Fachbeiträge & Kommentare zu Hausarzt

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Erfordernis eines Sachverständigengutachtens

Rz. 235 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch im Zivilprozess trotz des dort herrschenden Beibringungsgrundsatzes ein Sachverständigengutachten von Amts wegen eingeholt werden kann, also ohne Antrag der beweispflichtigen Partei, §§ 144, 403, 442, 358a ZPO.[299] Insofern nähert sich der Zivilprozess bei entsprechendem Sachvortrag der Parteien dem Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung

Rz. 248 Bindend kann ein solcher Behandlungswunsch nur im Rahmen des generellen Heil- und Pflegeauftrags des Adressaten sein. Insbesondere zu Maßnahmen, die nicht mehr als medizinisch indiziert anzusehen sind, kann der Arzt auch auf diesem Weg nicht gezwungen werden. Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch n...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Anspruchsschreiben an den Versicherer

Rz. 44 Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer per Einschreiben mit Rückschein An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertret...mehr

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zfs 07/2023, Beweislast bei... / 2 Aus den Gründen:

II. Hierbei hat das AG die prozessrechtlichen Beweislastgrundsätze verletzt … Zwar geht das AG korrekt davon aus, dass hinsichtlich des Wegfalls gefahrerhöhender Umstände gemäß § 41 VVG die primäre Darlegungslast und Beweislast den Kl. trifft. Dieser primären Darlegungslast hat der Kl. jedoch bereits genügt: Der Kl. hat hinreichend dargetan, dass er aufgrund der Cholesterin- un...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Muster: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 380 Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens un...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Prozessrechtliche Situation

Rz. 227 Da die Störung der Geistestätigkeit die (faktische) Ausnahme darstellt, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, auch wenn er unter Betreuung stand.[282] Dem Gericht kommt eine eigenständige Beurteilung der Testier- und Geschäftsfähigkeit zu, auch wenn im Betreuungsverfahren ein Sachverständiger zum Ergebnis gekommen ist, Geschäftsu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 252 Führt eine solche Beweiswürdigung noch nicht zum Ergebnis, so ist ein Sachverständigengutachten zur Frage der Testierfähigkeit einzuholen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird sich i.d.R. die Frage stellen, inwieweit Aussagen des behandelnden Arztes (häufig des Hausarztes) herangezogen werden müssen. Rz. 253 Dabei kommt der Arzt als sachverständiger Zeuge gem. § 414 ZPO ...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14.2 Anrechnungsfaktoren auf den Versorgungsgrad bei Hausärzten und Arztgruppenwechsel

Rz. 28 Bei der Arztgruppe der Hausärzte sieht § 19 der Bedarfsplanungs-Richtlinie unterschiedliche Anrechnungsfaktoren für die Fälle vor, dass Hausärzte nicht ausschließlich hausärztlich tätig sind. Hausärzte, welche zum Stichtag 31.12. des Vorjahres der Arztgruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zuzuordnen sind, werden nach Abs. 1 Satz 1 nicht als Hausä...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.21 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahl für die hausärztliche Versorgung

Rz. 35 § 11 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR). Erstreckt sich der Mittelbereich über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Mittelbereiche getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann eine abwe...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.25 Ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur

Rz. 39 Die Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur (vgl. § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Vorschrift) ergeben sich aus dem 10. Abschnitt der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit den §§ 48 (Voraussetzungen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte vertragsärztliche Versorgung) und 49 (Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen hausärzt...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.17 Fachidentität bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 31b Nach § 41 Satz 1 der Richtlinie ist bei der gemeinsamen Berufsausübung eine Fachidentität i. S. d. Abs. 1 Nr. 4 der Vorschrift erforderlich. Fachidentität liegt nach Satz 2 vor, wenn die Facharztkompetenz und, sofern eine entsprechende Bezeichnung geführt wird, die Schwerpunktkompetenz übereinstimmen. Einer Übereinstimmung steht nicht entgegen, wenn nur einer der Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.22 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die allgemeine fachärztliche Versorgung

Rz. 36 Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist nach § 12 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Kreisregionen sind Kreiszusammenfassungen in der Zuordnung des BBSR. Für die Feststellung der Basisverhältniszahlen werden die Planungsbereiche der allgemeinen fachärztlichen Versorgung 5 raumordnungsspez...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.19 Feststellungen des Landesausschusses zum regionalen Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung

Rz. 33 Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift sieht vor, dass in der Bedarfsplanungs-Richtlinien für die Zeit bis zum 31.12.2015 sicherzustellen ist, dass mindestens ein Versorgungsanteil von 25 % der regional maßgeblichen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten und mindestens ein Versorgungsanteil von 20 % der regional maßgeblichen Verhäl...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.8 Bestimmung der Arztgruppen

Rz. 20 Die Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung setzt voraus, dass entsprechende Arztgruppen festgelegt worden sind. Da die Vorschrift dazu nur unbestimmte Vorgaben, wie Trennung nach haus- und fachärztlicher Versorgung (vgl.§ 101 Abs. 1 Nr. 2), Ärzte mit spezialfachärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.15 Beschäftigung von anzustellenden bzw. angestellten Ärzten bei Zulassungsbeschränkungen

Rz. 31 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sieht Regelungen für die Anstellung von Ärzten (JobSharing) vor. Die vielfältigen in § 95 Abs. 9, § 32b Ärzte-ZV und § 14a ff. Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelten Möglichkeiten, Ärztinnen und Ärzte bei Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Eigeneinrichtungen der KV nach § 105 oder kommunale...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Bedarfsplanung war 1977 (KVWG v. 28.12.1976, BGBl. I S. 3871) in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden, um einer gelegentlich vorhandenen ärztlichen Unterversorgung in ländlichen Bezirken und in Stadtrandbezirken entgegenzuwirken. Obwohl die Zahl der im Bundesgebiet niedergelassenen Ärzte (ohne Psychotherapeuten) seitdem insgesamt stetig...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.26 Sonderbedarfszulassung

Rz. 40 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Vorschrift gewährleistet in Planungsbereichen, in denen die Zulassung von Ärzten bzw. Psychologischen-Psychotherapeuten wegen Überversorgung beschränkt ist, dass angeordnete Zulassungssperren nicht unverhältnismäßig die Berufsausübung beschränken und dass die Versorgung der Versicherten gewährleistet bleibt. Dies im Einzelnen zu konkretis...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.2 Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3a)

Rz. 13 Auf das Bestreben der Länder hin wurde mit dem GKV-VStG anerkannt, dass ein bundesweiter Regelungsrahmen nicht allen regionalen Besonderheiten der Versorgungsstruktur Rechnung tragen kann; für viele regionale Besonderheiten können daher durch den Gemeinsamen Bundesausschuss keine abstrakt-generellen Regelungen geschaffen werden, ohne dass sich dadurch negative Auswirk...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2 Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 11 Für die vertragsärztliche Versorgung gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) v. 20.12.2012 (BAnz AT 31.12.2012 B7), in Kraft getreten am 1.1.2013; die Richtlinie ist inzwischen mehrfach geänd...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.3 Dokumentation der Patientendaten durch den Hausarzt

Rz. 31 Besonders wichtige Aufgaben der hausärztlichen Versorgungsfunktionen sind die Dokumentation der Patientendaten aus der ambulanten und stationären Versorgung sowie die im Einverständnis mit dem Patienten zu erfolgende Datenübermittlung an weiterbehandelnde Vertragsärzte oder Krankenhausärzte im Rahmen der berufsrechtlichen Bestimmungen. Allerdings ist das Verhältnis zu...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.4 Wechsel des Hausarztes

Rz. 35 Die durch § 76 garantierte freie Arztwahl des Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung schließt ein, dass der Versicherte auch den einmal gewählten Hausarzt wechseln kann, und zwar ohne eine Begründung für den Wechsel angeben zu müssen. Ein Wechsel innerhalb des Behandlungsquartals soll zwar nach § 21 Abs. 4 BMV-Ä nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erf...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.7 Datenweitergabe

Rz. 52 Unsystematisch, nämlich vor dem Abs. 2 mit seiner Beschreibung der vertragsärztlichen Versorgung, regelt Abs. 1b die vertragsärztliche Pflicht zur Weitergabe von Daten. Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen. Sie sind gehalten, die den Versicherten betreffenden Behandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.3 Ausnahmeregelungen (Sätze 3 bis 6)

Rz. 40 Abs. 1a Satz 3 bis 6 bestimmt dagegen die Ausnahmen, wann Kinder- und Jugendärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig werden dürfen bzw. wann Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die Ausnahmefälle für Kinder- und Jugendärzte oder Inte...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.2 Ausschließlichkeit der Hausarztzulassung

Rz. 38 Aus Abs. 1a Satz 3 bis 5 folgt, dass der Arzt entweder als Hausarzt oder als Facharzt tätig sein kann (BSG, Urteil v. 13.2.2019, 62/17 R). Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Arzt mit einem halben Versorgungsauftrag zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und mit dem anderen halben Versorgungsauftrag fachärztlich zugelassen wird (Rademacker, in: BeckOGK SGB V, §...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.9 Verordnung von Krankenhausbehandlungen (Abs. 4)

Rz. 78 Eine Krankenhausbehandlung darf nach Abs. 4 Satz 1 nur dann vertragsärztlich angeordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- und Linderungserfolges nicht ausreicht. Die ambulante Behandlung hat einen Vorrang vor der Krankenhausbehandlung. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 39 Abs. 1 Satz 1, in dem das Vorrang-Nachrang...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.1 Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1)

Rz. 23 Die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung nach Abs. 1 sowie Abs. 1a und 1b betrifft ausschließlich die vertragsärztliche Versorgung. Vor dem 1.1.1993 hatte sich der Gesetzgeber damit begnügt, den Vertragspartnern der Bundesmantelverträge durch Abs. 1 die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in hausä...mehr

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zfs 04/2023, Keine rückwirk... / 2 Aus den Gründen:

1. Dass die Kl. infolge einer posttraumatischen Belastungsstörung auf Dauer zu mehr als 50 % in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt und damit berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist, steht aufgrund der erstinstanzlichen Beweisaufnahme … fest. 2. Das LG hat auch zutreffend angenommen, dass die von der Bekl. ausgesprochene Vertragsänderung nicht r...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Testierun... / 1 Aus den Gründen

Gründe I. Der polnisch stämmige Beteiligte R., der nur gebrochen Deutsch spricht, war seit etwa 2000 der Lebensgefährte der seit 1993 verwitweten Erblasserin. Zeitweise lebte der Beteiligte R. ab dem Jahr 2004 gemeinsam mit der Erblasserin in deren Wohnanwesen in E., bis die Erblasserin Ende 2018 aus gesundheitlichen Gründen ins Pflegeheim nach S. umziehen musste. Die übrigen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem – keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Leitsatz Für ein Hausnotrufsystem, das im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt, die soweit erforderlich Dritte verständigt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 EStG nicht in Anspruch genommen werden (Abgrenzung vom Senatsurteil vom 3.9.2015 – VI R 18/14, BFHE 251, 435, BStBl II 2016, 272). Normenkette § 35a A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.1.2 Voraussetzung: Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert oder erheblich gefährdet

Rz. 10 Gemäß § 51 Abs. 1 kann die Krankenkasse den Versicherten zur Stellung eines Rehabilitations- oder Teilhabeleistungsantrags nur auffordern, wenn dessen Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gemindert (Rz. 11) oder zumindest erheblich gefährdet (Rz. 12) ist. Der Begriff der Erwerbsfähigkeit wird im Gesetz nicht definiert. In Rechtsprechung, Literatur und Praxis verste...mehr

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ZErb 02/2023, Ihre Nachlasssache wird bearbeitet …

Wieder und wieder hat Zerberus in den vergangenen Wochen erfolglos versucht, den aktuellen Sachstand einer seiner Nachlasssachen bei Gericht zu erfragen. Stunden um Stunden hat er hierfür mit dem Hörer am Ohr an seinem Schreibtisch verbracht. Folge dieser durchweg sitzenden Tätigkeit ist nun eine heftige Erkältung. Im Büro ist es kalt, seitdem Hades ihm die Vorlauftemperatur ...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / V. Das Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB)

Seit 1.1.2023 besteht ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 21 LPartG) in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kein entsprechendes Recht besteht für andere nahestehende Angehörige, insbesondere für Kinder hinsichtlich ihrer alten Eltern und Eltern für ihre volljährigen behinderten Kinder. Das neue Rechtsinstitut hat Vorrang vor einer Betreu...mehr

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§ 6 Formvorschriften / VI. Prüfung der Geschäftsfähigkeit durch Notar?

Rz. 38 Ein Argument zugunsten der Beurkundung stellt das gerne von einigen Notaren vorgebrachte Argument dar, sie hätten die Geschäftsfähigkeit geprüft (siehe § 7 Rdn 11 ff.). Nach der hier Renner folgenden Rechtsauffassung (siehe Rdn 14) haben bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit auch der Notar bzw. die Betreuungsbehörde im Beglaubigungsvermerk diese Zweifel zu dokumentie...mehr

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Die Patientenverfügung / 2.2.2 Sonstige Vertrauenspersonen

Unter den Personenkreis der "sonstigen Vertrauenspersonen" fallen Personen, die nicht unbedingt eine verwandtschaftliche Beziehung zum Patienten haben müssen. Es handelt sich um Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Patienten stehen. Das können beispielsweise enge Freunde des Patienten sein, aber auch der Pfarrer der örtlichen Gemeinde oder der Hausarzt ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Advance care planning statt anwaltlicher Patientenverfügung?

Rz. 71 Der Gesetzgeber hat mit § 132g SGB V den Schritt weg von der allgemein geltenden Patientenverfügung hin zu der individuell-gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende getan.[109] Die gesundheitliche Versorgungsplanung in stationären Einrichtungen sieht unter anderem vor, dass die Versicherten über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letz...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 3. Zivilrechtliche Möglichkeiten

Und eine nachträgliche zivile Klage? Was kann die erbringen? Was genau muss die Pflegerin nachweisen? Und in welcher Form? Der Auskunftspflicht ist sie – nach eigenen Ausführungen – nach bestem Wissen nachgekommen; der Rest wird mit Nichtwissen bestritten. Es habe ja alles der Vater veranlasst. Dafür ist sie nicht haftbar zu machen. Wie soll die Tochter ihre Klage begründen?...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Was gibt es schon?

Rz. 66 Die Praxis beklagt, dass "das traditionelle Konzept von Patientenverfügungen ("living wills") als gescheitert angesehen werden müsse."[98] Es gibt aber trotz aller Kritik am Istzustand eine schier unübersehbare Anzahl von Patientenverfügungsanbietern und Patientenverfügungsmustern,[99] z.B. für spezielle Personengruppen, wie z.B. die psychiatrische oder jetzt psychoso...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 3. Der "Graubereich"

Der "Graubereich" bezeichnet den fließenden Übergang zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit, die rechtlich erst durch ein Gericht festgestellt werden muss. Nach dem neuen Recht ist Friedhelms Wille, nicht seine Hilfebedürftigkeit, oberstes Gebot. Auch wenn Friedhelm in gewohnter Manier und herrischem Befehlston Anweisungen erteilt, die zwar keinen rechten Sinn e...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 5. Die Grenzen des Betreuungsrechts

Aber auch da passierte nichts. Man wurde angehört, dass ja, hat die Bedenken geteilt, aber es gebe keinen Grund und im Übrigen keine Handhabe. Es bestehe eine Vollmacht. Für die Pflegerin! Ob der Vater dazu noch imstande war? Warum sollte es nicht so sein? Ein Gutachten zu seiner Geschäftsfähigkeit? Er habe es abgelehnt, bei ihm sei alles in Ordnung. Und außerdem habe er unt...mehr

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zfs 11/2022, Unzulässigkeit... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der Bekl. die Feststellung, dass diese ihm gegenüber zur Erbringung der bedingungsgemäßen Invaliditätsleistung aus einer privaten Unfallversicherung verpflichtet sei, hilfsweise Zahlung derselben sowie die Feststellung der weiteren Einstandspflicht. Der Kl. unterhält bei der Bekl. eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätsgrundsumme von 25.000 EUR bei ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / c) Muster: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss

Rz. 103 Muster 8.35: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss Muster 8.35: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Beschwerdeschrift Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohn...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Ablehnung der Einziehung/Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht

Rz. 122 Nach der Erteilung des Erbscheins ist die Beschwerde nur mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins statthaft.[74] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG zu, und zwar unabhäng...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 3. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 89 Muster 8.30: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 8.30: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _...mehr

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Sommer, SGB V § 395 Nationa... / 3 Literatur

Rz. 9 Lorenz, Digitale Gesundheitsportale – eine praktische Betrachtung mit rechtlichen Bezügen, GuP 2021 S. 135. Schmidtke/Fraederich, Die Vermittlung von digitaler Gesundheitskompetenz als Gemeinschaftsaufgabe, Welt der Krankenversicherung 2022 S. 84. Wangler/Stachwitz/Jansky, Kann ein nationales Gesundheitsportal die Primärversorgung unterstützen? – Ergebnisse einer Befragu...mehr

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AGS 10/2022, Kostenübernahm... / II. "Unzumutbare Verschärfung" der Weisung

Nach Auffassung des OLG beanstandet die Verurteilte zu Recht eine "unzumutbare Verschärfung" der Weisung dadurch, dass die TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG mit den Untersuchungen beauftragt worden sei. Nach dem Abschlussbericht der Rehabilitationseinrichtung sei es unmaßgeblich, welche Einrichtung die Untersuchung vornehme, sofern sie selbst nach DIN EN ISO/IEC 17025 für...mehr

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zfs 10/2022, Entziehung Fah... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die im angegriffenen Bescheid verfügte Entziehung seiner Fahrerlaubnis sowie die Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheines ist zulässig, aber unbegründet. 1. Die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers ist rechtlich nich...mehr

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AGS 10/2022, Kostenübernahm... / IV. Kostenübernahme

1. Grundsätzlich Veranlassungsprinzip Zur Kostenübernahme für die zur Erfüllung der Weisung(en) erforderlichen Untersuchungen verweist das OLG darauf, dass eine gesetzliche Regelung zur Übernahme der Kosten für diese Anordnungen nicht bestehe. Zwar bestimme § 465 StPO grundsätzlich, dass die Kosten eines Strafverfahrens vom Verurteilten zu tragen sind; hierzu gehörten auch di...mehr