Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2 Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Abs. 2 S. 3ff.)

5.3.1.2.1 Allgemein Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Übertragung von Wirtschaftsgütern (Abs. 2 S. 3 bis 15)

5.3.1.1 Grundlagen Rz. 71 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG stellt die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf einen anderen Gläubiger ab dem Jahr 2009 einer Veräußerung gleich. Hierdurch soll verhindert werden, dass der KapESt-Abzug durch Veräußerungen ohne Einschaltung einer Zahlstelle mit anschließender Übertragung der Wirtschaftsgüter als Erfüllungsgeschäft vermieden wird. Die Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4 Berücksichtigung ausländischer (Quellen-)Steuern und Verlustverrechnung (Abs. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 90 Mit Einführung der Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat der Steuerabzug für den Stpfl. nicht mehr nur eine Vorauszahlungswirkung für die zu erhebende ESt. Die Abgeltungsteuer strebt eine endgültige Besteuerung der Kapitalerträge durch den Steuerabzug an der Quelle an. Deshalb müssen auch – wie in der Veranlagung zur ESt – negative Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Bruttobetrag der Kapitalerträge als Bemessungsgrundlage (Abs. 2 S. 1)

5.1.1 Allgemeines Rz. 40 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug sind die vollen Kapitalerträge, ohne Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Steuern. Dem Steuerabzug unterliegt somit der Bruttobetrag des jeweiligen Kapitalertrags. Ausnahmen von dieser Regel gelten nach der Rechtslage bis zum 31.12.2008 bei Stückzinsen sowie bei Kapitalerträgen aus Veräußerungen, Abtre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.4 Bundeswertpapier- oder Landesschuldenverwaltung als auszahlende Stelle

Rz. 89 Die Sonderregelungen für die Bundeswertpapier- und Landesschuldenverwaltung laut § 43a Abs. 4 EStG gelten ab 2009 unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass auch § 43a Abs. 3 EStG von der Schuldenverwaltung zu beachten ist. Eine Änderung des Abs. 4 durch das G. v. 19.12.2008[1] berücksichtigt, dass bestimmte Bundeswertpapiere auch von der das Schuldbuch führenden Stell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.3 Erträge aus Investmentfonds nach Teilfreistellung, Abs. 2 S. 1 Halbs. 2

Rz. 50 Die Regel des § 43a Abs. 1 S. 1 EStG, dass dem Steuerabzug die vollen Kapitalerträge ohne Abzug unterliegen, gilt aufgrund der Änderung infolge des InvStRefG v. 19.7.2016[1] nicht für Erträge aus Investmentfonds nach § 16 Abs. 1 InvStG, auf die nach § 20 des InvStG eine Teilfreistellung anzuwenden ist. Der bisherige § 43a Abs. 2 S. 1 EStG wurde durch das InvStRefG um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.3 Steuerabzug bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags

Rz. 14 Einen Freistellungsauftrag, der gem. § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bereits im KapESt-Abzugsverfahren ermöglicht, kann nur ein Privatanleger erteilen, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Gehören die Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten, so sind sie diesen gem. § 20 Abs. 8 EStG zuzurechnen; hierbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Freistellung aufgrund einer amtlichen Bescheinigung (§ 50c Abs. 2 S. 1)

Rz. 39 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG regelt 2 Tatbestände, die dem Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen die Möglichkeit eröffnen, auf die Einbehaltung und Abführung der KapESt bzw. der Steuer nach § 50a EStG zu verzichten. Die Regelung wurde durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] mWv 9.6.2021 (s. Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3 Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug bei Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 70 Werden Anteile an einer Körperschaft i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Kapitalforderungen, Zinsscheine oder beteiligungsähnliche Genussrechte veräußert, so ist der daraus entstehende Gewinn dem Steuerabzug zu unterwerfen (§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 und 10 EStG). Dasselbe gilt für Gewinne aus Termingeschäften und der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2.2 Nachweis bei Übertragungen aus der EU / dem EWR (Abs. 2 S. 5)

Rz. 73d Sitzt das abgebende Institut in einem anderen EU-Mitgliedstaat [hierzu zählt seit dem EU-Austritt (sog. "Brexit") zum 1.2.2020 nicht mehr das Vereinigte Königreich (Rz. 74a)], in einem EWR-Vertragsstaat (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder in einem Vertragsstaat nach Art. 17 Abs. 2 Ziffer (i) der Richtlinie 2003/48/EG v. 3.6.2003 (Schweiz, Liechtenstein, San Marino...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / 2. Veräußerungsgewinne als Kapitaleinkünfte

Steigt der Unternehmenswert und werden Hurdle Shares veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Besteuerung als Kapitaleinkünfte. Der BFH hat 2023 klargestellt, dass Gewinne aus marktüblichen Veräußerungen von Mitarbeiterbeteiligungen nicht als Arbeitslohn, sondern nach den Vorschriften für Kapitaleinkünfte (insb. §§ 17, 20 EStG) zu versteuern sind.[10] Diese Rechtsprechung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kapitalertragsteuer

Für die Entstehung der KapSt gilt § 11 Abs 1 EStG nicht, BFH v 08.07.1998, I R 57/97, BStBl II 1998, 672 zu 2.d. Für den Zufluss der KapSt (die zur zu versteuernden Bruttodividende gehört) als Teil des Zinses beim StPfl gilt § 11 Abs 1 EStG, BFH v 23.04.1996, VIII R 30/93, DB 1996, 2061. Zum Verhältnis zwischen § 44 EStG und § 11 EStG s BFH v 18.12.1985, I R 222/81, BStBl II...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kapitalisierung von Sch... / c) Abgeltungssteuer

Rz. 28 Zusätzlich zur Inflations- und Lohnsteigerungsproblematik muss auch die steuerliche Belastung der Zinserträge berücksichtigt werden. Die Zinsen, die ein Geschädigter aus der Anlage seiner Kapitalabfindung erzielt, unterliegen der Abgeltungssteuer. Aktuell beträgt diese pauschal 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dies bedeutet, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kapitalertragsteuer (§ 3 Abs 1 Nr 5 SolZG)

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ist nach §§ 43 ff EStG KapSt zu erheben, bemisst sich der SolZ gem § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG nach der ab dem 01.01.1998 zu erhebenden KapSt. Die Höhe der KapSt berechnet sich nach § 43a EStG. Lediglich auf die Einkünfte, die an EU-Muttergesellschaften unter den Voraussetzungen des § 43b EStG fließen, wird nach § 3 Abs 1 Nr 5 SolZG kein SolZ erhobe...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 3. Bemessungsfaktoren des BGH

Rz. 25 Zur Erinnerung: In der Grundsatzentscheidung des BGH von 1981 hatte dieser ausdrücklich aufgezeigt, dass weitere Faktoren zu berücksichtigen sind – und zwar: Diese werden nachstehend zur Orientierung noch weitergehend ...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / d) Verwaltungskosten des Kapitals

Rz. 29 Neben der Berücksichtigung von Inflation, Lohnsteigerungen und steuerlichen Belastungen müssen auch die Verwaltungskosten des Kapitals einkalkuliert werden. In seiner Grundsatzentscheidung von 1981 hat der BGH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Finanzinstitut oder Fondsmanager eine Vermögensverwaltung kostenlos anbietet – insbesondere nicht bei größeren Anlage...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 3.2 Einkommensübermittlung

Die Übermittlung des maßgebenden Einkommens erfolgt über einen automatisierten Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung (Abrufverfahren). D.h. die Rentner mit einem Grundrentenzuschlag müssen ihr zu berücksichtigendes Einkommen grundsätzlich nicht melden. Dies gilt nicht für steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (oberhalb des Sparer-Pausc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersentlastungsbetrag / 3.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der Arbeitgeber hat den Altersentlastungsbetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einer aktiven Berufstätigkeit zu berücksichtigen. Die Berechnung des Entlastungsbetrags sowie der Abzug vom Arbeitslohn erfolgen regelmäßig durch das Entgeltabrechnungsprogramm. Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Bruttolohn ohne Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachgelagerte Besteuerung / 1 Grundprinzip

Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem Jahr 2005 schrittweise bis zum Jahr 2058 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In der Ansparphase[1] sind die Altersvorsorgeaufwendungen von steuerlichen Belastungen freigestellt und die daraus resultierenden späteren Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase[2] besteuert. ...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / II. Kapitalisierungszinsfuß, Zinsertrag, Rentendynamik etc.

Rz. 6 Die Bestimmung des angemessenen Zinsertrags, der für die Diskontierung zukünftiger Zahlungen verwendet wird, ist ein seit langem kontrovers diskutiertes Thema zwischen Versicherern und den rechtlichen Vertretern der Geschädigten. Versicherer fordern, dass Geschädigte die Kapitalabfindung, die sie als Ausgleich für zukünftige Ansprüche vorzeitig erhalten haben, zu einem...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.8 Verluste aus anderen Einkunftsarten

Der Ansatz eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren für Verluste aus Vermietung und Verpachtung ist für sämtliche Objekte möglich, unabhängig davon, welche Abschreibungsmethode hierfür gewählt wird. In Betracht kommen beispielsweise die degressive Gebäudeabschreibung[1], erhöhte Absetzungen nach den Vorschriften des § 7h EStG sowie der entsprechenden Regelungen der §§ ...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Kapitalisierung

Rz. 1 Die Kapitalisierung von Schadensersatzansprüchen stellt einen der anspruchsvollsten Bereiche im Personenschadensrecht dar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung wird sie in der juristischen Praxis häufig nur rudimentär erfasst und unzureichend umgesetzt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der maßgeblichen Rolle der Kapitalisierung bei der Bestimmung der dem Geschädigt...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Absetz-/Freibet... / 2 Absetzbeträge vom Einkommen

Welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind, ist in § 11b SGB II geregelt. Einige der Absetzbeträge sind durch § 6 Bürgergeld-V pauschaliert. Vom Einkommen abzusetzen sind: Die auf das Einkommen entrichteten Steuern, wie Lohnsteuer/Einkommen-, Kirchen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (nicht jedoch Verkehrssteuern, wie z. B. die Mehrwertsteuer). Pflichtbeiträge zur Sozialver...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 2. Urteil des LG Stuttgart vom 26.1.2005

Rz. 24 In diesem Zusammenhang ist auch nochmals auf die Entscheidung des LG Stuttgart aus dem Jahre 2005 hinzuweisen, in der in den Entscheidungsgründen festgehalten wurde, dass das Gericht dem in der Literatur seinerzeit als üblich bezeichneten 5 %-igen Zinsfuß bereits damals ausdrücklich nicht folgt. Das LG Stuttgart führte zur Begründung an: „Die Umlaufrendite ist damit e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / DBA

Auf den Begriff "fällig" in Art 28 III DBA Schweiz findet § 11 EStG keine Anwendung (BFH v 06.10.1993, I R 69/93, BStBl II 1994, 318). Auch der erstattungsfähige Teil der Verrechnungsteuer fließt mit deren Einbehaltung zu, BFH v 24.03.1992, VIII R 51/89, BStBl II 1992, 941. Die Regelung des § 44 Abs 2 S 2 EStG wird durch das DBA Schweiz nicht verdrängt, BFH v 08.07.1998, I R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1.1 Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer

Bei der Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (sog. Quellensteuer). D. h., die Steuer wird bereits an der Quelle – dem Arbeitslohn – erhoben. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung Lohnsteuer zu berechnen, abzuziehen und an das für ihn zuständige Betri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umw teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2025, Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Martini (in W/M, § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giere, Zur Besteuerung von Einkünften aus Forstgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden, INF 1983, 543. Verwaltungsanweisung: OFD Hannover v 09.12.2002, S 2230–11 StH 225. Rn. 48 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 3 Abs 2 KStG iVm § 13 Abs 1 Nr 4 EStG unterliegen die Gewinne aus Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden (das sind PersGes des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH v 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH v 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159), ni...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4.1 Quellensteuerabzug von 4,5 %

Eine Sonderregelung zur Besteuerung von Grenzgängern besteht mit der Schweiz: Im Verhältnis zur Schweiz wurde die gültige Grenzzone von 30 km aufgegeben und dafür eine Abzugssteuer von 4,5 % eingeführt. Unter einem Grenzgänger ist nunmehr jede in der Schweiz wohnhafte Person, die in Deutschland arbeitet und von dort regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehrt, zu verstehen. Auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die relevantesten Gebührentatbestände

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.3 Verzicht des Gesellschafters auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter auf die Rückführung des Darlehens, um z. B. die Insolvenz der GmbH zu vermeiden, ist das schenkungssteuerrechtlich ohne Belang. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und ver...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.3 Sonderfall Kapitaleinkünfte – Abgeltungssteuer

Im Rahmen der Abgeltungssteuer gilt die sog. "Per Country Limitation" nicht, sondern wird nach § 32 d Abs. 5 EStG durch eine "Per Itom Limitation" d. h. eine geschäftsvorfallbezogene Betrachtung ersetzt[1].mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2.6 Anrechnung fiktiver Steuern

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgt bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 14.2.9 Noch nicht abgeschlossene Projekte auf EU-Ebene

Hervorzuheben ist das Paket "Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" verkürzt auch "BEFIT" genannt (Business in Europe: Framework for Income Taxation) mit seinen drei Richtlinienvorschlägen: Verrechnungspreisgestaltung (EU-Kommission, Vorschlag vom 12.09.2023 für eine Richtlinie über die Verrechnungspreisgestaltung – COM(2023) 529 final. hauptsitzbasiert...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Stand der DBA und Arbeitshilfen

In der ersten Ausgabe des BStBl jedes Jahres sind die aktuellen DBA und deren Fundstellen sowie Hinweise über laufende Verhandlungen enthalten[1] Hierbei sind nicht nur die Fundstellen der aktuellen DBA und deren erstmalige Anwendung, sondern auch Hinweise zu besonderen "Staatenverhältnissen" wie den Folgen des Zerfalls der UdSSR, der Tschechoslowakei und Jugolawiens (z. T. W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 3.1.5 Umsetzung für "Alt"-Doppelbesteuerungsabkommen

Dies soll durch das multinationale Instrument (MLI) nach BEPS Action 15 erfolgen. Die Bundesregierung hat hierzu am 21.12.2016 der Unterzeichnung des "Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" zugestimmt. Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 14.2 EU Richtlinien

In der Praxis die größte Bedeutung haben die Richtlinien. Richtlinien wirken grundsätzlich nicht unmittelbar, sondern müssen national umgesetzt werden. Während die Richtlinien ursprünglich vorrangig nationale grenzüberschreitende Regelungen begrenzte (typisches Beispiel: ermäßigte Quellensteuer zwischen verbundenen Unternehmen durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) geben di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 14.2.6 Zins-/Lizenzgebühren-Richtlinie

Diese Richtlinie (RL 2003/49/EG) regelt ergänzend zu den DBA den Verzicht bzw. die Reduktion bzgl. Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzen zwischen verbundenen Unternehmen (sowohl in der EU, EWR als auch Schweiz). Sie wurde durch § 50d Abs. 6, § 50g und § 50h EStG umgesetzt.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.10 Weitere Regelungen gegen Cum/Cum Gestaltungen (§ 50j EStG)

§ 50j EStG soll dem sog. Cum/Cum treaty shopping entgegenwirken. Der Begriff Cum/Cum treaty shopping beschreibt Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte. Eine g...mehr