Fachbeiträge & Kommentare zu Mitunternehmerschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.1 Funktion des Gewinnabführungsvertrags im Rahmen der Organschaft

Rz. 286 Weitere Voraussetzung für die Organschaft ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der Abschluss eines handelsrechtlich wirksamen Gewinnabführungsvertrags i. S. d. § 291 Abs. 1 S. 1 AktG. Ein handelsrechtlich nicht wirksamer Gewinnabführungsvertrag genügt nicht.[1] Der Gewinnabführungsvertrag muss den gesamten Gewinn erfassen, da nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der "ganze" Gewinn a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.3 Wirkung der gesonderten Feststellung (Abs. 5 S. 2)

Rz. 934 Als Wirkung bestimmt § 14 Abs. 5 S. 2 KStG, dass die gesonderte Feststellung für die Besteuerung des Einkommens des Organträgers und der Organgesellschaft bindend ist. Das bedeutet, dass aufgrund der Feststellung der KSt-Bescheid der Organgesellschaft und der des Organträgers an die incidente Feststellung des Bestehens der Organschaft sowie an die Höhe des Einkommens...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.3 Natürliche Person als Organträger

Rz. 108 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann Organträger auch eine natürliche Person sein. Bis Vz 2011 musste eine natürliche Person unbeschränkt stpfl. sein. Ausl. natürliche Personen konnten unter den Voraussetzungen des § 18 KStG a. F. Organträger sein. Ab Vz 2012 ist das Merkmal der unbeschränkten Stpfl. aufgegeben worden. Stattdessen wird der Inlandsbezug durch § 14 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1.2 Bilanzierung der Organbeteiligung

Rz. 615 Der Organträger hat die Beteiligung an der Organgesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz nach den allgemeinen Vorschriften zu aktivieren. Damit stellt sich auch die Frage, ob eine Teilwertabschreibung zulässig ist und welche steuerlichen Folgen sie hat. Diese Frage hat für Körperschaften als Organträger keine Bedeutung, da eine Teilwertabschreibung bei diesen na...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 8 Auflösung einer Mehrmütterorganschaft

Rz. 1036 Das Merkmal der finanziellen Eingliederung in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG spricht an sich dafür, dass Organträger immer nur ein einziges Unternehmen sein kann; die Mehrheit der Stimmrechte kann regelmäßig nur einer einzigen Person zustehen. Trotzdem hatte die Praxis Gestaltungen entwickelt, bei denen organschaftsähnliche Verhältnisse zu 2 oder mehr Unternehmen unter...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.1 Kreis der als Organträger geeigneten Körperschaften

Rz. 77 Als Organträger geeignet sind alle in § 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; diese Rechtsträger werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als "Körperschaften" bezeichnet. Neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit sind dies insbes. Vereine, Anstalten, Stif...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begrif...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.4 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 53 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bestimmen sich nach den einkommensteuerlichen Vorschriften. Mitunternehmer sind danach Gesellschafter, die nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten können als auch Mitunternehmerrisiko tragen.[1] Mitunternehmerinitiative bedeutet Teilhabe an den unterne...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 7 GewStG war bereits Bestandteil des GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[1]. Seitdem wurde § 7 GewStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 9.12.2004 [2] wurde § 7 S. 4 GewStG mit Wirkung ab dem Ez 2004 eingefügt. Danach sind § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft anzuwenden, soweit an der Mitunterneh...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 8 Beteiligungserträge (§ 7 S. 4 GewStG)

Rz. 121 § 7 S. 4 GewStG regelt Zweifelsfragen hinsichtlich der Anwendung von §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG sowie § 8b KStG. Bei Mitunternehmerschaften sind §§ 3 Nr. 40 und 3c Abs. 2 EStG anwendbar, soweit natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind. Soweit an Mitunternehmerschaften keine natürlichen Personen – ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 10 Mitunternehmerische Sondervergütungen bei Auslandsbeziehungen (§ 7 S. 6 GewStG)

Rz. 126 Nach § 7 S. 6 GewStG ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags § 50d Abs. 10 EStG entsprechend anzuwenden. Rz. 126a Die Regelung in § 7 S. 6 GewStG betrifft Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 und Nr. 3 Halbs. 2 EStG, die eine Mitunternehmerschaft an einen Gesellschafter zahlt. Die genannten Sondervergütungen sind nach deutschem Recht Teil des ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 6 Gewerbeertrag bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG)

Rz. 117 Nach § 7 S. 3 Halbs. 1 GewStG gilt der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Abs. 4 und 4a EStG (Tonnagebesteuerung)[1] als Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG. Bei der Tonnagebesteuerung handelt es sich um eine eigenständige Gewinnermittlung, die für den Zeitraum ihrer Anwendung die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergl...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine Beteiligung kann nach § 271 Abs. 1 Satz 1 nur dann vorliegen, wenn Anteile an einem anderen UN (Anteilsrechte) gehalten werden. Unter Anteilsrechten sind dabei alle gesellschaftsrechtlichen (mitgliedschaftsrechtlichen) Kap.-Anteile zu verstehen, die "wirtschaftlich eine Teilhabe am Vermögen eines anderen Unternehmens zum Gegenstand haben"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 2 Inhalt und Zweck

Rz. 2 Die GewSt knüpft nach § 6 GewStG an den Gewerbeertrag an. Er ist die einzige Bemessungsgrundlage der GewSt. § 7 S. 1 GewStG definiert den Gewerbeertrag als den nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnden Gewinn aus Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Hinzurechnungen und Kürzungen. Der Gewerbeertrag setzt sich so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 85 Die GewSt erfasst bei Personenunternehmen nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebetrieb. Das ergibt sich zwar nicht aus § 7 GewStG, wohl aber aus dem Charakter der GewSt als Objektsteuer. Folglich sind diejenigen Vorschriften, die mit dem Charakter der GewSt als Objektsteuer nicht im Einklang stehen, bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb als Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 8.1 Ermittlung des maßgeblichen Gewinns/Verlusts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG (Zeilen 5–11)

In Zeile 5 sind die Betriebseinnahmen aus Zeile 23 der Anlage EÜR einzutragen, in Zeile 6 die Betriebsausgaben aus Zeile 75 der Anlage EÜR. Hinzukommen steuerfreie Gewinne, die nicht in der Anlage EÜR enthalten sind (Zeile 7). Die nicht abziehbaren Betriebsausgaben aus den Zeilen 62 bis 67, 72 (abzüglich Zeile 73) und ggf. Zeile 74 der Anlage EÜR sind in Zeile 8 einzutragen. S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.6 Ergebnis aus Beteiligung an Personengesellschaften → Zeile 91

In der Zeile 91 sind die gesondert und einheitlich festgestellten Ergebnisanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften, Kostenträgergemeinschaften wie z. B. Bürogemeinschaften) einzutragen. Die dort berücksichtigten Betriebseinnahmen und -ausgaben dürfen nicht zusätzlich in den Zeilen 12 bis 89 angesetzt werden. Soweit Ergebnisanteile dem Teilei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbr...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.2 Verdeckte Mitunternehmerschaft

Rz. 237 Die Rechtsprechung stellt strenge Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft auf.[1] Kommt es zu einer verdeckten Mitunternehmerschaft, ist der gesamte Gewinn außerbilanziell zu ermitteln, da der verdeckte Mitunternehmer in der handelsrechtlichen und steuerlichen Buchführung nicht erfasst wird.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1 Mitunternehmerschaften

Rz. 193 Es ist zwischen der Mitunternehmerschaft und der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft zu unterscheiden. Umfangreiche außerbilanzielle Korrekturen betreffen den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, der die Beteiligung in seinem Betriebsvermögen hält. 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.2.2 Verdeckte Einlage in eine Mitunternehmerschaft

Rz. 79 Die Einlage in eine Personengesellschaft ohne entsprechende Gutschrift auf dem Kapitalkonto I des Gesellschafters stellt eine verdeckte Einlage in eine Personengesellschaft dar. Die handelsbilanzielle Unterscheidung zwischen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen hat für die Personengesellschaften keine Bedeutung, da keine gesellschaftsrechtliche Ausschüttungssperre bes...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.7 Zusammenfassung

Rz. 209 Die außerbilanziellen Korrekturen beim bilanzierenden Gesellschafter, der die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers führt, lassen sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.3 Anteiliger Jahresüberschuss vs. Gewinnfeststellung

Rz. 201 Steuerlich ist der Anteil am handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Personengesellschaft außerbilanziell zu kürzen. Stattdessen ist das Ergebnis der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (§ 180 I Nr. 2a) AO) außerbilanziell hinzuzuaddieren. Das Ergebnis der einheitlichen Gewinnfeststellung erfasst bereits die steuerlichen Korrekturen der Gesamthandsbilanz ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.4 Zinsen als Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben

Rz. 141 Außerdem gibt es die Hinzurechnung von Zinsen bei einer Mitunternehmerschaft, also Sonderbetriebseinnahmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Diese Hinzurechnung erfolgt im Sonderbetriebsvermögen. Bei der Mitunternehmerschaft kommt es nicht zu einer außerbilanziellen Korrektur.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.2 Systembedingte Korrekturen des Steuerrechts

Rz. 14 Weitere außerbilanzielle Korrekturen sind im Steuersystem angelegt. Hierbei handelt es sich um komplexere Korrekturen, da der systematische Zusammenhang oft korrespondierende Hinzurechnungen und Kürzungen verlangt. Systembedingte Korrekturen ergeben sich insbesondere aus dem Teileinkünfteverfahren bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG, der Beteiligung an einer Mit...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.6 Verlustzuweisungen bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG

Rz. 207 Die Regelung des § 15a EStG betrifft die Fälle, in denen der steuerlich zugewiesene Verlust die zivilrechtliche Haftung übersteigt. Soweit die Verlustzuweisung die Außenhaftung übersteigt, kommt es zu einem nur verrechenbaren Verlust, der erst in der Zukunft mit Gewinnen aus der Mitunternehmerschaft ausgeglichen werden kann. Die Vorschrift des § 15a EStG ist keine Gew...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.2 Steuerbilanz – Spiegelbildmethode

Rz. 200 Steuerlich gibt es keine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Anteil an den einzelnen Wirtschaftsgütern. Im Fall von gewerblichen Personengesellschaften wird diese aus der fehlenden Steuerrechtssubjektstellung der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG hergeleitet. Der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 1. Halb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2 Außerbilanzielle Korrekturen beim Mitunternehmer

Rz. 197 Aufgrund der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen fallen die handelsrechtliche und steuerliche Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft erheblich auseinander. Diese Verwerfungen zwischen der handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Gewinnermittlung führen beim Gesellschafter, der seinen Mitunternehmeranteil im Betriebsvermögen hält, zu einem ganzen Bündel außer...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2 Steuerrecht

Rz. 70 Die steuerliche Bewertung einer Einlage hängt von verschiedenen Umständen ab. Folgende Merkmale sind zu beachten: Gegenleistung für die Einlage (mit oder ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten); Gegenstand der Einlage (einzelne Wirtschaftsgüter oder qualifizierte unternehmerische Einheiten: Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil bzw. mehrheitsvermittelnde Anteile);...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13 Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen

Rz. 157 Der Aufwand aus einer Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen führt beim Gesellschafter nicht immer zu einer abzugsfähigen Betriebsausgabe. Es ist danach zu unterscheiden, ob das Darlehen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft gewährt wird, der Gesellschafter ein Kapitalgesellschafter oder eine natürliche Person ist und da...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.2 Offene Einlage zum Buchwert

Rz. 74 Von dem Grundsatz, dass die offene Einlage zum gemeinen Wert erfolgt, gibt es 2 wichtige Ausnahmen: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter gegen Gewährung neuer Gesellschaftsanteile auf Mitunternehmerschaften nach § 6 Abs. 5 EStG muss zum Buchwert erfolgen. Die korrespondierende Entnahme im abgebenden Betriebsvermögen wird ebenfalls zum Buchwert angesetzt. Für die...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG; § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.1 Handelsbilanz

Rz. 198 Handelsrechtlich[1] gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Der Anteil an einer Personengesellschaft ist als Beteiligung auszuweisen, § 271 HGB. Die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter ist nach § 285 Nr. 11a HGB anzugeben. Die Beteiligung ist mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.5 Stille Gesellschaften nach § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG

Rz. 206 Der Gesetzgeber hat durch die Einführung von § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. und § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG die Verlustverrechnung im Kapitalgesellschaftskonzern über typische oder atypische stille Gesellschaften abgeschafft. Der aus einer solchen Gesellschaft zugewiesene Verlust ist beim Gesellschafter außerbilanziell hinzuzuaddieren.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 42 Insbesondere im Erbschaftsteuerrecht sind Unternehmen mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Seit 2009 wird der gemeine Wert für Einzelunternehmen, für Anteile an Mitunternehmerschaften und für Anteile an Kapitalgesellschaften nach den gleichen Regeln ermittelt (§§ 11 Abs. 2, 109 BewG). Vorrangig ist der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ei...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / III. Entnahmebesteuerung der privaten Nutzung von E-Autos bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)

1. Pkw im Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften Wenn die Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) die Eigentümerin eines Fahrzeugs (E-Autos) ist, braucht die betriebliche Nutzungsquote für die Zuordnung zu ihrem BV regelmäßig nicht näher geprüft zu werden, da ihr Gesellschaftsvermögen im Regelfall automatisch steuerrechtliches BV bildet.[8] Beachten Sie: Ledigli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 1. Pkw im Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften

Wenn die Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) die Eigentümerin eines Fahrzeugs (E-Autos) ist, braucht die betriebliche Nutzungsquote für die Zuordnung zu ihrem BV regelmäßig nicht näher geprüft zu werden, da ihr Gesellschaftsvermögen im Regelfall automatisch steuerrechtliches BV bildet.[8] Beachten Sie: Lediglich für den Fall der ausschließlichen Privatnutzung (oder e...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / a) Streitpotential in der (Betriebsprüfungs-)Praxis

In der Praxis stellt sich daher – gerade bei Betriebsprüfungen – die Frage, ob und für welche Fahrzeuge eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter stellen sich oft auf den Standpunkt, dass betriebliche Fahrzeuge ausschließlich betrieblich genutzt wurden. Die Finanzverwaltung unterstellt dagegen häufig eine private Mitbenutzung. Hierbei geht es...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 2. Bewertung der privaten Nutzung von Fahrzeugen der Personengesellschaft durch Mitunternehmer

Die Entnahme der privat veranlassten Fahrleistung wird durch den Spezialtatbestand für die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG bewertet. Dabei gibt es für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (ohne Hybridfahrzeuge) folgende "altbekannte" Alternativen: Fahrtenbuchmethode: Sofern ein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch geführt wird, werden die auf ...mehr