Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor Gefahren und aus hygienischen Grü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 2 Zuschüsse zur typischen Arbeitskleidung

Steuerfrei ist auch die Erstattung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anschaffung typischer Arbeitskleidung, sog. Barablösung.[1] Voraussetzung ist, dass nach Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ein Anspruch auf die Gestellung von typischer Arbeitskleidung besteht, der aus betrieblichen Gründen nicht erfüllt wird. Davon ist auszugehen, wenn die Beschaffung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Werbungskosten

Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht.[2] Vereinfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.4 Berechnung bei vierteljährlich oder monatlich abzugebenden Steueranmeldungen und Jahres-Lohnsteueranmeldungen und anderen Steueranmeldungen (§ 152 Abs. 8 AO n. F.)

Rz. 165 § 152 Abs. 8 AO n. F. bestimmt, dass für vierteljährlich oder monatlich abzugebende Steueranmeldungen sowie für jährlich abzugebende Lohnsteueranmeldungen die Berechnung nach § 152 Abs. 5 AO n. F. keine Anwendung findet. In diesen Fällen, also insbesondere für die USt und LSt, gilt nach § 152 Abs. 8 Satz 2 AO weiterhin, dass die Bemessung des VZ nach der Dauer und Hä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Steuererklärungspflicht

Rz. 14 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO ist der VZ gegen denjenigen festzusetzen, der seine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung verletzt. Adressat der VZ-Festsetzung ist der Stpfl., der Träger der Steuererklärungspflicht ist. Wer steuererklärungspflichtig ist, wird gem. § 149 AO durch die einzelnen Steuergesetze bzw. durch die Aufforderung seitens der Finanzbehörde besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.1 Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (sog. Quellensteuer). D. h., die Steuer wird bereits an der Quelle – dem Arbeitslohn – erhoben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung Lohnsteuer zu berechnen, abzuziehen und an das für ihn zuständige Betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 4 Nachweis- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers

Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug Der Arbeitgeber musss dem Finanzamt monatlich, vierteljährlich oder jährlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats, eine Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch übermitteln, aus der die einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge, pauschal erhobene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von allen abgerechneten Arbeitnehmern insgesamt her...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.5 Solidaritätszuschlag

Das Solidaritätszuschlaggesetz verpflichtet den Arbeitgeber, bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer den Solidaritätszuschlag zu erheben, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % der Lohnsteuer. Seit dem Jahr 2021 ist der Solidaritätszuschlag jedoch für ca. 90 % der Steuerpflichtigen entfallen. Die sog. Nullzone, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.6 Kirchensteuer

Die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften dürfen von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Rechtsgrundlage sind die landesrechtlichen Kirchensteuergesetze. Es gibt keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Bei Arbeitnehmern, die der Kirchensteuerpflicht unterliegen, ist neben der Lohnsteuer Kirchensteuer einzubehalten, abzuziehen und an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Lohnabrechnung bzw. der Gehaltsabrechnung wird der Lohn bzw. das Gehalt aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers berechnet. Hierzu gehört nicht nur die Berechnung des korrekten Bruttoentgelts auf Basis der relevanten Tarifverträge, Arbeitsverträge oder gesetzlichen Mindestlöhne. Die aufgrund rechtlicher Vorschriften vom Arbeitgeber zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.2 Persönliche Steuerpflicht

Die persönliche Steuerpflicht ergibt sich aus den §§ 1 und 1a EStG und betrifft den Arbeitnehmer als natürliche Person. Grundsätzlich ist also bei allen Arbeitnehmern Lohnsteuer zu erheben. Diese kann ggf. 0 EUR betragen oder auch pauschal erhoben[1] und vom Arbeitgeber getragen werden. Arbeitnehmer können unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein. Unbeschränkt Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1 Verpflichtungen des Arbeitgebers

Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers. Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten und den Einzugsstellen mitzute...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.4 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in einer zentralen Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingepflegt und gespeichert. Der Arbeitgeber ruft diese Daten elektronisch aus dieser Datenbank ab. Der Arbeitnehmer muss beim Arbeitgeber seine steuerliche Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum angeben, damit der Arbeitgeber diesen Abruf vornehmen kann. Zurückgeme...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 3 Nettolohnvereinbarung: Wie die Abgaben bei Sachbezügen berechnet werden

Schuldner der Lohnsteuer und des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung für diesen Sachbezug ist der Arbeitnehmer. Trägt der Arbeitgeber die Lohnsteuer- und Sozialversicherung, die eigentlich der Arbeitnehmer zahlen müsste, übernimmt er eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers, die in Geld besteht. Die Übernahme dieser Zahlungsverpflichtung im Rahmen einer Nettoloh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Fernsehgeräts als Preis für einen internen Wettbewerb

Herr Huber hat mit den Arbeitnehmern seines Betriebs einen internen Wettbewerb veranstaltet. Herr Krause als Gewinner des Wettbewerbs erhält im Februar 01 einen Flachbildfernseher, für den Herr Huber 1.450 EUR brutto (einschließlich 19 % Umsatzsteuer) bezahlt hat. Buchungsvorschlag: Einkauf Fernsehermehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge, Essensmarken / 4 Fallvarianten im Zusammenhang mit Essensmarken

Wie die Abgabe von Essensmarken an Arbeitnehmer steuerlich erfasst werden müssen, hängt im Wesentlichen davon ab, wie hoch der Verrechnungswert der Essensmarke ist. Wie im Einzelfall zu rechnen ist, verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele. Praxis-Beispiel Wert der Essensmarke liegt unter dem Sachbezugswert Herr Huber gibt seinem Arbeitnehmer je Arbeitstag eine Essensmarke im...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge, freie Kost / 4 Auch Sachbezüge gehören zum Arbeitslohn

Nach § 8 Abs. 1 EStG gehören alle Güter, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses zufließen, zum Arbeitslohn und unterliegen daher der Lohnsteuer. Das gilt unabhängig von der Art der Gewährung, also unabhängig davon, ob Geld oder Sachbezüge gewährt werden. Muss der Arbeitnehmer für die vom Arbeitgeber gewährte Verpflegung keine Zuzahlung leisten, ist der bet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 5 Pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen

Geschenke bzw. Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn macht, braucht er nicht als Arbeitslohn zu versteuern, wenn der Arbeitgeber die Steuer gem. § 37b EStG pauschal mit 30 % für ihn übernimmt. Die Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer bucht er auf das Konto "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" 4152 (SKR 03) bzw. 6...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verputzarbeiten / 3 Buchung bei Ausführung der Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Verputzarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall werden Pauschalabgaben gezahlt. Praxis-Beispiel Eine e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Wärmedämmung / 3 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: So buchen Sie bei Ausführung der Arbeiten durch Ihre Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Praxis-Beispiel Aush...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.3 Anwendung der Sachbezugsfreigrenze

Berechtigen Gutscheine und Geldkarten also allein zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins, können diese auch weiterhin als Sachbezug im Rahmen der 50 EUR-Grenze steuerfrei gestellt sein. Der Gutschein kann anstelle von Waren auch zum Erhalt von Dienstleistungen berechtigen (z. B. Nutzung des Fitnessstudios, Massagen). Es handelt sich auch weite...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.6 Beispiele für Gutscheine und Geschenkkarten als Sachbezug laut BMF

Mögliche Gutscheine und Geldkarten sind gem. Rz. 11 ff. des vorgenannten BMF-Schreiben u. a.: wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel shop-in-shop-Lösungen mit Hauskarte Tankgutscheine von einzelnen Tankstellenbetreibern Tankgutscheine einer bestimmten Tankstellenkette Karten eines Online-Händlers zum Bezug von Waren/Dienstleistungen aus seiner Produktpalette Centergu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / Lohnsteuer

1 Anmeldeverfahren 1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 7 Erstattungsantrag bei negativer Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuererstattung, kann der Arbeitgeber diese Lohnsteuer aus dem für den Lohnzahlungszeitraum insgesamt einbehaltenen Betrag entnehmen. Dies kommt z. B. bei einer Änderung des Lohnsteuerabzugs oder des Lohnsteuer-Jahresausgleichs in Betracht. Reicht die einbehaltene Lohnsteuer für die Auszahlung der zu erstattenden Lohnsteuer nicht aus, wird d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 6 Berichtigung von Lohnsteuer-Anmeldungen

Stellt der Arbeitgeber nach Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung fest, dass diese fehlerhaft oder unvollständig ist, so ist für den betreffenden Anmeldungszeitraum eine berichtigte Anmeldung abzugeben. Diese Anmeldung ist als berichtigte Lohnsteuer-Anmeldung besonders kenntlich zu machen; hierzu ist in Kennziffer 10 eine "1" einzutragen. Jeder Anmeldezeitraum gesondert zu berichti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.2 Trennung einzubehaltende und pauschale Lohnsteuer

Zu beachten ist die Trennung zwischen den im Regelverfahren (nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) erhobenen Beträgen (Kennziffer 42) und der pauschal erhobenen Lohnsteuer (Kennziffer 41). Darüber hinaus wird die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG getrennt angemeldet (Kennziffer 44). Durch den getrennten Ausweis besteht für die Finanzverwaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 3 Anmeldezeitraum

Infographic Der Lohnsteuer-Anmeldezeitraum richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der für das vorangegangene Kalenderjahr abzuführenden Lohnsteuer. Lohnsteuer-Anmeldezeitraum ist[1]: das Kalenderjahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.080 EUR betragen hat; das Kalendervierteljahr, wenn die abzuführende Lohnsteuer für das vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig

Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer und die von ihm zu tragende pausch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.1 Auszufüllende Kennziffern

Der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung ergibt sich aus dem amtlichen Vordruckmuster. Es wird durch die Finanzverwaltung jährlich bestimmt und im Bundessteuerblatt bekannt gemacht.[1] Insbesondere hat der Arbeitgeber anzugeben, wie viel Lohnsteuer im Anmeldungszeitraum einzubehalten bzw. zu übernehmen war. Folgende Kennziffern sind regelmäßig auszufüllen: Kennziffer 86: Zahl der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 4 Abgabefrist

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss fristgemäß spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Anmeldezeitraums dem Finanzamt zugehen (nicht zu verwechseln mit dem Lohnabrechnungszeitraum). Maßgebend für die in der Lohnsteuer-Anmeldung anzugebende Steuer ist die im Anmeldungszeitraum einzubehaltende und nicht tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer. Praxis-Beispiel Lohnabrechnung fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.5 Bezugsjahr des Arbeitslohns

Grundsätzlich haben Arbeitgeber die Summe der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Steuerabzugsbeträge nach dem Zeitpunkt ihrer Entstehung einem Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum zuzuordnen. Abweichend hiervon hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge für das Kalende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.3 Abgabe mehrerer Anmeldungen unzulässig

Für jede Betriebsstätte und für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist eine einheitliche Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Nicht zulässig ist: die Abgabe mehrerer Lohnsteuer-Anmeldungen für ein und dieselbe Betriebsstätte und/oder denselben Anmeldungszeitraum, z. B. getrennt nach den verschiedenen Bereichen der Lohnabrechnung (Geschäftsführer und andere Arbeitnehmer) oder di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das Kalenderjahr in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.4 Pflicht zur Abgabe einer Nullmeldung

War im Anmeldungszeitraum keine Lohnsteuer einzubehalten und hat der Arbeitgeber auch keine Lohnsteuer übernommen, so besteht der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung in der Mitteilung dieser Tatsache. Dies geschieht durch die Eintragung der Zahl Null in den Kennzahlen 42, 41, 44, 48 und 83 der Anmeldung, sog. Nullmeldung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 5 Zahlungsfrist

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer zu demselben Termin in einem Betrag an die Kasse des Betriebsstättenfinanzamts abführen, zu dem sie spätestens beim Finanzamt anzumelden ist. Die Zahlung der Lohnsteuer in mehreren Teilbeträgen ist ohne Genehmigung des Finanzamts nicht zulässig. Zahlungseingang abhängig von Zahlungsart Zu welchem Zeitpunkt eine Zahlung dem Finanzamt als zuge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.4 Elektronisches Abgabeverfahren

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer-Anmeldung grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung [1] zu übermitteln. Ein BMF-Schreiben regelt dazu weitere Einzelheiten.[2] Hinweis Alternativ: kostenloses Übermittlungsprogramm oder Elster-Portal Soweit die vom Arbeitgeber eingesetzte Software keine ele...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.3 Sonderregelung für Reeder

Eine Sonderregelung gilt für Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben. Sie dürfen in Kennzahl 33 die gesamte Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird, abziehen und einbehalten. Der vollständige Einbehalt wurde verlängert und gilt bis zum 31.5.2027.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.2 Befreiung von der Abgabeverpflichtung

Der Arbeitgeber muss für Monate, in denen keine Steuerabzugsbeträge (mehr) anfallen, keine (weitere) Lohnsteuer-Anmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt übermitteln bzw. einreichen, wenn er dies dem Finanzamt mitteilt. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nur noch geringfügig entlohnte Arbeitnehmer beschäftigt, für deren Arbeitsentgelt er lediglich die einheitliche Pauschalst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2 Inhalt der Anmeldung

2.1 Auszufüllende Kennziffern Der Inhalt der Lohnsteuer-Anmeldung ergibt sich aus dem amtlichen Vordruckmuster. Es wird durch die Finanzverwaltung jährlich bestimmt und im Bundessteuerblatt bekannt gemacht.[1] Insbesondere hat der Arbeitgeber anzugeben, wie viel Lohnsteuer im Anmeldungszeitraum einzubehalten bzw. zu übernehmen war. Folgende Kennziffern sind regelmäßig auszufü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweis sowie Einbehalten und Abführen der Beiträge

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums die einbehaltene und von ihm zu tragende pauschale Lohnsteuer dem Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und an dieses abzuführen. Lohnsteueranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Monat; abweichend hiervon kommt auch das Kalendervierteljahr oder das K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1 Anmeldeverfahren

1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslohn einbehaltene Lo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 2.6 Weitere Abweichung bei elektronischen Formularen

Ebenfalls abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 "Über die Angaben in der Steueranmeldung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen" ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben enthalten. Seit 2024 gibt es zudem für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers zur Haftungsübe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 3.2 Einkommensabhängiger Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist im Beitragsnachweis-Datensatz gesondert aufzuführen. Dies erfolgt jeweils separat für die krankenversicherungspflichtigen und freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.3.2 Schlüsselverzeichnis

Für die Bezifferung der Beitragsgruppen ist das numerische Schlüsselverzeichnis zu verwenden. Der numerische Versicherungsschlüssel besteht aus 4 Ziffern. Jede Stelle hat im numerischen Schlüssel eine Bedeutung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.2 Form

1.2.1 Elektronischer Nachweis Den Beitragsnachweis gibt es nur in elektronischer Form, er darf nur per Datenfernübertragung an die Einzugsstelle übermittelt werden.[1] 1.2.2 Vordruck Für versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte darf der Arbeitgeber, wenn er bestimmte Zwecke (u. a. mildtätige, kirchliche, wissenschaftliche) verfolgt, auf Antrag weiterhin den Beitragsnachweis a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitr... / 1.3.1 Beitragsgruppen

Die Arbeitgeber haben in den Beitragsnachweisen die Beiträge getrennt nach den Beitragsgruppen der verschiedenen Versicherungszweige anzugeben. Zur eindeutigen Zuordnung wurden Beitragsgruppen geschaffen, denen jeder mögliche Beitragssatz in den verschiedenen Versicherungszweigen zugeordnet werden kann.mehr