Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Entscheidungsvorbereitung

Rz. 74 Sofern im Rahmen einer Versammlung über die Bestellung, Abberufung oder Wiederwahl des Verwalters entschieden werden soll, ist dies bei der Einberufung anzugeben (§ 23 Abs. 2 WEG; für die Wiederwahl siehe auch Rdn 191). Aus der Einladung zur Versammlung muss sich für die Wohnungseigentümer ergeben, über welche Aspekte im Wesentlichen gesprochen werden soll, um eine Bet...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Aufgabenzuweisung und Aufgabenverteilung

Rz. 50 Die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt als Teil der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 18 Abs. 1 der GdWE. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind nach Absatz 2 von den Wohnungseigentümern zu beschließen und von dem Verwalter als dem ausführenden Organ der GdWE (§ 9b Abs. 1 S. 1) ausgeführt. Die in § 27 bezeichneten Maßnahme...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Eigenes Verschulden

Rz. 331 Verschuldet ist die Pflichtverletzung, wenn sie mindestens fahrlässig, d.h. fahrlässig oder vorsätzlich, erfolgt. Rz. 332 Fahrlässig handelt ein Verwalter, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 1 S. 2 BGB). Maßstab ist dabei diejenige Sorgfalt, die ein durchschnittlicher und gewissenhafter Verwalter bei der zu erfüllenden Aufgabe aufge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Anhang zu § 9a Die Durchset... / A. Bauträgervertrag

Rz. 1 Die typische Form des Erwerbs einer neu errichteten oder einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung ist der Kauf vom Bauträger. Bauträger ist, wer gewerbsmäßig Bauvorhaben (als Bauherr) im eigenen Namen und in der Regel für eigene Rechnung vorbereitet oder durchführt (vgl. § 34c Abs. 1 Nr. 3a GewO).[1] Rz. 2 Der Bauträger erbringt wirtschaftliche und technische Leistung...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Abberufung

Rz. 12 Die Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich jederzeit, auch vor Ablauf der Amtszeit, möglich.[49] Der Wohnungseigentümer, der als Mitglied des Verwaltungsbeirats abberufen werden soll, ist stimmberechtigt.[50] Die Bestellung eines neuen Verwaltungsbeirats (Neuwahl) enthält in der Regel schlüssig die Abberufung des f...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Allgemeines

Rz. 310 Das Zustandekommen des Verwaltervertrages richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen vertraglichen Regelungen, weshalb es eines Angebotes und einer Annahme nach den §§ 145 ff. BGB bedarf. Rz. 311 Kommt es zu keinem ausdrücklichen Vertragsschluss, kann im Einzelfall ein Verwaltervertrag auch konkludent zustande kommen, wenn der bestellte Verwalter über einen länge...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Bestellung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 4 Der Verwaltungsbeirat kann gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer bestellt werden. Das Erfordernis einer besonderen[14] Entscheidung darüber, ob überhaupt ein Verwaltungsbeirat gebildet werden soll, lässt sich daraus nicht entnehmen.[15] Jedenfalls liegt in der Bestellung von nicht mehr notwendig (nur) drei Wohnungseigentümern zu Mit...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / e) Aufwendungsersatz

Rz. 497 Vertraglich vereinbart werden kann grundsätzlich – unter Beachtung der §§ 305 ff. BGB –sowohl ein pauschaler Aufwendungsersatz als auch, dass etwaige Aufwendungsersatzansprüche bereits durch die Verwaltervergütung abgegolten sein sollen.[376] Rz. 498 Sofern keine pauschale Abgeltung des Aufwendungsersatzes vereinbart wird, kann der Verwalter nach § 669 BGB auch einen ...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / III. Reihenfolge der Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 6 Folgende Vollstreckungsmaßnahmen kommen bei Wohngeldrückständen i.d.R. in Betracht:mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Verteilungsmaßstab der Kostenverteilung

Rz. 32 Auch bei einer Mehrhausanlage bleibt es bei der Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 S. 2, wenn für einzelne Eigentümer oder Untergemeinschaften klare und eindeutige Sonderregelungen zur Kostenverteilung fehlen.[131] Es gibt keinen allgemeinem Grundsatz, wonach ein Wohnungseigentümer Kosten für solche Einrichtungen nicht zu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines; insbes. Höchstfristen

Rz. 564 Die Amtszeit des Verwalters kann nicht vertraglich vereinbart werden. Die GdWE kann sich daher auch nicht dazu verpflichten, einen Verwalter nach Ablauf seiner Amtszeit wieder zu bestellen. Rz. 565 Abzugrenzen hiervon ist die Vertragslaufzeit und dessen Beendigung. Schon aus der Existenz des § 26 Abs. 3 S. 2 WEG ist ersichtlich, dass diese von der Amtszeit abweichen k...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

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Entgeltersatzleistung / Zusammenfassung

Begriff Arbeits- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich bei Entgeltersatzleistungen um Sozialleistungen, die von staatlichen oder sozialen Sicherungssystemen (z. B. Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit) erbracht werden. Sie bezwecken einen Ausgleich für den Umstand, dass der Arbeitslohn aus unterschiedlichen Gründen ganz oder teilweise nicht geleistet wird oder ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 5.2 Anspruchshöhe und Bezugsdauer

Das Elterngeld liegt bei 67 % des Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1800 EUR monatlich.[1] Aufgrund der unterschiedlichen Bezugs(höchst)zeiten ist zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus zu unterscheiden. Basiselterngeld kann bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.1.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslos i. S. v. § 137 SGB III sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen ("Beschäftigungslosigkeit"), sich aktiv darum bemühen, wieder eine Beschäftigung zu finden ("Eigenbemühungen") und Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen ("Verfügbarkeit"). Eine ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, sofer...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Beitragsrechtliche Regelungen

Während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung wird in der Regel kein Entgelt gezahlt. Daher sind vom Arbeitgeber keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu entrichten, solange ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen besteht. Zuschüsse[1], die Arbeitnehmer während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erhalten, gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie ...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4.1 Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Mutterschutzfristen

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) normiert sind. Diese dienen dem Schutz der Gesundheit der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes. Für Beschäftigungsverbote außerhalb der Mutterschutzfristen[1] wird grundsätzlich zwischen dem tätigkeitsbezogenen, generellen Beschäftigungs...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung

Werden steuerfreie Entgeltersatzleistungen von anderen Stellen und nicht vom Arbeitgeber gezahlt, ist dieser mittelbar nur dann betroffen, wenn er für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer solch steuerfreie Leistungen erhält (z. B. Krankengeld) keinen Arbeitslohn zahlt. Damit das Finanzamt Kenntnis von solchen Zeiten erhält, in denen der Arbeitnehmer unter Umständen steuerfreie ...mehr

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Rechnungsstellung – was mus... / 2 Erforderliche Rechnungsangaben

Rechnungen brauchen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet zu werden. Es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt des Dokuments ergibt, dass es sich um eine Abrechnung des Unternehmers über eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt. Als Rechnungen können daher z. B. auch Verträge (Kauf- und Mietverträge), Kassenbons und Quittungen anerkannt werden. Die Rechnungsangaben könn...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4.2 Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Dauer der gesetzlich normierten Mutterschutzfristen hat eine gesetzlich krankenversicherte Frau gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Erhalt von Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld ist insofern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Krankenkasse für die Dauer der Schutzfrist gezahlt.[1] Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13,...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2.4 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen (Brutto-)Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Regelentgelt), jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts.[1]mehr

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Entgeltersatzleistung / 6 Legalzession

§ 115 SGB X regelt den Übergang von Ansprüchen auf Sozialleistungsträger. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Forderungsübergang. Der wichtigste Zweck der Legalzession in § 115 SGB X ist der Schutz des Sozialversicherungssystems vor finanziellen Belastungen durch Schadensfälle, die auf Dritte zurückzuführen sind. Wenn ein Sozialleistungsträger Leistungen (z. B. Kranke...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

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Wiederbestellung: Alternati... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss sei nicht wegen fehlender Alternativangebote zu beanstanden. Denn bei der Wiederwahl der amtierenden Verwaltung sei die Einholung von Alternativangeboten anderer Verwaltungen in der Regel nicht erforderlich. Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer die Verwaltung und deren Arbeit kennen würden, rechtfertige es, der Wiederbestellung der bisherigen V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wiederbestellung: Alternati... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen im Juni 2024 die X-GmbH für die Zeit vom 1.7.2023 bis zum 31.12.2027 auf Grundlage eines geänderten Verwaltervertrags erneut zur Verwalterin. Diesen Beschluss greift Wohnungseigentümer K an. Er trägt vor, wegen der geänderten Vergütung und des neu abzuschließenden Verwaltervertrags und der dortigen zusätzlichen Vergütungstatbestände hätten zu...mehr

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Entgeltersatzleistung / 2 Krankengeld

Krankengeld i. S. v. §§ 44 ff. SGB V ist eine zentrale Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit dient Krankengeld als Ausgleich für das entfallene Arbeitsentgelt (sog. Entgeltersatzfunktion). Es bezweckt die finanzielle Absicherung von Versicherten, die aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind oder eine medizinis...mehr

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Entgeltersatzleistung / 4 Entgeltersatzleistungen bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes

Das gesetzlich normierte Mutterschutzrecht innerhalb des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dient dazu, Müttern innerhalb bestimmter Schutzfristen während sowie nach der Schwangerschaft einen Gefahrenschutz, Arbeitsplatzschutz sowie einen Entgeltschutz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung (Schutzfrist vor der Entbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 1 Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber wirken bei der Berechnung der Entgeltersatzleistungen durch die Sozialleistungsträger mit. Der Arbeitgeber muss dem Sozialleistungsträger Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung geben[1] sowie das erzielte Arbeitsentgelt bescheinigen.[2] Die Entgeltbescheinigungen[3] sind per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus systemgeprüften Progr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / 4 Fahrausweise

Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, gelten ebenfalls als für den Vorsteuerabzug geeignete Rechnungen, wenn sie folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des Beförderungsunternehmers, Ausstellungsdatum, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (= Gesamtpreis), geltender allgemeiner Steuersatz (19 %), wenn die Beförd...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / 6 Haftung für fehlerhafte Rechnungen

Der Verein haftet als Aussteller für fehlerhafte Rechnungen. Schlimmstenfalls muss falsch ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden (Haftungssteuer). Als Leistungsempfänger muss der Verein auf ordnungsgemäße Rechnungsstellung seiner Vorleistungen achten, da aus fehlerhaften Rechnungen keine Vorsteuer geltend gemacht werden darf. In folgenden Fällen entsteht e...mehr

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Lastschriftverfahren: Besch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob § 28 Abs. 3 WEG eine Beschlusskompetenz einräumt, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, an einem Lastschriftverfahren teilzunehmen. Erfüllung einer Hausgeldforderung Die Wohnungseigentümer können vereinbaren oder nach § 28 Abs. 3 WEG beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Sie können daher auch bestimmen, dass ein Wo...mehr

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Entgeltersatzleistung / 1.4 Sperrfrist

Eine Sperrfrist nach §§ 159 ff. SGB III tritt ein, wenn der Arbeitslose ohne wichtigen Grund versicherungswidrig handelt, z. B. durch: Eigenkündigung oder Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ablehnung oder Abbruch zumutbarer Beschäftigungen, Maßnahmen oder Angebote Verspätete Arbeitssuchendmeldung[1] Eine Sperrfrist bezeichnet den Zeitraum, in dem der Anspruch ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.3 Hinweise zum Einnahmenbereich

Es ist immer noch zulässig, bei Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung und/oder Verkauf von Gegenständen, dies über eine oder mehrere Barkassen laufen zu lassen. Eine generelle Pflicht zur Nutzung von elektronischen Registrierkassen oder sonstigen elektronischen Geräten zur Erfassung der Verkäufe besteht noch nicht. Soweit Barkassen eingesetzt werden, muss darauf geachtet ...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2 Vergütung von Rechtsanwälten, § 193 Abs. 3

2.4.2.1 Allgemeines Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwen...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.2 Vergütung nach dem RVG

Rz. 32 Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in sozialrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorschriften des RVG. Rz. 33 Das RVG sieht für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Wesentlichen einheitliche Gebührentypen und -tatbestände vor. Hinsichtlich der Gebührenhöhe enthält das RVG für die Tätigkeit ...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung von baren Auslagen und Zeitverlust

1 Allgemeines Rz. 1 § 191 regelt die Auslagenvergütung eines Beteiligten wie bei einem Zeugen durch die Staatkasse (§ 191 SGG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JVEG), betrifft also das Verhältnis zwischen der Gerichtskasse und den Beteiligten. Die Vorschrift findet in den nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren Anwendung. Ein Beteiligter trägt grundsätzlich seine außergerich...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2 Vergütungsanspruch

2.2.1 Entstehung und Fälligkeit Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss na...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann nur ein Beteiligter (§ 69) geltend machen, der eine natürliche Person ist. Juristische Personen, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sowie besondere Vertreter (§ 72) sind nicht anspruchsberechtigt. Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen nach § 191 (LSG N...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 3 Literatur

Rz. 16 Bockholt, Der Anspruch auf Reiseentschädigung für die Anreise zur mündlichen Verhandlung, NZS 2021, 281. Krön, Zum Auslagenersatz des Vertreters i. S. d. § 141 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 202 SGG nach § 191 1 HS SGG analog, SozVers 1994, 309. Schneider, Änderungen bei der Zahlung von Vergütungen und Entschädigungen durch die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigung...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach § 191 erstattet die Staatskasse die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten. Kosten, die ein Beteiligter nach dieser Vorschrift erstattet verlangen kann, stellen keine notwendigen Kosten i. S. v. § 193 Abs. 2 dar und können damit nicht gegen den Prozessgegner geltend gemacht werden. 2.1 Anspruchsberechtigte Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 191 regelt die Auslagenvergütung eines Beteiligten wie bei einem Zeugen durch die Staatkasse (§ 191 SGG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 JVEG), betrifft also das Verhältnis zwischen der Gerichtskasse und den Beteiligten. Die Vorschrift findet in den nach § 183 gerichtskostenfreien Verfahren Anwendung. Ein Beteiligter trägt grundsätzlich seine außergerichtlichen Koste...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.1 Entstehung und Fälligkeit

Rz. 4 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch ist, dass der Beteiligte zum Termin erschienen ist und (LSG Bayern, Beschluss v. 10.3.2016, L 15 RF 3/16) das persönliche Erscheinen des Beteiligten angeordnet ist oder das Gericht das Erscheinen nachträglich für geboten erachtet. Rz. 5 Das persönliche Erscheinen eines Beteiligten zum Termin muss nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 oder § 11...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.4 Reisekostenvorschuss

Rz. 15 Auf Antrag ist einem mittellosen Beteiligten, unabhängig von der Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 191, und außerhalb der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Reisekostenvorschuss zu gewähren, wenn nur durch diesen Vorschuss die Wahrung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sichergestellt werden kann (LS...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 8 Ein Beteiligter erhält wie ein Zeuge bare Auslagen und den Zeitverlust vergütet. Die Vorschriften des JVEG über die Entschädigung von Zeugen sind entsprechend anwendbar. Rz. 9 Die Kosten eines Bevollmächtigten können grundsätzlich nur in der Höhe erstattet werden, wie sie beim Beteiligten entstanden wären (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 5.2.1993, L 5 [1] S [V] 2/92). ...mehr

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Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel...mehr

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Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr