Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gegenstandswert der Anfechtung eines Leasingvertrages Die Entscheidung des Gerichts ist zutreffend. Bereits in den ersten Semestern weist die Lehre darauf hin, dass es sich bei Leasingverträgen um die mietähnliche Ausgestaltung der Gebrauchsüberlassung einer Sache handelt. An einem Leasingvertrag sind jedoch regelmäßig 3 Parteien beteiligt, der Leasingnehmer, der Leasinggeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 10 Der Rat oder die Auskunft darf nicht in Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit stehen (Anm. Abs. 1 zu VV 2501). Die Abgrenzung der Beratung von der Geschäftsbesorgung und damit die Abgrenzung einer Beratungsgebühr von einer Geschäftsgebühr VV 2503 ist im Einzelfall schwierig. Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 117 Gegenüber dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten ist § 10 nicht anzuwenden, es sei denn, es besteht ausnahmsweise ein Direktanspruch. Der Versicherer kann allerdings die Zahlung verweigern, solange ihm nicht nachgewiesen ist, dass dem Auftraggeber eine Berechnung vorgelegt worden ist,[111] es sei denn, dieser hat auf eine Rechnung verzichtet. Der Versicherer schul...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitteilung

Rz. 82 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten daher zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist dagegen nicht erforderlich.[67] Rz. 83 Die Übersendung per Telefax dürfte wohl ebenfalls nicht ausreichen.[68] Rz. 84 Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 19 Das Bußgeldverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also in Betracht im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde – einschließlich des Verwarnungsverfahrens und des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) – bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Unterabschnitt 2), im gerichtlichen Verfahren (Unterabschnitt 3) und im Rechtsbeschwerdeverfahren einschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Keine Hinweispflicht

Rz. 19 Ein Rechtsanwalt ist dagegen nicht verpflichtet, einen Mandanten, der ihn zu einer Beratung aufsucht, auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen, wenn er ohne Vorschuss tätig wird und bereit ist, seinen Vergütungsanspruch vom Eingang einer ihm als sicher hingestellten, die Hilfsbedürftigkeit des Mandanten beseitigenden Leistung eines Dritten an den Mandanten (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kompletter oder teilweiser Ausdruck (Vorauswahl)

Rz. 90 Bei der Prüfung der Erforderlichkeit eines kompletten Ausdrucks einer elektronischen Akte ist zu berücksichtigen, dass es gerade in aus mehreren Zehntausend Seiten bestehenden Umfangsverfahren ausgeschlossen ist, mit dem vollständigen Ausdruck der Akte im Hauptverhandlungstermin oder bei den Besprechungen mit dem Mandanten zu arbeiten. Hier wird der Rechtsanwalt ohneh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Angelegenheit und Gegenstand (Abs. 1)

Rz. 3 Das Gesetz definiert die für den Anwalt im Mehrpersonenverhältnis typischerweise anfallende Mehrarbeit über die Begriffe "Angelegenheit" und "Gegenstand", mit denen das Auftragsvolumen erfasst werden soll. Hiernach lässt sich bei Wertgebühren (§ 13) eine dreistufige Vergütungsregelung aufzeigen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorlage der Einwilligung und der Abtretungsunterlagen

Rz. 29 Auf ein Einverständnis bzw. die Einwilligung der Staatskasse in die Abtretung kommt es nicht an, sondern auf die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten in die Abtretung des gegen die Staatskasse gerichteten Vergütungsanspruchs.[52] Aus der Abtretung muss sich aber ergeben, dass der gegen die Staatskasse gerichtete Vergütungsanspruch durch den beigeordneten oder best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ausübung und Begründung der Bestimmung

Rz. 77 Die Ausübung der Bestimmung nach Abs. 1 erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Mandanten, indem der nach Ansicht des Anwalts angemessene Gebührensatz (bei Satzrahmengebühren) oder Gebührenbetrag (bei Betragsrahmengebühren) gemäß § 10 abgerechnet wird. Tritt der Anwalt mit wirksamer Zustimmung seines Mandanten Vergütungsansprüche an einen Dritten ab, so kann er an diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bei § 7

Rz. 7 Als Auftraggeber wird im Allgemeinen der Vertragspartner des Beauftragten bezeichnet, so, wie er sich direkt oder im Wege der Auslegung aus der Vereinbarung ergibt. Das ist bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt zwar in der Regel, aber nicht stets auch derjenige, dem der Einsatz des Anwalts letztlich zugutekommen soll (Mandant, siehe Rdn 5 f.). Ent...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Weitere nicht geregelte Anwendungsfälle

Rz. 123 Über den Wortlaut hinaus ist Abs. 2 auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 124 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gegen den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungspflicht des Auftraggebers

Rz. 11 Bei der Umsetzung der Erstattungspflicht ergab sich die Schwierigkeit, dass einerseits § 22 Abs. 2 S. 1; § 23 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG, § 30 Abs. 2 FamGKG und § 35 Abs. 2, 1. Alt. GNotKG auf den Gegenstandswert abstellen, während es im Rahmen der Haftpflichtversicherung auf das Haftungsrisiko ankommt. Gegenstandswert und Haftungsrisiko müssen aber nicht übereinst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach der BRAGO konnte lediglich der beigeordnete oder bestellte Anwalt die Bewilligung einer Pauschgebühr verlangen (jetzt: § 51; vormals § 99 BRAGO). Aufbauend auf dieser Vorschrift hat das RVG in § 42 eingeführt, dass auch der Wahlanwalt die Bewilligung einer Pauschgebühr beantragen kann. Rz. 2 Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung der Pauschgebühr für den Wahlan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angemessenheit; Dumpingpreise (S. 2)

Rz. 15 Abs. 1 S. 2 statuiert für untertarifliche Vergütungen im außerforensischen Bereich eine Angemessenheitskontrolle. Danach muss eine vereinbarte Vergütung, die für die anwaltliche Tätigkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vorsieht, in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Recht...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 3. Erstattungsanspruch gegen den Gegner

Rz. 31 Ergibt sich dagegen hinsichtlich der Gerichtskosten ein echter Erstattungsanspruch gegen den Gegner, dann wiederum greift das Quotenvorrecht. Beispiel 9: In einem Verfahren (Streitwert 100.000,00 EUR) hat der Rechtsschutzversicherer für den Kläger die Gerichtsgebühr i.H.v. 3.387,00 EUR eingezahlt. Er zahlt ferner die Vergütung des Anwalts abzüglich 300,00 EUR Selbstbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift des § 9 gilt grundsätzlich für jeden Rechtsanwalt und jeden, der nach § 1 Abs. 1 einem Rechtsanwalt gleichsteht und damit nach dem RVG abrechnen kann. Rz. 9 Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der Anwalt für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere Auftraggeber

Rz. 14 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich gemäß VV 1008 nur die Mahnverfahrensgebühr nach VV 3305 um je 0,3 pro weiteren Auftraggeber, nicht aber auch die Verfahrensgebühr der VV 3308 (Anm. S. 2 zu VV 3308). Dadurch wird deutlich, dass lediglich die Erhöhung bei zwei aufeinander aufbauenden Verfahrensschritten ausgeschlossen werden soll.[15] Eine dop...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Rechtsmittel

Rz. 37 Einigkeit besteht nur insoweit, als die Einlegung des eigenen Rechtsmittels durch die Gebühren des vorangegangenen Rechtszugs abgegolten wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10). Rz. 38 Konsequenterweise zählt dann auch die Beratung über die Aussichten und Zweckmäßigkeit eines eventuellen – also noch nicht eingelegten – Rechtsmittels ebenfalls zum vorangegangenen Verfahren und w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Teilweise Verjährung

Rz. 153 Ebenso wie die Vergütung nur teilweise fällig werden kann, kann auch die Verjährung nur hinsichtlich eines Teils eintreten. Dies wird oft bei Teilurteilen oder Vorabentscheidungen nach § 137 FamFG übersehen. Beispiel 1: Auf die Klage in Höhe von 25.000 EUR erging im Jahr 2016 ein Teilurteil über 20.000 EUR. Das Schlussurteil wurde erst in 2017 verkündet. Die Fälligkei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Aufhebung vergütungsrechtlicher Kondiktionsregeln

Rz. 16 Der noch im Referentenentwurf enthaltene Satz 2 a.F., der als Entsprechung von § 4 Abs. 1 S. 3 a.F. den Ausschluss der Kondizierbarkeit bei freiwilliger und vorbehaltloser Leistung des Auftraggebers vorsah, ist im Laufe des späteren Gesetzgebungsverfahrens gestrichen worden.[22] Nach den Motiven des Gesetzgebers war diese Streichung mit Blick auf das weiterhin grundsä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Eigenes Rechtsmittel

Rz. 133 Einigkeit besteht nur insoweit, als die Einlegung des eigenen Rechtsmittels durch die Gebühren des vorangegangenen Rechtszugs abgegolten wird. Konsequenterweise zählt dann auch die Beratung über die Möglichkeit und die Zweckmäßigkeit eines eventuellen – also noch nicht eingelegten – Rechtsmittels ebenfalls zum vorangegangen Verfahren und wird durch die dortigen Gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Berechnungsweise

Rz. 89 Erhält die Partei nur für einen Teil ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts, will sie sich aber ungeachtet dessen voll von ihm vertreten lassen, so fallen das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Staat und das zivilrechtliche Schuldverhältnis Anwalt – Partei gegenständlich auseinander. Der Kostenschutz der Partei gemäß §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere nebeneinander laufende Verfahren

Rz. 90 Werden mehrere Verfahren nebeneinander geführt, so liegen stets verschiedene Angelegenheiten vor. Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, mehrere Gerichtsverfahren seien als eine Angelegenheit anzusehen, wenn ihnen ein einheitlicher Auftrag zugrunde liege, die Tätigkeit des Anwalts den gleichen Rahmen habe und ein innerer Zusammenhang bestehe, ist dies unzutre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenwiderspruch

Rz. 96 Legt der Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch ein, entsteht für ihn eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 nach VV 3100 aus dem Wert der Hauptsache. Rz. 97 Bei einem vom Antragsgegner eingelegten sog. Kostenwiderspruch, also einem auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine ohne mündliche Verhandlung erlassene ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Durchführung der Anrechnung

Rz. 29 Eine Anrechnung kommt nur bei einer Personenidentität eines Rechtsanwalts des Mahnverfahrens und des streitigen Verfahrens in Betracht. Beauftragt daher ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Durchführung eines Mahnverfahrens und mandatiert er für den späteren Rechtsstreit einen anderen Anwalt, kommt es daher nicht zu einer Gebührenanrechnung.[41] Kommt es auf den Eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mahnanwalt, Hauptbevollmächtigter, Terminsvertreter

Rz. 153 Obergerichtlich geregelt sind jetzt die Fälle, in denen der Mahnanwalt als Hauptbevollmächtigter des Streitverfahrens einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Eine Kostenerstattung ist nur notwendig, wenn die dadurch verursachten Kosten in etwa gleich hoch oder niedriger sind, als die auf diese Weise ersparten Reisekosten des ehemaligen Mahnanwalts. In einer Grundsatz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 134 Soweit dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden ist, war eine für dieselbe Angelegenheit betreffende Vergütungsvereinbarung bis zum 31.12.2013 nichtig (§ 3a Abs. 4 RVG a.F. i.V.m. § 8 BerHG a.F.). Rz. 135 Zum 1.1.2014 ist die Rechtslage durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts geändert worden. Während bislang nach § 8 BerH...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Die Beschwer

Rz. 175 Die Einlegung einer Beschwerde setzt eine beschwerdefähige Entscheidung voraus. Das ist nicht der Fall, wenn ein OLG entschieden hat (§ 66 Abs. 3 S. 4 GKG). Rz. 176 Hinsichtlich der Gebührenhöhe ist auch eine Streitwertfestsetzung nach § 62 S. 1 GKG beschwerdefähig. Die Bindungswirkung des § 62 GKG gilt nur für den Zuständigkeitswert in einem Rechtsstreit. In diesem i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 45 Als Maßstab für dieses Merkmal sind die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse in der Bundesrepublik anzulegen. Der übliche Hausrat und ein kleineres Sparguthaben gelten daher als Normalfall.[111] Bei minderjährigen Kindern sind die Vermögensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen.[112] Überdurchschnittliche Vermögensverhältnisse des Auftraggebers rechtfertigen e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei PKH – Gebühr (§ 49)

Rz. 36 Beispiel: Der Anwalt wird außergerichtlich im Rahmen von Beratungshilfe tätig. Die Vergütung wird festgesetzt und ausgezahlt. Sodann vertritt der Anwalt den Mandanten auch im Rechtsstreit. Der Mandant erhält Prozesskostenhilfe. Der Rechtsstreit endet ohne Termin. Der Gegenstandswert bzw. Streitwert beträgt 9.000 EUR. Der Anwalt begehrt die Festsetzung der Prozesskost...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Wertgebühren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 50 Bei einer Satzrahmengebühr, etwa der Geschäftsgebühr nach VV 2300, findet das Haftungsrisiko des Anwalts regelmäßig bereits über den Gegenstandswert Eingang in die Bemessung der Gebührenhöhe. Eine haftungsbedingte Anhebung des Gebührensatzes kommt daher nur in Betracht, wenn für den Anwalt im Einzelfall ein besonderes Haftungsrisiko hinzutritt, das über den eigentlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Höhe der Gebühr

Rz. 8 Die Grundgebühr beläuft sich in Bußgeldverfahren für den Wahlanwalt auf 33 EUR bis 187 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 110 EUR. Die Höhe der Grundgebühr ist nach § 14 Abs. 1 gesondert zu bestimmen und richtet sich danach, welche Kriterien im Rahmen der erstmaligen Einarbeitung erfüllt sind. Daher kann, wenn die Einarbeitung umfangreich und schwierig ist, eine überdurchsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schreiben einfacher Art

Rz. 4 Der Gebührensatz der Geschäftsgebühr reduziert sich bei Aufträgen zu Schreiben einfacher Art auf 0,3. Die Anm. zu VV 2301 definiert Schreiben einfacher Art als solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschnittlichen Kanzlei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 120 In folgenden Einzelfällen ist die vereinbarte Vergütung noch nicht als sittenwidrig bzw. unangemessen hoch angesehen worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Überprüfung der Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 123 Ist die Gebühr nach Abs. 1 S. 1 von einem Dritten zu ersetzen, so ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung der Betragsrahmengebühr nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind mithin der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und das Gericht auf die Prüfung beschränkt, ob die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Materiell-rechtliche Kostenerstattung

Rz. 70 Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung – insbesondere bei Verkehrsunfallregulierungen – wird die Erstattung der Hebegebühr überwiegend verneint. Obwohl es sich bei den Hebegebühren in der Regel nur um Minimalbeträge handelt, zeigt sich die Rechtsprechung hier sehr kleinlich. Diese Kosten sollen nur dann gemäß § 249 BGB einen ersatzfähigen Schaden darstellen, we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gegenseitiger Vertrag

Rz. 35 Eine Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn zwischen den Parteien ein gegenseitiger Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss nicht notwendigerweise mit der Gegenpartei geschlossen werden. Die Einigung kann auch mit einem Dritten geschlossen werden.[13] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dritte kraft vertraglicher oder gesetzlicher Ermächtigung berechtigt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Inhalt des Gutachtens muss die Stellungnahme zur Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sein. Die Beschränkung auf Berufung oder Revision, wie sie noch in § 21a BRAGO enthalten war, ist weggefallen. Unter VV 2101 fallen daher auch andere Rechtsmittel als Berufung oder Revision, also insbesondere das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde[4] (z.B. § 544 ZPO), der Rechtsbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 437 Macht der Gläubiger das notwendige Rechtsschutzinteresse glaubhaft, kann der Rechtspfleger – neben der schon vorhandenen neuen – weitere vollstreckbare Ausfertigungen des Titels erteilen, z.B. wenn an mehreren Orten gleichzeitig vollstreckt werden soll. Der Anwalt erhält für die gesamte Tätigkeit in einem solchen Verfahren eine gesonderte Gebühr, unabhängig davon, ob...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / III. Bedeutung für die Praxis

Soweit der BGH hier außergerichtlich hinsichtlich Unterhalt, Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich nur eine einzige Angelegenheit angenommen hat, bzw. die Auffassung des LG nicht beanstandet hat, darf dies nicht verallgemeinert werden. Die entscheidende Aussage der Entscheidung ist die, dass es stets auf den Einzelfall ankomme. Dies hilft in der Praxis allerding...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsmittel wird auftragsgemäß eingelegt – Anwalt rät sodann teilweise ab – Rechtsmittel wird nur eingeschränkt begründet

Rz. 31 Hatte der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag erhalten und das Rechtsmittel auftragsgemäß uneingeschränkt eingelegt, so bleibt es auch dann bei der vollen Verfahrensgebühr, wenn vor der Begründung von der Durchführung teilweise abgeraten wird und das Rechtsmittel dann auch nur mit eingeschränktem Antrag durchgeführt wird. Wenn die vollständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 80 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, sollte der Anwalt versuchen, für die geplante Mediation eine Deckungszusage einzuholen. Als Ansatzpunkt bietet sich die Regelung in § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 an. Danach sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens erstattungsfähig bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zust...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigung im Rahmen der Beratung

Rz. 13 Anm. 1 S. 4 hat schon immer klargestellt, dass auch bei einer Beratung (bei der keine Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis anfällt), eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr anfallen kann. Das ist jetzt durch die Erweiterung der VV Vorb. 1 durch das KostRÄG 2021 nochmals unterstrichen worden. Neben der Beratungsgebühr nach § 34 entsteht eine Einigungs- oder Erledigungsge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erteilung des Auftrags

Rz. 10 Der Mandant muss dem Anwalt den Auftrag erteilt haben, dass er mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr führen soll. Im Regelfall wird sich dieser Auftrag leicht feststellen lassen, nämlich dann, wenn die Partei den Anwalt ausdrücklich damit beauftragt hat, neben einem bereits bestellten auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten tätig zu werden oder vor einem auswä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Höhe der Pauschgebühr (Abs. 1 S. 3 und 4)

Rz. 40 Die Pauschgebühr kann ebenso wie beim Pflichtverteidiger für das gesamte Verfahren bewilligt werden oder auch für einzelne Verfahrensabschnitte. Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 51 verwiesen. Auch hier gilt, dass bei der Feststellung der Pauschvergütung für einzelne Verfahrensabschnitte die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis, an deren Stelle die Pauschgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Gegenstandswert

Rz. 45 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Umfang des Prüfungsauftrags. Soll der Anwalt über ein uneingeschränktes Rechtsmittel beraten, so ist der volle Wert der Beschwer maßgebend (vgl. § 23 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 S. 2 GKG, § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG, § 61 Abs. 2 S. 1 GNotKG). Der Wert kann gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 47 Abs. 2 S. 1 GKG, § 40 Abs. 2 S. 1 Fam...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 23 ff. / II. Bewertung

Rz. 7 In derartigen Fällen (etwa Beispiel 2) bedarf es besonderer Bewertungsmaßstäbe:mehr