Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.4 Verbot der Benachteiligung bei Kündigung

Rz. 26 Eine Benachteiligung bei einer Kündigung liegt dann vor, wenn die Notwendigkeit der Kündigung mit der Behinderung begründet wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis anders als Arbeitsverhältnisse anderer Beschäftigter nur befristet abgeschlossen wird, um den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zu umgehen. In § 2 Abs. 4 AGG wird bestimmt...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.4 Ersetzung der Kündigung (Satz 4)

Rz. 97 Nach Satz 4 HS 1 ersetzt bei einem Wechsel in eine andere Krankenkasse die Meldung der neuen Krankenkasse über die Ausübung des Wahlrechts nach Abs. 2 Satz 1 die Kündigungserklärung des Mitglieds. Rz. 98 Nach Satz 4 HS 2 gilt die Kündigung mit Zugang der Meldung der neuen Krankenkasse über die Ausübung des Wahlrechts nach Abs. 2 Satz 1 bei der bisherigen Krankenkasse a...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.3 Zulässigkeit der Kündigung

Rz. 13 Der Regelungsgehalt der Vorschrift des Abs. 3 besteht in einer zeitlich auf einen Monat (nach Zustellung der Zustimmung – vgl. oben zu Abs. 2) beschränkten Aufhebung der gesetzlichen Kündigungssperre. Der Arbeitgeber erhält eine zeitlich begrenzte Erlaubnis, die beabsichtigte ordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären. Die Einführung der Monatsfrist ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.8 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Kündigung (Abs. 5)

2.8.1 Grundsätze (HS 1) Rz. 134 Die Regelungen des Abs. 5 sind durch das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts nicht geändert oder angepasst worden. Da die Vorschrift weiterhin nur die Pflichtversicherten betrifft, ist für freiwillig Versicherte, insbesondere die in den Betrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten, ein kurzfristiger Wechsel n...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außerordentliche Kündigung

1 Allgemeines Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung der Pa...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.2.3 Kündigung (Satz 3)

Rz. 48 Satz 3 regelt das Kündigungsrecht eines Mitglieds in einer solchen Solidargemeinschaft und macht dies seinerseits vom Nachweis eines Bestehens einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall abhängig. Rz. 49 Die Mitgliedschaft und der damit verbundene Leistungsanspruch besteht daher in jedem Fall, solange und soweit der Leistungsberechtigte nicht eine anderweitige Ab...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.1 Geltung der Regelungen

Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Wird eine solche Zust...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.2 Antragsfrist

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erhält, zu stellen. Maßgebend ist nicht der Tag der Absendung des Antrages durch den Arbeitgeber, sondern der Tag des Eingangs dieses A...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.5 Kündigungsfrist

Rz. 13 § 626 BGB sieht vor, dass eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen von dem Zeitpunkt an ausgesprochen werden kann, in dem der Arbeitgeber Kenntnis von den eine solche Kündigung rechtfertigenden Gründen erhalten hat. Im Hinblick auf die einzuholende Zustimmung des Integrationsamtes und die diesem eingeräumte Entscheidungsfrist kann die Frist des § 626...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.4 Einschränkung des Ermessens

Rz. 12 Während dem Integrationsamt auch bei Verfahren auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ein Ermessen bei der Beurteilung zusteht, gilt dies in den Fällen, in denen die außerordentliche Kündigung aus einem Grund erfolgen soll, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, nur eingeschränkt. In diesen Fällen darf das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündi...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 91 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 174. Er entspricht dem bisherigen § 91 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 1 infolge der Verschiebung der Paragrafen im S...mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.3 Entscheidungsfrist

Rz. 9 Das Integrationsamt ist nach Abs. 3 verpflichtet, über den Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Eingang des Antrages zu entscheiden. Hier ist dem Integrationsamt kein Ermessen eingeräumt wie in § 171 Abs. 1, soll innerhalb dieser Frist entscheiden. Das zeigen die Folgen, die sich aus Satz 2 ergeben: Wird innerhalb der Frist von 2 Wochen nicht über d...mehr

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Kündigung / 2 Trotz Krankmeldung feiern gehen kann zulässig sein

Krank gefeiert an Karneval Entscheidung: LAG Köln, Urteil v. 21.1.2025, 7 SLa 204/24mehr

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Kündigung / 5 Verhältnismäßigkeit der Probezeit von befristeten Arbeitsverhältnissen

Wie lange darf eine Probezeit sein? Entscheidung: BAG, Urteil v. 30.10.2025, 2 AZR 160/24mehr

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Kündigung / 6 Jobsuche während Freistellung in der Kündigungsfrist

Jobsuche während Freistellung in der Kündigungsfrist Entscheidung: BAG, Urteil v. 12.2.2025, 5 AZR 127/24mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geltung der Regelungen Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuho...mehr

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Kündigung / 4 Strenge Vorgaben bei Massenentlassungen

EuGH entscheidet über Massenentlassungen - keine Erleichterungen in Sicht Entscheidung: EuGH, Urteile v. 30.10.2025, C-134/24 und C-402/24mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 14 Die Regelung bestimmt einen Wiedereinstellungsanspruch, wenn schwerbehinderten Menschen anlässlich eines Streiks oder einer Aussperrung fristlos gekündigt worden ist.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 116 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3 Kündigungfrist der Mitgliedschaft (Satz 3)

Rz. 93 Nach Satz 3 ist die Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Diese Kündigungsfrist ist zwingend und kann nicht verkürzt werden. Rz. 94 Die Kündigungsfrist ist für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte vereinheitlicht. Die Kündigung im Zusammenhang mit der...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.2 Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 9 Zur Frage, ob der Kündigungsschutz auch dann besteht, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des beschäftigten schwerbehinderten Menschen nicht bekannt ist, hat die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt. Rz. 10 Ist die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung festgestellt oder wenigstens ein Antrag gestellt, besteht der Kündigungsschutz au...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.2 Zustellung der Entscheidung

Rz. 4 Die Entscheidung ist sowohl dem Arbeitgeber als Antragsteller als auch dem schwerbehinderten Menschen bekannt zu geben, und zwar in der besonderen Form der Zustellung. Die Entscheidung des Integrationsamtes ist ein Verwaltungsakt, hier ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung. Die Wirksamkeit der Entscheidung richtet sich nach verwaltungsrechtlichen...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Über einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung entscheidet das Integrationsamt grundsätzlich in Ausübung seines Ermessens in Abschätzung der Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Menschen, in den Fällen der ordentlichen Kündigung grundsätzlich, in den Fällen der außerordentlichen Kündigung mit einem bis auf null reduzierten Ermessen, wenn die außerorden...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1 Einschränkung des Ermessens

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt Sachverhalte, in denen den Integrationsämtern ein Ermessen nicht an die Hand gegeben ist (Satz 1) oder das Ermessen ebenfalls bis auf null eingeschränkt ist, also eine Ermessensentscheidung nur in besonderen atypischen Fällen möglich ist. Rz. 5 Das Integrationsamt hat der Kündigung zuzustimmen, wenn der Betrieb oder – bei öffentlichen Arbeitgebern – die ...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.9 Verfahren beim Wechsel

Rz. 38 Das Verfahren bei Krankenkassenwechsel ist in § 175 Abs. 4 Satz 4 f. geregelt. Das Krankenkassenwahlrecht wurde insoweit im Jahre 2021 vereinfacht, indem die neue Krankenkasse die Kündigung bei der alten automatisch übernimmt. Rz. 39 § 175 Abs. 4 Satz 4 regelt das Verfahren wie folgt: Zitat Bei einem Wechsel in eine andere Krankenkasse ersetzt die Meldung der neuen Krank...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.4 Aufschiebende Wirkung

Rz. 15 Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur (ordentliche und außerordentliche Kündigung vgl. § 174, der insoweit nichts Abweichendes vorsieht) Kündigung haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Arbeitgeber kann (und muss, wenn er die Frist des Abs. 3 nicht versäumen will) die Kündigung auch dann aussprechen, wenn der schwer...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.3 Weitere Ausnahmen

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht vor, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nicht erforderlich ist, wenn der schwerbehinderte Mensch dadurch sozial abgesichert ist, dass er entweder nach Vollendung des 58. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan hat oder Knappschaftsleistungen nach dem SGB VI oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Be...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.6 Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag nach § 242 (Satz 6)

Rz. 102 Satz 6 regelt ein Sonderkündigungsrecht. Erhebt die Krankenkasse nach § 242 Abs. 1 erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitragssatz, kann die Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird; Satz 4 gilt ents...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.5 Verpflichtende Entscheidungsfrist und Zustimmungsfiktion

Rz. 16 Abs. 5 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes) angefügt worden. Satz 1 verpflichtet die Integrationsämter in den Fällen der Kündigung wegen nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung des (privaten) Betriebes oder der Dienststelle öffentlicher Arbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.5 Ausstellung eine Kündigungsbestätigung (Satz 5)

Rz. 99 Nach Satz 5 hat die Krankenkasse dem Mitglied eine Kündigungsbestätigung auszustellen, wenn die Kündigung erfolgt und keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet werden soll. Rz. 100 Es besteht eine zwingende Ausstellungsfrist von zwei Wochen nach Eingang der Kündigungserklärung Rz. 101 Allerdings ist diese Kündigung schwebend unwirksam. Nach Satz 5 HS 2 wird ...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.4 Einschränkung des Ermessens bei Insolvenz

Rz. 14 Abs. 3 sieht einen besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung vor. In diesen Fällen ist das Ermessen der Integrationsämter eingeschränkt, wenn die in den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Rz. 15 Die zu entlassenden schwerbehinderten Menschen müssen in dem Interessenausgleich (hie...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.8.1 Grundsätze (HS 1)

Rz. 134 Die Regelungen des Abs. 5 sind durch das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts nicht geändert oder angepasst worden. Da die Vorschrift weiterhin nur die Pflichtversicherten betrifft, ist für freiwillig Versicherte, insbesondere die in den Betrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten, ein kurzfristiger Wechsel nicht möglich. Bisher ha...mehr

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Sauer, SGB IX § 169 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 86 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 169. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 86. Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt, dass die Frist für die Kündigung eines schwerbehinder...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.1 Grundsatz

Rz. 2 Der besondere Kündigungsschutz tritt dem allgemeinen Kündigungsschutz nach anderen Rechtsvorschriften, etwa nach dem Kündigungsschutzgesetz hinzu. Er ist unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers, gilt also auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet ist. Er gilt auch in Betrieben, in denen 10 ode...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.2.2 Bestätigungspflicht der bisherigen Krankenkasse (Satz 2)

Rz. 31 Sowohl Pflicht- als auch freiwillig Versicherte haben bei nach dem 1.1.2002 ausgeübten Wahlrechten Bindungsfristen (Abs. 4 Satz 1) einzuhalten, bevor sie die Krankenkasse wechseln können. Um die Einhaltung dieser Bindungsfrist und damit verbunden die Frage der wirksamen Kündigung der bisher (möglicherweise für eine andere Versicherungspflicht) noch zuständigen Kranken...mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.1 Entscheidungsfrist

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet das Integrationsamt als Soll-Vorschrift, über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung innerhalb eines Monats zu entscheiden. "Soll" bedeutet, dass im Regelfall innerhalb der Monatsfrist über den Antrag zu entscheiden ist, in besonderen atypischen Fällen das Integrationsamt jedoch auch berechtigt sein kann, über den Antrag nicht innerhalb dieser Zeit...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.2.1 Folgen der Nichtbeteiligung

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 beschreibt die Folgen der Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Die Vorschrift bestimmt, dass Maßnahmen des Arbeitgebers, die die Interessen schwerbehinderter Menschen berühren und bei denen die Schwerbehindertenvertretung entgegen der Verpflichtung in Satz 1 weder unterrichtet noch angehört wurde, nicht durchgeführt oder vollzogen werden dar...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.7 Genehmigungsfiktion für Anträge an das Integrationsamt

Rz. 37 Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Anträge an das Integrationsamt eingeführt. Danach gilt ein Antrag auf eine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, 6 Wochen nach Eingang als genehmigt, wenn das Integrationsamt bis dahin nicht üb...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.8 Kündigungsfrist nach § 175 Abs. 4 Satz 3

Rz. 37 Der Versicherte muss darüber hinaus auch die 2-monatige Kündigungsfrist nach § 175 Abs. 4 Satz 3 einhalten (vgl. weitergehend die Komm. in § 175). Zum oder nach Ablauf des in § 175 Abs. 4 Satz 1 festgelegten 12-Monats-Zeitraums ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kün...mehr

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 92 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 175. Er entspricht dem bisherigen § 92. Rz. 2 § 175 erweitert den Kündigungsschutz für Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen an...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.8 Fiktion der Kündigungserklärung (Satz 8)

Rz. 113 Kommt die den Zusatzbeitrag erhebenden Krankenkasse ihre Hinweispflicht nach Satz 7 nicht nach und informiert das Mitglied verspätet, gilt eine erfolgte Kündigung als in dem Monat erklärt, für den der Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Rz. 114 Die Regelung hat letztlich Sanktionscharakter gegenüber der den Zusatzbeitr...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.2 Folgen

Rz. 11 Ist der Arbeitgeber nicht bereit, die in Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 geforderte Bedingung zu erfüllen, bedeutet das nicht, dass das Integrationsamt den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung ablehnen muss. Vielmehr richtet sich in solchen Fällen das Zustimmungsverfahren nach den für ein Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung sonst geltenden Grundsätzen, das In...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.1 Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 2 Nach Abs. 1 Nr. 1 besteht ein besonderer Kündigungsschutz (seit dem 1.8.1986) dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht. Rz. 3 Der Gesetzgeber war im Jahre 1986 der Auffassung, der besondere Kündigungsschutz, der bis dahin von Beginn des Arbeitsverhältnisses bzw. nach Ablauf d...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.7 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Rz. 19 Der Arbeitgeber ist zur Anzeige von Einstellungen auf Probe und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 gegenüber dem Integrationsamt verpflichtet. Arbeitsverhältnisse in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 sind solche, bei denen der Kündigungsschutz deshalb nicht besteht, weil das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.3 15-Jährige (Satz 3)

Rz. 26 Minderjährige waren ursprünglich wegen fehlender Geschäftsfähigkeit, die auch nicht über § 36 SGB I gegeben war, ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nicht zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt. Durch den mit Wirkung ab 1.1.2000 in Abs. 1 angefügten Satz 3 wurde Minderjährigen ab Vollendung des 15. Lebensjahres das Recht eingeräumt, das Krankenkassenwahlrech...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 85 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 168. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 85 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046). Rz. 1a Die Regelung des § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.8.2 Entsprechende Anwendung von Abs. 2 (HS 2)

Rz. 142 Auch im Anwendungsbereich des Abs. 5 gelten die in Abs. 2 getroffenen Regelungen. Damit gelten die in Abs. 2 geregelten Folgen eines ausgeübten Wahlrechts, so die in Satz 1 begründete Informationspflicht der gewählten Krankenkasse und die in Satz 2 begründete Bestätigungspflicht der bisherigen Krankenkasse.mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.2 Beschäftigte auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5

Rz. 5 Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nach Abs. 1 Nr. 2 nicht in den Fällen, in denen schwerbehinderte Menschen auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 beschäftigt sind. Rz. 6 Dies sind Stellen, auf denen Personen beschäftigt sind, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.2 Kontrahierungszwang (Satz 2)

Rz. 20 Nach Satz 2 besteht ein Kontrahierungszwang der neuen Krankenkassen, denn nach HS 1 darf die gewählte Krankenkasse die Wahl nicht ablehnen. Rz. 21 Die gewählte Krankenkasse darf die durch wirksame Ausübung des einseitigen Wahlrechts entstehende Zuständigkeit für die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Das bedeutet, dass das bestehende Wahlrecht und seine Ausübung von der Kr...mehr