Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.2 Haftung des Verleihers als Arbeitgeber nach § 42d Abs. 1

Rz. 101 Der Verleiher ist grundsätzlich im arbeits- und lohnsteuerrechtlichen Sinn der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer mit der Folge, dass er für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs. 1 EStG haftet. Denn aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher vorübergehend für die Arbeitsleistung einen leistungsfä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.5 Haftung des Arbeitgebers für Drittzahlungen

Rz. 29 Ein Arbeitnehmer kann Lohnzahlungen auch von dritter Seite beziehen. Bei Lohnzahlungen im Dreiecksverhältnis von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Drittem ist zu unterscheiden: Zahlt ein Dritter in Erfüllung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers, so handelt der Dritte lediglich als Zahlstelle des Arbeitgebers. [1] Zahlung des Arbeitslohns und Einbehaltung der Steuerabzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.2 Gegenstand der Anrufungsauskunft

Rz. 9 Gegenstand der Anrufungsauskunft ist, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die LSt (Einbehaltung/Abführung) anwendbar sind, und auf sämtliche Fragen zu Form und Inhalt der Lohnbuchführung, Arbeitnehmer-Eigenschaft bestimmter Personen.[1] Die Anrufungsauskunft kann die Frage betreffen, wie und in welcher Höhe bei einem unstreitig vorliegenden Arbeitsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.2 Vorrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Rz. 67 Eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden anstelle des Arbeitnehmers als Steuerschuldner ist stets dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die LSt zwar einbehalten, aber nicht abgeführt hat. Denn eine Heranziehung des Arbeitnehmers kommt in diesen Fällen nach § 42d Abs. 3 Nr. 2 EStG nur ausnahmsweise bei Kenntnis des Arbeitnehmers von diesem Sachverhalt in...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.17 Auslandstätigkeit

Schon nach dem bis zum 31.7.2022 geltenden § 2 Abs. 2 NachwG musste der Nachweis für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen, zusätzlich folgende Angaben enthalten: Dauer der Auslandstätigkeit, die Währung, in der das Arbeitsentgelt gezahlt wird, zusätzliche mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Arbeitsent...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Schadensersatz

Rz. 15 Der Dienstverpflichtete hat nach § 113 Satz 3 InsO einen Anspruch als Insolvenzgläubiger auf Ersatz des ihm wegen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses entstandenen Schadens. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Zu ersetzen ist allein der durch die vorzeitige Kündigung verursachte Lohnausfall. [1] Ein Schadensersatzanspruch kommt daher nur in Betracht, w...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.18 Praktikanten

§ 2 Abs. 1a NachwG passt die Anforderungen, die an einen Nachweis nach § 2 Abs. 1 NachwG zu stellen sind, für Praktikumsverhältnisse an. In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1a NachwG mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien Die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele Beginn und Dauer des Praktikums Dauer der regelmäßigen tägliche...mehr

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Entgeltfortzahlung: Verschu... / 1 Forderungsübergang/Verschulden Dritter

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann auf Vorgängen – insbesondere auf Unfällen – beruhen, die andere Personen zum Schadensersatz gegenüber dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer verpflichten. Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz wegen Verdienstausfalls verlangen, so geht dieser Anspruch mit der geleisteten Entgeltfortzahlung grundsätz...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.5 Umfang der Entgeltfortzahlung

§ 616 Satz 1 BGB enthält keine Aussage über den Umfang der Entgeltfortzahlung. Damit bleibt es insoweit bei der allgemeinen zivilrechtlichen Regel. Der Arbeitgeber hat dasjenige Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das der Arbeitnehmer bei Arbeit in der Zeit der Verhinderung verdient hätte. Es gilt somit das Lohnausfallprinzip ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall....mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 2.4 Anspruchshöhe und -dauer

Gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 IfSG besteht der Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 % des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls für jede erwerbstätige Person bis zu einem Betrag von höchstens 2.016 EUR im vollen Monat und soll auch tageweise gelten, z. B. wenn das Kind nur ab und zu (tageweise) in die KiTa oder Schule darf. Als Verdienstausfall gilt das Netto-...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2 Einzelne Vertragsbedingungen

In die Niederschrift sind nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG mindestens aufzunehmen: Der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sei...mehr

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Ausschlussfrist / 6.3 Inhalt der Erklärung

An den Inhalt des Schreibens dürfen keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Der Anspruchsgegner soll sich auf die nach Auffassung des Anspruchstellers noch offene Forderung rechtzeitig einstellen, Beweise sichern und gegebenenfalls Rücklagen bilden können. Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.2 Ausschluss einer Inanspruchnahme des Arbeitnehmers

Rz. 53 Ein Arbeitnehmer kann nicht als Gesamtschuldner herangezogen werden, wenn der Arbeitgeber die LSt vorschriftsmäßig einbehalten hat. Damit ist der LSt-Anspruch des Fiskus aus der Sicht des Arbeitnehmers grundsätzlich erfüllt. Dies lässt sich im Umkehrschluss aus der Ausnahmevorschrift des § 42d Abs. 3 Nr. 2 EStG (Rz. 52) folgern. Damit ist die LSt i. S. v. § 36 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.3 Unrechtmäßige Erstattung (§ 42d Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 26 Nach § 42d Abs. 1 Nr. 2 EStG haftet ein Arbeitgeber für die LSt, die er beim LSt-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat. Der LSt-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG ist der letzte Abschnitt des LSt-Abzugsverfahrens. Er dient dem Zweck, dem Arbeitnehmer auf möglichst einfache Weise die LSt zu erstatten, die infolge einer schwankenden Höhe des Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.1 Grundlagen

Rz. 8 Die Bemessungsgrundlage besteht aus 2 selbstständigen Komponenten, nämlich dem Arbeitslohn und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit gehören. Beide Bestandteile werden nicht addiert, sondern bilden sich ergänzende Ausgangswerte für die Ermittlung des Entlastungsbetrags. Die getrennte Berücksichtigung bewirkt, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.5 Anordnung zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 42d Abs. 8)

Rz. 125 Das Betriebsstätten-FA kann hinsichtlich der LSt der Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 8 EStG anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist. Diese Vorschrift hat ihr Vorbild in § 50a Abs. 7 EStG zum Steuerabzug bei beschränkt Stp...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.2 Kleines ABC der Gegenleistung

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.5 Schätzung der Haftungsschuld des Entleihers (§ 42d Abs. 6 S. 7)

Rz. 119 Ist infolge der Umstände der Arbeitnehmerüberlassung die LSt schwer zu ermitteln, so ist die Haftungsschuld mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts ohne USt nach § 42d Abs. 6 S. 7 EStG anzunehmen, solange der Entleiher nicht glaubhaft macht, dass die LSt, für die er haftet, niedriger ist. Die Vorschrift ist lex specialis zu § 162 AO. Sie i...mehr

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Ausschlussfrist / 6.5 Reichweite der Geltendmachung

Jeder (Haupt-)Anspruch ist für sich geltend zu machen. Für unselbstständige Nebenansprüche ist keine eigenständige Geltendmachung erforderlich.[1] Dies gilt auch für akzessorische Zinsansprüche.[2] Nur für Ansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, genügt die einmalige Geltendmachung, um den Eintritt des Verfalls zu hindern. Dabei ist zu beachten, dass dies für die Ver...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz, [1] Sonderzahlungen, [2] Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] An...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.1 Arbeitsvertragliche Zahlungsansprüche

Bei Zahlungsansprüchen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis kann die Fälligkeit regelmäßig nach dem Kalender bestimmt werden. So sind die Arbeitsentgelte, die als Bemessungszeitraum den Kalendermonat vorsehen, nach § 24 TVöD grundsätzlich am letzten Tag eines Monats zu zahlen. Die Frist verschiebt sich auf den vorhergehenden Werktag, wenn der Zahltag auf ein Wochenend...mehr

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Miethöhe bei Vertragsschlus... / 3.2.7 Geldwerte Mieterleistungen

Hier ist zu unterscheiden: Ortsübliche Nebenpflichten, die üblicherweise den Mietern auferlegt werden, wie z. B. die turnusmäßige Reinigung der gemeinschaftlichen Hausteile oder der Winterdienst, bleiben bei der Bemessung des Entgelts unberücksichtigt. Dagegen müssen Leistungen, die üblicherweise nur gegen Entgelt erbracht werden, wie beispielsweise Hausmeisterdienste oder die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Positive Summe der anderen Einkünfte

Rz. 12 In die neben dem Arbeitslohn zweite selbstständige Bemessungsgrundlage sind alle Einkünfte mit Ausnahme derjenigen aus nicht selbstständiger Arbeit sowie Versorgungsbezüge und Leibrenten einzubeziehen; ab 2009 bleiben auch der Abgeltungsteuer unterliegende Kapitalerträge unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b EStG, Rz. 8).[1] Die Einkünfteermittlung richtet sich nach den Vorsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.1 Allgemeines

Rz. 99 Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. Legaldefinition des§ 1 Abs. 1 S. 2 AÜG ist gekennzeichnet durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.7 Umfang der Haftung des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Höhe des Haftungsbetrags richtet sich nach der LSt, die der Arbeitgeber pflichtwidrig nicht einbehalten und abgeführt hat, also nach der individuell ermittelten LSt. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber mangels ausreichender liquider Mittel zwar den Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber keine LSt abgeführt hat. Er kann sich nicht darauf berufen, kein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen für eine Heranziehung des Arbeitnehmers

Rz. 51 Nach § 42d Abs. 3 S. 4 EStG kann das Betriebsstätten-FA den Arbeitnehmer im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft durch LSt-Nachforderungsbescheid in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber die LSt nicht vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten hat (S. 4 Nr. 1) oder wenn der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber die einbehaltene LSt nicht vorschriftsmäßig angemeldet ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.4 Rückgriff des als Haftender in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer und Verzicht hierauf

Rz. 74 Der vom FA als Haftender herangezogene Arbeitgeber hat im Innenverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen privatrechtlichen Rückgriffsanspruch aus Auftrag nach § 670 BGB. Der Anspruch ist zunächst auf Freistellung und nach der Erfüllung der Haftungsschuld auf Erstattung gerichtet. Der Rückgriffsanspruch ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind die Arbei...mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.1 Geltungsbereich nach Rechtsgrundlage

Eine Ausschlussklausel kann sowohl individualrechtlich als auch kollektivrechtlich in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Grundsätzlich erfassen Klauseln, die aufgrund eines Tarifvertrags unmittelbar gelten, so wie § 37 TVöD, oder auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird,[1] den gesamten Bereich der arbeitsrechtlichen Ansprüche, unabhängig davon, auf welcher Recht...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.10 Sonderfall: Kinderbezogener Ortszuschlag/Besitzstand § 11 TVÜ

Anders als bei der Rückwirkung der Rechtsgrundlage ist die rückwirkende Feststellung des Anspruchs zu bewerten. Das BAG hat in seinem Urteil vom 13.12.2007 – 6 AZR 222/07 – entschieden, dass der Anspruch auf rückwirkende Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlags verfallen kann. Die Tarifvertragsparteien haben den Anspruch des Angestellten auf den kinderbezogenen Teil des Ort...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1 Gegenleistung (§ 9 GrEStG)

Gegenleistung im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes ist jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Keine Gegenleistung Keine Gegenleistung sind: Schadensersatz Verzugszinsen Vertragsstrafen dauernde Lasten[1] Wichtig Maßgebender Grundstückszustand Der Wert der G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.3 Umfang der Haftung des Entleihers (§ 42d Abs. 6 S. 4)

Rz. 115 Die Haftung des Entleihers beschränkt sich nach § 42d Abs. 6 S. 4 EStG auf die LSt für die Zeit, für die ihm der Leiharbeitnehmer überlassen worden ist. Schwierigkeiten können sich bei der Ermittlung des Haftungsbetrags dadurch ergeben, dass u. U. der Lohnzahlungszeitraum nicht mit dem Zeitraum übereinstimmt, währenddessen der Leiharbeitnehmer für den Entleiher tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2025). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.2 Pflege naher Angehöriger

Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) wurden zum 1.7.2008 neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten für die Fälle geschaffen, in denen sie pflegebedürftige nahe Angehörige zu versorgen haben. Das Gesetz unterscheidet zwischen der maximal 6-monatigen Pflegezeit[1] sowie der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.[2] Die auf längere Dauer angelegte große Pflegezeit ist – ähnlich de...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.4 Frist für die Erteilung des Nachweises

Nach früherem Recht musste der Nachweis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erteilt werden.[1] Diese Fristen wurden zum 1.8.2022 aufgrund der Vorgaben in der RL 2019/1152/EU deutlich verkürzt. Der Nachweis mit den Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1, 7 und 8 NachwG (Vertragsparteien, Arbeitszeit, Entgelt) muss spätestens am ersten Tag der Arbeitsleis...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1.1 Gegenleistung bei den wichtigsten grunderwerbsteuerbaren Vorgängen

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.5 Mögliche Einwendungen eines Arbeitgebers gegen einen LSt-Haftungsbescheid

Rz. 92 Ein Arbeitgeber kann gegen einen gegen ihn ergangenen Haftungsbescheid vorbringen, der Steuerschuldner sei nicht sein Arbeitnehmer, sondern ein selbstständiger Subunternehmer. Weiter kann er vortragen, er habe die LSt vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt, oder seine Inanspruchnahme als Haftender sei ermessensfehlerhaft, oder er könne allenfalls nachrangig nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Zuständiges Betriebsstättenfinanzamt

Rz. 17 Zuständig für die Erteilung der Anrufungsauskunft ist das Betriebsstätten-FA. "Betriebstätte" i. S. d. LSt-Rechts ist nach § 41 Abs. 2 EStG derjenige Betrieb oder Betriebsteil des Arbeitgebers, in dem der für den LSt-Abzug maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Das für diese Betriebsstätte zuständige FA ist in entsprechender Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO dasjenig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.2 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht (§ 42d Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 22 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Denn der Arbeitgeber hat die LSt nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und nach Maßgabe von § 41a Abs. 1 EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Der Arbeitgeber behält die LSt richtig ein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Inhalt

Rz. 4 § 42d Abs. 1 EStG enthält in Nr. 1 und 2 Tatbestände, die zur Haftung eines Arbeitgebers für die LSt eines Arbeitnehmers infolge der Verletzung der Pflicht zur Einhaltung und Abführung der LSt führen, die inländischen Arbeitgebern und ausl. Arbeitnehmer-Verleihern obliegt. Nach Nr. 3 haftet ein Arbeitgeber für ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 9 Haftung beim LSt-Abzug durch einen Dritten (§ 42d Abs. 9 i. V. m. § 38 Abs. 3a)

Rz. 129 Ein Dritter ist ab 1.1.2004 zum LSt-Abzug nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG verpflichtet, wenn der Dritte sich gegen ihn richtende tarifvertragliche Geldansprüche des Arbeitnehmers erfüllt. Der Gesetzgeber ist zu dieser Regelung durch den BFH veranlasst worden.[1] Danach fehlte es bisher an einer gesetzlichen Grundlage für die Pflicht zum LSt-Abzug bei Entschädigungszahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.3 Ermittlung der Höhe der LSt

Rz. 90 Das FA hat in seinem Haftungsbescheid die Höhe der LSt grundsätzlich individuell für jeden Arbeitnehmer zu ermitteln.[1] Dies gilt auch bei hohem Verwaltungsaufwand, wenn der Arbeitgeber z. B. Sachbezüge einer großen Anzahl von Arbeitnehmern gewährt hat.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass die als Arbeitslohn steuerpflichtigen Bezüge individuell zurechenbar sind. De...mehr

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Ausschlussfrist / 7.2 Hinderung der Geltendmachung

Entsprechendes gilt, wenn der Schuldner den Gläubiger von der Geltendmachung des Anspruchs bzw. der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten hat. Eine solche Verhinderung kann darin bestehen, wenn durch positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht wird. Praxis-Beispiel Bis zu de...mehr

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Ausschlussfrist / 8 Verwirkung, Verjährung

Mit der Geltendmachung in Textform wird lediglich das Erlöschen des Anspruchs aufgrund einer Ausschlussklausel vermieden. Andere Rechtsinstitute, die die Geltendmachung des Anspruchs hindern können, bleiben davon unberührt. Ansprüche können daher auch trotz Geltendmachung gleichwohl nach den Verjährungsbestimmungen der §§ 194 ff. BGB verjähren (siehe Stichwort "Verjährung")....mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 7.1 Erfüllungs- bzw. Berichtigungsanspruch

Der Arbeitgeber ist nach § 2 NachwG zum Nachweis der vereinbarten wesentlichen Arbeitsbedingungen verpflichtet. Diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vor den Gerichten für Arbeitssachen durchsetzen.[1] Im Rahmen einer solchen Klage würde der Arbeitgeber verurteilt, dem Arbeitnehmer einen den formellen und inhaltlichen Anforderungen des § 2 NachwG g...mehr