Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 6.1 Öffentliche Kassen

Die aus öffentlichen Kassen gezahlten Umzugskostenvergütungen sind nur insoweit steuerfrei[1], als es sich bei eigenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen um Werbungskosten handeln würde. Im Übrigen wird steuerpflichtiger Arbeitslohn angenommen.mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 5.2 Werkzeuggeld

Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen, die dem Arbeitnehmer gehören (Werkzeuggeld), sind steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigen. Eine betriebliche Benutzung der Werkzeuge liegt auch vor, wenn diese im Rahmen des Arbeitsverhältnisses außerhalb einer Betriebsstätte des Arbeitgebers eingese...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.1 Wahl der günstigsten Steuerklasse

Welche Wahl am günstigsten ist, also zum höchsten Nettolohn führt, richtet sich ausschließlich nach der Höhe des Arbeitslohns, den die beiden Ehegatten im jeweiligen Kalenderjahr zusammen beziehen. Wichtig Formel für die Wahl der günstigsten Steuerklassenkombination Die folgende Faustregel bietet die Möglichkeit einer überschlägigen Berechnung: Der Steuerklassenkombination III...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.3 Antrags- und Eintragungsverfahren

Für den Antrag auf Anwendung des optionalen Faktorverfahrens gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Ein Steuerklassenwechsel, zu dem auch das Faktorverfahren zählt, ist grundsätzlich einmal während des Kalenderjahres zulässig. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann von beiden Ehegatten nur gemeinsam gestellt werde...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.1 Abflussprinzip

Abziehbar sind alle Aufwendungen, die im betreffenden Veranlagungszeitraum für Arbeitsmittel entstanden sind. Es gilt das Abflussprinzip.[1] Danach sind die Aufwendungen für Arbeitsmittel grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum[2] als Werbungskosten abziehbar, in dem die Ausgaben erwachsen sind.[3] Durch bewusstes Terminieren der Zahlung von Anschaffungskosten für Arbeitsm...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 1.5 Werbungskostenersatz

Einnahmen aus Werbungskostenersatz gehören zum steuerbaren und steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die hiermit zusammenhängenden Ausgaben sind beim Arbeitnehmer Werbungskosten. Steuerfreier Werbungskostenersatz ist nur in den im Gesetz abschließend geregelten Fällen zulässig.[1] Der in Bayern gezahlte Meisterbonus ist nicht steuerbar und mindert auch nicht die Werbungskosten.[2]mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 5.1 Allgemeines

Die Erstattung der Auslagen von Arbeitnehmern für Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber fällt systematisch unter den Begriff des Werbungskostenersatzes. Die Fälle des steuerfreien Werbungskostenersatzes sind im EStG abschließend geregelt. Danach ist die Erstattung der Auslagen für Arbeitsmittel nur noch unter den Voraussetzungen von § 3 Nr. 30 EStG (Werkzeuggeld) und § 3 Nr. 3...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2 Steuerklassenwahl bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern

Für Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Steuerklassenwahl vor. Sie können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Seit 2018 ist der gesetzlich festgelegte Grundfall die Steuerklassenkombination IV/IV, die nur durch gemeinsamen Antrag der Ehegatten zugunsten von III/V abgewählt werden kan...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3 Antragsabhängiges Faktorverfahren

Das Lohnsteuerabzugsverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten ist als zusätzliche Alternative zur Steuerklassenkombination III/V vorgesehen, wenn beide (teilweise) zeitgleich Arbeitslohn beziehen und die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen. Die Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V bleiben daneben bestehen. Die gesetzliche Zielsetzung der "3. Steuerklasse...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 5.3 Typische Berufskleidung

Steuerfrei ist auch die typische Berufskleidung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlässt.[1] Dabei ist steuerfrei[2] nicht nur die Gestellung, sondern auch die Übereignung der typischen Berufskleidung durch den Arbeitgeber. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung von seinem Arbeitgeber zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.3 Stellungnahme

Rz. 170 Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, ob es zu einer Änderung der Rechtsprechung im Sinne des 6. Senats oder im Sinne des 2. Senats kommt oder ob ein differenzierter Ansatz zu bevorzugen ist.[1] Zu begrüßen ist jedenfalls, dass das BAG in Erinnerung gerufen hat, dass der Gesetzgeber eigentlich schon seit der Junk-Entscheidung des EuGH im Jahr 2005 (Rz. 16) in der...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.1 Frühere Rechtsprechung vor "Junk"

Rz. 155 Nach früherer Rechtsprechung des BAG vor dem EuGH-Urteil in Sachen "Junk" führte ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung[1] (vgl. auch Rz. 15, 34, 172). Vielmehr unterlag der Arbeitgeber einer Entlassungssperre, solange keine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet war, d. h. der Arbeitgeber blieb während der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 8 Abgrenzung zur Liebhaberei

Im Bereich der steuerrechtlichen Liebhaberei gibt es ­immer wieder Streitigkeiten, wann von einer Einkunftserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen – und damit der steuerrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit der Werbungskostenüberschüsse – ausgegangen werden kann. Im Bereich der nichtselbstständigen Tätigkeit zur steuerrechtlich unbeachtlichen Liebhaberei zu gelangen, ist nah...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.1 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 60 Erfasst werden alle unter den allgemeinen nationalen Arbeitnehmerbegriff fallenden Personen (vgl. § 611a BGB), wie Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Volontäre, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sind.[1] Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an.[2] Teilzeitbeschäftigte zählen jeweils zu 1,0 mit (arg. e contr. § 23 Abs. 1 Satz 4 KSch...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnsteuerklassen teilen die Arbeitnehmer nach ihren persönlichen Verhältnissen in 6 Gruppen – Steuerklassen I bis VI – für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale ein. Die Steuerklasse II steht für den Steuerentlastungsbetrag, den der Gesetzgeber für Alleinerziehende gewährt. Alleinstehende mit Kindern, für die sie Kindergeld oder die Freibe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 17–22 KSchG enthalten den 3. Abschnitt des KSchG und regeln den besonderen Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Die Vorschriften zum Anzeigeverfahren haben ihre Vorläufer in § 13 Abs. 2 der Demobilmachungsverordnung und in der Stilllegungsverordnung von 1920 und fanden später ihren Eingang in die §§ 15 ff. KSchG 1951; Vorläufer zum Konsultationsverfahren fin...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Heutige Praxis

Rz. 35 Durch die "Junk"-Entscheidung (Rz. 16) und die darauf zurückgehende Änderung der Rechtsprechung des BAG hat sich diese Praxis grundlegend geändert. Heute ist wie folgt zu verfahren[1] (vgl. Rz. 20 ff.): Rz. 36 Zunächst ist festzustellen, ob die beabsichtigten Beendigungen von Arbeitsverhältnissen die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG innerhalb von 30 Kalendertagen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.3 Individualrechtlicher Schutzzweck

Rz. 8 Im Übrigen bezwecken die Massenentlassungsvorschriften auch den Schutz der Arbeitnehmer.[1] Dies ergibt sich aus dem Erwägungsgrund (2) der MERL, den "Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen zu verstärken". Soweit Vorschriften verletzt werden, die zumindest auch individualschützenden Charakter haben, droht im Falle der Nichteinhaltung dieser Normen die Unwirksam...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 5 Miteigentum/Mietpool

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.[1] Miteigentümer i. S. v. §§ 1008 ff., 741 ff. BGB oder Mi...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3 Europarechtswidrige Ausnahmen nach § 17 Abs. 5 KSchG

Rz. 68 Nach § 17 Abs. 5 KSchG sind vom Anwendungsbereich explizit ausgenommen die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufenen Organs (Nr. 1, z. B. GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand), die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesamtheit berufene Person (Nr. 2, z. B. Gesellschafter einer OHG; Partner einer P...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Besteuerung deutscher Rentner in Portugal – Status des "residente não habitual" im DBA-Portugal

Leitsatz 1. Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Art. 14 DBA-Portugal) anzusehen. 2. Die in Art. 22 Abs. 1 Satz 2 DBA-Portugal enthaltene Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) ist dahingehend auszulegen, dass das Besteuerungsrecht für aus der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) gezahlte Renten, das grunds...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.7.2 Andere Auffassung des 2. Senats und EuGH-Vorlage

Rz. 163 Im Beschluss vom 1.2.2024 schloss sich der 2. Senat des BAG der Auffassung des 6. Senats, dass das Fehlen oder die Fehlerhaftigkeit der erforderlichen Massenentlassungsanzeige keinerlei rechtlichen Einfluss auf die Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses hat, nicht an, sondern vertrat ein anderes Rechtsfolgenverständnis und legte zur Absicherung seiner Auffas...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.1 Allgemeines

Arbeitslohn kann in unterschiedlichster Form gewährt werden. Nach den vorstehenden Grundsätzen gehören zum Arbeitslohn insbesondere: feste Entgelte für einen Zeitabschnitt (Lohn, Gehalt); Gratifikationen; Provisionen; Warte-, Witwen- und Waisengelder; Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.1 Voraussetzungen

Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers.[2] Für den Arbeitnehm...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 4 Formen des Arbeitslohns

4.1 Allgemeines Arbeitslohn kann in unterschiedlichster Form gewährt werden. Nach den vorstehenden Grundsätzen gehören zum Arbeitslohn insbesondere: feste Entgelte für einen Zeitabschnitt (Lohn, Gehalt); Gratifikationen; Provisionen; Warte-, Witwen- und Waisengelder; Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden A...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 3 Arbeitslohn bei Erben

Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehendem Arbeitslohn an die Erben oder andere Rechtsnachfolger werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern.[1] Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers gezahlt wird, wird grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den Besteuerungsmerkmalen des verstorbenen Arbeitnehmers versteuert. Zahlt also der Arbeitgebe...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 1 Begriff

Der steuerrechtliche Begriff Arbeitslohn umfasst alle Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, die einem Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft zufließen und den Arbeitnehmer bereichern. Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbe...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.1 Überwiegend eigenbetriebliches Interesse

Arbeitslohn liegt nach der Rechtsprechung nicht vor, wenn der Arbeitgeber Zuwendungen im ganz "überwiegend eigenbetrieblichen Interesse" leistet. Denn dann ist die Zuwendung – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen der Arbeitnehmer – im weitesten Sinne nicht Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.[1] Im ganz überwiegend betrieblichen Interesse erbrachte Leistungen ...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.2 Betriebsveranstaltungen

Der Begriff der Betriebsveranstaltung, die mögliche Steuerfreiheit sowie die Berechnung des hierfür vorgesehenen Freibetrags sind gesetzlich geregelt.[1] Entsprechende Zuwendungen bleiben bis zu einem Freibetrag von 110 EUR steuerfrei. Darüber hinaus liegt – aufgrund gesetzlicher Definition – steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.[2]mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.3 Zeitliche Zuordnung

Das Zuflussprinzip gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bar- oder Sachlohn einräumt. So fließt z. B. bei dem Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer einen Gegenstand (ein Grundstück, Wertpapiere) zuzuwenden, Arbeitslohn nicht bereits mit der wirksamen Zusage zu, z. B. ein Grundstück unentgeltlich oder verbilligt zu überlassen. ...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8.2 Lohnsteuerabzug

Auch bei Lohnzahlung durch Dritte ist der Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber weiß oder zumindest erkennen kann, dass solche Vergütungen erbracht werden.[1] Der Arbeitnehmer ist deshalb gesetzlich verpflichtet, am Monatsende den Arbeitslohn, der von einem Dritten gezahlt wird, seinem Arbeitgeber anzugeben.[2] Damit der Lohnst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.2 Sonderfälle

Verrechnet der Arbeitgeber Arbeitslohn zulässigerweise mit Forderungen gegen den Arbeitnehmer, tritt der Lohnzufluss im Zeitpunkt der Verrechnung ein. Bei entgeltlicher Abtretung einer Arbeitslohnforderung durch den Arbeitnehmer an einen Dritten liegt in der Zahlung an diesen der Zufluss des Arbeitslohns an den Arbeitnehmer. Bei Pfändung einer Arbeitslohnforderung tritt Zufl...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.7 Aufmerksamkeiten

Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zu den i. d. S. bereits nicht steuerbaren Aufmerksamkeiten zählen Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR, z. B. Blumen, G...mehr

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Variable Vergütung

Zielvereinbarungen Video: Zielvereinbarungen Entscheidung: BAG, Urteil v. 3.7.2024, 10 AZR 171/23; BAG, Urteil v. 19.2.2025, 10 AZR 57/24mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.4.1 Grundprinzip

Die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn setzt begrifflich den Zufluss der Einnahmen beim Arbeitnehmer voraus. Die bloße Einräumung eines Rechtsanspruchs gegen den Arbeitgeber begründet solange keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, als der Arbeitnehmer über die Zuwendung wirtschaftlich noch nicht verfügen kann. Denn die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 4.3 Betriebliche Altersvorsorge

Alle Beiträge und Zuwendungen des Arbeitgebers in Form von laufenden Leistungen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer gehören bei diesen zum Arbeitslohn.[1] Dies umfasst diejenigen Arbeitgeberzahlungen, durch die die Arbeitnehmer eigene Rechtsansprüche auf Leistungen gegen die genannt...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.1 Dienstverhältnis

Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Unternehmer, öffentliche Körperschaft, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichte...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.2.2 Sonstige Vorteile

Bei sonstigen vom Arbeitnehmer erlangten Vorteilen kann die Entscheidung, ob steuerbare Einnahmen vorliegen, schwierig sein. Sie sind dann keine Einnahmen, wenn sie nicht in Geldeswert ausgedrückt werden können, wie etwa der Vorteil, der sich für den Arbeitnehmer aus der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes ergibt (Gestellung von Pausenräumen, Wasch- und Duschgelegenheiten, Gymn...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.2 Leistungen aus sonstigen Gründen

Nicht durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind Leistungen, die der Arbeitgeber kraft öffentlich-rechtlicher Verpflichtung gewährt. Der Veranlassungszusammenhang zwischen Dienstverhältnis und Einnahme kann auch kraft Gesetzes entfallen, z. B. im Fall des Arbeitnehmer-Kommanditisten; dessen Arbeitslohn gehört kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung zu den Ein...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.6 Ausgestaltung des Arbeitsplatzes

Keinen Arbeitslohn stellen die besondere (kostenaufwendige) Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, die Überlassung von Arbeitsmitteln zur Verrichtung der Arbeit sowie die Zurverfügungstellung von Sozialräumen (Gymnastikräumen usw.) dar. Hierbei handelt es sich um eine nicht steuerbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Kein Arbeitslohn sind auch Vorteile, die für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.5.2 Gemischte Veranlassung

Die Rechtsprechung hält auch die Aufteilung von gemischt veranlassten Sachleistungen in steuerpflichtigen Arbeitslohn und steuerfreie Zuwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse für zulässig.[1] Für die Aufteilung sind zunächst die Kostenbestandteile abzutrennen, die sich leicht und eindeutig dem betriebsfunktionalen Bereich und dem Bereich, der sich als geld...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2 Begriffsmerkmale

2.1 Dienstverhältnis Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber (Unternehmer, öffentliche Körperschaft, Haushaltsvorstand) seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.2 Einnahmen

2.2.1 Einnahmen in Geld Einnahmen sind alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die als "Frucht und Ertrag" der Arbeit als Ausfluss der Tätigkeit des Arbeitnehmers diesem zugerechnet werden, soweit sie als Entlohnung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft anzusehen sind. Für die Annahme von Arbeitslohn spielt es keine Rolle, unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.8 Lohnzahlung durch Dritte

2.8.1 Voraussetzungen Zahlungen von Dritten sind Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses von Dritten geleistet werden und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen mit Entlohnungscharakter erbracht werden.[1] Sind Arbeitgeber und Dritter konzernverbundene Unternehmen, unterstellt das Gesetz widerlegbar die Kenntnis des Arbeitgebers....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einmalzahlungen / 1 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

1.1 Abgrenzungsmerkmale Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Die Finanzverwaltung hat deshalb in den Lohnsteuerrichtlinien den beiden Begriffen einen eigenen Abschnitt zugedacht.[1] Allerdings beschränkt sich die Begriffsbestimmung im Wesentlichen auf eine Darstellung zahlreicher Anwendungsbeispiele sowohl für laufende als auch für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3 Veranlassung

2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das indivi...mehr