Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1161 BGB – Geltendmachung der Forderung.

Gesetzestext Ist der Eigentümer der persönliche Schuldner, so findet die Vorschrift des § 1160 auch auf die Geltendmachung der Forderung Anwendung. Rn 1 § 1161 schützt den mit dem Eigentümer personenidentischen Schuldner über die Bestimmung des § 410 hinaus: Mit anderen als den in § 1160 genannten Urkunden kann der Gläubiger auch seine Ansprüche aus der Forderung nicht verfo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1254 BGB – Anspruch auf Rückgabe.

Gesetzestext 1Steht dem Pfandrecht eine Einrede entgegen, durch welche die Geltendmachung des Pfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann der Verpfänder die Rückgabe des Pfandes verlangen. 2Das gleiche Recht hat der Eigentümer. Rn 1 Voraussetzung für den Rückgabeanspruch ist eine dauernde Einrede, nicht Einwendung, gg Forderung oder Pfandrecht etwa aus § 821. Die Verjäh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1484 BGB – Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Der überlebende Ehegatte kann die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ablehnen. (2) 1Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947, 1950, 1952, 1954 bis 1957, 1959 entsprechende Anwendung. 2Bei einer Ablehnung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 975 BGB – Rechte des Finders nach Ablieferung.

Gesetzestext 1Durch die Ablieferung der Sache oder des Versteigerungserlöses an die zuständige Behörde werden die Rechte des Finders nicht berührt. 2Lässt die zuständige Behörde die Sache versteigern, so tritt der Erlös an die Stelle der Sache. 3Die zuständige Behörde darf die Sache oder den Erlös nur mit Zustimmung des Finders einem Empfangsberechtigten herausgeben. Rn 1 De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1805 BGB – Bestellung eines neuen Vormunds.

Gesetzestext (1) Wird der Vormund entlassen oder verstirbt er, hat das Familiengericht unverzüglich einen neuen Vormund zu bestellen. Die §§ 1778 bis 1785 gelten entsprechend. (2) Wird der Vereinsvormund gemäß § 1804 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 2 entlassen, kann das Familiengericht statt der Entlassung des Vereinsvormunds feststellen, dass dieser die Vormundschaft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 345 BGB – Beweislast.

Gesetzestext Bestreitet der Schuldner die Verwirkung der Strafe, weil er seine Verbindlichkeit erfüllt habe, so hat er die Erfüllung zu beweisen, sofern nicht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht. Rn 1 BGH NJW 69, 875 [BGH 29.01.1969 - IV ZR 545/68] mN bezeichnet es als eine ›allg anerkannte Beweislastregel, dass der Verpflichtete die Erfüllung einer ihm obl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 81a BGB – Widerruf des Stiftungsgeschäfts.

Gesetzestext Bis zur Anerkennung der Stiftung ist der Stifter zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts berechtigt. Ist die Anerkennung bei der zuständigen Behörde des Landes beantragt, so ist der Widerruf dieser gegenüber zu erklären. Der Erbe des Stifters ist zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts nicht berechtigt, wenn der Stifter den Antrag auf Anerkennung der Stiftung bei der z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2373 BGB – Dem Verkäufer verbleibende Teile.

Gesetzestext 1Ein Erbteil, der dem Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufs durch Nacherbfolge oder infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt, sowie ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis ist im Zweifel nicht als mitverkauft anzusehen. 2Das Gleiche gilt von Familienpapieren und Familienbildern (dazu BGH NJW 18, 3178 [BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17] Rz 49). Rn 1 Im ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32009R0004 Art 76 EuUntVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 3, Artikel 71, 72 und 73 gelten ab dem 18. September 2010. Diese Verordnung findet, mit Ausnahme der in Unterabsatz 2 genannten Vorschriften, ab dem 18. Juni 2011 Anwendung, sofern das Haager Protokoll von 2007 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1886 BGB – Aufhebung der Pflegschaft.

Gesetzestext (1) Die Pflegschaft für einen Abwesenden ist aufzuheben, (2) Im Übrigen ist eine Pflegschaft aufzuheben, wenn der Grund für ihre Anordnung weggefallen ist. Rn 1 S Kommentierung § 1887.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1516 BGB – Zustimmung des anderen Ehegatten.

Gesetzestext (1) Zur Wirksamkeit der in den §§ 1511 bis 1515 bezeichneten Verfügungen eines Ehegatten ist die Zustimmung des anderen Ehegatten erforderlich. (2) 1Die Zustimmung kann nicht durch einen Vertreter erteilt werden. 2Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. 3Die Zustimmung ist unwiderruflich. (3) Die Ehegatten können die in den §§ 1511 bis 1515 b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 699 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext (1) 1Der Hinterleger hat die vereinbarte Vergütung bei der Beendigung der Aufbewahrung zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. (2) Endigt die Aufbewahrung vor dem Ablauf der für sie bestimmten Zeit, so kann der Verwahrer einen seinen bisherigen Leistungen entsprechend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1062 BGB – Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör.

Gesetzestext Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör. Rn 1 Der Nießbrauch am Zubehör, § 1031, kann beim Grundstücksnießbrauch dadurch enden, dass das Recht als solches aufgehoben wird. Die Aufhebung lässt dann, bei Fehlen gegenteiliger Vereinbarung, das Recht auch am...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1125 BGB – Aufrechnung gegen Miete oder Pacht.

Gesetzestext Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen. Rn 1 Auch gg eine beschlagnahmte Forderung kann aufgerechnet werden, soweit § 392 diese Aufrechnung nicht ausschließt. § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 695 BGB – Rückforderungsrecht des Hinterlegers.

Gesetzestext 1Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist. 2Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung. Rn 1 Das jederzeitige Rückforderungsrecht des Hinterlegers gilt für die entgeltliche (LG Ulm NJW-RR 04, 854: Pferdeeinstellung) und unentgeltliche Verwahrun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1060 BGB – Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte.

Gesetzestext Trifft ein Nießbrauch mit einem anderen Nießbrauch oder mit einem sonstigen Nutzungsrecht an der Sache dergestalt zusammen, dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können, und haben die Rechte gleichen Rang, so findet die Vorschrift des § 1024 Anwendung. Rn 1 Der Regelungsgegenstand entspricht dem in § 1024, auf den wegen des N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 2147 ff BGB

Rn 1 In den §§ 2147 ff regelt das Gesetz sehr ausf das schon in § 1939 als möglicher Inhalt einer letztwilligen Verfügung genannte Vermächtnis. Nach § 2174 erhält der Begünstigte nicht unmittelbar mit dem Erbfall den Vermächtnisgegenstand. Das Vermächtnis hat vielmehr rein schuldrechtlichen Charakter. Die Anordnung eines Immobilienvermächtnisses im Anwendungsbereich der EUEr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1283 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so bedarf der Gläubiger zur Kündigung der Zustimmung des Pfandgläubigers nur, wenn dieser berechtigt ist, die Nutzungen zu ziehen. (2) Die Kündigung des Schuldners ist nur wirksam, wenn sie dem Pfandgläubiger und dem Gläubiger erklärt wird. (3) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1217 BGB – Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger.

Gesetzestext (1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem Maße und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des Verpfänders fort, so kann der Verpfänder verlangen, dass das Pfand auf Kosten des Pfandgläubigers hinterlegt oder, wenn es sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgelief...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 357c BGB – Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen.

Gesetzestext (1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von Wohngebäuden zur Nutzung ist ausgeschlossen. (2) Der Verbraucher hat für einen Wertverlust der Unterkunf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2207 BGB – Erweiterte Verpflichtungsbefugnis.

Gesetzestext 1Der Erblasser kann anordnen, dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll. 2Der Testamentsvollstrecker ist auch in einem solchen Falle zu einem Schenkungsversprechen nur nach Maßgabe des § 2205 Satz 3 berechtigt. Rn 1 Die Vorschrift bezeichnet die äußerste Grenze, bis zu der der Erblasser in ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, GewSchG § 4 GewSchG – Strafvorschriften.

Gesetzestext 1Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbarenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 34 EuGüVO – Staaten mit mehr als einem Rechtssystem – Interpersonale Kollisionsvorschriften.

Gesetzestext Gelten in einem Staat für die ehelichen Güterstände zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke für verschiedene Personengruppen, so ist jede Bezugnahme auf das Recht dieses Staates als Bezugnahme auf das Rechtssystem oder das Regelwerk zu verstehen, das die in diesem Staat geltenden Vorschriften zur Anwendung berufen. In Ermangelung solcher Vorschriften ist d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1235 BGB – Öffentliche Versteigerung.

Gesetzestext (1) Der Verkauf des Pfandes ist im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken. (2) Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so findet die Vorschrift des § 1221 Anwendung. Rn 1 Im Normalfall der Pfandverwertung erfolgt die öffentliche Versteigerung (I) durch einen Gerichtsvollzieher (§ 383 II) oder öffentlich bestellten Auktionator als Vertreter des Gläubiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1454 BGB – Notverwaltungsrecht.

Gesetzestext 1Ist ein Ehegatte durch Krankheit oder Abwesenheit verhindert, bei einem Rechtsgeschäft mitzuwirken, das sich auf das Gesamtgut bezieht, so kann der andere Ehegatte das Rechtsgeschäft vornehmen, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; er kann hierbei im eigenen Namen oder im Namen beider Ehegatten handeln. 2Das Gleiche gilt für die Führung eines Rechtsstrei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Q

Qualifikation Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; Art 10 EGBGB 3; Vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur § 125 BGB 9; § 126a BGB 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel § 711 BGB 8; § 2032 BGB 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung § 558d BGB 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 233 BGB – Wirkung der Hinterlegung.

Gesetzestext Mit der Hinterlegung erwirbt der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Geld oder an den hinterlegten Wertpapieren und, wenn das Geld oder die Wertpapiere in das Eigentum des Fiskus oder der als Hinterlegungsstelle bestimmten Anstalt übergehen, ein Pfandrecht an der Forderung auf Rückerstattung. Rn 1 Bei Hinterlegung (zur Zuständigkeit s § 372 Rn 26) ent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650q BGB – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) Für Architekten- und Ingenieurverträge gelten die Vorschriften des Kapitels 1 des Untertitels 1 sowie die §§ 650b, 650e bis 650h entsprechend, soweit sich aus diesem Untertitel nichts anderes ergibt. (2) 1Für die Vergütungsanpassung im Fall von Anordnungen nach § 650b Absatz 2 gelten die Entgeltberechnungsregeln der Honorarordnung für Architekten und Ingenieu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 354 BGB – Verwirkungsklausel.

Gesetzestext Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so ist der Gläubiger bei dem Eintritt dieses Falles zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Rn 1 § 354 beabsichtigt einen Schuldnerschutz: Entgegen dem Wortlaut der Verwirkungs- bzw Verfallsklausel so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 231 BGB – Irrtümliche Selbsthilfe.

Gesetzestext Wer eine der in § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht. Rn 1 Das Selbsthilferecht stellt eine Durchbrechung des staatlichen Gewaltmono...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 25 EuPartVO – Formgültigkeit einer Vereinbarung über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft.

Gesetzestext (1) Die Vereinbarung über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft bedarf der Schriftform, ist zu datieren und von beiden Partnern zu unterzeichnen. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, sind der Schriftform gleichgestellt. (2) Sieht das Recht des Mitgliedstaats, in dem beide Partner ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 26 HaagUntProt – Erklärungen in Bezug auf nicht einheitliche Rechtssysteme.

Gesetzestext (1) Ein Staat, der aus zwei oder mehr Gebietseinheiten besteht, in denen für die in diesem Protokoll geregelten Angelegenheiten unterschiedliche Rechtssysteme gelten, kann bei der Unterzeichnung, der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder dem Beitritt nach Artikel 28 erklären, dass das Protokoll auf alle seine Gebietseinheiten oder nur auf eine oder meh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 86h BGB – Gläubigerschutz.

Gesetzestext Die übernehmende Stiftung hat einem Gläubiger nach § 86g Satz 2 für einen Anspruch, der vor dem Zeitpunkt entstanden ist, zu dem die Wirkungen der Zulegung oder Zusammenlegung nach § 86f Absatz 1 oder Absatz 2 eingetreten sind, und dessen Erfüllung noch nicht veranlagt werden kann, Sicherheit zu leisten, wenn der Gläubigermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1140 BGB – Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs.

Gesetzestext 1Soweit die Unrichtigkeit des Grundbuchs aus dem Hypothekenbrief oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht, ist die Berufung auf die Vorschriften der §§ 892, 893 ausgeschlossen. 2Ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, der aus dem Briefe oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht, steht einem im Grundbuch eingetragenen Widerspruch gleich. Rn 1 B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1044 BGB – Duldung von Ausbesserungen.

Gesetzestext Nimmt der Nießbraucher eine erforderlich gewordene Ausbesserung oder Erneuerung der Sache nicht selbst vor, so hat er dem Eigentümer die Vornahme und, wenn ein Grundstück Gegenstand des Nießbrauchs ist, die Verwendung der in § 1043 bezeichneten Bestandteile des Grundstücks zu gestatten. Rn 1 Erfasst sind sowohl gewöhnliche als auch außergewöhnliche Unterhaltungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651o BGB – Mängelanzeige durch den Reisenden.

Gesetzestext (1) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. (2) Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Rn 1 Der Gedanke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 945 BGB – Erlöschen von Rechten Dritter.

Gesetzestext 1Mit dem Erwerb des Eigentums durch Ersitzung erlöschen die an der Sache vor dem Erwerb des Eigenbesitzes begründeten Rechte Dritter, es sei denn, dass der Eigenbesitzer bei dem Erwerb des Eigenbesitzes in Ansehung dieser Rechte nicht in gutem Glauben ist oder ihr Bestehen später erfährt. 2Die Ersitzungsfrist muss auch in Ansehung des Rechts des Dritten verstri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 800 BGB – Wirkung der Kraftloserklärung.

Gesetzestext 1Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber für kraftlos erklärt, so kann derjenige, welcher den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat, von dem Aussteller, unbeschadet der Befugnis, den Anspruch aus der Urkunde geltend zu machen, die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber anstelle der für kraftlos erklärten verlangen. 2Die Kosten hat er zu tr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 30 AGG – Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Zur Förderung des Dialogs mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die sich den Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zum Ziel gesetzt haben, wird der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Beirat beigeordnet. Der Beirat berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2178 BGB – Anfall bei einem noch nicht erzeugten oder bestimmten Bedachten.

Gesetzestext Ist der Bedachte zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugt oder wird seine Persönlichkeit durch ein erst nach dem Erbfall eintretendes Ereignis bestimmt, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses im ersteren Falle mit der Geburt, im letzteren Falle mit dem Eintritt des Ereignisses. Rn 1 Anders als der Erbe nach § 1923 muss der Vermächtnisnehmer nach § 2178 beim Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2085 BGB – Teilweise Unwirksamkeit.

Gesetzestext Die Unwirksamkeit einer von mehreren in einem Testament enthaltenen Verfügungen hat die Unwirksamkeit der übrigen Verfügungen nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser diese ohne die unwirksame Verfügung nicht getroffen haben würde. Rn 1 § 2085 kehrt die Regel des § 139 um und gilt für jegliche einseitige letztwillige Verfügung (RGZ 116, 148; Stuttg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1687a BGB – Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils.

Gesetzestext Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend. Rn 1 Die Vorschrift erklärt für den nicht sorgeberechtigten Elternteil als en...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 386 BGB – Kosten der Versteigerung.

Gesetzestext Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rn 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381 , so dass dorthin zu verweisen ist. Zu den Kosten der Verwertung zählen auch das Honorar des eingeschalteten Maklers oder Versteigerers und ferner d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Art 20 EuGüVO – Universelle Anwendung.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist. Rn 1 Das anzuwendende Recht wird in Kap III (Art 20–35) geregelt. Die Anknüpfung nach der EuGüVO weicht erheblich von der bisherigen Regelung in Art 15, 16 EGBGB ab. Für die objektive Anknüpfung kommt es in erster Linie auf den gewöhnl Aufenth...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 56 BGB – Mindestmitgliederzahl des Vereins.

Gesetzestext Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt. Rn 1 Diese Ordnungsvorschrift soll verhindern, dass unbedeutende Idealvereine Rechtspersönlichkeit erlangen. Das Registergericht prüft die Anzahl anhand der Unterzeichnung der Satzung (§ 59 III). § 56 gilt auch für Vereinsverbände, die also mindestens sieben Mitgliedsverein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1419 BGB – Gesamthandsgemeinschaft.

Gesetzestext (1) Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen verfügen, die zum Gesamtgut gehören; er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen. (2) Gegen eine Forderung, die zum Gesamtgut gehört, kann der Schuldner nur mit einer Forderung aufrechnen, deren Berichtigung er aus dem Gesamtgut verlangen kann. Rn 1 Die Gütergemeinscha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1159 BGB – Rückständige Nebenleistungen.

Gesetzestext (1) 1Soweit die Forderung auf Rückstände von Zinsen oder anderen Nebenleistungen gerichtet ist, bestimmt sich die Übertragung sowie das Rechtsverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem neuen Gläubiger nach den für die Übertragung von Forderungen geltenden allgemeinen Vorschriften. 2Das Gleiche gilt für den Anspruch auf Erstattung von Kosten, für die das Grundst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2343 BGB – Verzeihung.

Gesetzestext Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat. Rn 1 Zum Begriff § 2337 Rn 1. Der Verzeihende muss den Erbunwürdigkeitsgrund, nicht auch das Institut der Erbunwürdigkeit und die Rechtsfolgen einer Verzeihung kennen (MüKo/Helms Rz 1). Diese ist selbst beim Mordversuch möglich. Wer auf sein Anfechtungsrecht verzichtet hat, ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1742 BGB – Annahme nur als gemeinschaftliches Kind.

Gesetzestext Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden. Rn 1 Die Vorschrift verbietet die Kettenadoption, dh die Weitergabe des angenommenen Kindes an andere Adoptionsbewerber. Wird das Annahmeverhältnis aufgelöst, kommt eine erneute Adoption in Betracht. Das Rechtsverhältnis ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 977 BGB – Bereicherungsanspruch.

Gesetzestext 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 973, 974, 976 einen Rechtsverlust erleidet, kann in den Fällen der §§ 973, 974 von dem Finder, in den Fällen des § 976 von der Gemeinde des Fundorts die Herausgabe des durch die Rechtsänderung Erlangten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Der Anspruch erlischt mit dem Abl...mehr