Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderkrankengeld

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.9 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Rz. 42 Sind im Falle einer Erkrankung des Kindes beide Elternteile berufstätig und kann die Pflege des erkrankten bzw. zu beaufsichtigenden Kindes nicht durch andere Haushaltangehörige sichergestellt werden, können grundsätzlich die Eltern entscheiden, wer von ihnen die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernimmt und deshalb die Freistellung von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.2 Definition "alleinerziehend"

Rz. 34 Bei der Definition "Alleinerziehend" ist grundsätzlich auf das alleinige Personensorgerecht für das Kind abzustellen. Dieses Sorgerecht wird nach den §§ 1626 ff. BGB beurteilt. Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie eine sog. Sorgerechtserklärung abgeben. Diese beinhaltet, dass beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht ausüben....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.2 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 73 Kann ein Arbeitnehmer nicht seine Arbeit fortführen, weil er sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss, hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt grundsätzlich nach § 616 Satz 1 BGB fortzahlen. Nach dieser Vorschrift haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche" Zeit ihre Arbeitsleistung nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.8 Personen, die Pflegeunterstützungsgeld beziehen (Abs. 1 Nr. 2f)

Rz. 15 Diese Vorschrift ist ebenfalls zum 1.1.2015 durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) eingefügt worden (vgl. ausführlich dazu: Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversicherung, rv 01/2015, 12). Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zuge der Einführung des Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.2 Kinderpflegekrankengeld (§ 45 SGB V)

Nach § 45 SGB V hat eine gesetzlich versicherter Arbeitnehmer Anspruch auf Pflegekrankengeld , wenn er aufgrund einer Betreuungspflicht seines erkrankten Kindes an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert ist. Unbeachtlich ist die Art der Versicherung (freiwillig oder verpflichtend), solange er Mitglied einer Krankenkasse ist. Weitere Voraussetzungen: das Kind darf nicht ä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.4 Erweiterter Kinderpflegekrankengeldanspruch

Bis zum 31.12.2023 bestand ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld für 30 Arbeitstage je Elternteil bzw. für 60 Arbeitstage bei Alleinerziehenden. Diese Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie ist zum Jahresende ausgelaufen. Vom 01.01.2024 an können gesetzlich krankenversicherte Mütter und Väter je gesetzlich krankenversichertem Kind unter 12 Jahren pro Jahr jeweils bis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2024 gegeben. Bei den für 2024 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR auf 538 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Gre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 4 Pandemiebedingtes Kinderkrankengeld bei Betreuungsengpass

Befristet bis zum 7.4.2023 hatten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer nach § 45 SGB V für jedes versicherte Kind längstens für 30 Arbeitstage pro Elternteil (Gesamtanspruch: max. 65 Arbeitstage) und für Alleinerziehende 60 Arbeitstage (Gesamtanspruch: max. 130 Arbeitstage) einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, das von einer Erkrankung des Kindes losgelöst war. Kinderk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / Zusammenfassung

Überblick Die Corona-Krise bzw. die Pandemie der Erkrankung mit COVID-19 verliert an Bedeutung in Gesellschaft und Arbeitsleben. Zahlreiche Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind mittlerweile ausgelaufen. So wurde zuletzt die Corona-ArbSchV aufgehoben. Der Beitrag gibt einen Überblick über Fragen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Weisungsrechte des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.2 Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Wird der Arbeitslose während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, besteht Anspruch auf Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen.[1] Ab der 7. Woche besteht Anspruch auf Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes.[2] Eine Leistungsfortzahlung erfolgt auch bei Erkrankung eines Kindes für bis zu 10 Tage, bei Alleinerziehenden für bis zu 20 Tage im Kalenderjahr,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 3 Bundeszuschuss aus Steuermitteln

Der jährliche Bundeszuschuss wird aus Steuermitteln pauschal für sog. versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft) gezahlt.[1] Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Milliarden Euro. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde der Bundeszuschuss 2013...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld

Zusammenfassung Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 4.2 Zahlung

Das Kinderpflegekrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Während des Anspruchszeitraums wird das Krankengeld kalendertäglich gezahlt. Ein vollständig mit Kinderpflegekrankengeld belegter Kalendermonat wird mit 30 Tagen berücksichtigt. Ansonsten wird für die tatsächlichen Kalendertage des Anspruchszeitraums gezahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.3 Zuständigkeit

Das Kinderpflegekrankengeld zahlt die Krankenkasse des begleitenden Elternteils.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.3 Klärung von Zweifelsfragen

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Berechnung und Zahlung des Kinderpflegekrankengeldes müssen zwischen den beteiligten Krankenkassen geklärt werden. Hinweis Übertragung eines Anspruchs Die in der Praxis empfohlene Verfahrensweise setzt Freiwilligkeit und eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Krankenkassen, Elternteilen und Arbeitgebern voraus.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Steuerfreie Lohnersatzleistung

Kinderpflegekrankengeld ist als Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung lohnsteuerfrei. [1] Kinderpflegekrankengeld in der Steuererklärung angeben Das steuerfreie Kinderpflegekrankengeld unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt [2] und muss in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden. Der entsprechende Betrag wird von der Krankenkasse elek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.1 Arbeitnehmer

Der Anspruch steht Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft) ist unerheblich. § 44 Abs. 2 SGB V (Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld) ist zu beachten. Der Anspruch ist au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 3 Freistellung mit Anspruch auf sonstige Lohnersatzleistungen

Versicherte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld haben gemäß § 45 Abs. 3 SGB V einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für die Zeit, in der ein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht, d. h. im Regelfall 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Arbeitstage je Krankheitsfall bei einer jährlichen Obergrenze von 25 bzw. 50 Arbeitstagen.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.2 Erstattung

Die Krankenkassen akzeptieren gegenseitig die Berechnung, Höhe und Auszahlung des Kinderpflegekrankengeldes. Die Aufwendungen der das Kinderpflegekrankengeld auszahlenden Krankenkasse werden dieser von der Krankenkasse in tatsächlicher Höhe ersetzt, deren Versicherter die Betreuung des erkrankten Kindes nicht wahrnehmen konnte. Dabei werden auch die abgeführten Beiträge zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege (§ 45 Abs. 1 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 6 Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Ansprüche auf das Kinderpflegekrankengeld sind so zu beurteilen, als stünde beiden Elternteilen das Personensorgerecht gemeinsam zu, wenn der allein personensorgeberechtigte Elternteil in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt und das erkrankte Kind auch in einem Kindschaftsverhältnis zu dem nichtehelichen Lebenspartner steht. Soweit das erkrankte Kind in keinem Kindschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 5.2 Alleinerziehende Versicherte

Bei alleinerziehenden Versicherten beträgt die Höchstanspruchsdauer je Kind im Kalenderjahr 20 Arbeitstage bzw. für mehrere Kinder insgesamt 50 Arbeitstage. Eine verlängerte Anspruchsdauer ergibt sich für die Kalenderjahre 2020 bis 2025.[1] Alleinerziehend ist ein Elternteil, dem das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kind zuste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Arbeitsrecht

1 Freistellungsanspruch Arbeitnehmer haben während der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes einen Anspruch auf Freistellung gegen den Arbeitgeber. Rechtlich liegt ein Fall des allgemeinen schuldrechtlichen Leistungsverweigerungsrechts nach § 275 Abs. 3 BGB vor, weil dem Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen die Erbringung der geschuldeten (Arbeits-)Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Lohnsteuer

1 Steuerfreie Lohnersatzleistung Kinderpflegekrankengeld ist als Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung lohnsteuerfrei. [1] Kinderpflegekrankengeld in der Steuererklärung angeben Das steuerfreie Kinderpflegekrankengeld unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt [2] und muss in der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden. Der entsprechende Betra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 5 Dauer

5.1 Grundanspruch Der Zahlungszeitraum umfasst in jedem Kalenderjahr für jedes Kind höchstens 10 Arbeitstage. Der Anspruch ist bei mehreren Kindern auf 25 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Der Anspruch steht jedem Elternteil zu. Hinweis Corona-Pandemie/Anschlussregelung Wegen der Corona-Pandemie war die gesetzlich geregelte Anspruchsdauer nicht ausreichend. Sie war deswegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.2 Dauer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 4 Berechnung/Höhe/Zahlung

4.1 Berechnung/Höhe Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / Sozialversicherung

1 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege (§ 45 Abs. 1 SGB V) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.8 Altersgrenze

1.8.1 Vollendung des 12. Lebensjahres Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn das 12. Lebensjahr während des Bezugs von Kinderpflegekrankengeld vollendet wird, endet der Anspruch mit diesem Zeitpunkt. Krankengeld wird bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Erreichen der Altersg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2 Kein Teillohnzahlungszeitraum

Lohnsteuerrechtlich wird der Lohnzahlungszeitraum durch ausfallende (unbezahlte) Arbeitstage nicht unterbrochen. In dem Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet und die beitragsfreie Zeit der Krankengeldzahlung beginnt, entsteht beitragsrechtlich ein Teillohnzahlungszeitraum.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 3 Aufzeichnungspflicht bei Krankengeldbezug

Bezieht ein Arbeitnehmer (Kinderpflege-)Krankengeld für 5 oder mehr Arbeitstage (nach Ende der Lohnfortzahlung), muss im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe U aufgezeichnet werden. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltfortzahlung noch einen eigenen Zuschuss gewährt hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 3 Schwerstkranke Kinder (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.8.1 Vollendung des 12. Lebensjahres

Der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld besteht für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn das 12. Lebensjahr während des Bezugs von Kinderpflegekrankengeld vollendet wird, endet der Anspruch mit diesem Zeitpunkt. Krankengeld wird bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag gezahlt.[1] Praxis-Beispiel Erreichen der Altersgrenze Ein Arbeitnehmer bezieht seit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.2 Hauptberuflich selbstständig Tätige

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine Wahlerklärung abgegeben haben.[1] Der gesetzliche Krankengeldanspruch schließt den Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld ein. Es ist vom Beginn des Pflegezeitraums an zu zahlen. Für Versicherte, die eine Wahlerklärung abgegeben haben, entsteht der Anspruch grundsätzlich von der sieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 5.1 Grundanspruch

Der Zahlungszeitraum umfasst in jedem Kalenderjahr für jedes Kind höchstens 10 Arbeitstage. Der Anspruch ist bei mehreren Kindern auf 25 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Der Anspruch steht jedem Elternteil zu. Hinweis Corona-Pandemie/Anschlussregelung Wegen der Corona-Pandemie war die gesetzlich geregelte Anspruchsdauer nicht ausreichend. Sie war deswegen ab 1.1.2020 für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 4.1 Berechnung/Höhe

Das Krankengeld wird nach dem während der Freistellung ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt berechnet. Ähnlich wird auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnet. Das Nettoarbeitsentgelt wird aus dem Bruttoarbeitsentgelt ermittelt, soweit davon Beiträge zur Krankenversicherung berechnet wurden. Bruttoarbeitsentgelt wird somit nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Im Interesse einer familienorientierten Handhabung des § 45 SGB V ist eine Übertragung von Ansprüchen möglich. Wenn der Anspruch eines Elternteils auf Kinderpflegekrankengeld und Freistellung von der Arbeit bereits erschöpft ist, soll er nochmals freigestellt werden, wenn der andere Elternteil, dessen Anspruch noch nicht erschöpft ist, die Betreuung des erkrankten Kindes nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.4 Stationäre Behandlung

Zu einer stationären Behandlung gehören vollstationäre und teilstationäre Krankenhausbehandlungen[1], stationäre Vorsorgeleistungen[2], die stationäre Rehabilitation nach § 40 Abs. 2 SGB V [3] sowie eine tagesstationäre Behandlung.[4] Die medizinischen Gründe sowie die Dauer der stationären Mitaufnahme bescheinigt die stationäre Einrichtung. Damit wird der Anspruch gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.3 Versicherungsverhältnis des Kindes

Das erkrankte Kind des Arbeitnehmers muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Dabei kann es sich um eine Versicherung aufgrund einer Familienversicherung nach § 10 SGB V der Beantragung einer Waisenrente nach § 189 SGB V des Bezugs einer Waisenrente nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V einer freiwilligen Versicherung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V oder einer obligato...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.1 Anspruch/Berechnung/Höchstbezugsdauer

Der Arbeitgeber lässt den Freistellungsanspruch nochmals gegen sich gelten, den sein Arbeitnehmer nach § 45 Abs. 3 SGB V bereits ausgeschöpft hat. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber einer weiteren Freistellung zustimmt, berechnet und zahlt das Krankengeld an ihren Versicherten auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts aus. Außerdem führt sie die damit in Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch ist wie nach § 45 Abs. 1 SGB V auf gesetzlich krankenversicherte Kinder beschränkt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind.[1] Mitaufgenommene Elternteile haben keinen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist (z. B. aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit).[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2.5 Alternativer Anspruch

Kinderpflegekrankengeld kann sowohl nach § 45 Abs. 1 SGB V als auch nach § 45 Abs. 1a SGB V beansprucht werden.[1] Die Ansprüche schließen sich nicht aus. Insbesondere werden die im Rahmen des unbegrenzten Anspruchs nach § 45 Abs. 1a SGB V verwendeten Anspruchstage nicht auf den zeitlich begrenzten Anspruch nach § 45 Abs. 1 SGB V angerechnet. Begleitende Eltern können zwische...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 12 Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber

Versicherte Arbeitnehmer belegen ihren Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld gegenüber der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung. Sie erklären ggf. zusätzlich, dass im Haushalt keine andere Person lebt, die die Pflege des Kindes übernehmen kann. Die Freistellung ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung ist für den Arbeitgeber vorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 2 Mitaufnahme als Begleitperson (§ 45 Abs. 1a SGB V)

Versicherte haben seit dem 1.1.2024 einen Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn ein Elternteil bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen[1] mitaufgenommen wird.[2] Die Mitaufnahme ist ohne Ausnahme medizinisch notwendig, wenn das behandlungsbedürftige Kind das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bis zu diesem Alter ist davon auszug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.5 Ärztliches Zeugnis

Über die Notwendigkeit, das Kind wegen seiner Erkrankung zu beaufsichtigen, zu betreuen oder zu pflegen und deswegen der Arbeit fernzubleiben, ist ein ärztliches Zeugnis auszustellen und der Krankenkasse vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. In der Praxis wird der zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten vereinbarte Vordruck genutzt (M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 10 Leistungsbezieher nach dem SGB III

Bezieher von Bürgergeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Bezieher von Leistungen nach dem SGB III haben einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung für den Fall einer nach ärztlichem Zeugnis erforderlichen Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes oder einer Mitaufnahme bei dessen stationärer Behandlung.[2] Die Voraussetzungen hierfür sind identisch m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.6 Beaufsichtigung/Betreuung/Pflege des Kindes

Krankengeld wird gezahlt, wenn der Versicherte ein in seinem Haushalt lebendes erkranktes Kind beaufsichtigt, betreut oder pflegt und deswegen der Arbeit fernbleibt. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn im Haushalt des versicherten Arbeitnehmers andere Personen leben, die die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen können. Der Versicherte gibt darüber eine entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.7 Andere im Haushalt lebende Person

Eine andere Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen, wenn diese mit dem Arbeitnehmer in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, nicht selbst berufstätig und pflegefähig ist. Es muss sich dabei nicht um den Ehe- oder Lebenspartner des Arbeitnehmers oder eine mit dem Kind verwandte oder verschwägerte Person handeln. Der Arbeitnehmer muss sich nicht auf eine...mehr