Fachbeiträge & Kommentare zu Mandant

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 In VV 2200 ist nur die Vergütung für die Herstellung des Einvernehmens geregelt. Dies betrifft also ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem ausländischen Anwalt und dem deutschen Einvernehmensanwalt. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Einvernehmensanwalt und dem Mandanten kommt dagegen nicht zustande, sofern die Beteiligten nichts anderes bestimmt haben (§ 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erteilung eines unbedingten Verfahrensauftrags

Rz. 12 Voraussetzung für die Entstehung einer Verfahrensgebühr ist zunächst, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Verfahrensauftrag seitens des Klägers, des Beklagten, eines Streitgenossen oder eines Streithelfers erteilt ist.[7] Ist dies schon nicht der Fall, kann überhaupt keine Verfahrensgebühr, auch keine nach VV 3101 reduzierte, entstehen. Beispiel: Während eines laufe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anspruchsgrundlage

Rz. 99 Soweit die gezahlten Vorschüsse nicht verbraucht sind, steht dem Auftraggeber ein Rückzahlungsanspruch zu. Häufig wird der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses auf Bereicherungsrecht gestützt. Ein solcher Anspruch dürfte wohl auch gegeben sein, da mit Beendigung des Mandats der Vergütungsanspruch des Anwalts feststeht und daher ein Recht zum B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ein oder mehrere Auftraggeber?

Rz. 16 Nach den allgemeinen Auslegungsregeln des Zivilrechts wird im Zweifel ein Eigengeschäft vermutet (vgl. § 164 Abs. 2 BGB). Dieser Grundsatz gilt auch zugunsten der eigennützigen Beauftragung (vgl. Rdn 6). Falls keine gegenteiligen Anhaltspunkte aus der Vereinbarung oder den Vertragsumständen ersichtlich sind, darf davon ausgegangen werden, dass der Mandant eines Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Angelegenheit

Rz. 2 Bei den Mehrpersonenverhältnissen nehmen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht diejenigen eine Sonderstellung ein, bei denen die Vertragspartner des Anwalts mit seinen Mandanten identisch sind. Dann gilt der Grundsatz, dass jeder zusätzliche Mandant auch eine zusätzliche Vergütung bringt, obwohl Abs. 1 dem zu widersprechen scheint, weil der Anwalt au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vereinbarungen

Rz. 11 Anwalt und Auftraggeber können über die Fälligkeit der Vergütung eine Vereinbarung treffen. Diese geht dann der Vorschrift des Abs. 1 vor. Rz. 12 Die Vereinbarung einer vorzeitigen Fälligkeit muss nicht den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 entsprechen, da sie nicht zu einer höheren Vergütung führt.[10] Geschuldet bleibt nach wie vor die gesetzliche Vergütung, wenn au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Prüfung der Vollstreckung/Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO)

Rz. 495 Soll der Anwalt auftragsgemäß zunächst nur prüfen, ob die Vollstreckung formell und/oder materiell in Ordnung ist, oder gibt der Anwalt für seinen Mandanten die Drittschuldnererklärung ab, wird er nicht in einem Vollstreckungsverfahren tätig, sodass für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach VV 2300, 2301 anfällt.[503] Zur Tätigkeit des Gläubiger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Berechnung

Rz. 78 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 nicht.[43] Der Vorschuss kann nach dem RVG vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden. Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen ist die Auffassung des AG München,[44] die Vorschussan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abgrenzung zum Erkenntnisverfahren/Vertretene Personen

Rz. 13 Unterabschnitt 3 findet unabhängig davon Anwendung,mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 2 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung (siehe VV 7008 Rdn 63). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührenschuldner

Rz. 2 Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (§ 44 S. 1) richten sich nach den VV 2501 ff. Nur die Beratungshilfegebühr (VV 2500) kann der Anwalt vom Mandanten verlangen (§ 44 S. 2). Hat der Mandant die Beauftragung des Rechtsanwalts ausdrücklich von der Bewilligung von Beratungshilfe abhängig gemacht, wird diese aber nicht bewilligt, hat der Rechtsanwalt weder Anspruc...mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei V... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Anwaltskanzlei, hatte für die Vertretung in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung sah u.a. vor: Zitat "1. Es wird ein Zeithonorar vereinbart. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird nach dem Zeitaufwand für die Bearbeitung zu den vereinbarten Stundensätzen vergütet." 2. De...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendungsbereich

Rz. 49 Abs. 2 regelt die Haftung der mehreren Auftraggeber gegenüber ihrem Rechtsanwalt (vgl. Rdn 44). Die Haftung der Auftraggeber untereinander und etwaige Ausgleichsansprüche bestimmen sich dagegen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.[65] Abs. 2 legt allerdings nicht nur die Höchst-, sondern andererseits auch die Mindestgrenze der Haftung des einzelnen Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 81 In folgenden Fallkonstellationen ist die Erstattung der Hebegebühr bejaht worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erneuter Auftrag nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (Abs. 5 S. 2)

Rz. 291 Bereits durch das KostRÄndG 1994 war die jetzt in Abs. 5 S. 2 enthaltene Regelung in die BRAGO eingeführt worden. Der in Abs. 5 S. 1 niedergelegte Grundsatz (vormals: § 13 Abs. 5 S. 1 BRAGO) war in vielen Fällen als unbillig angesehen worden. Bis zur Einführung der erweiterten Regelung nach S. 2 konnte der Anwalt bei erneuter Beauftragung nie neue Gebühren verlangen,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im erstinstanzlichen Verfahren

Rz. 112 Wird ein Anwalt während des erstinstanzlichen Verfahrens bestellt oder beigeordnet, hätte er grundsätzlich nur einen Anspruch gegen die Landeskasse auf diejenige Vergütung, die ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung oder Beiordnung entstanden ist. Beispiel: Im dritten Hauptverhandlungstermin wird der Anwalt als Pflichtverteidiger bestellt. Die Grundgebühr sowie die Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Kostenerstattung

Rz. 43 Die nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte Beratungsgebühr kann erstattungsfähig sein, auch wenn sie nicht unmittelbar zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO zählt.[49] Auch ist die übliche Vergütung nach § 34 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB keine gesetzliche Gebühr, die einer Kostenerstattung grundsätzlich zugänglich ist.[50] Allerdings ist eine Beratungsge...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 44 Wechselt die Partei den Anwalt zwischen selbstständigem Beweisverfahren und nachfolgendem Hauptsacheverfahren, gilt § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO. Zu erstatten sind nur die Kosten eines Anwalts. Der Mandant muss sich also eine fiktive Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 5 entgegenhalten lassen.[19]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Anrechnung

Rz. 12 Hat der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein (Pauschal- oder Stunden-)Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung erhalten, greift die Anrechnungsvorschrift der VV Vorb. 3 Abs. 4 nicht ein.[4] Denn die Anrechnung wird in VV Vorb. 3 Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2" beschränkt. Schließt der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 250 Kündigt der Anwalt wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, so gilt § 628 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Vorschrift wird durch Abs. 4 ergänzt. Danach kann der Anwalt einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Insoweit ergibt sich aus Abs. 4, dass er sämtliche Gebühren, deren Tatbestände ausgelöst worden sind, in voller Höhe li...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Trennung und Verbindung

Rz. 8 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Die Grundgebühr (VV 4100) kann allerdings nicht erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu VV 4100).[11] Auf di...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / 1. Leistungszeitpunkt, Leistungszeitraum

Rz. 7 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussichtliche gesetzliche bzw. vertragliche Vergütung (Nr. 1)

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 muss die Vereinbarung die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung enthalten, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen. Anzugeben ist also die Vergütung, für die der Rechtsanwalt das konkrete Mandat übernehmen würde, wenn kein Erfolgshonorar vereinbart worden wäre.[3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 21 Die Höhe der Grundgebühr beläuft sich für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 396 EUR, die Mittelgebühr beträgt 220 EUR. Rz. 22 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 176 EUR. Rz. 23 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beläuft sich der Gebührenrahmen für den Wahlverteidiger auf 44 EUR bis 495 EUR; die Mittel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Weitere Voraussetzungen (Abs. 3)

Rz. 38 Abs. 3 bezweckt den Ausgleich der zumeist asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Anwalt und Mandant hinsichtlich der Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtssache. Zugleich soll die Vorschrift etwaigen Beweisschwierigkeiten bei einem Streit über die vereinbarte Vergütung vorbeugen (siehe Rdn 6).[37] 1. Bestimmende Gründe (S. 1) Rz. 39 In der Vereinbarung si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 22 Hinsichtlich der Kostenerstattung bei der Beauftragung mehrerer Anwälte gilt § 91 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 S. 1 und 2 ZPO. Soweit der Mandant mehrere Anwälte in verschiedenen Funktionen beauftragt hat, also Prozessbevollmächtigter/Verkehrsanwalt, Prozessbevollmächtigter/Terminsvertreter o.Ä., wird auf die Kommentierung der entsprechenden Vergütungsvorschriften (VV 34...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 4. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 222 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der VV 2300 nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnen. Rz. 223 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bedeutung der Angelegenheit

Rz. 40 Die Bedeutung der Angelegenheit ist als subjektives Merkmal aus der Sicht des Auftraggebers zu ermitteln.[89] Dabei ist neben der tatsächlichen und rechtlichen Bedeutung auch auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ideellen Auswirkungen des Ausgangs der Angelegenheit abzustellen. Es kommt auf die individuelle Bedeutung für den Auftraggeber an, da der Anwalt f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hinweisgeber

Rz. 61 Die Erteilung des Hinweises obliegt dem Rechtsanwalt, der den Auftrag i.S.d. § 49b Abs. 5 BRAO übernimmt. Regelmäßig unproblematisch ist die Person des Hinweisgebers bei einer Einzelkanzlei. Rz. 62 Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten ist hingegen zu differenzieren. Ist der übernehmende Anwalt in einer bloßen Bürogemeinschaft tätig, trifft ihn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebührenbemessung bei verkehrsrechtlichen Mandaten

Rz. 154 Für die Praxis ist – soweit der Anwalt sich nicht an angebotene Abrechnungsgrundsätze der Versicherer gebunden hat – folgendes zu beachten: Soweit die Gerichte teilweise eine nicht näher begründete 1,3-Geschäftsgebühr unbeanstandet lassen, nur weil sich die Tätigkeit auf einen Verkehrsunfall bezog, wird dies im Wesentlichen damit begründet, dass Verkehrsunfälle ein M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nachweis der Abtretung

Rz. 31 Weitere Voraussetzung nach S. 2 ist, dass zum Zeitpunkt der Aufrechnung (gemeint also der Aufrechnungserklärung) in den Akten vorliegen muss. Wird eine nur vom Mandanten unterschriebene Abtretungserklärung vorgelegt, ist dies zwar keine "Urkunde über die Abtretung", aber auch dann ein...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigung des früheren Auftrags seit mehr als zwei Kalenderjahren – § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 32 Eine Ausnahme gilt nach § 15 Abs. 5 S. 2, wenn seit Erledigung des früheren Auftrags mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. Dann kann z.B. das der Hauptsache nachfolgende Überprüfungsverfahren gem. § 120a ZPO entgegen § 16 Nr. 2, 3 eine neue Angelegenheit bilden, wenn das Überprüfungsverfahren später als zwei Kalenderjahre nach Erledigung der Hauptsache beginnt.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Volle Verfahrensgebühr

Rz. 11 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nach VV 3206 zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Zum Anwendungs- und Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr siehe die Kommentierung zu VV Vorb. 3 Abs. 2. Rz. 12 Soweit sich die Parteien nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können, erhöht sich die Gebühr aus VV 3206 gemäß VV 3208 auf 2,3....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 16 Bei den, dem Verteidiger abgetretenen Forderungen muss es sich um Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO handeln. Rz. 17 Zwar ist die frühere Klammerdefinition in § 96a BRAGO, die auf §§ 464b, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO hinwies, weggefallen. Eine inhaltliche Änderung ist damit jedoch nicht verbunden. Insbesondere wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einheitlicher Auftrag

Rz. 25 Erste Voraussetzung, die Tätigkeit des Anwalts einer einzigen Angelegenheit zuzuordnen, ist, dass ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Das wiederum ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn der Anwalt von einem Mandanten einen konkreten Auftrag erhält, hinsichtlich eines bestimmten Gegenstandes tätig zu werden. Darüber hinaus kann aber auch dann noch ein einheitlicher Au...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / D. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 19 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsvertreter neben Hauptbevollmächtigtem

Rz. 101 In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH versucht die Erstattungsfähigkeit und damit Notwendigkeit der Kosten eines Terminsvertreters in den Griff zu bekommen. Hierzu hat der BGH entschieden, dass einerseitsmehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 53 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung.[28] Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimileste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfasste Beschwerdeverfahren

Rz. 11 VV 3500, 3513 sind aber in folgenden Fällen (Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen) anzuwenden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Recht auf Vorschuss

Rz. 25 Die Vorschrift des § 9 gewährt dem Anwalt ein Recht auf Vorschuss. Er ist dagegen nicht verpflichtet, Vorschuss zu verlangen. Ob und in welcher Höhe er einen Vorschuss fordert, liegt vielmehr in seinem Ermessen. Grundsätzlich sollte der Anwalt von seinem Recht auf Vorschuss Gebrauch machen. Er sichert damit seine Gebührenansprüche sowohl gegen eine mögliche spätere Za...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 127 Nach Abs. 3 S. 1 ist im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn Betrags- oder Satzrahmengebühren geltend gemacht werden und die Höhe der Gebühr streitig ist. Bei einem Streit über die Höhe des Gegenstandswertes ist die Einholung eines Gutachtens hingegen entbehrlich.[199] Rz. 128 Im Falle einer Beratungsgebühr nach § 34 ist di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Privilegierter Personenkreis

Rz. 16 Verfassungsrechtlich geboten ist mithin der Zugang zum Recht über das Erfolgshonorar für den mittellosen Auftraggeber, der von der Inanspruchnahme von Prozesskosten- und Beratungshilfe ausgeschlossen ist. Er ist auf die Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung zwingend angewiesen, um seine Rechte überhaupt geltend machen zu können. Der unbemittelte Rechtsuchende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abtretung an Rechtsanwälte und Nicht-Rechtsanwälte

Rz. 27 Den Festsetzungsantrag kann nach Abtretung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse durch den beigeordneten oder bestellten bzw. den im Wege der Prozesskostenhilfe zugezogenen (§§ 397a Abs. 2, 406 Abs. 3 Nr. 2 StPO) Rechtsanwalt (Zedent) nur der neue Rechtsanwalt (Zessionar) stellen.[45] Der Rechtsanwalt, an den der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse abgetr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Meldeamtskosten etc.

Rz. 57 Zuletzt stellt sich die Frage, wie es sich bei den Kosten für Meldeamts-, Gewerbeamtsanfragen oder Handelsregister- oder Grundbuchauszüge verhält. Meines Erachtens kommen hier beide Möglichkeiten in Betracht. Der Anwalt kann solche Auskünfte in eigenem Namen einfordern oder (ausdrücklich) im Namen des Auftraggebers. In der Praxis werden solche Auskünfte in der Regel v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 110 Zusätzlich zur Verfahrens- und Terminsgebühr kann auch noch eine Einigungsgebühr entstehen. Die Einigungsgebühr ist eine allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (VV Vorb. 1). Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob sich die Parteien nur über die anhängigen Ansprüche (1,0) einigen oder auch über weitergehende nicht anhängige Gegenstände (1,5)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beendigung der Angelegenheit (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.)

Rz. 29 Die Vergütung wird nach Abs. 1 S. 1, 2. Alt. auch dann fällig, wenn die gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 beendet ist. Mitunter wird dieser Zeitpunkt mit der Erledigung des Auftrags zusammenfallen. Dies muss jedoch nicht sein. Ein einheitlicher Auftrag kann durchaus mehrere Angelegenheiten im gebührenrechtlichen Sinne umfassen. Beispiel: Der Anwalt e...mehr