Fachbeiträge & Kommentare zu Hausarzt

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zfs 12/2023, Wiedererteilun... / 2 Aus den Gründen: "… II."

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Aus den in den Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die den Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnende Entscheidung des VG zu ändern oder aufzuheben wäre. Gemäß § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO kann das Gericht eine einstweilige Anordnu...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 4. Vorausgehende ärztliche Aufklärung und Beratung

Rz. 13 Das Gesetz sieht im Rahmen der Erstellung einer Patientenverfügung keine Pflicht zur ärztlichen Beratung oder Aufklärung vor. In der Begründung zum Gesetzesentwurf des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme stets der ärztlichen Aufklärung bedarf, um wirksam zu sein, es sei denn, d...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. Löschung eines Wohnungsrechtes bei späterer Heimunterbringung

Rz. 43 (Auch) das (nicht zur Ausübung an Dritte gem. § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB überlassbare) Wohnungsrecht erlischt nicht – es sei denn es ist (siehe Rdn 45) dinglich auflösend bedingt ausgestaltet – infolge eines dauernden subjektiven Ausübungshindernisses in der Person des Berechtigten (z.B. aufgrund dessen dauernder Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim), sondern allen...mehr

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zfs 12/2023, Wiedererteilun... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller, dem das Landratsamt R. am 7.8.2015 eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L erteilt hatte, begehrt nach deren Entziehung deren Neuerteilung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Am 18.1.2022 ging beim Landratsamt ein polizeiliches Schreiben ein, wonach gegen den Antragsteller wegen einer Trunkenheitsfahrt am 25.11.2021 ermittelt wurde. Bei einer verda...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / a) Einzelfälle

Rz. 18 Es darf nicht feststehen, dass ein bekannter Erbe die Erbschaft angenommen hat.[13] Für die Voraussetzung der Unbekanntheit des Erben kommt es lediglich auf die Kenntnis des Nachlassgerichts an. Der Erbe ist unbekannt, wenn das Nachlassgericht Folgendes nicht feststellen kann:mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.2 Mitgliederzahl der Vertreterversammlung

Rz. 18 Die Zahl der Mitglieder der Vertreterversammlung einer KV/KZV bzw. der KBV oder KZBV bestimmt sich nach der Satzung der jeweiligen Körperschaft. Abs. 2 der Vorschrift gibt für die Mitglieder der Vertreterversammlung Höchstzahlen vor, um die Körperschaft entscheidungs- bzw. arbeitsfähig zu halten. Für die KV oder KZV sind grundsätzlich bis zu 30 Mitglieder der Vertrete...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.8 Beschlussfassung in getrennten oder in gemeinsamen Abstimmungen der Versorgungsebenen (Abs. 3a)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 23.7.2015 eingeführte Abs. 3a schreibt vor, dass in der Vertreterversammlung der KBV über Belange die ausschließlich die hausärztliche Versorgung betreffen nur die Vertreter der Hausärzte und über Belange, die ausschließlich die fachärztliche Versorgung betreffen, nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen. Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stim...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.1 Ständige Ausschüsse der KBV-Vertreterversammlung

Rz. 17 Nach Ziff. 13 der Satzung der KBV richtet die Vertreterversammlung für jede Amtsperiode folgende 5 ständigen Ausschüsse ein: Finanzausschuss, Ausschuss für Zuordnung der Beschlussfassung, Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, Ausschuss für Satzungsangelegenheiten, Ausschuss für Compliance. Die ständigen Ausschüsse haben die Aufgabe, die Beschlussfassungen der Vertreterver...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.9 Zustimmung der Aufsichtsbehörden zu den Vorstandsdienstverträgen

Rz. 50 Der ebenfalls für alle Vorstände der Körperschaften entsprechend geltende Abs. 6a des § 35a SGB IV bezieht sich mit Wirkung zum 11.5.2019 auf den Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages, die zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der Körperschaft hat einschließ...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.6 Doppelmitgliedschaft in den Organen einer Körperschaft

Rz. 28 Eine Doppelmitgliedschaft in der Vertreterversammlung und im Vorstand einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung oder Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung ist zwar durch den Gesetzeswortlaut prinzipiell nicht ausgeschlossen; der gewollte Ausschluss einer Doppelmitgliedschaft ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang mit Abs. 3 Nr. 2 (Überwachung des Vorstandes), N...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und dort zum Zweiten Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten". Sie ist Teil des Siebten Titels, der mit "Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung" überschrieben ist. Obwohl sich die Überschrift ...mehr

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Kündigung / 6.6.4 Beurteilungszeitpunkt der Sozialwidrigkeit der Kündigung

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sozialwidrigkeit ist der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Es kommt nur darauf an, dass die Kündigungsgründe zu diesem Zeitpunkt objektiv vorlagen. Ereignisse, die noch vor dem Zugang der Kündigung stattgefunden haben, sind bei der Bewertung, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, zu berücksichtigen; Ereignisse nach Zugang der Kündig...mehr

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Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Auftragsrecht zwischen Eltern und Kindern

Rz. 24 Nach einer Scheidung durch Trennung oder Tod ist oft zu beobachten, dass Kinder dem überlebenden Elternteil als Partnerersatz dienen, auch zur Regelung wirtschaftlicher Belange. Rechtfertigt dieses "besondere Vertrauensverhältnis" eine Privilegierung des Kindes, das bevollmächtigt wird? Die bisherige klare Linie der Rechtsprechung hat dies stets verneint. Daher gibt e...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / a) Fehlende Geschäftsfähigkeit

Rz. 28 Bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung fehlt es an einer Willenserklärung, so dass die Vollmacht unwirksam ist. Gerade im Bereich der Vorsorgevollmachten kommt es nicht selten vor, dass geistig hinfällige Menschen noch zur Unterschrift unter eine Vollmacht gebracht werden, um eine Betreuung zu verhindern. Unleserliche ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Beweislast

Rz. 155 Die Störung der Geistestätigkeit gilt als Ausnahme, der Erblasser gilt deshalb so lange als geschäftsfähig, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist.[157] Rz. 156 Das heißt: Die Alleinerbin hat die volle Beweislast für die behauptete Geschäftsunfähigkeit. War der Erblasser vor und nach Vertragsschluss geschäftsunfähig, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für se...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG

Rz. 300 Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Beschwerdeschrift Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen ________...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 3. Aufbewahrung

Rz. 225 Bezüglich der Aufbewahrung gilt: Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass die Verfügung im Original auffindbar ist und die behandelnden Ärzte davon Kenntnis erlangen können. Soll die Durchsetzung der Patientenverfügung einem Vorsorgebevollmächtigten übertragen werden, ist es wichtig, dass dieser nicht nur weiß, wo das Schriftstück aufbewahrt wird, sondern mög...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung der Erbscheinseinziehung

Rz. 320 Muster 7.68: Beschwerde gegen die Ablehnung der Erbscheinseinziehung Muster 7.68: Beschwerde gegen die Ablehnung der Erbscheinseinziehung An das Amtsgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, le...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 154 Beispiel Im Grundbuch ist der Käufer eines Gebäudegrundstücks als dessen Eigentümer eingetragen. Verkäufer war der Erblasser E, dessen Alleinerbin seine Tochter T geworden ist. Der Erblasser E hat mit dem jetzt eingetragenen Eigentümer über das Gebäudegrundstück einen notariellen Kaufvertrag geschlossen, aufgrund dessen die Auflassung sofort in derselben Urkunde erklä...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Erfordernis eines Sachverständigengutachtens

Rz. 235 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch im Zivilprozess trotz des dort herrschenden Beibringungsgrundsatzes ein Sachverständigengutachten von Amts wegen eingeholt werden kann, also ohne Antrag der beweispflichtigen Partei, §§ 144, 403, 442, 358a ZPO.[299] Insofern nähert sich der Zivilprozess bei entsprechendem Sachvortrag der Parteien dem Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 286 Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 4. Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung

Rz. 248 Bindend kann ein solcher Behandlungswunsch nur im Rahmen des generellen Heil- und Pflegeauftrags des Adressaten sein. Insbesondere zu Maßnahmen, die nicht mehr als medizinisch indiziert anzusehen sind, kann der Arzt auch auf diesem Weg nicht gezwungen werden. Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung Muster 2.12: Patientenverfügung mit Wunsch n...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Anspruchsschreiben an den Versicherer

Rz. 44 Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer per Einschreiben mit Rückschein An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertret...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 6. Muster: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 380 Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen Muster 9.25: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung. Namens un...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Prozessrechtliche Situation

Rz. 227 Da die Störung der Geistestätigkeit die (faktische) Ausnahme darstellt, ist ein Erblasser bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen, auch wenn er unter Betreuung stand.[282] Dem Gericht kommt eine eigenständige Beurteilung der Testier- und Geschäftsfähigkeit zu, auch wenn im Betreuungsverfahren ein Sachverständiger zum Ergebnis gekommen ist, Geschäftsu...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / g) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 252 Führt eine solche Beweiswürdigung noch nicht zum Ergebnis, so ist ein Sachverständigengutachten zur Frage der Testierfähigkeit einzuholen. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird sich i.d.R. die Frage stellen, inwieweit Aussagen des behandelnden Arztes (häufig des Hausarztes) herangezogen werden müssen. Rz. 253 Dabei kommt der Arzt als sachverständiger Zeuge gem. § 414 ZPO ...mehr

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zfs 07/2023, Beweislast bei... / 2 Aus den Gründen:

II. Hierbei hat das AG die prozessrechtlichen Beweislastgrundsätze verletzt … Zwar geht das AG korrekt davon aus, dass hinsichtlich des Wegfalls gefahrerhöhender Umstände gemäß § 41 VVG die primäre Darlegungslast und Beweislast den Kl. trifft. Dieser primären Darlegungslast hat der Kl. jedoch bereits genügt: Der Kl. hat hinreichend dargetan, dass er aufgrund der Cholesterin- un...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.14.2 Anrechnungsfaktoren auf den Versorgungsgrad bei Hausärzten und Arztgruppenwechsel

Rz. 28 Bei der Arztgruppe der Hausärzte sieht § 19 der Bedarfsplanungs-Richtlinie unterschiedliche Anrechnungsfaktoren für die Fälle vor, dass Hausärzte nicht ausschließlich hausärztlich tätig sind. Hausärzte, welche zum Stichtag 31.12. des Vorjahres der Arztgruppe der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte zuzuordnen sind, werden nach Abs. 1 Satz 1 nicht als Hausä...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.21 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahl für die hausärztliche Versorgung

Rz. 35 § 11 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Planungsbereich für die hausärztliche Versorgung der Mittelbereich in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumordnung (BBSR). Erstreckt sich der Mittelbereich über die Grenzen einer KV, sind die Teile der Mittelbereiche getrennt zu beplanen. Zum Zwecke einer homogenen und stabilen Versorgung kann eine abwe...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.25 Ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur

Rz. 39 Die Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur (vgl. § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Vorschrift) ergeben sich aus dem 10. Abschnitt der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit den §§ 48 (Voraussetzungen für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte vertragsärztliche Versorgung) und 49 (Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausgewogenen hausärzt...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.17 Fachidentität bei gemeinsamer Berufsausübung

Rz. 31b Nach § 41 Satz 1 der Richtlinie ist bei der gemeinsamen Berufsausübung eine Fachidentität i. S. d. Abs. 1 Nr. 4 der Vorschrift erforderlich. Fachidentität liegt nach Satz 2 vor, wenn die Facharztkompetenz und, sofern eine entsprechende Bezeichnung geführt wird, die Schwerpunktkompetenz übereinstimmen. Einer Übereinstimmung steht nicht entgegen, wenn nur einer der Ärz...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.22 Planungsbereich, Arztgruppen und Verhältniszahlen für die allgemeine fachärztliche Versorgung

Rz. 36 Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist nach § 12 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Kreisregionen sind Kreiszusammenfassungen in der Zuordnung des BBSR. Für die Feststellung der Basisverhältniszahlen werden die Planungsbereiche der allgemeinen fachärztlichen Versorgung 5 raumordnungsspez...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.19 Feststellungen des Landesausschusses zum regionalen Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung

Rz. 33 Abs. 4 Satz 5 der Vorschrift sieht vor, dass in der Bedarfsplanungs-Richtlinien für die Zeit bis zum 31.12.2015 sicherzustellen ist, dass mindestens ein Versorgungsanteil von 25 % der regional maßgeblichen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten und mindestens ein Versorgungsanteil von 20 % der regional maßgeblichen Verhäl...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.8 Bestimmung der Arztgruppen

Rz. 20 Die Festlegung der bundeseinheitlichen Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung setzt voraus, dass entsprechende Arztgruppen festgelegt worden sind. Da die Vorschrift dazu nur unbestimmte Vorgaben, wie Trennung nach haus- und fachärztlicher Versorgung (vgl.§ 101 Abs. 1 Nr. 2), Ärzte mit spezialfachärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.15 Beschäftigung von anzustellenden bzw. angestellten Ärzten bei Zulassungsbeschränkungen

Rz. 31 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 sieht Regelungen für die Anstellung von Ärzten (JobSharing) vor. Die vielfältigen in § 95 Abs. 9, § 32b Ärzte-ZV und § 14a ff. Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelten Möglichkeiten, Ärztinnen und Ärzte bei Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Eigeneinrichtungen der KV nach § 105 oder kommunale...mehr

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Sommer, SGB V § 100 Unterve... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Bedarfsplanung war 1977 (KVWG v. 28.12.1976, BGBl. I S. 3871) in das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden, um einer gelegentlich vorhandenen ärztlichen Unterversorgung in ländlichen Bezirken und in Stadtrandbezirken entgegenzuwirken. Obwohl die Zahl der im Bundesgebiet niedergelassenen Ärzte (ohne Psychotherapeuten) seitdem insgesamt stetig...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.26 Sonderbedarfszulassung

Rz. 40 § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Vorschrift gewährleistet in Planungsbereichen, in denen die Zulassung von Ärzten bzw. Psychologischen-Psychotherapeuten wegen Überversorgung beschränkt ist, dass angeordnete Zulassungssperren nicht unverhältnismäßig die Berufsausübung beschränken und dass die Versorgung der Versicherten gewährleistet bleibt. Dies im Einzelnen zu konkretis...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2.2 Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3a)

Rz. 13 Auf das Bestreben der Länder hin wurde mit dem GKV-VStG anerkannt, dass ein bundesweiter Regelungsrahmen nicht allen regionalen Besonderheiten der Versorgungsstruktur Rechnung tragen kann; für viele regionale Besonderheiten können daher durch den Gemeinsamen Bundesausschuss keine abstrakt-generellen Regelungen geschaffen werden, ohne dass sich dadurch negative Auswirk...mehr

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Sommer, SGB V § 101 Überver... / 2.2 Bedarfsplanungs-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung

Rz. 11 Für die vertragsärztliche Versorgung gilt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) v. 20.12.2012 (BAnz AT 31.12.2012 B7), in Kraft getreten am 1.1.2013; die Richtlinie ist inzwischen mehrfach geänd...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.3 Dokumentation der Patientendaten durch den Hausarzt

Rz. 31 Besonders wichtige Aufgaben der hausärztlichen Versorgungsfunktionen sind die Dokumentation der Patientendaten aus der ambulanten und stationären Versorgung sowie die im Einverständnis mit dem Patienten zu erfolgende Datenübermittlung an weiterbehandelnde Vertragsärzte oder Krankenhausärzte im Rahmen der berufsrechtlichen Bestimmungen. Allerdings ist das Verhältnis zu...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.4 Wechsel des Hausarztes

Rz. 35 Die durch § 76 garantierte freie Arztwahl des Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung schließt ein, dass der Versicherte auch den einmal gewählten Hausarzt wechseln kann, und zwar ohne eine Begründung für den Wechsel angeben zu müssen. Ein Wechsel innerhalb des Behandlungsquartals soll zwar nach § 21 Abs. 4 BMV-Ä nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erf...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.7 Datenweitergabe

Rz. 52 Unsystematisch, nämlich vor dem Abs. 2 mit seiner Beschreibung der vertragsärztlichen Versorgung, regelt Abs. 1b die vertragsärztliche Pflicht zur Weitergabe von Daten. Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen. Sie sind gehalten, die den Versicherten betreffenden Behandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.3 Ausnahmeregelungen (Sätze 3 bis 6)

Rz. 40 Abs. 1a Satz 3 bis 6 bestimmt dagegen die Ausnahmen, wann Kinder- und Jugendärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig werden dürfen bzw. wann Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die Ausnahmefälle für Kinder- und Jugendärzte oder Inte...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.2 Ausschließlichkeit der Hausarztzulassung

Rz. 38 Aus Abs. 1a Satz 3 bis 5 folgt, dass der Arzt entweder als Hausarzt oder als Facharzt tätig sein kann (BSG, Urteil v. 13.2.2019, 62/17 R). Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Arzt mit einem halben Versorgungsauftrag zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und mit dem anderen halben Versorgungsauftrag fachärztlich zugelassen wird (Rademacker, in: BeckOGK SGB V, §...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.9 Verordnung von Krankenhausbehandlungen (Abs. 4)

Rz. 78 Eine Krankenhausbehandlung darf nach Abs. 4 Satz 1 nur dann vertragsärztlich angeordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- und Linderungserfolges nicht ausreicht. Die ambulante Behandlung hat einen Vorrang vor der Krankenhausbehandlung. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 39 Abs. 1 Satz 1, in dem das Vorrang-Nachrang...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr