Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hofstelle (Abs. 8)

Rz. 85 [Autor/Stand] Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden. Zu den relevanten Flächen gehören dabei auch Nebenflächen. Unerheblich ist, ob die Flächen tatsächlich mit Wirtschaftsgebäuden bebaut sind. Somit gehört auch eine freie Fläche, die zum Abstellen von Geräten...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Berücksichtigungsfähige Personen

Rz. 26 Das bedeutet, dass für die Familie im Fallbeispiel 1 zunächst einmal zu prüfen ist, in welchem Umfang die pflegebedürftige Ehefrau und Mutter als berücksichtigungsfähige Angehörige mit Leistungen aus rechnen kann. Rz. 27 In der Bundesrepublik Deutschland muss nach § 193 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ertragswert (Abs. 4)

Rz. 55 [Autor/Stand] Der Ertragswert ermittelt sich aus dem 18,6fachen des Reinertrages, den der Betrieb der Land und Forstwirtschaft gemäß seiner wirtschaftlichen Bestimmung im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann. Hierzu ist die Summe der Reinerträge aus den jeweiligen Nutzungen, Nutzungsarten und der Nebenbetriebe zu ermitteln und zu kapitalisieren. Rz. 56 [Aut...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Einheitswert wird nach § 24 Abs. 1 BewG aufgehoben, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder der Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. Das Lagefinanzamt ist zuständig für die Bewertung und für die Festsetzung des Steuermessbetrags. In der ab 1.1.2025 geltenden Fa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Steuerfestsetzung für mehrere Kalenderjahre (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG)

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird als Jahressteuer grundsätzlich für ein Kalenderjahr festgesetzt. In § 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG wird den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Grundsteuer für mehrere Jahre festzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgelegt wurde. Auch bei der Grundsteuerfestsetzung für mehrere Kalenderja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Änderung der Steuerfestsetzung (§ 27 Abs. 2 GrStG)

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Grundsteuerfestsetzung der Gemeinde ist gemäß § 27 Abs. 2 GrStG zu ändern, wenn der Hebesatz geändert wird. Die Änderung ist bei einer Steuerfestsetzung für mehrere Kalenderjahre für alle Jahre vorzunehmen, für die der geänderte Hebesatz anzuwenden ist. Das gilt auch, wenn der Hebesatz rückwirkend geändert wird. Wird der Hebesatz eines Jahres gemäß §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Forstwirtschaftliche Nutzung (Abs. 3)

Rz. 35 [Autor/Stand] Als Forstwirtschaft bezeichnet man die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit. Dabei gehören zu dieser Nutzung alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Zu diesen Wirtschaftsgütern gehören neben der eigentlichen Holzbodenfläche und den für den Transport und Lagerung dienenden Flächen auch die...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.2 Anrechnung von Erwerbseinkommen bei selbständig Tätigen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Erzielt der selbständige Tätige während des Bezuges von Übergangsgeld weiterhin Arbeitseinkommen (vgl. § 15 SGB IV), mindert sich das Übergangsgeld gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 nicht um 100 %, sondern lediglich um 80 % des weiterhin erzielten Arbeitseinkommens. Eine Reduzierung des Kürzungsbetrages um 20 % des während der Maßnahme erzielten Arbeitseinkommens ist deshalb no...mehr

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Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.1 Aufsichtsbehörden des Bundes

Rz. 2 Aufsichtsbehörde des Bundes ist grundsätzlich das Bundesamt für Soziale Sicherung. Das BMAS ist grundsätzlich nach Abs. 1 auf den Gebieten der Unfallverhütung (§ 87 Abs. 2) zuständig für die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Versicherungsträger. Es genehmigt die Unfallverhütungsvorschriften der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger im Benehmen mit den zustä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Besonderheiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entstehen, wenn die WK höher sind als der stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Zu negativen Einkünften führen zB Aufwendungen eines während des ganzen Kalenderjahres nicht erwerbstätigen (arbeitsuchenden) ArbN, zB für eine > Doppelte Haushaltsführung oder die > Arbeitsuche, wenn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.1 Allgemeines

Rz. 57 Eine Verpflichtung, die KapESt einzubehalten und an das für ihn zuständige FA abzuführen, besteht für den zum Steuerabzug Verpflichteten (d. h. den Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle) u. a. nur dann, wenn steuerabzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 43 EStG vorliegen (zum KapES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Veräußerung, Entnahme, Kapitalherabsetzung oder Liquidation bei Beteiligungen im Betriebsvermögen (Satz 1 Buchst. a)

Rz. 11 Die Vorschrift erfasst nur Erlöse, die mit dem Kapitalstamm der Beteiligung zusammenhängen. Hierzu gehört auch das durch eine Kapitalerhöhung entstandene Bezugsrecht.[1] Eine andere Einkunftserzielung ist nicht erfasst. Aktienderivate (Aktienoptionen, -termingeschäfte etc.) sind nur dann in das Teileinkünfteverfahren einbezogen, wenn sie in die Anschaffungskosten bzw....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen

Rz. 6 Angesichts der teilweise unvorstellbar hohen Börsenkapitalisierungen von Publikumsgesellschaften wird die Bedeutung von Familienunternehmen für die Volkswirtschaft in der Öffentlichkeit mitunter nicht richtig wahrgenommen. Auch der Umstand, dass eine einheitliche Definition des Begriffs nicht vorhanden ist, mag ein Übriges hierzu beitragen. Rz. 7 Ungeachtet der Definiti...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Umfang

Rz. 42 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf Lebenszeit des Leistungsempfängers vereinbart und gezahlt werden. Werden die Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt oder wird lediglich eine Mindestlaufzeit vereinbart, handelt es sich nicht um Versorgungsleistungen. In diesen Fällen kommen die Regelungen für eine entgeltliche Übertragung (siehe Rdn 11) zur Anwend...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 2. Branchengleiche Fortführung durch Pächter

Rz. 24 Werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Dritten verpachtet, so ist weitere Voraussetzung für die Betriebsfortführung, dass der Pächter den Betrieb branchengleich fortführt, so dass für den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger die Möglichkeit besteht, den Betrieb nach Ende der Verpachtung wieder aufzunehmen. Daraus folgt, dass die Möglichkeit der Betrie...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 1. Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. a EStG

Rz. 20 Das Gesetz lässt nicht jeden Anteil an einer Personengesellschaft genügen. Es muss sich vielmehr um einen Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft handeln, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 EStG ausübt. Die Personengesellschaft muss daher im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft, originär gewerblich oder selbstständig tätig sein...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 30 Sowohl die Ermittlung des Fehlbetrags im Entstehungsjahr als auch die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags im Abzugsjahr erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften. Es gelten §§ 7 bis 10 GewStG. Nicht maßgeblich ist die Art der Gewinnermittlung. Vortragsfähig ist nach § 10a S. 7 GewStG nur ein für vorangegangene Erhebungszeiträume ermittelter Fehlbetrag. Rz. 31 De...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Nutztiere

Rz. 782 § 833 S. 2 BGB betrifft nur Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind, also Nutztiere. Darunter fallen einerseits Tiere, deren Haltung spezifisch mit der Berufstätigkeit des Halters zusammenhängt, sog. Berufstiere, z.B. An die Qualifi...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unter die so genannte Ausgleichsabgabenregelung (régimen especial del recargo de equivalencia) fallen Einzelhändler (natürliche Personen oder juristische Personen, die nach einer besonderen Einkommensteuerregelung veranlagt werden), die Gegenstände oder Erzeugnisse jeder Art, die nicht besonders von der Regelung ausgenommen sind, verkaufen. Die von dieser Regelung erfassten ...mehr

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Jung, SGB VII § 131 Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Umfasst ein Unternehmen mehrere Bestandteile, so handelt es sich um ein Gesamtunternehmen (zum Begriff Gesamtunternehmen vgl. Rz. 6). Nach Abs. 1 Satz 1 teilen die Bestandteile eines Gesamtunternehmens grundsätzlich das unfallversicherungsrechtliche Schicksal des Hauptunternehmens (zum Begriff Hauptunternehmen vgl. Rz. 5a). Rz. 4a Von dem unter Rz. 3 genannten Grundsatz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweck der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 führte gegenüber den Einheitswerten nach den Wertverhältnissen von 1935 zu einer erheblichen Steigerung der maßgebenden Bemessungsgrundlagen. Dies ist bei der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 nicht anders, wenn man von der wertabhängigen Bemessungsgrundlage des Bundesmodells ausgeht. Diese Wertsteigerung soll jedoc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 GrStG in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] regelt Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze. Demnach bleibt es landesrechtlichen Regelungen vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Grundstücke) sowie für die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Dreistufiges Verfahren

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Ermittlung der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zu Grunde. In einem ersten Schritt stellt das zuständige Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks oder des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft fest (§ 2 GrStG). Der Grundsteuerwert wird in einem zweiten Schritt mit einer Steuermesszahl multipliziert (§§ 13 bis 24 GrStG). Das Ergebnis is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 11 GrStG wurde durch das Grundsteuergesetz 1973[2] neu gefasst und geht zurück auf § 8 GrStG 1951[3]. § 8 Ziff. 2 GrStG 1951 enthielt noch eine schon damals überholte Haftung des Pächters eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Auf diese Haftung wurde bei der Neuformulierung des Haftungstatbestands verzichtet, weil sie beim Inkrafttreten des GrStG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höchsthebesätze

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber verwendet die Begriffe "Höchstsätze" und "Höchsthebesätze" gleichrangig nebeneinander. Die Überschrift verwendet den Begriff "Höchsthebesätze". Der Gesetzestext verwendet dagegen den Begriff "Höchstsätze". Mit beiden Begriffen ist die Begrenzung der Hebesätze nach oben gemeint. Rz. 30 [Autor/Stand] Den Gemeinden steht die Wahl ihrer Hebesä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.1 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 9 Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe schreibt das Gesetz zwingend das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni vor. Dies gilt sowohl für buchführende als auch für nicht buchführende Betriebe, also auch für Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach § 13a EStG ermitteln. Das abweichende Wirtschaftsjahr gilt ferner auch in dem Fall, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 1 Das Wirtschaftsjahr und seine Bedeutung

Rz. 1 § 4a EStG regelt die Bestimmung des Wirtschaftsjahrs für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende. Die Vorschrift gilt nicht nur für unbeschränkt, sondern auch für beschr. Stpfl., da § 50 Abs. 1 EStG insoweit keine Einschränkungen enthält. Die Vorschrift gilt auch für Mitunternehmerschaften, die als Gewinnermitltungssubjekt einen Gewinn i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 2.3 Nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende

Rz. 22 Für nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende bestimmt das Gesetz als Wirtschaftsjahr das Kj.. Hat der Gewerbetreibende ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr, ist der Gewinn für das Kj. – notfalls im Wege der Schätzung – zu ermitteln. Ist der Gewerbetreibende gleichzeitig buchführender Land- und Forstwirt, kann er nach § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 S. 2 EStG d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 5.1 Zulässig gebildetes abweichendes Wirtschaftsjahr

Rz. 52 Der in einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelte Gewinn muss einem bestimmten Vz zugeordnet werden. Die entsprechenden Regelungen enthält § 4a Abs. 2 EStG. Danach ist der Gewinn bei Land- und Forstwirten auf die Vz, in denen das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt und endet, zeitanteilig aufzuteilen. Das gilt auch für die Aufteilung des Gewinns eines Rumpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.3 Zustimmung, Einvernehmen des Finanzamts

Rz. 37 Bei der Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf ein nicht dem Kj. entsprechendes Wirtschaftsjahr ist die Mitwirkung des FA erforderlich. Das Gesetz verwendet hierfür, ohne dass ein sachlicher Grund ersichtlich ist, zwei verschiedene Begriffe. Will ein Stpfl. das Wirtschaftsjahr seines nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbebetriebs an das seines buchführenden land- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 4 Rumpfwirtschaftsjahr

Rz. 51 Das Wirtschaftsjahr umfasst grundsätzlich 12 Monate. Einen längeren Zeitraum darf es nicht umfassen. Einen kürzeren Zeitraum darf es in den in § 8b EStDV vorgesehenen Fällen umfassen, nämlich wenn ein Betrieb eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird oder wenn das Wirtschaftsjahr umgestellt wird. Die Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahrs stellt hiernach eine Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 5.2 Unzulässig gebildetes abweichendes Wirtschaftsjahr

Rz. 59 Ein tatsächlich vom Stpfl. gebildetes Wirtschaftsjahr kann steuerlich unzulässig sein. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein gewerblich tätiger Stpfl. von einem dem Kj. entsprechenden Wirtschaftsjahr auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr übergeht, ohne dass das FA seine Zustimmung erteilt bzw. sein Einvernehmen erklärt. Ein unzulässiges Wirtschaftsjahr liegt auch vor, w...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag

Rz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst ist der Mindesteigenbeitrag vom Sockelbetrag zu unterscheiden. Der Sockelbetrag von 60 EUR jährlich (vgl § 86 Abs 1 Satz 4 EStG) öffnet gewissermaßen die Tür zur Zulage: Wer nicht Beiträge in Höhe des Sockelbetrags von 5 EUR monatlich einzahlt, erhält erst gar keinen Anspruch auf Zulage. Der Sockelbetrag bewirkt, dass die Verwaltung...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Nachforderungsbescheid gegen den Arbeitgeber

Rz. 220 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für pauschale LSt iSv §§ 40–40b EStG haftet der ArbG nicht (> Rz 33). Erhebt das FA auf Antrag des ArbG pauschal LSt nach (vgl § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die der ArbG als Steuerschuldner zu übernehmen hat (§ 40 Abs 3 EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2 ff), so muss es grundsätzlich einen schriftlichen Nachforderungsbescheid (Steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstückseigentümer

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39 AO für alle Steuergeset...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Zurechnung des Einheitswerts (ab 1.1.2025: Grundsteuerwerts) erfolgt im Grundsteuermessbescheid durch das dafür zuständige Finanzamt. Dieser Bescheid enthält eine bindende Festlegung des Steuerschuldners, von dem die Gemeinde bei der späteren Festsetzung der Grundsteuer nicht abweichen kann. Ist die Zurechnung unzutreffend, muss derjenige, dem das Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einkünfte aus Vermietung un... / 1.1 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen

Die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung erfasst in erster Linie die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, Wohnungs- und Teileigentum, z. B. Eigentumswohnungen. Eigengenutzte Wohnungen Nicht als Einkünfte erfasst wird der Nutzungswert einer vom Eigentümer selbst genutzten Wohnung oder einer unentgeltl...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (Hauptvordruck ESt 1 D), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 2 Erläuterungen zur gesonderten Feststellung

Die gesonderte und die gesonderte und einheitliche Feststellung sind vordruckmäßig getrennt. Gesondert festgestellt werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit, sofern Wohnsitz und Betrieb in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken liegen oder wenn innerhalb derselben Wohnsitzgemeinde, aber in Bezirken verschiedener Finanz...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 6 Weitere Anlagen

Mit den Angaben auf der Anlage FE 1 wird die Feststellung und Verteilung der laufenden Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) gesteuert. Sofern darüber hinaus Besteuerungsgrundlagen einheitlich und gesondert festzustellen sind, werden weitere Anlagen benötigt. 6.1 Anlage FE 2 Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betriebliche...mehr