Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug im ELStAM-Verfahren Den Begriff des unständig Beschäftigten kennt das Steuerrecht nicht. Diese Personen sind grundsätzlich Arbeitnehmer und unterliegen mit ihrem Verdienst dem regulären Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Eine nur stundenweise Tätigkeit schließt die Arbeitnehmereigenschaft nicht aus, wenn die übrigen für ein Arbeitsverhältnis sprechenden Mer...mehr

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Hausgewerbetreibende / Lohnsteuer

Hausgewerbetreibende sind im Gegensatz zu den als Arbeitnehmer geltenden Heimarbeitern selbstständige Gewerbetreibende, deren Gewinne durch eine Veranlagung zur Einkommensteuer besteuert werden. Für die steuerrechtliche Beurteilung sind eigenständige Beurteilungsmaßstäbe nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und nicht die sozialversicherungsrechtliche Behandlung entscheidend....mehr

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Unständig Beschäftigte / 1 Lohnsteuerabzug im ELStAM-Verfahren

Den Begriff des unständig Beschäftigten kennt das Steuerrecht nicht. Diese Personen sind grundsätzlich Arbeitnehmer und unterliegen mit ihrem Verdienst dem regulären Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Eine nur stundenweise Tätigkeit schließt die Arbeitnehmereigenschaft nicht aus, wenn die übrigen für ein Arbeitsverhältnis sprechenden Merkmale (z. B. Bindung an Ort und Zeit)...mehr

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Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR (bis 2022: 15 EUR) und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR (bis 2022: 120 EUR) nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Eins...mehr

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Aushilfskräfte / Zusammenfassung

Begriff Ein juristisch exakter Begriff der Aushilfskraft existiert nicht. Aushilfskräfte (auch sog. "täglich befristete Arbeitnehmer", "befristete Tagesaushilfen" oder "Minijobber" genannt) sind Arbeitnehmer, die nur für eine im Voraus festgelegte kürzere Zeit und/oder in Teilzeit eingestellt werden, etwa zur Behebung eines vorübergehenden Bedarfs an Arbeitskräften, oder (au...mehr

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Aushilfskräfte / 1 Lohnsteuerrechtliche Bewertung

Handelt es sich um eine Aushilfskraft, eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung, ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 %, 20 % oder 2 % möglich. Besonders steuerlich begünstigt ist der Arbeitslohn von Aushilfskräften in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, wo saisonbedingte Arbeiten anfallen, die durch die Art der Arbeiten und auch vom zeit...mehr

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Unständig Beschäftigte / Zusammenfassung

Begriff Unständig Beschäftigte sind Personen, die berufsmäßig nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausüben. Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitsloh...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / Lohnsteuer

1 Berufliche Auswärtstätigkeit 1.1 Einheitlicher Reisekostenbegriff Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen.[1] Wie die Begriffsbestimmung deutlich macht, richtet sich der Umfang der Reisekostenvergünstigun...mehr

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Krankentagegeld

Begriff Das Krankentagegeld ist das privatversicherungsrechtliche Pendant zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird von privaten Versicherungsunternehmen direkt an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitsentgelt. Krankentagegeld wird begrifflich gelegentlich mit dem Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers verwechselt. Zahlt ei...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / Zusammenfassung

Überblick Zu den wichtigsten steuerfreien Lohnbezügen der Arbeitnehmer gehören die Erstattungen von Reisekosten durch den Arbeitgeber. Die Frage, welche Fahrt-, Verpflegungs- und ggf. Unterbringungskosten der Arbeitgeber für Tätigkeiten außerhalb der Firma bei der Lohnabrechnung steuerfrei ersetzen kann, regelt das lohnsteuerliche Reisekostenrecht. Diese häufig auch als Ausl...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 1.1 Einheitlicher Reisekostenbegriff

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen.[1] Wie die Begriffsbestimmung deutlich macht, richtet sich der Umfang der Reisekostenvergünstigung für berufliche Reisetätigkeiten nicht nach der Art der Auswärtst...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.1 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Hat der Arbeitgeber nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder den öffentlichen Reisekostenvorschriften höhere Reisekostensätze zu zahlen, als dies lohnsteuerlich zulässig ist, besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer für die übersteigenden Beträge mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu übernehmen. Die pauschale Lohnsteuer hat gleichzeitig den Vorteil, dass auch hinsicht...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1.1 Begünstigte Fahrten

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien können für alle Fahrten, die nicht zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfolgen, Reisekosten angesetzt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Reisekosten stellen danach die Aufwendungen für folgende Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten dar: Fahrten von der Wohnung oder regelmäßigen Arbeitsstätte zur auswärtigen Tätigkeitsstätte. I...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1.3 Entfernung des Einsatzorts ohne Bedeutung

Die lohnsteuerlichen Reisekostensätze bei Arbeitnehmern, die an wechselnden Einsatzstellen tätig sind, dürfen unabhängig davon angewendet werden, wie weit der jeweilige Einsatzort von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt. Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind die bisherige 30-km-Grenze und damit die Unterscheidung in Nah- und Fernzone aufgegeben. Damit fallen auch Fah...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.1 Inlandsübernachtungskosten

Bei einer Übernachtung im Inland muss der Arbeitnehmer diese Kosten im Einzelfall nachweisen. Eine Abrechnung nach Pauschbeträgen ist nicht möglich. Im Rahmen der Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber darf an den Arbeitnehmer pro Inlandsübernachtung ein Pauschbetrag von 20 EUR ausbezahlt werden. Allerdings muss feststehen, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich übernac...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1.4.2 BahnCard

Ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit umfangreicher Reisetätigkeit die Kosten einer BahnCard 50 oder 100, um auf diese Weise die erstattungspflichtigen Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten zu mindern, so gehört der Kostenersatz zu den steuerfreien Reisekosten. Private Mitbenutzung Nutzt der Arbeitnehmer die BahnCard auch für private Bahnreisen, liegt ein lohnsteuerpfli...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2 Neuer Arbeitsstättenbegriff und die Folgen

2.1 Nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte Der BFH hat die Kriterien zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte neu festgelegt. Bei den lohnsteuerlichen Reisekosten ergeben sich durch die geänderte Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte bedeutsame Unterschiede gegenüber der bisherigen Besteuerungspraxis. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass Arbeitnehmer je D...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.4 Reisenebenkosten

Als Reisenebenkosten kommen in Betracht[1]: Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern, sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger beruflicher Auswärtstätigkeit[2]; Wichtig Werbungskostenabzug für private Ferngespräche bei einwöchiger Auswär...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2.5 Ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers

Nach der von der Verwaltung vorgenommenen Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte ist hierunter der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers zu verstehen. Regelmäßige Arbeitsstätte ist insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer g...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 1 Berufliche Auswärtstätigkeit

1.1 Einheitlicher Reisekostenbegriff Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen.[1] Wie die Begriffsbestimmung deutlich macht, richtet sich der Umfang der Reisekostenvergünstigung für berufliche Reisetätigkei...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.6 Übertragung nicht ausgeschöpfter Beträge

Dies hat den Vorteil, dass bei einer Aufwendungsart nicht ausgeschöpfte Beträge auf andere Reisekosten übertragen werden können. Zahlt beispielsweise der Betrieb ein Kilometergeld, das unter dem lohnsteuerlichen Satz von 0,30 EUR liegt, darf insoweit eine Verrechnung mit dem Verpflegungskostensatz vorgenommen werden, der über den gesetzlichen Pauschbeträgen liegt und ansonst...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3.3 Steuerfreie Erstattungen

Übernachtungskosten im Inland darf der Arbeitgeber anders als beim Werbungskostenabzug mit einem Pauschbetrag von 20 EUR pro Übernachtung steuerfrei ersetzen, wenn die tatsächliche Übernachtung feststeht. Bei Übernachtungen im Ausland darf der steuerfreie Arbeitgeberersatz i. H. d. Auslandsübernachtungsgelder erfolgen. Die Pauschbeträge dürfen nicht angesetzt werden, wenn de...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2.2 Zeitlich orientierte Vereinfachungsregelung

Die Finanzverwaltung wendet die Urteile[1] in allen noch offenen Fällen an. Danach kann ein Arbeitnehmer je Dienstverhältnis nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Gleichzeitig legt das BMF eine zeitlich orientierte Vereinfachungsregelung fest, die als widerlegbare Vermutung eine vereinfachte Feststellung des Tätigkeitsmittelpunkts zulässt. Bestimmung der rege...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2 Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte

2.2.1 Aufsuchen des Betriebs mit gewisser Nachhaltigkeit Abweichend von dem Richtlinientext zur Abgrenzung der regelmäßigen Arbeitsstätte ergibt sich durch die geänderte Rechtsprechung, dass Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit am Betriebssitz zu prüfen sind, durch die allein eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden kann. Der BFH hat den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstä...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3 Voraussetzungen beruflicher Auswärtstätigkeit

3.1 Fallgruppen Der Ansatz von Reisekosten ist einzig an das Vorliegen einer beruflichen Auswärtstätigkeit geknüpft. Danach muss die konkrete Tätigkeit außerhalb der Wohnung und außerhalb einer regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers erfolgen. Hierzu sind die beruflichen Tätigkeiten in 3 Fallgruppen zu unterscheiden: vorübergehende Auswärtstätigkeit, Tätigkeit an wechselnd...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 1.2 Bedeutung der regelmäßigen Arbeitsstätte

Das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte bestimmt die alles entscheidende Frage, welche Beschäftigung an den unterschiedlichen Einsatz- und Tätigkeitsstätten eine berufliche Auswärtstätigkeit begründet. Nur unter dieser Voraussetzung ist der Ansatz von Reisekosten zulässig. Nach der BFH-Rechtsprechung, der die Reisekostendefinition in den Lohnsteuer-Richtlinien uneinges...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5 Zulässige Pauschalbesteuerung

5.1 Pauschalbesteuerung mit 25 % Hat der Arbeitgeber nach den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen oder den öffentlichen Reisekostenvorschriften höhere Reisekostensätze zu zahlen, als dies lohnsteuerlich zulässig ist, besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer für die übersteigenden Beträge mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu übernehmen. Die pauschale Lohnsteuer hat gleichzeitig...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1.2 Wegfall der 3-Monatsfrist

Allein durch Zeitablauf wird keine weitere regelmäßige Arbeitsstätte begründet. Die beruflichen Auswärtstätigkeiten werden bei gleich bleibendem Einsatzort nach Ablauf von 3 Monaten nicht mehr den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugeordnet. Praxis-Beispiel Zeitlich unbegrenzter Reisekostenansatz bei befristeter Abordnung Ein leitender Angestellter wird im Rahmen der...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.5 Berufliche Auswärtstätigkeiten im Ausland

Die bisherigen Ausführungen gelten weitgehend auch für Auswärtstätigkeiten ins Ausland. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur noch in Form von Pauschbeträgen zulässig. Allerdings gelten dabei wegen des oft höheren ausländischen Kostenniveaus andere Pauschbeträge, die das BMF jeweils in tabellarischer Übersicht im Bundessteuerblatt bekannt gibt. Soweit einzelne Lä...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Unentgeltliche Verpflegung – Arbeitgeberbewirtung

Die lohnsteuerlichen Verpflegungspauschbeträge sind auch dann anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer während seiner Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt verpflegt wird. Die Kürzung der Verpflegungssätze um 15 % bzw. 30 %, je nachdem, ob es sich um das Frühstück oder Mittag- bzw. Abendessen handelte, ist entfallen. Der Wegfall der gekürzten Verpflegungspauschalen wird d...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Steuerfreie Erstattungen

Erstattet der Arbeitgeber steuerfrei den Mehraufwand für Verpflegung i. H. d. Pauschbeträge, kann der Arbeitnehmer diese nicht noch einmal als Werbungskosten geltend machen. Erstattet er nur einen Teil der zulässigen Pauschbeträge, kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag zu den insgesamt zulässigen Pauschbeträgen als Werbungskosten ansetzen. Bei zusammengefassten Erstattun...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.1.2 Auswirkungen für die Reisekostenabrechnung

Die inhaltliche Neubestimmung des Begriffs "Arbeitsstätte" hat für die betriebliche Reisekostenpraxis bedeutsame Auswirkungen. Für die steuerfreie Gewährung von Auslösungen durch den Arbeitgeber ergeben sich 2 grundlegende Änderungen: Der ortsgebundene Mittelpunkt des Arbeitnehmers, dem zentrale Bedeutung innerhalb dessen beruflicher Tätigkeit zukommt, kann nur an einem Ort l...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.1 Nur noch maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte

Der BFH hat die Kriterien zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte neu festgelegt. Bei den lohnsteuerlichen Reisekosten ergeben sich durch die geänderte Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte bedeutsame Unterschiede gegenüber der bisherigen Besteuerungspraxis. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass Arbeitnehmer je Dienstverhältnis nur eine regelmäßige Arbeitsstätte ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.7 Lohnsteuerabzug und Lohnabrechnungszeitraum

Ergibt sich bei Berechnung des Umfangs der steuerfreien Reisekosten nach dem Gesamterstattungsverfahren ein steuerpflichtiger Restbetrag, ist dieser ggf. zusammen mit geldwerten Vorteilen aus Bewirtungsleistungen des Arbeitgebers im Rahmen der nächstmöglichen Lohnabrechnung zu versteuern. Aus Vereinfachungsgründen kann auf die sofortige Besteuerung dieser Beträge verzichtet ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.1 Fallgruppen

Der Ansatz von Reisekosten ist einzig an das Vorliegen einer beruflichen Auswärtstätigkeit geknüpft. Danach muss die konkrete Tätigkeit außerhalb der Wohnung und außerhalb einer regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers erfolgen. Hierzu sind die beruflichen Tätigkeiten in 3 Fallgruppen zu unterscheiden: vorübergehende Auswärtstätigkeit, Tätigkeit an wechselnden Einsatzstell...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2 Verpflegungskosten

Die steuerliche Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt bei Auswärtstätigkeiten nach einheitlichen Regeln. Der Werbungskostenabzug ist danach nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstätigkeit sind die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen anzuwenden. Eine steuerliche Einzelabrechnung nach Belegen ist ausgeschlossen. Für di...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.2 Gesetzliche 3-Monatsfrist

Die gesetzliche 3-Monatsfrist, nach der bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben auswärtigen Einsatzort der Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen ab dem 4. Monat gesetzlich ausgeschlossen ist[1], gilt nach der Rechtsprechung mit Ausnahme der Fahrtätigkeit für alle Verpflegungspauschalen, also auch bei Arbeitnehmern, die ausschließlich an wechselnden Einsa...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1.4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können dem Arbeitnehmer die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei erstattet werden. Das gilt auch dann, wenn er in Bahn oder Flugzeug die 1. Klasse benutzt und wenn er für bestimmte Fahrten ein Taxi nimmt. Die Aufwendungen müssen regelmäßig durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Sind diese verloren gegangen, müssen die Koste...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.1.1 Neuabgrenzung des dauerhaften Tätigkeitsmittelpunkts

Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers. Während der BFH an der bisherigen Begriffsbestimmung formal festhält, ändert sich die inhaltliche Abgrenzung, die quantitativ und qualitativ ausgerichtet wird. Er kehrt damit zu seiner früheren Rechtsauffassung zurück. Der BFH verlangt nun wieder, das...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.4 Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen

Der Reisekostenbegriff beruflichen Auswärtstätigkeit umfasst auch Arbeitnehmer, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden. Hierunter fallen Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte, die weder durch das Aufsuchen des Arbeitgebers mit einer gewissen Nachhaltigkeit noch aufgrund des Umfangs...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1.4 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den vom BMF hierfür festgelegten Kilometersatz von 0,30 EUR pro g...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.2 Pauschalbesteuerung als sonstiger Bezug

Die Pauschalbesteuerung steuerpflichtiger Reisekostenvergütungen hat nach wie vor Gültigkeit, solange sie nicht ausdrücklich aufgehoben wird.[1] Die Verwaltung gestattet dem Arbeitgeber die Pauschalbesteuerung nach der Vorschrift des § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Für diese praxisfreundliche Regelung werden die nicht steuerfreien Reisekostenvergütungen – rechtssystematisch unzutreff...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.5 Gesamterstattungsverfahren für Reisekosten

Die lohnsteuerlichen Reisekostensätze führen in der Praxis häufig dazu, dass die Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber (teilweise) steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, weil nach den tarifrechtlichen oder sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen höhere Spesen zu zahlen sind, als dies steuerlich zulässig ist. Um den hierbei entstehenden Aufwand für die Betriebe so...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.3 Übernachtungskosten

Muss der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit in einem Hotel oder einer Gaststätte übernachten, können die Aufwendungen für die Unterbringung steuerfrei erstattet werden. Im Bereich der Übernachtungskosten ergeben sich gegenüber der bisherigen lohnsteuerlichen Behandlung 3 Änderungen: Der für Übernachtungen im Inland verlangte Einzelnachweis wird auf Ausl...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4 Abzugsfähige Reisekosten

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen.[1] Nach den Reisekostenregelungen gelten unabhängig von der Art der beruflichen Auswärtstätigkeit[2] für sämtliche Reisekostensachverhalte einheitliche Fahrtkosten...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 6 Nachweis der Reisekosten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber aufzeichnet die Art und den Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sin...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1 Fahrtkosten

Als Folge der Aufgabe der 30-km-Zone gehören Fahrten in die Nahzone zu den Reisekosten. Vorteilhaft betroffen sind Arbeitnehmer, die keine regelmäßige Arbeitsstätte haben, weil sie ausschließlich eine berufliche Auswärtstätigkeit an ständig wechselnden Einsatzorten ausüben.[1] Außerdem bewirkt die zeitlich unbegrenzte Gewährung von Reisekosten bei längerfristigen Reisetätigk...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.1.4.4 Kilometerpauschalen

Bei Benutzung eines eigenen Pkw kann der Arbeitnehmer die pro Kilometer aufgewendeten Kosten entweder einzeln nachweisen oder dafür den amtlichen Schätzbetrag in Anspruch nehmen. Das Entsprechende gilt bei Benutzung anderer eigener Fahrzeuge. Folgende Schätzbeträge kommen infrage[1]: Kfz 0,30 EUR/km Motorrad/Motorroller 0,13 EUR/km Moped/Mofa 0,08 EUR/km Fahrrad 0,05 EUR/km Motor...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2.4 Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte pro Dienstverhältnis

Die Neuabgrenzung verdeutlicht, dass bei mehreren Einsatzorten innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gleichzeitig mehrere regelmäßige Arbeitsstätten möglich sind. Der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann immer nur an einem Ort liegen, selbst wenn er fortdauernd und nachhaltig verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reisekostenerstattung durch... / 2.2.1 Aufsuchen des Betriebs mit gewisser Nachhaltigkeit

Abweichend von dem Richtlinientext zur Abgrenzung der regelmäßigen Arbeitsstätte ergibt sich durch die geänderte Rechtsprechung, dass Art, Umfang und Inhalt der Tätigkeit am Betriebssitz zu prüfen sind, durch die allein eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden kann. Der BFH hat den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte wieder an seine frühere Definition geknüpft, die sic...mehr