Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.1 Vor- und nachgelagerter Kündigungsschutz

Vor und nach dem genannten Zeitraum besteht kein Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber darf jedoch nicht aus Anlass des Wehrdienstes eine Kündigung aussprechen.[1] Dies ist dann der Fall, wenn der Wehrdienst ein mitbestimmendes Motiv darstellt.[2] Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund von Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis kündigt, d...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / II. Zweck der BUZ

Rz. 154 Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr imstande ist, seinen Beruf auszuüben, soll er eine vorher vertraglich vereinbarte feste Leistung erhalten. Da die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung – kurz BUZ – an eine Hauptversicherung, in der Regel handelt es sich um eine Renten- oder Lebensversicherung, gebunden is...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Beendigungsmodalität Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 602 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.49: Kündigungsfolgenvereinbarung Der Arbeitgeber hat durch Schreiben vom Tag X eine fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte/personenbedingte Kündigung erklärt, die dem Arbeitnehmer am Tag Y zugegangen ist. Das Arbeitsverhältnis endet demnach mit Ablauf des Tages Z. Über die Folgen dieser Kündigung treffe...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 3 Kündigungsfrist

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Die Frist wird ausgehend von dem Monat berechnet, in dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse eingegangen ist. Wählt ein Mitglied zu früh eine neue Krankenkasse, weil z. B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das Wechseldatum von der Krankenkasse auf den näc...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Form

Rz. 370 Eine bestimmte Form, insbesondere die Schriftform, ist für die Wirksamkeit der Abmahnung nicht erforderlich; sie kann auch mündlich erteilt werden.[636] Wegen der Beweisfunktion in einem späteren Kündigungsrechtsstreit ist die Schriftform aber dringend anzuraten. Das gilt auch für den Nachweis, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer zugegangen und darüber hinaus zu sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 3.4 Kündigungsschutz und Wartezeiten

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf einen Geschäftsführerdienstvertrag keine Anwendung, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.[1] Dies wird durch die gesetzliche Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestätigt, welche im Wege einer negativen Fiktion die Unanwendbarkeit der allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes für Organvertret...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitspapiere / 1 Pflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitspapiere – außer Zeugnis und Arbeitsbescheinigung – bei Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber zu übergeben, der sie mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und bei schuldhaftem Verlust auf Schadensersatz zu haften hat. Eigentümer der Arbeitspapiere bleibt der Arbeitnehmer. Für den Arbeitnehmer empfiehlt es sich, vom Arbeitgeber e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 712 Kündigungsgründe, die den Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, können uneingeschränkt nachgeschoben werden, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind.[1231] Ggf. ist der Betriebsrat erneut anzuhören.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 287 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Kündigungsschutzprozess gegen Änderungskündigungen

Rz. 710 Hat der Arbeitnehmer eine fristgerechte Annahme des in der Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebotes unter fristgerechtem Vorbehalt i.S.d. § 2 S. 2 KSchG erklärt, wird regelmäßig ein Klageantrag in Anlehnung an § 4 S. 2 KSchG zu stellen sein, dass festgestellt wird, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung sozial ungerechtfertigt und unwir...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Zugang

Rz. 385 Die Kündigung muss für ihre Wirksamkeit dem Arbeitnehmer zugegangen sein.[657] In der Praxis stellt sich häufig die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens.[658] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[659] und des BGH[660] geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden i.S.v. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher We...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 4 Empfehlenswerte Aufbewahrungen

Der Arbeitgeber ist gut beraten, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Personalunterlagen so lange aufzubewahren, wie noch mit Ansprüchen des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Damit ist grundsätzlich bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfristen zu rechnen, soweit nicht kürzere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten. Die Verjährungsfri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Herausgabe der Arbeitspapiere

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.2 Keine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung

Die zuvor beschriebenen Regelungen[1] gelten allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer seine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung zu erkennen gegeben hat. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende nach gerichtlichem Vergleich und fehlender Arbeitsbereitschaft Sachverhalt und Meldung des Arbeitgebers zunächst wie im Beispiel[2] oben: Fristlose Kündigung und Abmeldung zum 31.1. Fortsetzung ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 330 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [576] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisarten

Rz. 609 In den gesetzlichen Regelungen wird zwischen dem sog. einfachen Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung und dem sog. qualifizierten Zeugnis, das darüber hinaus eine Leistungs- und Führungsbeurteilung enthält, unterschieden. Die Erteilung des jeweiligen Zeugnisses erfolgt nur auf Verlangen des Arbeitnehmers. Rz. 610 Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung untersch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Unbefristeter Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 141 – enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien) Arbeitsvertrag § 1 Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. § 2 Arbeitsort Der Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 3.1.2 Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kanzleiorganisation / IV. Private E-Mail- (und Internet-) Nutzung

Rz. 189 Inzwischen verfügen die meisten Kanzleien über einen Internetzugang und viele Kolleginnen und Kollegen haben einen Arbeitsplatz mit Netzanbindung. Da E-Mails häufig zur internen Kommunikation innerhalb der Kanzleien genutzt werden, haben viele Kolleginnen und Kollegen eine eigene E-Mail-Anschrift. Dies verleitet teilweise dazu, vom Arbeitsplatz aus privat E-Mails zu ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, mehrere Arbeitnehmer zu entlassen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung im Hinblick auf die Vorbereitung der Kündigungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Transferleistungen / 2.1.2 Drohende Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Arbeitnehmer, die zwar noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, aber alsbald mit der Beendigung ihrer Beschäftigung rechnen müssen (ausgesprochene Kündigung, abgeschlossener Aufhebungsvertrag) und voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung bzw. im Anschluss an die Ausbildung arbeitslos werden. Von der Regelung sind auch vormalige...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 709 Die Darlegungs- und Beweislast [1226] für das Vorliegen des Kündigungsschutzes nach dem KSchG obliegt dem Arbeitnehmer. Dagegen muss der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG alle Umstände darlegen und beweisen, die die Kündigung sozial gerechtfertigt erscheinen lassen. Hierzu gehört auch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats. Fehler bei der sozialen Auswahl a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / p) Sonderkündigungsschutz

aa) Schwerbehinderte Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtätigkeit / 3 Entzug der Fahrerlaubnis als Kündigungsgrund

Ist ein Mitarbeiter als Berufskraftfahrer eingestellt, stellt der Entzug der gesetzlichen Fahrerlaubnis einen personenbedingten Kündigungsgrund dar, soweit ohne Führerschein die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann[1], eine Beschäftigung auf einem anderen (freien) Arbeitsplatz nicht möglich[2] und andere Überbrückungsmaßnahmen[3] nicht zumutbar...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.1 Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung

Das Beschäftigungsende ist auch davon abhängig, dass der Arbeitnehmer nach wie vor eine Arbeitsbereitschaft signalisiert. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende nach gerichtlichem Vergleich und Arbeitsbereitschaft Der Arbeitnehmer ist seit 18 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt. Sein monatliches Gehalt beträgt 3.000 EUR. Nach einem Streit kündigt ihm der Arbeitgeber am 31.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankenkassenwahl / 2 Zeitpunkt/Kündigungsfrist

Arbeitnehmer können die Kasse grundsätzlich zu jeder Zeit wählen. Auch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ist ein Kassenwechsel möglich. In jedem Fall darf aber keine Bindungsfrist mehr an eine vorherige Krankenkasse laufen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder in der Regel 12 Monate gebunden. Praxis-Beispiel Verlauf der Bindungsfrist Ein Arbeitnehmer i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Abgrenzung: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Kündigungsfolgenvereinbarung

Rz. 551 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit konstitutiver Wirkung beendet, während der Abwicklungsvertrag eine arbeitgeberseitige Kündigung voraussetzt, deren Bestand und Wirksamkeit zum Gegenstand des Vertrages gemacht wird neben den Regelungen der Beendigungsfolgen.[955] Eine Kündigungsfolgenvereinbarung dagegen beschränkt sich auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster

a) Mitteilung des Arbeitgebers an die Schwerbehindertenvertretung über die Entscheidung, den Antrag auf Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beim Integrationsamt zu stellen Rz. 541 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.37: Mitteilung des Arbeitgebers an die Schwerbehindertenvertretung über die Entscheidung, den Antrag auf Zustimmung zu der beabsich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt gegen jeden Arbeitgeber einen seiner jeweiligen Arbeitszeit entsprechenden gesonderten Urlaubsanspruch.[1] § 6 Abs. 1 BUrlG (kein Urlaubsanspruch bei schon zuvor gewährtem Urlaub von einem früheren Arbeitgeber) ist auf die Mehrfachbeschäftigung nicht anwendbar.[2] Jedoch entsteht bei Urlaubsgewährung in einem nach einer Kündigung eingegangenen weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 3 Verstoß gegen Geschenkannahmeverbot

Bei (mehrfachem) Verstoß gegen diese Pflichten ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Regelmäßig wird zuvor eine Abmahnung erforderlich sein.[1] Der wiederholte Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot gem. § 3 Abs. 2 TVöD, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen, ist an si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / i) Arbeitsplatzteilung

Rz. 265 Nach § 13 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen (Arbeitsplatzteilung).[485] Ist einer dieser Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung verhindert, sind die anderen Arbeitnehmer zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben. Eine Pflicht zur Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 1 Einführung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen eines bestimmten Alters oder zu dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Altersrente hat. Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis unter den normalen Voraussetzungen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der tatsächliche Bezug von Renten – gleichgültig welcher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Voraussetzungen der Abmahnung

Rz. 365 Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt für die Abmahnung selbst, dass ein erheblicher Vertragsverstoß vorliegen muss und nicht nur eine Bagatelle.[624] Dagegen kommt es nach der Rechtsprechung des BAG nicht darauf an, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht.[625] Im Kündigungsfall nach vorangegangener ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abfindung / 1.2 Rückständige Entgeltansprüche

Die Zahlung von rückständigem Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung der Beschäftigung oder der gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess ist Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und als laufendes (rückständiges) Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn die Zahlung von den Beteiligten als "Abfindung" bezeichnet wor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 12 Schädliche Verfügungen

Wird über die angesparten Leistungen schädlich verfügt, entfällt durch die Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen die Zulagenbegünstigung rückwirkend.[1] In diesem Fall wird die Auszahlung von gespeicherten Sparzulagen gesperrt oder bereits ausgezahlte Sparzulagen vom Finanzamt zurückgefordert.[2] Ferner entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend, wenn vermö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / g) Prozessuale Fragen der Abmahnung

Rz. 379 Dem Arbeitgeber obliegt im Kündigungsschutzprozess die volle Darlegungs- und Beweislast für die der Kündigung vorausgegangene Abmahnung.[653] Denn gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG hat der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Dazu gehören auch die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Abmahnung wie oben dargestellt (siehe Rdn 364 ff.). ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.6 Fragerechte des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat aus mehreren Gründen ein Fragerecht gegenüber geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern nach der Ausübung weiterer Tätigkeiten. Zum einen trägt auch er für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes die Verantwortung, sodass er wissen muss, in welchem Umfang der Arbeitnehmer anderweitige Tätigkeiten ausübt. Darüber hinaus ergibt sich ein Fragerecht auch im Hinbli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung / 6.2 Kündigungsrechte

Die vorzeitige Kündigung eines Versicherungsvertrags ist möglich, wenn ein privat versicherter Arbeitnehmer durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze[1] oder Verringerung des Einkommens versicherungspflichtig wird oder ein privat versicherter Selbstständiger vor dem 55. Lebensjahr durch Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung versicherungspflichtig wird oder ein privat Kran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Probearbeitsverhältnis

Rz. 276 Die Muster Rdn 142 ff. können verwendet werden. Sie sind um eine der nachstehend wiedergegebenen Probearbeitsverhältnisklauseln zu ergänzen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.17: Probearbeitsverhältnis a) Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Ar...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative (Derivat)

Tz. 29 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster

a) Muster: Anhörung des Betriebsrats Rz. 539 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.35: Anhörung des Betriebsrats An den Betriebsrat z.Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den/die Beschäftigte _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, evtl. Sonderkündigungsschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienpflegezeit / 5 Kündigungsschutz

Der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz ab dem Moment der Ankündigung der Familienpflegezeit, frühestens jedoch ab 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung.[1] Nach der Beendigung der Freistellung besteht kein Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann durch den Arbeitgeber ausnahmsweise dann erklärt werden, wenn die für Arbeitsschutz zuständige oberste L...mehr