Fachbeiträge & Kommentare zu Kostenrechnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / a) Allgemeine Geschäftskosten

Rz. 143 Es gilt der Grundsatz, dass die allgemeinen Geschäftskosten durch die Gebühren gedeckt sind (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur soweit ausdrücklich angeordnet, erhält der Anwalt Auslagenersatz.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / e) Reisekosten

Rz. 147 Reisekosten erhält der Anwalt nach Nrn. 7003 ff. VV erstattet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (4) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 84 Hinzukommen kann schließlich noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Zu den Voraussetzungen siehe § 13 Rdn 172.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung

Rz. 58 Soweit der Anwalt konkret abrechnet, sind sämtliche Einzelbeträge (netto) in der Kostenrechnung aufzulisten und abzurechnen. Hierauf ist Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV) zu erheben. Rz. 59 Eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen. Die konkrete Abrechnung kann also – und nur dann macht sie Sinn – über dem Höchstbetrag der Nr. 7002 VV von 20,00 EUR liegen. Beispiel 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / c) Gebühren in Strafsachen

Rz. 99 In Strafsachen wird grundsätzlich nach Betragsrahmengebühren abgerechnet. Allerdings sind hier auch Wertgebühren vorgesehen. Rz. 100 Zunächst ist zu fragen, ob der Anwalt als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Teil 4 Abs. 1 VV beauftragt worden war oder nicht. aa) Nicht als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / bb) Als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 102 War der Anwalt (Voll-)verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV, so ist in jeder Angelegenheit wie folgt vorzugehen: (1) Grundgebühr Rz. 103 Zunächst einmal kommt die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV in Betracht (ausgenommen in der Strafvollstreckung). Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / 1. In welcher Angelegenheit ist der Anwalt tätig geworden? Liegen gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vor?

Rz. 15 Der erste Schritt einer jeden Kostenabrechnung muss sein, zu klären, in welcher Angelegenheit der Anwalt überhaupt tätig geworden ist und ob hier nicht gegebenenfalls mehrere Angelegenheiten vorliegen. a) Welche Angelegenheit Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, später nicht mehr. Rz. 130 Die Grundgebühr ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Anwalt bereits in einem Strafverfahren wegen derselben Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (3) Terminsgebühr

Rz. 134 Darüber hinaus erhält der Anwalt Terminsgebühren. Hier wird – im Gegensatz zu den Strafsachen – nicht zwischen der Teilnahme an der Hauptverhandlung und Terminen außerhalb der Hauptverhandlung, etwa Vernehmung vor der Polizei oder der Verwaltungsbehörde (Vorbem. 5.1.2, 5.1.3 VV), unterschieden. Rz. 135 Auch die Höhe der Terminsgebühren ist im Verfahren vor der Verwalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (5) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 139 Darüber hinaus kann eine weitere zusätzliche Gebühr nach Nr. 5116 VV entstehen, und zwar eine 1,0-Wertgebühr, wenn der Anwalt auch hinsichtlich Einziehung und verwandter Maßnahmen tätig wird. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Gegenstands. Auch diese Gebühr entsteht nicht bei Werten unter 30,00 EUR (Anm. Abs. 2 zu Nr. 5116 VV). Rz. 140 Mehrere Auftraggeber sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / cc) Ermittlung der Gebührentatbestände

Rz. 48 Sind danach die Gegenstände und Gegenstandswerte ermittelt, ist weiter danach zu fragen, welche Gebührentatbestände ausgelöst worden sind. (1) Betriebsgebühr (a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / d) Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 146 Soweit dem Anwalt während der Bearbeitung des Mandats Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, kann er diese wahlweise konkret abrechnen (Nr. 7001 VV) oder in Höhe einer Pauschale von 20 % der gesetzlichen Gebühren (Nr. 7002 VV). Die Pauschale entsteht in jeder Angelegenheit gesondert (siehe hierzu § 38 Rdn 75 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / b) Ersatz von Aufwendungen (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV)

Rz. 144 Nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV i.V.m. § 670 BGB kann der Anwalt Ersatz von Aufwendungen verlangen. Hierunter fallen vorgelegte Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Meldeamtsgebühren etc.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / f) Haftpflichtversicherungsprämie

Rz. 148 Soweit der Gegenstandswert nach § 22 Abs. 2 RVG oder § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 2 GKG oder § 33 Abs. 2 FamGKG begrenzt ist, kann der Anwalt auch anteiligen Ersatz seiner Haftpflichtversicherungsprämie verlangen (Nr. 7007 VV) (siehe hierzu § 38 Rdn 106 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / b) Sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt

Rz. 85 In sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen das GKG nicht gilt, sieht das Gesetz Betragsrahmengebühren vor. Hier ist also nicht nach dem Gegenstandswert abzurechnen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG); die Höhe der Gebühr im Einzelfall bestimmt der Anwalt vielmehr nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG. aa) Betriebsgebühr Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 98 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Betracht (siehe dazu § 31 Rdn 182 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (3) Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Hat der Anwalt an Terminen außerhalb der Hauptverhandlung teilgenommen, erhält er nach Nr. 4102 VV eine Terminsgebühr. Diese deckt bis zu drei Termine je Verfahren ab (Anm. zu Nr. 4102 VV). Rz. 112 Befindet sich der Beschuldigte (oder der Vertretene) während einem der abgegoltenen Termine nicht auf freiem Fuß, entsteht die Terminsgebühr mit Zuschlag (ausgenommen Termi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (5) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV

Rz. 117 Erledigt sich das Verfahren ohne Hauptverhandlung, so kann der Anwalt bei entsprechender Mitwirkung eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV verdienen. Diese Gebühr entsteht immer in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr, wobei allerdings hier eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt. Rz. 118 Ein H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / bb) Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV

Rz. 128 Für die Tätigkeit als Verteidiger oder als Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV gilt Folgendes: (1) Grundgebühr Rz. 129 Zunächst einmal kommt eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV in Betracht. Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit der Verteidigertätigkeit entstehen, spä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / d) Bußgeldsachen

Rz. 126 Bußgeldverfahren sind unabhängig von den Strafsachen in Teil 5 VV geregelt. Auch in Bußgeldverfahren ist wieder danach zu unterscheiden, ob der Anwalt Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 5 Abs. 1 VV oder ob er nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt worden war. aa) Einzeltätigkeiten Rz. 127 Für bloße Einzeltätigkeiten gilt Nr. 5300 VV. bb) Verteidig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (4) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 137 Hinzu kommen kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV bei vorzeitiger Erledigung ohne Hauptverhandlung oder dann, wenn nach § 72 OWiG im Beschlussverfahren ohne Hauptverhandlung entschieden wird. Rz. 138 Auch hier sind mehrere Auftraggeber gebührenerhöhend zu berücksichtigen (Nr. 1008 VV).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / 2. Welche Gebühren sind angefallen?

Rz. 37 Ist die Frage geklärt, in wie vielen Angelegenheiten der Anwalt tätig geworden ist und um welche Angelegenheiten es sich handelt, gilt es, die Gebührentatbestände festzustellen. Dabei ist zu differenzieren: a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / e) Hebegebühren

Rz. 141 Vereinnahmt der Anwalt Gelder oder Kostbarkeiten und leitet er diese weiter, so erhält er hierfür Hebegebühren nach Nr. 1009 VV. Die damit verbundene Tätigkeit ist jeweils eine eigene Angelegenheit, so dass hierfür gesonderte Gebühren entstehen. Die Hebegebühren entstehen nicht "in einer Angelegenheit"; die diesbezügliche Tätigkeit des Anwalts ist vielmehr eine eigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / c) Dokumentenpauschalen

Rz. 145 Für Ablichtungen, die der Anwalt fertigt, erhält er Dokumentenpauschalen nach Nr. 7000 VV (siehe im Einzelnen § 38 Rdn 11 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (b) Ermittlung der Gebührensätze

Rz. 52 Zu beachten ist ferner, dass die Betriebsgebühr gegebenenfalls aus einzelnen Teilwerten zu unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen kann. Solche Regelungen sind insbesondere in den gerichtlichen Verfahren enthalten (Nrn. 3100/3101 VV; Nrn. 3200/3201 VV; Nrn. 3305/3306 VV etc.). Der Anwalt muss daher stets prüfen, ob hinsichtlich des betreffenden Gegenstands die volle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anforderungen an eine o... / 3. Bezeichnung der Angelegenheit

Rz. 14 In der Kostenrechnung muss die abgerechnete Angelegenheit genau bezeichnet werden. In manchen Fällen mag die Angabe der Parteien zur Konkretisierung ausreichen. Der Klarheit und Nachvollziehbarkeit dient es aber auch hier, in einem Betreff anzugeben, was Gegenstand der Tätigkeit war. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Mandant die Rechnung steuerlich gelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / cc) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 96 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Vorgesehen sind hier keine Gebührenrahmen; vielmehr richtet sich die Höhe der Einigungsgebührmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (2) Betriebsgebühr

Rz. 106 Neben der Grundgebühr entsteht in jeder Angelegenheit – auch in der Strafvollstreckung, in der eine Grundgebühr nicht entstehen kann – immer eine Betriebsgebühr. In der Regel handelt es sich um eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts entsteht und bereits mit Entgegennahme der Information ausgelöst wird (Vorbem. 4 Abs. 2 VV). Nur für die Vorbereitun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 113 Darüber hinaus erhält der Anwalt für jeden Kalendertag, an dem er an einem Hauptverhandlungstermin teilnimmt, eine Terminsgebühr. Rz. 114 Diese Gebühr entsteht auch dann, wenn der Termin ausfällt (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV). Rz. 115 Zu beachten ist, dass im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren die Höhe der Verfahrensgebühr von der Zuständigkeit des Gerichts abhängt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anforderungen an eine o... / 8. Gegenstandswert

Rz. 34 Bei Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, 3 Abs. 2 RVG), muss der Wert angegeben werden, aus dem sich die jeweilige Gebühr berechnet. Richten sich alle Gebühren nach demselben Wert, reicht es aus, eingangs der Kostenrechnung den Gegenstandswert voranzustellen. Sind dagegen für einzelne Gebühren nur Teilwerte oder geringere We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (6) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV

Rz. 119 Ist der Anwalt auch mit der Einziehung oder verwandten Maßnahmen beauftragt, so entsteht nach Nr. 4142 VV zusätzlich eine 1,0-Wertgebühr aus dem Wert des betreffenden Gegenstands, sofern dieser nicht niedriger ist als 30,00 EUR (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Rz. 120 Im vorbereitenden Verfahren und im gerichtlichen Verfahren entsteht die Gebühr insgesamt nur einmal (Anm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / I. Überblick

Rz. 1 Schuldner der anwaltlichen Vergütung ist grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser muss die Vergütung allerdings nur dann bezahlen, wenn ihm zuvor eine nach § 10 RVG ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt worden ist (siehe hierzu § 2). Rz. 2 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, ist er anderweitig gerichtlich bestellt oder beigeordnet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (8) Einigungsgebühren

Rz. 125 Auch im Strafverfahren kommen Einigungsgebühren in Betracht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / b) Eine oder mehrere Angelegenheiten?

Rz. 21 Weiterhin ist zu fragen, ob nicht gegebenenfalls die Tätigkeit des Anwalts mehrere Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 RVG umfasst. Das Mandat und der Auftrag dürfen nicht ohne Weiteres mit dem Umfang der Angelegenheit gleichgesetzt werden. Ein Mandat besteht häufig aus mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, was dazu führt, dass gesondert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anforderungen an eine o... / IV. Mitteilung

Rz. 53 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist nicht erforderlich.[37] Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er, der Anwalt, die Kosten dem Gegner zur Bezahlung aufgegeben habe, reicht demgegenüber wiederum nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / a) Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist

Rz. 38 In Angelegenheiten, in denen nach dem Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 RVG) abzurechnen ist, bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert des Gegenstands, der der anwaltlichen Tätigkeit zugrunde liegt (Gegenstandswert – § 2 Abs. 1 RVG). Vorzugehen ist dann wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (a) Ermittlung der Betriebsgebühr

Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nrn. 2300, 2303 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 VV) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2100 VV). Diese Gebühren entstehen für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / bb) Terminsgebühr

Rz. 92 Neben der Verfahrensgebühr entstehen auch in sozialgerichtlichen Verfahren Terminsgebühren. Rz. 93 Es gilt wiederum Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin, einem von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumten Termin oder an außergerichtlichen Verhandlungen. Rz. 94 Auch hier ist eine Terminsgebühr im schriftl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (1) Grundgebühr

Rz. 103 Zunächst einmal kommt die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV in Betracht (ausgenommen in der Strafvollstreckung). Diese entsteht allerdings nur einmal je Rechtsfall für die erste Einarbeitung. Sie kann also nur in der ersten Angelegenheit entstehen, später nicht mehr. Rz. 104 Befindet sich der Beschuldigte (oder der Vertretene) während der ersten Einarbeitung nicht auf frei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / aa) Nicht als Verteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV bestellter Anwalt

Rz. 101 War der Anwalt nicht als Vollverteidiger oder Vertreter eines Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV beauftragt, so kommen für ihn nur die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 RVG sowie die Prüfungsgebühr nach Nr. 2102 VV in Betracht und Verfahrensgebühren für Einzeltätigkeiten nach Nrn. 4300 ff. VV, Ausnahme Adhäsionsverfahren (Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (7) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nrn. 4143, 4144 VV

Rz. 122 Werden im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht (Adhäsionsverfahren), so erhält der Anwalt nach Nrn. 4143, 4144 VV zusätzliche Gebühren, die sich wiederum nach dem Wert richten. In erster Instanz beträgt die Gebühr 2,0, in der Rechtsmittelinstanz 2,5. Rz. 123 Mehrere Auftraggeber sind auch hier erhöhend zu berücksichtigen, wobei hier wiederum dersel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (2) Verfahrensgebühren

Rz. 131 Auch in Bußgeldsachen erhält der Verteidiger zunächst einmal in jeder Angelegenheit eine Verfahrensgebühr. Dies gilt sowohl für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde als auch für die gerichtlichen Verfahren, das Wiederaufnahmeverfahren (Vorbem. 5.1.3 Abs. 2 VV) und für Tätigkeiten in der Vollstreckung (Anm. Abs. 5 zu Nr. 5200 VV). Rz. 132 Im Verfahren vor der Verwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Anforderungen an eine o... / III. Steuerliche Anforderungen an die anwaltliche Rechnung

Rz. 52 Auf der Grundlage der seinerzeitigen Richtlinie 2001/115 EG des Rates[34] werden seit dem 1.1.2004 strengere Anforderungen an die anwaltliche Rechnung gestellt.[35] Angegeben werden müssen die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr.) sowie der Zeitpunkt der Leistung. Entspricht die Kostenrechnung nicht den steuerlichen Anforderungen, so ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / aa) Ein Auftraggeber

Rz. 22 Beispiel 3: Einfache Abrechnung Der Anwalt ist beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadensregulierung eine Ablichtung der strafrechtlichen Ermittlungsakten anzufertigen. Diese umfassen 40 Seiten. Der Anwalt erhält für jede Seite 0,50 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (d) Anrechnung vorangegangener Gebühren

Rz. 55 Sind danach die Gebühren und Gebührensätze ermittelt, ist die Frage der Anrechnung zu prüfen. Das RVG ordnet in vielen Fällen an, dass vorangegangene Betriebsgebühren auf die Betriebsgebühren eines nachfolgenden Verfahrens anzurechnen sind, wenn der Gegenstand derselbe ist (so z.B. § 34 Abs. 2 RVG; Anm. zu Nr. 3305 VV; Anm. zu Nr. 3307 VV; Vorbem. 2.3 Abs. 4–6 VV; Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr