Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern besteht ein Wahlrecht, wona...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4.1 Variante 1: Sofortabzug bis 250 EUR, darüber hinaus Sammelposten

Unternehmen können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 250 EUR betragen, sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben, mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR betragen, in einen Sammelposten einstellen, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt werden muss (Poolabschrei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnungsvariante 800 EUR aktuell

Herr Huber kauft im Mai eine Schreibtischkombination. Diese Kombination besteht aus: Herr Huber nutzt die Variante, wonach er insgesamt die Sofortabschreibung in Anspruch nehmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 4 Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs

Der Zeitpunkt des Abzugs der Betriebsausgaben ist abhängig von der Aufwendungsart und der Gewinnermittlungsart. Bei Einnahmenüberschussrechnern [1] ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend,[2] d. h. der Verlust der tatsächlichen Verfügungsmacht. Bei bilanzierenden Unternehmen richten sich die Aufwendungen nach der wirtschaftlichen Verursachung. Der Betriebsausga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 1.1 Betriebliche Veranlassung

Betriebsausgaben sind Aufwendungen mit betrieblicher Veranlassung. Unter Aufwendungen fallen i. d. R. "gezahlte Ausgaben", ebenso betriebliche Sachaufwendungen wie z. B. Veräußerung, Tausch, unentgeltliche Zuwendung, Verlust sowie betrieblicher Forderungsausfall. Außerdem können Anschaffungs- und Herstellungskosten als Betriebsausgaben in voller Höhe, z. B. geringwertige Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sachgründung / 2 Bewertung von Gegenständen der Sachgründung

Sacheinlagen, mit denen die Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung erfüllen, müssen realistisch und "zu Marktpreisen" bewertet werden. Praxis-Tipp Wert der Stammeinlagen klären Hier sollten der Rechtsberater, der Notar und das Registergericht offene Fragen vorab klären, um den Registereintrag reibungslos und ohne Haftungsrisiken vollziehen zu können. Der Wert der Stammeinlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Sachgründungsbericht / 1 Aufgabe des Sachgründungsberichts

Aufgrund des Sachgründungsberichts kann das Registergericht die Angemessenheit der Leistungen auf Sacheinlagen überprüfen. Das GmbHG enthält mit Ausnahme, dass bei der Einbringung eines Unternehmens die Jahresergebnisse der letzten beiden Geschäftsjahre anzugeben sind, keine weiteren Bestimmungen zu dem Inhalt des Sachgründungsberichts (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG). In der Praxi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 160 [Autor/Zitation] Als erste Spalte des Anlagespiegels sind die gesamten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu Beginn des GJ zum Anlagevermögen zählenden VG auszuweisen. Dabei bestimmt sich der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach § 255. Zu überhöhten Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie zur Behandlung von Zuschüssen vgl. Rz. 164...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Abs. 3 Nr. 2)

1. Abgrenzung Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Änderung des Umfangs der aktivierten Herstellungskosten

Rz. 121 [Autor/Zitation] Hinsichtlich des Umfangs der aktivierungspflichtigen Herstellungskosten räumt das Gesetz gewisse Wahlrechte ein (vgl. § 255 Rz. 330 ff., 335 ff.). Werden die Wahlrechte von einem Jahr zum nächsten Jahr unterschiedlich ausgenutzt, so ist auch hierin die Änderung einer Bewertungsmethode nach Abs. 2 Nr. 2 zu sehen. Rz. 122 [Autor/Zitation] In diesem Zusamm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 149 [Autor/Zitation] Abs. 2 Nr. 4 transformiert die in Art. 12 Abs. 8 Satz 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 35 Abs. 4 Satz 2 4. EG-RL – enthaltene Verpflichtung, die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen "im Anhang zu erwähnen". Danach müssen KapGes., die zulässigerweise vom Bewertungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 2 Gebrauch machen (vgl. § 255 Rz. 335 ff.), die Tats...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 203 [Autor/Zitation] Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (kurz: Herstellungskosten des Umsatzes) sind beim UKV ein besonders bedeutsamer und für das UKV charakteristischer GuV-Posten. Sie umfassen alle Herstellungskosten, die notwendig waren, um die im GJ abgesetzten Produkte zu erzeugen – unabhängig davon, ob sie im GJ oder in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zugänge

Rz. 163 [Autor/Zitation] Unter "Zugang" ist jede tatsächliche mengenmäßige Zunahme von Posten des Anlagevermögens zu verstehen. Betriebswirtschaftlich sind Zugänge grds. Vermögensumschichtungen, die als solche im Gegensatz zu Zuschreibungen idR erfolgsneutral sind. Ausnahmsweise können auch im Anlagevermögen auszuweisende Zugänge in ertragswirksamer Form entstehen (zB Zinsfor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zuschreibungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Unter "Zuschreibungen" sind rein wertmäßige Erhöhungen des Anlagevermögens zu verstehen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 284 Rz. 114). Wegen des Nominalwertprinzips kann es sich dabei idR nur um Korrekturen früher erfolgter Abschreibungen handeln (vgl. § 253 Rz. 808 ff.; zu weitergehenden Abgrenzungen im Rahmen des Anlagespiegels vgl. Rz. 167, 169). Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 199 [Autor/Zitation] Da Abgänge auf geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau nur selten vorkommen und darauf idR auch keine Abschreibungen vorgenommen werden, wird die horizontale Gliederung dieses Postens, abgesehen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Buchwert, auf den Ausweis der Zugänge und Umbuchungen beschränkt sein. Dabei gibt der Zugang die Inves...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Festwerte

Rz. 193 [Autor/Zitation] Eine Sonderstellung bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nehmen Festwerte ein, die für Gegenstände des Sachanlagevermögens gebildet werden (zu den Voraussetzungen § 240 Abs. 3; vgl. § 240 Rz. 86 ff.). Die Bildung von Festwerten beruht auf der gesetzlichen Fiktion einer gleichbleibenden Gütermenge zu einem gleichbleibenden Wert bei i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Bilanz-RL (2013/34/EU) enthält in Art. 13 iVm. Anhang V und VI ein Mitgliedstaatenwahlrecht zur Gliederung der GuV. Danach können Mitgliedstaaten vorschreiben, die GuV entweder nach dem GKV oder dem UKV aufzustellen, wobei die Staffelform jeweils zwingend ist. Schon die 4. EG-RL sah ein Wahlrecht zwischen GKV und UKV vor, erlaubte aber auch die Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Stetigkeit, Vorjahresvergleichsangaben, Anlagespiegel

Rz. 100 [Autor/Zitation] Art. 48 Abs. 4 Satz 1 EGHGB sah für die erstmalige Anwendung des KapCoRiLiG eine Ausnahme vom Stetigkeitsgrundsatz bezüglich der angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vor. Diese Ausnahme ist sinngemäß im Falle des Übergangs von einer Bilanzierung nach allgemeinen Rechnungslegungsnormen zu den Rechnungslegungsvorschriften für haftungsbesch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufbau

Rz. 155 [Autor/Zitation] Eine zwingende Reihenfolge der Bestandteile des Anlagespiegels sieht Abs. 3 nicht vor; lediglich der Ausgangspunkt ist mit den gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten festgelegt. Die weitere Anordnung sollte betriebswirtschaftlich sinnvoll vorgenommen werden. Diese könnte zB zuerst die Zu- und Abgänge als mengenmäßige Änderungen aufführen, ansc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nr. 22 wurde durch das BilMoG eingeführt und verpflichtet zur Berichterstattung über Forschungs- und Entwicklungskosten. Ziel ist eine Verbesserung der Informationsfunktion des JA und (in Ergänzung der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8) des Gläubigerschutzes unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsinteressen der Wirtschaft (vgl. Begr.RegE BilMoG,...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Materialaufwand

Tz. 127 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Grundsätzlich gelten für den Materialaufwand bzw. für den korrespondierenden Bilanzposten Vorräte am Zwischenberichtsstichtag die gleichen Erfassungs- und Bewertungsgrundsätze wie am Abschlussstichtag (IAS 34.IE.B25f.) (zur Bilanzierung von Vorräten vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 2, Tz. 31ff.). Gemäß IAS 2 werden beim Verkauf von Vorräten die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgänge

Rz. 170 [Autor/Zitation] Bei Abgängen handelt es sich um eine mengenmäßige Verringerung des Anlagevermögens, sei es durch Veräußerung, Ausbau, Vernichtung oder aus sonstigen Gründen. Eine wertmäßige Verminderung stellt keinen Abgang, sondern eine Abschreibung dar. Entsprechend der Festlegung des Zugangszeitpunkts ist ein Abgang dann gegeben, wenn der VG endgültig aus der Verf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Überblick

Rz. 196 [Autor/Zitation] Das UKV zeichnet sich dadurch aus, dass ein Teil der in der GuV auszuweisenden Aufwendungen nicht nach Aufwandsarten, sondern nach Funktionsbereichen auszuweisen ist. Außerdem wird in Bezug auf die Herstellungskosten des Umsatzes (Posten Nr. 2) nicht auf das Jahr des Anfalls dieser Aufwendungen abgestellt, sondern darauf, ob die entsprechenden Produkt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Handelswaren

Rz. 213 [Autor/Zitation] Werden Waren, die ohne Bearbeitung veräußert werden, verkauft, so treten an die Stelle der Herstellungskosten die Anschaffungskosten der Waren. Auch Abschreibungen auf Handelswaren können in den Posten Nr. 2 einbezogen werden (Kliem/Müller in Beck BilKomm.14, § 275 HGB Rz. 268). Besteht ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres

Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertminderungen unter den kumulierten Abschreibungen zu erfassen. Mit dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Die Angabe der Bewertungsmethoden ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der JA der KapGes. ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, da das Gesetz vielfach verschiedene Verfahren der Bewertung zulässt. Unter dem Begriff der Bewertungsmethode sind bestimmte, in ihrem Ablauf defin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 189 [Autor/Zitation] Eine besondere Regelung zur Behandlung geringwertiger VG im Anlagespiegel sieht Abs. 3 nicht vor. Sie wurde auch nicht für notwendig und zweckmäßig erachtet, um nicht die Entwicklung von GoB auf diesem Gebiet zu behindern; die Vollabschreibung geringwertiger VG im Zugangsjahr sei als handelsrechtlicher GoB anzusehen (vgl. Begründung Rechtsausschuss Bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Arbeitskreis Gewinn- und Verlustrechnung, WPg 1960, 545; Betriebswirtschaftlicher Ausschuß des Verbandes der chemischen Industrie e. V., Gliederungsvorschriften der Jahresbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bewertungsvorschriften im Aktiengesetz 1965, ZfB Erg.-Heft 1/1966, 17; Schulze-Osterloh, Das Recht der Unternehmensverträge und die stille Beteiligung a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Allgemeine Verwaltungskosten (Abs. 3 Nr. 5)

Rz. 217 [Autor/Zitation] In den Posten Nr. 5 sind die Kosten des allgemeinen Verwaltungsbereichs einzubeziehen. Auszuweisen sind alle im GJ angefallenen Aufwendungen, soweit sie nicht den Herstellungskosten zugerechnet wurden. In Betracht kommen insbes. die Kosten der Geschäftsführung, des Rechnungswesens, eines Rechenzentrums, der Personalverwaltung, der Finanzabteilung, der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der Angabe der Bewertungsmethoden kommt für die VG des Umlaufvermögens und hierunter für die Vorräte besondere Bedeutung zu. Eine globale Angabe für alle in § 266 Abs. 2 B.I. (Vorräte) aufzuführenden VG genügt jedoch nicht, vielmehr muss der Möglichkeit Rechnung getragen werden, dass innerhalb des Postens "Vorräte" einzelne Bestände nach unterschiedlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. "Fortsetzung" der Investitionszulage

Tz. 24 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Investitionszulage 2010 ist zum 31.12.2013 ausgelaufen. Der Gesetzgeber hatte in Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) (BR-Drs. 588/23) ein sog. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimas...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anlagespiegel (Abs. 2 aF – aufgehoben)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 aF war wahlweise in Bilanz oder Anhang die Entwicklung des Anlagevermögens (insbes. Ausweis von Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zu- und Abgängen sowie Abschreibungen) darzustellen (Anlagespiegel, -gitter). § 268 Abs. 2 wurde durch das BilRUG aufgehoben (vgl. Rz. 5) und ist nach Art. 75 Abs. 1 Satz 2 EGHGB letztmalig für vor dem 1.1.20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausgliederung und Bildung weiterer Bereiche

Rz. 212 [Autor/Zitation] § 265 Abs. 5 gestattet sowohl eine weitere Untergliederung von Posten als auch die Hinzufügung neuer Posten, deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird. Im Zusammenhang mit dem Posten Nr. 2 ist dabei in erster Linie an solche Bereiche zu denken, die zwar iwS dem Fertigungsbereich zugerechnet werden können, aber doch wegen ihrer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung

Rz. 156 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 11 ist ein Sammelposten für alle Zinsen und ähnliche Erträge, die nicht unter den Posten Nr. 9 und 10 oder nach § 277 Abs. 3 Satz 2 gesondert auszuweisen sind. Stammen die Zinsen und ähnlichen Erträge von einem verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2), so schreibt das Gesetz vor, dass sie außerdem in einem Davon-Vermerk anzugeben sind; die...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Antragsfristen und sonstige steuerliche Hinweise

Tz. 21 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Beantragung muss innerhalb der regelmäßigen Festsetzungsfrist erfolgen (s. § 13 InvZulG 2007 bzw. § 14 InvZulG 2010 i. V. m. §§ 169ff. AO, Anhang 1b). Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungkosten (s. § 12 InvZul...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Ausweis des Rohergebnisses (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Welche Erträge und Aufwendungen zu einem Posten "Rohergebnis" zusammengefasst werden dürfen, wird in § 276 Satz 1 genau festgelegt:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umbuchungen

Rz. 173 [Autor/Zitation] Umbuchungen zeigen weder Mengen- noch Wertänderungen an, sondern lediglich (formale) Ausweisänderungen innerhalb des Anlagevermögens. Zu Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen vgl. Rz. 165. Umbuchungen treten vor allem bei dem Posten "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" (vgl. Rz. 199 f.) sowie bei den auf immaterielle VG geleisteten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Posten Bestandsveränderungen ist nur bei einer GuV nach dem Gesamtkostenverfahren erforderlich, weil hier als Aufwendungen sämtliche im GJ angefallenen Aufwendungen ausgewiesen werden und nicht nur – wie beim UKV – jene, die den Umsätzen entsprechen. Bei einer Verminderung des Bestands an unfertigen oder fertigen Erzeugnissen (nicht aber an Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Vorräte

Rz. 129 [Autor/Zitation] Zu hinsichtlich der Anschaffungs- und Herstellungskosten auftretenden Fragen vgl. Rz. 120 ff. Soweit § 253 Abs. 4 eine niedrigere Bewertung zwingend erforderlich macht, ist hierin keine Änderung einer Bewertungsmethode gegenüber dem Vorjahr zu sehen, auch wenn bisher keine Abwertungen oder nur in einem anderen Umfange vorgenommen wurden, denn bei den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Geleistete Anzahlungen (B.I.4.)

Rz. 217 [Autor/Zitation] Der Posten B.I.4. enthält nur Anzahlungen auf Vorräte. Zahlungen für noch nicht gelieferte Vorräte sind bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter diesem Posten, danach als Vorräte – ggf. als unterwegs befindlich (Rz. 214) – auszuweisen. Unter dem Posten sind auch Anzahlungen auf Dienstleistungen auszuweisen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Vorschriften zur Angabe der Rechnungslegungsmethode waren mehrmals Gegenstand von Anpassungen des IAS 1 (zu einer weiteren Änderung vgl. Tz. 188). Da die Vorschriften des IAS 1 nur wenig konkrete Hilfestellung bei der Beurteilung anzugebenden Rechnungslegungsmethoden gaben, hatte der IASB schon in der Vergangenheit Verbesserungsbedarf er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mengen- und wertmäßig verursachte Bestandsveränderungen

Rz. 48 [Autor/Zitation] Bestandsveränderungen können sowohl auf Änderungen der Menge als auch auf Änderungen des Werts von fertigen und unfertigen Erzeugnissen zurückgehen. § 277 Abs. 2 Halbs. 1 stellt klar, dass grds. beide Arten von Veränderungen in den Posten Nr. 2 eingehen. Inwieweit die ausgewiesenen Bestandsveränderungen mengen- oder wertbedingt sind, ist aus bilanzanal...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.4 Neubewertungen von Sachanlagen

Tz. 115 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 16 haben Unternehmen die Möglichkeit, Gruppen gleichartiger ­Vermögenswerte des Sachanlagevermögens entweder zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten oder gemäß dem Neubewertungsmodell zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Soweit Unternehmen ihr Sachanlagevermögen unterjährig nicht neu bewerten, genügt es für die Zwe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Freiwillige Untergliederungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Freiwillige Untergliederungen nach Abs. 5 Satz 1 können nur unter Beachtung der vorgeschriebenen Gliederung erfolgen (Poll in BeckOK HGB[45], § 265 Rz. 15), so dass diese als Grundlage beizubehalten ist. Untergliederungen der in den Schemata der §§ 266 und 275 aufgeführten Posten können in folgender Weise vorgenommen werden: Aufgliederung des Postens i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 110 [Autor/Zitation] In der Verpflichtung zur Erläuterung der Abweichungen von Bewertungsmethoden liegt die vorrangige Bedeutung des Abs. 2 Nr. 2. Gegenstand der Angabe und Begründung sind die Abweichungen von den in der Vergangenheit angewandten Bewertungsmethoden; das Abweichen von den in § 252 Abs. 1 geregelten allgemeinen Bewertungsgrundsätzen zieht nicht die Angabe n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr