Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Widerruf

Rz. 124 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt und der Rechtsberatervertrag in einer Haustürsituation oder als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen worden ist (vgl. Rdn 42 ff.), steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.[337] § 355 BGB regelt die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts wie Beginn und die der Widerrufsfrist (14 Tage oder ein Monat),...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / h) EG-Verbraucherschutz-Richtlinie

Rz. 516 Die Richtlinie des Rates 93/13/EWG v. 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen[1160] ist auf Rechtsberatungsverträge mit Verbrauchern[1161] anwendbar.[1162] Damit muss sich auch § 52 BRAO am Maßstab der Richtlinie messen lassen, aber nur, wenn die Norm in deren Anwendungsbereich fällt. Art. 1 Abs. 2 unterwirft jedoch Vertragsklauseln, die auf bi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Folgen einer verbotswidrigen Abrede

Rz. 495 Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG führt nicht zur Nichtigkeit der Vergütungsabrede, sondern beschränkt die vertraglich vereinbarte Vergütung auf die gesetzliche Gebühr.[1904] Ist die gesetzliche Gebühr höher, kann nur die vereinbarte Vergütung verlangt werden.[1905...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Folgen einer formwidrigen Vergütungsabrede

Rz. 457 Entspricht die Vergütungsvereinbarung nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG, so kann der Rechtsanwalt gem. § 4b Satz 1 RVG keine höhere als die gesetzliche Vergütung verlangen.[1732] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG/§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO.[1733] Der Verstoß gegen die vorgenannten Formvorschriften führt...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Verjährung

Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB sowohl einen...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / I. Differenztheorie

Rz. 86 Ob und inwieweit ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grds. nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (sog. Differenzhypothese).[167] Der haftpflichtige Rechtsanwalt hat den Mandanten vermögensmäßig so zu stellen, wie dieser be...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Sicherungstreuhand

Rz. 12 Die rechtsgeschäftliche Treuhand kann eigenem oder fremdem Nutzen dienen. Sie verfolgt das eigene Interesse des Treuhänders, wenn der Treugeber den Treuhänder(-nehmer) sichern will – eigennützige Sicherungstreuhand.[32] Ein Mandant kann den Rechtsanwalt wegen seines Vergütungsanspruchs sichern, etwa durch treuhänderische Abtretung einer vom Rechtsanwalt beizutreibenden...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / ff) Weitere Einzelfälle

Rz. 34 Behauptet der Mandant, der ein Hausgrundstück erworben hat, für das eine Mietoptionsklausel bestand, über deren Bedeutung er nicht belehrt wurde, er hätte bei pflichtgemäßer Beratung das Grundstück aus diesem Grunde nicht erworben, muss er dies nach § 287 ZPO beweisen, wenn den Umständen nach andere Alternativen als vernünftige Verhaltensweisen nicht fernlagen.[62] Ve...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Begriff der Haftungsbeschränkung

Rz. 486 Entgegen seinem missverständlichen Wortlaut erfasst § 52 Abs. 1 BRAO nicht nur die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Beschränkungen der Haftung auf einen Höchstbetrag, sondern auch die eines vollständigen Haftungsausschlusses. Allein dieses Verständnis entspricht der Absicht des Gesetzgebers, Haftungsbeschränkungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant umfassend un...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundlagen

Rz. 43 Ist der Schadensfall das Ergebnis einer Reihe ineinandergreifender Ursachen, wird häufig darüber gestritten, ob das dem Anwalt zur Last fallende Verhalten in Anbetracht der übrigen kausal gewordenen Umstände noch rechtserhebliche Bedeutung hat. Nach ständiger Rechtsprechung wird im Schadensersatzrecht allgemein jede Handlung oder Unterlassung als adäquat ursächlich an...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Arrest und einstweilige Verfügung

Rz. 283 Besondere anwaltliche Pflichten gelten nach Erlass einer Entscheidung im Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren (§§ 916 ff., 935 ff. ZPO).[1099] Wegen §§ 929 Abs. 2, 3, 936 ZPO muss der Rechtsanwalt, der für seinen Auftraggeber einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erstritten hat, darauf achten, dass die Partei die Anordnung innerhalb eines Monats vol...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausgestaltung

Rz. 501 Bei einer Haftungsbeschränkung, deren Ausgestaltung nur wirksam ist, wenn sie den Anforderungen an eine Vereinbarung im Einzelfall genügt, muss darauf geachtet werden, dass der Text nicht einem vorformulierten Muster entnommen wird. Die Parteien sollten beim Abschluss des Auftrags den Inhalt so genau wie möglich positiv umschreiben sowie negativ abgrenzen. Sie können...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Leistungsverweigerungsrecht (§ 205 BGB)

Rz. 89 § 205 BGB greift den Rechtsgedanken des § 202 Abs. 1 BGB a.F. auf. Hauptanwendungsfall in der Rechtsberaterhaftung ist das Stillhalteabkommen (pactum de non petendo), nach dem der Schuldner vorübergehend zur Leistungsverweigerung berechtigt sein soll (§ 202 Abs. 1, § 205 BGB a.F.),[280] sofern nicht darüber hinaus sogar die Klagbarkeit ausgeschlossen wurde.[281] Eine ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / e) Beweislast

Rz. 157 Im Streitfall hat der Rechtsanwalt – oder ein anderer Rechtsberater – eine ihm günstige Verjährungsvereinbarung darzulegen und zu beweisen [408] (vgl. das Klauselverbot des § 309 Nr. 12 BGB für eine Änderung der Beweislast). Behauptet der Auftraggeber in einem Regressprozess gegen den Rechtsanwalt, die vereinbarte Verjährungserleichterung beruhe auf AGB des Rechtsanwal...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Unwirksame Einzelvereinbarung

Rz. 158 Ist eine verjährungserleichternde Einzelabrede unwirksam, so ist die Frage, ob der Rechtsberatervertrag trotz der – abtrennbaren – unwirksamen Verjährungsvereinbarung bestehen bleibt, nach § 139 BGB zu beantworten (vgl. auch § 140 BGB). Nach dieser Vorschrift ist in einem solchen Fall der Teilnichtigkeit das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, da...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Voraussetzungen

Rz. 16 Ist der Anwendungsbereich des § 281 BGB eröffnet und fällt dem Berater eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last, die zu einem Schaden im Rechtssinne geführt hat, so setzt der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 3, § 281 BGB grds. voraus, dass der Mandant dem Rechtsberater erfolglos eine angemessene Frist zu der noch ausstehenden Leistung ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 4. Ausschluss des Leistungsanspruchs

Rz. 23 Verlangt der Mandant vom Rechtsberater Schadensersatz statt der Leistung, so wird dadurch der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen (§ 281 Abs. 4 BGB). Ein Verlangen, statt der Leistung den Schaden zu ersetzen, liegt in einer entsprechenden Klage und in jeder Erklärung des Gläubigers, die den eindeutigen Willen erkennen lässt, sich auf das Schadensersatzbegehren zu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Prozessfinanzierung

Rz. 206 Jedenfalls wenn die Finanzierung eines Rechtsstreits anderweitig nicht sicherzustellen ist, kann in geeigneten Fällen ein Hinweis auf die Möglichkeit der Finanzierung durch gewerbliche Prozessfinanzierer geboten sein. Diese verlangen zwar einen Anteil am Prozesserfolg, können aber die letzte Möglichkeit darstellen, einen Anspruch durchzusetzen.[843] Z.B. im Bereich d...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / V. Ergebnis

Rz. 86 Danach schließen sich Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Drittschadensliquidation im Regelfall aus, weil ihre Zielrichtung und infolgedessen auch ihre Voraussetzungen und Wirkungen verschieden sind. Eine Ausnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn – wie im Ausgangsfall eines Anwaltsvertrages (vgl. Rdn 80) – die Vertragspartner die drittbezogene Schutzw...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung der beteiligten Rechtsanwälte

Rz. 318 Die Haftung der beteiligten Rechtsanwälte ggü. dem Auftraggeber richtet sich danach, wie der handelnde Rechtsanwalt nach außen auftritt und wie das Gericht bzw. der Gegner das Auftreten verstehen dürfen.[746] Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob der Vertreter einen Gerichtstermin als Unterbevollmächtigter wahrnimmt (vgl. Rdn 276 ff.) oder ob die beteiligten Rechtsan...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Sonstige Auslandsbezüge

Rz. 344 Auslandsbezüge können auch bei einseitigen Rechtsgeschäften von großer Bedeutung sein, etwa bei der Beratung über die Erbfolge und dem Entwurf eines Testamentes (oder auch eines Erbvertrages), wenn der Mandant zwar in Deutschlang wohnt, aber eine andere Staatsangehörigkeit hat, oder, obzwar Deutscher, im Ausland lebt. Auf Art. 25, 26 EGBGB wird insoweit Bezug genomme...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / IV. Vollzugsverhältnis zwischen Rechtsberater und begünstigtem Dritten

Rz. 31 Der Dritte, zu dessen Gunsten ein Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber geschlossen wird, tritt in keine vertragliche Beziehung zu dem Rechtsberater.[84] Allerdings wird zwischen Rechtsberater und Drittem ein vertragsähnliches (Vollzugs-, Leistungs-, Dritt-) Verhältnis begründet.[85] Deswegen obliegen dem Dritte...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / B. Vertragliche Rechtsbeistandspflicht zugunsten Dritter

Rz. 5 Anwaltsverträge, deren Gegenstand zumindest in nennenswertem, nicht ganz unwesentlichem Umfang in der anwaltstypischen Aufgabe des rechtlichen Beistandes besteht (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO; vgl. § 1 Rdn 135 ff., 158 ff., 161 ff.; § 2 Rdn 1 f.),[14] und berufstypische Steuerberater- und Wirtschaftsprüferverträge können gem. § 328 Abs. 1 BGB zugunsten eines Dritten oder mehre...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / c) Vorvertragliche Pflichtverletzung

Rz. 35 Auch im vorvertraglichen Bereich ist Raum für die Anwendung des Anscheinsbeweises. Hat der Anwalt bspw. seine Pflicht, schon vorvertraglich über Mandatsbeziehungen seiner Kanzlei zum Gegner der Partei oder über Einschränkungen seiner Vertretungsbereitschaft verletzt und kündigt der Mandant, nachdem er später den entsprechenden Sachverhalt erfahren hat, alsbald das Auf...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Erfolgshonorar

Rz. 208 Liegen die Möglichkeiten der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG vor, kann der Anwalt eine solche Vereinbarung anbieten, wenn er hierzu bereit ist. Eine Pflicht hierzu besteht schon deshalb nicht, weil er zum Abschluss nicht gezwungen ist. Soll eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden, ist es Sache des Anwalts, dafür zu sorgen, da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 348 Nacheinander oder nebeneinander tätige Rechtsanwälte haben für Fehler in ihrem eigenen Verantwortungsbereich unabhängig voneinander einzustehen.[791] Sie haften daher grds. nicht als Gesamtschuldner. Ebenso wie beim Zusammenwirken eines Verkehrs- und eines Prozessanwalts (vgl. Rdn 270 ff.) setzt eine gesamtschuldnerische Haftung i.S.d. §§ 421 ff. BGB voraus, dass die...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / IV. Haftungsrechtliche Zurechnung

Rz. 40 Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang beschränkt die Schadensersatzpflicht (vgl. § 5 Rdn 40 ff.). Der vom Rechtsberater angerichtete Schaden muss dem Schädiger haftungsrechtlich zuzurechnen sein (vgl. § 5 Rdn 40).[135] Der Schaden ist nur dann zu ersetzen, wenn er im Schutzbereich der verletzten vertraglichen – oder vorvertraglichen – Pflicht,[136] d.h. im Kre...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / G. Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Drittschadensliquidation

Rz. 80 Die Abgrenzung dieser beiden Institute ist umstritten.[282] Die Bedeutung dieser Streitfrage soll folgender Fall [283] verdeutlichen: Ein Rechtsanwalt versäumt schuldhaft seine Vertragspflicht, einen Erbvertrag, den der Auftraggeber vor seiner Eheschließung und der Geburt seiner Kinder zugunsten seiner Schwester geschlossen hat, anzufechten (§§ 2079, 2281 ff. BGB). Ehef...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / B. Dienstverträge

Rz. 3 In aller Regel beruht die Haftung der Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auf Störungen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Dienstvertragscharakter, auf den die Vorschriften des Auftragsrechts Anwendung finden.[5] Ein entgeltlicher Treuhandvertrag mit dem Anwalt ist ebenfalls als Geschäftsbesorgungsvertrag zu bewerten.[6] Zentrale Haft...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / a) Selbstständiger Auskunftsvertrag

Rz. 29 Die Auskunft eines Experten – z.B. die Bonitätsauskunft eines Wirtschaftsprüfers – kann einen eigenständigen Auskunftsvertrag (§ 675 Abs. 2 BGB) zwischen dem Fachmann und dem Dritten begründen, aus dem der Auskunftgeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Auskunft haften kann (vgl. § 11 Rdn 1 ff.).[138] Für den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Stundenhonorarvereinbarungen

Rz. 478 Soweit ein Anwalt oder Steuerberater Ansprüche aus einer Stundenhonorar-Vereinbarung herleitet, trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die berechnete Vergütung tatsächlich entstanden ist.[1851] Mithin hat er grds. den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist.[1852] Bei der Vereinbarung eines Zeithono...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 4. Bedeutung für die Praxis

Rz. 12 Die alte Sonderverjährung (§§ 51b, 59m Abs. 2 BRAO a.F., §§ 45b, 52m Abs. 2 PatAnwO a.F., §§ 68, 72 Abs. 2 StBerG a.F.) hatte für die Vertragshaftung der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und die Gesellschaften dieser Berufskreise wegen des kenntnisunabhängigen Beginns der Verjährungsfrist von drei Jahren, die unter engen Voraussetzungen durch eine Sekundärh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Frühere gesetzliche Regelung

Rz. 490 Aufgrund der Vorschrift des § 49b Abs. 2 BRAO a.F. hat der BGH in ständiger Rechtsprechung Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht worden ist (Erfolgshonorar) oder nach der der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (quota litis), als unzulä...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beweissicherung

Rz. 51 Bei der Feststellung des Sachverhalts müssen auch die zur Verfügung stehenden Beweismittel aufgeklärt und gesichert werden. Das gilt z.B. für Zustellungsunterlagen, die Zusammenstellung der vorhandenen Urkunden, die Feststellung möglicher Zeugen mit ladungsfähiger Anschrift, die Vorlage oder Herbeischaffung von Bildern oder erstellter Gutachten. Es kann geboten sein, ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Erreichbarkeit, insb. per E-Mail

Rz. 47 Der Anwalt muss sicherstellen, dass er für den Mandanten in geeigneter Form erreichbar ist, damit dieser Nachfragen halten und Weisungen erteilen kann. Entzieht sich der Anwalt dem Mandanten, haftet er. Es liegt im Verantwortungsbereich des Anwalts, wenn er eine E-Mail-Adresse zum Empfang von E-Mails zur Verfügung stellt, dass ihn die zugesandten E-Mails erreichen. Be...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Beispiele

Rz. 135 Die vertragliche Pflicht zur Schadensverhütung verlangt von einem Rechtsanwalt z.B.,mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (b) § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 133 Nach dieser Vorschrift wird eine widerlegbare Vermutung einer unangemessenen Benachteiligung dann begründet, wenn eine AGB-Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Diese Bestimmung wird der Schwerpunkt der Inhaltskontrolle formularmäßiger Verjährungserleichterungen sein, weil sie an den Recht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Aufeinanderfolge anwaltlicher und notarieller Tätigkeit

Rz. 156 Die einem Anwaltsnotar aus seiner Beauftragung als Rechtsanwalt entstandenen Pflichten werden nicht nachträglich dadurch zu Amtspflichten, dass er einen von ihm als Rechtsanwalt eines Beteiligten ausgehandelten Vertrag beurkundet hat.[401] Berät ein Anwaltsnotar etwa einen Mandanten über ein Rechtsgeschäft und beurkundet er anschließend die Willenserklärung des Manda...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (d) Außergerichtliches Güteverfahren oder Streitbeilegungsverfahren

Rz. 172 Vor Erhebung einer Klage oder wenn mit einer Verteidigung des Antragsgegners gegen einen Mahnbescheid zu rechnen ist, sollte in Erwägung gezogen werden, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen. Ein derartiger Antrag hemmt die Verjährung nach Maßgabe des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.[727] In den Fällen des § 15a EGZPO ist nach Maßgabe des Landesrechts eine Kla...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 2. Folgerungen für den berufstypischen Rechtsberatervertrag

Rz. 69 Grds. führt das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt[258] dazu, dass ein berufstypischer (echter) Anwaltsvertrag nach seinem Wesen und Inhalt Pflichten allein zwischen den Vertragspartnern auslöst; nur ausnahmsweise können Dritte in den Vertrag einbezogen sein.[259] Dies kann im Wege der Vertragsauslegung dann angenommen werden, wenn die Vertrag...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Pflichtenverstoß bei Vergütungsvereinbarung eines Pflichtverteidigers

Rz. 458 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss einer Honorarabrede zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.[1743] Kommt er dieser Hinweispflicht nicht nach, liegt eine (vor)vertragliche Pflichtverletzung vor, die zu einem Schaden...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Mehrere schädigende Handlungen

Rz. 37 Davon zu unterscheiden ist eine Situation, in der stets neue Handlungsakte je für sich eine Pflichtverletzung darstellen. Hier beginnt die Verjährung mit jeder Verletzungshandlung neu.[112] Das kann auch für pflichtwidrige Unterlassungen gelten. So geht der BGH von unterschiedlichen Verjährungszeitpunkten aus, wenn die Dürftigkeitseinrede gegen spätere Klageerweiterun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Allgemeines

Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festgestellt hat, ka...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Erweiterter Pflichtenkreis, insb. bei Fachanwälten

Rz. 92 Die Parteien eines Anwaltsvertrages können den von Gesetzes wegen geschuldeten Pflichtenkreis erweitern. Das kann ausdrücklich oder konkludent geschehen. Konkludent wird z.B. das Mandat bei einem Anwalt, der auch Fachanwalt für Steuerrecht ist, i.d.R. dahin erweitert, dass auch steuerrechtliche Belange des Mandanten zu berücksichtigen sind, wenn das Mandat an sich and...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rz. 474 Die Frage der Unangemessenheit beurteilt sich unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des § 242 BGB danach, ob sich das Festhalten an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar und als ein unerträgliches Ergebnis darstellt. Das vereinbarte Honorar ist unangemessen hoch, wenn es unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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Vorwort

Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Sc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 6. Pflicht zur Aufklärung über eigene Fehler?

Rz. 404 Unter der Geltung des alten Verjährungsrechts nach § 51b BRAO und § 68 StBerG waren der Anwalt und der Steuerberater (nicht aber der Wirtschaftsprüfer) nach ständiger Rechtsprechung während des fortbestehenden Mandats dazu verpflichtet, den Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise zugunsten des Mandanten folgende Schadensersatzansprüche sowi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Wille des Auftraggebers

Rz. 211 Bevor ein Rechtsanwalt eine Klage erhebt, hat er sich Klarheit über den Willen seines Auftraggebers zu verschaffen.[864] Weisungen des Mandanten hat er grds. zu beachten (vgl. Rdn 347 ff.). Deshalb empfiehlt es sich, dem Mandanten den Entwurf der Klageschrift mit der Bitte zu übermitteln, diesen zu genehmigen oder Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge mitzuteilen. Dad...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Vorkehrungen gegen drohende Verjährung

Rz. 174 Ein Rechtsanwalt hat vor Ablauf der Verjährungsfrist Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht zur Verjährung kommt (vgl. Rdn 30). Diese Pflicht setzt wesentlich früher ein als der Eintritt der Verjährung selbst. Ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten beauftragt wird, dessen Rechte ggü. einem säumigen Schuldner wahrzunehmen, ist aufgrund des Anwaltsvertrags verpfli...mehr