleichzeitig existieren bereits zahlreiche Anbieter auf diesem Gebiet, die den Unternehmen mithilfe digitaler Plattfo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitales BGM: Möglichkeite... / 2.1 Informationssysteme

Zu einem digitalen BGM zählen bereits klassische Informationssysteme wie das Intranet, Webseiten sowie Portale und Online-Datenbanken, über welche zahlreiche Informationen geliefert oder für verschiedene Benutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Während uns diese Systeme schon viele Jahre in unserer Freizeit und Arbeitswelt begleiten, findet auch das E-Learning zunehmen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitales BGM: Möglichkeite... / 3 Einsatzmöglichkeiten und Chancen eines digitalen BGM

Die Digitalisierung und technischen Möglichkeiten der Smartphones und Tablets sowie tragbarer Sensoren und Wearables eröffnen völlig neue Möglichkeiten im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Doch wie sehen die digitalen Lösungen und eingesetzten Elemente in Sachen Gesundheit konkret aus? Die nachfolgende Auflistung zeigt eine Auswahl nutzenbringender Einsatzszenarien digita...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 113 Maßstä... / 2.1.2 Vereinbarungsinhalte

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Vertragspartner auf Bundesebene zu Vereinbarungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten, teilstationären, vollstationären und Kurzzeitpflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf eine stetige Sicherung und Weiterentwicklung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, As time goes by

Inge Saathoff 30 Jahre gibt es sie nun schon, unsere Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Eine Menge Reformen haben wir in dieser Zeit in unserer Praxis schon umsetzen müssen und erwarten, angesichts der ständigen Veränderungen in der Gesellschaft auch weiterhin dringend notwendige Anpassungen. Auch die Arbeitsgemeinschaft selbst ist in dieser Zeit erheblich gewachsen, hat sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.5 Veranstaltungen und Promotion

Wenn Sie schon einmal einen Mandantenabend in der Kanzlei veranstaltet haben, dann wissen Sie, wie viel Arbeit die Vorbereitung, Einladung und Durchführung selbst eines einfachen Events mit 45 Minuten Fachnews, Jazz-Band und gutem Catering macht – zumal Sie Ihre Mitarbeiter gut einweisen sollten, sich unter die Mandanten und Geschäftspartner, die Ihre Mandanten mitgebracht h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.3 Öffentliches Reden

Wenn Sie als Fachexperte o. Ä. dazu eingeladen werden, einen Vortrag oder Workshop auszurichten, ist das für Sie die effektivste Form des Netzwerkens. Auch mit eigenen Einladungen ein Publikum zu aktivieren ist ein Weg – dessen Vorbereitung in Zeitvorlauf und Aufwand allerdings nicht zu unterschätzen ist. Wenn Sie kein geübter Redner sind, können Sie auch als "Zeremonienmeis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.1 Kern-Werte als Teil der Kern-Ideologie

Kern-Werte sind die essenziellen, beständigen Grundsätze der Kanzlei. Sie sind eine kleine Sammlung von zeitlosen Prinzipien, die keiner Begründung außerhalb der Kanzlei bedürfen. Sie haben deshalb intrinsischen Wert für alle innerhalb der Kanzlei – und brauchen deshalb auch nicht zwangsläufig nach außen kommuniziert werden. Es gibt ein sehr einfaches Mittel, wie Sie erkennen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.3 "GHWZ": großes, haariges waghalsiges Ziel als Teil der Vision

Die erfolgreichsten Organisationen der Welt verfolgen langfristige visionäre Ziele, die weit über ihre aktuellen Möglichkeiten hinausgehen und die fast lächerlich erscheinen: Wenn Leute diese Ziele das erste Mal hören, halten sie die Luft an. Allerdings sind diese GHWZ auch nicht für die Außenkommunikation bestimmt! Es ist höchstens etwas, über das man sich mit anderen Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 10 Empfehlungen für die Weiterbildung und Fortbildung von Sustainability Managern

Eine ständige Weiterbildung und Fortbildung ist für Sustainability Manager von großer Bedeutung, um sich auf den Nachhaltigkeitsbereich und dessen Herausforderungen vorzubereiten. Es ist wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Trends im Nachhaltigkeitsbereich zu informieren, die eigenen Kompetenzen zu erweitern und aus den Informationen Aufgaben abzuleiten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Ziele des neu gewählten GfA/Das 30-jährige Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft in diesem Jahr

Interview mit Jochem Schausten, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein Jochem Schausten Schnitzler/FF: Der neu gewählte Ausschuss ist seit fast einem Jahr im Amt. Die Wahl hat sich seinerzeit durch die Coronapandemie verzögert. Der Ausschuss ist mit zwei neuen Mitgliedern besetzt, die für die Kollegin Eva...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / III. Anwendbarer Steuersatz für Online-Seminare

§ 12 Abs. 2 UStG-Tatbestände sind Ausnahmeregelungen: Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet hinsichtlich des anzuwendenden Steuersatzes zwischen dem Regelsteuersatz i.H.v. 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG und dem ermäßigten Steuersatz i.H.v. 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG. Dabei sind die in § 12 Abs. 2 UStG normierten Tatbestände als Ausnahmeregelungen zu verstehen, die eng auszulegen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusammenhang mit der Erbringung von Online-Seminaren (USTB 2022, Heft 11, S. 356)

RA StB Dr. Mirko Wolfgang Brill / Jacob Eisenreich[*] Online-Seminare haben in jüngster Zeit einen deutlichen Aufschwung erfahren. Aber auch diese Veranstaltungsform ist nicht vor sich stellenden umsatzsteuerlichen Fragestellungen gefeit. Neben der vereinzelt auftretenden Frage des Leistungsorts der Erbringung entsprechender Seminare ergibt sich regelmäßig die Frage des rich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / II. Mögliche Formen von Online-Seminaren und Leistungsbeziehungen

Regelmäßig gestalten die Anbieter von Online-Seminaren diese nicht selbst, sondern treten lediglich als deren Anbieter auf und greifen für deren Durchführung auf externe Vortragende und Dozenten zurück. Oft handelt es sich bei den Anbietern um professionelle Seminaranbieter, Verlage und – im juristischen Bereich oft anzutreffen – um Berufsvereinigungen und Berufsverbände. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / aa) Vorliegen einer einheitlichen Leistung

Wie zuvor schon ausgeführt, kommt es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung im umsatzsteuerlichen Sinn darauf an, ob es sich um eine Verbindung aus selbständigen Haupt- und Nebenleistungen handelt oder ob eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung vorliegt, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (s. dazu oben unter III.3.a).[55] Für die Beurteilung des Vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / bb) Skript als unselbstständige Nebenleistung zum Vortrag

Kommt man bei der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall zu dem Ergebnis, dass es sich bei Vortrag nebst Skript um eine einheitliche Leistung handelt, ist die Einordnung des Skripts zum Vortrag davon abhängig, ob eine einheitliche Leistung mit mehreren Hauptbestandteilen vorliegt oder das Skript als bloße Nebenleistung zum Vortrag als Hauptbestandteil der Leistung zuzuordnen i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Einräumung eines Nutzungsrechts an dem Vortrag

Das Urheberrecht selbst ist grundsätzlich nicht übertragbar, vgl. § 29 Abs. 1 UrhG. Der Urheber des Vortrags kann einem anderen die Verwertung nur durch Einräumung – also durch vertragliche Bestellung – eines Nutzungsrechts nach § 31 UrhG überlassen.[15] Die Einräumung der Nutzung der Rechte des Urhebers ist als einfaches oder ausschließliches Recht möglich; außerdem kann da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / c) Zwischenergebnis

Mithin ist die Referententätigkeit im Rahmen eines Online-Seminars, veranstaltet durch einen externen Dritten, dem ermäßigten Steuersatz aus § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG zu unterwerfen. Die Einräumung des Senderechts aus § 20 UrhG stellt den Hauptbestandteil der einheitlichen Leistung des Referenten an den Veranstalter dar. Die zusätzliche Einräumung von Nutzungsrechten zur Aufze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Vorliegen einer einheitlichen Leistung

Mithin richtet sich die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG danach, ob in dem Abhalten von Online-Seminaren nebst urheberrechtlicher Nutzungsrechtseinräumung mehrere eigenständige (Haupt-)Leistungen oder eine einheitliche Leistung vorliegt. Nach der Rechtsprechung des BFH darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung nicht künstlich in Te...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Nutzungsrechtseinräumung als Hauptbestandteil der Leistung

Da es sich vorliegend um eine einheitliche Leistung handelt, muss die Einräumung der Nutzungsrechte den Hauptbestandteil der Leistung ausmachen und das Abhalten des Vortrags sich als unselbstständige Nebenleistung darstellen, damit die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG Anwendung findet. Allein das Einräumen von Nutzungsrechten an einem vom UrhG geschützten Werk führt ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / c) Ergebnis

Die schriftstellerische Tätigkeit, die nicht im Zusammenhang mit der Vortragstätigkeit steht, ist dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG zu unterwerfen, wenn der Vertrag die Einräumung von Nutzungsrechten vorsieht. Dann findet die Regelung in § 44 UrhG keine Anwendung, wonach bei der Veräußerung des Werkoriginals im Zweifel keine Nutzungsrechte eingeräumt wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 1. Verhältnis zum Europarecht

Bei der Anwendung des nationalen Umsatzsteuergesetzes sind stets die europarechtlichen Vorgaben der MwStSystRL zu beachten. Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG findet ihre europarechtliche Grundlage in Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang III Nr. 9 MwStSystRL.[4] Nach Anhang III Nr. 9 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten eine Steuersatzermäßigung auf Dienstleistungen von Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / V. Fazit

Die Anwendung des Steuerbefreiungstatbestandes des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG ist im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Online-Seminaren, die ein Dozent bzw. Vortragender gegenüber einem Anbieter derselben erbringt, eine kaum problematisierte Rechtsfrage. Die Äußerung der Finanzverwaltung zu Vortragsleistungen, wonach diese keine Nutzungsrechtseinräumung dar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / I. Einführung

Online-Seminare haben in jüngster Zeit – nicht nur wegen der Corona-Pandemie – einen deutlichen Aufschwung erfahren. Das mag an den zahlreichen Vorteilen dieser Seminarform liegen: Dem Veranstalter der Online-Seminare ist es möglich, wegen der räumlichen Ungebundenheit seine Veranstaltung einer größeren Anzahl von Zuhörern zugänglich zu machen und dabei gleichzeitig Kosten f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 4. Anwendbarer Umsatzsteuersatz auf schriftstellerische Tätigkeiten

Die Tätigkeit eines Referenten erschöpft sich oftmals nicht in dem bloßen Vortrag im Rahmen eines Online-Seminars. Im wissenschaftlichen Austausch ist vielmehr auch die schriftliche Darstellung bestimmter Themenkomplexe und den damit verbundenen eigenen Auffassungen von großer Bedeutung. Nicht selten ergänzen diese den Vortrag des Referenten. Bei der Beurteilung des anwendba...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 2. Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG

Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG ist anwendbar, wenn ein vom UrhG geschütztes Recht vorliegt. Dieses Recht muss vom Rechteinhaber eingeräumt, übertragen oder wahrgenommen werden. a) Der Vortrag als urheberrechtlich geschütztes Werk Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG umfasst alle Rechte, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben.[9] Zumeis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Der Vortrag als urheberrechtlich geschütztes Werk

Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG umfasst alle Rechte, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben.[9] Zumeist sind dies die in § 2 Abs. 1 UrhG geschützten Werke des Urhebers.[10] Ein Werk i.S.d. UrhG liegt nach § 2 Abs. 2 UrhG nur bei "persönlich geistigen Schöpfungen" vor. Dabei zählt der § 2 Abs. 1 UrhG exemplarisch die geschützten Werke der Literatur, Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Einordnung des Skripts zum Vortrag

Erstellt der Referent ergänzend zu seinem Vortrag ein Skript für die Teilnehmer und übergibt er dieses dem Veranstalter, ist dies grundsätzlich nicht anders zu beurteilen, als die bloße schriftstellerische Tätigkeit eines Autors. Nach den oben aufgezeigten Maßstäben ist auch das vom Referenten verfasste Skript ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk, an dem vertraglich N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / [Ohne Titel]

RA StB Dr. Mirko Wolfgang Brill / Jacob Eisenreich[*] Online-Seminare haben in jüngster Zeit einen deutlichen Aufschwung erfahren. Aber auch diese Veranstaltungsform ist nicht vor sich stellenden umsatzsteuerlichen Fragestellungen gefeit. Neben der vereinzelt auftretenden Frage des Leistungsorts der Erbringung entsprechender Seminare ergibt sich regelmäßig die Frage des richt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / a) Allgemeine Einordnung der Autorentätigkeit

Die schriftstellerische Tätigkeit von Autoren unterliegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, wenn es sich bei dem verfassten Text um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, an dem einem anderen Rechte nach dem UrhG eingeräumt werden. Die Monografien und Aufsätze eines Schriftstellers können schutzfähige Sprachwerke i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG sein....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / bb) Bruttopreisvereinbarung

Eine Bruttopreisabrede liegt vor, wenn ein Endpreis ohne weitergehende Hinweise zur Umsatzsteuer vereinbart wird.[85] Üblicherweise bedeutet dies eine Entgeltvereinbarung "inkl. Mehrwertsteuer". Die Umsatzsteuer bei einer Bruttoentgeltvereinbarung ist unselbstständiger Entgeltbestandteil und wird nicht Gegenstand eines separaten Vertragsanspruches.[86] In diesem Fall ist die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 3. Nutzungsrechtseinräumung als Hauptbestandteil der Leistung

Zu beachten ist jedoch, dass die von dem Referenten gegenüber dem Anbieter erbrachten und abgerechneten Leistungen nicht ausschließlich in der Einräumung von Nutzungsrechten bestehen. Vielmehr tritt neben die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Vortrag die Erstellung und das Halten des Vortrags selbst. Wie oben unter III.2.b. dargestellt, findet mangels Nutzungsrechtseinrä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogist (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.2.2 Online-Seminare

Anders ist dies bei Onlineseminaren (Webinare usw.). Es mangelt an der physischen Zusammenkunft und der Unternehmer kann die Leistung von einem beliebigen Standort aus erbringen. Der Kunde muss sich lediglich in das Seminar einwählen. Einen konkreten Veranstaltungsort festzustellen, würde mitunter schwierig bis unmöglich sein und erhebliche Gestaltungsspielräume eröffnen. So...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.8 Ausblick

Auf Unionsebene wurde auf dieses Thema eingegangen.[1] Art. 53, 54 MwStSystRL wurden dahingehend angepasst, dass die oben dargestellten Online-Seminare berücksichtigt wurden und die Leistungsorte jeweils wie dargestellt angepasst wurden. Für das Veranstaltungsortprinzip im B2B-Bereich aus Art. 53 MwStSystRL werden Online-Seminare ausgenommen und der Leistungsort orientiert s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.4 Hybrid-Veranstaltungen

Eine besondere Seminarvariante bilden Hybrid-Veranstaltungen. Das bedeutet, dass bei einem Seminar der Vortragende bzw. Veranstalter und das Auditorium aufgeteilt sind, d. h. ein Teil der Teilnehmer befindet sich am Veranstaltungsort während der andere Teil lediglich virtuell teilnimmt. Die beiden BMF-Schreiben vom 9.6.2021[1] und 19.8.2021[2] gehen auf diese Konstellation n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Geschäftsbericht 2020/2021

zur Mitgliederversammlung am 26. November 2021 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Online-Mitgliederversammlung am 27. November 2020 bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 5.773 Mitgliedern (Stand 1.11.2021) unverändert deutlich an der Spitze der Arbeitsgemeinschaften des Deutsche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerordentliche Wirtschaft... / Zusammenfassung

Überblick Der zweite, Ende Oktober beschlossene Lockdown für den Monat November und Dezember 2020 stellt die Betroffenen, die bereits im Frühjahr durch den ersten Lockdown und die entsprechenden Kontaktbeschränkungen betroffen waren, vor existenzielle Probleme. Zur Abmilderung der zu erwartenden Liquiditätsengpässe wurden die "Außerordentlichen Wirtschaftshilfen", mitunter a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung bei Eintrittsberechtigungen (zu § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt einen neuen Abschn. 3a.7a UStAE ein. Der Verkauf von Eintrittsberechtigungen zu kulturellen, künstlerischen, sportlichen, unterrichtenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wie auch Messen und Ausstellungen kann zu unterschiedlichen (systematischen) Ergebnissen führen: Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer und auch keine juristische ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und Kanzleimi... / 5 Know-how-Transfer ermöglichen

Um das digitale Know-how aufzubauen und den Wissenstransfer zu ermöglichen, müssen Mitarbeiter weitergebildet und geschult werden. Es geht dabei nicht darum, Kenntnisse auf IT-Administrator-Level aufzubauen. Nötig ist jedoch die Kenntnis sowie ein sicherer Umgang mit den eingesetzten Softwarelösungen inklusive ihrer technischen Anbindungen. Externe Weiterbildungsanbieter wie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Brandschutzb... / 4 Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst gemäß DGUV-I 205-003 mindestens 64 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht 45 min. Bei der Ausbildung sind unterschiedliche Lernformen, wie Präsenzphasen, Praxisphasen, Praxisprojekte, Selbstlernphasen oder Online-Seminare möglich. Es können verschiedene Lernformen kombiniert werden. Im Rahmen der Ausbildung müssen die T...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzbeauftragter / 4 Qualifikation und Ausbildung

Das Tätigkeitsgebiet ist so umfangreich, dass eine spezielle Ausbildung notwendig ist. Sie umfasst grundsätzlich mind. 64 Unterrichtseinheiten und muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Die Ausbildung gliedert sich in Präsenz- und Praxisphasen sowie Praxisprojekt, Selbstlernphasen, Online-Seminare und Abschlussprüfungen. Die Besetzung der Position des Brandschutzbeau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corporate Digital Responsib... / 10 Jetzt mit CDR beginnen

CDR könnte bei all den zusätzlichen Belastungen durch die digitale Transformation als weiterer "Bremsklotz" eingeschätzt werden. Das ist nicht der Fall: CDR beschleunigt die Transformation, denn sie thematisiert vorhandene und aktuell oft unterschätzte Barrieren und sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Denjenigen Steuerberatern, die die Zukunft ihrer Kanzlei in einem datenba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitales BGM / 3.1 Informationssysteme

Die Anfänge von digitalen Lösungen sowohl im Arbeitsschutz als auch im BGM bezogen sich ausschließlich auf das zur Verfügung Stellen von vormals Printdokumenten nun in digitalen Medien. In Form von abrufbaren PDF-Dokumenten oder durch direkte Darstellung auf Webseiten lassen sich bis heute unzählige Informationen im Internet finden oder werden für spezielle Benutzergruppen ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referierende: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart City Centy Datum: Freitag, 4.12.2020, 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfall mit Kindern Referierende: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kompetenzmanagement für Ste... / 6 Was können Sie ganz praktisch auf der sozialen Ebene tun?

Vorleben! Die soziale Ebene begreift Interaktion zwischen Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsalltag. Wenn Sie über neue Ideen und Entdeckungen reden, in der Führung insbesondere auch Mitarbeitern über die Schulter schauen und helfen, sorgen Sie dafür, dass diese nicht allein gelassen werden, wenn sie neue Dinge lernen sollen. Internes Mentoring und extern begleitetes Coachi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kompetenzmanagement für Ste... / 1 Ausgangssituation und Idee des Kompetenzmanagements

Fortbildung wird naturgemäß in Kanzleien groß geschrieben – allein schon wegen der vielen jährlichen Gesetzesänderungen und wesentlicher Rechtsprechungen, die in der Beratungspraxis die Grundlage für das Verständnis des Tagesgeschäfts sind. Der Status quo der Kompetenzentwicklung in Kanzleien zeigt einen Standard von Seminarprogrammen, die über einen E-Mail-Verteiler allen M...mehr