Fachbeiträge & Kommentare zu KfW-Förderprogramm

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 9.1 Antragstellung vor Vorhabenbeginn

Bau Die Antragstellung hat grundsätzlich vor dem Vorhabenbeginn zur erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn und können vor Antragstellung erbracht werden. Ausnahmsweise gilt als Vorhabenbeginn der Beginn der Bauarbe...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 Was wird gefördert?

Neubau und Ersterwerb Die Programme fördern zum einen den Neubau, zum anderen den Ersterwerb eines Nichtwohngebäudes. Damit das angeschaffte Gebäude die Voraussetzungen des Ersterwerbs erfüllt, muss es innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB erworben werden. Neubau oder Ersterwerb müssen nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäud...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3 Förderfähige Kosten

Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Eigenleistungen. Hierunter fallen die Aufwendungen durch die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und eines Nachhaltigkeit-Beraters. Bemessungsgrundlage Die Bemessungsgrundlage...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 7 Diese Darlehen werden gewährt

Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens: 2.000 bis 3.000 EUR Für das Darlehen Förderstufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" werden bis zu 2.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche pro Vorhaben finanziert, maximal aber 10 Mio. EUR je Vorhaben. Bei der Förderstufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG" sind es bis zu 3.000 EUR je Quadra...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 10 Kombination mit anderen Förderprodukten möglich

Der Antragsteller kann dieses Förderprodukt mit anderen Förderungen kombinieren (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse). Die Summe aus allen Krediten, Zulagen oder Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Kosten aber nicht übersteigen. Nicht kombinierbar Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung dieser Programme und einer Förderung nach der Förderung nach ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 8.3 Bereitstellung und weitere Kosten

100 % Die Auszahlungsquote beträgt 100 % des zugesagten Darlehens. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate und beginnt ab Zusage. Die 12-Monats Frist wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert. Allerdings wird für den noch nicht abgerufenen Kreditbetra...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.1 Gefördert werden 2 Stufen

Die Förderung unterscheidet 2 Stufen. Die Einstufung erfolgt nach den Gruppen "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" und "Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG". Stufe 1 Die Stufe "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" ist erreicht, wenn das Gebäude den Standard eines Effizienzgebäudes 40 und die Anforderung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafreundliche Wohngebäude (297, 298)

Zusammenfassung Überblick Die Bundesregierung will mit diesen Programmen den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden fördern. Die Förderungen erfolgen in Form von zinsverbilligten Krediten. Ziel ist die Verringerung der Umweltwirkungen der Gebäude sowie die Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards. Die Förderung erhält man aber nur für die Schaffung neuen Wohnraums und bei Errich...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude – Kommunen (498, 499)

Zusammenfassung Überblick Die Bundesregierung will mit diesen Programmen den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durch die Kommunen fördern. Die Förderungen erfolgen in Form einer Zuschussförderung. Ziel ist die Verringerung der Umweltwirkungen der Gebäude sowie die Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung KfW-Mer...mehr

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KfW-Förderprogramme: Alters... / 3 KfW-Förderprogramm: Altersgerecht Umbauen: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455-B)

Das Investitionszuschussprogramm wird seit Oktober 2014 aufgelegt. Gefördert werden Maßnahmen im bestehenden Wohnungsbestand, die Barrieren abbauen und die Sicherheit durch Maßnahmen des Einbruchschutzes im Wohnbereich erhöhen. Dazu gehört nicht nur die Wohnung an sich, sondern auch die Außenanlagen. Anders als beim Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)" brauchen di...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 10 Antragstellung

Hausbankverfahren Diese KfW-Programme müssen bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen) beantragt werden. Der Antragsteller kann hier frei wählen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW maßgeblich. 10.1 Beginn vor Antragsstellung Erste Liefer- und Leistungsverträge oder der Kaufvertrag (beim Ersterwer...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 10.2 Sicherheiten

Banküblich Als Sicherheiten werden die banküblichen Sicherheiten verlangt. Ansprechpartner ist das Finanzierungsinstitut.mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 13 Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 9 Darlehenskonditionen

9.1 Laufzeiten 4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Außerdem sind folgende Laufzeiten möglich: bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 ti...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 10.1 Beginn vor Antragsstellung

Erste Liefer- und Leistungsverträge oder der Kaufvertrag (beim Ersterwerb) können unter den folgenden Voraussetzungen auch vor Antragstellung schon abgeschlossen werden. 10.1.1 Ausnahmeregelung bei Liefer- und Leistungsverträgen Bedingungen Liefer- und Leistungsverträge können bereits abgeschlossen werden, wenn das Finanzierungsgespräch in einem KfW-Formular dokumentiert wurde. ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Worin unterscheiden sich die Programme 498 und 499?

Wohnungen/Nichtwohnungen Die beiden Programme unterscheiden sich im Förderobjekt. Die Programmnummer 498 fördert den Bau von Wohnungen, 499 den Bau von Nichtwohngebäuden.mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 13 Rechtsanspruch

Kein Rechtsanspruch Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Vergabe der Darlehen.mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.1 Ferienwohnungen

Förderfähig Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser sind als Wohngebäude nur förderfähig, wenn sie in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / Zusammenfassung

Überblick Die Bundesregierung will mit diesen Programmen den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden fördern. Die Förderungen erfolgen in Form von zinsverbilligten Krediten. Ziel ist die Verringerung der Umweltwirkungen der Gebäude sowie die Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards. Die Förderung erhält man aber nur für die Schaffung neuen Wohnraums und bei Errichtung neuer Wohn...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 9.1 Laufzeiten

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Außerdem sind folgende Laufzeiten möglich: bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien J...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 9.3 Bereitstellung und weiter Kosten

Auszahlung zu 100 % Die Auszahlungsquote beträgt 100 % des zugesagten Darlehens. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate und beginnt ab Zusage. Die 12-Monats-Frist wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert. Allerdings wird für den noch nicht abgerufen...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind die nachfolgend aufgeführten Auftraggeber der Maßnahme und Ersterwerber von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden: kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaf...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Worin unterscheiden sich die Programme 297 und 298?

Förderabsicht Die beiden Programme unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch die Antragssteller. Programm 297 fördert Wohnungseigentümer, die das Förderobjekt zu eigenen Wohnzwecken nutzen wollen und werden. Das Programm 298 fördert dagegen alle Bauherren, deren Wohnungen nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3 Was gilt als Wohngebäude bzw. Wohneinheit?

Wohnungsbegriff Eine Wohneinheit sind abgeschlossene, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in einem Wohngebäude, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen. Voraussetzungen für eine Wohnung sind eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad oder WC. 3.1 Ferienwohnungen Förderfähig Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser sind als Wohngebäude nur ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / Zusammenfassung

Überblick Die Bundesregierung will mit diesen Programmen den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden durch die Kommunen fördern. Die Förderungen erfolgen in Form einer Zuschussförderung. Ziel ist die Verringerung der Umweltwirkungen der Gebäude sowie die Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung KfW-Merkblatt "Klimafr...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 7 Einbindung eines Nachhaltigkeits-Beraters und einer QNG-Zertifizierungsstelle

Nachhaltigkeits-Berater Soll die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" erreicht werden, ist ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen. Auch hier gilt, dass der QNG-Nachhaltigkeits-Berater und die QNG-Zertifizierungsstelle nicht beim beauftragten Bauunternehmer (siehe Energieberater zuvor) beschäftigt sein darf.mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3 Was gilt als Wohngebäude bzw. Wohneinheit?

Abgeschlossene Einheit Als Wohneinheit gelten abgeschlossene, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in einem Wohngebäude, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen. Voraussetzungen für eine Wohnung sind eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad oder WC. 3.1 Gemischt genutzte Gebäude 50 %-Grenze Bei Gebäuden mit mehr als 50 % Wohnnutzung und weniger al...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 8 Einbindung eines Nachhaltigkeits-Beraters und einer QNG-Zertifizierungsstelle

Soll die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" bzw. "Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG" erreicht werden, ist ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater und eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen. Auch hier gilt, dass der QNG-Nachhaltigkeits-Berater und QNG-Zertifizierungsstelle nicht beim beauftragten Bauunternehmer (siehe Energieberater zuvor) beschäftigt se...mehr

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KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.5 Baunebenkosten

Bezuschusst werden auch die Kosten für die Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Barrierereduzierung stehen. Zudem werden folgende Kosten gefördert: Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen) Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge)mehr

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KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.6 Eigenleistungen und sonstige nicht förderfähige Kosten

Die vom Antragsteller erbrachten Eigenleistungen oder die Leistung seiner privaten Helfer werden nicht bezuschusst. Ebenfalls nicht bezuschusst werden Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel, Versicherungsbeiträge, Kosten der Zwischenfinanzierung, Kapitalkosten, Steuerbelastung des Baugrundstückes, Kosten von Behörden- und Verwaltungsleistungen sowie Umzugskosten und Auswei...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.1 Gemischt genutzte Gebäude

50 %-Grenze Bei Gebäuden mit mehr als 50 % Wohnnutzung und weniger als 50 % Nichtwohnnutzung können die Flächen bei der Wohngebäudeförderung berücksichtigt werden. Konkret: Für diese Nutzung ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich. Bei der Ermittlung des Förderhöchstbetrags zählen die Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzu...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 12 Kombination mit anderen Förderprodukten möglich

Der Antragsteller kann dieses Förderprodukt mit anderen Förderungen kombinieren (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse). Die Summe aus allen Krediten, Zulagen oder Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Kosten aber nicht übersteigen. Keine Kombination möglich Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung dieser Programme und einer Förderung nach der Kälte-Kl...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 10.1.1 Ausnahmeregelung bei Liefer- und Leistungsverträgen

Bedingungen Liefer- und Leistungsverträge können bereits abgeschlossen werden, wenn das Finanzierungsgespräch in einem KfW-Formular dokumentiert wurde. Ist die Dokumentation vorgenommen worden, können anschließend erste Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden. Mit dem eigentlichen Bau darf jedoch erst nach Antragstellung begonnen werden, oder der Antragsteller eine a...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 5 Förderfähige Kosten

Baukosten/Anschaffungskosten Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten, Anschaffungskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Eigenleistungen. Hierunter fallen die Aufwendungen durch die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und eines Nachhaltigkeits-Be...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 9 Höhe der Zuschüsse

Überweisung aus Konto Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Dieser wird begrenzt durch einen Höchstbetrag der Gesamtkosten. Ist der Nachweis der erreichten Förderstufe erbracht, wird der ermittelte Zuschussbetrag auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Max. 1,875 Mio. EUR Diese Zuschüsse werden gewährt:mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 7 Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden

Expertenliste Wer die Fördermittel beantragen will, muss sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten und begleiten lassen. Dieser muss als ein solcher zugelassen sein. Hier hilft die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experte...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 11 Die Mittelverwendung muss nachgewiesen werden

72 Monate Nach Abschluss des Vorhabens, spätestens aber 72 Monate nach Zusage des Zuschussbetrags, ist gegenüber dem Finanzierungsinstitut nachzuweisen, dass die Mittel programmgemäß verwendet worden sind. Der Nachweis ist gegenüber der KfW mit der "Bestätigung nach Durchführung" (BnD) oder "Gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" (gBnD) zu erbringen. Hierzu sind folgende...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.2 Gemischt genutzte Gebäude

Wohnungsnutzung > 50 % Bei Gebäuden mit mehr als 50 % Wohnnutzung und weniger als 50 % Nichtwohnnutzung können die Flächen bei der Wohngebäudeförderung berücksichtigt werden. Konkret: Für diese Nutzung ist nach dem GEG keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich. Bei der Ermittlung des Förderhöchstbetrags zählen die Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzung nicht als...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 5 Was wird nicht gefördert?

Förderausschlüsse Nicht jede Maßnahme oder Vorhaben wird mit den Programmen 297/298 gefördert. So sind folgende Sachverhalte von der Förderung ausgeschlossen: Erwerb von Grundstücken Umschuldung und Nachfinanzierung abgeschlossener Vorhaben mehrfache Förderung für dasselbe Wohngebäude oder dieselbe Wohneinheit Vermögensübertragungen (z. B. Kauf oder andere Übertragung), die über ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 9.4 Tilgung

Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge getilgt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird der Kredit in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Ausnahme: Es wurde eine endfällige Tilgung zum Laufzeitende vereinbart. Vorfälligkeitsentschädigung Für eine außerplanmäßige Tilgung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt....mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 9.2 Zinsen

Verbilligter Zins Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der Marktzins wird aus Bundesmitteln verbilligt. Grundsätzlich gilt der am Tag der Zusage gültige Produktzinssatz. War der Produktzinssatz bei Antragseingang also günstiger, so gilt auch der günstigere Produktzinssatz. Nach Ablauf der Zinsbindungsdauer unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbi...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 4 Was wird gefördert?

Bau und Ersterwerb Die Programme fördern zum einen den Neubau, zum anderen den Ersterwerb eines Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes. Damit das angeschaffte Gebäude die Voraussetzungen des Ersterwerbs erfüllt, muss es innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB erworben werden. Neubau oder Ersterwerb müssen nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 10.1.2 Ausnahmeregelung bei Kaufverträgen

Aufschiebende/auflösende Bedingung Wurde in einen Kaufvertrag eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung vereinbart, kann bereits vor Antragstellung der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Die Zahlung des Kaufpreises darf jedoch erst nach Antragstellung erfolgen. Achtung Nachträgliche Vereinbarung unzulässig Die Änderung des Kaufvertrags durch die nachträgliche Aufnahme einer a...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 11 Mittelverwendung muss nachgewiesen werden

36 Monate Nach Abschluss des Vorhabens, spätestens aber 36 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, ist gegenüber dem Finanzierungsinstitut nachzuweisen, dass die Mittel programmgemäß verwendet worden sind. Hierzu sind folgende Maßnahmen erforderlich: Der Energieeffizienz-Experte prüft und bestätigt die förderfähigen Kosten und die produktgemäße Umsetzung des Vorhabens gemäß Me...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 6 Das wird nicht gefördert

Nicht jede Maßnahme oder Vorhaben wird mit den Programmen 498/499 gefördert. So sind folgende Sachverhalte von der Förderung ausgeschlossen: Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben mehrfache Förderung für dasselbe Wohngebäude oder dieselben Wohneinheiten mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude Vermögensübertragung...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 12 Kombination mit anderen Förderprodukten möglich

Der Antragsteller kann dieses Förderprodukt mit anderen Förderungen kombinieren (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse). Die Summe aus allen Krediten, Zulagen oder Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Kosten aber nicht übersteigen. Die Zuschüsse lassen sich beispielsweise mit dem KfW-Programm 208 – Investitionskredite kombinieren. Für die Sanierung oder den Kauf eines saniert...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 10 Antragstellung

Direktantrag Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens mit dem "Antrag auf Gewährung eines Zuschusses" (Formularnummer 600 000 4862) direkt bei der KfW-Bank beantragt. Maßgeblich für den Antrag ist die vom Energieeffizienz-Experten erstellte und von Ihnen unterzeichnete "(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag" (g)BzA. Es gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragsei...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 4 Was wird gefördert?

Erwerb innerhalb von 12 Monaten Die Programme fördern zum einen den Neubau, zum anderen den Ersterwerb eines Gebäudes. Damit das angeschaffte Gebäude die Voraussetzungen des Ersterwerbs erfüllt, muss es innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB erworben werden. Praxis-Beispiel Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme Bauträger X hat energetische E...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 Wer kann Anträge stellen?

Selbstnutzung Antragsberechtigt für die Programmnummer 297 sind natürliche Personen, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen oder Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen. Fremdnutzung Antragsberechtigt für die Programmnummer 298 sind natürliche Personen, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit nicht selbst bewohnen, Wo...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 4.2 Förderfähige Kosten

Nebenleistungen Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Eigenleistungen. Hierunter fallen die Aufwendungen durch die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und eines Nachhaltigkeits-Beraters. Umsatzsteuer Die Bemessungs...mehr