Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Umfang der Prüfungsrechte und die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen nach § 27b Abs. 2 UStG

Rz. 81 Nach § 27b Abs. 2 UStG haben die von einer Umsatzsteuer-Nachschau betroffenen Personen dem Amtsträger auf dessen Verlangen: Zitat Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Umsatzsteuer-Nachschau unterliegenden Sachverhalte vorzulegen, ihnen die Sichtung elektronischer Daten und Rechnungen sowie dazu die Inbetriebnahme elektronischer Datenv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Die betroffenen Rechtssubjekte

Rz. 69 Das Betretensrecht greift nach dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber solchen Personen, die einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit selbstständig nachgehen. Das trifft uneingeschränkt auf den umsatzsteuerlichen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG zu. Demnach hat grundsätzlich jeder umsatzsteuerliche Unternehmer das Betreten zu gewähren, sofern d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.4 Das Merkmal der Freiwilligkeit

Rz. 64 Im Umkehrschluss zu § 27b Abs. 1 S. 2 UStG ist das Betreten von Wohnräumen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau dann zulässig, wenn der Betroffene den Prüfer freiwillig einlässt. Das erscheint auf einen ersten Blick durchaus systemgerecht, doch wirft es auf einen zweiten Blick viele Fragen auf, weil der Begriff der Freiwilligkeit durchaus weit ist. Voraussetzung der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Formelle Voraussetzungen und Rechtsnatur

Rz. 27 Die formellen Anforderungen zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau sind insgesamt nur gering. Im Wesentlichen muss die Finanzbehörde im pflichtgemäßen Ermessen[1] (Rz. 20a) entscheiden, dass bei diesem Steuerpflichtigen etwas "umsatzsteuerlich Erhebliches" zu überprüfen ist. Da die Amtsträger der Finanzbehörde bei der Ausführung aber keine Prüfungsanordnung mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 92 Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hier die Frage na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Steuerfahndungsprüfung

Rz. 99 Die Umsatzsteuer-Nachschau muss als Maßnahme des Besteuerungsverfahrens strikt von der Steuerfahndungsprüfung im Steuerstrafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 AO abgegrenzt werden; beide Maßnahmen unterscheiden sich grundlegend, weil im Strafverfahren andere Eingriffsrechte bestehen und dem Steuerpflichtigen auch andere Rechte zustehen. Die Steuerfahndung er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Das Betreten von Wohnräumen (§ 27b Abs. 1 S. 2 UStG)

3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Der Zeitpunkt des Betretens

Rz. 36 Ein wichtiges Element der Anwendung des § 27b Abs. 1 UStG ist der mögliche Zeitpunkt der Ausübung des "Betretensrechts" und der Durchführung der Nachschau; der Gesetzeswortlaut spricht hier von den Geschäfts- und Arbeitszeiten. Die in Abschn. 27b.1 UStAE dokumentierte Verwaltungsanweisung konkretisiert dieses Merkmal insoweit, dass das Betreten auch zulässig ist, wenn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.3 Die Verletzung des Zitiergebots (Verfassungsmäßigkeit des § 27b UStG)

Rz. 56 § 27b UStG wirft nun vor allem im Zusammenhang mit dem Betreten Räumen – und insbesondere von gemischt genutzten Räumen – eine wichtige verfassungsrechtliche Frage auf.[1] Wie in den letzten Absätzen ausgeführt, wird durch das Betretensrecht der Regelung jedenfalls in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG eingegriffen. Das Grundgesetz sieht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Der Inhalt des Betretensrechts

Rz. 31 Gemäß § 27b Abs. 1 S. 1 UStG haben die mit der Prüfung (Nachschau) beauftragten Amtsträger das Recht zum Betreten der Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben. Sie dürfen insbesondere in diese Räume eintreten und sich zwecks Durchführung der Prüfung in ihnen aufhalten, wobei hiermit aber vornehmlich Gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere Geschäftsunterl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.2 Der Schutz durch Art. 8 MRK

Rz. 53 An übergeordneten Rechtsvorschriften bedarf bei der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau des Weiteren bei auch zu Wohnzwecken genutzten Räumen der Berücksichtigung von Art. 8 EMRK. [1] Nach dem Abs. 1 – dieser von allen deutschen Behörden und Gerichten zu beachtenden Vorschrift[2] – hat jede Person das Recht auf die Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Kassen-Nachschau

Rz. 105a Die mWv 1.1.2018 neu in § 146b AO eingefügte Möglichkeit der Durchführung einer unangekündigten Kassen-Nachschau [1] ist im Verhältnis zu § 27b UStG eine für die Finanzbehörden interessante Möglichkeit der Erweiterung ihrer Prüfungsrechte, denn beide "Nachschauen" lassen sich m. E. miteinander kombinieren.[2] Damit kann sich die Finanzbehörde in der Tat unangekündigt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Inhalt der Vorschrift

3.1 Allgemeines Rz. 13 § 27b Abs. 1 UStG räumt der Finanzbehörde die Befugnis ein, zur Aufklärung umsatzsteuerlicher Sachverhalte unangekündigt und ohne die Beachtung der Formalien einer steuerlichen Außenprüfung – also vor allem ohne vorhergehende Prüfungsanordnung – die betrieblichen Räume und Grundstücke eines Unternehmers zu betreten und sich die Buchführungs- und andere ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Das Verhältnis zu anderen Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde

4.1 Allgemeines Rz. 92 Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hi...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / Zusammenfassung

Überblick Wegen der besonderen Belastungen, die Menschen mit Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung entstehen, bietet das Steuerrecht eine Reihe von Möglichkeiten, die erhöhten Kosten zu berücksichtigen, und zwar nicht nur als Abzüge bei der LSt und der ESt, sondern auch bei der USt, der ErbSt, der KraftSt, der GrSt bis hin zur Steuerbefreiung für Blindenhunde...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Auskunftsanspruch im Rahmen einer Außenprüfung (Art. 15 DSGVO)

Ein Steuerpflichtiger, bei welchem eine Außenprüfung durchgeführt wird, hat gegenüber dem FA einen Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, welche im Prüfungszeitraum im Rahmen der GewSt, ESt und USt vom FA erhoben worden sind. Diesem Auskunftsanspruch steht nicht entgegen, dass die den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Ergebnis bei Gleichbehandlung mit "vermitteltem" Umsatz

Zwei (Einfuhr-)Fernverkäufe: Würden die (fingierten) Lieferungen von H an M und von M an die EV nun, entsprechend den oben dargestellten Überlegungen des BFH unter III.1., genauso behandelt wie die Lieferungen von H an EV ohne das "Hinzutreten" des M (bei dieser Lieferung würde es sich um einen Fernverkauf i.S.d. Art. 14 Abs. 4 Nr. 2 MwStSystRL handeln), käme es zu einem mer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 1.4 Umsatzsteuer

Bei einer Vermietung des Grundstücks ist der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil nicht umsatzsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind.[1] Wird das Grundstück veräußert, unterliegen mitveräußerte Betriebsvorrichtungen der Umsatzsteuer.[2] , Der umsatzsteuerrechtliche Begriff des "Grundstücks" richtet sic...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 7. Reihengeschäft

Beispielfall 5: Ein italienisches Unternehmen IT bestellt Waren bei dem deutschen Unternehmen DE2. Dieses wiederum bestellt bei DE1. DE1 versendet die Waren direkt zu IT nach Italien. DE1 und DE2 treten mit ihrer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), IT mit seiner italienischen USt-IdNr. auf. DE1 fakturiert an DE2 unter Ausweis deutscher Umsatzsteuer und me...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Ermittlung des Leistungsortes getrennt für jeden Umsatz

Getrennte Bestimmung: Schließlich führt der BFH an, es wäre auch denkbar, dass der Ort der Dienstleistung vom Kommittenten an den Kommissionär und der Ort der Dienstleistung vom Kommissionär an die Endkunden getrennt gemäß den Art. 44, 45 MwStSystRL zu bestimmen ist.[26] Ort der Leistung an den Kommissionär (im Regelfall B2B): Das hieße im vorliegenden Fall zum einen, dass de...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 2. Ergebnis bei Gleichbehandlung mit "vermitteltem" Umsatz

Innergemeinschaftliche Lieferungen ohne ...: Die (direkten) Lieferungen der Waren von P an die Kunden wären innergemeinschaftliche Warenlieferungen. P würde also ohne "Hinzutreten" des V steuerfreie Lieferungen in Deutschland ausführen (Art. 14 Abs. 1, Art. 32, Art. 138 MwStSystRL) und die Kunden würden innergemeinschaftliche Erwerbe in ihrem jeweiligen Land tätigen (Art. 2 ...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Vorlagefragen

Fraglich, ob Kommissionärsstruktur vorlag: Der BFH ist sich für die Streitjahre nicht sicher, ob tatsächlich eine Kommissionsstruktur vorlag. Daher fragte er den EuGH zunächst, ob in der vorliegenden Situation Art. 28 MwStSystRL zur Anwendung komme (wie A es in den korrigierten Erklärungen im Jahr 2016 angenommen hatte[5]). Diese Frage wird im Folgenden nicht weiter behandel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Leitsatz Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Falle einer fehlenden Zahlungsverpflichtung handelt es sich auch nach der aktuellen Rechtslage um eine Ermessensentscheidung. Sachverhalt Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft. Gesellschafter sind zwei Eheleute. Der Ehemann ist hierbei als Rechtsanwalt tätig. Nachdem die Vollmacht der zuvor tä...mehr

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Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / 2. Sachverhalt des Vorabentscheidungsersuchens und Kernaussagen des EuGH im Urteil

Der Sachverhalt des Verfahrens betraf – abermals[2] – eine nicht im Mitgliedstaat des Verfahrens (Rumänien) ansässige Gesellschaft ("Adient Deutschland"), die im Verfahrensstaat über eine Konzerngesellschaft ("Adient Rumänien") verfügte. Diese Konzerngesellschaft erbrachte verschiedene Dienstleistungen an die nichtansässige Gesellschaft. Letztere war wegen des Bewirkens von ...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 1. Vollständige Gleichbehandlung

Beide fiktiven Leistungen werden behandelt wie die Kommittentenleistung ohne Kommissionär: Zum einen ist lt. BFH denkbar, die rechtliche Beziehung zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten, für dessen Rechnung er handelt, umsatzsteuerrechtlich vollständig so zu behandeln wie die Dienstleistung, "bei der der Kommissionär hinzutritt." Das entspräche der unter II.2.a. (wid...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / VII. Fazit

Überlegungen des BFH nicht überzeugend: Die dem EuGH vorgelegten Überlegungen des BFH, dass möglicherweise die (für Zwecke der MwSt) fingierten Leistungen eines Kommittenten an einen Kommissionär und des Kommissionärs an die Endkunden so zu behandeln sind, wie die Leistungen des Kommittenten an den Endkunden ohne Hinzutreten des Kommissionärs (s. oben III.1.), bzw. dass mögl...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Übereinstimmende steuerliche Behandlung ist nicht geboten

Lt. BFH soll die Belastung nicht vom Vertriebsweg abhängen: Der XI. Senat führt in seinem Vorlagebeschluss zwar, wie oben (s. III.1.) dargestellt, aus, dass (nur) mit einer identischen Behandlung beider Umsätze sichergestellt werde, dass die steuerliche Belastung einer Leistung (Steuerbarkeit in einem MS, Steuerpflicht bzw. -freiheit) nicht vom Vertriebsweg abhinge. Aus dem M...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 9. Versand von Nicht-Unionswaren

Beispielfall 10: Der deutsche Automobilzulieferer B ist Inhaber eines Zolllagerverfahrens.[41] Aus diesem Zolllager werden Waren als Nicht-Unionswaren (Waren, die nicht in den freien Verkehr der EU überlassen wurden) an den französische Automobilhersteller F nach Frankreich geliefert. Der Versand der Ware erfolgt im Rahmen des externen Unionsversandverfahrens (T1).[42] B meld...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 2. Erfassung Intrahandelsstatistik

Die Intrahandelsstatistik stellt als Teil der Außenhandelsstatistik aktuelle Daten zum grenzüberschreitenden Warenhandel Deutschlands bereit.[5] Für die Intrahandelsstatistik besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 1, § 9 Außenhandelsstatistikgesetz i.V.m. § 15 und § 18 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz.[6] Im Rahmen der Intrastat wird der gegenseitige tatsä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 2. Gleichbehandlung nur hinsichtlich der Ortsbestimmung

Bestimmung nur des Leistungsortes für die Kommittentenleistung: Zum anderen wäre nach Ansicht des BFH denkbar, dass "zumindest der Ort der Dienstleistung, zu der der Kommissionär hinzutritt, auch den Ort der Dienstleistung zwischen Kommittent und Kommissionär bestimmt."[22] Damit wäre, so der BFH, "zumindest" der Ort der Leistungen von A an B nach Art. 45 MwStSystRL zu besti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / a) Ursprüngliche Erklärungen

Vertrieb über Appstore: Die Klägerin A, eine in Deutschland ansässige Steuerpflichtige, entwickelt und vertreibt Spiele-Apps für mobile Endgeräte. In den Streitjahren (2012 bis 2014) vertrieb sie die Spiele über eine (digitale) Vertriebsplattform, die von der in Irland ansässigen B betrieben wurde. Kunden waren (fast ausschließlich) Endverbraucher (EV).[2] Diese luden die Sp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 7. Differenzbesteuerung

Beispielfall 6: Der Kfz-Händler A liefert gebrauchte Fahrzeuge an Händler in anderen EU-Mitgliedstaaten. Er wendet die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG an, da er die Fahrzeuge ohne Ausweis von Umsatzsteuer (in der Regel von Nichtunternehmern) erworben hat. Die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung ist ausgeschlossen, § 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG. Somit meld...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 1. Erfassung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Unternehmen, die Waren in andere EU-Mitgliedstaaten liefern, sind für diese innergemeinschaftlichen Lieferungen gem. § 18a UStG zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet.[1] Zusätzlich zur Zusammenfassenden Meldung sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen aber auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu berücksichtigen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteueraufteilung: Rückke... / 1. Problemstellung

Rz. 131 Nach[1] einer Unruhephase von über 20 Jahren waren die vielfältigen Fragestellungen zur Vorsteueraufteilung bei der gemischten Verwendung von Eingangsleistungen für Ausgangsumsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie auch für Umsätze, bei denen dieses Recht nicht besteht, eigentlich weitgehend geklärt. Ein neues BMF-Schreiben, das möglicherweise eine gesetzliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtung / 2.1 Grundsatz

Bei der Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen ist vom Gebäudebegriff auszugehen, da diese grundsätzlich zum Grundvermögen gehören und demgemäß ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, nicht Betriebsvorrichtung sein kann.[1] , [2] Entsprechend sind für die Abgrenzung die Merkmale eines Gebäudes nach dem Bewertungsrecht zugrunde zu legen.[3] , [4] Nicht entsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Beispielsfälle

Rz. 18 Beispiel 1: Gaslieferung an Wiederverkäufer (angelehnt an FinMin NRW, DB 2004, 2660) Ein deutsches Erdgasversorgungsunternehmen liefert an einen polnischen Energieversorger mit Sitz in Krakau Erdgas. Der polnische Energieversorger liefert das Gas seinerseits sowohl an unternehmerische Abnehmer als auch an private Abnehmer mit unterschiedlichem Sitz- und Verbrauchsort ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 6 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von denen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit stellt einen Angelpunkt des Steuerrechts dar: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen der ESt (LSt). Bei einer selbstständigen Tätigkeit kommt zusätzlich eine USt-Pflicht (§ 2 Abs. 1 UStG) und bei einer gewerblichen neben der USt-Pflicht ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.3 Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 93 Unter Betriebsveranstaltungen i. S. v. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG werden Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene verstanden, die gesellschaftlichen Charakter haben, wie z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern oder Jubiläumsfeiern.[1] Der Gesetzgeber hat hiermit zwar eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebsveranstaltung eingeführt. Die Formulierung "Veranstalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferort

Rz. 14 Ist der Abnehmer ein Wiederverkäufer, gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem der Abnehmer (Empfänger der Lieferung) sein Unternehmen betreibt (§ 3g Abs. 1 S. 1 UStG) oder eine Betriebsstätte (§ 3a UStG Rz. 26) unterhält, an die die Gegenstände geliefert wurden (§ 3g Abs. 1 S. 2 UStG). Das soll nach Auffassung des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung unabhängig d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff des Wiederverkäufers

Rz. 10 Für die Bestimmung des Lieferorts bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze ist zu unterscheiden, ob der Empfänger der Lieferung ein sog. Wiederverkäufer (§ 3g Abs. 1 UStG) oder ein anderer Abnehmer (§ 3g Abs. 2 UStG) ist. § 3g Abs. 1 UStG umschreibt den Wiederverkäufer als einen Unternehmer, dessen Haupt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.2 Nichtsteuerbare Vorteile außerhalb des Arbeitslohns – Aufmerksamkeiten und Leistungen zur Förderung des Betriebsklimas

Rz. 83 Aufwendungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn als Gegenleistung für die erbrachte oder zu erbringende Arbeit, wenn sie der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Förderung des Betriebsklimas dienen (s. auch Betriebsveranstaltungen Rz. 81).[1] Dabei wird es sich regelmäßig um Zuwendungen handeln, die der ganzen Belegschaft zugutekommen sollen oder keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2023 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Verwendung einer anderen USt-IdNr. (§ 3d S. 2 1. Alt. UStG)

3.1.1 Zwei innergemeinschaftliche Erwerbe Rz. 11 Verwendet der Erwerber beim Erwerb der Gegenstände eine USt-IdNr. (§ 27a UStG), die ihm nicht von dem Mitgliedstaat erteilt wurde, in dem die Beförderung oder Versendung der Gegenstände tatsächlich endet, bestimmt sich der Ort des Erwerbs solange auch nach dem Staat, der die USt-IdNr. ausgegeben hat, bis der Erwerber nachweist,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Dropshipping und Umsatzsteuer / 2.2.1 Transport von Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat

Gelangt der Gegenstand bei dem Transport vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat und hat der erste Unternehmer die Transportverantwortung, liegt für ihn (Großhändler/Hersteller) eine in Deutschland steuerbare, aber unter den weiteren Voraussetzungen steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Wichtig Steuerfreiheit erfo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Dropshipping und Umsatzsteuer / 2.2.2 Transport aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland

Gelangt der Gegenstand bei dem Transport aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum (End)Kunden nach Deutschland, ergeben sich ebenfalls die Rechtsfolgen des unionseinheitlichen Reihengeschäfts. Zumindest für einen deutschen Online-Händler ergeben sich dann aber nur umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen im Inland (innergemeinschaftlicher Erwerb; Besteuerung der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Dropshipping und Umsatzsteuer

Zusammenfassung Überblick Der Online-Handel nimmt eine immer bedeutendere Stellung im Warenhandel ein. Abhängig von der Abwicklung und der jeweiligen Rechtsstellung der Beteiligten ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuer. Das sog. Dropshipping (auch Direktverkauf oder Streckengeschäft) ermöglicht es gerade auch kleineren Unternehmern, ohne einen großen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Dropshipping und Umsatzsteuer / 2 Umsatzsteuer beim Dropshipping

Beim Dropshipping liegen umsatzsteuerrechtlich nur Lieferungen (Rechtsgeschäfte) vor. Einerseits liefert der Großhändler oder Hersteller die Ware an den eingeschalteten Online-Händler (Unternehmer, der das Dropshipping betreibt) und andererseits liefert der Online-Händler den Gegenstand an den (End)Kunden. Erfüllt werden die beiden Lieferungen (Rechtsgeschäfte) durch den unm...mehr