Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.2 Aktenzeichen bzw. Steuernummern, Finanzamt [Zu den Zeilen 1 bis 3]

Für den Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft wird weiterhin das bisherige Aktenzeichen/die Steuernummer verwendet. Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Geschäftsbereich Ihr Grundbesitz bzw. der wertvollste Teil davon, liegt. Eine fortlaufende Nummerierung der Anlagen ist in den besonderen Fällen notwendig, in denen die Anlage Land- und Forstwirtscha...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 2.2 Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Feststellungserklärung sind im Regelfall die Eigentümer eines Grundstücks und/oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet. Die Finanzämter haben in der Vergangenheit bei der Einheitsbewertung für jede wirtschaftliche Einheit ein Aktenzeichen oder eine Steuernummer (je nach Bundesland) erteilt. Für jede dieser wirtschaftlichen Einheiten ist ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6 Die tatsächlichen Verhältnisse – Nutzungen, Nutzungsteile, Nutzungsarten

Grundlage für eine zutreffende Feststellung der Grundsteuerwerte ist die Erklärung der jeweils zum Feststellungzeitpunkt maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse. Dazu ist die Gliederung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zwingend erforderlich. Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: die landwirtschaftliche N...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.10 Baumschulen im Freiland [Nummer 11] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]

Flächen die zum Anbau von Baumschulgewächsen genutzt werden, gehören zum Nutzungsteil Baumschulen im Freiland [Nummer 11] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 12]. Zum Anbau von Baumschulgewächsen gehören die Anzucht von: Nadel- und Laubgehölzen, Obstgehölzen (einschließlich Beerenobststräuchern), Übrige Baumschulgehölzen. Dem Nutzungsteil werden auch die Einschlags-, Schau-...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.11 Kleingarten- und Dauerkleingartenland [Nummer 13]

Zum Kleingartenland zählen ausschließlich Flächen i. S. d. Bundeskleingartengesetzes, das durch Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtner ohne Erwerbsabsicht genutzt werden. Diese Flächen dienen insbesondere der Produktion von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und der Erholung. Zum Kleingartenland zählen nur Flächen in einer "geschlossenen" Anlage, in der Einzelgärten mit g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.17 Wasserflächen stehender Gewässer mit Fischertrag zwischen 1 kg/Ar und 4 kg/Ar [Nummer 18]; über 4 kg/Ar [Nummer 19]

Die intensive Nutzung stehender Gewässer für Zwecke der Binnenfischerei, der Teichwirtschaft und der Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft wird unterschieden in Wasserflächen mit einem Fischertrag von 1 kg/Ar bis 4 kg/Ar, Wasserflächen mit einem Fischertrag von mehr als 4 kg/Ar.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.1 Die Nutzungen im Einzelnen (Zu Spalte 1)

Das Bewertungsverfahren sieht vor, dass für jede der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, Nutzungsteile und Nutzungsarten die entsprechenden Eigentumsflächen des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zu erklären sind. Hierzu sind ausschließlich die in der Tabelle genannten Nutzungen zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass die genannten Nutzungen auf einem Flurstück ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.9 Obstbau im Freiland [Nummer 9] und unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 10]

Zum Obstbau im Freiland [Nummer 9] oder unter Glas oder Kunststoffen [Nummer 10] zählen insbesondere die mit Baumobst, Strauchbeerenobst und Erdbeeren genutzten Flächen. Die extensive Form des Obstbaus als Streuobstwiese oder als Streuobstacker wird der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugerechnet. Dabei findet eine Unternutzung der Hochstämme als Wiese oder Acker statt.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.26 Hofstelle [Nummer 28]

Zur Nutzung Hofstelle zählen die Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, von denen aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Dazu zählen auch die Flächen, die durch die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Imkerei, Wanderschäferei, Pilzanbau und Produktion von Nützlingen) in Anspruch genommen werden. Nicht zu den Wohngebäuden g...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.3 In welcher Gemeinde liegt der Grundbesitz? [Zu Zeile 4]

Neu ist, dass die Flurstücke für jede Gemeinde gesondert anzugeben sind. Ist der Grundbesitz über mehrere Gemeinden verteilt, ist eine entsprechende Anzahl an Anlagen Land- und Forstwirtschaft zu erstellen. Dabei ist zu beachten, dass für jede Gemeinde mit einer neuen Anlage begonnen wird. Hinweis Flurstücke in unterschiedlichen Gemarkungen Liegen Flurstücke in unterschiedlich...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.25 Windenergie [Nummer 27]

Zur Nutzung Windenergie zählen ausschließlich Windenergieanlagen, die durch Windkraft Energie erzeugen und deren Standortflächen von Flächen umgeben sind, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dienen. Die abgrenzbaren Standortfläche wird bestimmt durch Standfläche des Turms, Fläche der Betriebsvorrichtungen (Transformatorenhaus), befestigte Betriebsflächen einschließl...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.5 Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens [Zeilen 5 bis 21]

Weiterhin sind für jedes Flurstück, das zur wirtschaftlichen Einheit gehört, die folgenden Angaben erforderlich: der Name der Gemarkung, in der das Flurstück liegt, die Grundbuchblattnummer (in Erbbaurechtsfällen ist hier die Nummer des Grundbuchblattes der oder des Erbbauberechtigten anzugeben), die Flurnummer (nur falls vorhanden) und die Flurstücksnummer (Zähler und Nenner) ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5 Art der Nutzung [Zu den Zeilen 7 bis 14]

Flurstücke können ganz oder auch in Teilen zu verschiedenen Nutzungen, Nutzungsteilen, Nutzungsarten, aber auch Vermögensarten gehören. Gehören Flurstücke bzw. Flächenanteile nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft), sondern zum Grundvermögen (Wohngrundstück, Geschäftsgrundstück o. Ä.), dann ist für diese eine gesonderte Erkl...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3 Hauptvordruck [Vordruck GW-1]/Allgemeine Grundstücksdaten

In der Feststellungserklärung muss der Grundstückseigentümer Angaben über allgemeine Daten zum Grundstück, die Eigentumsverhältnisse, neue und bestehende Vollmachten sowie Steuerbefreiungs- und Vergünstigungstatbestände machen. Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine Feststellungserklärung (für Grundstücke bestehend aus dem Hauptvordruck GW-1 und der Anlage Grundstück GW-2 und f...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 7 Anlage Tierbestand [Vordruck GW 3a]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion zu dienen bestimmt sind. Mit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (GW 3) ist eine Anlage Tierbestand (GW 3a) abzugeben, wenn auf dem Betrieb Tiere gehalten oder erzeugt werden. Mit der Anlage Tierbestand werden die...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9.2 Eigentümerangaben

Letztlich müssen die Eigentümerdaten für jeden (Mit-)Eigentümer eingetragen werden. Der Anredeschlüssel wird vorgegeben und es kann zwischen folgenden Angaben ausgewählt werden: keine Anrede, Herrn/Frau, Firma, Erbengemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sozietät, Praxisgemeinschaft, Betriebsgemeinschaft, Wohnungseigentümergemeinsc...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.16 Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung (Fischertrag kleiner 1 kg/Ar) [Nummer 17]

Zu den Wasserflächen ohne oder mit geringer Nutzung zählen stehende und fließende Gewässer, die nicht genutzt werden oder einer extensiven Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht dienen. Der jährliche Fischertrag ist geringer als 1 kg/Ar.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.12 Gartenlaube über 30 qm [Nummer 14]

Ist die Stand- bzw. Nebenfläche einschließlich des überdachten Freisitzes einer Gartenlaube größer als 30 qm, liegt die Nutzung Gartenlaube [Nummer 14] vor. Bei Gartenlauben mit einer Grundfläche kleiner/gleich 30 m handelt es sich um Kleingarten- und Dauerkleingartenland [Nummer 13].mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.3 Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude (Zu Spalte 4)

Neu ist, dass für bestimmte sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen, anstelle von festen Ertragswerten bzw. Einzelertragswerten, die Ertragsteigerung über den Ansatz der Bruttogrundfläche der zu der jeweiligen Nutzung gehörenden Wirtschaftsgebäude einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens erfasst wird. Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen a...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.24 Unland [Nummer 26]

Zum Umland gehören die Flächen, die auch bei geordneter Wirtschaftsweise keinen Ertrag abwerfen können.mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9 Eigentumsverhältnisse [Zeile 32]

Unter "Eigentumsverhältnisse" ist die Rechtsform des Eigentümers des zu erklärenden Grundbesitzes anzugeben. Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der folgenden vorgegebenen Auswahl zu erklären: Alleineigentum einer natürlichen Person, Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z. B. Geb...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.2 Ertragsmesszahl (Zu Spalte 3)

Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist das Ergebnis der Bodenschätzung (BodSchätzG) für landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Sie ergibt sich aus der Multiplikation der Ackerzahl bzw. der Grünlandzahl mit der Fläche in Ar. Die Ertragsmesszahlen werden im Flächennachweis der Vermessungs- und Katasterverwaltung ausgewiesen. Sie sollen auch über die länderspezifischen Medien bereitgestel...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.27 Wirtschaftsgebäude [Nummer 29] bis [Nummer 34]

Wirtschaftsgebäude sind die Gebäude und Gebäudeteile, die ausschließlich zur unmittelbaren Bewirtschaftung des Betriebs genutzt werden. Nicht zu den Wirtschaftsgebäuden zählen zu Wohnzwecken (Wohnungen der Arbeitnehmer) oder gewerblichen Zwecken dienende Gebäude(-/teile). Es sind zu unterscheiden: Wirtschaftsgebäude der Fass- und Flaschenweinerzeugung [Nummer 29], Wirtschaftsg...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.3 Forstwirtschaftliche Nutzung [Nummer 2]

Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Flächen – Holzboden und Nichtholzboden –, die der nachhaltigen Produktion von Rohholz dienen. Rohholz ist gefälltes, entwipfeltes und entastetes Holz, auch in entrindeter, abgelängter oder gespaltener Form. Zur Holzbodenfläche zählen: bestockte Flächen, Waldwege, wenn ihre Breite einschließlich der Gräben 5 m nicht überschreitet, Wa...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / Zusammenfassung

Begriff Im Frühjahr 2022 werden alle Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ihren Grundbesitz aufgefordert. Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 18.4.2018 auf den Stichtag 1.1.2022 sämtlicher Grundbesitz im Inland im Rahmen einer sogenannten "Hauptfeststellung" auf den bewertungsrechtlichen...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.5 Weinbauliche Nutzung [Nummer 4]

Zur weinbaulichen Nutzung zählen die Flächen, die der Erzeugung von Trauben und zur Gewinnung von Maische und Most und Wein aus diesen dienen. Das sind die Flächen mit im Ertrag stehenden Rebanlagen, die vorübergehend nicht bestockt sind, der noch nicht im Ertrag stehenden Jungfelder. Wirtschaftsgebäudeflächen, die der Traubenerzeugung, der Gewinnung von Maische und Most sowie dem A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.2 Landwirtschaftliche Nutzung [Nummer 1]

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen. Dazu zählen alle Flächen, die als Ackerland und Grünland genutzt werden. Auch die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen, Blühstreifen u. a. sowie brachliegendes Acker- und Grünland sind hier zu erfassen. Zu beachten ist, dass zusätzlich zur Fläch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.18 Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag [Nummer 20]

Zur Nutzung der Wasserflächen fließender Gewässer mit Fischertrag zählen alle Gewässer und Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht, die ständig mit Frischwasser versorgt werden. Dies sind insbesondere (Kalt-)Wasserteiche für die Forellen- und Salmonidenzucht und Indooranlagen mit Wasseraufbereitungsanlagen. In der Erklärung sind die Flächengröße der Nutzung und zusätz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.23 Geringstland [Nummer 25]

Zum Geringstland zählen insbesondere folgende Flächen: Heideflächen, Moorflächen, ehemals landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzte Flächen, deren Kulturzustand sich infolge langjähriger Nichtnutzung so verschlechtert hat, dass der Rekultivierungsaufwand den zu erwartenden Ertrag übersteigt. Hinweis Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit (Geringstland) sind unkultivierte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.6 Gärtnerische Nutzung

Zur gärtnerischen Nutzung zählen die Flächen der Nutzungsteile: Gemüsebau, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau, Baumschulen. Eine weitere Differenzierung der Nutzungsteile erfolgt danach, ob die Pflanzen im Freiland oder unter Glas oder Kunststoff kultiviert werden. Zu den Flächen der einzelnen Nutzungsteile gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.20 Weihnachtsbaumkulturen [Nummer 22]

Zur Nutzung Weihnachtsbaumkulturen zählen Flächen zum Anbau von Weihnachtsbäumen, außerhalb der Hofstelle liegende Lagerplätze, Fahrschneisen. Zur Weihnachtsbaumkultur gehören auch die Flächenanteile, die den Pflanzen nicht als Standraum dienen. Das sind Zwischenflächen, Vorgewende und die für die Bearbeitung notwendigen Wege. Werden Weihnachtbäume zum Verkauf auf der Hofstelle g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.5.4 Durchflussmenge in Liter/Sekunde (l/s) (Zu Spalte 5)

Die Durchflussmenge an Frischwasser hat bei fließenden Gewässern einen wesentlichen Einfluss auf die Fischqualität und insbesondere auf den Fischertrag je Hektar. Die Durchflussmenge in Liter/Sekunde (l/s) ist anzugeben, wenn Sie als Nutzung Wasserflächen bei fließendem Gewässer mit Fischertrag [Nummer 20] auswählen. Bitte tragen Sie die Durchflussmenge l/s des Frischwassers ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.13 Hopfen [Nummer 15]

Zur Nutzung Hopfen zählen folgende Anbauflächen: Ertrags- und Junghopfenflächen, die mit Gerüstanlagen versehen sind, dazugehörende Randflächen, Vorgewende. Hinweis Althopfenflächen, die vor der nächsten Ernte gerodet werden, sind nicht mehr der Sonderkultur Hopfen, sondern der landwirtschaftlichen Nutzung [Nummer 1] zugeordnet. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.19 Saatzucht [Nummer 21]

Zur Saatzucht zählen alle Flächen, auf denen Zuchtsaatgut erzeugt wird. Zum Saatgut für die Erzeugung von Kulturpflanzen zählen Samen, Pflanzgut, Pflanzenteile. Es wird nicht zwischen Saatgut von Nutzpflanzen und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen unterschieden. Neben der Fläche der Nutzung ist zusätzlich die Ertragsmesszahl (EMZ) anzugeben. Hinweis Soweit sich die Saatzucht nur ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.21 Kurzumtriebsplantagen [Nummer 23]

Zur Nutzung Kurzumtriebsplantagen zählen alle Flächen zum Anbau schnell wachsender Baumarten. Sie dienen der Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere von Energieholz. Dabei wird das Schwachholz im zwei- bis zwanzigjährigen Umtrieb erzeugt. Kurzumtriebsplantagen werden überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Acker- und Grünland) angelegt. Insoweit is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erklärungen zur Feststellun... / 6.6.14 Spargel [Nummer 16]

Die zu erklärende Sondernutzung Spargel [Nummer 16] setzt sich aus den Ertragsflächen und den noch nicht im Ertrag stehenden Jungspargelflächen zusammen. Unter dieser Kennziffer ist ausschließlich die Anbaufläche anzugeben. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofstelle erfolgt unter einer gesonderten Kennziffer.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Betriebseinnahmen

Die folgenden Ausführungen betreffen vorrangig Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit; auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird dagegen im Regelfall nicht gesondert eingegangen. 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dab...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Gemeinschaftliche Tierhaltung als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 170 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung im Rahmen des § 13b EStG bildet mit den hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgütern einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und damit eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Dies ist in § 34 Abs. 6a BewG ausdrücklich angeordnet. Diese Vorschrift ist insb. deshalb notwendig, weil die Tierhaltungsgemeinschaften i....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 180 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des (gewerblichen) Betriebsvermögens zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen hat zunächst schon deswegen wesentliche Bedeutung, weil sich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach völlig anderen Regeln vollzieht als die Bewertung des (gewerblichen) Betriebsvermögens. So gelten für die Bewertung des land- und fo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Land- und Forstwirtschaft kein Gewerbebetrieb

Rz. 554 [Autor/Stand] § 95 Abs. 3 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 ist unter redaktioneller Angleichung an den neu in das Bewertungsrecht eingeführten Begriff "Gewerbebetrieb" ansonsten unverändert ab 1.1.1993 als § 95 Abs. 2 BewG fortgeführt worden. Damit wird klargestellt, dass die Land- und Forstwirtschaft, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet, nicht als Gewerbe...mehr

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§ 13 Öffentliches Recht / 1. Land- und Forstwirtschaft

Rz. 5 So bedarf gem. § 2 GrundstücksverkehrsG die rechtsgeschäftliche Veräußerung und der schuldrechtliche Vertrag, die Einräumung und Veräußerung eines Miteigentumsanteils der Genehmigung, sofern bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind. Genehmigungspflichtig ist erst die Veräußerung eines ideellen Miteigentumsanteiles. Die Begründung von Wohnung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 135 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 136 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven La...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Abgrenzung der Zweige des Tierbestands bei Überschreitung der zulässigen Anzahl von Vieheinheiten (Abs. 2 und 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Übersteigt die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nachhaltig gehaltene Anzahl von Vieheinheiten die für die Größe des Betriebs nach § 241 Abs. 1 BewG zulässige Grenze, so ist für die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe entscheidend, ob in dem Betrieb mehrere Zweige des Tierbestands gehalten werden. Rz. 76 [Autor/Stand] Beschränkt si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 564 [Autor/Stand] Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, bilden einen Gewerbebetrieb, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft dienen (§ 97 Abs. 2 BewG). Solchen Rechtsgebilden (vgl. dazu au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 242 Abs. 1 BewG weist die Sonderkulturen wie z.B. Hopfen und Spargel den land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zu. Der Tabakanbau wurde nicht in die Liste aufgenommen, da seine Bedeutung für deutlich zurück gegangen ist.[2] Darüber hinaus enthält Abs. 2 der Vorschrift i.V.m. Abs. 1 Ziffer 2 der Vorschrift eine nähere Definition der sonstigen land- u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendung des Umrechnungsschlüssels

Rz. 65 [Autor/Stand] Die in dem Umrechnungsschlüssel enthaltenen Einheiten gelten für die Erzeugung (z.B. eines Mastschweins) oder die zwölfmonatige Haltung eines Tieres (z.B. Milchkuh, Legehenne). Rz. 66 [Autor/Stand] Die Spezialisierung landwirtschaftlicher Betriebe hat jedoch dazu geführt, dass die risikoreiche zur Vorbereitung der späteren Mastperiode erfolgte Umstellung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Stand] Wie bereits einleitend ausgeführt, wurden die bisher in § 51a BewG enthaltenen Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung und die damit verbundene Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft von einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit einer leichten Modifizierung in § 13b ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Allgemein zur Tierhaltung: App, Die Berücksichtigung von Verlusten aus Tierzucht und Tierhaltung, Inf. 1990, 538; Engel, Die Fehler im Vieheinheitenschlüssel, Inf. 1988, 53; Engel, Landwirtschaft oder Gewerbe, 1998; Engel, Bewertungs-Ratgeber in der Tierhaltung, Einheitsbewertung und Abgrenzung zum Gewerbe, 1990; Felsmann, Änderung der Abgrenzung der landwirtschaftlichen von...mehr