Fachbeiträge & Kommentare zu Investmentsteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Verletzung der Mitteilungspflicht als Steuerordnungswidrigkeit (Abs. 1)

Rz. 8 Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden. Es gelten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (§ 377 AO). Auf die Ordnungswidrigkeit nach § 50e Abs. 1 EStG ist die Definition des § 377 AO anwendbar[1]. Trifft die bußgeldbewehrte Verpflichtung eine Gesellschaft oder juristi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gestaltungsmissbrauch bei steuerfreien Veräußerungsgewinnen

Leitsatz Liegt das primäre Ziel einer Fondsgestaltung in der Generierung von Verlusten, kann dies einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO darstellen. Sachverhalt Die Klägerin hatte in 2008 freie Liquidität in ihrem Unternehmen. Sie entschied sich für eine Anlage in X-Fonds, die von einer Bank angeboten wurden. Nach dem Anlagekonzept wurden bis zu 20 % des F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Verlustverrechnungsbeschränkungen für private Veräußerungsgeschäfte auf der Ebene der Investmentfonds unter Geltung des AuslInvestmG

Leitsatz Die in § 17 AuslInvestmG enthaltene Verweisung auf private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) dient allein der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge, führt aber nicht zur Anwendung der Regelungen über die Verlustverrechnungsbeschränkungen auf der Ebene des Investmentfonds. Normenkette § 23 EStG, § 17 AuslInvestmG, § 1, § 3 Abs. 4 InvStG, § 173 AO, § 127 FGO Sac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Der Solidaritätszuschlag bei Zwischenschaltung von Investmentfonds

Tz. 23 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es ist das Ziel des InvStG (vorher des KAGG), die indirekte Beteiligung des AE an einer Kap-Ges über eine KAG im stlichen Ergebnis genauso zu behandeln wie die Direktbeteiligung. Für den SolZ bedeutet dies, dass es durch die Zwischenschaltung eines Fonds nicht zu einer weiteren Kumulation mit Zuschlag kommen darf. Die nachfolgende Tabelle gibt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei verdeckter Einlage – Hinzurechnung von Investmenterträgen gem. § 8 Nr. 5 GewStG

Leitsatz 1. Eine verdeckte Einlage ist keine Einnahme i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 InvStG a.F. und löst deswegen keinen Aktiengewinn i.S.v. § 8 Abs. 3 InvStG a.F. aus. 2. Bei einem negativen Aktiengewinn i.S.v. § 8 Abs. 2 Satz 1 InvStG a.F. handelt es sich unabhängig davon um eine nicht abziehbare Vermögensminderung i.S.v. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG, dass es an einer damit im Zusamm...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aktiengewinne bei verdeckter Einlage

Leitsatz Bei Fondsanteilen kann ein sog. negativer Aktiengewinn entstehen, der grundsätzlich nicht abziehbar ist. Dies gilt auch bei einer verdeckten Einlage der Fondsanteile. Andererseits kommt es durch eine verdeckte Einlage zu keiner Einnahme, die einen Aktiengewinn auslöst. Sachverhalt Eine AG hatte mehrere Investmentfondsanteile in ihrem Betriebsvermögen. In diesen Fonds...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge

Leitsatz Eine KapESt auf Erträge aus Investmentfonds ist nur dann anzurechnen, wenn die entsprechenden Kapitalerträge beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen erfasst worden sind. Normenkette § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 7 InvStG a.F. Sachverhalt Der Kläger erhielt im Jahr 1998 von seiner Mutter unentgeltlich Anteile an der niederlän...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge

Leitsatz Eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentfonds ist nur dann anzurechnen, wenn die entsprechenden Kapitalerträge beim Anleger oder bei seinem Rechtsvorgänger als Einnahmen erfasst worden sind. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger hielt Anteile an einem ausländischen Investmentfonds, der keine Gewinne ausschüttete. Die von ihm thesaurierten Erträge gelten als mi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der über ein Wertpapier-Sondervermögen bezogenen steuerfreien Dividenden

Leitsatz Erträge aus Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft an einem Wertpapier-Sondervermögen sind nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen, soweit sie auf Gewinnanteile aus Beteiligungen des Wertpapier-Sondervermögens entfallen und damit nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 i.V.m. § 40 Abs. 2 KAGG bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesells...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ansatz des Zwischengewinns bei der Veräußerung von Fondsanteilen

Leitsatz 1. Die Besteuerung des bei der Veräußerung von Fondsanteilen ermittelten Zwischengewinns richtet sich für das Jahr 1998 nach der Spezialregelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ein Rückgriff auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für Finanzinnovationen kommt insoweit nicht in Betracht. 2. Dem Ansatz des Zwischengewinns im Veräußerungsfall steht nic...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Pauschalbesteuerung verstößt gegen EU-Recht

Leitsatz Die frühere pauschale Gewinnbesteuerung für sog. schwarze Fonds verstößt gegen EU-Recht. Da ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vorliegt, ist die Regelung auch für Fonds aus Drittstaaten nicht anzuwenden. Sachverhalt Strittig war die Besteuerung von Erträgen aus chinesischen und südkoreanischen Fonds in den Jahren 1994 und 1995. Da die Fonds im Inland keine...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegzugsteuer gem. § 6 AStG ist rechtmäßig – frühere Pauschalbesteuerung "schwarzer" Fonds aus Drittstaaten verstößt gegen EU-Recht – Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht

Leitsatz 1. Behauptet der Steuerpflichtige, die Voraussetzungen eines Steuertatbestands (hier: § 17 EStG 1997) seien aufgrund von innerfamiliären Transaktionen (hier: Übertragung von Aktien) nicht gegeben und unterlässt er es aber unter Hinweis auf zeitlaufbedingte Erinnerungslücken, die behaupteten Transaktionen substanziiert darzulegen, trägt er die Gefahr, dass das FA die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Europarechtswidrigkeit der Besteuerung schwarzer Fonds

Leitsatz Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds (sog. "schwarzen" Fonds) gem. § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstößt offensichtlich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 73b EGV). Einer Vorlage an den EuGH bedarf es insoweit nicht. Normenkette § 18 Abs. 1 und 3 AuslInvestmG, § 20 Abs. 1 EStG, Art. 73b, 73d EGV, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Halbeinkünfteverfahren für ausländische Investmenterträge in 2001

Leitsatz Für Erträge ausländischer Investmentfonds verwehrt § 17 AuslInvestmG für das Jahr 2001 die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Diese Regelung stellt einen Verstoß gegen EU-Recht (Art. 56 EGV) dar. Sachverhalt Ein Sparer hatte in 2001 Einnahmen aus ausländischen Aktien und aus ausländischen Investmentfonds erzielt. Das Finanzamt besteuerte die Dividenden aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Für die Prüfung zuständige Finanzbehörden

Rz. 8 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden[1]. Zur Zuständigkeit im Allgemeinen vgl. Frotscher, in Schwarz, AO, Erl. zu § 195. Für die unter das Prüfungsrecht nach § 50b EStG fallenden Verfahren bestehen die folgenden Zuständigkeiten: Rz. 9 Für die Anrechnung von KapESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [2] zuständig ist bei nat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Am Verfahren Beteiligte

Rz. 15 Nach § 50b EStG sind die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden (vgl. Rz. 8ff.) berechtigt, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von KSt, für die Anrechnung oder Erstattung von KapESt, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs vom Kapitalertrag, für das Ausstellen der Jahresbescheinigung nach § 24c EStG oder die Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Abkürzungsverzeichnis

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Zusatzinformationen für Ber... / 3.1 Auch für einen luxemburgischen Spezialimmobilienfonds kann die persönliche Steuerbefreiung nach InvStG 2004 gelten

BFH, Urteil v. 11.10.2023, I R 23/23 Der BFH und die konkret am vorliegenden Rechtsstreit Beteiligten sind an die im Revisionsverfahren eingeholte Vorabentscheidung des EuGH gebunden und daher nicht befugt, von der Antwort des EuGH abzuweichen. Der Tenor des EuGH-Urteils L Fund v. 27.4.2023, C-537/20 ist im Lichte seiner Entscheidungsgründe auszulegen. Gemessen daran kann kei...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 7 Nicht dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte i. S. d. § 6 Abs. 2 InvStG von (Spezial-)Investmentfonds

7.1 Zeile 12a In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetz...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 13 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

13.1 Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck K... / 3.3.3 Zeile 9

In dieser Zeile ist anzugeben, welche Rechtsform die Körperschaft hat. Dabei sind die Bezeichnungen entsprechend § 1 Abs. 1 KStG zu verwenden. Bei den einzelnen Rechtsformen sind jeweils auch die nach dem Rechtstypenvergleich den deutschen Rechtsformen entsprechenden ausländischen Rechtsformen zu erfassen. Hierunter fallen auchPersonenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsges...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.11 Zeile 49

Zeile 49 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Ein Spezial-Investmentfonds ist nach §§ 25ff. InvStG ein Investmentfonds, an dem insgesamt nicht mehr als 100 Anleger beteiligt sind; natürliche Personen müssen die Fondsanteile im Betriebsvermögen halten. Die Besteuerungsgrundlagen sind dann den Ant...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ÖHG / 3.6 Zeile 25

Die Zeilen 25 und 26 betreffen Sonderfälle des InvStG. Investmentfonds unterliegen für Erträge aus unmittelbaren Beteiligungen der Teilfreistellung nach § 20 InvStG, wobei auch damit zusammenhängende Aufwendungen nach § 21 InvStG nur zum Teil abgezogen werden können. Gewerbesteuerlich ist nicht die gesamte Teilfreistellung anzusetzen, sondern nach § 20 Abs. 5 InvStG nur jeweil...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage OG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OG ist in Organschaftsfällen von der Organgesellschaft auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs.5 KStG. Bei der Organschaft tritt die steuerrechtliche Einkommenszurechnung, soweit die Ergebnisse der Organgesellschaften betroffen sind, an die Stelle der handelsrechtlichen Gewinnabführung. Der ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.30 Zeile 109

In Zeile 109 sind die Erträge aus Aktienfonds einzutragen. Es handelt sich dabei um die Brutto-Erträge (vor Abzug von Betriebsausgaben, dieser erfolgt erst in Zeile 110) und ohne Berücksichtigung der im InvStG vorgesehenen Freistellung (erfolgt erst in Zeile 111). Bei den Erträgen handelt es sich um Ausschüttungen, d. h. dem Anleger ausgezahlte oder gutgeschriebene (und wieder...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.52 Vor Zeilen 129–159

In den Zeilen 129–159 sind die Einkünfte aus sog. Spezial-Investmentfonds zu ermitteln. Ein Spezial- Investmentfonds liegt vor, wenn der Geschäftszweck sich auf die Anlage und Verwaltung des Investments für gemeinschaftliche Rechnung der Investoren (§ 15 Abs. 2 Nr. 2 InvStG) und die Vermögensgegenstände nicht im wesentlichen Umfang aktiv unternehmerisch bewirtschaftet werden (...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.10 Zeile 48

Die Zeilen 48 und 49 betreffen Sonderfälle des InvStG. Investmentfonds unterliegen für Erträge aus unmittelbaren Beteiligungen der Teilfreistellung nach § 20 InvStG, wobei auch damit zusammenhängende Aufwendungen nach § 21 InvStG nur zum Teil abgezogen werden können. Vgl. hierzu Zeile 41. Die Höhe der Teilfreistellung ist je nach der Art des Investmentfonds (Aktienfonds, Misc...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.27 Vor Zeilen 109–162

Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds ist für die Zeit ab dem 1.1.2018 neu geregelt worden. Die Anteile am Fonds gelten als zum 31.12.2017 veräußert (§ 56 Abs. 2 InvStG). Die Folgen dieser fiktiven Veräußerung sind aber nicht im Vz 2017 zu erfassen, sondern werden erst bei tatsächlicher Veräußerung besteuert (§ 56 Abs. 3 Satz 3 InvStG). Ab dem 1.1.2018 werden die Ert...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 7.1 Zeile 12a

In dieser Zeile haben Investmentfonds inländische Immobilienerträge und sonstige inländische positive oder negative Einkünfte einzutragen, die keinem Steuerabzug unterlegen haben. Inländische Immobilienerträge von Investmentfonds sind in § 6 Abs. 4 InvStG definiert. Sonstige inländische Einkünfte ergeben sich aus § 6 Abs. 5 InvStG; diese sind jedoch nur anzusetzen, soweit si...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 13.5 Zeile 110

In dieser Zeile ist der Gewerbeertrag nach Zeile 108 bei dem Organträger um die Teilfreistellungen nach dem InvStG zu korrigieren. Nach § 15 Satz 1 Nr. 2a KStG werden diese Teilfreistellungen bei der Organgesellschaft nicht berücksichtigt, sind also im Gewinn aus Gewerbebetrieb noch enthalten. Sie sind bei dem Organträger zu erfassen. Die Eintragung in Zeile 110 ermöglicht d...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 13.1 Zeile 28a

Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z.B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisren...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 3.1 Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds

BFH, Beschluss v. 1.7.2025 – VIII R 18/22 Seit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) 2018 wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das semi-transparente Besteuerungsverfahren für Spezial-Investmentfonds fortgeführt. Die Besteuerung nach dem alten Investmentsteuergesetz ist bei einem Privatanleger abschließend und vorrangig gegenüber einer Besteu...mehr

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Steuer 1 - Januar 2018

Klicken Sie hier zur Ausgabe Magazin - Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Brennpunkt TCMSTax Compliance Management System bei Mandanten einführen Steuernews Schulgeld (BFH) Anerkennungsbescheid ist keine Voraussetzung für Abzug Erbschaftsteuer (BFH) Gebäudeschaden als Nachlassverbindlichkeit? Gebäude (BMF) Wann zählen bauliche Maßnahmen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten? Kapit...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ÖHG / 3.7 Zeile 26

Zeile 26 ist auszufüllen bei Spezial-Investmentfonds, die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 InvStG die Transparenzoption ausgeübt haben. Nach § 29 Abs. 4 InvStG sind Spezial-Investmentfonds von der GewSt befreit; die Gewerbesteuerpflicht trifft die Anteilseigner. Auf der Ebene des Investmentfonds sind die Teilfreistellungen nach § 42 Abs. 4 InvStG sowie die Freistellungen nach § 3 Nr. ...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.51 Zeile 128

In dieser Zeile sind die Erträge aus Investmentanteilen gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 bzw. § 13 Abs. 4a S. 2 InvStG 2004 einzutragen. Die Realisierung des Ertrags kann tatsächlich erfolgt sein oder durch eine fiktive Veräußerung zum 31.12.2017 generiert werden (§ 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG). Diese Beträge sind gem. § 56 Abs. 6 InvStG steuerfrei, sofern sie bis zum 31.12.2...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.28 Vor Zeilen 109–127

In den Zeilen 109–127 werden die Erträge aus Investmentfonds (§ 16 InvStG) ermittelt. Die Zeilen sind nur auszufüllen, wenn es sich bei den Investmentfonds nicht um Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Die Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds sind in den Zeilen 129 ff. zu erfassen. § 16 InvStG nennt als steuerpflichtige Erträge Auszahlung, Neuanlage der Ert...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck K... / 6.3.3 Zeile 17a

Diese Zeile ist nur von Investmentfonds auszufüllen. Durch Eingabe einer Schlüsselzahl ist anzugeben, ob es sich um einen Investmentfonds i. S. d. § 1 Abs. 2 InvStG oder um einen Spezial-Investmentfonds i. S. d. § 26 InvStG handelt. Investmentfonds nach § 1 Abs. 2 InvStG sind selbst körperschaftsteuerpflichtig, werden also intransparent besteuert. Auskehrungen des Investment...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.76 Zeile 160

In Zeile 160 ist der sog. Anleger-Abkommensgewinn/-verlust einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Investmentsfonds, die nicht (tatsächlich) ausgeschüttet worden sind oder als ausgeschüttet gelten (§ 48 Abs. 5 InvStG) und aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Steuer freigestellt sind (§ 43 InvStG). Der Betrag ermi...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.78 Zeile 161a

Der Betrag aus Zeile 161 ist insoweit zu kürzen, wie die Freistellung gem. § 20 Abs. 1 Satz 4 InvStG nicht anzuwenden ist. Dies ist der Fall, wenn der Anleger eine Lebens- bzw. Krankenversicherung ist (§ 20 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 InvStG), ein Pensionsfonds (§ 20 Abs. 1 Satz 5 InvStG) oder ein Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitut ist, bei dem gem. § 8b Abs. 7 KStG Kapitale...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.8 Zeile 46

Diese Zeile betrifft nur Investmentfonds. Ein Investmentfonds gilt nach § 15 Abs. 1 InvStG als sonstige juristische Person des privaten Rechts i. S. d. § 2 Abs. 3 GewStG und ist daher grundsätzlich Gewerbesteuersubjekt. Er ist nach § 15 Abs. 2 InvStG jedoch von der Gewerbesteuer befreit, wenn er seine Tätigkeit auf die Anlage und Verwaltung der ihm überlassenen Mittel für ge...mehr

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Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 13.11 Zeilen 115–118

In diesen Zeilen sind bei einer Organgesellschaft die bei dem Organträger anzusetzenden Korrekturbeträge nachrichtlich mitzuteilen, soweit sich die Korrekturen aus dem InvStG ergeben. Zeile 115 ist auszufüllen, wenn Organträger eine natürliche Person ist, Zeile 116 bei einer Körperschaft und Zeile 117 bei einer Personengesellschaft als Organträger. Zur Begründung für diese U...mehr

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Leitfaden 2021 - Anlage ÖHG / 6.29 Zeilen 74–75

Die Zeilen 74, 75 sind nur von Organgesellschaften auszufüllen, wenn Organträger eine Körperschaft ist, und nehmen Korrekturbeträge nach dem InvStG auf. Zeile 74 erfasst die Korrekturen aus der Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG. Der Betrag ist aus Zeile 113 des Vordrucks GewSt 1 A zu entnehmen. Zeile 75 berücksichtigt den Korrekturbetrag bei Spezial-Investmenterträgen nac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.77 Zeile 161

In Zeile 161 sind sog. Teilfreistellungsgewinne/-verluste einzutragen. Dabei handelt es sich um Wertveränderungen des Anteils am Spezial-Investmentfonds, die nicht (tatsächlich) ausgeschüttet worden sind oder als ausgeschüttet gelten (§ 48 Abs. 6 InvStG) und für die eine (Teil-)Freistellung gem. § 20 InvStG in Anspruch genommen wird. Für die Ermittlung des Gewinns vgl. die Er...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.55 Zeile 131

Die Erträge, die sich aus einer Anlage des Spezial-Investmentfonds in einen Aktienfonds speisen, sind wie bei einem direkten Investment in den Aktienfonds zu besteuern. Die Freistellung nach § 20 InvStG gilt entsprechend (§ 43 Abs. 3 InvStG). Vgl. weiter die Erläuterungen zu Zeile 111.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2021 - Vordruck G... / 6.3 Zeile 41

Zeile 41 betrifft nur Personengesellschaften. In dieser Zeile sind die Teilfreistellungen bzw. Hinzurechnungen nach §§ 20, 42 und 43 InvStG zu berücksichtigen. Die in §§ 21 und 44 InvStG aufgeführten Beträge sind abzuziehen. Negative Beträge sind mit Minuszeichen einzutragen.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2021 - Anlage GK / 7.29 Vor Zeilen 109–114

In den Zeilen 109–114 werden die Einkünfte aus Aktienfonds ermittelt. Besonderheiten bestehen dabei, wenn die Fondsanteile zum Kapitalanlagevermögen einer Lebens-, Krankenversicherung, Kreditinstitut oder Finanzinstitut (§ 20 Abs. 1 S. 4 InvStG) oder einem Pensionsfonds (§ 20 Abs. 1 Satz 5 InvStG) o. Ä. gehören. Diese Einkünfte werden nicht in Zeilen 109–111, sondern in den ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 18.17 Zeile 69

In dieser Zeile ist der Freibetrag nach § 24 KStG in der Hauptspalte abzusetzen. Nach § 24 KStG steht kleinen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein Freibetrag von 5.000 EUR zu. Ausgenommen hiervon sind Körperschaften, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 3 oder 3a EStGgehören. Der Freibetrag steht daher Kapitalge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Leitfaden 2021 - Anlage ZVE / 21.1 Zeile 76

Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Eink...mehr