Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten

Rz. 155 [Autor/Stand] Abgrenzung zum Gewerbebetrieb. Der Unterscheidung zwischen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünften aus Gewerbebetrieb, der im Rahmen der Ertragbesteuerung große praktische Bedeutung zukommt, ist ein entsprechendes Gewicht im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 nicht beizumessen.[2] Denn die Unterscheidung ist im Ertragsteuerrecht vor allem bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Nach der Vorschrift gelten Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 Abs. 1 für gewerbesteuerliche Zwecke als solche Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 601 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 8 Abs. 2 aF war erstmals auf Wirtschaftsjahre ausländischer Zwischengesellschaften anzuwenden, die entweder am 31.12.1971 oder im Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 1972 endeten. Die Vorschrift war letztmals auf Wirtschaftsjahre ausländischer Zwischengesellschaften anzuwenden, die vor dem 1.1.2001 begannen (§ 21 Abs. 7 Satz 6). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 — Auszug

Rz. 5 [Autor/Stand] 1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geän...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten besteuern häufig verschiedene Staaten denselben Vorgang, so insbesondere, wenn Erblasser bzw. Schenker und Erwerber in unterschiedlichen Staaten ansässig sind oder wenn das Vermögen nicht in den Ansässigkeitsstaaten liegt. Eine dadurch eintretende Doppelbesteuerung verstößt grundsätzlich gegen das Gebot der Besteuerung nach der L...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Zweck der Norm und Kritik

Rz. 12 Der Erwerber von BV, Anteilen von Kapitalvermögen von mehr als 25 % und von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG) soll bei der Erbschaftsteuerzahlung durch Stundung entlastet werden können. Damit wird einem Beschluss des BVerfG Rechnung getragen, der die verminderte Leistungsfähigkeit eines Erwerbers von betriebl...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Die einzelnen Rechenschritte (R E 19a.2 ErbStR)

Rz. 6 Der auf das tarifbegünstigte Vermögen entfallende Teil der tariflichen Steuer ergibt sich aus dem Verhältnis des Werts des tarifbegünstigten Vermögens nach Anwendung des § 13a ErbStG und nach Abzug der mit diesem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden abzugsfähigen Schulden und Lasten (§ 10 Abs. 5 und 6 ErbStG) zum Wert des gesamten Vermögensanfalls nach A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.2 Anfall auf den Erwerber

Rz. 36 Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG muss die Erbschaftsteuer auf den Erwerber entfallen. Eine Anrechnung ist somit ohne weiteres zulässig, wenn der Erwerber unmittelbar Schuldner der Erbschaftsteuer ist. Eine Anrechnung ist aber auch dann möglich, wenn der Erwerber nicht selbst Steuerschuldner ist. Nicht notwendig ist außerdem, dass die Steuer unmittelbar durch den Erwerbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 60 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.1 Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Darlehen als Nutzungsüberlassung

Rz. 79 Die Hingabe eines Darlehens stellt keine freigebige Zuwendung dar. Dies ist dann anders, wenn es sich um ein unverzinsliches Darlehen handelt. Zuwendungsgegenstand ist dann nach Ansicht des BFH die unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit des Kapitals (BFH vom 12.07.1979, BStBl II 1979, 631; vom 29.06.2005, BStBl II 2005, 800; vom 10.01.2010, BFH/NV 2010, 901; vom 27.10.201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit

Rz. 337 [Autor/Stand] Der Verpflichtete muss die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung nachträglich, d.h. nach Abgabe der Erklärung, erkennen. Es reicht aus, dass er die Unrichtigkeit ernsthaft für möglich hält[2]. Dass er sie bloß (grob) fahrlässig verkennt, genügt hingegen nicht[3]. Kannte der Stpfl. die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Erklärung sc...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.2.2 Einkünftequalifikation

Rz. 128 Soweit einkommensteuerpflichtig, können Zuwendungen der Stiftung an die Destinatäre entweder Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG oder sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 Satz 2 HS 2 Buchst. a EStG darstellen. Eine Abgrenzung ist wegen unterschiedlicher Steuer­folgen zwingend erforderlich. Kapitaleinkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer (§§ 32d A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.1 Allgemeines

Rz. 85 Voraussetzung der Anrechnung der ausländischen Steuer ist nach § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG der Erwerb von Auslandsvermögen. Der Begriff des Auslandsvermögens ist in § 21 Abs. 2 ErbStG definiert. Dabei wird unterschieden, ob der Erblasser oder Schenker im Zeitpunkt seines Todes bzw. der Ausführung der Zuwendung Inländer war oder ob lediglich der Erwerber Inländer war. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO ist dagegen grundsätzlich auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Inländisches Betriebsvermögen (§ 121 Nr. 3)

Rz. 25 Im Unterschied zum inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum inländischen Grundvermögen enthält § 121 Nr. 3 BewG eine eigenständige Definition des inländischen BV. So umfasst das inländische BV jenes Vermögen, welches einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, sofern hierfür in der Bundesrepublik eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.3.2 Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 251 Die Steuerbefreiung für eine Zuwendung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die begünstigte Körperschaft einen Zweckbetrieb unterhält. Das gilt auch für Zuwendungen, die zur Verwendung in einem Zweckbetrieb bestimmt sind. Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ammelung/Kulch, Ausländischer Kapitalmarkt im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG, IStR 2000, 642; Axer, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zu "doppelten Kohärenz" — Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Ist die pauschale Strafsteuer nach dem Foreign Account Tax Compliance Act bei der Ermittlung der n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Bewertung

Rz. 6 Stand: 7/01 – 11/2025 Die Bewertung von Kapitalforderungen/-schulden ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisbestimmung bei unverzinslicher Ratenzahlung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Einkommensteuer: Bestimmung des Veräußerungspreises und der Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Inländisches Grundvermögen (§ 121 Nr. 2)

Rz. 18 Zum inländischen Grundvermögen gehört das in der Bundesrepublik belegene Grundvermögen (§ 121 Nr. 2 BewG) eines beschränkt Steuerpflichtigen. Zur Bestimmung des inländischen Grundvermögens finden die §§ 176 ff. BewG uneingeschränkt Anwendung. Hierunter fallen nicht nur unbebaute, sondern auch bebaute bzw. sich im Zustand der Bebauung befindende Grundstücke, sonstige B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 50 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Zinsen

Zinserträge aus der Festlegung einer Instandhaltungsrücklage führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen. Auch Verzinsung von vorausgezahlten Erschließungskosten kann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.[1] S. "Bausparvertrag", "Kautionen", "Prozesszinsen" und "Verzugszinsen".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Instandhaltungsrücklage

Beim vermieteten Wohneigentum gehören die Zinsen, die aus der verzinslichen Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielt werden, nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Prozesszinsen

Prozesszinsen, die für Steuern gezahlt werden, welche in Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften stehen, z. B. die Grunderwerbsteuer, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, nicht aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Enteignung

Das Entgelt für den Ausgleich des Vermögensverlusts ist keine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.[1] Zinsen für eine Enteignungsentschädigung sind Einnahmen aus Kapitalvermögen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Kaufpreisraten

Langfristige zinslose Stundung eines Kaufpreises führt beim Erwerber zur Abzinsung des Kaufpreises und damit zu geringeren Anschaffungskosten. Beim Veräußerer können die Zinsanteile zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Mietzinsen

Alle Zahlungen, die ein Mieter an den Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis leistet, sind bei dem Vermieter grundsätzlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen. Zu den zu erfassenden Einnahmen gehören die im Veranlagungszeitraum vereinnahmten laufenden Mieten, vorausgezahlten Mieten (s. aber "Zuschüsse") sowie die im Veranlagungszeitraum vereinna...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hypotax-Zahlungen / 1 Lohnsteuerberechnung bei Nettolohnvereinbarungen

Unter einer Nettolohnvereinbarung ist die Abrede zu verstehen, dass der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt ungekürzt durch sämtliche oder bestimmte gesetzliche Abgaben als Nettolohn zahlt und sich zugleich verpflichtet, die Beträge – grundsätzlich unabhängig von ihrer Höhe – für den Arbeitnehmer zu tragen. Der Abschluss einer Nettolohnvereinbarung soll klar u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Instandhaltungsrücklage

Die Erhaltungsrücklage (vormals Instandhaltungsrücklage genannt) wird bei Inhabern von Eigentumswohnungen für das sog. Gemeinschaftseigentum erhoben. Die Erhaltungsrücklage, zu deren Ansammlung die Wohnungseigentümer gem. §§ 19 Abs. 2 Nr. 4, 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) verpflichtet sind, dient der Instandhaltung und der Instandsetzung des ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Sachausschüttung

Auch Sachausschüttungen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (s. "Aktien"). Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG (Hapimag[1] AG).[2] Viele ausländische Kapitalgesellschaften (z. B. in den Niederlanden) gewähren dem Gesellschafter hinsichtlich der Auszahlung der Dividende ein Wahlrecht. Sie könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Zertifikate

Inhaberschuldverschreibungen, deren Entwicklung von einem bestimmten Basiswert abhängig ist. Am Kapitalmarkt sind unterschiedlichste Zertifikate erhältlich. All diese Zertifikate sind unterschiedlich ausgestaltet. Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden nach der bis 2008 geltenden Rechtslage hieraus nur erzielt, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens (teilweise) garantiert wa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Garantie-Zertifikate

Garantiezertifikat ist der Sammelbegriff für Zertifikate mit Rückzahlungsgarantie. In jedem Fall wird die Rückzahlung des Kapitals (zumindest teilweise) garantiert. Wirtschaftlich bestehen die Zertifikate aus der Kombination von Kauf- und Verkaufsoptionen und aus verzinslichen Anlagen. Der Vorteil für den Anleger besteht darin, dass er z. B. an Kurssteigerungen des Index (zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Indexzertifikate (Indexpartizipationsscheine)

Indexzertifikate sind Partizipationsscheine, die sich auf die Wertentwicklung eines bestimmten Wertpapierindex (z. B. DAX) zu einem bestimmten Fälligkeitstag beziehen. Die Zertifikate werden i. d. R. nicht verzinst. Es handelt sich zivilrechtlich um Optionen bzw. Inhaberschuldverschreibungen mit Optionsgeschäftselementen. Dabei sind die Optionen/Optionsgeschäftselemente nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Bonus

Wird anstelle oder neben der Verzinsung ein Bonus gewährt, ist auch dieser als Entgelt für die Kapitalnutzung anzusehen und nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Online-Trading

Bank- und Wertpapiergeschäfte werden i. d. R. über das Kreditinstitut des Anlegers ausgeführt, da dieser nicht direkt an einer Börse handeln kann. Beim Online-Trading im hier beschriebenen Sinne erteilt der Anleger Handelsaufträge per Internet an einen sog. Broker (Börsenmakler), bei dem i. d. R. auch ein Depot/Verrechnungskonto geführt wird. Die Aufträge werden vom Broker a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Arbeitslohn

Wird ein Arbeitszeitguthaben aufgrund arbeitsrechtlicher Vereinbarungen verzinst, führt dies nicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen beim Arbeitnehmer.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Optionen

Beim Optionsgeschäft erwirbt der Käufer der Option (Optionsnehmer) vom Verkäufer der Option (Optionsgeber oder sog. Stillhalter) gegen Bezahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl Basiswerte (z. B. Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit innerhalb der Laufzeit der Option (so möglich bei EUREX-Optionen) zum vereinbarten Basispreis entweder vom Verkäufer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Optionsanleihen (warrant bonds)

Optionsanleihen sind Anleihen, mit denen die Leistung eines verzinslichen Geldbetrags versprochen (Schuldverschreibung) und zusätzlich das Recht eingeräumt wird, Aktien (i. d. R. der Emittenten der Schuldverschreibung) zu beziehen (Bezugsrecht i. S. d. § 221 AktG). Es können aber auch andere Wirtschaftsgüter der Emittenten (z. B. Genussscheine, Edelmetalle u. Ä.) bezogen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Prozesszinsen nach § 236 AO

Erstattungszinsen aus Steuerstreitigkeiten sind Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.[1] Prozesszinsen zur Einkommensteuer nach § 236 AO fallen unter den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (s. " Verzugszinsen "). [2] Prozesszinsen auf erstattete Grunderwerbsteuer sind ebenfalls den Einnahmen aus Kapitalvermögen (und nicht nach § 20 Abs. 3 EStG den Einnahmen aus Vermietung u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Abgezinste Zertifikate mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien (Discount-Zertifikate)

Aktiendiscount-Zertifikate werden (wie Zerobonds, s. "Nullkupon-Anleihen") in abgezinster Form herausgegeben. Der Ausgabepreis liegt unter dem Kurswert der Aktie. Im Gegensatz zu "Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien" beinhalten die Zertifikate keine laufenden Zinszahlungen. Das Risiko beider Kapitalanlageformen liegt darin, dass die Höhe des Rückzahlungsbetr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / REITs

Real Estate Investment Trusts (REITs) sind börsennotierte Immobiliengesellschaften. Sie müssen bis zu 90 % ihrer Erträge ausschütten und sind auf Ebene der Gesellschaft steuerbefreit. Mit dem REITG wurden REITs auch in Deutschland eingeführt.[1] Die Dividenden sind bei Kapitalanlegern in voller Höhe steuerpflichtig. Die Veräußerung der REIT-Aktien führt zu Einkünften aus Kapi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Aktien

Aktiengesellschaften (AG) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Veräußerungsverluste unterliegen einer besonderen Verlustverrechnungsbeschränkung.[1] Wichtig Verlustverrechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Aktienzertifikate

Aktienzertifikate werden unter verschiedensten Bezeichnungen angeboten. Sie nennen sich z. B. Turbo-, Speed-, Knock-out-, KickStart- oder Sprint-Zertifikate. Nach Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gehören auch Zertifikate zu den sonstigen Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die Veräußerung bzw. die Einlösung bei Endfälligkeit ist grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalanlagen-ABC / Stückzinsen

Wird ein festverzinsliches Wertpapier innerhalb des Zinszahlungszeitraums mit dem zugehörigen Zinsschein veräußert, zahlt der Erwerber dem Veräußerer den auf den Zeitraum zwischen dem letzten Zinstermin und dem Veräußerungstag entfallenden Zinsbetrag (Stückzinsen). Diese Zinsen werden vom Veräußerer regelmäßig besonders in Rechnung gestellt (Ausnahme: Flat-Handel, s. dort). D...mehr