Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenrechnung

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zfs 03/2023, Gerichtliche P... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der mit Schreiben des Antragstellers vom 10.2.2022 erhobene "Widerspruch" war als Antrag auf gerichtliche Festsetzung seiner Sachverständigenvergütung i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG auszulegen. Der Antrag ist zulässig, hat jedoch nur im tenorierten Umfang Erfolg. Der gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG zur Festsetzung der Entschädigung des Antragstellers befugte Senat hält unter ...mehr

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Algorithmisches Target Oper... / 4 Aktueller Stand der ATOM-Entwicklung am Beispiel der Produktionskostensteuerung

Um eine ATOM-Initiative zum Erfolg zu bringen, reicht es nach den praktischen Erfahrungen der vergangenen Projekte nicht, nur auf die algorithmische Seite zu schauen. Die meisten Probleme lassen sich nur aus einer intelligenten Kombination aus Prozessstandardisierung/Vereinfachung, Gewinnung/Erschließung neuer Daten und Algorithmen als "Spitze des Eisbergs" lösen. Dies lässt...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18 Fortgeschrittene Konzepte der ILV

Die bisher vorgestellten Konzepte verursachten wenig zusätzlichen Aufwand. Wenn man von den Kosten der unvermeidlichen, aber einmaligen Einrichtung der Internen Leistungsverrechnung absieht, dann kommen die nötigen Zahlen automatisiert aus der Kostenrechnung. Allerdings ist die Akzeptanz der auf Kosten basierten Verrechnungspreise bei vielen Leistungsabnehmern gering. Die Ko...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.4 Effizienzvorteil des Konzerns bei Marktpreisen?

Wenn unternehmensintern alle Bedingungen identisch mit einem Anbieter am Markt wären, dann würden die Kosten identisch sein. Natürlich wird das nicht der Fall sein: Maschinenausstattung, Auslastung, Personalqualifikation, Gehaltssituation, Prozesse usw. unterscheiden sich. Aus solchen strukturellen Unterschieden resultieren Kostenpositionen, die der Center-Leiter nicht immer...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17 Kernelemente der Internen Leistungsverrechnung

Die Interne Leistungsverrechnung muss sich konsistent in die übrige Kostenrechnung einfügen. Die Anforderungen an die ILV sind abhängig von der Größe des Unternehmens und der Branche, in der es tätig ist. Dementsprechend unterschiedlich können die Verrechnungpreismethoden sein, mit denen gearbeitet wird. Das gilt entsprechend auch für die Anzahl der in die ILV einbezogenen A...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.1 Ermittlung der Prozesskosten

Ein Grund für das wiedererwachte Interesse an der PKR ist gerade die Möglichkeit, unterstützende Tätigkeiten in den klassischen Gemeinkostenbereichen verursachungsgerecht auf Produkte, Kunden etc. verrechnen zu können. Damit wird eine bis dato vorhandene Lücke in der Kostenrechnung geschlossen. Voraussetzung für die Anwendung ist lediglich, dass es sich um regelmäßig wiederk...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.1.3 Marktpreiskorrekturen

Wenn die Leistungen unterschiedlich sind, dann sollten sich auch die Preise unterscheiden. Marktpreise eignen sich damit für vergleichbare Leistungen. Nicht nur sprachlich sind wir damit dicht an der steuerlichen Methode der ›Marktpreis-Minus-Methode‹ (Wiederverkaufspreis-Methode) angekommen. Durch die Entscheidung für eine Marktleistung wird zugleich der Marktpreis festgele...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.2.1 Allzu menschliche Irrtümer

Die Einführung von verhandelten Leistungsvereinbarungen ist für die Organisation ein großer Schritt. Viele Abteilungen haben noch nie Verhandlungen geführt. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung. Insbesondere besteht die Sorge, eine nachteilige Vereinbarung abzuschließen. SLAs sind darum eine fortgeschrittene Variante der Leistungsverrechnung. Es ist keine Reorganisati...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / II. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren

Gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über den Kostenfestsetzungsantrag das Gericht des ersten Rechtszuges. Diese Aufgaben des Gerichts sind im Zivilprozess gem. § 21 Nr. 1 RPflG dem Rechtspfleger übertragen. Gem. § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO ist die Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag, sofern diesem Antrag ganz oder teilweise entsprochen worden ist, dem Gegner des Antr...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.2 Modell 1: 1-Preis-System, VP gem. CO, LE-EBIT-Steuerung

Kurzbeschreibung: Die VP werden aus Controllingsicht gebildet und gebucht (›Legal Books‹). Das heißt, die VP-Bildung erfolgt z. B. auf Basis der C+-Methode und der Standardgrenzkosten. Die Incentivierung und Performance-Messung erfolgt anhand des EBIT der lokalen Routinevertriebsgesellschaft. Vgl. Teil D, Kapitel 21 für ausführliche Erläuterungen zu Konflikten bei der Vertrie...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren a) Ausgestaltung im einzelnen umstritten Nach der Regelung in § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO hat der Rechtspfleger seine dem Antrag ganz oder zum Teil stattgebende Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag dem Antragsgegner unter Beifügung der Kostenberechnung von Amts wegen zuzustellen. Dies könnte dafür sprechen, dass es einer ...mehr

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AGS 01/2023, Anordnung der ... / III. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 66 Abs. 7 S. 1 GKG hat die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz – gleiches gilt für die Beschwerde – keine aufschiebende Wirkung. Gem. § 66 Abs. 7 S. 2 Hs. 1 GKG kann das Gericht jedoch auf Antrag oder von Amts wegen die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise nach pflichtgemäßem Ermessen anordnen. Ist – wie hier – für die Entscheidung üb...mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / 3 Verfahren

Die eingereichte Schutzschrift ist unverzüglich nach der ordnungsgemäßen Einreichung zum elektronischen Abruf und Ausdruck in das Register einzustellen. Dabei gilt eine Schutzschrift als in das Register eingestellt, wenn sie auf der für den Abruf bestimmten Einrichtung des Registers elektronisch gespeichert und für die Gerichte der Länder abrufbar ist (§ 3 Abs. 1 und 2 SRV)....mehr

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AGS 01/2023, Anordnung der ... / Leitsatz

Unter welchen Voraussetzungen die aufschiebende Wirkung einer Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz anzuordnen ist, regelt das GKG nicht. Insoweit ist an die Grundsätze anzuknüpfen, die für den Entfall der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 S. 3 VwGO sowie die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 S. 1 FGO entwickelt worden sind. Danach ist die au...mehr

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AGS 01/2023, Anordnung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung bedarf einiger Anmerkungen 1. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Erinnerung Nach allgemeiner Auffassung ist Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz, dass dem Kostenschuldner ohne diese Anordnung unersetzbare Nachteile drohen oder die Zahlung der angesetzten Gerichtskosten aus anderen Grün...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / I. Grundmuster I

Rz. 8 Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Muster 1.1: Vorsorgevollmacht ausführlicher Text (beurkundet) – Grundmuster I Nummer _________________________ des Urkundenverzeichnisses für 2022 Verhandelt am _________________________ in _________________________ (Ort der Beurkundung) Vor mir dem Notar _________________________ in ___________...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / E. Einreichung von Schutzschriften beim ZSSR

Rz. 17 Schutzschriften können wie nachstehend beim ZSSR eingereicht bzw. zurückgenommen werden:[15]mehr

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§ 1 Einleitung / IV. Das Vorgehen bei Erstellung einer Kostenrechnung

Rz. 14 Wer eine zutreffende Kostenrechnung erstellen will, muss die nachfolgenden Schritte beachten. Wer diese einzelnen Schritte nicht beachtet oder einzelne Schritte überspringt, wird im Zweifel zu einer unzutreffenden Abrechnung kommen und Gebühren verschenken. Der Anwalt sollte sich daher die nachfolgenden Schritte einprägen und stets – auch in scheinbar einfachen Fällen...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 13. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 45 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung. Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimilestempel...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VII. Kosten der Abrechnung

Rz. 59 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 RVG) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach Nr. 7001...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VIII. Fehlen einer ordnungsgemäßen Abrechnung

Rz. 60 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10 RVG, ist die Vergütung nicht einforderbar, es sei denn, der Auftraggeber hat auf eine ordnungsgemäße Berechnung verzichtet.[42] Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten vereinbaren, dass er sein Honorar einfordern und durchsetzen kann, ohne dem Mandanten eine Berechnung mit näheren Angaben mi...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / c) Problem: Notarkostenbeschwerde

Rz. 35 Strittig war die Abrechnung in Verfahren der sog. "Notarkostenbeschwerde" (§ 156 KostO). Zum Teil wurde früher die Auffassung vertreten, dass es sich um eine gewöhnliche Beschwerde handele, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu behandeln sei.[7] Das LG Berlin[8] hatte dagegen auch früher schon die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV zugesprochen. Da es sich jetzt um gewöhnl...mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Betriebsgebühr

(a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nrn. 2300, 2303 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 VV) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2100 VV). Diese Gebühren entstehen für das "Betreiben des Geschä...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Einzeltätigkeiten

Rz. 127 Für bloße Einzeltätigkeiten gilt Nr. 5300 VV.mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Welche Auslagen sind angefallen?

Rz. 142 Die Auslagen, die der Anwalt abrechnen kann, richten sich nach den Nrn. 7000 ff. VV. a) Allgemeine Geschäftskosten Rz. 143 Es gilt der Grundsatz, dass die allgemeinen Geschäftskosten durch die Gebühren gedeckt sind (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur soweit ausdrücklich angeordnet, erhält der Anwalt Auslagenersatz. b) Ersatz von Aufwendungen (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV) Rz. 1...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / V. Entsprechende Anwendung auf Vergütungsvereinbarungen

Rz. 55 Für Vergütungsvereinbarungen gilt die Vorschrift des § 10 RVG grundsätzlich ebenfalls.[39] Welche Angaben die Kostenrechnung dann enthalten muss, ist der jeweiligen Vergütungsvereinbarung zu entnehmen. Beschränkt sich z.B. die Vergütungsvereinbarung lediglich auf die Vereinbarung eines höheren Gebührensatzes oder eines höheren Streitwertes, dann ist § 10 RVG uneingesc...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / bb) Sonderfall: Mehrere Erinnerungen gegen den Kostenansatz oder die Kostenfestsetzung

Rz. 60 Nach § 16 Nr. 10 Buchst. a) RVG zählen mehrere Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz einerseits und mehrere Erinnerungsverfahren im Kostenfestsetzungsverfahren andererseits als eine Angelegenheit. Hier wiederum gilt Folgendes:[21]mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 137 Hinzu kommen kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV bei vorzeitiger Erledigung ohne Hauptverhandlung oder dann, wenn nach § 72 OWiG im Beschlussverfahren ohne Hauptverhandlung entschieden wird. Rz. 138 Auch hier sind mehrere Auftraggeber gebührenerhöhend zu berücksichtigen (Nr. 1008 VV).mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Welche Gebühren sind angefallen?

Rz. 37 Ist die Frage geklärt, in wie vielen Angelegenheiten der Anwalt tätig geworden ist und um welche Angelegenheiten es sich handelt, gilt es, die Gebührentatbestände festzustellen. Dabei ist zu differenzieren: a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. ...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV

Rz. 128 Für die Tätigkeit als Verteidiger oder als Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV gilt Folgendes: (1) Grundgebühr Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, spä...mehr

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§ 1 Einleitung / d) Bußgeldsachen

Rz. 126 Bußgeldverfahren sind unabhängig von den Strafsachen in Teil 5 VV geregelt. Auch in Bußgeldverfahren ist wieder danach zu unterscheiden, ob der Anwalt Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV oder ob er nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden war. aa) Einzeltätigkeiten Rz. 127 Für bloße Einzeltätigkeiten gilt Nr. 5300 VV. bb) Verteidig...mehr

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§ 1 Einleitung / e) Hebegebühren

Rz. 141 Vereinnahmt der Anwalt Gelder oder Kostbarkeiten und leitet er diese weiter, so erhält er hierfür Hebegebühren nach Nr. 1009 VV. Die damit verbundene Tätigkeit ist jeweils eine eigene Angelegenheit, so dass hierfür gesonderte Gebühren entstehen. Die Hebegebühren entstehen nicht "in einer Angelegenheit"; die diesbezügliche Tätigkeit des Anwalts ist vielmehr eine eigen...mehr

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§ 1 Einleitung / c) Dokumentenpauschalen

Rz. 145 Für Ablichtungen, die der Anwalt fertigt, erhält er Dokumentenpauschalen nach Nr. 7000 VV (siehe im Einzelnen § 38 Rdn 11 ff.).mehr

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§ 1 Einleitung / a) Allgemeine Geschäftskosten

Rz. 143 Es gilt der Grundsatz, dass die allgemeinen Geschäftskosten durch die Gebühren gedeckt sind (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur soweit ausdrücklich angeordnet, erhält der Anwalt Auslagenersatz.mehr

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§ 1 Einleitung / e) Reisekosten

Rz. 147 Reisekosten erhält der Anwalt nach Nrn. 7003 ff. VV erstattet.mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung

Rz. 58 Soweit der Anwalt konkret abrechnet, sind sämtliche Einzelbeträge (netto) in der Kostenrechnung aufzulisten und abzurechnen. Hierauf ist Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV) zu erheben. Rz. 59 Eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen. Die konkrete Abrechnung kann also – und nur dann macht sie Sinn – über dem Höchstbetrag der Nr. 7002 VV von 20,00 EUR liegen. Beispiel 3...mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 84 Hinzukommen kann schließlich noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Zu den Voraussetzungen siehe § 13 Rdn 172.mehr

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§ 1 Einleitung / c) Gebühren in Strafsachen

Rz. 99 In Strafsachen wird grundsätzlich nach Betragsrahmengebühren abgerechnet. Allerdings sind hier auch Wertgebühren vorgesehen. Rz. 100 Zunächst ist zu fragen, ob der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Teil 4 Abs. 1 VV beauftragt worden war oder nicht. aa) Nicht als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellt...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Eine oder mehrere Angelegenheiten?

Rz. 21 Weiterhin ist zu fragen, ob nicht gegebenenfalls die Tätigkeit des Anwalts mehrere Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 RVG umfasst. Das Mandat und der Auftrag dürfen nicht ohne Weiteres mit dem Umfang der Angelegenheit gleichgesetzt werden. Ein Mandat besteht häufig aus mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, was dazu führt, dass gesondert...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 102 War der Anwalt (Voll-)verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV, so ist in jeder Angelegenheit wie folgt vorzugehen: (1) Grundgebühr Rz. 103 Zunächst einmal kommt die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV in Betracht (ausgenommen in der Strafvollstreckung). Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. In welcher Angelegenheit ist der Anwalt tätig geworden? Liegen gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vor?

Rz. 15 Der erste Schritt einer jeden Kostenabrechnung muss sein, zu klären, in welcher Angelegenheit der Anwalt überhaupt tätig geworden ist und ob hier nicht gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vorliegen. a) Welche Angelegenheit Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gericht...mehr

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§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, später nicht mehr. Rz. 130 Die Grundgebühr ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Anwalt bereits in einem Strafverfahren wegen derselben Ta...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Terminsgebühr

Rz. 134 Darüber hinaus erhält der Anwalt Terminsgebühren. Hier wird – im Gegensatz zu den Strafsachen – nicht zwischen der Teilnahme an der Hauptverhandlung und Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, etwa Vernehmung vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde (Vorbem. 5.1.2, 5.1.3 VV), unterschieden. Rz. 135 Auch die Höhe der Terminsgebühren ist im Verfahren vor der Verwalt...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Ersatz von Aufwendungen (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV)

Rz. 144 Nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. § 670 BGB kann der Anwalt Ersatz von Aufwendungen verlangen. Hierunter fallen vorgelegte Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Meldeamtsgebühren etc.mehr

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§ 1 Einleitung / f) Haftpflichtversicherungsprämie

Rz. 148 Soweit der Gegenstandswert nach § 22 Abs. 2 RVG oder § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG oder § 33 Abs. 2 FamGKG begrenzt ist, kann der Anwalt auch anteiligen Ersatz seiner Haftpflichtversicherungsprämie verlangen (Nr. 7007 VV) (siehe hierzu § 38 Rdn 106 ff.).mehr

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§ 1 Einleitung / (5) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 139 Darüber hinaus kann eine weitere zusätzliche Gebühr nach Nr. 5116 VV entstehen, und zwar eine 1,0-Wertgebühr, wenn der Anwalt auch hinsichtlich Einziehung und verwandter Maßnahmen tätig wird. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Gegenstands. Auch diese Gebühr entsteht nicht bei Werten unter 30,00 EUR (Anm. Abs. 2 zu Nr. 5116 VV). Rz. 140 Mehrere Auftraggeber sind...mehr

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§ 1 Einleitung / cc) Ermittlung der Gebührentatbestände

Rz. 48 Sind danach die Gegenstände und Gegenstandswerte ermittelt, ist weiter danach zu fragen, welche Gebührentatbestände ausgelöst worden sind. (1) Betriebsgebühr (a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäf...mehr

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§ 1 Einleitung / d) Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 146 Soweit dem Anwalt während der Bearbeitung des Mandats Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, kann er diese wahlweise konkret abrechnen (Nr. 7001 VV) oder in Höhe einer Pauschale von 20 % der gesetzlichen Gebühren (Nr. 7002 VV). Die Pauschale entsteht in jeder Angelegenheit gesondert (siehe hierzu § 38 Rdn 75 ff.).mehr

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§ 1 Einleitung / b) Sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt

Rz. 85 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt, sieht das Gesetz Betragsrahmengebühren vor. Hier ist also nicht nach dem Gegenstandswert abzurechnen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG); die Höhe der Gebühr im Einzelfall bestimmt der Anwalt vielmehr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. aa) Betriebsgebühr Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betri...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Nicht als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 101 War der Anwalt nicht als Vollverteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV beauftragt, so kommen für ihn nur die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 RVG sowie die Prüfungsgebühr nach Nr. 2102 VV in Betracht und Verfahrensgebühren für Einzeltätigkeiten nach Nrn. 4300 ff. VV, Ausnahme Adhäsionsverfahren (Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV).mehr