Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.11 Kurzzeitbefristungen bis zu 6 Monaten

Auf der Grundlage der Befristungsrechtsprechung des BAG bedurfte eine Kurzzeitbefristung unterhalb von 6 Monaten regelmäßig nicht der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn eine solche war nur erforderlich, wenn mit der Befristungsabrede Kündigungsschutzbestimmungen umgangen wurden. Angesichts der in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehenen Wartezeit von 6 Monaten konnte die...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit

2.2.1 Begriff der Rechtsunwirksamkeit Rz. 10 Trotz des Wortlauts, wonach der Arbeitnehmer "die Rechtsunwirksamkeit" einer außerordentlichen Kündigung nur unter den weiter genannten Voraussetzungen geltend machen kann, meint der Begriff lediglich das Fehlen eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB).[1] Ansonsten würde das Auflösungsrecht des Abs. 1 Satz 3 stets mit dem Ausschluss de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Einzelne "andere" Unwirksamkeitsgründe

Rz. 34 Die "anderen" Unwirksamkeitsgründe werden zumeist nach gesetzlichen, tarifvertraglichen und einzelvertraglichen Unwirksamkeitsgründen systematisiert: 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung füh...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Außergerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber ausdrücklich mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG geregelt. Über diese Konstellation hinaus hatte das BAG in früherer Rechtsprechung angenommen, auch in einem außergerichtlichen Vergleich könne ein sachlicher Befristungsgrund liegen.[1] In späteren Entscheidungen ist das BAG allerdings zu seiner bisherigen Rechtsprechun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

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Störung des Hausfriedens / 1 Kündigungsrecht aus wichtigem Grund

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.[1] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.2 Mitarbeiterbindung

Mit dem Begriff Mitarbeiterbindung (oder Retention) ist gemeint, dass die Mitarbeiter in der Firma oder dem Unternehmen gehalten werden sollen. Bestandspflege also im Sinne eines Nachhaltigkeitsmanagements. Mitarbeiterbefragungen spielen hierbei eine Rolle. Der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitszeit eine Beteiligung an Befragungen aus berechtigtem...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.3.1 Zeitpunkt des Störfalls

In einem Störfall soll das Entgelt zurückgerechnet und nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt seiner Entstehung für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Beitragssätze, die zum Zeitpunkt des Störfalls gelten. Als Tag des Störfalls gilt: bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers der Tag, an dem die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmittel / 2 Arbeitnehmer als Besitzdiener des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer ist wegen der ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel grundsätzlich Besitzdiener nach § 855 BGB. Besitzdiener ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen (hier den Arbeitgeber) ausübt. Entzieht er dem Besitzer (Arbeitgeber) den Besitz, so begeht er verbotene Eigenmacht. Dies kann den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störung des Hausfriedens / 2 Schuldhaftes Handeln erforderlich

Grundsätzlich muss der Störende schuldhaft gehandelt haben. Dabei hat jeder Vertragspartner für seine Erfüllungsgehilfen einzustehen. Hinweis Definition Erfüllungsgehilfe Erfüllungsgehilfen des Mieters in dessen Verhältnis zum Vermieter sind Familienangehörige und Gäste sowie Personen, die fortlaufend Dienste oder Arbeitsleistungen in den Mieträumen erbringen. Hierbei kann sich...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Benachteiligung

Rz. 22 Verboten ist dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme zu benachteiligen. Aus der Formulierung folgt, dass die Maßnahme nicht selbst die Benachteiligung darstellen, sondern lediglich zu einer Benachteiligung führen muss. Rz. 23 Ob eine Benachteiligung des Arbeitnehmers vorliegt, ist durch einen Vergleich der Situation des Arbeitnehmer...mehr

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Arbeitsmittel / 3 Rückgabepflicht

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber auf dessen Verlangen hin die Arbeitsmittel jederzeit wieder auszuhändigen. Das Gleiche gilt auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen überlassen worden, muss er ihn auch dann sofort zurückgeben, wenn er eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber mit der Kündigungsschutzklage angegr...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.1 Allgemeines

§ 78a BetrVG enthält eine Sonderregelung zum Schutz von Auszubildenden. Sie macht zugunsten des Auszubildenden, der Mitglied der JAV ist, eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz des § 21 Bundesbildungsgesetz (BBiG), wonach das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Anders als nach § 21 BBiG muss...mehr

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Arbeitszeitkonto / 5.2 Beendigung des Dienstverhältnisses vor oder während der Freistellungsphase

Eine planwidrige Verwendung liegt im Übrigen vor, wenn das Dienstverhältnis vor Beginn oder während der Freistellungsphase beendet wird (z. B. durch Erreichen der Altersgrenze, Tod des Arbeitnehmers, Eintritt der Invalidität, Kündigung) und der Wert des Guthabens an den Arbeitnehmer oder seine Erben ausgezahlt wird. Lohnsteuerlich gelten dann die allgemeinen Grundsätze, d. h...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 14 Die Möglichkeit eines Auflösungsantrags nach Abs. 1 Satz 3 besteht nicht bei einem Arbeitsverhältnis im Kleinbetrieb, weil diese Bestimmung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG ausgeschlossen ist. Auch auf das Berufsausbildungsverhältnis sind § 13 Abs. 1 Satz 3 und §§ 9, 10 KSchG nicht anzuwenden.[1] 2.3.1 Voraussetzungen Rz. 15 Die Voraussetzungen für die gerichtliche Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / Zusammenfassung

Begriff Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gemindert sind. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträcht...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.17 Ausländische Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern ist zunächst zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis nicht etwa mit Auslaufen des Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung "automatisch" endet. Insbesondere der Überlegung, das Arbeitsverhältnis könnte gemäß § 134 BGB nichtig werden, hat das BAG eine Absage erteilt.[1] Soll das Arbeitsverhältnis mit dem ausländis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Voraussetzungen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 24 Nach Abs. 2 besteht aufgrund der Verweisung auf § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KSchG und die §§ 10 bis 12 KSchG die Möglichkeit, dass das Arbeitsverhältnis durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt werden kann. Auf das Berufsausbildungsverhältnis sind § 13 Abs. 1 Satz 3 und §§ 9, 10 KSchG nicht anzuwenden.[1] 3.3.1 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4.3 Störfall

Unter einem Störfall (z. B. bei Ende des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Tod) versteht man die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des angesparten Wertguthabens. Wird das angesparte Entgelt nicht als laufende Entgeltzahlung während der Freistellungsphase verwendet, sondern vorher ausgezahlt, ist eine besondere Beitragsberechnung erforderlich.[1] 4.3.1 Zeitpunkt des S...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.12 Leitende Angestellte

Auch bei leitenden Angestellten bedarf der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlichen Grundes. Auf der Grundlage der bisherigen Befristungsrechtsprechung bestand insoweit eine Besonderheit, als der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem leitenden Angestellten ohne weiteren sachlichen Grund als zulässig erachtet werden konnte, wen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Zulässige Rechtsausübung

Rz. 24 Voraussetzung für einen Verstoß gegen § 612a BGB ist ferner, dass"der Arbeitnehmerin zulässiger Weise seine Rechte ausübt". Danach darf ein nach dem Arbeitsvertrag sowie ein nach Betriebs-, Tarif- oder anderen geltenden Normen nicht zulässiges Verhalten von dem Arbeitgeber – in den zu beachtenden Grenzen – durchaus mit einem Nachteil für den Arbeitnehmer in Gestalt ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmittel / 4 Instandhaltung und Instandsetzung

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass sich die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, insbesondere keine Gefahren von ihnen ausgehen und die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen beachtet werden. Anderenfalls kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein.[1]Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Besondere Regelungen

Rz. 37 Zunächst ist zu prüfen, ob ein besonderes Maßregelungsverbot (vgl. Rz. 8 ff.) eingreift, das eine besondere Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (z. B. § 36 Abs. 2 HinSchG, § 16 Abs. 3 i. V. m. § 22 AGG) vorsieht[1]. Bei hinweisgebenden Personen wurde für Kündigungen aus der Zeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 eine Beweislast...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5 Rechtsfolgen und Verfahrensfragen

Rz. 62 Liegen die Voraussetzungen einer Sperrzeit vor, so tritt diese kraft Gesetzes ein. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit werden also ausgelöst, ohne dass es eines entsprechenden Ausspruchs durch Verwaltungsakt bedarf.[1] Liegt allerdings bereits ein Bewilligungsbescheid vor, so ist es trotz des Eintritts der Sperrzeitfolgen kraft Gesetzes unerlässlich, diesen aufzuheben, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.1 Mitarbeitergewinnung

Mitarbeiter können zunächst durch Ausbildung selbst entwickelt werden. Hier müssen Unternehmen spezielle gesetzliche Verpflichtungen, wie das BBiG oder ggf. auch das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Besonderheiten der Ausbildungsverträge bis hin zu etwaigen Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tatsache, dass Auszubildende ausgebildet werden müssen, sind in ein Konzept einzub...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.5 Bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 53 Auch an einer rechtzeitigen Arbeitsuchendmeldung kann der Betroffene aus wichtigem Grund verhindert sein. Ist der Betreffende durch einen wichtigen Grund gehindert, sich nach § 38 Abs. 1 SGB III rechtzeitig zu melden, ist aber die Meldung am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes vorzunehmen. Ein wichtiger Grund, der eine Verletzung der Meldepflicht rechtfertigt, ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Sperrzeitregelung in § 159 SGB III ist Ausdruck des auch in der Arbeitslosenversicherung geltenden Versicherungsprinzips. Dabei stellt die Sperrzeit keine Art von "Vertragsstrafe" dar.[1] Vielmehr umschreibt § 159 SGB III die Grenzen des versicherten Risikos in der Weise, dass dem Arbeitslosen, der in vorwerfbarer Weise einen Versicherungsfall herbeiführt oder in v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Altersgrenze

Häufig findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass das (ansonsten unbefristete) Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze automatisch enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Vereinbarung stellt – rechtlich gesehen – eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags dar. Aus Sicht der Parteien sei die Vollendung eines bestimmten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.2 Verhaltensrichtlinien

Unternehmen haben ein Interesse daran, die Nachhaltigkeitsstrategie im Unternehmen bekanntzumachen und sie – notfalls auch mit Sanktionen gegenüber Mitarbeitern – durchzusetzen. Unternehmensrichtlinien können den Mitarbeitern aufzeigen, in welche Richtung ein Unternehmen gehen möchte. Derartige Richtlinien werden unterschiedlich bezeichnet, z. B. als Verhaltenskodex, Code of...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.2 Individualrechtliche Schranken

Neben den gesetzlichen Vorschriften können die Schranken des Direktionsrechtes auch individualrechtlicher Natur sein, d. h. sich aus Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Hier muss insbesondere der Arbeitsvertrag betrachtet werden. Ggf. werden etwaige Maßnahmen des Unternehmens ausgeschlossen. Ist dies der Fall, kann von dieser arbeitsvertragliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.5 Kündigung des HzV-Vertrages durch die Krankenkasse (Abs. 5a)

Rz. 63 Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) ist mit Wirkung zum 11.5.2019 Abs. 5a eingefügt worden. Damit wird geregelt, dass im Falle der Kündigung des Vertrages über die HzV durch die Krankenkasse die Regelungen des Vertrages vorläufig solange weitergelten, bis ein neuer Vertrag vereinbart oder durch die Schiedsperson festg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.9 Beendigung der Teilnahme des Hausarztes

Rz. 40 Der Hausarzt kann seine Teilnahme an der HzV mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gegenüber dem Hausärzteverband e. V. kündigen. Sein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die lange Frist ist notwendig, weil z. B. die Krankenkasse ihren Versicherten die Wahl lassen muss, sich einen anderen besonders qualifizierten Ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.13 Wirtschaftlichkeitskriterien und Qualitätssicherung (Abs. 5 Satz 1 HS 2)

Rz. 83 Abs. 5 Satz 1 HS 2 schreibt mit Wirkung zum 1.4.2014 vor, dass in den Verträgen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen, über die übrigen Vertragsgegenstände hinaus (vgl. "zudem") Wirtschaftlichkeitskriterien, Maßnahmen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Wirtschaftlichkeitskriterien sowie solche Regelungen zur Qualitätssicherung zu vereinbaren sind, die über die all...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.16 Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 99 Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung findet sich in Abs. 5 Satz 5 lediglich der Hinweis, dass § 106a (bzw. ab 1.1.2017 § 106d) hinsichtlich der arzt- und versichertenbezogenen Prüfung der Abrechnungen auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität entsprechend gilt. Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. und die AOK Rheinland/Hamburg haben daraufhin in der Anlage 8 zum Vertrag über die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.15 Vergütung der HzV

Rz. 93 Zur Vergütung der HzV ergibt sich aus Abs. 5 lediglich der Hinweis, dass die Vergütung im Vertrag über die HzV zu regeln ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem noch die Anmerkung, dass eine angemessene Vergütung vereinbart werden soll. Es obliegt also den Vertragspartnern, die angemessene Vergütung der Leistungen der HzV vertraglich zu vereinbaren. Die Vergü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V aufgenommen worden. Damit wurde ein anerkanntes Versorgungsmodell gesetzlich parallel implantiert (vgl. Walter, NZS 2009 S. 307). Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.14 Fehlverhalten der Beteiligten (Abs. 5 Satz 5)

Rz. 91 Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die hausärztlichen Leistungserbringer und die an der HzV teilnehmenden Versicherten ggf. auch falsch verhalten können, egal ob bewusst oder unbewusst. Um Fehlverhalten aufzudecken, sieht Abs. 5 Satz 5 vor, dass die den Krankenkassen nach § 106a Abs. 3 obliegende arzt- und versichertenbezogene Prüfung der ärztlichen Abrechnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.6 Serviceangebote des Hausarztes

Rz. 34 Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse nach § 3 Abs. 4 des Vertrages zur Behandlung der eingeschriebenen Versicherten und dabei insbesondere zu folgenden besonderen Serviceangeboten für diese Versicherten verpflichtet: Angebot einer werktäglichen Sprechstunde, d. h. ein Sprechstundenangebot an allen Werktagen von Montag bis Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.9 Beirat

Rz. 77 Die Durchführung des nordrheinischen HzV-Vertrages wird von einem Beirat begleitet, der aus 4 Vertretern (2 Vertretern der Krankenkasse und 2 Vertretern des Hausärzteverbandes) besteht. Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, nicht stimmberechtigte Fachleute zur Beratung hinzuzuziehen. Die Beiratsmitglieder der Krankenkasse können von dieser und die Beiratsmitglieder des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.10 Aufgaben des Hausärzteverbandes e. V.

Rz. 78 Der Hausärzteverband Nordrhein e. V. organisiert die Teilnahme der Hausärzte nach Maßgabe des Vertrages; ihm obliegen dabei folgende Aufgaben, die er entweder selbst oder durch die ggf. benannte Stelle bzw. den ggf. gewählten Erfüllungsgehilfen wie HÄVG bzw. das beauftragte Rechenzentrum zu erfüllen hat: Bekanntgabe des Vertrages über die HzV und Erläuterung der Teilna...mehr

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Fristlose Kündigung – Nachzahlung von Betriebskosten für Heilung nicht erforderlich

1 Leitsatz Auf Grundlage einer Jahresabrechnung nachgeforderte Betriebskosten sind keine (laufende) Miete i. S. d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und spielen deswegen für die Vollständigkeit der Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) selbst dann keine Rolle, wenn die Kündigung ausdrücklich auch auf die Nebenkostennachforderung gestützt war. 2 Normenkette §§ 242, 543 Abs. 2 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unberechtigter Vorwurf von "Nazi-Party" berechtigt zur fristlosen Kündigung

1 Leitsatz Auch eine einmalige nachhaltige Störung des Hausfriedens seitens des Mieters in Form eines von ihm getätigten Notrufs mit verleumderischem Inhalt zum Nachteil eines anderen Mieters oder Hausbewohners kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. 2 Normenkette §§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 546 BGB 3 Das Problem Der Vermieter kann ein Mietverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Kündigung auch für den Cousin?

1 Leitsatz Auch entferntere Verwandte (z. B. Cousins) können zu den Familienangehörigen i. S. v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gehören. 2 Normenkette § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB 3 Das Problem Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume für sich oder seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Umstritten ist, welche Personen zu den "Familiena...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungsbesichtigung – Fristlose Kündigung bei hartnäckiger Verweigerung

1 Leitsatz Die beharrliche Verweigerung der Wohnungsbesichtigung – trotz einer bereits erfolgten Titulierung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnungsbesichtigung – stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar. 2 Normenkette §§ 546 Abs. 1, 985 BGB 3 Das Problem Für den Mieter von Wohnraum besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine vertragliche (Neben-)Pflicht, dem Vermieter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zahlungsverzug – Bei sofortigem Ausgleich kann Berufung auf Kündigung treuwidrig sein

1 Leitsatz Der Ausgleich der Mietrückstände unmittelbar nach Zugang des Kündigungsschreibens wegen Zahlungsverzugs kann bei tatrichterlicher Würdigung der konkreten Einzelfallumstände die Berufung auf die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausnahmsweise als treuwidrig erscheinen lassen. Dies gilt nicht nur bei Wohnungsmietverträgen, sondern auch im Gewerberaummietrecht, bei dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fristlose Kündigung – Nachz... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall zahlte des Jobcenter aufgrund einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs die rückständigen Mieten vollständig nach; nicht aber die Betriebskostennachforderung des Vermieters, auf die der Vermieter die Kündigung zusätzlich gestützt hatte. Das LG Berlin entschied, dass die unterlassene Nachzahlung der Betriebskostenna...mehr