Fachbeiträge & Kommentare zu KfW-Förderprogramm

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.5 Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Voraussetzungen Diese Stufe wird erreicht, wenn: die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllt sind, der Standard eines Effizienzhauses 40 bzw. Effizienzgebäudes 40 eingehalten wird, und für die Wärmeerzeugung keine fossilen Brennstoffe oder Biomasse genutzt werden. Klimafreundliches Wohngebäude, mit QNG / Klimafreundliches Nichtwohngebäude, mit Q... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.6.2 Ermittlung für Wohngebäude

Berechnung Die Berechnung der Förderung erfolgt bei Wohngebäuden streng schematisch: maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten für jede Einheit gilt eine eigene Kostenobergrenze Praxis-Beispiel Förderfähige Kosten Ein Gebäude mit 10 Wohneinheiten kann grundsätzlich bis zu 10 × 100.000 EUR an förderfähigen Kosten ansetzen (je nach Förderstufe). Beim Ersterwerb ist ausschließlich ... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.6 Was wird nicht gefördert?

Förderausschlüsse Die Ausschlüsse sind typisch für Investitionsförderprogramme, aber in der Praxis entscheidend: Grundstückskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig bereits abgeschlossene Vorhaben können nicht nachträglich gefördert werden Umschuldungen sind ausgeschlossen eine Doppelförderung innerhalb derselben Förderlinie ist nicht zulässig Praxis-Tipp Häufigster Fehler Hier ... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.7.2 Höhe der Förderungen in Tabellenform

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.9 Vorhabenbeginn

Wichtig Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der direkt mit der Ausführung des Vorhabens zusammenhängt. Leistungen der Planung oder Beratung vor Antragstellung gelten nicht als Vorhabenbeginn. Bei Antragstellung für den förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes oder einer Wohneinheit gilt der Abschluss des Kaufvertrags als... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.1 Wer darf Anträge stellen?

Kommunale Akteure Antragsberechtigt sind ausschließlich kommunale Akteure: Kommunale Gebietskörperschaften Eigenbetriebe von Kommunen Gemeindeverbände Zweckverbände Stadtstaaten und deren Eigenbetriebe Private, Unternehmen oder Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Hinweis Keine Antragsberechtigung Kommunale Unternehmen sind in diesem Förderprogramm nicht antragsberechtigt. Si... mehr

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Barrierefreies Wohnen: KfW startet Förderung

Seit dem 8. April können wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden beantragt werden. Bei der KfW stehen dafür in diesem Jahr 50 Millionen EUR zur Verfügung. Was Haus- und Wohnungseigentümer beachten müssen. Mit dem Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" werden über die staatliche Förderbank KfW bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden gef... mehr

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Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafreundliche Wohngebäude (296, 297, 298)

Zusammenfassung Überblick Gefördert werden nicht mehr einzelne technische Maßnahmen, sondern ganzheitliche Gebäudekonzepte mit niedrigen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Dabei wird bewusst zwischen bezahlbarem Wohnraum im Niedrigpreissegment und qualitativ höherwertigem, besonders nachhaltigem Neubau unterschieden. Die Programme setzen klare Leitplanken,... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / Zusammenfassung

Überblick Gefördert werden nicht mehr einzelne technische Maßnahmen, sondern ganzheitliche Gebäudekonzepte mit niedrigen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Dabei wird bewusst zwischen bezahlbarem Wohnraum im Niedrigpreissegment und qualitativ höherwertigem, besonders nachhaltigem Neubau unterschieden. Die Programme setzen klare Leitplanken, damit öffentli... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.8 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags, entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von 12 Mona... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.4 Das gilt als Wohnung

Als Wohneinheit gelten räumlich abgeschlossene Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Dazu gehören ein eigener abschließbarer Zugang, Wohnräume sowie Anschlüsse für Küche oder Kochnische und Bad bzw. WC. Altenwohnungen In Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gelten auch Apartments oder Wohnschlafräume als Wohneinheiten.... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.1 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Angeboten werden Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit unterschiedlichen tilgungsfreien Anlaufzeiten. Möglich sind: endfällige Kredite bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung, Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren, längere Laufzeiten bis 25 oder 35 Jahre mit bis zu drei bzw. fünf tilg... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.7 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Es stehen mehrere Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 35 Jahren zur Verfügung. Möglich sind unter anderem: endfällige Darlehen bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren und voller Zinsbindung längere Laufzeiten ... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

Bis zu 150.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit ist jedoch begrenzt: 100.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude" 150.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" 100.000 EUR für "Effizienzhaus 55, Wohngebäude". Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. Eine nachträgliche Aufstockung des b... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

100.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 EUR pro neu errichteter oder zu erwerbender Wohneinheit. Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten. Wichtig Nachträgliche Erhöhungen Eine nachträgliche Erhöhung des bewilligten Kreditbetrags ist nicht möglich. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Vorhaben werden ausschließlich Nettokosten ... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.4 Das gilt als Wohnung

Abgeschlossene Räume Als Wohneinheit gelten räumlich abgeschlossene Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Erforderlich sind insbesondere ein abschließbarer Zugang, Wohnräume sowie Anschlüsse für Küche oder Kochnische und Bad bzw. WC. Altenwohnungen In Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gelten auch Apartments oder Wohn... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.10 Wie die Antragstellung erfolgt

Vor Vorhabensbeginn Der Antrag ist zwingend vor Vorhabenbeginn über einen frei wählbaren Finanzierungspartner zu stellen. Das kann eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung sein. Grundlage ist eine von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten erstellte und vom Antragsteller unterschriebene "Bestätigung zum Antrag". Als Vorhabenbeginn gilt... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3 KfW Klimafreundlicher Neubau – Wohnungen (297/298)

Investoren Die Programme 297 und 298 sind Teil der Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau, Wohngebäude" (KFN). Während Programm 297 auf selbstnutzende private Bauherren ausgerichtet ist, richtet sich Programm 298 an sonstige Investoren. Gefördert werden Neubauvorhaben und Ersterwerbe klimafreundlicher Wohngebäude in Deutschland. Neben der dauerhaften Reduzierung von Treibha... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.9 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar sind die Programme 297 und 298 für dieselbe Maßnahme oder Wohneinheit mit Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie (NKI), dem KWKG, dem EEG oder der BEW. Ebenfalls ausgeschlos... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.2 Welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss

Wohnungen im Sinne des GEG Gefördert werden ausschließlich Wohngebäude und Wohneinheiten, die nach Fertigstellung dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die technischen Mindestanforderungen zum "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment, Wohngebäude" erfüllen. Konkret bedeutet das unter anderem: Einhaltung definierter Treibhausgas-Grenzwerte über den gesamten Lebenszyk... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Schnellübersicht über die Programme

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.1 Wer antragsberechtigt ist

Investoren und Ersterwerbende Antragsberechtigt sind Investierende und Ersterwerbende. Dazu zählen insbesondere natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Freiberufler sowie Unternehmen, auch mit kommunaler Beteiligung. Ebenfalls antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sons... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.3 Was gefördert wird

Wohngebäude in Deutschland Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb förderfähiger Wohngebäude und Wohneinheiten in Deutschland. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere: die gesamten Bauwerkskosten Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Aufwendungen für Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskos... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Erwerb von Grundstücken Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung derselben Wohneinheit im Programm 296. Hinweis Vermögensübertragungen Ebenfalls nicht förderfähig sind bestimmte entgeltliche Vermögensübertragungen, etwa zwischen verbundenen Unterneh... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.2 Welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss

Neubau und Erstwerb Gefördert werden ausschließlich Neubauten oder Ersterwerbe, die dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die jeweils einschlägigen technischen Mindestanforderungen erfüllen. Je nach Förderstufe gelten unterschiedliche Anforderungen: Für "Klimafreundliches Wohngebäude" ist der Effizienzhaus-40-Standard einzuhalten, ergänzt um verbindliche Treibhausgas-Grenzw... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.11 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar ist das Programm 296 für dieselben Kosten mit Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie (NKI), dem KWKG, dem EEG oder der BEW. Ebenfalls ausgeschlossen... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.7 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe oder Abriss kann d... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Programm 297 richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die die geförderte Wohneinheit oder das Wohngebäude selbst zu Wohnzwecken nutzen. Programm 298 steht einem deutlich weiteren Kreis offen. Antragsberechtigt sind unter anderem: natürliche Personen ohne Selbstnutzung Wohnungseigentümergemeinschaften Gesellschaften bürgerlichen Rechts Einzelunternehmen und Freiberufler... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.3 Was gefördert wird

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb förderfähiger Wohngebäude und Wohneinheiten, sofern der Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme erfolgt. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere: Bauwerkskosten Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Aufwendungen für Lebenszyklusanalyse Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung bei QNG-Vorhaben. Hinweis Eigenleistunge... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.8 Wie die Antragstellung erfolgt

Stichtag 16.12.2025 Die Antragstellung erfolgt zwingend vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Grundlage ist eine von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten erstellte und vom Antragsteller unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag". Als Vorhabenbeginn gelten grundsätzlich Liefer-... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Nicht förderfähig sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung desselben Objekts innerhalb der KFN-Programme. Wichtig Vermögensübertragungen Ebenfalls ausgeschlossen sind entgeltliche Vermögensübertragungen, die über einen echten Ersterwerb hinausgehen, etwa zwischen verbundenen Unter... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 KfW Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)

Förderabsicht Das KfW-Programm 296 ist ein zinsverbilligtes Kreditprogramm des Bundes. Gefördert werden flächeneffiziente, klimafreundliche Neubauwohnungen im sogenannten Niedrigpreissegment. Der Fokus liegt auf dauerhaft niedrigen Energie- und Lebenszykluskosten bei klar definierten baulichen Mindeststandards. Unterstützt wird der Neubau und der Ersterwerb klimafreundlicher W... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.9 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe ... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.9 Abgrenzung zu anderen KfW-Programmen

Das KfW-Förderprogramm 134 ist klar vom klassischen Wohneigentum zu unterscheiden. Während Programm 134 den Erwerb von Genossenschaftsanteilen fördert, richtet sich etwa das KfW-Förderprogramm 300 "Wohneigentum für Familien, Neubau" an Familien mit Kindern, die selbst genutztes Wohneigentum neu bauen oder erstmals erwerben möchten. mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5 KfW Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)

Familie mit Kind Das KfW-Förderprogramm 308 richtet sich an Familien mit Kindern, die eine ältere Wohnimmobilie erwerben, selbst nutzen und energetisch sanieren möchten. Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie in Deutschland, wenn diese beim Erwerb energetisch besonders schlecht ist und anschließend deutlich verbessert wird. Voraussetzung ist, dass das Gebäude ... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3 KfW Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

Förderung mit Tilgungszuschuss Das KfW-Förderprogramm 134 "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" richtet sich an Menschen, die in einer Wohnungsgenossenschaft leben möchten, ohne klassisches Wohneigentum zu erwerben. Gefördert wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die Voraussetzung für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland sind. Die Förderung e... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4 KfW Wohneigentum für Familien – Neubau (300)

Familie mit Kind Das KfW-Förderprogramm 300 "Wohneigentum für Familien, Neubau" richtet sich gezielt an Familien mit Kindern, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erstmals erwerben möchten. Gefördert wird ausschließlich selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland. Voraussetzung ist, dass der Neubau bestimmte ökologische Standards erfüllt. Förderfähig sind die Standa... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / Zusammenfassung

Überblick Mit den KfW-Förderprogrammen 124, 134, 300 und 308 verfolgt der Bund eine klar strukturierte Förderlogik. Es geht nicht darum, jeden Immobilienerwerb zu subventionieren, sondern bestimmte politische Ziele über Finanzierungsvorteile zu steuern. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Förderung energetischer Maß... / f) Energieberater

Gemäß § 35c Abs. 1 S. 4 EStG sind förderfähig insbesondere die Kosten für bestimmte Energieberater. Qualifikation von Energieberatern: Vom Personenkreis der qualifizierten Energieberater sind Personen ausgeschlossen, die ausschließlich eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG besitzen (Rz. 55 [neu] = Rz. 49 [alt]). Vielmehr gelten nach Rz. 55 (neu) als Energieberater i.S.d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Höhe der Förderung

Energetische Maßnahmen aus Vorjahren → Zeilen 27 und 28 Haben Sie bereits in den Vorjahren eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, tragen Sie hier die anerkannten Aufwendungen ein. Diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2022 bzw. 2023 entnehmen. Haben Sie in den Jahren 2022 und 2023 energetische Maßnahm... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.8 Beihilferechtliche Regelungen

Dieses Förderprogramm fördert nicht mit Beihilfen. Entsprechend sind hierzu keine Regelungen zu beachten. mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2 Erneuerbare Energien – Standard (270)

2.1 Wer kann diese Förderung beantragen? Berechtigte Die Darlehen können folgende Personen und Personenkreise beantragen: Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deuts... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KfW-Förderprogramme: Erneuerbare Energien – Standard (270)

Zusammenfassung Überblick Das Programm "Erneuerbare Energien" fördert Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Energie von Sonne, Wasser, Biomasse, Erdwärme oder Wind zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Weiterhin werden Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem gefördert. Wer eine solche ... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 1 Kurzübersicht

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.6 Antragstellung und Sicherheiten

Hausbank Der Darlehensantrag wird in der Regel über das Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse oder Versicherung) vor Beginn der Maßnahme gestellt. Die KfW-Förderbank hat hierfür ein entsprechendes Formular (Programm 270; Formular 600 000 0141 und 600 000 0202) aufgelegt, welches den Finanzierungsinstituten vorliegt. Die banküblichen Sicherheiten zur Absicherung des Darlehens ... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / Zusammenfassung

Überblick Das Programm "Erneuerbare Energien" fördert Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Energie von Sonne, Wasser, Biomasse, Erdwärme oder Wind zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Weiterhin werden Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem gefördert. Wer eine solche Anlage zur Ener... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.7 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Förderprogramm 270 kann nicht mit anderen Programmen der KfW-Förderbank grundsätzlich kombiniert werden, sofern diese keine Beihilfen enthalten. Bei der Förderung einer Stromerzeugungsanlage gilt: Wird für die Anlage eine Förderung nach EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare Förderung in Anspruch genommen, darf diese Anlage nur mit einem KfW-Kredit o... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.5 Tilgung

Vorfälligkeitsentschädigung Die Tilgung erfolgt in vierteljährlich gleich hohen Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen, berechnet auf den noch nicht abgehobenen Darlehensbetrag. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen oder zu einem größeren Teil zurückzahlen möchte, der wird mit einer... mehr