Fachbeiträge & Kommentare zu Grundfreibetrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tarif-Vorschriften

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 169. Gesetz zur Sicherung v Beschäftigung u Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) v 02.03.2009, BGBl I 2009, 416

Rn. 189 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein zweites Konjunkturpaket verständigt. Es hat ein Volumen von rund 50 Milliarden EUR für 2009 und 2010. Eckpunkte bei der ESt sind: § 32a Abs 1 EStG: Der Grundfreibetrag steigt 2009 um 170 auf 7 834 EUR und ab 2010 auf dann 8 004 EUR. § 39b Abs 2 S 7 Hs 2 EStG/§ 52 Abs 41 EStG: Der Eingangssteuersatz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 222. Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 01.12.2020, BGBl I 2020, 2616 (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Rn. 242 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Folgende Änderungen des EStG treten 2021 (bzw später, s nachfolgend) in Kraft: § 32 Abs 6 S 1 EStG: Der Kinderfreibetrag wird von 3 906 EUR auf 4 194 EUR jährlich erhöht (Verdoppelung bei Zusammenveranlagung). § 32a EStG: Der Grundfreibetrag wird für den VZ 2021 von 9 408 EUR auf 9 744 EUR und für den VZ 2022 nochmal auf 9 984 EUR erhöht (jewei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 34. Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung vom 04.11.1977, BStBl I 77, 495

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz soll der Überwindung der bestehenden Konjunkturschwäche dienen und sowohl den Konsum als auch die private Investitionsbereitschaft der Unternehmen anregen. Zu diesem Zweck wurde bereits für den VZ 1977 der Weihnachts-Freibetrag iSd § 19 Abs 3 EStG von 100 auf 400 DM erhöht. Ab dem VZ 1978 wird ein Tariffreibetrag nach § 32 Abs 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 109. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, BGBl I 1999, 402

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat am 04.04.1999 in zweiter/dritter Lesung den Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 14/23) in der Fassung der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses vom 01.03.1999 (BT-Drucks 14/442) verabschiedet. Nach Zustimmung des Bundesrates am 19.03.1999 ist nunmehr auch der Hauptteil des Gesetzentwurfes in Kraft getreten, nachdem erste Maß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 246. Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) v 23.12.2024, BGBl I 2024, Nr 449

Rn. 266 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der in der letzten Sitzung des Finanzausschusses des BT vor dem Jahreswechsel am 19.12.2024 gefundene Kompromiss beschränkte sich auf eine inflationsbedingte Tarifanpassung für 2025 und 2026 sowie die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge, was verfassungsrechtlich auch notwendig war. Restliche Punkte betreffend das Steuerrecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 188. Gesetz zum Abbau der kalten Progression v 20.02.2013, BGBl I 2013, 283

Rn. 208 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 06.02.2013. § 32a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 52 Abs 41 EStG: Weil der letzte Existenzminimumbericht wegen des im Sozialrecht geltenden Fortschreibungsmechanismus für den Regelbedarf (BT-Drucks 17/5550) eine Anhebung des Grundfreibetrags erforderte, steigt dieser in zwei Schritten von ausgangs 8 004 EUR:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 36. Steueränderungsgesetz 1979 vom 30.11.1978, BStBl I 78, 479

Rn. 44 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 wurde das EStG im allgemeinen mit Wirkung ab dem VZ 1979 (Hinweis auf Abs 1 Nr 21a StÄndG 1979) in verschiedenen Punkten geändert. Einige der Änderungen haben jedoch, soweit sie sich für den Steuerpflichtigen günstig auswirken, rückwirkende Kraft sogar ab dem VZ 1975, so zB § 10 Abs 3 Nr 1 letzter Satz, § 10c Abs 4, § 33 Abs 3, § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.7 Grundfreibetrag 2025 und 2026

Gesetzestitel: Steuerfortentwicklungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Titel im Referentenentwurf: Zweites Jahressteuergesetz 2024 Erhöhung des Grund- und Kinderfreibet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 32a EStG (Einkommensteuertarif)

• 2021 Grundfreibetrag / Berücksichtigung der Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz als Regel- oder Mehrbedarf / § 32a EStG Die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Mund-Nasen-Schutz dürfte nicht in Betracht kommen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG, da es an der Außergewöhnlichkeit der Aufwendungen fehlt. Auch eine Verletzung des subjektiven Net...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Seifert , Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen Überblick und erste Praxishinweise, NWB 2025, 2248. Ullmann/Winter, Die Rückerwerbschaukel – Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto durch Erwerb eigener Anteile, DStR 2025, 2697; Tonn, Erwerb einer Immobilie: Verkäuferdarlehen als attraktives Gestaltungsmittel nutzen, GStB 2025, 437; Mayer/Dorn/Stein, Leistun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übertragung des Grundfreibetrags

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Grundfreibetrag Rz 2 ff, > Hinzurechnungsbetrag.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzgänger

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grenzgänger sind > Arbeitnehmer, die im Grenzgebiet (einer örtlich genau bestimmten Grenzzone) eines Staates wohnen, aber in einem angrenzenden Staat nichtselbständig tätig sind und dort täglich ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Für sie gelten in einigen Regionen besondere zwischenstaatliche Vereinbarungen (> Rz 5); dadurch unterscheiden sie sich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Progressionsvorbehalt

Rn. 146 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei StPfl, die unter der Maßgabe des § 1 Abs 3 EStG zur fiktiven unbeschränkten StPfl optieren und damit die personen- und familienbezogenen Entlastungen der unbeschränkten StPfl in Anspruch nehmen, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG in gleicher Weise wie bei unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 und 2 EStG zu berü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsführung

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die lebensnotwendigen Aufwendungen des Stpfl für den Haushalt werden steuerlich grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten; darüber hinausgehende Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung Rz 1). Ausnahmen gelten, wenn aus beruflicher Veranlassung am Beschäftigungsort in einer Zweitwohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Arbeitshilfen 2026 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

Die Berechnung beruht auf folgender Berechnung: Grundfreibetrag 12.348 EUR; Solidarzuschlag entfällt; keine Kirchensteuer. keine Freibeträge; Krankenversicherung 17,5 % (14,6 % + Zusatzbeitrag 2,9 %); Pflegeversicherung 3.60 %; Rentenversicherung 18,6 %; Arbeitslosenversicherung 2,6 %; bei Einkommen bis zu 2.000 EUR/Monat bzw. 24.000/Jahr ist die Gleitzonenregel berücksichti...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsgeräte

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen zur Anschaffung hauswirtschaftlicher Geräte (Kochherd, Wasch- und Spülmaschine, Trockner, Kühl- und Gefrierschrank sowie -truhe, Fernseher, Mikrowelle, Toaster, Föhn usw) sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung, die mit dem > Grundfreibetrag Rz 1 abgegolten sind. Ist ein Gerät bei ausschließlich beruflicher Verwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkunftsgrenzen

Rn. 129 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weitere Voraussetzung ist, dass die Einkünfte im Kj zu mindestens 90 % der deutschen ESt unterliegen (sog relative Wesentlichkeitsgrenze) oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nicht übersteigen (sog absolute Wesentlichkeitsgrenze). Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbuchstaben

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Mit Großbuchstaben in der > Lohnsteuerbescheinigung oder dem > Lohnkonto werden bestimmte typisierte Tatbestände dokumentiert: E = Auszahlung der > Energiepreispauschale durch den > Arbeitgeber im Jahr 2022 (vgl § 117 Abs 4 EStG); F = beim LSt-Abzug ist der geldwerte Vorteil einer > Sammelbeförderung steuerfrei belassen worden (vgl § 41b Abs 1 Satz 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine > Werbungskosten, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Erstmalig wurde im EStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 189) zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl unterschieden. Dabei definierte § 2 EStG 1925 die unbeschränkte, § 3 Abs 2 EStG 1925 die beschränkte StPfl. Mit dem EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1261) wurden die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten StPfl (natürliche P...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Goethe-Institut

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Goethe-Institut eV gehört zu den > Staatsnahe Einrichtungen. Die Bezüge der bei den Zweigstellen des Goethe-Instituts im > Ausland beschäftigten ArbN werden ihnen nicht von ihrem ArbG, sondern für dessen Rechnung von einer inländischen öffentlichen Kasse ausgezahlt (vgl BT-Drs 13/5952 zu § 49 Abs 1 Nr 4 EStG), denn ihre Tätigkeit dient de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absolute Wesentlichkeitsgrenze

Rn. 136 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Erreichen die der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte nicht die 90 %-Grenze, kommt es seit dem VZ 2008 darauf an, dass die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag gem § 32a Abs 1 EStG (9 000 EUR im VZ 2018; 9 168 EUR im VZ 2019; 9 408 EUR im VZ 2020; 9 744 EUR im VZ 2021;10 347 EUR im VZ 2022; 10 908 EUR im V...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nunmehr in § 51a Abs 2 EStG enthaltene Regelung wurde durch das EStRefG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) in das EStG eingefügt. Da durch das EStRefG die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch das allgemeine Kindergeld ersetzt wurden, hätte sich ohne die Einfügung des § 51a EStG die Bemessungsgrundlage für die KiSt erhöht. Da die Landes-K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a EStG in der durch das StMBG v 21.12.1993 (BGBl I 1993, 2310) geänderten Fassung ist seit dem VZ 1994 anzuwenden. § 51a EStG idF des JStG v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1259) findet ab dem VZ 1996 Anwendung. § 51a EStG in der durch das Gesetz zur Familienförderung v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) geänderten Fassung ist ab dem VZ 2000 anzuwend...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens im Bemessungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 der Vorschrift enthält zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Bemessungszeitraum und stellt bei der Ermittlung der im Bemessungszeitraum zu berücksichtigen Gewinneinkünfte grds. auf die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Gewinne ab. Für die elterngeldrechtliche Gewinnermittlung ist nach Abs. 2 Satz 1 – ents...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Keine Berücksichtigung von individuellen Freibeträgen und Pauschalen (Abs. 6)

Rz. 32 Steuerliche Freibeträge und Pauschalen werden grds. bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nur berücksichtigt, wenn sie ohne Weiteres der berechtigten Person zustehen (Abs. 6). Die Norm orientiert sich damit an § 153 Abs. 1 Satz 3 SGB III und ist Ausfluss der Entscheidung des Gesetzgebers für eine pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts für den Elterngeldbe...mehr