Fachbeiträge & Kommentare zu Kurzzeitpflege

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Besteuerung von Geldleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Kommentar Das BMF äußert sich zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen. Neu sind insbesondere Aussagen zur Steuerfreiheit von Pflegegeldern eines freien Trägers der Jugendhilfe Geldleistungen für Kinder in Betreuung Wenn Kinder und Jugendliche bei ihrem Start ins Leben auf Hilfestellungen angewiese...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.2 Ermittlung der Ausgleichszahlungen (Abs. 2)

Rz. 4 Die Ermittlung der Ausgleichszahlungen erfolgt nach Abs. 2 in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe subtrahieren die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für die Zeit ab dem 16.3.2020 tagesbezogen die Zahl ihrer Krankenkassenpatienten von der Zahl der im Jahresdurchschnitt 2019 pro Tag stationär behandelten Patientinnen und Patienten der Krankenkassen...mehr

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Sommer, SGB XI § 82 Finanzi... / 2.6 Zustimmung der zuständigen Landesbehörde

Rz. 30 Macht die Pflegeeinrichtung von der gesonderten Berechnung nach Abs. 3 Gebrauch, hat sie hierzu vorher die Zustimmung der zuständigen Landesbehörde einzuholen (Abs. 3 Satz 3). Als solche zuständigen Behörden sind meist die überörtlichen Träger der Sozialhilfe bestimmt worden. Mit der behördlichen Zustimmung ist vorab die Überprüfung der Recht- und Gesetzmäßigkeit verbu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.5 Verfahrensregeln der Bundesebene (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 erfasst die ergänzende Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes und der für die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene, das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten nach Abs. 2 durch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu regeln. Dabei geht es in...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 587) hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Bundesrepublik betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.2.5 Fortbildungen und Dienstreisen (§ 10 BGleiG)

Die Dienststelle hat nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BGleiG die Teilnahme der Beschäftigten an Fortbildungen und Dienstreisen zu unterstützen.[1] Wenn es sich um Fortbildungen der Einführungs-, Förderungs- und Anpassungsförderung handelt, so sind Frauen entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Zielgruppe der Fortbildung zu beteiligen. Wenn Männer unterrepräsentiert sind, gilt die...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 39c wurde durch Art. 6 Nr. 0b. des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) mit Wirkung zum 1.1.2016 neu eingeführt. Rz. 2 Art. 13 Nr. 3 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung un...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.2 Leistungsinhalt (Satz 2)

Rz. 6 Hinsichtlich Leistungsdauer und Leistungshöhe gilt gemäß Satz 2 § 42 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XI entsprechend. Daraus folgt für die Leistungsdauer, dass der Anspruch auf Kurzzeitpflege auf 8 Wochen pro Kalenderjahr beschränkt ist. Leistungsinhalt sind nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der Sozialbetreuung sowie Aufwendunge...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1)

Rz. 4 Versicherte haben nur dann Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a nicht ausreichen, um ein Verbleiben des Versicherten in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Durch die Inbezugnahme von § 37 Abs. 1a ist daher zunächst Voraussetzung, dass bei dem Versicherten eine schwere Krankheit oder eine akute Versch...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.4 Evaluierung (Satz 4 – aufgehoben)

Rz. 9 Gemäß Satz 4 hatte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende 2018 einen Bericht vorzulegen, in dem die Erfahrungen mit der Einführung des neuen Anspruchs auf Leistungen einer Kurzzeitpflege niedergelegt werden sollten. Satz 4 ist durch das TSVG (Rz. 2a) aufgehoben worden, da die Berichtspflicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39c wurde durch Art. 6 Nr. 0b. des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) v. 10.12.2015 (BGBl. I S. 2229) auf Initiative des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) mit Wirkung zum 1.1.2016 neu eingeführt. Rz. 2 Art. 13 Nr. 3 des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weit...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Satz 1) Rz. 4 Versicherte haben nur dann Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a nicht ausreichen, um ein Verbleiben des Versicherten in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Durch die Inbezugnahme von § 37 Abs. 1a ist daher zunächst Voraussetzung, dass bei dem Versicherten eine sch...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 39c stellt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine gewollte substanzielle systematische Erweiterung dar (vgl. amtliche Begründung in BT-Drs. 18/6586 S. 102). Die Vorschrift schließt eine Lücke, die entstehen kann, wenn Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Abs. 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 39c Kurzzei... / 2.3 Leistungsort (Satz 3)

Rz. 8 Nach Satz 3 kann die Leistung in nach dem SGB XI zugelassenen Einrichtungen oder in einer anderen geeigneten Einrichtung erbracht werden. Die bestehenden Strukturen einer qualitätsgesicherten Leistungserbringung können und sollen genutzt werden. Für geeignete Einrichtungen besteht zudem die Möglichkeit zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 132h.mehr

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FoVo 11/2019, Örtliche Zust... / 3 Der Praxistipp

Wichtige Klarstellung Die Entscheidung enthält zwei wichtige Klarstellungen für die Praxis: Hinweis Dabei darf nicht nur die...mehr

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zfs 07/2019, Anscheinsbewei... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt als Alleinerbin des im Jahre 2018 verstorbenen vormaligen Kl. (im Folgenden: Erblasser), die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. für Schäden des Erblassers aus einem Verkehrsunfall im Jahre 2014. Der im Jahre 1933 geborene Erblasser befuhr am Unfalltag mit seinem Fahrrad die AHB-Straße. Die Bekl. zu 1) hatte ihren Pkw auf der 5,1 Meter breiten AHB-Straße...mehr

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Sommer, SGB XI § 141 Besitz... / 2.1 Besitzstandsschutz bei häuslicher Pflege (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 schafft einen Besitzstandsschutz für Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege. Davon umfasst sind folgende Leistungen: Pflegesachleistung (36), Pflegegeld (§ 37), Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung, § 38), Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (§ 38a), Leistungen für zum Verbrauch bestimmte P...mehr

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Sommer, SGB XI § 141 Besitz... / 2.4 Erweiterungen des Besitzstandsschutzes (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 10 Die Abs. 3a bis 3c erweitern den Bestandsschutz für stationär gepflegte Versichterte in speziellen Fallgestaltungen. Hinsichtlich der konkreten Berechnung der Zuschläge verweisen die Vorschriften auf § 141 Abs. 3. § 141 Abs. 3a umfasst Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen haben und bei denen daher eine Übergangsregelung ...mehr

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Jung, SGB XII § 64c Verhind... / 2.5 Vorrang, Nachrang und Anrechnung

Rz. 11 Gegenüber der Kurzzeitpflege nach § 64h (als Form der stationären Pflege) ist die Verhinderungspflege (als Form der häuslichen Pflege) vorrangig. Nachrang besteht gegenüber der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Erhalten Pflegebedürftige Leistungen der Verhinderungspflege, kann das Pflegegeld gemäß § 63b Abs. 5 um bis zu zwei Drittel gekürzt werden.mehr

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Jung, SGB XII § 63 Leistung... / 2.1 Leistungen ab Pflegegrad 2

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 umfasst die Hilfe zur Pflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 (1.) häusliche Pflege in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und anderen Leistungen gemäß § 64a bis § 64f, (2.) teilstationäre Pflege gemäß § 64g, (3.) Kurzzeitpflege gemäß § 64h, (...mehr

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Sommer, SGB V § 132h Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kurzzeitpflege nach § 39c ist ein Teil von 3 verschiedenen Leistungsansprüchen bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, die nach der Begründung zum KSHG voneinander abzugrenzen sind, aber im Sinne einer Kaskade aufeinander aufbauen. Sofern aufgrund krankheitsbedingter Beeinträchtigung in Folge einer stationären Krankenhausbehandlung, eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 132h Versor... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Vertragspartner der regionalen Versorgungsverträge über Kurzzeitpflegeleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach Satz 1 der Vorschrift die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen einerseits sowie die geeigneten Kurzzeitpflegeeinrichtungen andererseits. Die Krankenkasse oder der Landesverband der Krankenkassen sind jedoch im Gege...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.5 Leistungen der häuslichen Krankenpflege der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 13 Nach § 13 Abs. 2 bleiben die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V unberührt. Die Vorschrift findet in den Fällen Anwendung, in denen die Art und der Umfang der Leistungen aus beiden Versicherungszweigen sich wenigstens teilweise überschneiden. Dies wird durch die Formulierung in § 34 Abs. 2 HS 1 untermauert. Danach ruht der Anspruch auf Leistungen b...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.7 Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderung

Rz. 18 Mit Abs. 3 trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Einrichtungen der vollstationären Pflege, die pflegebedürftige behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufnehmen und obendrein Kurzzeitpflegeplätze für diese anbieten, nicht flächendeckend und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Wenn ein derartiger Mangel im Einzelfall besteht oder die Pflege des...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzeitpflege

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 42 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.4.1995 in Kraft. Die Übernahme der Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (geregelt in Abs. 2 Satz 2) wurde jeweils mit einer neuen Befristung versehen und mit Wirkung zum 1.4.2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in de...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.8 Kurzzeitpflege in Einrichtungen, die stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erbringen

Rz. 20 Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) wurde Abs. 4 eingefügt und dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit eröffnet, während einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme seiner Pflegeperson gemeinsam mit dieser in der stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung untergebracht zu sein. Die Kosten für diesen Aufenthalt können auch ohne Vertrag der ...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Pflegeversicherung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer vollstationären Einrichtung für den begrenzten Zeitraum von längstens 8 Wochen (4 Wochen bis 31.12.2015). Mit der Leistung Kurzzeitpflege will der Gesetzgeber insbesondere pflegerische Lücken nach stationärer Krankenhausbehandlung oder aufgrund anderweit...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.1 Häusliche Pflege und teilstationäre Pflege nicht ausreichend

Rz. 3 Voraussetzung für einen Anspruch auf Kurzzeitpflege ist, dass häusliche Pflege i. S. d. §§ 36 ff. nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege i. S. v. § 41 nicht ausreicht. Weitere Voraussetzung ist, dass Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 Abs. 1 besteht und mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde . Eine An...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.4 Pflege in einer vollstationären Einrichtung

Rz. 9 Die Leistung der Kurzzeitpflege wird vorbehaltlich der Besonderheiten nach Abs. 3 und 4 in einer vollstationären Einrichtung erbracht. Der Begriff der vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) ist in § 71 Abs. 2 legal definiert. Der Umstand, dass die Leistung in einer vollstationären Einrichtung erbracht wird, weckt gelegentlich die Vorstellung, sie entspreche auch...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 42 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.4.1995 in Kraft. Die Übernahme der Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (geregelt in Abs. 2 Satz 2) wurde jeweils mit einer neuen Befristung versehen und mit Wirkung zum 1.4.2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Kran...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.3 In sonstigen Krisensituationen

Rz. 8 Unabhängig von einer stationären Behandlung billigt der Gesetzgeber einen Anspruch auf Kurzzeitpflege für Zeiten sonstiger Krisensituationen zu (vgl. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Eine solche Krisensituation ist etwa bei plötzlich eintretender erheblicher Verschlimmerung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen oder aber bei plötzlichem Ausfall der Pflegeperson gegeben. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.6 Übertragung des Verhinderungspflegeanspruchs und Leistungsausschöpfung

Rz. 17c Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde zum 1.1.2015 im Abs. 2 der Satz 3 angefügt und die jahrelange Praxis klargestellt. Die Kurzzeitpflege kann um den (noch nicht in Anspruch genommenen) Leistungsbetrag der Verhinderungspflege (§ 39 Abs. 1 Satz 3) erhöht werden. Mit der Übertragung des Verhinderungspflegeanspruchs werden die Leistungsbeträge ebenfalls mi...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.2 Anschluss an eine stationäre Behandlung

Rz. 6 Die stationäre Behandlung i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist im Regelfall eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V. Ebenso möglich ist es, die Kurzzeitpflege einer stationären Rehabilitationsbehandlung i. S. d. § 40 Abs. 2 SGB V nachfolgen zu lassen. Rz. 7 Das Institut der Kurzzeitpflege nach stationärer (Krankenhaus-)Behandlung erleichtert es, eine scharfe Trennlinie z...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.10 Übergangsvorschrift vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, aber ohne Pflegestufe

Rz. 22 Versicherte, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt waren (§ 45a i. d. F. bis 31.12.2016), aber noch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe erfüllen, hatten vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 ebenfalls Anspruch auf die Kurzzeitpflege (§ 123 Abs. 2 i. d. F. bis 31.12.2016). Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz aber ohne Pflegestufe h...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.5 Höchstanspruch je Kalenderjahr

Rz. 11 Der Anspruch ist auf 8 Wochen (4 Wochen bis 31.12.2015) je Kalenderjahr begrenzt. Die Kurzzeitpflege muss nicht zusammenhängend verlaufen. Mit dem 1. Januar eines jeden Jahres beginnt ein neuer 8-Wochen-Anspruch. Rz. 12/13 (unbesetzt) Rz. 14 Der für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehende Leistungsbetrag ist auf 1.612,00 EUR (1.550,00 EUR bis 31.12.2014) im Kalenderja...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2.9 Weitere Leistungsansprüche

Rz. 21 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag i. H. v. monatlich 125,00 EUR (§ 45b). Der Entlastungsbetrag kann für einen höheren Leistungsanspruch im Rahmen der Kurzzeitpflege verwendet werden oder es können Fahrkosten und die Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten finanziert werden. Der Entlast...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 2 Rechtspraxis

2.1 Häusliche Pflege und teilstationäre Pflege nicht ausreichend Rz. 3 Voraussetzung für einen Anspruch auf Kurzzeitpflege ist, dass häusliche Pflege i. S. d. §§ 36 ff. nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege i. S. v. § 41 nicht ausreicht. Weitere Voraussetzung ist, dass Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 43b Inhalt... / 2.1 Leistungsanspruch

Rz. 4 Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen. Zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen (vollstat...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.3.1 Verhinderungspflege durch Familienangehörige oder Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben (Abs. 3)

Rz. 11 Nach dem bis 31.7.1999 geltenden Recht durften die Aufwendungen der Pflegekassen für Verhinderungspflege den Betrag des Pflegegeldes (je Pflegegrad) nicht übersteigen, wenn die Verhinderungspflege von einer Pflegeperson sichergestellt wurde, die nicht erwerbsmäßig pflegte. Damit waren sämtliche ehrenamtlichen Pflegepersonen (weitläufige Verwandte, Nachbarn usw.) von d...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.4 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 19 Gemäß § 43a übernimmt die Pflegekasse für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe, in der die berufliche und soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Behinderter im Vordergrund des Einrichtungszwecks stehen (§ 71 Abs. 4), zur Abgeltung der in § 43 Abs. 2 genannten Aufwendungen 10 % des nach § 55ff. SGB XII ...mehr

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Sommer, SGB XI § 38 Kombina... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Kommt es aufgrund der individuellen Pflegeplanung und Versorgung nicht zur vollständigen Inanspruchnahme der Pflegesachleistung nach § 36 Abs. 3 und 4, steht dem Pflegebedürftigen ein anteiliges Pflegegeld (§ 37) zu. Der Anteil berechnet sich nach dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Höchstbetrag und der tatsächlich in Anspruch genommenen Sachleistung. Diesem Verhält...mehr

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Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.3 Leistungsdauer und -höhe

Rz. 7 Für die Verhinderungspflege kann die Pflegekasse – nach mehrmaligem Anheben der Leistungsbeträge seit 1.7.2008 – aktuell bis zu 1.612,00 EUR übernehmen. Die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und nicht auf die Pflegeperson(en). Verhinderungspflegen müssen nicht zusammenhängend bezogen werden; sie können im Bedarfsfall in kürzeren Intervallen beansprucht we...mehr

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Sommer, SGB XI § 38 Kombina... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 (Leistungsbeginn 1.4.1995) im Rahmen des SGB XI erlassen. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB XI-Änderungsges...mehr

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Sommer, SGB XI § 41 Tagespf... / 2.1 Rechtsanspruch auf teilstationäre Pflege (Leistungsinhalt)

Rz. 3 Unter den im nachfolgenden Teil beschriebenen Voraussetzungen billigt der Gesetzgeber dem Pflegebedürftigen einen Rechtsanspruch auf teilstationäre Pflege ohne zeitliche Begrenzung zu. Er lässt der Pflegekasse im Falle der erfüllten Voraussetzungen in Verbindung mit der Willenserklärung (Antrag) des Pflegebedürftigen keinerlei Ermessensspielraum. Rz. 4 Anders als bei de...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige Betreuer der Erblasserin, den die Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 5.12.2013 (UR-Nr.285/2013 des Notars X in I) auch zu ihrem Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Der Beteiligte zu 2) ist der in dem vorbezeichneten Testament eingesetzte Alleinerbe. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des vorverstorbenen Bruders de...mehr

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zfs 9/2016, Bemessung des H... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Bekl. sind dem Kl. gem. §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 S. 1 StVG, §§ 249, 251, 253 Abs. 2, 843 Abs. 1 BGB, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG zur Leistung von Schadensersatz und zur Zahlung von Schmerzensgeld (nur) in tenoriertem Umfang verpflichtet." 1. Die Bekl. schulden dem Kl. über die bereits vorgerichtlich gezahlten 15.000 EUR und über die vom LG zuerkannten weiteren...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 3. Pflegeversicherung (SGB XI)

Die wesentlichen Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 28.12.2015 treten erst zum 1.1.2017 in Kraft (Art. 8 Abs. 2 PSG II). Einige Regelungen gelten jedoch bereits seit dem 1.1.2016: Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds während einer Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI wird bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für bis ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / 2. Gesundheit und Pflege

Facharzttermine Wer zeitnah einen Termin beim Facharzt braucht, kann sich ab Ende Januar an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Ziel ist, dass jeder Erkrankte innerhalb von vier Wochen die notwendige medizinische Versorgung erhält. Ist eine Operation geplant, können sich Versicherte in vielen Fällen ein weiteres Mal beraten lassen. Auch diese Kos...mehr