Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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§ 2 Medizinische Aspekte / b) Identifizieren

Rz. 4 Die Unterscheidbarkeit von Individuen begründet sich auf der Heterogenität von Merkmalen und Merkmalskomplexen. Um festgestellte Merkmale einer Person zuordnen zu können, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / (2) Besondere Fälle

Rz. 276 Auf folgende besondere Fälle ist wegen der praktischen Bedeutung hinzuweisen: Rz. 277 Fehlerhafte Behandlung eines Beweisantrages Die fehlerhafte Behandlung eines Beweisantrages kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde erforderlich machen. Das ist der Fall, wenn der Amtsrichter Beweisanträge der Verteidigung in der Hauptverhandlung ohne (ausreichende) Angabe von Gründen...mehr

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§ 2 Verwahrung letztwillige... / 4. Verwahrungsbuch

Rz. 10 Über die in besondere amtliche Verwahrung genommenen letztwilligen Verfügungen ist ein besonderes Verwahrungsbuch zu führen, § 27 Abs. 4 und 5 AktO. § 346 FamFG Verfahren bei besonderer amtlicher Verwahrung (1) Die Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung sowie deren Herausgabe ist von dem Richter anzuordnen und von ihm und dem Urkundsbe...mehr

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Anhang / Anhang 2 Benachrichtigung in Nachlasssachen

Rz. 2 Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Innern vom 22.10.2010 Az.: 3804 – I – 5795/2010 und Az.: IA3–2003.5–7 1. Benachrichtigung des Standesamts von der Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen 1.1 Inhalt 1.1.1 Die Notarin oder der Notar, vor der bzw. dem ein Testament errichtet wird, vermerkt auf dem Umsch...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) eingefügt (zum JKomG ausführlich: Viefhues, NJW 2005 S. 1009). Sie soll den Verfahrensbeteiligten ermöglichen, elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform zu...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.9.2.1 Bearbeitung des Dokuments

Rz. 72 Die Vorschrift knüpft an § 65a Abs. 2 Satz 1 an. Danach muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die für die Übermittlung und Bearbeitung maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen legt die Bundesregierung fest (§ 65a Abs. 2 Satz 2). Das ist mit der ERVV geschehen (vgl. hierzu Rz. 24 ff.). Die ERVV gilt für die Übermittlung u...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.5 Eignung (§ 65a Abs. 2 Satz 1 SGG)

Rz. 24 Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die Gesetzesbegründung erläutert dies dahin, dass das elektronische Dokument für das Gericht lesbar und bearbeitungsfähig sein muss (BT-Drs. 17/12634 S. 25). Hierfür entscheidend sind die für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten geltenden technischen Rahmenbedingungen. S...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.8 Eingang des Dokuments/Bestätigung (§ 65a Abs. 5)

Rz. 64 Die Vorschrift ist von entscheidender Bedeutung für die Fristwahrung. Sie enthält zwei miteinander verknüpfte Regelungen und postuliert eine Ausnahme. Satz 1 legt fest, wann ein elektronisches Dokument eingegangen ist. Satz 2 bestimmt, dass dem Absender deshalb eine automatisierte Eingangsbestätigung zu erteilen ist. Satz 3 nimmt Abschriften aus. Rz. 65 Die Gesetzesbeg...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.7 Sichere Übermittlungswege (§ 65a Abs. 4)

Rz. 55 Die Vorschrift definiert in Nr. 1 und 2 zwei sichere Übermittlungswege. Hingegen bedürfen die sicheren Übermittlungswege nach Nr. 3 bis 5 einer das Nähere regelnden Rechtsverordnung (§ 86a Abs. 4 Satz 2). Die "sonstigen bundeseinheitlichen Übermittlungswege" legt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates fest (§ 86a Abs. 4 Satz 1 Nr. 6). Die sicheren Übertrag...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 164 SGG war bereits in der ursprünglichen Fassung des SGG v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) enthalten und ist durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) neu gefasst worden. Infolge des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 83...mehr

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Jansen, SGG § 170a Zuleitun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170a ist mit Wirkung zum 1.1.1975 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1626) in das SGG eingefügt worden. Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) hat in Satz 1 das Wort "Übergabe" durch das Wort "Übermittlung" und da...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 2. Kindesanhörung in Kinderschutzverfahren

Der Termin zur Kindesanhörung wird durch die Richterin oder den Richter durchgeführt und soll dem Kind Gelegenheit zur Äußerung geben, § 159 Abs. 4 S. 2 FamFG. Der Termin soll in Anwesenheit der bestellten Verfahrensbeistandschaft stattfinden, § 159 Abs. 4 S. 3 FamFG; weitere Personen, insbesondere die Eltern, werden vom Gericht meist nicht zur Anhörung zugelassen, um unbefa...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / 3. Umsetzung im E-Learning-Kurs

Die Kindesanhörung als zentraler Verfahrensabschnitt zur Einbringung kindlicher Sichtweisen wird im Basis-Curriculum des E-Learning-Kurses an mehreren Stellen thematisiert. So wird sie u.a. in Modul 1 im Rahmen völkerrechtlicher Verträge wie der UN-Kinderrechtskonvention und in Modul 5 hinsichtlich der Verfahrensbeistandschaft, welche das Kind auf die Anhörung vorbereitet un...mehr

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FoVo 10/2022, Vorlage der G... / 3 Der Praxistipp

Wie das AG Burg sieht es auch das BMJ Gerichtsvollzieher zeigen sich in der Zwangsvollstreckung immer mehr als Problem und nicht als Teil einer ausgewogenen Lösung zwischen Gläubiger, Schuldner und ihren Bevollmächtigten. Es wird immer stärker das Ziel der Zwangsvollstreckung – die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers – aus dem Auge verloren. Bedauerlich ist, dass – wenn...mehr

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zfs 10/2022, zfs Aktuell / Angemessene Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine verkehrspsychologische Maßnahme und andere (vergleichbare) Interventionen zur Verhaltensänderung als Alternative zu dem bestehenden Instrumentarium (Geldbuße und Fahrverbot) sollen gestärkt werden. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, einen Regelungskatalog für ein Absehen vom Fahrverbot zu erstellen. Neben Maßnahmen zur Verhaltensänderung sind dabei insbesondere beruflic...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 1. Kosten erster Instanz

a) Außergerichtliche Kosten Für die Einreichung der Klageschrift ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV entstanden (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins hat nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1, Nr. 3104 VV eine 1,2-Terminsgebühr ausgelöst. Hinzu kommen noch die Posten...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / II. Rechtsanwaltsgebühren

Da das selbstständige Beweisverfahren ein gerichtliches Verfahren ist, entsteht bei den Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerseite mit Einreichung des Antrages bei Gericht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Endet der Auftrag vorher, so entsteht die Gebühr nur als 0,8 Gebühr, was sich aus § 13 RVG in Verbindung mit Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG ergibt. Für die Antrag...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / I. Einleitung

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.6.2021[1] traten wichtige Änderungen zum Kinderschutzverfahren in wesentlichen Teilen zum 1.7.2021 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist primär, sexualisierte Gewalt gegen Kinder als eine der wichtigsten gesellschaftlichen Herausforderungen zu bekämpfen und Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schütze...mehr

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FF 10/2022, Gute Kinderschu... / II. Interdisziplinarität und Rollenverständnis im Zentrum des Kursprogramms

Der plattformgestützte E-Learning-Kurs des Projekts "Gute Kinderschutzverfahren" hat bereits erfolgreich drei Kohorten durchlaufen und ist seit Mitte Mai 2022 aufgrund der hohen Nachfrage in einen zusätzlich bereitgestellten Kursdurchlauf gestartet. Dabei gab es 830 Gesamtanmeldungen, wobei 232 Registrierungen von Familienrichterinnen und Familienrichtern erfolgten. Im Vergl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / bb) FG Münster vom 24.11.2021

Der vom FG Münster vertretene Hauptzweckansatz hat im Vergleich dazu sowohl einen anderen Bezugspunkt als auch eine unterschiedliche Funktion. Bezugspunkt ist nicht das einzelne Wirtschaftsgut, sondern die Tätigkeit der Gesellschaft, an der Anteile übergehen, insgesamt. Funktion ist nicht die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen, sondern die Frage der A...mehr

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Vermeidung eines schwierige... / 2 Strategien bei Anbahnung des Mietverhältnisses

"Schwierige Mietverhältnisse" würden in aller Regel erst gar nicht entstehen, sähe man es dem potenziellen Mieter an, dass es sich bei ihm um einen Mietnomaden, Messie oder Querulanten handelt. Entsprechend ihrem Duktus und ihrer psychischen Veranlagung handelt es sich hier aber um wahre Verwandlungskünstler und Blender. Dies gilt insbesondere auch für all diejenigen, die oh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.1.1 Integrität und Loyalität

Für unsere Zwecke muss die Definition sicher von der persönlichen Integrität, die "nur" den Abgleich mit eigenen Wertemaßstäben beinhaltet, erweitert werden auf die Übe...mehr

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Anhang 2: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BNotO

Bundesnotarordnung (BNotO) neu gefasst durch Bek. v. 24.2.1961, BGBl. I, 97 BGBl. III 303–1 zuletzt geändert durch G. v. 21.12.2021, BGBl. I, 1282mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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Anhang 3: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – VRegV

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung – VRegV) v. 21.2.2005, BGBl. I, 318 BGBl. III 303–1-1 zuletzt geändert durch G. v. 4.5.2021, BGBl. I, 882, 910mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Beetz, Die Prozessfähigkeit betreuter Personen, BtR 2022, 22 Braun, Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht, ZRP 2020, 201 Brosey, Folgerungen aus der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, BtPrax 2018, 217 Brosey, Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E: Konsequente Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen?, BtPrax 2020, 161 Bürkel, "Die haben gesagt, ...mehr

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§ 3 Der Betreute im Prozess... / A. Einleitung

Rz. 1 Ursprünglich war keine Änderung der Regelungen zur Stellung des Betreuten im Prozess geplant. Sie wurde auf der Herbstkonferenz der 90. Justizministerkonferenz am 7.11.2019 diskutiert und die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen eine Prüfungsbitte an das BMJV. Das Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen werde beeinträchtigt, was mit Blick auf die UN-Beh...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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AGS 09/2022, Reinking/Eggert, Der Autokauf - Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie beim Leasing

Bearbeitet von Dr. Kurt Reinking, Dr. Christoph Eggert und Eva Hettwer. 14. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand; Wolters Kluwer Deutschland, Köln. XLI, 1.496 S. 189,00 EUR Auf stolze 40 Jahre und 14 Auflagen kann dieses Werk zwischenzeitlich zurückblicken, das sich zur Bibel des Autokaufrechts entwickelt hat. Dabei beschränkt sich das Werk nicht nur auf den Kauf neuer Fahrzeuge, ...mehr

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FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 1. Die Regel der gemeinsamen und gleichen Ausübung der elterlichen Sorge

Im früheren Recht war die Regel, dass das Gericht über die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge während der Trennung oder nach der Scheidung oder der Anfechtung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden hat. Die alte Fassung dieses Artikels führte die meisten Gerichtsentscheidungen dahin, die Ausübung der Personensorge als Teil der elterlichen Sorge einem ...mehr

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FF 09/2022, Die Kindesanhörung / 3. Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie

Es stellte nach herrschender Meinung vor der Gesetzesänderung wohl keinen Verfahrensfehler dar, angesichts der Corona-Pandemie von der persönlichen Anhörung eines Kindes, das das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, abzusehen.[17] So entschied das OLG Brandenburg.[18] Dies halte ich angesichts der Bedeutung der Anhörung, der Normierung des § 159 FamFG in seiner Fassun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Leitsatz Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, kann diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Sachverhalt Der Beklagte, der eine Gaststätte betreibt, zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden Schul...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.4 Internationale Einflüsse

Rz. 194 Als sog. "Internationalisierungsinstanz" (International Standard Setter) der Wirtschaftsprüfung wird die International Federation of Accounts (IFAC) , zu deren Mitgliedern zwischenzeitlich die Berufsorganisationen aller wichtigen Industrienationen zählen, bezeichnet. Für die Bundesrepublik Deutschland gehören der IFAC seit ihrer Gründung im Jahr 1977 die WPK und das I...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 187 Durch das BilKoG vom 15.12.2004 wurde ein 2-stufiges Verfahren zur Durchsetzung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen (= Enforcement) eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Regelung war es, das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Rechnungslegung der Wertpapieremittenten zu steigern. Eine privatrechtlich organisierte, vom Bundesministerium für Justiz und Verb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

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Whistleblowing – Hinweisgeberschutzgesetz kommt voraussichtlich im Januar 2023

Zusammenfassung Das Bundeskabinett hat am 27.7.2022 das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz als Gesetzentwurf beschlossen. Ziel des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist der bessere Schutz von sog. "Whistleblowern", d. h. Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Das Gesetz soll 3 Monate nach Verabschiedung durch den Bundestag in Kraft trete...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 5. Verordnungsermächtigung

Rn 13 Das Bundesministerium der Justiz wird durch die Verweisung auf § 65 dazu ermächtigt, die Vergütung und die Erstattung der Auslagen des Verfahrenskoordinators durch Rechtsverordnung zu regeln. Für den Verfahrenskoordinator wurden bisher noch keine Regelungen getroffen. In § 3 Abs. 2 f) wurde aber für die Verwalter in den Einzelverfahren ein Grund für einen Abschlag vorg...mehr

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ZErb 08/2022, Die Abgründe ... / III. Die Banken

Schließlich spielen die Befugnisse anderer Beteiligter hinein, insbesondere der Banken, wenn noch Grundpfandrechte eingetragen sind (mögen sie valutieren oder nicht). Deren Strategie kann in keine Richtung vorausgesagt werden, und sie halten sich mit Zusagen zumeist merklich zurück.[15] Die Unterschiede im Vergleich zwischen großen Privatbanken und Landesförderinstituten ode...mehr

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zfs 08/2022, Beschlussverfa... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet und führt zur Aufhebung des Beschlusses mit den zugrundeliegenden Feststellungen; jedoch können – insoweit ist deshalb die Rechtsbeschwerde zu verwerfen – die Feststellungen, dass am April 2021 um Uhr durch den Fahrer des Pkw, amtl. Kennzeichen, auf der Georg-Fischer-Straße in Singen die z...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / cc) Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland

Rz. 158 Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland Muster 5.9: Einstweilige Anordnung bei Kindesentführung ins Ausland _________________________ im Wege der einstweiligen Anordnung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – ergeht die Entscheidung: Die sofortige Herausgabe des gemeinsamen ehelichen Kindes _________________________, geboren ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 2. Die Verbraucherinsolvenz

Rz. 63 Das Verbraucherinsolvenzverfahrens steht nur natürlichen Personen (Gegensatz: juristische Personen, also GmbH, AG usw.) offen, die keine oder nur eine geringfügige selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Ziel ist die Entlastung der Justiz, indem dem eigentlichen Insolvenzverfahren zwei Stufen vorgeschaltet werden: Zunächst muss der Schuldner auf der Grundlag...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 1. Grundlagen

Rz. 39 § 44 Abs. 1 WEG bestimmt: "Unterbleibt eine notwendige Beschlussfassung, kann das Gericht auf Klage eines Wohnungseigentümers den Beschluss fassen (Beschlussersetzungsklage)". "Notwendig" ist eine Beschlussfassung, wenn darauf gem. § 18 Abs. 2 WEG ein Anspruch besteht (→ § 6 Rdn 3). Die Möglichkeit der gerichtlichen Beschlussersetzung war auf Basis des § 21 Abs. 8 WEG...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 1. Einführung

Rz. 153 Die WEG-Reform 2020 beruht auf dem "Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes" (WEMoG). Die Tatsache, dass nach dem alten Recht die Einrichtung von Ladeinfrastruktur aufgrund des viel zu hohen Quorums für Modernisierungsbeschlüsse praktisch nicht stattfand, rief den Gesetzgeber auf den Plan, wobei zunächst nur dara...mehr

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AGS 07/2022, Keine Vergütun... / II. Festsetzung der Vergütung auf Null

Dem Antrag ist das LG gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 JVEG nachgekommen. Die Vergütung des Sachverständigen sei auf 0,00 EUR festzusetzen, da der Anspruch auf Vergütung gem. § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JVEG entfallen sei. Demnach erhalte der Berechtigte eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar sei, wenn er gegen die Verpflichtung aus § 407a Abs. 1 bis 4 ...mehr

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AGS 07/2022, Pauschgebühr f... / II. Pauschgebühr nach § 51 RVG

Das OLG hat für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand gem. nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG eine Pauschgebühr von 420,00 EUR festgesetzt, die sich aus den gesetzlichen Gebühren i.H.v. 220,00 EUR und einem Erhöhungsbetrag von 200,00 EUR zusammensetzt. Die gesetzlichen Gebühren belaufen sich – so das OLG – auf 220,00 EUR. Das OLG schließt sich der Auffassung in der Rspr. ...mehr

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AGS 07/2022, Keine Vergütun... / III. Bedeutung für die Praxis

Nach § 407a Abs. 3 ZPO, auf den § 8a Abs. 2 S. 1 JVEG verweist, ist ein Sachverständiger nicht befugt, den Auftrag auf einen anderen zu übertragen. Soweit er sich der Mitarbeit einer anderen Person bedient, hat er diese namhaft zu machen und den Umfang ihrer Tätigkeit anzugeben, falls es sich nicht um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung handelt. Und diese Vorschrift s...mehr

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zfs 07/2022, Es gibt noch beAnstandungen

Seit dem 1.1.2022 gilt für die Anwaltschaft die aktive Benutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach. Man sollte meinen, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt auch alle Gerichte Willens und in der Lage sind, über dieses Medium zu kommunizieren. Doch weit gefehlt. Bevor Sie jetzt allerdings denken, ich werde das beA gleich als Teufelszeug verurteilen und sein...mehr