Fachbeiträge & Kommentare zu Konto

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.1 Öffentliche Zuwendungen, insbesondere für Investitionen

IAS 20.16 und IAS 20.24 ff. verpflichten zur zeitlichen Verteilung öffentlicher Investitionszuwendungen. Die Verteilung über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer des bezuschussten Anlageguts ist zwingend. Lediglich im Ausweis besteht ein Wahlrecht zwischen Passivierung eines besonderen Postens für abgegrenzte Investitionszuwendungen oder einem direkten Abzug von dem Buc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 3.3.2 Nachträgliche Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand

Nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sind Herstellungskosten auch solche Aufwendungen, die bei der Erweiterung oder bei über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen eines Vermögensgegenstands entstehen. Das IDW sieht in RS IFA 1, bezogen auf Gebäude, eine Verbesserung dann als gegeben an, wenn die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert wird oder sich die G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzvermögen / 8 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Unter welchen beiden Grundvoraussetzungen führt ein Forderungsverkauf zur vollständigen Ausbuchung der Forderung? A.2 Welcher bilanzielle Bewertungsmaßstab gilt nach IFRS 9 für Kundenforderungen (Debitoren) und für einfache, unterhalb der Beteiligungsschwelle liegende Anteile an anderen Gesellschaften? A.3 U erwirbt am 1.1.01 einen Zerobond, d. h. eine Anleihe ohne nom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.3 Rückbauverpflichtungen

Besondere Regelungen bestehen sowohl in Anschaffungs- wie in Herstellungsfällen für Rückbau-, Entfernungs- und Abbruchverpflichtungen. In der handelsrechtlichen Bilanz wirken sich derartige Verpflichtungen in der Form einer Ansammlungsrückstellung aus. Die Rückstellung wird kontinuierlich über die Nutzungsdauer gebildet. Nach IAS 37 ist eine erforderliche Rückstellung sofort...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.2 Herkömmliche Gleitzeitkonzeptionen

Die seit den späten 60er Jahren vor allem in zahlreichen Verwaltungen und Behörden der Bundesrepublik eingeführte gleitende Arbeitszeit enthält bereits einige grundlegende Regelungselemente, die auch für eine Weiterentwicklung in Richtung zu mehr Flexibilität unabdingbar sind: Für jeden Mitarbeiter wird ein Zeitkonto geführt, auf dem Schwankungen der geleisteten regelmäßigen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche drei Hauptunterschiede bestehen im Einzelabschluss zwischen der Behandlung latenter Steuern nach HGB und nach IFRS? A.2 U bildet per 31.12.01 eine Drohverlustrückstellung von 100 TEUR in der IFRS-Bilanz. Steuerrechtlich ist die Rückstellung nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG). In 02 tritt der Verlust von 100 TEUR tatsächlich ein und wird nun auch steuerlich ber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 5 Weitere Vorschriften

Aufgabe des Konzernabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitstheorie). Diesem Einheitsgedanken folgend sind konzerninterne Umsätze, Erträge und Forderungen gegen die entsprechenden Aufwendungen und Schulden zu konsolidieren, da die wirtschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 75 Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[75] Vor diesem Hinte...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 166 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Kontengliederung

Rz. 97 Um auch bei mehreren Gesellschaftern den Überblick zu behalten, hat sich die nachfolgend dargestellte Kontengliederung bewährt. Indem in dem Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist, dass mit einfacher Mehrheit eine andere Kontengliederung und Verzinsung beschlossen werden kann, ist eine ausreichende Flexibilität sichergestellt. Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogram...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / bb) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen

Rz. 77 § 5 ErbStG regelt die steuerliche Behandlung des Zugewinnausgleichsanspruches. Gemäß § 5 Abs. 2 Alt. 1 ErbStG gehört die Zugewinnausgleichsforderung im Sinne des § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne der §§ 3 und 7 ErbStG, sofern der Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten beendet wird. Dies gilt auch für Ausgleichsforderungen...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Rz. 15 Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen:mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / h) Regelungen zur Entgegennahme von analoger Post und Zugang zu digitalen Medien

Rz. 24 Anders als ein Betreuer bedarf der Vorsorgebevollmächtigte keiner ausdrücklichen Ermächtigung zur Entgegennahme der Post des Vollmachtgebers, wenn die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestaltet ist.[29] Nachdem es teilweise zu praktischen Problemen kam, wenn Vorsorgevollmachten keine ausdrückliche "Postklausel" enthielten, hat nun auch die Rechtsabteilung der...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 19 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Ausschluss des Zugewinnausgle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 22 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abtretung / 5 Rechtsfolgen

Zivilrechtlich tritt bei einer wirksamen Abtretung der Zessionar an die Stelle des Zedenten.[1] Steuerrechtlich setzt dies der BFH so um, dass der Zahlungsanspruch übergeht, die Bescheide dagegen auch weiterhin dem Steuerpflichtigen bekannt zu geben sind, der allein (und nicht der Zessionar) Einspruch gegen die Steuerfestsetzung einlegen kann. Mit der Abtretung wird daher ni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.4 Elektronisches Dokument

Rz. 87 Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.11.2013[1] wurde § 46c ArbGG mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert. Nach der Neufassung des § 46c Abs. 3 ArbGG muss das elektronische Dokument von der verantwortenden Person elektronisch signiert sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf sicherem Übermittlungswege ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Zwischenergebniseliminierung im Anlagevermögen

Rz. 36 Beziehen KonzernUnt Anlagegüter von anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unt, erweist sich die Ermittlung der Zwischenergebnisse regelmäßig als unproblematisch. Bei langlebigen VG kann sie allerdings über Jahre hinweg entsprechende Anpassungsbuchungen erfordern. Um den damit verbundenen Aufwand zu vermeiden, sollten konzerninterne Lieferungen in das langfristi...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Beispiel für die Herstellungskostenerfassung

Rz. 170 Die Ermittlung und die Verbuchung der HK sind durch die alternativen GuV-Gliederungen in den jeweiligen Kontenplänen unterschiedlich durchzuführen. Grds. ergeben sich nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) folgende Zusammenhänge: Abb. 2: Kontenmäßige Darstellung der Zusammenhänge beim Gesamtkostenverfahren Rz. 171 Im Unterschied zum UKV werden den Erlösen alle Kosten, d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Fortführung der Regelungen des § 301 HGB a. F. für Erstkonsolidierungen vor Anwendung des BilMoG

Rz. 14 Bei den Methoden der KapKons gilt mit Ausnahme der Interessenzusammenführungsmethode (hier besteht ein Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 5 Satz 3 EGHGB), dass Erwerbe vor der Anwendungspflicht des BilMoG weiter nach den Altregelungen behandelt werden müssen. Eine Umstellung von der Buchwert- auf die mit dem BilMoG in § 301 Abs. 1 HGB n. F. geforderte Neubewertungsmethode is...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.5 Bilanzierung von Leasingverträgen

Rz. 51 Bleibt der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer, hat er den Leasinggegenstand weiterhin in seiner Bilanz auszuweisen und nach allgemeinen Bewertungsregeln fortzuführen. Der Leasingnehmer erfasst die Leasingraten, wie bei einem Mietvertrag, als Aufwand. Bei einem nicht sachgerechten Ausgleich von Nutzungswert und Leasingraten hat eine Abgrenzung der Leasingraten zu ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Fallbeispiel 2: Schuldenkonsolidierung mit Beteiligung von Minderheiten

Rz. 23 Praxis-Beispiel In ihrem Einzelabschluss hat die B AG zum 31.12.X1 eine Drohverlustrückstellung für ein mit der C AG geschlossenes, Verlust bringendes Dauerbeschaffungsgeschäft über nicht bilanzierungsfähige Leistungen i. H. v. 400 GE gebildet. Die B AG und die C AG werden in den Konzernabschluss der A AG einbezogen. Die A AG ist an der B AG mit 80 % und an der C AG m...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.2 Erwerb auf Ziel zu unüblichen Konditionen

Rz. 26 Erwirbt ein Unt einen VG zu unüblichen Konditionen, ist regelmäßig eine Anpassung des Rechnungspreises zu prüfen. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Verkäufer dem Erwerber einen formal unverzinslichen Lieferantenkredit gewährt. In diesem Fall gilt der Barwert der Verpflichtung anstelle des Rechnungspreises als AK, sofern die Beträge wesentlich voneinander abwe...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Konsequenzen der Wahlrechtsausübung bzw. -nichtausübung

Rz. 75 Wurde das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB nicht ausgeübt und erfolgte dementsprechend eine erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnrücklagen, waren latente Steuern zu berücksichtigen. Die Bilanzierung der Steuerlatenz ist geboten, da der Sonderposten mit Rücklageanteil nur in der Handelsbilanz, nicht aber in der Steuerbilanz entfallen ist, und ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Fallbeispiel 1: Schuldenkonsolidierung ohne Beteiligung von Minderheiten

Rz. 22 Praxis-Beispiel In ihrem Jahresabschluss zum 31.12.X1 hat die nach HGB bilanzierende M AG (MU) gegenüber ihrem TU, der T GmbH, eine Rückstellung wegen Schadensersatzes i. H. v. 400 GE gebildet. Der Steuersatz aller Unt des KonsKreis beträgt 30 %. Die Ausgangsdaten des Beispiels enthält die nachfolgende Übersicht (einschl. der Buchungen zur KapKons): SchuldenKons zum 31...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.1.1 Abbildung als Erwerbsvorgang

Rz. 198 Um zu vermeiden, dass die einzelnen Erstkonsolidierung vermengt werden, ist bei sukzessivem Beteiligungserwerb bei Abbildung nach der Erwerbsmethode eine ÜbergangsKons vorzunehmen. Zunächst ist im Jahr t2 die Erstkonsolidierung zum Zeitpunkt 31.12.t0, die Folgekonsolidierung zum Zeitpunkt 31.12.t1 und die Folgekonsolidierung zum 31.12.t2 mit den historischen Wertansä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Abschließende Fallbeispiele zur Bildung von Bewertungseinheiten

Rz. 68 Praxis-Beispiel Um sich gegen Risiken aus Grundgeschäften abzusichern, hat die B AG Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die im Jahresabschluss der B AG zum 31.12.01 nach § 254 HGB zu beurteilen sind. Sachverhalt 1: Zur Finanzierung ihrer Geschäftsaktivitäten hat die B AG im vergangenen Jahr ein Darlehen i. H. v. 8.000 TEUR aufgenommen. Für das Darlehen ist eine variable ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (Geschäfts- oder Firmenwert)

Rz. 166 Erst mithilfe der Folgekonsolidierung wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen (Rz 140 ff.) und für die Neubewertungsmethode die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem TU zu 25...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (passiver Unterschiedsbetrag)

Rz. 178 Die Folgekonsolidierung im Jahr t1 soll auch am Beispiel der Abwandlung 2 (Rz 155 ff.) verdeutlicht werden, bei der das MU bedingt durch schlechte Zukunftsaussichten bei der Tochter lediglich 2,5 Mio. EUR für den Kapitalanteil von 75 % gezahlt hat. Rz. 179 Da die übrigen Prämissen wie im Ausgangsbeispiel gelten, hat die Bilanz des MU zum 31.12.t1 das identische Ausseh...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung

Rz. 15 § 277 Abs. 5 HGB fordert den gesonderten Ausweis von Erträgen aus der Abzinsung unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge". Aufwendungen aus der Abzinsung sind gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. IDW RS HFA 34 sieht neben einem Davon-Vermerk oder der Aufgliederung innerhalb der Vorspalte mit Verweis auf die Klarheit ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Rabatte, Boni, Skonti

Rz. 71 Anschaffungspreisminderungen können insbes. in Form von Rabatten, Boni und Skonti vorliegen: Der Rabatt ist ein Nachlass auf den Anschaffungspreis, durch den der Rechnungsbetrag i. d. R. unmittelbar gemindert wird.[1] Sofern Rabatte nachträglich gewährt werden, sind sie analog zu Boni, die den Charakter von Anschaffungspreisminderungen haben, zu behandeln.[2] Rabatte w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.4 Probleminhärenzen bei Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen bei bestehendem Unterschiedsbetrag

Rz. 16 Aus der Vorschrift des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB sowie den entsprechenden, im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens entstandenen Begründungen nicht klar hervorgehend und auch im Schrifttum bis dato nicht abschließend diskutiert,[1] ist die Berücksichtigung von zukünftigen Änderungen bzw. Schwankungen von Anzahl und Höhe der Pensionsverpflichtungen. Rz. 17 Unstrittig ist d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Zwischenergebniseliminierung bei unterschiedlichen Steuersätzen

Rz. 41 Insb. bei international tätigen Konzernen werden die an der innerkonzernlichen Transaktion beteiligten Unt häufig unterschiedliche Steuersätze aufweisen. Das führt zu der Frage, ob der Steuersatz des liefernden oder des empfangenden Unt für die Bildung latenter Steuern heranzuziehen ist. Da zum einen die Regel zur Zwischenergebniseliminierung als Bewertungsvorschrift ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Zwischenergebniseliminierung bei Geschäften mit assoziierten Unternehmen

Rz. 42 Wie dargestellt (Rz 6), fordert DRS 26.70 nicht nur bei Upstream-Lieferungen von assoziierten Unt, sondern auch bei Downstream-Lieferungen an assoziierte Unt eine Zwischenergebniseliminierung. Die Ermittlung der eliminierungspflichtigen Zwischenergebnisse folgt dem Schema für Transaktionen zwischen vollkonsolidierten Unt. Dabei ist eine nur i. H. d. Anteilsquote vorge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Richtigkeit (Abs. 2)

Rz. 20 Die Forderung nach Richtigkeit der Buchführung bezieht sich auf Dokumente, Belege, Geschäftsvorfälle, Buchungen und Konten. Richtig bedeutet, dass der Gegenstand der Geschäftsvorfälle zutreffend abgebildet und die Buchung der Technik nach richtig vorgenommen wird.[1] Es ist nicht zulässig, fiktive Buchungen vorzunehmen. Praxis-Beispiel Der Kaufmann lässt sich zum Jahre...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Grundlegendes

Rz. 47 Das nur im Jahresabschluss für das nach dem 31.12.2009 beginnende Gj ausübbare Beibehaltungswahlrecht (eine anfängliche Beibehaltung und spätere erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist unzulässig) des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB für Aufwandsrückstellungen konnte sachverhaltsbezogen in Anspruch genommen werden. Die Option zur sachverhaltsbezogenen Ausübung ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung/Rückstellungsspiegel

Rz. 137 Die Einbuchung und Fortschreibung einer Rückstellung kann in der GuV nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode dargestellt werden. Bei der Bruttomethode wird i. H. d. nicht abgezinsten Erfüllungsbetrags der Rückstellung ein Aufwand im operativen Ergebnis und i. H. d. Differenz zum passivierten Barwert der ungewissen Verbindlichkeit ein Ertrag aus der Abzinsun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.2 Verbrauch und Auflösung von Rückstellungen

Rz. 19 Im Vj ausgewiesene Rückstellungen sind im Folgejahr bei Anfall der durch die Rückstellung antizipierten Aufwendungen zu verbrauchen. Verbrauch einer Rückstellung bedeutet, dass die im Vj gebildete Rückstellung in Anspruch genommen wird. Die im Folgejahr anfallenden Aufwendungen werden demgemäß nicht aufwandswirksam in die GuV, sondern direkt gegen die Rückstellung geb...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.6 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer Nicht-100-%-Tochter (Geschäfts- oder Firmenwert)

Rz. 151 Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf der Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei als Modifizierung unterstellt wird, es wären von dem MU für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Weiterhin besteht die Vereinbarung, dass das Ja...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.3 Ermittlung des Unterschiedsbetrags

Rz. 12 Aus Art. 67 Abs. 1 EGHGB ergab sich die Notwendigkeit, zum Zeitpunkt des Übergangs der Bewertung auf die neuen Vorschriften i. d. F. des BilMoG zwei Pensionsgutachten einzuholen, um festzustellen, ob aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich war und wenn ja, wie hoch der...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.6 Konsolidierung im mehrstufigen Konzern

Rz. 229 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., ein TU ist gleichzeitig selbst MU eines anderen TU. In diesen Fällen wird aus Sicht des obersten MU von einem EnkelUnt gesprochen. Auch dieses Unt gilt als verbundenes Unt d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Flüssige Mittel

Rz. 71 Flüssige Mittel umfassen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Rz. 72 Zum Kassenbestand rechnen in- und ausländische Devisen sowie Wertzeichen (z. B. Briefmarken) oder auch Guthaben auf Frankiergeräten (§ 266 Rz 96). Rz. 73 Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten umfassen alle Sichteinlagen (Kontokorrentguthaben, Fest- un...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.5 Behandlung des Zuführungsbetrags bei vorhandenem Planvermögen

Rz. 33 Der aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen entstandene Unterschiedsbetrag war im Fall der Nichtausübung des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB um Vermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu reduzieren und bereits im ersten Jahr der Anwendung (Gj. 2010) der neuen Bewertungsvorgaben vollständig zuzuführen. Som...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.7 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer Nicht-100-%-Tochter (passiver Unterschiedsbetrag)

Rz. 155 In einer zweiten Abwandlung des Ausgangsbeispiels soll die Entstehung eines passiven Unterschiedsbetrags verdeutlicht werden. Dazu werden die Bilanzen wie folgt verändert: Rz. 156 Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 75 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von lediglich 2,5 Mio. EUR, da bei diesem Szenario schlechte Zukunftsaussichten bei dem TU angenommen werden (DRS ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Herstellungskostenerfassung im Kontext einer GuV-Verfahrensumstellung

Rz. 174 Eine Umstellung vom Gesamtkostenverfahren (GKV) auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unt. Von herausragender Bedeutung ist die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunäch...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Gezeichnetes Kapital bei Gründung

Rz. 20 Bei der Gründung stellt sich die umstrittene Frage, ob eine werdende KapG eine Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt ihrer Errichtung (Abschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags), den Zeitpunkt der tatsächlichen Geschäftsaufnahme, den Zeitpunkt ihrer Anmeldung zum Handelsregister oder den Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister aufstellen muss. Nach de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Beispiel Teil 3 – Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung

Rz. 36 Aufbauend auf Teil 1 und Teil 2 sei nun angenommen, dass M an G Fertigerzeugnisse mit HK von 18 Mio. EUR für einen Rechnungsbetrag (vereinfachend wird von der Darstellung der USt abgesehen) von 20 Mio. EUR liefert, die G sofort bezahlt und in der gleichen Periode für 24 Mio. EUR an Dritte auf Ziel weiterverkauft. G wiederum liefert am Jahresende Fertigfabrikate für 30...mehr